Abfertigung Österreich 2026
Abfertigung in Österreich: System Alt vs. Neu, Anspruch, Berechnung, Auszahlung, Steuer & BV-Kasse. Alle Infos für Arbeitnehmer 2026!
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Berechnung auf Basis der Steuertarife und SV-Sätze 2026. Vereinfachte Darstellung ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungs-Begünstigung (Jahressechstel), Sachbezügen und weiteren individuellen Faktoren. Keine Steuerberatung.
Abfertigung in Österreich 2026
Die Abfertigung ist eine der wichtigsten finanziellen Leistungen, die Arbeitnehmer in Österreich bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten können. In Österreich existieren seit 2003 zwei Systeme parallel: die “Abfertigung Alt” für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, und die “Abfertigung Neu” (Betriebliche Vorsorge) für alle danach begründeten Dienstverhältnisse. Beide Systeme unterscheiden sich grundlegend in ihrer Funktionsweise, ihren Voraussetzungen und ihren Ansprüchen.
Abfertigung Alt
Geltungsbereich
Das System “Abfertigung Alt” gilt für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben und bei denen kein freiwilliger Übertritt in das neue System vereinbart wurde. Seit über 20 Jahren können keine neuen Dienstverhältnisse mehr in das alte System fallen, dennoch sind noch zahlreiche Arbeitnehmer davon betroffen — insbesondere langjährig Beschäftigte, die seit vor 2003 beim gleichen Arbeitgeber sind.
Anspruchsvoraussetzungen
Der Anspruch auf Abfertigung Alt entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 3 Jahre gedauert hat und die Beendigung durch Arbeitgeberkündigung, einvernehmliche Auflösung, berechtigten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, Tod des Arbeitnehmers (Abfertigung geht an die Erben), oder Pensionsantritt erfolgt.
Kein Anspruch auf Abfertigung Alt besteht bei Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer, verschuldeter Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigen Austritt. Dies ist der größte Nachteil des alten Systems: Wer selbst kündigt, verliert den gesamten Abfertigungsanspruch, auch wenn er jahrzehntelang beim Arbeitgeber beschäftigt war.
Höhe der Abfertigung Alt
Die Höhe der Abfertigung richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses:
| Dienstjahre | Abfertigungshöhe |
|---|---|
| Ab 3 Jahre | 2 Monatsentgelte |
| Ab 5 Jahre | 3 Monatsentgelte |
| Ab 10 Jahre | 4 Monatsentgelte |
| Ab 15 Jahre | 6 Monatsentgelte |
| Ab 20 Jahre | 9 Monatsentgelte |
| Ab 25 Jahre | 12 Monatsentgelte |
Berechnung des Monatsentgelts
Das “Monatsentgelt” für die Abfertigungsberechnung umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern alle regelmäßigen Bezüge: Grundgehalt, Überstundenpauschalen und regelmäßige Überstunden, Zulagen und Zuschläge (Nacht-, Gefahrenzulage etc.), Sachbezüge (Firmenwagen, Dienstwohnung etc.), anteilige Sonderzahlungen (ein Zwölftel des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes) und Provisionen und Prämien (im Durchschnitt der letzten 12 Monate).
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 3.500 Euro brutto (Grundgehalt), erhält eine Überstundenpauschale von 500 Euro und hat 2 Sonderzahlungen (je 4.000 Euro). Sein monatliches Entgelt für die Abfertigung: 3.500 + 500 + (2 x 4.000 / 12) = 4.667 Euro. Bei 20 Dienstjahren ergibt sich eine Abfertigung von 9 x 4.667 = 42.003 Euro brutto.
Fälligkeit
Die Abfertigung Alt wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Die Auszahlung muss mit der letzten Lohnabrechnung erfolgen. Bei Zahlungsverzug kann der Arbeitnehmer die Abfertigung gerichtlich einklagen, wobei auch Verzugszinsen anfallen.
Abfertigung Neu (Betriebliche Vorsorge)
Grundprinzip
Das System “Abfertigung Neu” (BMSVG — Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) funktioniert grundlegend anders als das alte System. Statt einer Einmalzahlung bei Beendigung zahlt der Arbeitgeber laufend Beiträge in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) ein. Das angesparte Kapital gehört dem Arbeitnehmer und steht ihm bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung — unabhängig von der Art der Beendigung.
Beitragshöhe und Beitragspflicht
Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % des Bruttoentgelts (inklusive Sonderzahlungen) in die BV-Kasse ein. Die Beitragspflicht beginnt ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses (der erste Monat ist beitragsfrei) und endet mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen — der Arbeitnehmer zahlt nichts.
Die Beitragspflicht gilt auch während Krankenstand (für die Dauer der Entgeltfortzahlung), Urlaub, Karenz (reduzierte Beiträge von der ÖGK), Präsenzdienst (Beiträge vom Bund) und Elternteilzeit.
Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro (14-mal jährlich wegen Sonderzahlungen) beträgt der monatliche BV-Kassen-Beitrag: 3.000 x 14/12 x 1,53 % = ca. 53,55 Euro. Im Jahr sind das ca. 642,60 Euro. Nach 10 Jahren hat der Arbeitgeber ca. 6.426 Euro eingezahlt. Hinzu kommt die Veranlagungsrendite der BV-Kasse.
Veranlagung des Kapitals
Die BV-Kasse veranlagt das eingezahlte Kapital am Kapitalmarkt. Die Veranlagung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben: Es gilt eine Kapitalgarantie — das heißt, das ausbezahlte Kapital darf nie niedriger sein als die Summe der eingezahlten Beiträge. Die BV-Kassen investieren in Anleihen, Aktien, Immobilien und andere Anlageklassen und erwirtschaften eine Rendite, die dem Arbeitnehmer zugute kommt. Die historische durchschnittliche Rendite der BV-Kassen in Österreich lag in den letzten Jahren bei ca. 2-4 % pro Jahr (vor Gebühren).
Auszahlung bei Beendigung
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer folgende Optionen:
Auszahlung: Sie können sich das gesamte angesparte Kapital auszahlen lassen. Die Auszahlung wird begünstigt mit 6 % besteuert. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Weiterveranlagung: Sie können das Kapital in der BV-Kasse belassen und weiter veranlagen lassen. Dies ist sinnvoll, wenn Sie das Geld aktuell nicht benötigen und vom Zinseszinseffekt profitieren möchten.
Übertragung: Bei einem neuen Arbeitgeber können Sie das Kapital in die BV-Kasse des neuen Arbeitgebers übertragen lassen. Dies geschieht automatisch, wenn der neue Arbeitgeber die gleiche BV-Kasse nutzt. Andernfalls bleibt das Kapital in der bisherigen BV-Kasse.
Auszahlungsvoraussetzungen
Die Auszahlung ist möglich bei: Arbeitgeberkündigung (sofort), einvernehmlicher Auflösung (sofort), Selbstkündigung (nach Ablauf von 3 Verfallsjahren oder bei Pensionsantritt), berechtigtem Austritt (sofort), Pensionsantritt (sofort) und Tod des Arbeitnehmers (an die Erben, sofort).
Die wichtigste Einschränkung: Bei Selbstkündigung können Sie das Kapital erst nach 3 Jahren Wartefrist auszahlen lassen, gerechnet ab dem Ende des Beitragszeitraums beim letzten Arbeitgeber. Alternativ können Sie es weiter veranlagen lassen.
BV-Kassen im Vergleich
In Österreich gibt es mehrere zugelassene BV-Kassen, darunter die fair-finance Vorsorgekasse, die BONUS Vorsorgekasse, die APK Vorsorgekasse, die Allianz Vorsorgekasse und die VBV Vorsorgekasse (größte BV-Kasse). Die BV-Kassen unterscheiden sich in der Veranlagungsstrategie (konservativ vs. renditeorientiert), den Verwaltungskosten, der historischen Performance und der Nachhaltigkeitsorientierung.
Der Arbeitnehmer hat leider kein Wahlrecht bei der BV-Kasse — der Arbeitgeber entscheidet, welche BV-Kasse er nutzt. Allerdings kann der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Auswahl haben.
Übertritt von Alt zu Neu
Arbeitnehmer im System Abfertigung Alt konnten (und können) freiwillig in das neue System übertreten. Der Übertritt muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden und kann die teilweise oder vollständige Übertragung der Altansprüche in die BV-Kasse vorsehen. Ein Übertritt war vor allem in den ersten Jahren nach Einführung des neuen Systems beliebt, wird heute aber nur noch selten vereinbart.
Vor- und Nachteile des Übertritts
Vorteile: Abfertigung auch bei Selbstkündigung, keine Abhängigkeit von der Beendigungsart, “mitnehmbarer” Anspruch bei Arbeitgeberwechsel, Kapitalgarantie und Verzinsung.
Nachteile: Möglicherweise geringerer Gesamtbetrag als bei Abfertigung Alt (bei langer Betriebszugehörigkeit), Verwaltungskosten der BV-Kasse mindern die Rendite.
Steuerliche Behandlung der Abfertigung
6 % begünstigte Besteuerung
Sowohl die Abfertigung Alt als auch die Auszahlung aus der BV-Kasse (Abfertigung Neu) werden mit einem festen Steuersatz von 6 % besteuert. Dieser begünstigte Steuersatz ist unabhängig von der Höhe der Abfertigung und vom persönlichen Einkommensteuersatz. Im Vergleich zur regulären Einkommensteuer, die bis zu 55 % betragen kann, ist dies ein erheblicher Vorteil.
Beispiel: Eine Abfertigung Alt von 42.000 Euro wird mit 6 % besteuert: 42.000 x 6 % = 2.520 Euro Steuer. Netto bleiben 39.480 Euro. Bei regulärer Besteuerung im Spitzensteuersatz von 48 % wären es 20.160 Euro Steuer — die begünstigte Besteuerung spart also 17.640 Euro.
Sozialversicherung
Die Abfertigung (Alt wie Neu) ist sozialversicherungsfrei. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pensions- oder Arbeitslosenversicherung an. Die Abfertigung erhöht auch nicht die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung.
Weiterveranlagung: Steuerfrei
Wenn Sie das Kapital in der BV-Kasse weiter veranlagen lassen (statt es auszahlen zu lassen), fällt keine Steuer an. Die Besteuerung erfolgt erst bei der tatsächlichen Auszahlung. Auch die Kapitalerträge innerhalb der BV-Kasse sind steuerfrei, solange das Geld veranlagt bleibt.
Abfertigung in der Praxis: Häufige Fragen
Wie erfahre ich den aktuellen Stand meiner BV-Kasse?
Sie haben ein gesetzliches Recht auf jährliche Information über den aktuellen Stand Ihres BV-Kassen-Kontos. Die meisten BV-Kassen senden einen jährlichen Kontoauszug per Post oder bieten ein Online-Portal, in dem Sie den aktuellen Stand einsehen können. Registrieren Sie sich auf der Website Ihrer BV-Kasse (fragen Sie die Personalabteilung, welche BV-Kasse Ihr Arbeitgeber nutzt).
Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?
Bei einem Umzug ins Ausland haben Sie verschiedene Optionen: Sie können das Kapital in der BV-Kasse belassen und weiter veranlagen lassen. Sie können sich das Kapital auszahlen lassen (mit 6% Besteuerung). Bei einem Umzug ins EU/EWR-Ausland kann das Kapital unter Umständen in eine ausländische Vorsorgeeinrichtung übertragen werden. Lassen Sie sich vor dem Umzug beraten, welche Option steuerlich und langfristig am günstigsten ist.
Kann der Arbeitgeber Beiträge kürzen?
Nein, die Beiträge zur BV-Kasse sind gesetzlich vorgeschrieben (1,53% des Bruttoentgelts) und können nicht durch den Arbeitgeber reduziert werden. Auch bei Teilzeitarbeit oder Gehaltsreduktion werden die Beiträge entsprechend dem tatsächlichen Entgelt berechnet und abgeführt.
Was passiert bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers?
Wenn der Arbeitgeber die Beiträge zur BV-Kasse nicht rechtzeitig abführt, droht ihm eine Strafe. Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) die ausstehenden Beiträge.
Sonderfälle
Abfertigung bei Pensionsantritt
Bei Pensionsantritt können Sie sich sowohl die Abfertigung Alt als auch das Kapital der BV-Kasse auszahlen lassen. Die begünstigte 6 %-Besteuerung gilt in beiden Fällen. Alternativ kann das BV-Kassen-Kapital in eine Zusatzpension umgewandelt werden, die als lebenslange Rente ausbezahlt wird.
Abfertigung und Arbeitslosengeld
Die Abfertigung Alt kann sich auf den Bezug von Arbeitslosengeld auswirken: Wenn die Abfertigung mehr als 3 Monatsentgelte beträgt, kann das AMS eine Sperrfrist verhängen, die der Anzahl der überschießenden Monatsentgelte entspricht (maximal 3 Monate). Abfertigung Neu hat keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld.
Abfertigung bei Tod des Arbeitnehmers
Bei Tod des Arbeitnehmers geht der Abfertigungsanspruch auf die Erben über. Bei Abfertigung Alt erhalten die Erben den vollen Abfertigungsbetrag. Bei Abfertigung Neu wird das BV-Kassen-Kapital an die Erben ausbezahlt. Die begünstigte 6 %-Besteuerung gilt auch in diesem Fall.
Abfertigung bei Betriebsübergang
Bei einem Betriebsübergang (Verkauf, Fusion) gehen alle Abfertigungsansprüche auf den neuen Arbeitgeber über. Die Dienstzeit wird durchgerechnet. Beim System Abfertigung Neu ändert sich an der BV-Kasse nichts, solange der neue Arbeitgeber die gleiche Kasse verwendet. Andernfalls kann eine Übertragung vereinbart werden.
Abfertigung bei Insolvenz
Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, springt der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) ein. Der IEF sichert den Abfertigungsanspruch Alt bis zu einer gewissen Obergrenze. Beim System Abfertigung Neu ist das Kapital in der BV-Kasse ohnehin vom Arbeitgeber getrennt und insolvenzgeschützt — es gehört Ihnen und kann nicht von Gläubigern des Arbeitgebers gepfändet werden.
BV-Kassen: Performance und Vergleich
Historische Performance der BV-Kassen
Die Performance der Betrieblichen Vorsorgekassen variiert erheblich zwischen den einzelnen Anbietern. In den letzten 10 Jahren lag die durchschnittliche jährliche Rendite der BV-Kassen in Österreich bei ca. 2-4 % pro Jahr (vor Verwaltungskosten). Nach Abzug der Verwaltungskosten (typischerweise 0,5-1,5 % p.a.) blieb eine Nettorendite von ca. 1-3 % pro Jahr.
Die BV-Kassen mit der besten historischen Performance sind nicht zwangsläufig auch in Zukunft die besten. Entscheidend sind die Veranlagungsstrategie (konservativ vs. aktienorientiert), die Verwaltungskosten, die Größe der Kasse (Skaleneffekte) und die Nachhaltigkeitskriterien (ESG-orientierte Kassen haben in den letzten Jahren überdurchschnittlich performt).
Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten der BV-Kassen setzen sich zusammen aus einer Verwaltungsgebühr (0,4-1,5 % p.a. des verwalteten Vermögens) und einer Veranlagungsgebühr (0,01-0,1 % p.a.). Diese Kosten werden direkt vom Kapital abgezogen und mindern die Rendite. Ein Unterschied von 0,5 % bei den Verwaltungskosten kann über 30 Jahre Berufsleben einen erheblichen Unterschied beim Endkapital ausmachen.
Kapitalgarantie
Alle BV-Kassen in Österreich müssen eine Kapitalgarantie bieten: Bei der Auszahlung muss das Kapital mindestens so hoch sein wie die Summe der eingezahlten Beiträge (abzüglich bestimmter Verwaltungskosten). Diese Garantie schützt Sie vor Verlusten durch schlechte Kapitalmarktentwicklungen. In der Praxis bedeutet dies, dass BV-Kassen konservativ veranlagen müssen (hoher Anleihenanteil), was die Renditechancen begrenzt.
Abfertigung im europäischen Vergleich
Österreich als Sonderfall
Das österreichische Abfertigungssystem ist international einzigartig. In den meisten europäischen Ländern gibt es keine vergleichbare Regelung. Einige Länder haben ähnliche Systeme (z.B. Italien mit dem TFR — Trattamento di Fine Rapporto), aber die österreichische Kombination aus Kapitalgarantie, begünstigter Besteuerung und Insolvenzschutz ist ungewöhnlich. Das System Abfertigung Neu wurde bei seiner Einführung 2003 als vorbildlich für die Portabilität von Betriebsrentenansprüchen gelobt.
Reform-Diskussion
In Österreich wird regelmäßig über Reformen des Abfertigungssystems diskutiert. Die wichtigsten Reformvorschläge umfassen die Erhöhung des Beitragssatzes (von 1,53 % auf z.B. 2 %) zur Steigerung des Endkapitals, die Wahlfreiheit für Arbeitnehmer bei der BV-Kasse (derzeit entscheidet nur der Arbeitgeber), die Lockerung der Veranlagungsvorschriften (um höhere Renditen zu ermöglichen), die Absenkung der 3-Jahres-Wartefrist bei Selbstkündigung und die Integration der Abfertigung in ein umfassenderes betriebliches Altersvorsorgensystem.
Praktische Tipps zur Abfertigung
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System prüfen: Stellen Sie fest, ob Sie im System Alt oder Neu sind. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und fragen Sie in der Personalabteilung nach.
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BV-Kasse überwachen: Fordern Sie regelmäßig einen Kontoauszug Ihrer BV-Kasse an. Sie haben ein Recht auf jährliche Information über den aktuellen Kontostand.
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Beendigungsart beachten: Im System Abfertigung Alt macht die Art der Beendigung einen enormen Unterschied. Versuchen Sie, eine einvernehmliche Auflösung statt einer Selbstkündigung zu erreichen.
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Steuer optimieren: Die 6 %-Besteuerung ist fix, aber überlegen Sie, ob eine Auszahlung oder Weiterveranlagung für Sie günstiger ist.
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Rechtsberatung nutzen: Bei komplexen Fällen (Übertritt Alt/Neu, Betriebsübergang, Insolvenz) lassen Sie sich von der Arbeiterkammer oder einem Arbeitsrechtler beraten.
Abfertigung als Teil der Altersvorsorge
Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge
In Österreich basiert die Altersvorsorge auf drei Säulen: der gesetzlichen Pensionsversicherung (1. Säule), der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule, zu der die Abfertigung Neu gehört) und der privaten Altersvorsorge (3. Säule, z.B. Lebensversicherung, ETF-Sparplan). Die Abfertigung ist damit ein wichtiger Baustein der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich.
Zusatzpension aus der BV-Kasse
Bei Pensionsantritt können Sie das angesparte Kapital aus der BV-Kasse in eine Zusatzpension umwandeln. Diese wird als lebenslange Rente ausbezahlt und ergänzt die staatliche Pension. Die Höhe hängt vom angesparten Kapital, dem Alter bei Pensionsantritt und der gewählten Rentenoption ab. Alternativ können Sie die gesamte Summe auf einmal auszahlen lassen (mit der begünstigten 6%-Besteuerung).
Rechenbeispiel: Abfertigung Neu über ein Erwerbsleben
Angenommen, ein Arbeitnehmer arbeitet 40 Jahre mit einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 3.500 Euro (14-mal jährlich). Der jährliche Beitrag zur BV-Kasse beträgt: 3.500 x 14 x 1,53 % = ca. 750 Euro. Über 40 Jahre werden ca. 30.000 Euro eingezahlt. Bei einer durchschnittlichen Rendite von 3 % p.a. (nach Kosten) wächst das Kapital auf ca. 56.000 Euro. Nach Abzug der 6 %-Besteuerung verbleiben ca. 52.640 Euro. Dies ist ein netter Zusatzbetrag zur Pension, aber keine umfassende Altersvorsorge.
Die Abfertigung Neu ersetzt daher nicht die private Altersvorsorge — sie ergänzt sie. Experten empfehlen, zusätzlich zur Abfertigung eigene Vorsorge zu betreiben, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Abfertigung bei Teilzeitbeschäftigung und Mehrfachbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung
Bei Teilzeitbeschäftigung werden die Beiträge zur BV-Kasse entsprechend dem reduzierten Entgelt berechnet. Der Beitragssatz bleibt bei 1,53 %, aber die absolute Beitragshöhe ist geringer. Dies führt zu einem entsprechend geringeren Endkapital. Bei Wechseln zwischen Vollzeit und Teilzeit während des Erwerbslebens (häufig bei Eltern) sollten Sie dies in Ihrer finanziellen Planung berücksichtigen.
Mehrere Dienstverhältnisse
Wenn Sie gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, zahlt jeder Arbeitgeber seine eigenen Beiträge in die BV-Kasse ein. Sie haben dann mehrere Einzelansprüche, die entweder bei der gleichen oder bei verschiedenen BV-Kassen geführt werden. Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses können Sie die jeweiligen Ansprüche separat oder gesammelt auszahlen lassen.
Beiträge während Karenz
Während der Elternkarenz zahlt nicht der Arbeitgeber die Beiträge zur BV-Kasse, sondern die ÖGK (aus dem Familienlastenausgleichsfonds). Die Beiträge sind allerdings niedriger als während der regulären Beschäftigung. Bei Bildungskarenz zahlt niemand Beiträge — die Zeit zählt nicht für die Abfertigung.
Abfertigung und Insolvenz des Arbeitgebers
Insolvenzschutz Abfertigung Neu
Einer der wichtigsten Vorteile des Systems Abfertigung Neu ist der Insolvenzschutz. Da die Beiträge vom Arbeitgeber in eine unabhängige BV-Kasse fließen, sind sie vom Vermögen des Arbeitgebers getrennt. Geht der Arbeitgeber in Insolvenz, bleibt Ihr Kapital in der BV-Kasse unangetastet. Dies ist ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem alten System, wo Abfertigungsansprüche im Insolvenzfall teilweise verloren gingen.
Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF)
Für Ansprüche im System Abfertigung Alt und für ausstehende Lohnforderungen springt der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) ein. Der IEF übernimmt: Ausstehende Gehaltsansprüche der letzten 6 Monate vor Insolvenz, Urlaubsersatzleistung, Abfertigung Alt bis zu einer Höchstgrenze, Sonderzahlungen und andere fällige Ansprüche. Die Anträge werden über die Insolvenzverwaltung gestellt — in der Praxis unterstützt die Arbeiterkammer betroffene Arbeitnehmer bei der Antragstellung.
Sozialversicherung und Abfertigung
Keine Sozialversicherungsbeiträge
Wie bereits erwähnt, sind sowohl die Abfertigung Alt als auch die Auszahlung aus der BV-Kasse sozialversicherungsfrei. Dies bedeutet: Keine Krankenversicherungsbeiträge, keine Pensionsbeiträge und keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge auf die Abfertigung. Im Vergleich zu einem regulären Monatsgehalt ist die Belastung durch die 6%-Besteuerung deutlich geringer.
Gehaltsnebenkosten für den Arbeitgeber
Die 1,53% BV-Kassen-Beiträge sind Teil der Gehaltsnebenkosten, die der Arbeitgeber trägt. Sie zählen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Lohnnebenkosten in Österreich, die insgesamt ca. 30% des Bruttogehalts ausmachen. Die BV-Kassen-Beiträge sind einer der kleineren Posten — die größten sind Sozialversicherungsbeiträge und Dienstgeberbeiträge.
Die Abfertigung ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Absicherung von Arbeitnehmern in Österreich. Während das System Abfertigung Alt hohe Einmalzahlungen ermöglicht (bis zu 12 Monatsentgelte), birgt es das Risiko des Totalverlusts bei Selbstkündigung. Das System Abfertigung Neu ist gerechter und flexibler — der Anspruch besteht unabhängig von der Beendigungsart und das Kapital ist insolvenzgeschützt. Beide Systeme profitieren von der begünstigten 6 %-Besteuerung. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche und planen Sie die Abfertigung als Teil Ihrer langfristigen Finanzstrategie.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Abfertigung Alt und Neu?
Bei Abfertigung Alt zahlt der Arbeitgeber bei Beendigung einen Einmalbetrag (2-12 Monatsentgelte je nach Dienstdauer). Bei Abfertigung Neu zahlt der Arbeitgeber laufend 1,53% des Bruttoentgelts in eine BV-Kasse ein. Abfertigung Neu gilt für alle Dienstverhältnisse ab 1.1.2003.
Bekommt man bei Selbstkündigung eine Abfertigung?
Bei Abfertigung Alt: Nein, bei Selbstkündigung besteht kein Anspruch. Bei Abfertigung Neu: Ja, die Beiträge gehören Ihnen, allerdings ist eine Auszahlung bei Selbstkündigung erst nach 3 Jahren möglich. Alternativ können Sie das Kapital weiter veranlagen lassen.
Wie wird die Abfertigung besteuert?
Die Abfertigung wird in Österreich begünstigt mit 6% Einkommensteuer besteuert (sowohl Alt als auch Neu). Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Die begünstigte Besteuerung ist ein erheblicher Vorteil gegenüber der regulären Einkommensteuer.
Kann man die BV-Kasse wechseln?
Nein, der Arbeitnehmer kann die BV-Kasse nicht selbst wählen oder wechseln. Der Arbeitgeber wählt die BV-Kasse aus, in die er die Beiträge einzahlt. Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt das angesparte Kapital in der bisherigen BV-Kasse oder wird in die neue übertragen.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.