Familienbeihilfe Österreich 2026

Familienbeihilfe 2026: Aktuelle Beträge, Anspruch, Antrag mit Formular Beih100. Kinderbonus, Schulstartgeld, Altersgrenzen & Tipps für Studierende.

Aktualisiert: 03. April 2026 17 Min. Lesezeit

Familienbonus Plus Rechner 2026

Familienbonus/Jahr

€ 4.000,32

Steuerersparnis/Monat

€ 333,36

2 Kinder unter 18 (je € 2.000,16/Jahr)€ 4.000,32
Gesamter Familienbonus Plus€ 4.000,32
Unter 18

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der die Lohnsteuer direkt mindert (max. bis auf 0). Betraege 2026: EUR 166,68/Monat (unter 18) bzw. EUR 58,34/Monat (ab 18). Kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Kindermehrbetrag bei zu geringem Einkommen. Keine Steuerberatung.

Aktuelle Beträge nach Alter des Kindes

Die Familienbeihilfe ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für Familien in Österreich. Sie wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt und soll die Kosten der Kindererziehung abfedern. Zusammen mit dem Kinderabsetzbetrag, dem Schulstartgeld und dem Familienbonus Plus bildet sie das Fundament der Familienförderung.


Was ist die Familienbeihilfe?

Die Familienbeihilfe ist eine steuerfreie Transferleistung des österreichischen Staates an Familien mit Kindern. Sie wird aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) finanziert, in den Arbeitgeber einen Dienstgeberbeitrag einzahlen.

Rechtsgrundlage

Die Familienbeihilfe ist im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) geregelt. Zuständig für die Verwaltung ist das Finanzamt (nicht die Sozialversicherung).

Wer erhält die Familienbeihilfe?

Die Familienbeihilfe steht grundsätzlich dem Elternteil zu, der den Haushalt überwiegend führt, in dem das Kind lebt. In der Regel wird sie an die Mutter ausbezahlt, kann aber auch auf Antrag an den Vater gehen.

Anspruchsberechtigte Personen:

  • Eltern (Mutter oder Vater)
  • Adoptiveltern
  • Pflegeeltern
  • Großeltern (wenn das Kind im selben Haushalt lebt)
  • Volljährige Kinder selbst (unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. eigener Haushalt und Selbsterhalt)

Voraussetzungen:

  • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
  • Kind lebt im gemeinsamen Haushalt (oder es wird überwiegend Unterhalt geleistet)
  • Kind erfüllt die Altersvoraussetzungen
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, EU/EWR-Bürgerschaft oder bestimmter Aufenthaltstitel

Höhe der Familienbeihilfe 2026

Die Familienbeihilfe ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt und wird jährlich valorisiert:

Grundbeträge nach Alter

Alter des KindesMonatlicher Grundbetrag
Ab Geburt132,30 Euro
Ab 3 Jahren141,50 Euro
Ab 10 Jahren165,10 Euro
Ab 19 Jahren191,60 Euro

Geschwisterstaffelung

Wenn Sie Familienbeihilfe für mehrere Kinder beziehen, erhalten Sie einen Zuschlag ab dem zweiten Kind:

Anzahl der KinderZuschlag pro Kind und Monat
Bei 2 Kindern+ 8,20 Euro
Bei 3 Kindern+ 20,20 Euro
Bei 4 Kindern+ 31,40 Euro
Bei 5 Kindern+ 31,40 Euro
Jedes weitere Kind+ 31,40 Euro

Beispiel: Eine Familie mit 3 Kindern (1 Jahr, 5 Jahre, 12 Jahre) erhält:

  • Kind 1 (1 Jahr): 132,30 + 20,20 = 152,50 Euro
  • Kind 2 (5 Jahre): 141,50 + 20,20 = 161,70 Euro
  • Kind 3 (12 Jahre): 165,10 + 20,20 = 185,30 Euro
  • Gesamt: 499,50 Euro pro Monat

Kinderabsetzbetrag

Zusätzlich zur Familienbeihilfe wird automatisch der Kinderabsetzbetrag in Höhe von 67,80 Euro pro Kind und Monat ausbezahlt. Dieser wird zusammen mit der Familienbeihilfe überwiesen und muss nicht gesondert beantragt werden.

Zuschlag bei erheblicher Behinderung

Für Kinder mit einer erheblichen Behinderung (Grad der Behinderung ab 50 %) gibt es einen monatlichen Zuschlag von 180,90 Euro. Dieser muss gesondert beantragt werden und erfordert ein Gutachten des Sozialministeriumservice.

Gesamtbeträge (Grundbetrag + Kinderabsetzbetrag)

Alter1 Kind2 Kinder (je)3 Kinder (je)
Ab Geburt200,10 Euro208,30 Euro220,30 Euro
Ab 3 Jahren209,30 Euro217,50 Euro229,50 Euro
Ab 10 Jahren232,90 Euro241,10 Euro253,10 Euro
Ab 19 Jahren259,40 Euro267,60 Euro279,60 Euro

Schulstartgeld

Jedes Jahr im September wird für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren das Schulstartgeld in Höhe von 116,30 Euro automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. Sie müssen es nicht extra beantragen.

Das Schulstartgeld soll die Kosten für Schulmaterialien, Schultaschen und andere Schulbedürfnisse abdecken. Es steht jedem Kind zu, für das im September Familienbeihilfe bezogen wird und das die Altersvoraussetzung erfüllt.


Kinderbonus und weitere Sonderzahlungen

Neben der regulären Familienbeihilfe gab es in den letzten Jahren immer wieder Sonderzahlungen und Boni:

  • Kinderbonus: In verschiedenen Jahren wurden Einmalzahlungen als Kinderbonus gewährt, z.B. als Teil von Entlastungspaketen.
  • Die aktuellen Sonderzahlungen für 2026 werden vom Gesetzgeber beschlossen und zeitnah kommuniziert.

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig auf finanzinfo.at, ob es aktuelle Sonderzahlungen oder Einmalleistungen für Familien gibt. Diese werden oft kurzfristig beschlossen.


Familienbeihilfe für Studierende und in Ausbildung

Altersgrenzen

  • Grundsätzlich: Familienbeihilfe wird bis zum 18. Geburtstag gewährt.
  • Bei Berufsausbildung: Verlängerung bis zum 24. Geburtstag, wenn das Kind eine Berufsausbildung (Schule, Lehre, Studium, FH) absolviert.
  • Bis zum 25. Geburtstag in folgenden Ausnahmefällen:
    • Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
    • Schwangerschaft oder Geburt eines eigenen Kindes während des Studiums
    • Studium mit einer Mindeststudiendauer von 10 Semestern
    • Erhebliche Behinderung (ab 50 %)

Leistungsnachweise für Studierende

Studierende müssen nachweisen, dass sie ihr Studium ernsthaft und zielstrebig betreiben:

  • Erstes Studienjahr: Nach den ersten beiden Semestern müssen mindestens 16 ECTS-Punkte oder ein Leistungsnachweis im Umfang von 8 Semesterwochenstunden erbracht werden.
  • Studienfortschritt: Das Studium muss innerhalb einer angemessenen Frist absolviert werden. Bei Überschreitung der Mindeststudiendauer plus Toleranzsemester kann der Anspruch verloren gehen.
  • Studienwechsel: Ein Studienwechsel ist grundsätzlich nach spätestens 2 Semestern noch zulässig, ohne den Anspruch zu gefährden. Nach dem 3. Semester und bei mehrmaligem Wechsel erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe.

Zuverdienstgrenze für Studierende

Seit dem Veranlagungsjahr 2020 gilt eine Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Wird diese Grenze überschritten, muss der übersteigende Betrag an Familienbeihilfe zurückgezahlt werden.

Achtung: Es zählt das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen. SV-Beiträge, Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale werden abgezogen.


Familienbeihilfe beantragen: Schritt-für-Schritt

Erstantrag nach der Geburt

Nach der Geburt eines Kindes erhalten Sie die Familienbeihilfe automatisch, wenn:

  • Die Geburt in Österreich gemeldet wurde
  • Mutter und Kind in Österreich gemeldet sind

In den meisten Fällen wird die Familienbeihilfe innerhalb weniger Wochen nach der Geburtsmeldung automatisch bewilligt und an die Mutter überwiesen, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist.

Falls die automatische Zuerkennung nicht erfolgt, müssen Sie einen Antrag stellen:

Antrag mit Formular Beih100

Das Antragsformular heißt Beih100 und ist das zentrale Formular für die Familienbeihilfe. Sie können es auf folgenden Wegen einreichen:

1. Elektronisch über FinanzOnline:

  • Einloggen auf finanzonline.bmf.gv.at
  • Unter “Eingaben” > “Anträge” > “Familienbeihilfe”
  • Formular ausfüllen und absenden
  • Unterlagen können elektronisch angehängt werden

2. Per Post:

  • Formular Beih100 auf bmf.gv.at herunterladen und ausdrucken
  • Ausfüllen und unterschreiben
  • An Ihr zuständiges Finanzamt senden

3. Persönlich am Finanzamt:

  • Mit Lichtbildausweis und relevanten Dokumenten zum Finanzamt gehen
  • Formular vor Ort ausfüllen oder mitbringen

Benötigte Unterlagen

Je nach Situation werden unterschiedliche Unterlagen benötigt:

Bei Geburt eines Kindes:

  • Formular Beih100
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel (Kind und Antragsteller)
  • Kontonummer für die Auszahlung

Bei Verlängerung ab 18 (Studium):

  • Formular Beih100 (Neu- oder Weitergewährungsantrag)
  • Inskriptionsbestätigung / Studienblatt
  • Leistungsnachweis (ECTS-Punkte)
  • Eventuell Studienerfolgsnachweise

Bei Behinderung:

  • Formular Beih3 (Erhöhungsbetrag wegen Behinderung)
  • Gutachten des Sozialministeriumservice

Auszahlung der Familienbeihilfe

Auszahlungstermine

Die Familienbeihilfe wird monatlich im Voraus ausbezahlt, üblicherweise Anfang des Monats. Die genauen Auszahlungstermine werden jährlich vom BMF veröffentlicht.

Typische Auszahlungstermine:

  • Anfang jeden Monats (meist zwischen dem 1. und 10.)
  • Das Schulstartgeld wird im September zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt

Auszahlungsmethode

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf ein österreichisches Bankkonto. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bankverbindung beim Finanzamt aktuell ist.


Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen

Die Familienbeihilfe ist nur eine von vielen Familienleistungen in Österreich. Hier ein Überblick über die wichtigsten zusätzlichen Unterstützungen:

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag von bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr (bis 18 Jahre) bzw. 650 Euro (ab 18, wenn Familienbeihilfe bezogen wird). Er wird über die Lohnverrechnung oder den Lohnsteuerausgleich geltend gemacht.

Wichtig: Familienbonus Plus und Familienbeihilfe sind zwei verschiedene Leistungen. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, die Familienbeihilfe eine Transferleistung. Beide können gleichzeitig bezogen werden!

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) wird in den ersten Lebensjahren des Kindes bezogen. Es gibt verschiedene Modelle:

  • Pauschales KBG: Verschiedene Varianten von 12+2 bis 28+3 Monate
  • Einkommensabhängiges KBG: 80 % des letzten Einkommens, maximal ca. 75 Euro pro Tag, für 12+2 Monate

Mehrkindzuschlag

Familien mit mindestens drei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, können den Mehrkindzuschlag von 20 Euro pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind beantragen, wenn das Familieneinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag

Dieser Steuerabsetzbetrag steht Alleinverdienern und Alleinerziehern mit mindestens einem Kind zu:

  • 1 Kind: 572 Euro pro Jahr
  • 2 Kinder: 774 Euro pro Jahr
  • 3 Kinder und mehr: plus 255 Euro für jedes weitere Kind

Sonderfälle und häufige Fragen

Familienbeihilfe bei getrennt lebenden Eltern

Nach einer Trennung oder Scheidung erhält grundsätzlich der Elternteil die Familienbeihilfe, bei dem das Kind überwiegend lebt (Hauptwohnsitz). Wenn das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt (Doppelresidenzmodell), wird die Familienbeihilfe in der Regel an denjenigen Elternteil ausbezahlt, der den Antrag zuerst gestellt hat oder bei dem das Kind hauptgemeldet ist.

Familienbeihilfe bei Auslandsaufenthalt

  • EU/EWR-Ausland: Bei Aufenthalt in einem anderen EU/EWR-Land gelten die EU-Koordinierungsverordnungen. In der Regel hat der Beschäftigungsstaat Vorrang. Es kann eine Differenzzahlung geben, wenn die österreichische Familienbeihilfe höher ist.
  • Drittstaaten: Bei Aufenthalt außerhalb der EU/EWR besteht grundsätzlich kein Anspruch, es sei denn, der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt weiterhin in Österreich.

Familienbeihilfe bei Lehre

Lehrlinge haben Anspruch auf Familienbeihilfe während der gesamten Lehrzeit (in der Regel 3-4 Jahre). Da die Lehrlingsentschädigung meist unter der Zuverdienstgrenze liegt, gibt es in der Regel keine Einschränkungen.

Familienbeihilfe nach dem Zivildienst/Bundesheer

Wenn der Präsenz- oder Zivildienst die Berufsausbildung verzögert hat, wird die Altersgrenze für die Familienbeihilfe um die Dauer des Dienstes verlängert, maximal bis zum 25. Geburtstag.

Rückforderung der Familienbeihilfe

Das Finanzamt kann Familienbeihilfe zurückfordern, wenn:

  • Die Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro überschritten wurde
  • Das Kind die Berufsausbildung abgebrochen hat
  • Leistungsnachweise im Studium nicht erbracht wurden
  • Der Anspruch aus anderen Gründen weggefallen ist

Die Rückforderung erfolgt für die Monate, in denen kein Anspruch bestand. Sie können gegen den Rückforderungsbescheid innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen.


Tipps: Familienbeihilfe maximieren

Tipp 1: Frühzeitig beantragen

Auch wenn die Familienbeihilfe nach der Geburt oft automatisch gewährt wird, sollten Sie den Anspruch zeitnah prüfen. Bei Nicht-EU-Bürgern oder besonderen Konstellationen ist ein formeller Antrag erforderlich.

Tipp 2: Studienleistung dokumentieren

Wenn Ihr Kind studiert, dokumentieren Sie die Studienleistung sorgfältig. Fehlende ECTS-Nachweise sind der häufigste Grund für eine Rückforderung.

Tipp 3: Zuverdienstgrenze im Auge behalten

Studierende und ältere Kinder sollten ihre Einkünfte sorgfältig planen. Liegt das zu versteuernde Einkommen knapp über 15.000 Euro, ist es oft günstiger, die Arbeitszeit zu reduzieren oder Ausgaben steuerlich geltend zu machen.

Tipp 4: Behinderungszuschlag prüfen

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, prüfen Sie, ob ein Gutachten des Sozialministeriumservice den Grad der Behinderung bestätigt. Ab 50 % steht Ihnen der erhöhte Betrag von 180,90 Euro pro Monat zu.

Tipp 5: Familienbonus Plus nicht vergessen

Die Familienbeihilfe ist die Voraussetzung für den Familienbonus Plus. Stellen Sie sicher, dass Sie (oder der andere Elternteil) den Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung oder den Lohnsteuerausgleich geltend machen.

Tipp 6: Schulstartgeld kontrollieren

Prüfen Sie im September, ob das Schulstartgeld tatsächlich ausbezahlt wurde. Bei Kindern, die gerade 6 Jahre alt geworden sind, kann es vorkommen, dass die automatische Auszahlung verzögert wird.

Tipp 7: Bankverbindung aktuell halten

Stellen Sie sicher, dass Ihre Bankverbindung beim Finanzamt stets aktuell ist. Bei einem Kontowechsel müssen Sie die neue Bankverbindung umgehend melden, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.


Familienbeihilfe 2026: Änderungen und Neuerungen

Die Familienbeihilfe und die damit verbundenen Leistungen werden regelmäßig valorisiert (an die Inflation angepasst). Die aktuellen Beträge für 2026 berücksichtigen die gesetzliche Valorisierung.

Wesentliche Entwicklungen:

  • Jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe-Beträge
  • Laufende Anpassung des Kinderabsetzbetrags
  • Valorisierung des Schulstartgelds
  • Mögliche Sonderzahlungen je nach politischer Beschlusslage

FormularVerwendung
Beih100Hauptantrag auf Familienbeihilfe
Beih3Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung
Beih38Erklärung für volljährige Kinder in Berufsausbildung

Alle Formulare sind auf der Website des BMF (bmf.gv.at) und über FinanzOnline erhältlich.


Die Familienbeihilfe ist eine zentrale Säule der österreichischen Familienförderung. Mit dem Grundbetrag, dem Kinderabsetzbetrag, der Geschwisterstaffelung und dem Schulstartgeld erhalten Familien eine substantielle monatliche Unterstützung. Zusammen mit dem Familienbonus Plus ergibt sich ein umfangreiches Förderpaket.

Wichtige Punkte zum Mitnehmen:

  • Die Familienbeihilfe wird nach Alter und Kinderzahl gestaffelt
  • Der Kinderabsetzbetrag wird automatisch mitausgezahlt
  • Für Studierende gilt eine Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro
  • Das Schulstartgeld von 116,30 Euro kommt im September automatisch
  • Antragstellung über Formular Beih100 oder FinanzOnline
  • Bis zum 24. (in Ausnahmen 25.) Geburtstag bei Berufsausbildung

Beantragen Sie die Familienbeihilfe rechtzeitig und nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen. Es ist Ihr gutes Recht!

Weiterführende Artikel


Hinweis: Die angegebenen Beträge beziehen sich auf den Stand 2026 und können durch Valorisierung und Gesetzesänderungen abweichen. Für aktuelle Informationen konsultieren Sie die Website des BMF.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Familienbeihilfe in Österreich 2026?

Die Familienbeihilfe 2026 beträgt je nach Alter des Kindes: 132,30 Euro (ab Geburt), 141,50 Euro (ab 3 Jahren), 165,10 Euro (ab 10 Jahren) und 191,60 Euro (ab 19 Jahren) pro Monat. Dazu kommt der Kinderabsetzbetrag von 67,80 Euro pro Kind und Monat.

Wie beantrage ich die Familienbeihilfe?

Die Familienbeihilfe beantragen Sie mit dem Formular Beih100 beim zuständigen Finanzamt. Der Antrag kann schriftlich per Post, persönlich am Finanzamt oder elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden.

Bis wann bekommt man Familienbeihilfe in Österreich?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Außerdem bis zum 24. Geburtstag, wenn das Kind eine Berufsausbildung (Studium, Lehre, Schule) absolviert. In Ausnahmefällen (Zivildienst, Schwangerschaft/Geburt, erhebliche Behinderung) bis zum 25. Geburtstag.

Wann wird das Schulstartgeld ausgezahlt?

Das Schulstartgeld in Höhe von 116,30 Euro pro Kind wird jährlich im September automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. Es steht für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren zu.

Bekomme ich Familienbeihilfe als Student?

Ja, Studierende erhalten Familienbeihilfe bis zum 24. Geburtstag (in Ausnahmefällen bis 25), wenn sie ihr Studium ernsthaft und zielstrebig betreiben. Es gelten Leistungsnachweise: Nach dem ersten Studienjahr müssen mindestens 16 ECTS-Punkte nachgewiesen werden.

Gibt es einen Geschwisterstaffel bei der Familienbeihilfe?

Ja, ab dem zweiten Kind gibt es eine Geschwisterstaffelung: Für das zweite Kind zusätzlich 8,20 Euro, für das dritte Kind zusätzlich 20,20 Euro, für das vierte Kind und jedes weitere zusätzlich 31,40 Euro monatlich. Diese Zuschläge gelten pro Familie.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.