Familienbeihilfe: Beträge, Staffelung und der Einfrierungsbeschluss

Die Beträge stehen seit 2025 still und bleiben es bis Ende 2028. Was monatlich zusteht, wie die Geschwisterstaffelung wirkt und was dazukommt.

Stand: 03. September 2026 9 Min. Lesezeit

Familienbonus Plus Rechner 2026

Familienbonus/Jahr

€ 4.000,32

Steuerersparnis/Monat

€ 333,36

2 Kinder unter 18 (je € 2.000,16/Jahr)€ 4.000,32
Gesamter Familienbonus Plus€ 4.000,32
Unter 18

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der die Lohnsteuer direkt mindert (max. bis auf 0). Beträge 2026: EUR 166,68/Monat (unter 18) bzw. EUR 58,34/Monat (ab 18). Kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Kindermehrbetrag bei zu geringem Einkommen. Keine Steuerberatung.

Die Familienbeihilfe steigt bis Ende 2028 nicht. Die seit 2023 bestehende automatische Anpassung an die Inflation wurde zur Budgetkonsolidierung ausgesetzt - zuerst für 2026 und 2027, dann um ein weiteres Jahr verlängert.

Was das bedeutet, hängt daran, wie man rechnet: Nominell bleibt alles gleich, real sinkt die Leistung mit jeder Inflationsrate.

Die Beträge

§ 8 Abs 2 FLAG nennt vier Altersstufen, ausdrücklich „ab 1. Jänner 2026”:

abmonatlich
Geburt138,40 Euro
Vollendung des 3. Lebensjahres148,00 Euro
Vollendung des 10. Lebensjahres171,80 Euro
Vollendung des 19. Lebensjahres200,40 Euro

Der Wechsel erfolgt jeweils ab Beginn des Kalendermonats, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet - nicht am Geburtstag selbst und nicht mit Verzögerung.

Dazu kommt der Kinderabsetzbetrag von 70,90 Euro monatlich je Kind, der nach § 33 Abs 3 EStG gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Er ist steuerrechtlich ein Absetzbetrag, wird aber wie ein Zuschlag zur Beihilfe überwiesen. Für Kinder, die sich ständig außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz aufhalten, steht er nicht zu.

Für ein Kind unter drei Jahren ergibt das zusammen 209,30 Euro im Monat.

Die Geschwisterstaffelung

Nach § 8 Abs 3 erhöht sich die Beihilfe für jedes Kind, wenn sie für mehrere Kinder gewährt wird:

Anzahl der KinderErhöhung je Kind
zwei8,60 Euro
drei21,10 Euro
vier32,10 Euro
fünf38,90 Euro
sechs43,40 Euro
sieben und mehr63,10 Euro

Der Zuschlag gilt also nicht nur für das zusätzliche Kind, sondern für alle. Bei drei Kindern erhöht sich die Beihilfe für jedes der drei um 21,10 Euro, in Summe um 63,30 Euro monatlich.

Bei erheblicher Behinderung erhöht sich die Beihilfe nach § 8 Abs 4 um weitere 189,20 Euro monatlich. Absatz 5 definiert das als nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung, wobei „nicht nur vorübergehend” einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten meint.

Der Einfrierungsbeschluss

Die jährliche Valorisierung der Familienleistungen wurde mit dem Budgetbegleitgesetz ausgesetzt. Nach der Parlamentskorrespondenz vom 16. Juni 2026 bleiben bis Ende 2028 auf dem Stand von 2025:

  • Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Familienzeitbonus
  • Schulstartgeld
  • Mehrkindzuschlag
  • Kinderabsetzbetrag

Die Maßnahme entlastet das Budget um rund 150 Millionen Euro jährlich. Ursprünglich war die Aussetzung für 2026 und 2027 vorgesehen und wurde später auf 2028 erweitert.

Praktisch heißt das: Wer heute eine Tabelle mit Beträgen findet, sollte prüfen, ob sie den Stand 2025 wiedergibt - dann stimmt sie auch für 2026 bis 2028. Ältere Tabellen mit angepassten Werten für 2026 beruhen dagegen auf einer Anpassung, die nie stattgefunden hat.

Was noch dazugehört

Das Schulstartgeld von 100 Euro wird einmal jährlich im September für Kinder zwischen sechs und fünfzehn Jahren gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. Ein eigener Antrag ist nicht nötig.

Der Mehrkindzuschlag steht ab dem dritten Kind zu und ist einkommensabhängig. Er wird nicht laufend ausgezahlt, sondern über die Veranlagung beantragt.

Die Beihilfe endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres, verlängert sich aber bei Berufsausbildung oder Studium unter bestimmten Voraussetzungen. Für Studierende gilt dabei eine eigene Zuverdienstgrenze, die von jener der Studienbeihilfe abweicht - die Einzelheiten stehen bei der Studienfinanzierung.

Antrag und Auszahlung

Bei einer Geburt in Österreich erfolgt die erstmalige Zuerkennung antragslos: Das Finanzamt erhält die Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister und zahlt aus, sobald die Voraussetzungen feststehen.

In allen anderen Fällen ist ein Antrag über FinanzOnline oder das Formular Beih 1 einzubringen. Rückwirkend ist die Beihilfe für höchstens fünf Jahre zu gewähren.

Mitzuteilen sind Änderungen, die den Anspruch berühren - Auslandsaufenthalt, Ende einer Ausbildung, eigene Einkünfte des Kindes über der Grenze. Unterbleibt die Meldung, wird zurückgefordert; die Rückforderung richtet sich nach § 26 FLAG und trifft den Beihilfenbezieher.

Wie die steuerliche Entlastung neben der Beihilfe wirkt, steht beim Familienbonus Plus; die Leistung während der ersten Lebensjahre beim Kinderbetreuungsgeld.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026?

Monatlich 138,4 Euro ab der Geburt, 148 Euro ab dem 3. Lebensjahr, 171,8 Euro ab dem 10. und 200,4 Euro ab dem 19. Lebensjahr. Die Beträge stehen so in Paragraf 8 FLAG mit Wirkung ab 1. Jänner 2026.

Warum steigt die Familienbeihilfe nicht?

Weil die seit 2023 bestehende jährliche Valorisierung der Familienleistungen ausgesetzt wurde. Sie entfällt für 2026, 2027 und 2028; die Beträge bleiben auf dem Stand von 2025.

Wie funktioniert die Geschwisterstaffelung?

Der Betrag erhöht sich für jedes Kind, wenn Beihilfe für mehrere Kinder gewährt wird: um 8,6 Euro bei zwei Kindern, 21,1 bei drei, 32,1 bei vier, 38,9 bei fünf, 43,4 bei sechs und 63,1 Euro ab sieben Kindern.

Was ist der Kinderabsetzbetrag?

Ein Absetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Er beträgt seit 2025 unverändert 70,90 Euro monatlich je Kind und wird ebenfalls nicht valorisiert.

Wie viel bekomme ich bei erheblicher Behinderung zusätzlich?

189,2 Euro monatlich. Als erheblich behindert gilt ein Kind bei einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, wobei nicht nur vorübergehend einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten bedeutet.

Muss ich die Familienbeihilfe beantragen?

Bei einer Geburt in Österreich läuft die erstmalige Zuerkennung antragslos, sobald die Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister vorliegen. Bei Änderungen und in allen anderen Fällen ist ein Antrag nötig.