NoVA Österreich 2026 - Normverbrauchsabgabe berechnen

NoVA 2026: Normverbrauchsabgabe in Österreich berechnen, CO2-Malus, E-Auto-Befreiung, Formular NoVA2 und aktuelle Tarife im Überblick.

Aktualisiert: 03. April 2026 15 Min. Lesezeit

NoVA-Rechner 2026

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Berechnung nach NoVA-Formel 2026: NoVA % = (CO2 - 102) / 5. Malus: 80 EUR/g ab 170 g/km. Vereinfachte Darstellung. Die Anwendung des Höchststeuersatzes und ggf. der Bonus-Malus für Motorräder weichen ab. Keine Steuerberatung.

Berechnung und aktuelle Tarife

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine der wichtigsten Kfz-Steuern in Österreich. Sie wird einmalig beim Erwerb eines neuen oder importierten Fahrzeugs fällig und hängt direkt vom CO2-Ausstoß des Autos ab. Seit der großen NoVA-Reform im Jahr 2021 verfolgt der Gesetzgeber damit klare klimapolitische Ziele: Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß werden teurer, Elektrofahrzeuge sind komplett befreit. 2026 gelten erneut verschärfte Werte — höchste Zeit also, sich mit der NoVA im Detail zu beschäftigen.

Was ist die NoVA?

Die Normverbrauchsabgabe ist eine Zulassungssteuer auf Pkw (Klasse M1) und Motorräder (Klasse L), geregelt im Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG). Sie fällt einmalig an:

  • beim erstmaligen Inverkehrbringen eines Fahrzeugs in Österreich (Neuwagen)
  • bei der Einfuhr eines Fahrzeugs aus dem Ausland (Gebraucht- oder Neuwagen)
  • bei bestimmten weiteren Tatbeständen (z. B. nachträglicher Verwendung im Inland nach steuerfreier Ausfuhr)

Der Zweck der NoVA ist doppelt: Einerseits ist sie eine Konsumsteuer auf Kraftfahrzeuge, andererseits ein ökologisches Lenkungsinstrument, das umweltfreundliche Fahrzeuge begünstigt und umweltschädliche belastet.

Wer muss NoVA zahlen?

Bei Neuwagenkauf im Inland führt der Händler die NoVA ab. Sie als Käufer zahlen sie über den Kaufpreis — die NoVA ist also im ausgewiesenen Endpreis bereits enthalten. Viele Händler weisen den NoVA-Anteil auf der Rechnung gesondert aus.

Bei Privatimport aus dem EU-Ausland müssen Sie als Privatperson die NoVA selbst erklären und abführen. Das erfolgt über das Formular NoVA2, das beim Finanzamt Österreich oder elektronisch über FinanzOnline eingereicht wird. Die Frist beträgt einen Monat nach erstmaligem Inverkehrbringen im Inland.

Bei Gebrauchtwagenkauf im Inland wird keine NoVA mehr fällig — sie ist bereits einmalig beim Erstbesitzer abgeführt worden.

Wie wird die NoVA 2026 berechnet?

Die Berechnung der NoVA ist komplex und hängt vor allem vom WLTP-CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ab. Die Grundformel lautet:

NoVA-Steuersatz in % = (WLTP CO2-Wert in g/km − 129) / 5

Wichtige Parameter 2026 (die Werte werden schrittweise verschärft):

  • Abzugsposten / Sockelwert: 129 g CO2/km (ab 2026 weiter gesenkt)
  • Divisor: 5
  • Höchstsatz: 80 % (Deckelung)
  • Malus: Zusätzlich fällt ab einem bestimmten CO2-Wert ein Betrag pro g CO2/km über der Malusgrenze an.
  • Negativer Malus / Förderung für besonders sparsame Fahrzeuge ist entfallen; nur E-Autos sind befreit.

Rechenbeispiel 1: Kompaktwagen mit 120 g CO2/km

  • CO2-Wert: 120 g/km
  • (120 − 129) / 5 = −1,8 %
  • Da negative Werte zu 0 % werden: NoVA-Satz = 0 %
  • Ergebnis: Keine NoVA fällig

Rechenbeispiel 2: SUV mit 165 g CO2/km

  • (165 − 129) / 5 = 7,2 %
  • Netto-Kaufpreis: 45.000 Euro
  • NoVA = 45.000 × 7,2 % = 3.240 Euro

Rechenbeispiel 3: Sportwagen mit 240 g CO2/km

  • (240 − 129) / 5 = 22,2 % Grundsatz
  • Zusätzlicher Malus für hohe CO2-Werte (z. B. 50 Euro pro g über 160 g): 80 × 50 = 4.000 Euro
  • Netto-Kaufpreis: 90.000 Euro
  • NoVA = 90.000 × 22,2 % + 4.000 = 23.980 Euro

Rechenbeispiel 4: Elektroauto

  • CO2-Wert: 0 g/km
  • NoVA-Satz: 0 % (Befreiung)
  • Keine NoVA fällig, unabhängig vom Kaufpreis

Die konkreten Sockel- und Malusbeträge werden jährlich per Bundesgesetzblatt angepasst. Maßgeblich ist stets der im Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens geltende Tarif. Detaillierte Tarifformeln finden sich auf bmf.gv.at.

Befreiungen und Ausnahmen

Vollständige Befreiung

  • Reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind von der NoVA befreit.
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) genießen ebenfalls eine Befreiung.
  • Krankenfahrzeuge (Rettungs-, Krankentransportfahrzeuge) können befreit werden.
  • Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge
  • Vorführ- und Probefahrzeuge von Händlern unter bestimmten Voraussetzungen
  • Leichenwagen
  • Begünstigte Behinderte erhalten auf Antrag eine NoVA-Rückerstattung.

Keine Befreiung, aber Ermäßigung

Für Plug-in-Hybride und andere teilweise elektrisch angetriebene Fahrzeuge greift keine Befreiung, sondern nur die günstigere Berechnung durch den niedrigeren WLTP-CO2-Wert.

Das Formular NoVA2

Das Formular NoVA2 ist die Erklärung der Normverbrauchsabgabe für Privatpersonen, die ein Fahrzeug selbst importiert haben. Es enthält alle relevanten Angaben:

  • Käufer und Steuerpflichtiger
  • Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Erstzulassungsdatum, WLTP-CO2-Wert
  • Bemessungsgrundlage: Kaufpreis (netto), umgerechnet bei Auslandswährung
  • Berechnung: Grundtarif und Malus
  • Bezahlmodalitäten

Die Erklärung ist innerhalb eines Monats nach erstmaligem Inverkehrbringen im Inland abzugeben. Eine verspätete Abgabe kann zu Verspätungszuschlägen von bis zu 10 % der NoVA führen. Die Einreichung kann elektronisch über FinanzOnline oder in Papierform an das Finanzamt Österreich erfolgen.

NoVA bei Importfahrzeugen: Worauf achten?

Der Kauf eines Fahrzeugs im Ausland — etwa in Deutschland — ist wirtschaftlich oft attraktiv, kann aber Überraschungen bergen. Bei der Überführung nach Österreich fallen an:

  1. NoVA: wie oben berechnet, basierend auf dem Kaufpreis und CO2-Wert.
  2. Umsatzsteuer (20 %): Wird das Fahrzeug als “neu” im Sinne des UStG betrachtet (unter 6.000 km und jünger als 6 Monate), müssen Sie die österreichische USt auf den Kaufpreis abführen, auch wenn Sie im Ausland bereits deutsche USt bezahlt haben — letztere können Sie sich vom deutschen Verkäufer zurückholen.
  3. Typisierung bzw. Einzelgenehmigung nötig, wenn keine EU-weite Typengenehmigung besteht.
  4. Zulassungskosten in Österreich.

Tipp: Vor Import unbedingt die Gesamtkosten inkl. NoVA kalkulieren und mit einem österreichischen Kauf vergleichen. In vielen Fällen ist der vermeintliche Preisvorteil nach allen Abgaben verschwunden.

NoVA und Leasing

Bei geleasten Fahrzeugen wird die NoVA beim Inverkehrbringen vom Leasinggeber (Leasinggesellschaft) entrichtet und auf die Leasingrate umgelegt. Das bedeutet, dass die NoVA indirekt in Ihrer Monatsrate enthalten ist. Bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs fällt keine weitere NoVA an, da das Fahrzeug bereits beim Erstinverkehrbringen besteuert wurde.

Achten Sie bei Leasing-Angeboten auf die klare Ausweisung der NoVA: Ein scheinbar günstiges Leasing kann bei einem Fahrzeug mit hohem CO2-Wert wirtschaftlich deutlich teurer sein als ein E-Auto-Leasing ohne NoVA-Belastung.

NoVA-Rückerstattung

In bestimmten Fällen kann die gezahlte NoVA zurückerstattet werden:

  • Ausfuhr ins Ausland: Wird ein Fahrzeug ins Ausland ausgeführt und dort zum dauerhaften Gebrauch angemeldet, kann auf Antrag die NoVA anteilig erstattet werden.
  • Begünstigte Behinderte: Personen mit bestimmten Behinderungsgraden können die NoVA bis zu einem Höchstbetrag rückerstattet bekommen.
  • Änderung der Fahrzeugart (z. B. Umbau zu Nutzfahrzeug) kann in Ausnahmefällen Erstattungsansprüche auslösen.

Anträge werden an das Finanzamt Österreich gerichtet und benötigen Nachweise (Abmeldebestätigung Ausland, ärztliche Gutachten etc.).

Historische Entwicklung der NoVA

Die NoVA wurde 1992 mit dem Normverbrauchsabgabegesetz eingeführt. Ursprünglich basierte sie auf einem Prozentsatz des Listenpreises und berücksichtigte keine CO2-Emissionen. Seit den 2000er-Jahren wurde die ökologische Ausrichtung verstärkt:

  • 2008: Einführung von Bonus-Malus-System nach CO2.
  • 2014: Neuordnung der Tarifformel.
  • 2021: Große Reform mit starker CO2-Ausrichtung, schrittweise Verschärfung.
  • 2022—2026: Jährliche Absenkung des Sockelwerts, Verschärfung des Malus.
  • 2026: Weitere Absenkung, weiterhin vollständige Befreiung für reine Elektrofahrzeuge.

Der Trend ist eindeutig: Verbrenner werden laufend stärker belastet, Elektrofahrzeuge begünstigt. Wer 2026 ein Fahrzeug mit hohem Verbrauch kauft, muss mit deutlich höheren NoVA-Sätzen rechnen als noch vor wenigen Jahren.

Auswirkungen der NoVA auf den Fahrzeugpreis

Die NoVA kann bei emissionsstarken Fahrzeugen erhebliche Auswirkungen haben. Während ein sparsamer Kompaktwagen oft komplett NoVA-frei ist, fällt bei einem großen SUV mit 200 g CO2/km schnell ein fünfstelliger NoVA-Betrag an. Das erklärt, warum der Markt für große Verbrenner-SUVs in Österreich seit 2021 stark rückläufig ist, während Elektro-SUVs boomen.

Hersteller reagieren darauf mit:

  • Elektrifizierung: mehr Plug-in-Hybride und BEVs im Angebot
  • Downsizing: kleinere Motoren mit Turbo
  • Rabattpolitik: zur Kompensation der NoVA bei emissionsstarken Modellen

Häufige Fragen zur NoVA

Muss ich NoVA auch bei einem Oldtimer zahlen? Ja, grundsätzlich ja — aber für historische Fahrzeuge gibt es Sonderregelungen mit Mindest-NoVA. Details regelt das NoVAG.

Was passiert, wenn ich NoVA nicht zahle? Ohne bezahlte NoVA erteilen Zulassungsstellen keine Zulassung. Zudem droht ein Verspätungszuschlag und ggf. ein Finanzstrafverfahren.

Gilt NoVA auch für Motorräder? Ja, für Motorräder mit einem Hubraum über 125 ccm greift die NoVA mit einem eigenen Tarif.

Kann ich NoVA steuerlich absetzen? Als Unternehmer zählt die NoVA zu den Anschaffungskosten und wird im Rahmen der Abschreibung verteilt. Privatpersonen können sie nicht absetzen.

Tipps: NoVA sparen 2026

  1. Elektroauto wählen: komplette NoVA-Befreiung, höchste Ersparnis.
  2. CO2-optimiertes Modell kaufen: Je niedriger der WLTP-Wert, desto niedriger die NoVA.
  3. Plug-in-Hybrid prüfen: Zwar keine Befreiung, aber oft deutlich reduzierte NoVA durch niedrigen Norm-CO2.
  4. Gebrauchtwagen kaufen: Keine erneute NoVA, da bereits beim Erstverkauf abgeführt.
  5. Import genau kalkulieren: NoVA + USt + Zulassung — erst dann mit Inlandspreis vergleichen.

Die WLTP-Messung: Grundlage der NoVA-Berechnung

Seit 2018 wird der CO2-Ausstoß von Fahrzeugen nach dem WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) gemessen. Diese Methode liefert realistischere Verbrauchs- und Emissionswerte als der frühere NEFZ-Zyklus und ist seither verbindliche Basis für die NoVA-Berechnung.

Was misst WLTP?

  • Verbrauch bei verschiedenen Fahrgeschwindigkeiten und -lastprofilen
  • CO2-Ausstoß über den gesamten Testzyklus
  • Emissionen anderer Schadstoffe (NOx, Partikel)
  • Realistische Mischung aus Stadt-, Überland- und Autobahnfahrten

Auswirkung auf die NoVA

Da die WLTP-Werte deutlich höher liegen als die alten NEFZ-Werte, sind auch die NoVA-Beträge tendenziell höher geworden. Die Gesetzgebung hat die Sockelwerte entsprechend angepasst, aber der Effekt blieb: Insgesamt wurde die NoVA seit 2018 spürbar verschärft.

Wer ein älteres Fahrzeug mit NEFZ-Wert in Österreich importiert, wird ebenfalls mit dem neuen WLTP-System abgerechnet — es gibt Umrechnungstabellen, nach denen alte Werte auf WLTP konvertiert werden.

NoVA bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Für Unternehmen gelten grundsätzlich dieselben NoVA-Regeln wie für Privatpersonen — mit einigen Besonderheiten:

Abzugsfähigkeit

Die NoVA ist Teil der Anschaffungskosten und wird im Rahmen der Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt. Sie mindert also den steuerlichen Gewinn und damit die Körperschaft- oder Einkommensteuer. Direkt als laufender Betriebsaufwand ist sie nicht abzugsfähig.

Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen ist in Österreich grundsätzlich eingeschränkt — bei Pkw und Kombi gibt es ihn nur für Elektrofahrzeuge bis 40.000 Euro (voller Abzug) bzw. bis 80.000 Euro (anteilig). Da die NoVA Teil des Kaufpreises ist, fließt sie in diese Bemessungsgrundlage ein — die Vorsteuer-Begrenzung bezieht sich auf den Bruttopreis inklusive NoVA.

Leasingfahrzeuge

Bei Leasingfahrzeugen zahlt der Leasinggeber die NoVA und wälzt sie über die Leasingrate auf den Leasingnehmer ab. Für Unternehmer, die leasen statt kaufen, ist die NoVA damit in den laufenden Betriebsausgaben enthalten.

Elektromobilität und die NoVA

Die NoVA-Befreiung für Elektrofahrzeuge ist einer der wichtigsten steuerlichen Hebel der österreichischen Klimapolitik. Sie ist einer der Gründe, warum Elektroautos in Österreich 2026 so attraktiv sind — in Kombination mit:

  • E-Mobilitätsbonus (bis 5.000 Euro)
  • Befreiung von motorbezogener Versicherungssteuer
  • Null-Sachbezug für Dienstwagen
  • Vorsteuerabzug bis zur Luxustangente
  • Investitionsfreibetrag 15 % für ökologische Investitionen bei Unternehmen

Ein klassischer Benziner-SUV kann 2026 schnell 5.000 bis 12.000 Euro NoVA auslösen. Ein vergleichbares Elektroauto zahlt 0 Euro NoVA — allein daraus ergibt sich ein massiver Preisvorteil zugunsten der Elektromobilität.

Fallbeispiele aus der Praxis

Fall 1: Familie aus Niederösterreich kauft Kompakt-SUV

  • Modell: Mittelklasse-Benziner mit 140 g CO2/km
  • NoVA-Satz: (140-129)/5 = 2,2 %
  • Netto-Kaufpreis: 32.000 Euro
  • NoVA: 32.000 × 2,2 % = 704 Euro
  • Damit moderate Belastung

Fall 2: Unternehmer in Wien kauft Diesel-Oberklasse

  • Modell: Limousine mit 175 g CO2/km
  • NoVA-Satz: (175-129)/5 = 9,2 %
  • Netto-Kaufpreis: 70.000 Euro
  • NoVA: 70.000 × 9,2 % = 6.440 Euro
  • Plus eventueller Malus für hohe CO2-Werte

Fall 3: Familie aus Salzburg kauft Elektro-SUV

  • Modell: Reines E-Fahrzeug, 0 g CO2/km
  • NoVA: 0 Euro
  • Zusätzlich: Bis zu 5.000 Euro E-Mobilitätsbonus, keine motorbezogene Versicherungssteuer

Der Vergleich macht deutlich: Allein die NoVA-Ersparnis bei einem E-Fahrzeug kann mehrere tausend Euro betragen — und das ist nur der steuerliche Teil der Gesamtersparnis.

Zusammenspiel mit anderen Kfz-Steuern

Die NoVA ist nur eine von mehreren Abgaben, die auf Kraftfahrzeuge in Österreich erhoben werden. Ein vollständiges Bild ergibt sich erst, wenn man alle Kfz-Abgaben betrachtet:

Motorbezogene Versicherungssteuer

Diese wird monatlich über die Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben. Die Berechnung basiert auf:

  • Motorleistung in kW: je höher, desto teurer
  • CO2-Ausstoß: Zuschlag bei höheren Werten
  • Alter des Fahrzeugs: Für alte Fahrzeuge gelten Übergangsregelungen

Für ein durchschnittliches Mittelklasse-Fahrzeug mit 100 kW und 140 g CO2/km liegt die Steuer bei etwa 600 bis 900 Euro pro Jahr. Für leistungsstarke SUVs mit hohem CO2-Wert kann sie auf 1.500 bis 2.500 Euro pro Jahr steigen. Elektrofahrzeuge sind befreit.

Mineralölsteuer (MÖSt)

Die MÖSt ist nicht direkt auf das Fahrzeug bezogen, sondern auf den Kraftstoffverbrauch. Sie ist eine fixe Menge pro Liter (ca. 0,48 Euro bei Benzin, 0,40 Euro bei Diesel) und wird automatisch beim Tanken bezahlt.

CO2-Bepreisung

Seit 2022 gibt es zusätzlich die nationale CO2-Bepreisung, die 2026 bei rund 55 Euro pro Tonne CO2 liegt. Das entspricht ca. 14 Cent pro Liter Benzin bzw. 16 Cent pro Liter Diesel.

Umsatzsteuer

Beim Kauf eines Neuwagens fallen 20 % Umsatzsteuer auf den Kaufpreis an. Die NoVA ist Teil der Bemessungsgrundlage.

Zusammenschau

Für einen Benziner-Neuwagen mit 32.000 Euro Netto-Listenpreis und 150 g CO2/km ergibt sich ein ungefähres Gesamtbild:

  • Netto-Listenpreis: 32.000 Euro
  • NoVA (4,2 %): 1.344 Euro
  • Umsatzsteuer (auf 33.344 Euro): 6.669 Euro
  • Endpreis: ca. 40.013 Euro
  • Jährliche Betriebskosten (Steuer, Sprit): ca. 2.500 Euro

Bei einem vergleichbaren Elektroauto fallen NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer weg, der E-Mobilitätsbonus reduziert den Einstiegspreis zusätzlich um bis zu 5.000 Euro.

NoVA-Berechnung für Motorräder

Auch Motorräder sind seit 2014 NoVA-pflichtig, sofern der Hubraum über 125 ccm liegt. Die Berechnung erfolgt nach einer eigenen Formel, die auf dem Hubraum basiert:

  • Bis 125 ccm: keine NoVA
  • Über 125 ccm: (Hubraum − 100) × 0,02 % des Nettopreises

Beispiel

Ein Motorrad mit 800 ccm und 12.000 Euro Netto-Kaufpreis:

  • NoVA-Satz: (800-100) × 0,02 % = 14 %
  • NoVA: 12.000 × 14 % = 1.680 Euro

Für Sportmotorräder und Tourer kann die NoVA somit erheblich sein. Elektromotorräder sind ebenfalls NoVA-befreit, was den Markt für E-Motorräder in Österreich beflügelt.

NoVA-Erklärung korrekt abgeben: Praktischer Leitfaden

Wenn Sie als Privatperson ein Fahrzeug importieren und die NoVA selbst erklären müssen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Fahrzeug überführen und technisch prüfen lassen (Einzelgenehmigung oder EU-Typgenehmigung)
  2. WLTP-CO2-Wert ermitteln aus den Fahrzeugpapieren (COC-Papier)
  3. NoVA berechnen mit der aktuellen Formel oder einem Online-Rechner
  4. Formular NoVA2 ausfüllen (verfügbar auf bmf.gv.at)
  5. Abgabe über FinanzOnline oder in Papierform an das Finanzamt
  6. Zahlungsbestätigung abwarten (innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen)
  7. Zulassung beantragen: Die Zulassungsstelle verlangt die Bestätigung der entrichteten NoVA

Häufige Fehler bei der Erklärung

  • Falsche Bemessungsgrundlage: Netto statt Brutto oder umgekehrt
  • Veralteter CO2-Wert: Statt WLTP der alte NEFZ-Wert
  • Fristversäumnis: Verspätungszuschläge von bis zu 10 %
  • Falsche Klassifizierung: Nutzfahrzeug statt Pkw oder umgekehrt
  • Unvollständige Belege: Kaufvertrag, Ausfuhrbestätigung, Typgenehmigung fehlen

Wer unsicher ist, sollte die Erklärung durch einen Steuerberater oder zumindest einen Zulassungsfachmann vorbereiten lassen. Die Beratungskosten sind meist geringer als das Risiko von Fehlern und Nachforderungen.

NoVA und die Klimapolitik Österreichs

Die NoVA ist heute eines der wirkungsvollsten steuerpolitischen Instrumente Österreichs im Bereich der Klimapolitik. Die schrittweise Verschärfung seit 2021 — Absenkung des Sockelwerts, Erhöhung des Malus, volle Befreiung für E-Fahrzeuge — hat messbare Auswirkungen gezeigt:

  • Rückgang der CO2-Emissionen im Pkw-Bestand: Jüngere Fahrzeuge sind sparsamer.
  • Marktanteil von Elektroautos ist in Österreich von unter 5 % (2019) auf deutlich über 20 % gestiegen.
  • Umdenken bei Herstellern: Mehr E-Modelle, mehr Downsizing-Motoren, weniger große Verbrenner-SUVs.
  • Umdenken bei Konsumenten: Wirtschaftliche Kalkulation spricht zunehmend für Elektromobilität.

Die NoVA wird daher auch in den kommenden Jahren ein wichtiges Steuerinstrument bleiben und der ökologische Lenkungseffekt wird weiter verstärkt. Für Konsumenten ergibt sich daraus eine klare Empfehlung: Wer ein neues Fahrzeug kauft, sollte die NoVA in die Gesamtkalkulation einbeziehen und insbesondere prüfen, ob ein Elektrofahrzeug nicht sowohl ökologisch als auch ökonomisch die bessere Wahl ist. Die Kombination aus NoVA-Befreiung, E-Mobilitätsbonus und steuerlichen Vorteilen macht die Elektromobilität 2026 zum attraktivsten Mobilitätsangebot am österreichischen Markt.

Die Normverbrauchsabgabe ist 2026 einer der wichtigsten Kostenfaktoren beim Fahrzeugkauf in Österreich — und ein zentrales Instrument der Klimapolitik. Wer einen CO2-reichen Verbrenner kauft, zahlt schnell mehrere tausend Euro zusätzlich. Wer hingegen auf Elektromobilität setzt, profitiert von der vollständigen Befreiung und kann allein bei der NoVA 5.000 Euro oder mehr sparen.

Für Käufer lohnt es sich, die NoVA bereits vor dem Kauf zu berechnen — entweder per Formel oder mit den zahlreichen Online-Rechnern, die Händler und das Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung stellen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und treffen eine informierte Kaufentscheidung. Bei Importfahrzeugen ist zudem das fristgerechte Einreichen des NoVA2-Formulars entscheidend, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Was ist die NoVA und wer muss sie zahlen?

Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) ist eine Zulassungssteuer auf Pkw und Motorräder in Österreich. Sie fällt einmalig beim erstmaligen Inverkehrbringen eines Fahrzeugs an (Neuwagen oder Importfahrzeug). Bezahlt wird sie vom Händler oder Importeur und ist im Kaufpreis üblicherweise bereits enthalten. Beim Privatimport aus dem Ausland muss der Käufer die NoVA selbst abführen.

Wie wird die NoVA 2026 berechnet?

Die NoVA berechnet sich nach einer Formel, die den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs berücksichtigt: Abzug eines Sockelwerts (derzeit 129 g/km) vom WLTP-CO2-Wert, Division durch 5, Ergebnis ergibt den Steuersatz in Prozent vom Nettopreis. Zusätzlich fällt ab einem bestimmten CO2-Wert ein Malus an. Elektrofahrzeuge sind von der NoVA befreit.

Sind E-Autos von der NoVA befreit?

Ja, rein elektrisch betriebene Pkw (BEV) sind 2026 in Österreich von der NoVA vollständig befreit. Das macht Elektrofahrzeuge im Vergleich zu Verbrennern deutlich günstiger in der Anschaffung -- neben der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer einer der wichtigsten steuerlichen Vorteile.

Wie läuft die NoVA-Erklärung bei Privatimport?

Beim Privatimport eines Fahrzeugs aus dem EU-Ausland müssen Sie innerhalb eines Monats nach erstmaligem Inverkehrbringen im Inland die NoVA selbst erklären und abführen. Das Formular NoVA2 steht auf bmf.gv.at und in FinanzOnline zur Verfügung. Ohne bezahlte NoVA erteilen Zulassungsstellen keine österreichische Zulassung.

Gibt es beim CO2-Malus eine Obergrenze?

Ja. Der NoVA-Satz ist auf 80 % gedeckelt. Zusätzlich fällt bei sehr hohen CO2-Werten ein Malus pro g/km über einem Grenzwert an. Die Details der Tarifformel werden laufend zugunsten der Klimaziele verschärft -- jedes Jahr sinken die Sockelwerte, wodurch die NoVA effektiv steigt.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.