Kapitalertragsteuer (KESt) Österreich 2026

KESt in Österreich 2026: 27,5% auf Dividenden, Zinsen & Kursgewinne. Steuereinfache Broker, Freibeträge, Verlustausgleich und Tipps zur Optimierung.

Aktualisiert: 03. April 2026 17 Min. Lesezeit

KESt-Rechner 2026

Brutto-Erträge

€ 3.500,00

KESt gesamt

€ 950,00

Netto-Erträge

€ 2.550,00

Sparzinsen: € 500,00 x 25%-€ 125,00
Dividenden: € 1.000,00 x 27,5%-€ 275,00
Kursgewinne: € 2.000,00 x 27,5%-€ 550,00
Netto-Ertrag nach KESt€ 2.550,00
Netto (73%) KESt (27%)

KESt-Sätze 2026: 25 % auf Sparbuchzinsen/Einlagen, 27,5 % auf Dividenden, Kursgewinne und sonstige Kapitalerträge. Die KESt ist eine Endbesteuerung (Abgeltungsteuer). Verlustausgleich innerhalb desselben Depots möglich. Keine Steuerberatung.

Steuersätze auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne

Die Kapitalertragsteuer — kurz KESt — ist für alle Anleger in Österreich von zentraler Bedeutung. Egal ob Sie in Aktien, ETFs, Anleihen oder Kryptowährungen investieren: Die KESt betrifft Sie. In diesem ausführlichen


Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das bedeutet, sie wird direkt an der Quelle — also bei der auszahlenden Stelle (z.B. Bank oder Broker) — einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für den Anleger ist die Steuer damit grundsätzlich endbesteuert: Die Einkünfte müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Gesetzliche Grundlage

Die KESt ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, insbesondere in den §§ 27 bis 27a. Die Steuerpflicht besteht für natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich (unbeschränkte Steuerpflicht).


Die KESt-Sätze in Österreich 2026

In Österreich gelten zwei unterschiedliche KESt-Sätze:

25 % KESt auf Sparzinsen

Der reduzierte Steuersatz von 25 % gilt für:

  • Zinsen aus Sparbüchern und Sparkonten bei inländischen Banken
  • Zinsen aus Girokonten bei inländischen Banken
  • Zinsen aus Bausparverträgen

27,5 % KESt auf alle anderen Kapitalerträge

Der reguläre Steuersatz von 27,5 % gilt für:

  • Dividenden aus Aktien und Aktienfonds
  • Ausschüttungen aus Investmentfonds und ETFs
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs
  • Zinsen aus Anleihen und Schuldverschreibungen
  • Zuflüsse aus Derivaten (Optionen, Futures, etc.)
  • Kryptowährungsgewinne (seit 1. März 2022)
  • Ausschüttungsgleiche Erträge von thesaurierenden Fonds

Was wird mit der KESt besteuert?

1. Dividenden

Wenn Sie Aktien halten und das Unternehmen eine Dividende ausschüttet, fällt darauf die KESt von 27,5 % an. Bei österreichischen Aktien wird die Steuer automatisch einbehalten. Bei ausländischen Aktien kann zusätzlich eine Quellensteuer des Herkunftslandes anfallen.

Beispiel:

  • Dividende brutto: 1.000 Euro
  • KESt (27,5 %): 275 Euro
  • Netto-Auszahlung: 725 Euro

Quellensteuerproblematik bei ausländischen Dividenden:

Wenn Sie z.B. US-Aktien halten, zieht die USA 15 % Quellensteuer ab (bei ausgefülltem W-8BEN-Formular). Österreich rechnet diese 15 % auf die KESt an, sodass Sie effektiv nur noch 12,5 % in Österreich zahlen. Im Ergebnis: 27,5 % Gesamtbelastung.

LandQuellensteuerAnrechenbar in ATKESt in ATGesamtbelastung
USA15 %15 %12,5 %27,5 %
Deutschland26,375 %15 %12,5 %27,5 % + Differenz
Schweiz35 %15 %12,5 %27,5 % + 20 % (Rückforderbar)
Irland25 %15 %12,5 %27,5 % + 10 % (Rückforderbar)

Tipp: Bei hohen ausländischen Quellensteuern lohnt sich ein Rückforderungsantrag an das jeweilige Land. Die Differenz zwischen der anrechenbaren Quellensteuer (meist 15 %) und der tatsächlich einbehaltenen Quellensteuer können Sie sich häufig rückerstatten lassen.

2. Kursgewinne (Aktien, ETFs, Fonds)

Wenn Sie Wertpapiere mit Gewinn verkaufen, fällt auf den Gewinn KESt von 27,5 % an. Es gibt keine Spekulationsfrist — auch Gewinne aus langfristig gehaltenen Wertpapieren sind steuerpflichtig.

Beispiel:

  • Kaufkurs: 5.000 Euro
  • Verkaufskurs: 8.000 Euro
  • Kursgewinn: 3.000 Euro
  • KESt (27,5 %): 825 Euro
  • Nettogewinn: 2.175 Euro

Die Berechnung erfolgt nach der gleitenden Durchschnittsmethode: Wenn Sie Aktien eines Unternehmens in mehreren Tranchen gekauft haben, wird der durchschnittliche Einstandspreis aller Anteile als Basis für die Gewinnberechnung herangezogen.

3. Zinsen aus Anleihen

Zinsen (Kupons) aus Anleihen und Schuldverschreibungen unterliegen der KESt von 27,5 %. Auch Kursgewinne beim Verkauf von Anleihen sind steuerpflichtig.

4. Investmentfonds und ETFs

Die Besteuerung von Fonds und ETFs in Österreich ist komplex und hängt davon ab, ob der Fonds Melde-Fonds ist oder nicht:

Melde-Fonds (im Österreich-Register gelistet):

  • Die österreichische Meldegesellschaft (z.B. OeKB) berechnet die steuerpflichtigen Erträge
  • Bei ausschüttenden Fonds: KESt auf die Ausschüttung
  • Bei thesaurierenden Fonds: KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge (die jährlich anfallen, auch wenn nichts ausgeschüttet wird)
  • Beim Verkauf: KESt auf den Kursgewinn (abzüglich bereits versteuerter ausschüttungsgleicher Erträge)

Nicht-Melde-Fonds:

  • Pauschalbesteuerung: Es werden pauschal 90 % des Kursgewinns im Kalenderjahr als Ertrag angesetzt (mindestens 10 % des Rücknahmepreises am Jahresende)
  • Deutlich ungünstiger als Melde-Fonds

Wichtig: Achten Sie darauf, nur in Melde-Fonds zu investieren. Die meisten gängigen ETFs (z.B. von iShares, Vanguard, Xtrackers) sind in Österreich als Melde-Fonds registriert. Prüfen Sie dies auf my.oekb.at.

5. Kryptowährungen

Seit dem 1. März 2022 unterliegen Kryptowährungen in Österreich der regulären KESt von 27,5 %. Besteuert werden:

  • Realisierte Kursgewinne (Verkauf, Tausch Krypto gegen Krypto, Bezahlung mit Krypto)
  • Einkünfte aus Staking und Lending
  • Airdrops und Bounties (als sonstige Einkünfte)

Altbestandsregelung: Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden, unterliegen der alten Regelung (Spekulationsfrist 1 Jahr). Werden sie nach Ablauf der Frist verkauft, sind die Gewinne steuerfrei.


Steuereinfache Broker in Österreich

Der Begriff steuereinfacher Broker ist zentral für österreichische Anleger. Ein steuereinfacher Broker:

  • Hat seinen Sitz in Österreich oder führt die KESt als inländische depotführende Stelle ab
  • Berechnet die KESt automatisch und korrekt nach österreichischem Recht
  • Führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab
  • Erstellt einen jährlichen Steuerreport

Vorteile eines steuereinfachen Brokers

  1. Kein Aufwand: Sie müssen sich nicht selbst um die Besteuerung kümmern
  2. Kein Fehlerrisiko: Der Broker berechnet die Steuer korrekt
  3. Endbesteuerung: Die Einkünfte müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden
  4. Verlustausgleich: Wird automatisch innerhalb des Depots durchgeführt

Nachteile eines steuereinfachen Brokers

  1. Meist höhere Gebühren als internationale Broker
  2. Kleinere Produktauswahl in manchen Fällen
  3. KESt wird sofort abgezogen — kein Steuerstundungseffekt

Beliebte steuereinfache Broker in Österreich

Zu den gängigen steuereinfachen Brokern in Österreich zählen unter anderem:

  • Flatex (AT): Einer der beliebtesten Online-Broker für österreichische Anleger. Günstige Gebühren und breite Produktpalette.
  • DADAT: Österreichische Online-Bank mit Broker-Funktion.
  • Erste Bank / George Wertpapier: Wertpapierdepot der Erste Bank.
  • Raiffeisen / ELBA: Wertpapierdepot der Raiffeisenbanken.
  • Bank Austria / UniCredit: Wertpapierdepot der Bank Austria.
  • easybank: Günstige Online-Bank mit Depot.

Nicht-steuereinfache Broker

Wenn Sie einen Broker nutzen, der nicht steuereinfach ist (z.B. Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital in der deutschen Variante, Degiro), müssen Sie:

  1. Alle Transaktionen selbst dokumentieren
  2. Die KESt selbst berechnen
  3. Die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung (Formular E1, Beilage E1kv) angeben
  4. Die KESt vierteljährlich vorauszahlen (in bestimmten Fällen)

Dies ist deutlich aufwendiger und fehleranfällig. Es gibt allerdings Steuer-Tools und Steuerberater, die sich darauf spezialisiert haben.


Verlustausgleich: Verluste steuerlich nutzen

Verlustausgleich im selben Jahr

Verluste aus Kapitalerträgen können im selben Kalenderjahr mit Gewinnen verrechnet werden. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Verluste aus Aktien können mit Gewinnen aus Aktien, Dividenden, Zinsen und anderen Kapitalerträgen verrechnet werden
  • Verluste aus Anleihen können mit Gewinnen aus Anleihen, Zinsen und anderen Kapitalerträgen verrechnet werden
  • Verluste aus Fonds/ETFs können mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden
  • Verluste aus Kryptowährungen können mit Gewinnen aus Kryptowährungen und anderen Kapitalerträgen verrechnet werden

Kein Verlustvortrag

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen Verlustvortrag für KESt-pflichtige Einkünfte. Verluste, die in einem Kalenderjahr nicht ausgeglichen werden können, verfallen. Eine Ausnahme besteht nur für betriebliche Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Strategie: Planen Sie Gewinn- und Verlustrealisierungen möglichst im selben Kalenderjahr, um den Verlustausgleich optimal zu nutzen.

Automatischer Verlustausgleich beim steuereinfachen Broker

Bei steuereinfachen Brokern erfolgt der Verlustausgleich automatisch innerhalb des Depots. Wenn Sie Verluste realisieren, erhalten Sie die zu viel gezahlte KESt als Gutschrift auf Ihrem Verrechnungskonto. Am Jahresende erstellt der Broker eine Zusammenfassung.


KESt-Optimierung: Legale Strategien

1. Regelbesteuerungsoption (Veranlagungsoption)

Sie können Ihre Kapitalerträge freiwillig in die Einkommensteuererklärung aufnehmen und zum regulären Einkommensteuertarif versteuern lassen (statt zum fixen KESt-Satz). Das lohnt sich, wenn Ihr Grenzsteuersatz unter 27,5 % liegt — also bei einem Jahreseinkommen unter ca. 35.836 Euro.

Achtung: Wenn Sie die Regelbesteuerungsoption wählen, müssen alle Kapitalerträge einbezogen werden, nicht nur einzelne.

2. Zufluss-Abfluss-Prinzip nutzen

Die KESt wird nach dem Zuflussprinzip erhoben — also in dem Jahr, in dem die Erträge zufließen. Bei Kursgewinnen haben Sie es selbst in der Hand, wann Sie verkaufen. Durch geschicktes Timing können Sie den Verlustausgleich optimieren.

3. Thesaurierende vs. ausschüttende Fonds

  • Thesaurierende Fonds: Die Erträge werden reinvestiert, es fällt aber jährlich KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge an. Vorteil: Oft geringere jährliche Steuerlast, da nur ein Teil besteuert wird.
  • Ausschüttende Fonds: Die Erträge werden ausgeschüttet und sofort besteuert. Vorteil: Transparenter und einfacher zu verstehen.

Für langfristige Anleger sind thesaurierende Fonds oft leicht vorteilhafter, da ein Teil der Besteuerung in die Zukunft verschoben wird (Steuerstundungseffekt).

4. Günstige Anschaffungskosten dokumentieren

Stellen Sie sicher, dass Ihr Broker die korrekten Anschaffungskosten kennt. Besonders beim Übertrag von Wertpapieren zwischen Depots können Anschaffungskosten verloren gehen, was zu einer höheren KESt führt.


KESt-Erklärung: Formular E1kv

Wenn Sie einen nicht-steuereinfachen Broker nutzen oder die Regelbesteuerungsoption wählen, müssen Sie die Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung ausfüllen.

Inhalt der E1kv

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
  • Bereits einbehaltene KESt (bei steuereinfachen Brokern)
  • Ausländische Quellensteuern (für die Anrechnung)
  • Verluste aus Kapitalvermögen (für den Verlustausgleich)

Fristen

Die E1kv wird zusammen mit der regulären Einkommensteuererklärung eingereicht:

  • 30. Juni des Folgejahres (Papier)
  • 30. September des Folgejahres (FinanzOnline)
  • Verlängerte Fristen bei Steuerberater-Vertretung

Vergleich: KESt Österreich vs. Abgeltungsteuer Deutschland

MerkmalÖsterreich (KESt)Deutschland (Abgeltungsteuer)
Steuersatz27,5 % (25 % auf Sparzinsen)25 % + Soli + ggf. KiSt (ca. 26,4 %)
SparerpauschbetragKeiner1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung)
VerlustverrechnungNur im selben JahrVerlustvortrag möglich
SpekulationsfristKeine (immer steuerpflichtig)Keine (seit 2009)
Krypto-Besteuerung27,5 % KESt (seit 2022)Spekulationsfrist 1 Jahr, dann steuerfrei
FondsbesteuerungMelde-Fonds-System (OeKB)Teilfreistellungen (30 % für Aktien-ETFs)
SteuererklärungEndbesteuerung (bei steuereinfachem Broker)Endbesteuerung (bei inl. Bank)

Wesentliche Unterschiede

  1. Sparerpauschbetrag: Deutschland gewährt 1.000 Euro steuerfrei — Österreich nicht.
  2. Steuersatz: Österreich ist mit 27,5 % etwas höher als Deutschland (ca. 26,4 %).
  3. Krypto: In Österreich seit 2022 einheitlich 27,5 %. In Deutschland nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei.
  4. Verlustverrechnung: In Deutschland ist ein Verlustvortrag möglich, in Österreich nicht.
  5. Fondsbesteuerung: Deutschland hat Teilfreistellungen, Österreich das Melde-Fonds-System.

Sonderthemen

KESt auf Sparbücher

Für klassische Sparzinsen bei österreichischen Banken gilt der reduzierte KESt-Satz von 25 %. Die Bank zieht die Steuer automatisch ab. Es gibt keinen Freibetrag.

KESt auf Gold und Edelmetalle

Physisches Gold und Edelmetalle unterliegen nicht der KESt. Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold sind nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei. Gold-ETCs und andere Wertpapier-basierte Goldanlagen unterliegen hingegen der KESt.

KESt auf Immobilien

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien unterliegen der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) von 30 % und nicht der KESt. Es gibt Ausnahmen (Hauptwohnsitzbefreiung, Herstellerbefreiung).

KESt und Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese regeln, welches Land besteuern darf und wie viel Quellensteuer angerechnet wird. In den meisten Fällen wird die ausländische Quellensteuer bis maximal 15 % auf die österreichische KESt angerechnet.


Praktische Tipps für Anleger in Österreich

Tipp 1: Steuereinfachen Broker wählen

Wenn Sie sich nicht selbst um die Steuerabwicklung kümmern möchten, wählen Sie einen steuereinfachen Broker. Der geringe Mehraufwand an Gebühren wird durch die Zeitersparnis und Sicherheit mehr als aufgewogen.

Tipp 2: Melde-Fonds bevorzugen

Investieren Sie nur in Fonds und ETFs, die im österreichischen Melde-Fonds-Register gelistet sind. Die Pauschalbesteuerung von Nicht-Melde-Fonds ist extrem ungünstig.

Tipp 3: Verlustausgleich planen

Wenn Sie im laufenden Jahr Verluste realisiert haben, prüfen Sie, ob es sinnvoll ist, auch Gewinne noch im selben Jahr zu realisieren (und die Wertpapiere ggf. sofort wieder zu kaufen), um den Verlustausgleich zu nutzen.

Tipp 4: Quellensteuer-Rückforderung nicht vergessen

Bei Dividenden aus Ländern mit hoher Quellensteuer (z.B. Schweiz: 35 %) lohnt sich ein Rückforderungsantrag. Das Verfahren ist zwar bürokratisch, aber die Beträge können sich summieren.

Tipp 5: Regelbesteuerung prüfen

Wenn Ihr Gesamteinkommen (inkl. Kapitalerträge) unter ca. 35.836 Euro liegt, prüfen Sie, ob die Regelbesteuerung günstiger wäre als die pauschale KESt.

Tipp 6: Dokumentation führen

Auch bei steuereinfachen Brokern sollten Sie eine eigene Dokumentation Ihrer Transaktionen führen. Laden Sie regelmäßig Abrechnungen und Steuerberichte herunter und archivieren Sie diese.


Häufige Fehler bei der KESt

  1. Nicht-Melde-Fonds kaufen: Die Pauschalbesteuerung frisst Ihre Rendite.
  2. Verluste nicht im selben Jahr realisieren: Da kein Verlustvortrag möglich ist, verfallen Verluste.
  3. Quellensteuer-Rückforderung ignorieren: Geld wird verschenkt.
  4. Anschaffungskosten bei Depotübertrag verlieren: Immer Nachweis führen.
  5. Kryptowährungen nicht deklarieren: Seit 2022 steuerpflichtig. Das Finanzamt erhält zunehmend Daten von Kryptobörsen.

Die Kapitalertragsteuer in Österreich ist mit 27,5 % auf die meisten Kapitalerträge eine der Steuerarten, die Anleger am stärksten betrifft. Der wichtigste Schritt für österreichische Anleger ist die Wahl eines steuereinfachen Brokers und die Investition in Melde-Fonds. Damit ersparen Sie sich den Großteil des steuerlichen Aufwands.

Nutzen Sie die Möglichkeiten des Verlustausgleichs, prüfen Sie die Regelbesteuerungsoption bei niedrigem Einkommen, und vergessen Sie nicht, ausländische Quellensteuern zurückzufordern. So behalten Sie mehr von Ihrer Rendite.

Weiterführende Artikel


Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf die Rechtslage in Österreich 2026. Für konkrete steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer in Österreich?

Die Kapitalertragsteuer (KESt) beträgt in Österreich 27,5 % auf die meisten Kapitalerträge wie Dividenden, Kursgewinne und Zinsen aus Anleihen. Für Sparzinsen bei österreichischen Banken gilt ein reduzierter Satz von 25 %.

Was ist ein steuereinfacher Broker?

Ein steuereinfacher Broker ist ein in Österreich ansässiger oder steuerlich registrierter Broker, der die KESt automatisch an das österreichische Finanzamt abführt. Sie müssen sich nicht selbst um die Steuererklärung für Ihre Kapitalerträge kümmern.

Muss ich Gewinne aus Aktienverkäufen in Österreich versteuern?

Ja, Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren unterliegen in Österreich der KESt von 27,5 %. Das gilt unabhängig von der Haltedauer -- es gibt keine steuerfreie Spekulationsfrist für Wertpapiere.

Kann ich Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen gegenrechnen?

Ja, ein Verlustausgleich ist innerhalb desselben Kalenderjahres möglich. Verluste aus Aktien können mit Gewinnen aus Aktien und anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Dividenden) verrechnet werden. Ein Verlustvortrag in Folgejahre ist bei der KESt nicht möglich.

Wie versteuere ich Kryptowährungen in Österreich?

Seit dem 1. März 2022 unterliegen Kryptowährungen in Österreich der KESt von 27,5 %. Das betrifft sowohl realisierte Kursgewinne als auch Einkünfte aus Staking und Lending. Für Altbestände (Anschaffung vor dem 1. März 2021) gelten Übergangsregelungen.

Gibt es einen Freibetrag für Kapitalerträge in Österreich?

Nein, in Österreich gibt es keinen allgemeinen Sparerpauschbetrag oder Freibetrag für Kapitalerträge wie in Deutschland. Ab dem ersten Euro Kapitalertrag fällt die KESt an.

Rf
Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.