Politikergehälter: wie sich die Beträge tatsächlich errechnen
Drei Ausgangsbeträge, ein Anpassungsfaktor und Prozentsätze im Gesetz. Die amtlichen Werte für 2026 und was bei Ländern nur eine Obergrenze ist.
Politikerbezüge in Österreich werden nicht ausgehandelt und nicht jährlich beschlossen. Sie ergeben sich aus einer Rechnung: Ein Ausgangsbetrag wird mit einem im Gesetz festgeschriebenen Prozentsatz multipliziert.
Wer die Zahlen prüfen will, braucht deshalb nur zwei Dinge - die aktuelle Kundmachung des Rechnungshofs und die Prozentsätze. Beides ist öffentlich.
Das System
Grundlage ist das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, ergänzt durch das Bundesbezügegesetz. Nach § 3 Abs 1 BezBegrBVG macht die Präsidentin des Rechnungshofes jährlich den Anpassungsfaktor und die daraus folgenden Ausgangsbeträge kund.
Der Faktor ergibt sich aus zwei Größen: dem Anpassungsfaktor für die Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, mitgeteilt vom Sozialministerium, und der auf einen Faktor umgerechneten Inflationsrate der Monate Juli bis Juni, mitgeteilt von Statistik Austria.
Für 2026 lautet er 1,027. Daraus ergeben sich nach der Kundmachung vom 3. Dezember 2025 drei Ausgangsbeträge:
| Ausgangsbetrag 2026 | Höhe | wofür |
|---|---|---|
| I | 11.634,27 Euro | Obergrenzen in Ländern und Gemeinden |
| II | 9.793,41 Euro | Regierung und oberste Organe des Bundes |
| III | 10.630,88 Euro | Abgeordnete |
Die Bezüge auf Bundesebene
Gerechnet in Prozent des Ausgangsbetrags II beziehungsweise III, monatlich:
| Funktion | Prozent | Betrag |
|---|---|---|
| Bundespräsident | 280 % | 27.421,50 Euro |
| Bundeskanzler | 250 % | 24.483,50 Euro |
| Vizekanzler mit Ressort | 220 % | 21.545,50 Euro |
| Präsident des Nationalrates | 210 % | 20.566,20 Euro |
| Bundesminister, Vizekanzler ohne Ressort | 200 % | 19.586,80 Euro |
| Präsident des Rechnungshofes | 180 % | 17.628,10 Euro |
| Staatssekretär mit bestimmten Aufgaben | 180 % | 17.628,10 Euro |
| zweiter und dritter Präsident des Nationalrates | 170 % | 16.648,80 Euro |
| Klubobmann im Nationalrat | 170 % | 16.648,80 Euro |
| Staatssekretär ohne bestimmte Aufgaben | 160 % | 15.669,50 Euro |
| Mitglied der Volksanwaltschaft | 160 % | 15.669,50 Euro |
Auf Basis des Ausgangsbetrags III:
| Funktion | Prozent | Betrag |
|---|---|---|
| Mitglied des Nationalrates | 100 % | 10.630,90 Euro |
| von Österreich entsandtes Mitglied des Europäischen Parlaments | 100 % | 10.630,90 Euro |
| Präsident des Bundesrates | 100 % | 10.630,90 Euro |
| Stellvertreter des Vorsitzenden des Bundesrates | 70 % | 7.441,60 Euro |
| Fraktionsvorsitzender im Bundesrat | 70 % | 7.441,60 Euro |
| Mitglied des Bundesrates | 50 % | 5.315,40 Euro |
Bei Ländern und Gemeinden sind es nur Obergrenzen
Hier liegt der Unterschied, der in Berichten regelmäßig verlorengeht. Die Kundmachung hält in einer Fußnote fest: „Gemäß § 1 Abs 2 BezBegrBVG hat die Landesgesetzgebung die Bezüge innerhalb dieser Obergrenzen festzulegen.”
Die folgenden Werte sind also Höchstwerte, nicht die tatsächlich gezahlten Beträge. Wie viel ein Landeshauptmann wirklich erhält, steht im jeweiligen Landesgesetz und unterscheidet sich zwischen den Bundesländern.
| Funktion | Prozent von I | Obergrenze |
|---|---|---|
| Landeshauptmann | 200 % | 23.268,50 Euro |
| Landeshauptmannstellvertreter | 190 % | 22.105,10 Euro |
| sonstiges Mitglied der Landesregierung | 180 % | 20.941,70 Euro |
| Bürgermeister der außer Wien größten Stadt | 170 % | 19.778,30 Euro |
| Präsident des Landtages ohne weiteren Beruf | 150 % | 17.451,40 Euro |
| Klubobmann im Landtag ohne weiteren Beruf | 140 % | 16.288,00 Euro |
| Präsident des Landtages mit weiterem Beruf | 110 % | 12.797,70 Euro |
| Klubobmann im Landtag mit weiterem Beruf | 100 % | 11.634,30 Euro |
| Stellvertreter des Landtagspräsidenten | 100 % | 11.634,30 Euro |
| Abgeordneter zum Landtag | 80 % | 9.307,40 Euro |
Bemerkenswert ist die Staffelung nach Nebenbeschäftigung: Wer neben dem Landtagspräsidium einen Beruf mit Erwerbsabsicht ausübt, bekommt statt 150 nur 110 Prozent. Das System kennt also einen ausdrücklichen Abschlag für Nebeneinkünfte - auf Bundesebene fehlt eine solche Staffelung.
Nullrunden sind möglich
Der Anpassungsfaktor wird zwar automatisch ermittelt, seine Anwendung kann der Gesetzgeber aber aussetzen. Genau das geschah für 2025: Mit einer Novelle zum Bundesbezügegesetz nahm er die in § 3 Abs 1 Z 1 bis 17 genannten Organe von der Anpassung aus, während die Obergrenzen für Länder und Gemeinden mit dem Faktor 1,046 angehoben wurden.
Für 2026 enthält die Kundmachung keinen solchen Vermerk; sie weist die Beträge „nach derzeit geltender Rechtslage mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2026” aus.
Diese Möglichkeit erklärt, warum kursierende Tabellen auseinandergehen: Sie beruhen teils auf dem rechnerischen Wert, teils auf dem tatsächlich ausgezahlten. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Kundmachung zusammen mit einer allfälligen Ausnahmeregelung.
Was in den Zahlen nicht enthalten ist
Die genannten Beträge sind Bruttobezüge für vierzehn Bezüge im Jahr - Sonderzahlungen kommen also hinzu, wie bei jedem Dienstverhältnis. Wie sie besteuert werden, steht beim Weihnachtsgeld.
Nicht enthalten sind ferner Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und Sachleistungen, die eigenen Regeln folgen. Die Einzelbezüge der beiden höchsten Ämter stehen beim Bundespräsidenten und beim Bundeskanzler; die kommunale Ebene beim Bürgermeister.
Quellen
- Rechnungshof, Kundmachung über den Anpassungsfaktor 2026, GZ 2025-0.776.059 vom 03.12.2025, abgerufen 03.09.2026
- Bundesbezügegesetz (RIS), abgerufen 03.09.2026
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Politikergehälter in Österreich festgelegt?
Über ein Prozentsystem. Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre legt Ausgangsbeträge fest, und jede Funktion erhält einen im Gesetz festgeschriebenen Prozentsatz davon.
Wie hoch sind die Ausgangsbeträge 2026?
Nach der Kundmachung der Rechnungshofpräsidentin vom 3. Dezember 2025 betragen sie 11.634,27 Euro (I), 9.793,41 Euro (II) und 10.630,88 Euro (III). Der Anpassungsfaktor für 2026 lautet 1,027.
Was verdient ein Nationalratsabgeordneter?
10.630,90 Euro monatlich, also 100 Prozent des Ausgangsbetrags III. Derselbe Betrag gilt für ein von Österreich entsandtes Mitglied des Europäischen Parlaments und für den Präsidenten des Bundesrates.
Bekommt ein Landeshauptmann wirklich 23.268,50 Euro?
Das ist die Obergrenze. Nach Paragraf 1 Absatz 2 BezBegrBVG hat die Landesgesetzgebung die Bezüge innerhalb dieser Grenzen festzulegen; der tatsächliche Betrag kann niedriger sein und unterscheidet sich je Bundesland.
Wer legt den Anpassungsfaktor fest?
Die Präsidentin des Rechnungshofes macht ihn jährlich kund. Er ergibt sich aus dem Pensionsanpassungsfaktor und der Inflationsrate der Monate Juli bis Juni, jeweils mitgeteilt vom Sozialministerium und von Statistik Austria.
Gab es Nullrunden?
Ja. Für das Jahr 2025 nahm der Gesetzgeber die in Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 1 bis 17 Bundesbezügegesetz genannten Organe von der Anpassung aus, während die Obergrenzen für Länder und Gemeinden angehoben wurden.