Politikergehälter: wie sich die Beträge tatsächlich errechnen

Drei Ausgangsbeträge, ein Anpassungsfaktor und Prozentsätze im Gesetz. Die amtlichen Werte für 2026 und was bei Ländern nur eine Obergrenze ist.

Stand: 03. September 2026 10 Min. Lesezeit

Politikerbezüge in Österreich werden nicht ausgehandelt und nicht jährlich beschlossen. Sie ergeben sich aus einer Rechnung: Ein Ausgangsbetrag wird mit einem im Gesetz festgeschriebenen Prozentsatz multipliziert.

Wer die Zahlen prüfen will, braucht deshalb nur zwei Dinge - die aktuelle Kundmachung des Rechnungshofs und die Prozentsätze. Beides ist öffentlich.

Das System

Grundlage ist das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, ergänzt durch das Bundesbezügegesetz. Nach § 3 Abs 1 BezBegrBVG macht die Präsidentin des Rechnungshofes jährlich den Anpassungsfaktor und die daraus folgenden Ausgangsbeträge kund.

Der Faktor ergibt sich aus zwei Größen: dem Anpassungsfaktor für die Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, mitgeteilt vom Sozialministerium, und der auf einen Faktor umgerechneten Inflationsrate der Monate Juli bis Juni, mitgeteilt von Statistik Austria.

Für 2026 lautet er 1,027. Daraus ergeben sich nach der Kundmachung vom 3. Dezember 2025 drei Ausgangsbeträge:

Ausgangsbetrag 2026Höhewofür
I11.634,27 EuroObergrenzen in Ländern und Gemeinden
II9.793,41 EuroRegierung und oberste Organe des Bundes
III10.630,88 EuroAbgeordnete

Die Bezüge auf Bundesebene

Gerechnet in Prozent des Ausgangsbetrags II beziehungsweise III, monatlich:

FunktionProzentBetrag
Bundespräsident280 %27.421,50 Euro
Bundeskanzler250 %24.483,50 Euro
Vizekanzler mit Ressort220 %21.545,50 Euro
Präsident des Nationalrates210 %20.566,20 Euro
Bundesminister, Vizekanzler ohne Ressort200 %19.586,80 Euro
Präsident des Rechnungshofes180 %17.628,10 Euro
Staatssekretär mit bestimmten Aufgaben180 %17.628,10 Euro
zweiter und dritter Präsident des Nationalrates170 %16.648,80 Euro
Klubobmann im Nationalrat170 %16.648,80 Euro
Staatssekretär ohne bestimmte Aufgaben160 %15.669,50 Euro
Mitglied der Volksanwaltschaft160 %15.669,50 Euro

Auf Basis des Ausgangsbetrags III:

FunktionProzentBetrag
Mitglied des Nationalrates100 %10.630,90 Euro
von Österreich entsandtes Mitglied des Europäischen Parlaments100 %10.630,90 Euro
Präsident des Bundesrates100 %10.630,90 Euro
Stellvertreter des Vorsitzenden des Bundesrates70 %7.441,60 Euro
Fraktionsvorsitzender im Bundesrat70 %7.441,60 Euro
Mitglied des Bundesrates50 %5.315,40 Euro

Bei Ländern und Gemeinden sind es nur Obergrenzen

Hier liegt der Unterschied, der in Berichten regelmäßig verlorengeht. Die Kundmachung hält in einer Fußnote fest: „Gemäß § 1 Abs 2 BezBegrBVG hat die Landesgesetzgebung die Bezüge innerhalb dieser Obergrenzen festzulegen.”

Die folgenden Werte sind also Höchstwerte, nicht die tatsächlich gezahlten Beträge. Wie viel ein Landeshauptmann wirklich erhält, steht im jeweiligen Landesgesetz und unterscheidet sich zwischen den Bundesländern.

FunktionProzent von IObergrenze
Landeshauptmann200 %23.268,50 Euro
Landeshauptmannstellvertreter190 %22.105,10 Euro
sonstiges Mitglied der Landesregierung180 %20.941,70 Euro
Bürgermeister der außer Wien größten Stadt170 %19.778,30 Euro
Präsident des Landtages ohne weiteren Beruf150 %17.451,40 Euro
Klubobmann im Landtag ohne weiteren Beruf140 %16.288,00 Euro
Präsident des Landtages mit weiterem Beruf110 %12.797,70 Euro
Klubobmann im Landtag mit weiterem Beruf100 %11.634,30 Euro
Stellvertreter des Landtagspräsidenten100 %11.634,30 Euro
Abgeordneter zum Landtag80 %9.307,40 Euro

Bemerkenswert ist die Staffelung nach Nebenbeschäftigung: Wer neben dem Landtagspräsidium einen Beruf mit Erwerbsabsicht ausübt, bekommt statt 150 nur 110 Prozent. Das System kennt also einen ausdrücklichen Abschlag für Nebeneinkünfte - auf Bundesebene fehlt eine solche Staffelung.

Nullrunden sind möglich

Der Anpassungsfaktor wird zwar automatisch ermittelt, seine Anwendung kann der Gesetzgeber aber aussetzen. Genau das geschah für 2025: Mit einer Novelle zum Bundesbezügegesetz nahm er die in § 3 Abs 1 Z 1 bis 17 genannten Organe von der Anpassung aus, während die Obergrenzen für Länder und Gemeinden mit dem Faktor 1,046 angehoben wurden.

Für 2026 enthält die Kundmachung keinen solchen Vermerk; sie weist die Beträge „nach derzeit geltender Rechtslage mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2026” aus.

Diese Möglichkeit erklärt, warum kursierende Tabellen auseinandergehen: Sie beruhen teils auf dem rechnerischen Wert, teils auf dem tatsächlich ausgezahlten. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Kundmachung zusammen mit einer allfälligen Ausnahmeregelung.

Was in den Zahlen nicht enthalten ist

Die genannten Beträge sind Bruttobezüge für vierzehn Bezüge im Jahr - Sonderzahlungen kommen also hinzu, wie bei jedem Dienstverhältnis. Wie sie besteuert werden, steht beim Weihnachtsgeld.

Nicht enthalten sind ferner Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und Sachleistungen, die eigenen Regeln folgen. Die Einzelbezüge der beiden höchsten Ämter stehen beim Bundespräsidenten und beim Bundeskanzler; die kommunale Ebene beim Bürgermeister.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Politikergehälter in Österreich festgelegt?

Über ein Prozentsystem. Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre legt Ausgangsbeträge fest, und jede Funktion erhält einen im Gesetz festgeschriebenen Prozentsatz davon.

Wie hoch sind die Ausgangsbeträge 2026?

Nach der Kundmachung der Rechnungshofpräsidentin vom 3. Dezember 2025 betragen sie 11.634,27 Euro (I), 9.793,41 Euro (II) und 10.630,88 Euro (III). Der Anpassungsfaktor für 2026 lautet 1,027.

Was verdient ein Nationalratsabgeordneter?

10.630,90 Euro monatlich, also 100 Prozent des Ausgangsbetrags III. Derselbe Betrag gilt für ein von Österreich entsandtes Mitglied des Europäischen Parlaments und für den Präsidenten des Bundesrates.

Bekommt ein Landeshauptmann wirklich 23.268,50 Euro?

Das ist die Obergrenze. Nach Paragraf 1 Absatz 2 BezBegrBVG hat die Landesgesetzgebung die Bezüge innerhalb dieser Grenzen festzulegen; der tatsächliche Betrag kann niedriger sein und unterscheidet sich je Bundesland.

Wer legt den Anpassungsfaktor fest?

Die Präsidentin des Rechnungshofes macht ihn jährlich kund. Er ergibt sich aus dem Pensionsanpassungsfaktor und der Inflationsrate der Monate Juli bis Juni, jeweils mitgeteilt vom Sozialministerium und von Statistik Austria.

Gab es Nullrunden?

Ja. Für das Jahr 2025 nahm der Gesetzgeber die in Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 1 bis 17 Bundesbezügegesetz genannten Organe von der Anpassung aus, während die Obergrenzen für Länder und Gemeinden angehoben wurden.