Sparzinsen Österreich - Mechanik und Realzins
Wie Sparzinsen entstehen, was die EZB damit zu tun hat, welche Grenzen für Zinsanpassungen gelten und was nach Steuern und Inflation bleibt.
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Vereinfachte Berechnung ohne Berücksichtigung von KESt (27,5%) und Inflation. Keine Anlageberatung.
Sparzinsen entstehen nicht aus dem Wettbewerb allein. Am Anfang steht ein Satz, den die Europäische Zentralbank festlegt: die Einlagefazilität. Sie beziffert, was eine Bank bekommt, wenn sie Geld über Nacht bei der Notenbank parkt - und damit auch, wie viel ihr Ihr Erspartes wert sein muss, damit sie es überhaupt haben will.
Seit 17. Juni 2026 liegt dieser Satz bei 2,25 Prozent. Bemerkenswert daran ist die Richtung: Es war eine Anhebung um 25 Basispunkte, die erste nach dem Senkungszyklus der Jahre 2024 und 2025.
Die drei Leitzinsen und was sie bewirken
Die EZB steuert mit drei Sätzen, die alle am selben Tag angepasst werden, aber Verschiedenes tun:
| Satz | Stand seit 17.06.2026 | Funktion |
|---|---|---|
| Einlagefazilität | 2,25 % | Banken parken Überschussliquidität über Nacht bei der Notenbank |
| Hauptrefinanzierungsgeschäfte | 2,40 % | Banken leihen sich Geld gegen Sicherheiten, üblicherweise auf eine Woche |
| Spitzenrefinanzierungsfazilität | 2,65 % | Übernachtkredit, der teuerste der drei Wege |
Für Sparer ist die Einlagefazilität der relevante Satz. Solange eine Bank überschüssiges Geld risikolos zu 2,25 Prozent bei der Notenbank unterbringen kann, ist das ihre Alternative zu Ihrer Einlage. Umgekehrt hat sie wenig Anlass, mehr zu bieten, solange sie das Geld nicht braucht.
Der Weg dorthin verlief in wenigen Jahren durch beide Extreme:
| Zeitpunkt | Einlagefazilität |
|---|---|
| 18.12.2024 | 3,00 % |
| 12.03.2025 | 2,50 % |
| 11.06.2025 | 2,00 % |
| 17.06.2026 | 2,25 % |
Warum bei Sparern weniger ankommt
Die Weitergabe an Sparer ist weder vollständig noch schnell. Das lässt sich an der Zinssatzstatistik der Österreichischen Nationalbank ablesen, und zwar an einer einzigen Unterscheidung: Bestand gegen Neugeschäft.
Der Bestand ist die Durchschnittsverzinsung des Geldes, das bereits liegt. Das Neugeschäft sind die Konditionen für neu abgeschlossene Bindungen. Beide Werte für private Haushalte, Berichtsmonat Juni 2026:
| Juni 2026 | Ø 2025 | Ø 2024 | |
|---|---|---|---|
| Bestand täglich fällig | 0,41 % | 0,57 % | 1,02 % |
| davon Spareinlagen täglich fällig | 0,63 % | 0,92 % | 1,73 % |
| Bestand gebunden bis 2 Jahre | 1,34 % | 1,74 % | 2,52 % |
| Bestand gebunden über 2 Jahre | 1,73 % | 1,92 % | 2,38 % |
| Neugeschäft bis 1 Jahr | 2,04 % | 1,76 % | 3,00 % |
| Neugeschäft 1 bis 2 Jahre | 1,87 % | 1,78 % | 2,75 % |
| Neugeschäft über 2 Jahre | 1,83 % | 1,99 % | 2,77 % |
Zwei Dinge fallen daran auf.
Der Abstand innerhalb desselben Monats. Wer im Juni 2026 neu für ein Jahr band, bekam im Schnitt 2,04 Prozent. Wer sein Geld täglich fällig liegen hatte, bekam 0,63 Prozent - beim selben Zinsniveau, im selben Land, im selben Monat.
Die Verzögerung nach oben. Das Neugeschäft bis ein Jahr stieg von 1,77 Prozent im Mai auf 2,04 Prozent im Juni, also unmittelbar nach der EZB-Anhebung. Der Bestand bewegte sich im selben Zeitraum von 0,64 auf 0,63 Prozent - er reagierte gar nicht.
Die beiden Reihen sind übrigens nicht ineinander umrechenbar. Sie sind unterschiedlich geschnitten: Das Neugeschäft kennt die Bänder bis ein Jahr, ein bis zwei Jahre und über zwei Jahre, der Bestand nur bis zwei und über zwei Jahre. Und täglich fällige Einlagen gibt es nur im Bestand, weil im Neugeschäft nichts vereinbart wird, was erhoben werden könnte.
Was eine Bank beim Zinssatz darf - und was nicht
Ein einmal vereinbarter Zinssatz ist bei variabler Verzinsung nicht in Stein gemeißelt. Paragraph 32 Abs. 6 BWG hält fest, dass ein geänderter Jahreszinssatz gilt, „ohne daß es einer Kündigung durch das Kreditinstitut bedarf”. Vermerkt wird die Änderung bei der nächsten Vorlage der Sparurkunde.
Damit steht und fällt alles mit der Zinsanpassungsklausel - und dort hat der Oberste Gerichtshof 2009 zweimal eingegriffen, in beiden Fällen auf Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation.
Nullverzinsung ist unzulässig. In der Entscheidung 5 Ob 138/09v vom 13. Oktober 2009 kippte der OGH eine an den EZB-Leitzins gekoppelte Klausel, die eine Nullverzinsung ermöglichte. Sie sei nach Paragraph 879 Abs. 3 ABGB gröblich benachteiligend und damit nichtig. Die Begründung geht über den Einzelfall hinaus:
„Spareinlagen sind durch eine gewisse längerfristige Dauer und den Veranlagungszweck der Verzinsung gekennzeichnet und haben typischerweise Vermögensbildungs- und Gewinnerzielungsfunktion. Eine ‚Nullverzinsung’ widerspricht den elementaren und gesetzlich angelegten Zwecken einer Spareinlage […] diametral.”
Der Gerichtshof grenzte dabei ausdrücklich ab: Für Bankschuldverschreibungen gilt das nicht, „weil Sparbücher einer weitgehend risikolosen Anlage dienen und Wertpapiere im Gegensatz dazu naturgemäß ein gewisses Spekulationsmoment aufweisen”.
Der Indikator muss nachvollziehbar sein. In der Entscheidung 6 Ob 128/09f bestätigte der OGH die Unzulässigkeit einer Klausel, die auf den Wert eines Indikators „zum Monatsletzten” abstellte - obwohl an manchen Monatsletzten gar kein Wert existiert. Dass die Banken in solchen Fällen üblicherweise den letzten Bankwerktag heranziehen, ließ das Gericht nicht gelten:
„dies muss aber dem durchschnittlichen Bankkunden, der bei der Beklagten ein Sparbuch eröffnet hat, nicht klar sein. Es ist ihm auch nicht zuzumuten, sich zunächst mit den Bankusancen vertraut zu machen.”
Praktisch heißt das: Eine Klausel muss so formuliert sein, dass Sie den maßgeblichen Wert selbst nachschlagen können. Wer das nicht kann, hat es mit einer intransparenten Klausel im Sinn des Paragraph 6 Abs. 3 KSchG zu tun.
Zwei jüngere Entscheidungen führen denselben Rechtssatz fort, betreffen aber einen anderen Sachverhalt: 10 Ob 13/17k und 1 Ob 4/17w ergingen zu Negativzinsen bei Krediten. Wer sie für Spareinlagen zitiert, überträgt sie über ihren Anwendungsbereich hinaus.
Nominal, effektiv und der Zinseszins
Der vereinbarte Jahreszinssatz ist nicht dasselbe wie das, was am Ende auf dem Konto steht. Drei Regeln des BWG greifen ein:
- Tageszählung 30/360. Der Monat wird zu 30, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet
- Die 14-Tage-Regel: Beträge, „die innerhalb von 14 Tagen nach Einzahlung wieder abgehoben werden, sind nicht zu verzinsen”
- Abschluss zum Kalenderjahresende. Damit werden Zinsen dem Kapital zugeschlagen und im Folgejahr mitverzinst
Der dritte Punkt ist der Zinseszins, und über längere Zeiträume macht er einen sichtbaren Unterschied. Bei 10.000 Euro und 2 Prozent über fünf Jahre:
| Ergebnis nach fünf Jahren | |
|---|---|
| ohne Zinseszins, 5 × 200 Euro | 11.000,00 Euro |
| mit jährlicher Kapitalisierung | 11.040,81 Euro |
Eine gesetzliche Pflicht, einen effektiven Jahreszinssatz anzugeben, besteht bei Spareinlagen nicht. Das Verbraucherkreditgesetz gilt nur für Kredite - auch das VKrG 2026, das mit 20. November 2026 an seine Stelle tritt, ändert daran nichts. Die Aushangpflicht des Paragraph 35 BWG betraf ebenfalls Verbraucherkredite und wurde 2010 gestrichen. Vorgeschrieben ist allein der Jahreszinssatz in der Sparurkunde, „an auffallender Stelle”.
Auch die OeNB rechnet in ihrer Statistik mit dem „vereinbarten annualisierten Jahreszinssatz” und hält dazu fest: „In diesem Zinssatz sind nur etwaige unterjährige Zinskapitalisierungen, aber keine sonstigen Kosten enthalten.”
Was nach Steuern und Inflation übrig bleibt
Hier entscheidet sich, was Sparen tatsächlich leistet. Zwei Abzüge kommen zusammen, und die Reihenfolge ist nicht beliebig: Die Steuer greift auf den Nominalzins, die Inflation danach auf das Ergebnis.
Erster Schritt, die Kapitalertragsteuer. Auf Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten fallen nach Paragraph 27a Abs. 1 Z 1 EStG 25 Prozent an, nicht 27,5 wie auf Wertpapiererträge. Die Bank behält sie ein.
Zweiter Schritt, die Inflation. Die Inflationsrate nach dem Verbraucherpreisindex lag laut Statistik Austria im Juli 2026 bei 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, nach 3,2 Prozent im Juni. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren es 3,6 Prozent, 2024 2,9 Prozent und 2023 7,8 Prozent.
Gerechnet auf die amtlichen Durchschnittswerte vom Juni 2026:
| täglich fällig (Bestand) | neu gebunden bis 1 Jahr | |
|---|---|---|
| Nominalzins | 0,63 % | 2,04 % |
| abzüglich 25 % KESt | 0,47 % | 1,53 % |
| Inflation Juli 2026 | 2,8 % | 2,8 % |
| Realverzinsung nach Steuern | rund -2,3 % | rund -1,2 % |
Beide Werte sind negativ. Bei 20.000 Euro auf einem täglich fälligen Sparbuch entspricht das einem Kaufkraftverlust von rund 450 Euro im Jahr - bei einem Kontostand, der nominell wächst.
Das ist keine Besonderheit dieses Jahres. Bei einem Jahresdurchschnitt von 3,6 Prozent Inflation im Jahr 2025 und 0,92 Prozent Bestandsverzinsung täglich fälliger Spareinlagen war der Abstand größer.
Wo die amtlichen Zahlen stehen
Konditionen einzelner Institute stammen fast immer von Vermittlungsplattformen, die an einem Abschluss verdienen. Drei Stellen veröffentlichen unabhängig davon:
- Die Österreichische Nationalbank führt die Zinssatzstatistik für Einlagen und Kredite, getrennt nach Bestand und Neugeschäft, über alle meldenden Institute
- Die Europäische Zentralbank veröffentlicht die Leitzinsen samt Änderungsdaten
- Statistik Austria liefert den Verbraucherpreisindex, monatlich
Ein Hinweis zur Vergleichbarkeit: Seit Jänner 2026 rechnet Statistik Austria den VPI auf der neuen Basis 2025 gleich 100 und nach der Klassifikation COICOP 18. Indexstände lassen sich über diesen Bruch hinweg nicht vergleichen, Veränderungsraten schon.
Welches Institut welchen Satz bietet, steht auf den Seiten der Banken, etwa bei der Erste Bank, der BAWAG oder der DADAT Bank. Welche Rechte Sie an der Sparurkunde haben, steht auf der Seite zum Sparbuch; welche Bindungsformen es gibt, beim Festgeld und beim Tagesgeld.
Quellen
- EZB, Leitzinssätze, Stand 17.06.2026, abgerufen 23.08.2026
- OeNB, Einlagen- und Kreditzinssätze, Bestand und Neugeschäft, Berichtsmonat Juni 2026, abgerufen 23.08.2026
- Statistik Austria, Verbraucherpreisindex, Juli 2026, abgerufen 23.08.2026
- Bankwesengesetz (RIS), abgerufen 23.08.2026
- Einkommensteuergesetz 1988, Paragraph 27a (RIS), abgerufen 23.08.2026
Häufig gestellte Fragen
Welcher EZB-Zinssatz bestimmt die Sparzinsen?
Die Einlagefazilität. Sie ist der Satz, zu dem Banken Geld über Nacht bei der Notenbank parken können, und damit die Untergrenze dessen, was eine Bank am Markt bekommt. Sie liegt seit 17. Juni 2026 bei 2,25 Prozent. Der Hauptrefinanzierungssatz beträgt 2,40 Prozent, die Spitzenrefinanzierungsfazilität 2,65 Prozent.
Warum bekomme ich weniger Zinsen als aktuell beworben werden?
Weil Bestand und Neugeschäft zwei verschiedene Dinge sind. Die OeNB weist für Juni 2026 bei täglich fälligen Spareinlagen im Bestand 0,63 Prozent aus, im Neugeschäft mit Bindung bis zu einem Jahr dagegen 2,04 Prozent. Ein bestehender Vertrag wächst nicht automatisch mit.
Darf die Bank den Zinssatz einfach senken?
Nur nach einer wirksamen Zinsanpassungsklausel. Der Oberste Gerichtshof hat 2009 eine Klausel für nichtig erklärt, die eine Nullverzinsung ermöglichte, und in einem zweiten Verfahren eine, deren Indikator für Kunden nicht erkennbar war. Eine Kündigung braucht die Bank für eine wirksame Anpassung nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins beim Sparen?
Der Nominalzins ist der vereinbarte Jahreszinssatz. Was tatsächlich herauskommt, hängt zusätzlich an der Zinskapitalisierung, der Tageszählung 30/360 und der Regel, dass Beträge ohne Verzinsung bleiben, wenn sie binnen 14 Tagen wieder abgehoben werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Angabe eines Effektivzinses gibt es bei Spareinlagen nicht.
Wie berechne ich den Realzins?
Nettozins nach Kapitalertragsteuer gegen die Inflationsrate. Bei 2,04 Prozent nominal, 25 Prozent Steuer und 2,8 Prozent Inflation bleiben 1,53 Prozent netto und damit rund 1,2 Prozent Kaufkraftverlust im Jahr. Die Reihenfolge ist wichtig: erst Steuer, dann Inflation.
Wo finde ich amtliche Zinszahlen statt Portalangaben?
Bei drei Stellen: die OeNB veröffentlicht die Zinssatzstatistik für Einlagen österreichischer Banken, die EZB die Leitzinsen, und Statistik Austria den Verbraucherpreisindex. Diese Quellen sind unabhängig von Vermittlungsprovisionen und decken alle meldenden Institute ab.