N26 in Österreich: DE-IBAN, Tarife und die Steuerfrage

N26 arbeitet in Österreich grenzüberschreitend, ohne Zweigstelle. Was das für IBAN, Einlagensicherung und KESt bedeutet, dazu alle Tarife und Entgelte.

Aktualisiert: 17. August 2026 12 Min. Lesezeit

Wer in Österreich ein N26-Konto eröffnet, bekommt eine deutsche IBAN. Nicht übergangsweise, nicht als Ausnahme, sondern grundsätzlich: „Alle IBAN-Nummern bei N26 beginnen mit DE (Deutschland), IT (Italien) oder ES (Spanien)”, schreibt die Bank selbst. Eine österreichische IBAN ist nicht vorgesehen.

Das ist kein Mangel, sondern die Folge der Konstruktion. N26 ist ein deutsches Kreditinstitut, das in Österreich grenzüberschreitend arbeitet - ohne Zweigstelle, ohne österreichische Einlagensicherung und ohne österreichische Schlichtungsstelle. An dieser einen Tatsache hängen die Antworten auf fast alle Fragen, die sich hier stellen: die zur Steuer, die zur Sicherung und die dazu, wer im Streitfall zuständig ist.

Eine deutsche Bank, die grenzüberschreitend arbeitet

Ihr Vertragspartner ist die N26 Bank SE, Voltairestraße 8 in 10179 Berlin, eingetragen unter HRB 271697 B, USt-ID DE305957096. Die BaFin führt sie als CRR-Kreditinstitut und SSM-Institut; die Vollbanklizenz für Einlagen- und Kreditgeschäft besteht seit 18. Juli 2016, eine Erlaubnis für Kryptowerte nach der MiCA-Verordnung seit 14. Mai 2025.

Für Österreich zählt die Form der Präsenz. Im Unternehmensregister der FMA erscheint N26 unter EWR-Banken in Österreich mit Dienstleistungsfreiheit und zusätzlich als notifizierter Kryptowerte-Dienstleister; als Adresse steht schlicht „Deutschland”. Eine Zweigstelle nach Paragraf 9 BWG gibt es nicht, und in der MFI-Liste der Oesterreichischen Nationalbank taucht N26 nicht auf, während Zweigniederlassungen anderer Auslandsbanken dort gelistet sind.

Daraus folgt dreierlei:

Die Aufsicht ist deutsch. Zuständig ist die BaFin, nicht die FMA. Das steht auch in der vorvertraglichen Information für österreichische Kunden.

Die Einlagensicherung ist deutsch. Zuständig ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), gesichert sind 100.000 Euro pro Einleger. Der Preisaushang sagt es so: „Im Falle einer Insolvenz von N26 werden deine Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,00 EUR erstattet.” Eine zusätzliche Deckung über einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist nicht belegt.

Und es gibt keine österreichische Schlichtungsstelle. Wer sich beschweren will, landet im deutschen System.

Ein Hinweis zu Firmenbuchdaten, die im Netz kursieren: Eine „N26 Bank AG, Zweigniederlassung Österreich” mit einer Firmenbuchnummer wird von Wirtschaftsauskunfts-Portalen geführt, samt einer Firmierung, die N26 seit der Umwandlung in die Rechtsform der Societas Europaea nicht mehr trägt. Als Beleg für eine österreichische Niederlassung taugt das nicht.

Die deutsche IBAN ist Ihr gutes Recht

Der praktische Einwand gegen eine DE-IBAN lautet, dass Arbeitgeber, Versicherungen oder Behörden sie ablehnen. Das kommt vor - und es ist unzulässig. Artikel 9 der EU-Verordnung 260/2012 verbietet es, vorzugeben, in welchem Mitgliedstaat das Konto geführt werden muss. N26 hat dazu eine eigene Hilfeseite unter dem Stichwort IBAN-Diskriminierung.

Wie das durchgesetzt wird und welcher österreichische Präzedenzfall dazu existiert, steht ausführlicher auf der Seite zur DKB, wo dieselbe Frage den Kern ausmacht.

Ein Detail, das beim Tagesgeldkonto überrascht: N26 verlangt dafür ausdrücklich „eine deutsche IBAN, österreichische AGB und eine österreichische Meldeadresse”. Die deutsche IBAN ist hier also nicht der Nachteil, sondern die Voraussetzung.

Die Tarife

TarifPreis pro MonatAbhebung in Fremdwährung
N26 Standard0 Euro1,7 Prozent
N26 Smart4,90 Euro1,7 Prozent
N26 Go9,90 Eurokostenlos
N26 Metal16,90 Eurokostenlos
N26 Basiskonto8,90 Euro-

Stand des Preisaushangs für Österreich: Fassung 3.7 vom 26. Juni 2026.

In älteren Vergleichen heißt der mittlere Premiumtarif You. Das ist kein Länder-, sondern ein Zeitunterschied: Aktuell führen die österreichische wie die deutsche Preisliste den Tarif als Go. Der alte Name lebt allerdings weiter, unter anderem in der vorvertraglichen Information für Österreich - wer beide Dokumente nebeneinanderlegt, findet für dasselbe Produkt zwei Bezeichnungen.

Das Basiskonto ist ein Sonderfall. Es kostet mehr als der Smart-Tarif und richtet sich ausschließlich an Neukunden, die ausdrücklich ein Basiskonto nach den Paragrafen 38 ff. des deutschen Zahlungskontengesetzes beantragen.

Für Kartenzahlungen gilt tarifunabhängig eine gute Nachricht: In Fremdwährung berechnet N26 kein Entgelt, abgerechnet wird zum Devisenmittelkurs. SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen kosten nichts, eine Rücklastschrift 3 Euro, eine Bareinzahlung über CASH26 1,5 Prozent.

Eine Position im Preisaushang verdient Aufmerksamkeit, weil sie aus der Niedrigzinsphase stammt und dort stehen geblieben ist: ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent pro Jahr auf Guthaben über 50.000 Euro. Ob es tatsächlich erhoben wird, geht aus dem Dokument nicht hervor - vorgesehen ist es.

Wo Österreich besser gestellt ist als Deutschland

Ein Punkt geht klar zugunsten der österreichischen Kunden aus, und er wird in aus Deutschland übernommenen Vergleichen regelmäßig falsch dargestellt.

Euro-Abhebungen mit der Mastercard sind in Österreich unbegrenzt kostenlos, auch im Gratistarif Standard. Die aus Deutschland bekannte Fair-Use-Begrenzung gilt hier laut Preisaushang nicht.

Zwei Einschränkungen stehen allerdings in den Fußnoten, und sie sind wesentlich. Die Regel gilt nicht für Flex- und Basiskonto-Kunden: Beim Basiskonto kostet jede Abhebung am Automaten 2,00 Euro. Und sie gilt nur für die Mastercard - mit einer Maestro-Karte kostet die Abhebung in jedem Tarif 2,00 Euro.

Für alle anderen Tarife bleibt es dabei: N26 Standard ist eines der wenigen Konten am österreichischen Markt ohne Grundgebühr, ohne Gehaltsbedingung und ohne Abhebungslimit. Was fehlt, ist alles Analoge: kein Schalter, kein Bargeld einzahlen ohne Entgelt, keine Filiale.

Die Steuerfrage zerfällt in drei Teile

Hier wird es unübersichtlich, und pauschale Aussagen sind in beide Richtungen falsch.

Zinsen: keine Abfuhr. N26 formuliert es unmissverständlich: „Für in Österreich ansässige Personen führt N26 für Zinserträge keine Steuern ab.” Wer das Tagesgeldkonto nutzt, muss die Erträge selbst erklären. Bei 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer ist das kein Detail.

Kryptowerte: steuereinfach. Hier greift ein Partnermodell. Bitpanda behält seit 1. Jänner 2024 automatisch 27,5 Prozent ein und führt sie an die österreichischen Steuerbehörden ab, samt unterjährigem Verlustausgleich und Jahressteuerbescheinigung. Das ist die einzige Produktkategorie bei N26, für die die Steuereinfachheit belegt ist.

Aktien und ETFs: ungeklärt. Dazu sagt N26 nichts. Was sich belegen lässt: Die Verwahrung liegt bei der Upvest Securities GmbH in Berlin - und das ist keine inländische depotführende Stelle im Sinn des Paragrafen 95 EStG. Die gesetzliche Abzugspflicht knüpft genau daran an. Ein automatischer KESt-Abzug ist damit nicht zu erwarten, ausdrücklich zugesagt hat ihn N26 aber ebenso wenig, wie er ausgeschlossen wurde. Wer hier investiert, prüft die Abrechnung und rechnet vorsichtshalber mit der eigenen Erklärungspflicht. Zum Vergleich lohnt die Übersicht der steuereinfachen Anbieter.

Was die BaFin angeordnet hat

N26 hat eine lange Geschichte mit der deutschen Aufsicht, und der verbreitete Satz, sie liege hinter der Bank, stimmt nicht.

DatumMaßnahme
11.05.2021Anordnung zur Geldwäscheprävention, erster Sonderbeauftragter
25.06.2021Geldbuße 4,25 Mio. Euro wegen verspäteter Verdachtsmeldungen
05.10.2021Wachstumsbeschränkung auf 50.000 Neukunden pro Monat, dazu ein Deckel von 500 Mio. Euro für immobilienbesicherte Positionen
31.03.2023Verlängerung von Beschränkung und Sonderbeauftragtem
Mai 2024Geldbuße 9,2 Mio. Euro, rechtskräftig
Mai 2024N26 meldet die Aufhebung der Wachstumsbeschränkung zum 1. Juni 2024
18.03.2025Geldbuße 15.000 Euro wegen eines nicht gemeldeten Organkredits
Dezember 2025neues Maßnahmenpaket, neuer Sonderbeauftragter

Zwei Einordnungen dazu. Die Wachstumsbeschränkung von 2021 erging nicht wegen Geldwäschemängeln, sondern nach Paragraf 45b KWG wegen Mängeln im Risikomanagement bei Informationstechnologie und Auslagerungen; die BaFin grenzt das ausdrücklich von der Geldwäsche-Anordnung ab. Und der letzte Eintrag der Tabelle ist der wichtigste. Am 15. Dezember 2025 veröffentlichte die BaFin, dass die N26 Bank SE „angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen” muss, „um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen”. Sie bestellte erneut einen Sonderbeauftragten, legte zusätzliche Eigenmittelanforderungen fest und untersagte der Bank das Neugeschäft mit Hypothekenkrediten in den Niederlanden samt der Verbriefung dieser Forderungen. Anlass waren eine Sonderprüfung 2024 und die Jahresabschlussprüfung: „Gravierende Mängel gab es insbesondere im Risiko- und Beschwerdemanagement und bei der Organisation des Kreditgeschäfts.” Die Anordnungen sind seit 10. und 13. Dezember 2025 bestandskräftig.

Zur Einordnung gehören zwei Dinge. Erstens betreffen diese Maßnahmen kein österreichisches Produkt unmittelbar - das Geschäftsverbot bezieht sich auf niederländische Hypotheken. Zweitens ist die Aussage „die Probleme mit der Aufsicht sind erledigt” als Gesamtbild irreführend: Die Beanstandung ist nicht beendet, sie hat nur ein anderes Thema. Und die Aufhebung der Wachstumsbeschränkung selbst ist eine Angabe von N26, keine der BaFin - die Behörde hat dazu nichts veröffentlicht.

Widersprüche in den eigenen Angaben

Bei drei Punkten sagen N26-Quellen Unterschiedliches, und in einem Fall geht es um Geld.

Der Zinssatz für den Dispokredit. Die österreichische Website nennt 13,4 Prozent als festen Satz. Der Preisaushang nennt 8,9 Prozent. Und im Fließtext daneben steht, es seien 8,9 Prozentpunkte über dem Hauptrefinanzierungssatz der EZB - was wieder etwas anderes ergibt. Drei Angaben, die sich nicht vereinbaren lassen. Vor einer Überziehung sollten Sie den Satz in der App nachsehen.

Der Kryptopartner wird auf zwei N26-Seiten unterschiedlich benannt, einmal als Gesellschaft in Deutschland, einmal als in Wien ansässige und von der FMA lizenzierte Gesellschaft. Für die Frage, wer die Steuer abführt, ist das nicht gleichgültig.

Der Kreditgeber. Auf der Website wird als solcher „N26 SE” genannt - das ist die Holding. Die Konzession hat die N26 Bank SE.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich bei N26 eine österreichische IBAN?

Nein. N26 schreibt selbst: Alle IBAN bei N26 beginnen mit DE, IT oder ES. Österreichische Kunden bekommen eine deutsche IBAN, dazu österreichische Geschäftsbedingungen und eine österreichische Preisliste. Eine AT-IBAN ist nicht vorgesehen.

Ist N26 eine österreichische Bank?

Nein. N26 Bank SE ist ein deutsches Kreditinstitut mit Sitz in Berlin und arbeitet in Österreich im freien Dienstleistungsverkehr, also ohne Zweigstelle nach Paragraf 9 BWG. Im Unternehmensregister der FMA steht sie in der Kategorie EWR-Banken mit Dienstleistungsfreiheit und der Adresse Deutschland. Zuständig ist die BaFin, nicht die FMA.

Was kosten die N26-Tarife?

Laut Preisaushang für Österreich in der Fassung vom 26. Juni 2026: N26 Standard kostet nichts, N26 Smart 4,90 Euro, N26 Go 9,90 Euro und N26 Metal 16,90 Euro im Monat. Der Tarif, der in älteren Vergleichen You heißt, wird heute in beiden Ländern als Go geführt. Ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz kostet 8,90 Euro im Monat.

Führt N26 die österreichische Kapitalertragsteuer ab?

Nur teilweise, und die Antwort zerfällt in drei Teile. Auf Zinserträge führt N26 nach eigener Aussage für in Österreich ansässige Personen keine Steuer ab. Bei Kryptowerten behält der Partner Bitpanda seit 1. Jänner 2024 automatisch 27,5 Prozent ein. Für Aktien und ETFs gibt es keine Aussage des Anbieters; die Verwahrung liegt bei der Upvest Securities GmbH in Berlin.

Wie viel Bargeld kann ich mit N26 kostenlos abheben?

Euro-Abhebungen mit der Mastercard sind in Österreich unbegrenzt kostenlos, auch im Gratistarif Standard; die Fair-Use-Begrenzung gilt hier nicht. Ausgenommen sind allerdings Flex- und Basiskonto-Kunden, und mit einer Maestro-Karte kostet jede Abhebung 2,00 Euro. In Fremdwährung sind es 1,7 Prozent bei Standard und Smart, nichts bei Go und Metal.

Stehen die BaFin-Maßnahmen gegen N26 noch aufrecht?

Ja, wenn auch andere als früher. Die Wachstumsbeschränkung von 2021 wurde nach Angaben von N26 zum 1. Juni 2024 aufgehoben; eine Veröffentlichung der BaFin dazu gibt es nicht. Im Dezember 2025 hat die BaFin jedoch ein neues Paket angeordnet: einen neuen Sonderbeauftragten, zusätzliche Eigenmittelanforderungen und ein Verbot des Hypotheken-Neugeschäfts in den Niederlanden. Die Anordnungen sind seit 10. und 13. Dezember 2025 bestandskräftig.