Brutto-Netto-Rechner Österreich 2026

Brutto-Netto-Rechner 2026 für Österreich: Berechnen Sie Ihr Nettogehalt exakt. Alle Steuerstufen, SV-Beiträge und Absetzbeträge aktuell erklärt.

Aktualisiert: 03. April 2026 16 Min. Lesezeit

Brutto-Netto-Rechner 2026

Netto/Monat

€ 2.136,89

Netto/Jahr (14x)

€ 29.916,42

Brutto/Jahr (14x)€ 42.000,00
Sozialversicherung-€ 7.169,40
Lohnsteuer (vor Absetzbetraegen)-€ 5.542,18
Absetzbetraege gesamt+€ 628,00
Lohnsteuer (netto)-€ 4.914,18
Effektiver Steuersatz11.7%
Netto (71%) SV (17%) Steuer (12%)

Berechnung auf Basis der Steuertarife und SV-Sätze 2026. Vereinfachte Darstellung ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungs-Begünstigung (Jahressechstel), Sachbezügen und weiteren individuellen Faktoren. Keine Steuerberatung.

Was zwischen Brutto und Netto passiert

Was bleibt am Ende des Monats wirklich übrig? Diese Frage stellt sich jeder Arbeitnehmer in Österreich. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettogehalt kann beträchtlich sein, denn zwischen Ihrem vereinbarten Gehalt und dem, was auf Ihrem Konto landet, stehen Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und diverse Absetzbeträge.


So funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung

Die Berechnung Ihres Nettogehalts erfolgt in mehreren Schritten. Wir gehen den Prozess im Detail durch.

Schritt 1: Sozialversicherungsbeiträge abziehen

Vom Bruttogehalt werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) abgezogen. Diese sind ein Pflichtbeitrag und finanzieren das österreichische Sozialsystem.

SV-Beiträge für Angestellte 2026:

BeitragsartArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-Anteil
Krankenversicherung3,87 %3,78 %
Pensionsversicherung10,25 %12,55 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %3,00 %
Wohnbauförderungsbeitrag0,50 %0,50 %
Arbeiterkammerumlage0,50 %-
Gesamt (ca.)18,12 %19,83 %

SV-Beiträge für Arbeiter 2026:

BeitragsartArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-Anteil
Krankenversicherung3,87 %3,78 %
Pensionsversicherung10,25 %12,55 %
Arbeitslosenversicherung3,00 %3,00 %
Wohnbauförderungsbeitrag0,50 %0,50 %
Arbeiterkammerumlage0,50 %-
Gesamt (ca.)18,12 %19,83 %

Hinweis: Die Arbeitslosenversicherung staffelt sich bei niedrigeren Einkommen: Bei Einkommen bis 2.093 Euro monatlich entfällt der Arbeitnehmerbeitrag zur Gänze, bis 2.278 Euro beträgt er 1 %, und bis 2.555 Euro beträgt er 2 %. Erst darüber gelten die vollen 3 %.

Höchstbeitragsgrundlage 2026

Die SV-Beiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage berechnet. Diese liegt 2026 bei ca. 6.930 Euro monatlich (bzw. 83.160 Euro jährlich). Für den Gehaltsanteil darüber fallen keine SV-Beiträge an.

Das bedeutet: Bei sehr hohen Gehältern sinkt der effektive SV-Beitragssatz, da der absolute Betrag gedeckelt ist.

Schritt 2: Lohnsteuerbemessungsgrundlage ermitteln

Nach Abzug der SV-Beiträge erhalten Sie die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Auf Basis dieses Betrages wird die Lohnsteuer berechnet.

Formel: Lohnsteuerbemessungsgrundlage = Bruttogehalt - Sozialversicherungsbeiträge - Freibeträge

Schritt 3: Lohnsteuer berechnen

Die Lohnsteuer wird nach dem progressiven Steuertarif berechnet. Das bedeutet: Je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz — aber nur für den Teil, der in die jeweilige Stufe fällt.

Steuerstufen (Einkommensteuer-Tarif) 2026

Einkommensstufe (jährlich)Grenzsteuersatz
0 bis 13.539 Euro0 %
13.539 bis 21.992 Euro20 %
21.992 bis 36.458 Euro30 %
36.458 bis 70.365 Euro40 %
70.365 bis 104.859 Euro48 %
104.859 bis 1.000.000 Euro50 %
Über 1.000.000 Euro55 %

Wichtig: Der Steuersatz gilt nur für den Einkommensanteil innerhalb der jeweiligen Stufe. Wenn Sie z.B. 40.000 Euro jährlich verdienen (Bemessungsgrundlage), zahlen Sie NICHT 40 % auf alles, sondern:

  • 0 % auf die ersten 13.539 Euro = 0 Euro
  • 20 % auf 13.539 bis 21.992 Euro (8.453 Euro) = 1.690,60 Euro
  • 30 % auf 21.992 bis 36.458 Euro (14.466 Euro) = 4.339,80 Euro
  • 40 % auf 36.458 bis 40.000 Euro (3.542 Euro) = 1.416,80 Euro
  • Gesamt Lohnsteuer: 7.593,10 Euro (effektiver Steuersatz: ca. 19 %)

Schritt 4: Absetzbeträge abziehen

Von der berechneten Lohnsteuer werden nun die Absetzbeträge abgezogen. Diese reduzieren direkt die Steuerlast:

  • Verkehrsabsetzbetrag: 496 Euro pro Jahr (wird bei jedem Arbeitnehmer automatisch berücksichtigt)
  • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag: 798 Euro bei Einkünften bis 16.832 Euro (Einschleifregelung bis 28.326 Euro)
  • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag bei Pendlerpauschale: Zusätzlich 752 Euro bei Anspruch auf Pendlerpauschale und Einkünften bis 16.832 Euro
  • Familienbonus Plus: Bis zu 2.000 Euro pro Kind (wenn über den Arbeitgeber beantragt)
  • Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Freibetragsbescheid: Wenn Sie beim Finanzamt einen Freibetrag beantragt haben, wird dieser monatlich berücksichtigt

Schritt 5: Nettogehalt errechnen

Formel: Nettogehalt = Bruttogehalt - SV-Beiträge - Lohnsteuer (nach Absetzbeträgen)


Das 13. und 14. Gehalt: Sonderzahlungen in Österreich

Eine Besonderheit des österreichischen Systems sind die Sonderzahlungen — das 13. Gehalt (Urlaubsgeld, meist im Juni) und das 14. Gehalt (Weihnachtsgeld, meist im November). Diese werden steuerlich begünstigt behandelt.

Besteuerung der Sonderzahlungen

  • Freibetrag: 620 Euro der jährlichen Sonderzahlungen sind steuerfrei
  • Begünstigter Steuersatz: Auf den übersteigenden Betrag fallen nur 6 % Lohnsteuer an (statt des regulären progressiven Tarifs)
  • SV-Beiträge: Fallen auch auf Sonderzahlungen an (gleicher Satz)
  • Obergrenze: Die begünstigte Besteuerung gilt nur für Sonderzahlungen bis zu einem Sechstel der laufenden Bezüge

Diese steuerliche Begünstigung ist ein wesentlicher Vorteil des österreichischen Steuersystems und führt dazu, dass das effektive Nettoeinkommen über das Jahr gerechnet deutlich höher ist als in vielen anderen Ländern.

Rechenbeispiel Sonderzahlungen

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro:

  • Jährliche Sonderzahlungen (brutto): 6.000 Euro
  • Abzüglich SV-Beiträge (ca. 18 %): 1.087 Euro
  • Verbleibend: 4.913 Euro
  • Abzüglich Freibetrag: 620 Euro
  • Steuerpflichtiger Betrag: 4.293 Euro
  • Lohnsteuer (6 %): 257,58 Euro
  • Netto-Sonderzahlungen: ca. 4.655 Euro

Ohne die Begünstigung würden Sie auf diese 6.000 Euro deutlich mehr Steuer zahlen!


Rechenbeispiele: Brutto zu Netto in Österreich 2026

Beispiel 1: Angestellte/r, 2.500 Euro Brutto, keine Kinder

PositionMonatlichJährlich (14x)
Bruttogehalt2.500,00 Euro35.000,00 Euro
SV-Beiträge (ca. 18,12 %)-453,00 Euro-6.342,00 Euro
Lohnsteuerbemessungsgrundlage2.047,00 Euro28.658,00 Euro
Lohnsteuer (laufend)-275,00 Euro-3.300,00 Euro
Verkehrsabsetzbetrag+41,33 Euro+496,00 Euro
Netto (ca.)1.810,58 Euro~25.821 Euro

Beispiel 2: Angestellte/r, 4.000 Euro Brutto, 1 Kind, Familienbonus

PositionMonatlichJährlich (14x)
Bruttogehalt4.000,00 Euro56.000,00 Euro
SV-Beiträge (ca. 18,12 %)-724,80 Euro-10.147,20 Euro
Lohnsteuerbemessungsgrundlage3.275,20 Euro45.852,80 Euro
Lohnsteuer (laufend)-610,00 Euro-7.320,00 Euro
Verkehrsabsetzbetrag+41,33 Euro+496,00 Euro
Familienbonus Plus+166,67 Euro+2.000,00 Euro
Netto (ca.)2.870,45 Euro~40.849 Euro

Beispiel 3: Teilzeit, 1.500 Euro Brutto, keine Kinder

PositionMonatlichJährlich (14x)
Bruttogehalt1.500,00 Euro21.000,00 Euro
SV-Beiträge (ca. 17 %*)-255,00 Euro-3.570,00 Euro
Lohnsteuerbemessungsgrundlage1.245,00 Euro17.430,00 Euro
Lohnsteuer (laufend)-42,00 Euro-504,00 Euro
Verkehrsabsetzbetrag+41,33 Euro+496,00 Euro
Netto (ca.)1.241,58 Euro~17.389 Euro

*Reduzierter AV-Beitrag bei niedrigem Einkommen

Hinweis: Diese Beispiele sind vereinfacht und dienen der Veranschaulichung. Die exakten Beträge hängen von vielen individuellen Faktoren ab. Nutzen Sie unseren interaktiven Rechner für eine präzise Berechnung.


Einflussfaktoren auf Ihr Nettogehalt

Zahlreiche Faktoren beeinflussen, wie viel Netto von Ihrem Brutto übrig bleibt:

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale kann Ihr Nettogehalt spürbar erhöhen. Sie wird als Freibetrag berücksichtigt und reduziert Ihre Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Je nach Entfernung und Art der Pendlerpauschale (klein oder groß) kann dies monatlich bis zu 306 Euro ausmachen.

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus reduziert direkt Ihre Steuerlast um bis zu 166,67 Euro pro Kind und Monat (2.000 Euro pro Jahr für Kinder unter 18). Er kann bereits über die Lohnverrechnung beim Arbeitgeber berücksichtigt werden.

Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag

Wenn Sie Alleinverdiener oder Alleinerzieher sind und mindestens ein Kind haben, steht Ihnen ein zusätzlicher Absetzbetrag von 572 Euro (1 Kind) bis über 1.000 Euro (3+ Kinder) pro Jahr zu.

Freibetragsbescheid

Wenn Sie regelmäßige Werbungskosten oder Sonderausgaben haben, können Sie beim Finanzamt einen Freibetragsbescheid beantragen. Der Freibetrag wird dann monatlich in der Lohnverrechnung berücksichtigt, wodurch Sie sofort mehr Netto erhalten, statt erst beim Lohnsteuerausgleich.

Sachbezüge

Sachbezüge wie ein Firmenwagen zur Privatnutzung, vergünstigtes Mittagessen oder eine Dienstwohnung werden zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöhen die Steuerlast, ohne dass Sie mehr Geld auf dem Konto haben. Der Sachbezugswert für einen Firmenwagen beträgt bis zu 2 % des Anschaffungspreises monatlich (maximal 960 Euro).

Überstunden

Überstundenzuschläge sind teilweise steuerbegünstigt:

  • Zuschläge für die ersten 10 Überstunden pro Monat (50 % Zuschlag): Steuerfrei bis 86 Euro pro Monat
  • Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit: Steuerfrei bis 360 Euro pro Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze 2026

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei ca. 551,10 Euro monatlich. Wenn Ihr Einkommen darunter liegt:

  • Keine Pflicht-SV-Beiträge (nur Unfallversicherung durch den Arbeitgeber)
  • Keine Lohnsteuer (da unter dem Steuerfreibetrag)
  • Freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung möglich (ca. 73 Euro/Monat)

SV-Rückerstattung (Negativsteuer)

Wenn Sie so wenig verdienen, dass Sie kaum oder gar keine Lohnsteuer zahlen, können Sie über die Arbeitnehmerveranlagung eine SV-Rückerstattung (umgangssprachlich Negativsteuer) erhalten:

  • Bis zu 70 % der SV-Beiträge werden rückerstattet
  • Maximal 110 Euro pro Jahr (allgemein)
  • Für Pendler erhöht sich der Erstattungsbetrag auf bis zu 110 Euro zusätzlich
  • Der Kindermehrbetrag von bis zu 700 Euro pro Kind kommt hinzu, wenn der Familienbonus Plus nicht voll genutzt werden kann

Brutto-Netto für Selbständige

Für Selbständige (Einzelunternehmer, Freiberufler) funktioniert die Berechnung anders:

  • Es gibt kein festes Monatsgehalt, sondern Betriebseinnahmen und -ausgaben
  • SV-Beiträge werden an die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) gezahlt
  • Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn berechnet (nicht auf den Umsatz)
  • Keine Sonderzahlungsbegünstigung (13./14. Gehalt)
  • Quartalsweise Vorauszahlungen an das Finanzamt

Die SV-Beiträge für Selbständige (Gewerbliche Sozialversicherung) betragen ca. 26,83 % des Gewinns (Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,80 %, Unfallversicherung 1,53 %).


Tipps: Mehr Netto vom Brutto

Tipp 1: Familienbonus Plus beim Arbeitgeber beantragen

Lassen Sie den Familienbonus Plus bereits über die Lohnverrechnung berücksichtigen. So erhalten Sie monatlich mehr Netto, statt auf die Gutschrift beim Lohnsteuerausgleich zu warten.

Tipp 2: Freibetragsbescheid nutzen

Bei regelmäßigen Werbungskosten (z.B. Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeitrag) lohnt sich ein Freibetragsbescheid. Beantragen Sie ihn über FinanzOnline.

Tipp 3: Steueroptimierte Benefits verhandeln

Bei Gehaltsverhandlungen können steuerfreie oder steuerbegünstigte Benefits oft mehr bringen als eine Bruttoerhöhung:

  • Jobticket/Klimaticket (steuerfrei)
  • Essenszuschüsse (bis 8 Euro pro Arbeitstag steuerfrei)
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Mitarbeiterrabatte (bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei)

Tipp 4: Überstundenpauschale prüfen

Wenn Sie eine Überstundenpauschale vereinbart haben, prüfen Sie, ob die steuerfreien Zuschläge korrekt berücksichtigt werden.

Tipp 5: Gehaltssprünge und Steuerstufen verstehen

Eine Gehaltserhöhung wird nie durch eine höhere Steuerstufe “aufgefressen” — das ist ein verbreiteter Mythos. Der höhere Steuersatz gilt nur für den Betrag ÜBER der Stufengrenze. Eine Gehaltserhöhung führt immer zu mehr Netto.


Häufige Missverständnisse bei der Gehaltsberechnung

  1. “Eine Gehaltserhöhung bringt mir nichts wegen der höheren Steuerklasse.” Falsch. Jeder zusätzliche Euro wird nur mit dem Grenzsteuersatz besteuert. Sie haben immer mehr Netto.

  2. “In Österreich zahlt man 50 % Steuern.” Irreführend. Der Spitzensteuersatz von 50 % gilt erst ab 104.859 Euro und nur für den darüber liegenden Betrag. Der effektive Steuersatz ist immer deutlich niedriger.

  3. “Teilzeit lohnt sich nicht wegen der Steuern.” Im Gegenteil: Bei Teilzeit ist der effektive Steuersatz oft niedriger, da ein größerer Teil des Einkommens in niedrigere Steuerstufen fällt.

  4. “Das 13./14. Gehalt wird normal versteuert.” Nein. Die Sonderzahlungen werden mit nur 6 % begünstigt besteuert.


Die Brutto-Netto-Berechnung in Österreich ist komplex, aber nachvollziehbar. Die wichtigsten Abzüge sind die Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18 % für Angestellte) und die Lohnsteuer (progressiv von 0 % bis 55 %). Durch Absetzbeträge wie den Verkehrsabsetzbetrag, den Familienbonus Plus und die Pendlerpauschale können Sie Ihr Nettogehalt spürbar erhöhen.

Nutzen Sie unseren interaktiven Brutto-Netto-Rechner, um Ihre individuelle Berechnung durchzuführen, und vergessen Sie nicht, jedes Jahr Ihre Arbeitnehmerveranlagung einzureichen, um weitere Steuervorteile zu nutzen.

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Hinweis: Die angegebenen Beträge und Prozentsätze beziehen sich auf die Rechtslage in Österreich 2026 und können sich durch Gesetzesänderungen und Valorisierung ändern.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich mein Netto-Gehalt in Österreich 2026?

Vom Bruttogehalt werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18,12 % für Angestellte) abgezogen. Vom verbleibenden Betrag wird die Lohnsteuer nach den aktuellen Steuerstufen berechnet. Zusätzlich wirken Absetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag steuermindernd.

Welche Steuerstufen gelten in Österreich 2026?

Die Steuerstufen 2026: 0 % bis 13.539 Euro, 20 % bis 21.992 Euro, 30 % bis 36.458 Euro, 40 % bis 70.365 Euro, 48 % bis 104.859 Euro, 50 % bis 1.000.000 Euro, und 55 % darüber.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich 2026?

Angestellte zahlen ca. 18,12 % SV-Beiträge (Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 3 %, Wohnbauförderungsbeitrag 0,5 %, plus Arbeiterkammerumlage und Servicebeitrag). Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei rund 6.930 Euro monatlich.

Was ist das 13. und 14. Gehalt in Österreich?

Das 13. Gehalt (Urlaubsgeld) und 14. Gehalt (Weihnachtsgeld) sind Sonderzahlungen, die in Österreich steuerlich begünstigt sind. Auf diese Sonderzahlungen fallen nur 6 % Lohnsteuer an (Freibetrag 620 Euro), statt des regulären progressiven Steuersatzes.

Wie viel Netto bleibt von 3.000 Euro Brutto in Österreich?

Von 3.000 Euro Brutto bleiben einem Angestellten ohne Kinder und Alleinverdienerabsetzbetrag ca. 2.100 bis 2.150 Euro Netto übrig (14 Mal im Jahr). Die exakte Berechnung hängt von individuellen Faktoren wie Pendlerpauschale und Absetzbeträgen ab.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.