Schulden abbauen in Österreich: Reihenfolge und Hilfen
Welche Schulden zuerst, wann die Beratung sinnvoll ist und wo die Grenze zum Verfahren liegt. Die anerkannten Stellen beraten kostenlos.
Beim Schuldenabbau entscheidet weniger die Rechenkunst als die Reihenfolge. Wer zuerst den teuersten Kredit angeht und dabei die Miete schleifen lässt, optimiert Zinsen und riskiert die Wohnung.
Die zweite Regel: Der beste Zeitpunkt für Hilfe ist vor dem ersten Mahnbescheid, nicht nach der dritten Exekution. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen kosten nichts - anders als die Verfahren, die später folgen.
Was zuerst zu bedienen ist
Nicht der Zinssatz bestimmt die Dringlichkeit, sondern die Folge des Nichtzahlens:
| Priorität | Warum |
|---|---|
| Miete und Betriebskosten | Räumung droht |
| Energie | Abschaltung droht |
| Unterhalt | eigene Exekution, im Extremfall strafrechtliche Folgen |
| Sozialversicherung, Finanzamt | eigene Vollstreckungswege, oft schneller als zivile Gläubiger |
| Kredite und Leasing | Verzugszinsen, Fälligstellung |
| Konsumschulden, offene Rechnungen | Mahnspesen, später Exekution |
Erst innerhalb dieser Reihenfolge lohnt der Blick auf die Kosten - dann zuerst die Verbindlichkeit mit dem höchsten effektiven Zinssatz, weil sie am schnellsten wächst.
Der häufigste Fehler ist, die lautesten Gläubiger zuerst zu bedienen. Wer am energischsten mahnt, hat nicht die stärksten Mittel.
Der erste Schritt: Überblick
Vor jeder Verhandlung steht eine vollständige Aufstellung: alle Gläubiger, offene Beträge, Raten, Zinssätze, Fälligkeiten. Dazu die Einnahmen und die tatsächlichen Ausgaben eines Monats.
Erst daraus ergibt sich die entscheidende Zahl: Was bleibt monatlich übrig? Ohne diesen Betrag lässt sich keine Ratenvereinbarung treffen, die hält - und eine geplatzte Vereinbarung verschlechtert die Lage gegenüber dem Gläubiger.
Wer keine Übersicht mehr hat, weil Post ungeöffnet liegt, sollte genau damit zur Beratung gehen. Das Sortieren ist Teil der Leistung.
Verhandeln, solange es noch geht
Solange kein Exekutionstitel besteht, ist der Verhandlungsspielraum am größten. Möglich sind:
- Ratenvereinbarung - realistisch kalkuliert, lieber niedriger und haltbar als ambitioniert und geplatzt
- Stundung bei absehbar vorübergehenden Engpässen
- Vergleich über einen Teilbetrag, wenn eine Einmalzahlung möglich ist
Wichtig ist die Schriftform. Eine telefonisch zugesagte Ratenvereinbarung existiert im Streitfall nicht.
Kommt es dagegen zum Titel, verengt sich alles: Dann drohen Gehaltsexekution und Sachpfändung, und jede Verfahrensstufe erhöht die Schuld um Kosten. Wie das abläuft und was unpfändbar bleibt, steht bei der Exekution.
Wo Umschuldung hilft und wo nicht
Eine Umschuldung ist sinnvoll, wenn sie mehrere teure Verbindlichkeiten durch eine günstigere ersetzt und die neue Rate dauerhaft leistbar ist.
Sie ist es nicht, wenn sie nur die Laufzeit streckt. Eine niedrigere Monatsrate bei längerer Laufzeit senkt die Belastung im Moment und erhöht die Gesamtkosten - bei gleichem Zinssatz zahlt man am Ende mehr. Und sie hilft gar nicht, wenn das Grundproblem darin besteht, dass die laufenden Ausgaben die Einnahmen übersteigen.
Vorsicht ist bei Angeboten geboten, die Entschuldung gegen Vorabhonorar versprechen. Die anerkannten Stellen verlangen für die Beratung nichts; wer Geld fordert, bevor etwas geschehen ist, gehört nicht dazu.
Die kostenlose Beratung
In jedem Bundesland besteht eine staatlich anerkannte Schuldenberatung. Diese Stellen sind an besondere Qualitätskriterien gebunden, beraten kostenlos und dürfen Schuldner im Insolvenzverfahren auch vor Gericht vertreten. Dachorganisation ist die ASB Schuldnerberatungen GmbH.
Was sie übernehmen:
- Aufstellung und Prüfung der Forderungen, auch auf überhöhte Zinsen und Spesen
- Verhandlung mit Gläubigern und Ratenvereinbarungen
- den außergerichtlichen Ausgleichsversuch, der dem Schuldenregulierungsverfahren zwingend vorausgeht
- Begleitung durch das Verfahren
Der letzte Punkt ist der Grund, warum sich der Weg über die anerkannte Stelle fast immer lohnt: Sie kennt den Ablauf und bereitet die Unterlagen so auf, dass das Gericht sie ohne Verzögerung bearbeiten kann.
Wenn es nicht mehr reicht
Ist absehbar, dass die Schulden aus dem laufenden Einkommen nicht zu tilgen sind, ist das geordnete Verfahren der Ausweg - nicht das Weiterschieben. Nach dem Schuldenregulierungsverfahren steht am Ende die Restschuldbefreiung, und zwar ohne Mindestquote.
Zu beachten ist die geänderte Dauer: Für Verbraucher gilt seit 16. Juli 2026 wieder die fünfjährige Abschöpfung, weil der dreijährige Tilgungsplan ausgelaufen ist.
Während des gesamten Wegs bleibt das Existenzminimum geschützt - 2026 mindestens 1.308 Euro monatlich, erhöht um 261 Euro je unterhaltsberechtigter Person. Wer weniger zur Verfügung hat, sollte prüfen lassen, ob der Freibetrag richtig berechnet wurde; Fehler bei Unterhaltspflichten und Sonderzahlungen kommen vor.
Quellen
- ASB Schuldnerberatungen: Beratungsstellen - staatlich anerkannte Schuldenberatungsstellen in allen neun Bundesländern, kostenlose Beratung vor Ort, Bindung an besondere Qualitätskriterien, Vertretungsbefugnis im Insolvenzverfahren, ASB Schuldnerberatungen GmbH als Dachorganisation
- oesterreich.gv.at: Schuldenberatungsstellen - unentgeltliche Beratung durch gemeinnützige Einrichtungen, Vertretung vor Gericht im Schuldenregulierungsverfahren
- oesterreich.gv.at: Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens - Abschöpfungsplan mit fünfjähriger Abtretungsfrist, Tilgungsplan seit 16.7.2026 für Verbraucher außer Kraft, Restschuldbefreiung ohne Mindestquote
- BMJ: Informationsbroschüre für Arbeitgeber:innen als Drittschuldner:innen 2026 - allgemeiner Grundbetrag von 1.308 Euro und Unterhaltsgrundbetrag von 261 Euro monatlich für 2026
Stand der Angaben: 2. September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Welche Schulden soll ich zuerst zahlen?
Zuerst die mit den härtesten Folgen: Miete, Energie, Unterhalt und Sozialversicherung. Erst danach zählt die Höhe des Zinssatzes.
Was kostet die Schuldenberatung?
Nichts. Die staatlich anerkannten Stellen beraten kostenlos und sind an besondere Qualitätskriterien gebunden. Sie können Schuldner im Insolvenzverfahren auch vor Gericht vertreten.
Woran erkenne ich seriöse Beratung?
An der staatlichen Anerkennung. In jedem Bundesland gibt es eine anerkannte Stelle, die Dachorganisation ist die ASB Schuldnerberatungen GmbH. Wer für die Beratung Geld verlangt, gehört nicht dazu.
Ab wann ist ein Privatkonkurs sinnvoll?
Wenn absehbar ist, dass die Schulden aus dem laufenden Einkommen nicht mehr zu tilgen sind. Die Beratungsstelle prüft das und führt zuerst den außergerichtlichen Ausgleichsversuch.
Was bleibt mir bei einer Pfändung?
Das Existenzminimum, 2026 also mindestens 1.308 Euro monatlich, erhöht um 261 Euro je unterhaltsberechtigter Person.
Hilft eine Umschuldung?
Nur, wenn sie die Zinslast tatsächlich senkt und die Rate dauerhaft leistbar ist. Eine Umschuldung, die bloß die Laufzeit streckt, verschiebt das Problem und verteuert es meist.