GmbH gründen: Stammkapital, Kosten und wofür Sie haften
Das Mindeststammkapital liegt bei 10.000 Euro, davon 5.000 bar. Was die Eintragung seit August 2026 kostet und wann der Geschäftsführer privat einsteht.
Die GmbH hat in Österreich ihren Ruf als teure Rechtsform verloren, ohne dass es sich herumgesprochen hätte. Das Mindeststammkapital liegt seit 1. Jänner 2024 bei 10.000 Euro, bar einzuzahlen sind davon 5.000 Euro. Vorher waren es 35.000 beziehungsweise 17.500.
Wer heute noch die alten Zahlen liest - und sie stehen in erstaunlich vielen Ratgebern -, budgetiert das Dreieinhalbfache.
Stammkapital: 10.000 Euro
Paragraf 6 des GmbH-Gesetzes bestimmt, das Stammkapital „muß mindestens 10 000 Euro erreichen und besteht aus den Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter, deren jede mindestens 70 Euro betragen muß”.
Eingezahlt werden muss davon nicht alles. Nach Paragraf 10 müssen auf die bar zu leistenden Einlagen „mindestens insgesamt 5 000 Euro eingezahlt sein”. Der Rest kann als Sacheinlage eingebracht werden oder bleibt als offene Stammeinlage stehen - was allerdings eine Haftungsfolge hat, dazu weiter unten.
Zwei Konstruktionen aus der Zeit der hohen Schwelle sind damit erledigt oder werden falsch dargestellt:
Die gründungsprivilegierte GmbH gibt es nicht mehr. Die Bestimmung dazu ist außer Kraft. Bestehende Gesellschaften mit Gründungsprivilegierung müssen seit 2024 nicht mehr fürchten, dass sie durch Zeitablauf endet.
Die FlexKapG ist nicht die Ein-Euro-GmbH. Das ist der häufigste Fehler zu dieser Rechtsform. Das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz senkt in Paragraf 3 die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter auf mindestens einen Euro, und zwar ausdrücklich „abweichend von § 6 Abs. 1, § 54 Abs. 3 und § 58 GmbHG”. Das Stammkapital bleibt bei 10.000 Euro. Eine Kapitalgesellschaft um einen Euro gibt es in Österreich nicht.
Der eigentliche Zweck der FlexKapG liegt woanders: bei Mitarbeiterbeteiligungen, bei flexibleren Anteilsübertragungen und bei Umlaufbeschlüssen. Wer nur Kapital sparen will, hat davon nichts.
Was die Gründung kostet
Hier gilt eine Warnung, die für jede kursierende Zahl gilt: Die Gerichtsgebühren wurden mit 1. August 2026 um 5,71 Prozent erhöht. Alle Beträge, die vor diesem Termin veröffentlicht wurden, sind zu niedrig.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Eingabegebühr Firmenbuch | 47 Euro |
| Neueintragung der Gesellschaft | 475 Euro |
| Gerichtsgebühren zusammen | 522 Euro |
| Notariatsakt beziehungsweise Beurkundung | je nach Bemessungsgrundlage |
| Veröffentlichung | 0 Euro |
Vor der Erhöhung waren es 44 und 449 Euro, zusammen 493.
Die Veröffentlichung kostet nichts. Für die GmbH gilt das schon lange: Das GmbH-Gesetz schließt die Bekanntmachung im Amtsblatt bereits seit 2013 aus. Seit 1. Juli 2023 läuft die Verlautbarung allgemein über die elektronische Plattform des Bundes und ist entgeltfrei. Kurios bleibt, dass Paragraf 10 des Unternehmensgesetzbuchs dem Wortlaut nach bis heute das „Amtsblatt zur Wiener Zeitung” samt Entgelt anordnet - der Text wurde nie bereinigt.
Der Notar ist der variable Posten
Die Notarkosten sind der einzige Posten, der stark schwankt, und der Grund dafür ist eine Bewertungsregel, die oft als Deckelung missverstanden wird.
Das Notariatstarifgesetz setzt für bestimmte Gründungen nicht das Stammkapital als Bemessungsgrundlage an, sondern einen festen Wert von 500 Euro. Das ist keine Obergrenze für das Honorar, sondern eine andere Rechengrundlage - und der Unterschied ist erheblich, weil daneben Stufen mit dem halben und dem vollen Stammkapital als Grundlage stehen. Zwischen der günstigsten und der nächsten Stufe liegt der Faktor zehn.
Praktisch heißt das: Die Standardgründung einer Einpersonengesellschaft nach dem Muster ist deutlich billiger als jede Gründung mit individuellen Zusatzregelungen. Wer eine Sonderklausel will, sollte vorher fragen, was sie an Notarkosten auslöst.
Konkrete Honorarbeträge lassen sich seriös nicht angeben - sie hängen an der Bemessungsgrundlage und am Umfang. Ein Kostenvoranschlag vor der Beurkundung ist üblich.
Gründung ohne Notar
Für die Einpersonengesellschaft gibt es die vereinfachte Gründung über das Unternehmensserviceportal, bei der die Errichtungserklärung an die Stelle des Gesellschaftsvertrags tritt und der Notariatsakt entfällt.
Die Grenzen sind eng: Sobald mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder vom Muster abgewichen wird, gilt der normale Weg. Und nicht jede Bank unterstützt das Verfahren zur elektronischen Identitätsfeststellung - das ist vor dem Start zu klären.
Was das NeuFöG erlässt - und die Frist dazu
Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit bei ordnungsgemäßer Erklärung von bestimmten Abgaben und Gebühren, darunter die Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung. Aus den 522 Euro werden dann null, einschließlich der Eingabengebühr.
Zur oft genannten Nachfrist von 14 Tagen eine Klarstellung, die selten zu finden ist: Sie steht nicht im NeuFöG, sondern als Anmerkung zur einschlägigen Tarifpost im Gerichtsgebührengesetz. Sie gilt deshalb nur für die Gerichtsgebühren, nicht für die übrigen Begünstigungen, und sie setzt voraus, dass der Eintragungsantrag zwei bestimmte Erklärungen enthält. Wer die NeuFö-Erklärung schlicht vergisst, kann sich nicht darauf verlassen.
Wofür der Geschäftsführer persönlich haftet
Die Haftungsbeschränkung ist der Grund für die Rechtsform, und sie hat Lücken. Die praktisch wichtigsten:
Selbstbemessungsabgaben. Führt die Gesellschaft Lohnsteuer oder Umsatzsteuer nicht ab, haftet der Geschäftsführer persönlich, wenn ihn ein Verschulden trifft. Die Bundesabgabenordnung knüpft daran an, dass er die Abgaben aus den verwalteten Mitteln hätte entrichten können.
Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung. Hier ist die Haftung schärfer als im Abgabenrecht - das Vorenthalten der Dienstnehmeranteile ist zusätzlich strafrechtlich bewehrt.
Insolvenzverschleppung. Die Insolvenzordnung verlangt den Antrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens binnen sechzig Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Wer später anmeldet, haftet den Gläubigern für den dadurch entstandenen Schaden.
Offenlegung. Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Firmenbuch eingereicht, verhängt das Gericht eine Zwangsstrafe von 700 Euro, bei Kleinstkapitalgesellschaften 350 Euro - und zwar gegen den Geschäftsführer und gegen die Gesellschaft. Die Strafe wiederholt sich, solange die Offenlegung ausbleibt. Das ist der häufigste Grund, aus dem eine kleine GmbH Post vom Gericht bekommt.
Zwei Fälle werden fast immer übersehen:
- Handelndenhaftung vor der Eintragung. Wer im Namen der Gesellschaft handelt, bevor sie im Firmenbuch steht, haftet dafür persönlich. Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung.
- Die offene Stammeinlage. Was nicht eingezahlt ist, bleibt geschuldet. In der Insolvenz fordert der Masseverwalter es ein - der Gesellschafter zahlt dann genau den Betrag, den er sich bei der Gründung sparen wollte.
Was laufend anfällt
Mindestkörperschaftsteuer: 500 Euro im Jahr, unabhängig vom Ergebnis, vierteljährlich vorzuschreiben.
Zur verbreiteten Angabe, in den ersten Jahren sei es weniger: Die frühere Staffelung wurde zum 31. Dezember 2023 aufgehoben. Sie betraf allerdings nicht die ersten Jahre, sondern verbilligte die Jahre sechs bis zehn - in den ersten fünf Jahren galten schon davor 125 Euro im Quartal, also dieselben 500 Euro im Jahr. Für einen Neugründer ändert die Aufhebung damit nichts. Die Körperschaftsteuerrichtlinien führen die alte Staffelung bis heute weiter; das Gesetz geht der Richtlinie vor.
Jahresabschluss und Offenlegung binnen neun Monaten ab dem Bilanzstichtag, mit den oben genannten Zwangsstrafen bei Versäumnis.
Sozialversicherung des Geschäftsführers. Ein geschäftsführender Gesellschafter ist in der Regel nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert. Die häufig genannten Beteiligungsgrenzen von 25 oder 50 Prozent stehen so nicht im Gesetz - die Abgrenzung erfolgt danach, ob eine weisungsfreie Stellung besteht. Was an Beiträgen anfällt, steht auf der Seite zu den SVS-Beiträgen.
Für die Frage, welches Konto die Gesellschaft braucht und wann das Stammkapital darauf liegen muss, siehe die Seite zum Firmenkonto.
Quellen
- GmbH-Gesetz im RIS, insbesondere Paragraf 6 zum Stammkapital und Paragraf 10 zur Einzahlung, abgerufen 18.08.2026
- Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz im RIS, Paragraf 3 zur Stammeinlage von einem Euro
- Gerichtsgebührengesetz im RIS mit der Tarifpost für Firmenbucheintragungen und der Nachfrist-Anmerkung
- Vereinfachte GmbH-Gründungsverordnung zur Gründung ohne Notariatsakt
- WZEVI-Gesetz zur entgeltfreien Veröffentlichung seit 1. Juli 2023
- Unternehmensgesetzbuch im RIS zu Offenlegung und Zwangsstrafen
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH?
10.000 Euro, seit 1. Jänner 2024. Das GmbH-Gesetz verlangt, dass das Stammkapital mindestens diesen Betrag erreicht und jede Stammeinlage mindestens 70 Euro beträgt. Der früher geltende Wert von 35.000 Euro ist überholt.
Wie viel davon muss ich einzahlen?
Auf die bar zu leistenden Einlagen müssen mindestens insgesamt 5.000 Euro eingezahlt sein. Auch dieser Wert wurde abgesenkt, davor waren es 17.500 Euro.
Gibt es die FlexKapG wirklich ab einem Euro?
Nein, das ist ein verbreitetes Missverständnis. Das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz senkt die Stammeinlage je Gesellschafter auf einen Euro, ausdrücklich abweichend von Paragraf 6 des GmbH-Gesetzes. Das Stammkapital selbst bleibt bei 10.000 Euro.
Was kostet die Eintragung ins Firmenbuch?
Seit 1. August 2026 zusammen 522 Euro - 47 Euro für die Eingabe und 475 Euro für die Neueintragung. Die Gerichtsgebühren wurden zu diesem Termin um 5,71 Prozent erhöht; die davor kursierenden 493 Euro sind überholt.
Kann ich eine GmbH ohne Notar gründen?
Bei einer Einpersonengesellschaft ja, über die vereinfachte Gründung im Unternehmensserviceportal. Sobald mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder der Gesellschaftsvertrag vom Muster abweicht, führt kein Weg am Notariatsakt vorbei.
Wie hoch ist die Mindestkörperschaftsteuer?
500 Euro im Jahr. Die frühere Staffelung mit niedrigeren Beträgen in den ersten Jahren nach der Gründung wurde zum 31. Dezember 2023 aufgehoben. Die Körperschaftsteuerrichtlinien führen sie zwar noch, das Gesetz geht vor.
Wann haftet der Geschäftsführer privat?
Vor allem bei nicht abgeführten Selbstbemessungsabgaben, bei nicht abgeführten Dienstnehmeranteilen zur Sozialversicherung und bei verspäteter Insolvenzanmeldung. Dazu kommen zwei oft übersehene Fälle: die Handelndenhaftung für Geschäfte vor der Eintragung und die offene Stammeinlage.