Einzelunternehmen: Steuertarif, Gewinnfreibetrag, Pauschalierung
Der Tarif 2026, der Gewinnfreibetrag bis 46.400 Euro und zwei Pauschalierungen. Dazu die Wertpapier-Befristung, die viele Quellen noch nicht kennen.
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform in Österreich, weil es keine Gründung im eigentlichen Sinn braucht: Wer ein Gewerbe anmeldet oder freiberuflich tätig wird, ist eines. Was daraus steuerlich folgt, entscheidet sich an drei Stellen - am Tarif, am Gewinnfreibetrag und an der Frage, ob pauschaliert wird.
Der Tarif 2026
| Einkommensteil | Steuersatz |
|---|---|
| bis 13.539 Euro | 0 Prozent |
| über 13.539 bis 21.992 Euro | 20 Prozent |
| über 21.992 bis 36.458 Euro | 30 Prozent |
| über 36.458 bis 70.365 Euro | 40 Prozent |
| über 70.365 bis 104.859 Euro | 48 Prozent |
| über 104.859 Euro | 50 Prozent |
| über 1.000.000 Euro | 55 Prozent, befristet bis 2029 |
Die Grenzbeträge werden jährlich gegen die kalte Progression angepasst, allerdings nicht in voller Höhe: Angehoben wird um zwei Drittel der Inflationsrate. Für 2026 waren das 1,733 Prozent bei einer zugrundeliegenden Inflationsrate von 2,6 Prozent.
Das verbleibende Drittel wurde früher gesondert verteilt. Diese Verteilung ist für die Jahre 2025 bis 2028 ausgesetzt - das Drittel bleibt in diesem Zeitraum also schlicht beim Fiskus.
Wichtig für die Planung: Besteuert wird der Gewinn, nicht der Umsatz - und die SVS-Beiträge sind Betriebsausgabe. Was an Beiträgen anfällt, steht auf der Seite zu den SVS-Beiträgen.
Der Gewinnfreibetrag
Er ist der wichtigste Steuervorteil dieser Rechtsform und besteht aus zwei Teilen.
Der Grundfreibetrag beträgt 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro, also höchstens 4.950 Euro. Er steht ohne jede Investition zu und wird automatisch berücksichtigt. Wer 33.000 Euro Gewinn macht, versteuert also nur 28.050.
Der investitionsbedingte Freibetrag kommt darüber hinaus in Betracht und verlangt eine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter. Die Sätze sind gestaffelt: 13 Prozent, dann 7 Prozent, dann 4,5 Prozent für die jeweils höheren Gewinnstufen. Insgesamt sind höchstens 46.400 Euro möglich.
Die Wertpapier-Falle
Hier steckt ein Detail, an dem sich derzeit gute Quellen irren, und es kostet bares Geld.
Der konsolidierte Gesetzestext zur Wertpapierdeckung liest sich so, als seien Wertpapiere erst ab 2030 wieder begünstigt. Die Übergangsbestimmung sagt aber, dass die frühere Fassung „letztmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden” ist, „die vor dem 1. Jänner 2027 beginnen”.
Für die Praxis heißt das:
- 2026: Wertpapiere zählen für den investitionsbedingten Freibetrag
- 2027 bis 2029: nicht
- ab 2030: wieder
Die Wirtschaftskammer-Seite zum Gewinnfreibetrag mit Stand Anfang 2026 kennt diese Befristung noch nicht. Wer sie als Quelle nimmt, plant für 2027 falsch - und wer für 2026 auf Wertpapiere verzichtet, verschenkt den Freibetrag.
Die beiden Pauschalierungen
Wer wenig Betriebsausgaben hat, fährt mit einer Pauschalierung besser als mit der Belegsammlung.
Die Basispauschalierung wurde für 2026 deutlich ausgeweitet: 15 Prozent der Betriebseinnahmen, höchstens 63.000 Euro, bei einer Vorjahresumsatzgrenze von 420.000 Euro. Für bestimmte Tätigkeiten gilt ein Satz von 6 Prozent mit einem Höchstbetrag von 25.200 Euro.
Neben dem Pauschale bleiben unter anderem Wareneinkauf, Löhne, Fremdlöhne und die Sozialversicherungsbeiträge gesondert abzugsfähig.
Ein Punkt, der die Rechnung häufig kippt: Wer pauschaliert, verliert den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Es bleibt nur der Grundfreibetrag von höchstens 4.950 Euro - statt der bis zu 46.400 Euro, die mit Belegführung möglich wären. Bei höheren Gewinnen ist die Pauschalierung deshalb oft die teurere Variante.
Die Kleinunternehmerpauschalierung rechnet großzügiger: 45 Prozent der Betriebseinnahmen als Pauschale, höchstens 24.750 Euro. Bei Dienstleistungsbetrieben sind es 20 Prozent und höchstens 11.000 Euro.
Eine Änderung, die den Zugang vereinfacht hat: Seit der Veranlagung 2025 knüpft diese Pauschalierung an die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung an, nicht mehr an eine eigene Umsatzgrenze. Wer umsatzsteuerlich Kleinunternehmer ist, kann sie nutzen.
Ein Wort zur Vorsicht bei älteren Quellen: Die für 2025 geltenden Werte der Basispauschalierung stehen nicht im Paragrafen selbst, sondern nur in einer Übergangsbestimmung. Wer den Paragrafen liest, sieht die alten Werte und daneben die für 2026 - der Zwischenschritt fehlt.
Die Haftung
Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Eine Trennung zwischen Betriebs- und Privatsphäre gibt es haftungsrechtlich nicht: Das Auto, das Sparbuch und im Ernstfall die Wohnung stehen ein.
Eine Einschränkung, nach der oft gefragt wird: Das Vermögen des Ehepartners ist nicht erfasst. Im gesetzlichen Güterstand gilt Gütertrennung - jeder bleibt Eigentümer dessen, was er in die Ehe eingebracht hat und während der Ehe erwirbt. Anders liegt es nur, wo gemeinsames Eigentum besteht oder eine Mithaftung übernommen wurde, etwa als Bürge bei einem Betriebskredit.
Wer die Haftung begrenzen will, hat im Rahmen dieser Rechtsform keine Möglichkeit dazu. Der Weg führt über eine Kapitalgesellschaft.
Wann sich die GmbH rechnet
Die Frage lässt sich nicht mit einer Gewinnschwelle beantworten, weil es nicht auf die Höhe des Gewinns ankommt, sondern darauf, was mit ihm geschieht.
Die relevanten Sätze:
| Satz | |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | 23 Prozent |
| Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen | 27,5 Prozent |
| Gesamtbelastung bei voller Ausschüttung | 44,175 Prozent |
| Mindestkörperschaftsteuer | 500 Euro im Jahr |
| Spitzensteuersatz Einkommensteuer | 50 Prozent |
Daraus folgt das Entscheidungsmuster: Wer den Gewinn vollständig entnimmt, zahlt mit der GmbH 44,175 statt bis zu 50 Prozent - ein Vorteil, der erst im obersten Tarifbereich überhaupt entsteht und von den laufenden Kosten der Gesellschaft aufgezehrt werden kann. Wer Gewinne im Unternehmen belässt, zahlt vorerst nur 23 Prozent und liegt damit deutlich günstiger.
Die Kosten und Pflichten der Gesellschaft stehen auf der Seite zur GmbH. Kursierende Schwellenwerte wie „ab 50.000 Euro Gewinn lohnt die GmbH” beruhen auf Modellrechnungen mit nicht offengelegten Annahmen und taugen nicht als Entscheidungsgrundlage - hier führt kein Weg an einer Rechnung mit den eigenen Zahlen vorbei.
Buchführung und Firmenwortlaut
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt bis 700.000 Euro Umsatzerlösen. Darüber beginnt die doppelte Buchführung, mit einer Vorlauffrist. Freiberufler sind von der Rechnungslegungspflicht ausgenommen, unabhängig vom Umsatz - Näheres auf der Seite zum Firmenbuch.
Beim Auftritt nach außen gilt: Wer nicht im Firmenbuch eingetragen ist, führt keine Firma im rechtlichen Sinn und muss unter dem eigenen Namen auftreten. Ein Fantasiename darf als Geschäftsbezeichnung daneben stehen, ersetzt aber nicht die Namensangabe. Auf der Website verlangt das E-Commerce-Gesetz zusätzlich eigene Angaben.
Quellen
- Paragraf 33 Einkommensteuergesetz 1988 im RIS mit dem Tarif 2026, abgerufen 18.08.2026
- Paragraf 10 Einkommensteuergesetz zum Gewinnfreibetrag
- Paragraf 124b Einkommensteuergesetz, Ziffer 496 zur Befristung der Wertpapierdeckung
- Paragraf 17 Einkommensteuergesetz zu Basis- und Kleinunternehmerpauschalierung
- Paragraf 22 Körperschaftsteuergesetz zum Körperschaftsteuersatz
- Paragrafen 1233 und 1237 ABGB zur Gütertrennung im gesetzlichen Güterstand
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuertarif 2026?
Bis 13.539 Euro null Prozent, bis 21.992 Euro 20 Prozent, bis 36.458 Euro 30 Prozent, bis 70.365 Euro 40 Prozent, bis 104.859 Euro 48 Prozent, darüber 50 Prozent. Für Einkommensteile über einer Million Euro gelten bis 2029 55 Prozent.
Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?
Der Grundfreibetrag beträgt 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro, also höchstens 4.950 Euro, und steht ohne jede Investition zu. Darüber hinaus gibt es den investitionsbedingten Freibetrag mit gestaffelten Sätzen von 13, 7 und 4,5 Prozent; zusammen sind höchstens 46.400 Euro möglich.
Sind Wertpapiere 2026 für den Gewinnfreibetrag begünstigt?
Ja. Der Paragrafentext liest sich anders, aber die Übergangsbestimmung stellt klar, dass die alte Fassung letztmalig für Wirtschaftsjahre gilt, die vor dem 1. Jänner 2027 beginnen. Für 2026 zählen Wertpapiere also noch, für 2027 bis 2029 nicht, danach wieder.
Welche Pauschalierungen gibt es?
Die Basispauschalierung mit 15 Prozent der Betriebseinnahmen, höchstens 63.000 Euro, bei einem Vorjahresumsatz bis 420.000 Euro. Und die Kleinunternehmerpauschalierung mit 45 Prozent, höchstens 24.750 Euro, bei Dienstleistungsbetrieben 20 Prozent und höchstens 11.000 Euro.
Wofür haftet ein Einzelunternehmer?
Unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen. Eine Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH gibt es nicht. Das Vermögen des Ehepartners ist davon nicht erfasst, weil im gesetzlichen Güterstand Gütertrennung gilt - jeder bleibt Eigentümer dessen, was er in die Ehe einbringt und während der Ehe erwirbt.
Ab wann lohnt der Wechsel in eine GmbH?
Das hängt vom Ausschüttungsverhalten ab, nicht allein vom Gewinn. Die Körperschaftsteuer beträgt 23 Prozent, die Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen 27,5 Prozent - bei voller Ausschüttung ergibt das eine Gesamtbelastung von 44,175 Prozent. Wer Gewinne im Unternehmen belässt, fährt deutlich günstiger als bei 50 Prozent Spitzensteuersatz.
Muss ein Einzelunternehmen doppelt buchführen?
Erst ab 700.000 Euro Umsatzerlösen. Darunter genügt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Freiberufler sind von der Rechnungslegungspflicht ganz ausgenommen, unabhängig vom Umsatz.