Lebensversicherung Österreich: Garantiezins, Steuer, Rückkauf

Der Höchstrechnungszins liegt seit Juli 2022 bei null. Was das bedeutet, wie die Auszahlung besteuert wird und was der Rückkauf kostet.

Aktualisiert: 23. August 2026 7 Min. Lesezeit

Wer heute eine klassische Lebensversicherung abschließt, bekommt null Prozent garantierten Zins. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern geltendes Recht: Die Höchstzinssatzverordnung der FMA erlaubt seit 1. Juli 2022 einen Rechnungszins von höchstens 0,00 Prozent.

Damit verschiebt sich, wofür das Produkt überhaupt taugt. Die Rendite kommt allenfalls aus der Gewinnbeteiligung, die nicht garantiert ist. Was garantiert bleibt, ist der Versicherungsschutz - und einige steuerliche und erbrechtliche Eigenschaften, die kein Sparbuch und kein Depot hat.

Der Garantiezins liegt bei null

Paragraf 2 Absatz 1 der Versicherungsunternehmen-Höchstzinssatzverordnung bestimmt, dass der Zinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen „für Lebensversicherungsverträge höchstens 0,00% betragen” darf. Für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gilt dieselbe Grenze. In Kraft ist das seit 1. Juli 2022, anzuwenden auf Verträge, die danach abgeschlossen wurden oder deren Versicherungsbeginn nach dem 30. September 2022 liegt.

Zwei Missverständnisse sind dabei häufig:

Der Höchstsatz ist keine Vorgabe. Paragraf 1 der Verordnung stellt klar, dass der Zinssatz „nach dem Grundsatz der Vorsicht festgelegt werden” muss und es „nicht in jedem Fall zulässig ist, den höchsten nach dieser Verordnung zulässigen Zinssatz anzusetzen”.

Altverträge behalten ihren Zins - meist. Die Nullgrenze gilt für Neuverträge. Sie greift aber auch bei bestehenden Verträgen, wenn die Prämie um mehr als 25 Prozent erhöht wird, die Versicherungsdauer nachträglich verlängert wird, nachträglich eine Rentenoption aufgenommen wird oder jemand einem bestehenden Gruppenvertrag neu beitritt. Ausgenommen sind fonds- und indexgebundene Verträge, Einmalprämienverträge mit höchstens acht Jahren Laufzeit sowie Verträge ohne Gewinnbeteiligung.

Wer noch einen alten Vertrag mit hohem Garantiezins hält, sollte wissen, dass dieser Zins den Versicherer belastet: Nach Paragraf 3 der Verordnung ist eine Zinszusatzrückstellung zu bilden, wenn die Erträge zur Deckung der Zinsverpflichtungen nicht ausreichen. Eine Vertragsänderung kann diesen Vorteil kosten.

Am Rande: Die Formulierung von der „aktuellen Niedrigzinsphase” trägt 2026 nicht mehr. Der Einlagesatz der EZB liegt seit 17. Juni 2026 bei 2,25 Prozent, nach einem Höchststand von 4,00 Prozent im September 2023. Der Nullzins in der Lebensversicherung hat damit nichts mehr mit dem aktuellen Marktzins zu tun, sondern mit einer aufsichtsrechtlichen Vorsichtsregel.

Versicherungssteuer: 4 oder 11 Prozent

Die Prämie enthält eine Versicherungssteuer, deren Höhe an der Vertragsgestaltung hängt. Seit 1. April 2025 steht der Satz in Paragraf 5 Absatz 5 Versicherungssteuergesetz

  • nicht mehr in Paragraf 6, der inzwischen die motorbezogene Versicherungssteuer regelt. Wer eine ältere Quelle liest, findet dort die falsche Fundstelle.

  • 4 Prozent des Versicherungsentgelts im Regelfall.

  • 11 Prozent bei Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundener Lebensversicherungen, wenn die Höchstlaufzeit unter 15 Jahren liegt (unter 10 Jahren, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Personen bei Abschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben) und keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung vereinbart ist.

Die zweite Bedingung wird oft übersehen. Bei laufender, gleichbleibender Prämie bleibt es auch bei kurzer Laufzeit beim Satz von 4 Prozent.

Die Nachversteuerung ist die teure Seite davon. Nach Paragraf 5 Absatz 6 VersStG unterliegt das gezahlte Versicherungsentgelt nachträglich einer weiteren Steuer von 7 Prozent, wenn vor Ablauf der 15 beziehungsweise 10 Jahre ein Rückkauf erfolgt. Dasselbe gilt bei einer Prämienfreistellung innerhalb von drei Jahren ab Abschluss auf mehr als ein Jahr - und eine Prämienherabsetzung um mehr als 50 Prozent zählt bereits als Prämienfreistellung.

Zum Vergleich: In der Krankenversicherung beträgt die Versicherungssteuer 1 Prozent, bei den meisten anderen Sparten 11 Prozent. Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist nach Paragraf 4 VersStG ganz von der Steuer befreit.

Einkommensteuer: zwei Bedingungen, die zusammentreffen müssen

Ob der Gewinn aus einer Lebensversicherung einkommensteuerpflichtig ist, entscheidet Paragraf 27 Absatz 5 Ziffer 3 EStG. Steuerpflichtig ist der Unterschiedsbetrag zwischen eingezahlter Prämie und Versicherungsleistung bei Erleben oder Rückkauf - aber nur, wenn zwei Voraussetzungen gemeinsam vorliegen:

  1. Es sind keine laufenden, im Wesentlichen gleichbleibenden Prämienzahlungen vereinbart, und
  2. die Höchstlaufzeit beträgt weniger als 15 Jahre (weniger als 10 Jahre, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Personen bei Abschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben).

Das „und” ist der Punkt, an dem viele Darstellungen falsch werden. Eine klassische Er- und Ablebensversicherung mit monatlicher gleichbleibender Prämie erfüllt die erste Bedingung nicht - der Unterschiedsbetrag bleibt dann steuerfrei, unabhängig von der Laufzeit. Trifft beides zu, gilt der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent nach Paragraf 27a EStG.

Eine Erhöhung der Versicherungssumme auf mehr als das Zweifache gegen eine nicht laufende Prämie gilt als selbständiger Abschluss eines neuen Vertrags - mit neuer Fristberechnung.

Zur Leistung im Ablebensfall: Der Gesetzeswortlaut nennt ausdrücklich nur Erleben, Rückkauf und Kapitalabfindung. Die Ablebensleistung ist dort nicht angeführt. Das ist allerdings ein Umkehrschluss aus dem Text; eine ausdrückliche Bestätigung der Finanzverwaltung liegt dafür nicht öffentlich vor. Bei größeren Summen lohnt die Rückfrage beim Steuerberater.

Rückkauf: was das Gesetz schützt

Wer vorzeitig aussteigt, hat nach Paragraf 165 VersVG bei laufender Prämie ein jederzeitiges Kündigungsrecht zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Was er dafür bekommt, regelt Paragraf 176 VersVG.

Der Rückkaufswert ist „nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf Grund der Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation […] als Zeitwert der Versicherung zu berechnen”. Ein Abzug davon ist nur zulässig, wenn er „vereinbart und angemessen ist”.

Zwei Schutzbestimmungen sind wenig bekannt und wirtschaftlich erheblich:

  • Im ersten Jahr dürfen die Abschlusskosten gar nicht berücksichtigt werden. Endet eine kapitalbildende Lebensversicherung innerhalb des ersten Jahres, „dürfen bei der Berechnung des Rückkaufswerts die rechnungsmäßig einmaligen Abschlusskosten nicht berücksichtigt werden”.
  • Vom zweiten bis zum fünften Jahr nur anteilig. Danach dürfen sie „höchstens mit jenem Anteil berücksichtigt werden, der dem Verhältnis zwischen der tatsächlichen Laufzeit und dem Zeitraum von fünf Jahren” entspricht.

Konsequent dazu hat der Vermittler bei einer Beendigung im ersten Jahr keinen Provisionsanspruch, und eine gegenteilige Vereinbarung ist unwirksam. War der Vermittler zum Vertragszeitpunkt nicht im Register eingetragen, darf die Provision überhaupt nicht in die Rückkaufswertberechnung einfließen.

Eine belastbare Auswertung, wie viel Versicherte beim Rückkauf tatsächlich zurückbekommen, veröffentlicht in Österreich weder die Aufsicht noch der Verband. Zahlen, die dazu kursieren, sind daher nicht überprüfbar.

Zukunftsvorsorge: die Prämie 2026 und der Bestand

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gibt es weiter, aber sie schrumpft. Nach der FMA-Statistik boten 2025 nur noch vier Versicherungsunternehmen neue Verträge an. Der Bestand lag Ende 2025 bei rund 729.000 Verträgen, ein Minus von 6,7 Prozent; das Neugeschäft betrug 7.223 Verträge, ein Minus von 10,6 Prozent. Das verwaltete Vermögen stieg dennoch um 6,8 Prozent auf 9,27 Milliarden Euro. Die FMA erwartet weiter rückläufige Bestandszahlen.

Die staatliche Prämie ergibt sich aus Paragraf 108g EStG: 2,75 Prozent zuzüglich des Bausparprämiensatzes nach Paragraf 108 Absatz 1 EStG. Dieser beträgt für 2026 laut BMF 1,5 Prozent. Die Prämie liegt damit 2026 bei 4,25 Prozent.

Der geförderte Höchstbetrag entspricht 1,53 Prozent des Sechsunddreißigfachen der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Diese beträgt 2026 6.930 Euro, woraus sich ein Höchstbetrag von 3.817,04 Euro und eine Höchstprämie von 162,22 Euro ergeben.

Bezugsrecht: der Vorteil, der nichts kostet

Eine Eigenschaft der Lebensversicherung ist erbrechtlich und wird selten erwähnt: Ist ein Bezugsberechtigter benannt, erwirbt dieser den Anspruch unmittelbar. Die Versicherungssumme fällt dann nicht in den Nachlass, und die Ausschlagung einer Erbschaft berührt den Anspruch nicht. Für die Liquiditätsplanung nach einem Todesfall kann das entscheidend sein, weil die Leistung nicht auf die Verlassenschaftsabhandlung warten muss.

Wichtig ist dabei die Sorgfalt bei den Gesundheitsfragen. Nach den Paragrafen 16 bis 22 VersVG kann der Versicherer bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurücktreten. Für die Lebensversicherung setzt Paragraf 163 VersVG dem eine Grenze: Nach Ablauf von drei Jahren ist der Rücktritt ausgeschlossen, außer die Anzeigepflicht wurde arglistig verletzt.

Wer den Vertrag nach Abschluss doch nicht will, hat nach Paragraf 5c VersVG 30 Tage Zeit für den Rücktritt - bei Lebensversicherungen doppelt so lang wie in anderen Sparten. Der frühere Paragraf 165a VersVG, auf den sich ältere Darstellungen und die Rechtsprechung zum sogenannten Spätrücktritt beziehen, ist seit 1. Jänner 2019 aufgehoben; jene Judikatur betrifft nur Altverträge.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Garantiezins bei einer Lebensversicherung?

Null. Die Höchstzinssatzverordnung der FMA erlaubt für Lebensversicherungsverträge seit 1. Juli 2022 einen Rechnungszins von höchstens 0,00 Prozent. Der Höchstsatz ist zudem keine Vorgabe: Nach dem Grundsatz der Vorsicht darf er nicht in jedem Fall angesetzt werden.

Gilt der Nullzins auch für ältere Verträge?

Grundsätzlich nur für Neuverträge ab 1. Juli 2022. Er erfasst Altverträge aber dann, wenn die Prämie um mehr als 25 Prozent erhöht, die Versicherungsdauer verlängert oder nachträglich eine Rentenoption aufgenommen wird, sowie bei Neuzugängen zu bestehenden Gruppenverträgen.

Wie hoch ist die Versicherungssteuer auf Lebensversicherungen?

4 Prozent des Versicherungsentgelts im Regelfall. 11 Prozent fallen an, wenn keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämie vereinbart ist und die Laufzeit unter 15 Jahren liegt, beziehungsweise unter 10 Jahren, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Personen bei Abschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Ist die Auszahlung steuerpflichtig?

Nur unter zwei Bedingungen, die zusammentreffen müssen: Es ist keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämie vereinbart, UND die Höchstlaufzeit liegt unter 15 beziehungsweise 10 Jahren. Trifft nur eine davon zu, bleibt der Unterschiedsbetrag steuerfrei. Sonst gilt der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent.

Was kostet die vorzeitige Kündigung?

Zweierlei. Versicherungssteuerlich fallen bei Rückkauf vor Ablauf der 15 beziehungsweise 10 Jahre nachträglich weitere 7 Prozent auf das gezahlte Versicherungsentgelt an. Vertraglich bekommen Sie den Rückkaufswert nach Paragraf 176 VersVG, von dem ein Abzug nur zulässig ist, wenn er vereinbart und angemessen ist.

Werden mir die Abschlusskosten vom Rückkaufswert abgezogen?

Im ersten Jahr nicht. Paragraf 176 Absatz 5 VersVG verbietet, die rechnungsmäßig einmaligen Abschlusskosten zu berücksichtigen, wenn der Vertrag im ersten Jahr endet. Zwischen dem zweiten und fünften Jahr dürfen sie nur anteilig angerechnet werden, im Verhältnis der tatsächlichen Laufzeit zu fünf Jahren.

Wie hoch ist die staatliche Prämie der Zukunftsvorsorge 2026?

4,25 Prozent, zusammengesetzt aus dem festen Anteil von 2,75 Prozent und dem Bausparprämiensatz von 1,5 Prozent. Gefördert werden Einzahlungen bis 3.817,04 Euro im Jahr, die Höchstprämie beträgt damit 162,22 Euro.