Vignette Österreich: Preise, Fristen und Ersatzmaut
Vignettenpreise, die 18-Tage-Frist beim Online-Kauf und die Ersatzmaut, die seit Jänner bei 200 Euro liegt. Dazu alle Streckenmaut-Tarife.
Wer 2026 ohne gültige Vignette kontrolliert wird, zahlt 200 Euro statt bisher 120 - beim Pkw also zwei Drittel mehr. Für Motorräder stieg die Ersatzmaut zum
- Jänner von 65 auf 100 Euro, das sind knapp 54 Prozent. Maßgeblich ist das Datum der Fahrt, nicht das der Zahlungsaufforderung: Wer im Dezember erwischt wurde und im Februar Post bekommt, zahlt noch den alten Betrag.
Teuer wird es aber meist nicht aus Absicht, sondern wegen einer zweiten Zahl: 18. So viele Tage vergehen, bis eine digitale Jahresvignette aus dem ASFINAG-Mautshop gültig wird. Wer sie am Abend vor der Abreise bestellt, fährt am nächsten Tag unbemautet - mit gekaufter Vignette und voller Ersatzmaut.
Was die Vignette kostet
Die Preise legt nicht die ASFINAG fest, sondern das Verkehrsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, und zwar per Verordnung. Für 2026 gilt die Vignettenpreisverordnung 2025, BGBl. II Nr. 225/2025. Der Name führt in die Irre und ist trotzdem korrekt: Die Verordnung trägt das Jahr ihrer Kundmachung, nicht das Vignettenjahr. Wer nach den Preisen für ein bestimmtes Jahr sucht, muss also eine Verordnung mit der Jahreszahl davor aufschlagen.
| Gültigkeitsdauer | Einspurig | Mehrspurig bis 3,5 t |
|---|---|---|
| Jahresvignette | 42,70 Euro | 106,80 Euro |
| 2 Monate | 12,80 Euro | 32,00 Euro |
| 10 Tage | 5,10 Euro | 12,80 Euro |
| 1 Tag | 3,80 Euro | 9,60 Euro |
Klebevignette und digitale Vignette kosten dasselbe. Die 1-Tages-Vignette gibt es ausschließlich digital, eine Klebevariante wurde dafür nie aufgelegt.
Gegenüber 2025 sind das drei Euro mehr bei der Pkw-Jahresvignette (vorher 103,80 Euro) und 1,20 Euro mehr beim Motorrad (vorher 41,50 Euro). Angewandt wurde eine Rate von 2,9 Prozent. Diese Steigerung ist kein Verhandlungsergebnis, sondern eine Rechenoperation: Paragraf 12 BStMG verpflichtet das Ministerium seit 2024, die Preise jährlich an den Harmonisierten Verbraucherpreisindex anzupassen. Herangezogen wird die Veränderung des Jahresdurchschnitts des Vorjahres gegenüber dem Jahr davor, auf eine Dezimalstelle gerundet. Wer wissen will, was die Vignette im nächsten Jahr kostet, muss also nicht auf eine Ankündigung warten, sondern kann die HVPI-Jahresrate der Statistik Austria nachschlagen.
Die 18-Tage-Frist und die drei Wege daran vorbei
Beim Online-Kauf haben Verbraucher 14 Tage Rücktrittsrecht. Die ASFINAG rechnet drei Tage möglichen Postweg dazu; nach diesen 17 vollen Tagen wird die digitale Jahres- und 2-Monats-Vignette am darauffolgenden, also am 18. Tag gültig. Das ist keine Bearbeitungszeit, sondern eine Rechtsfolge - und es ist der häufigste Grund dafür, dass jemand mit bezahlter Vignette eine Ersatzmaut kassiert.
Drei Konstellationen umgehen die Frist:
- 1-Tages- und 10-Tages-Vignetten. Für sie entfällt die Frist ganz, beim Online-Kauf lässt sich sofortige Gültigkeit wählen.
- Kauf an einer physischen Stelle. Trafik, Tankstelle, ÖAMTC- oder ARBÖ-Stützpunkt, ASFINAG-Mautstelle oder Automat an Rastanlagen und Grenzübergängen: Dort gekaufte digitale Vignetten gelten sofort, auch die Jahresvignette. Die ASFINAG nannte im Oktober 2025 rund 3.500 Vertriebsstellen für die digitale Vignette; die Klebevignette gibt es an über 6.000.
- Kauf durch Unternehmen. Das Rücktrittsrecht schützt Verbraucher, nicht Unternehmer. Für Firmenfahrzeuge gilt die Einschränkung nicht.
Praktisch heißt das: Wer morgen losfährt, bestellt nicht im Mautshop. Für den Jahreswechsel ergibt sich daraus ein fixer Stichtag - weil die Vorjahresvignette am 31. Jänner ausläuft, muss die digitale Jahresvignette spätestens am 14. Jänner gekauft sein, um am 1. Februar zu gelten.
Die Klebevignette 2026 ist die letzte
Die Klebevignette für 2026 ist feuerrot und trägt die Jahreszahl 26 im Hologramm; die seegrüne Vorgängerin galt noch bis 31. Jänner 2026. Es ist die letzte ihrer Art: Der Nationalrat hat am 20. November 2025 beschlossen, dass die zeitabhängige Maut künftig nur noch über die Registrierung von Kennzeichen und Zulassungsstaat entrichtet wird.
Der Stichtag im Gesetz ist präziser formuliert, als er meist wiedergegeben wird, und der Unterschied entscheidet über die eigene Windschutzscheibe. Nach Paragraf 11 Absatz 2 BStMG gilt der digitale Zwang für Vignetten, die “ab dem 1. Dezember 2026 zur Benützung der Mautstrecken berechtigen”. Maßgeblich ist also der Berechtigungszeitraum, nicht der Tag der Fahrt. Die Jahresvignette 2026 berechtigt ab 1. Dezember 2025 und bleibt deshalb bis zum Ende ihres Gültigkeitszeitraums am 31. Jänner 2027 als Pickerl gültig. Digital wird erst die Jahresvignette 2027, die am 1. Dezember 2026 beginnt.
Für die verbleibende Saison gelten die alten Fallstricke unverändert. Eine nicht aufgeklebte Vignette ist ungültig, auch wenn sie im Handschuhfach liegt und bezahlt wurde. Klebevignetten für 10 Tage und 2 Monate sind nach Punkt 2.2.1 der Mautordnung nur gültig, wenn Kalendertag und Monat ordnungsgemäß, vollständig und eindeutig gelocht wurden. Und angebracht sein muss die Vignette, bevor die mautpflichtige Strecke befahren wird - wer erst unterwegs klebt, hat die Maut für diese Fahrt nicht entrichtet.
Die Jahresvignette gilt jeweils 14 Monate. Die Vignette 2026 deckt den Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2027, 23:59 Uhr. Bei der 10-Tages-Vignette zählt der Lochungstag als erster von zehn aufeinanderfolgenden Kalendertagen, bei der 2-Monats-Vignette läuft die Gültigkeit bis zum zahlengleichen Tag zwei Monate später.
Ersatzmaut: seit Jänner bei 200 Euro
Die Ersatzmaut ist keine Strafe, sondern ein Angebot: Wer sie zahlt, wird nach Paragraf 20 Absatz 5 BStMG straflos. Wer nicht zahlt, landet im Verwaltungsstrafverfahren, und dort beginnt der Strafrahmen bei 300 Euro und endet bei 3.000.
| Fahrzeugkategorie | Übertretung bis 31.12.2025 | Übertretung ab 1.1.2026 |
|---|---|---|
| Einspurig | 65,00 Euro | 100,00 Euro |
| Mehrspurig bis 3,5 t | 120,00 Euro | 200,00 Euro |
Die Beträge stehen in der Mautordnung in der seit 1. Jänner 2026 geltenden Version 87 und sind für Vignette und Streckenmaut identisch. Erlassen wird die Mautordnung nicht von der ASFINAG allein: Sie braucht die Genehmigung des Verkehrsministers im Einvernehmen mit dem Finanzminister.
Der gesetzliche Spielraum ist damit noch nicht ausgeschöpft. Paragraf 19 BStMG erlaubt bis zu 270 Euro inklusive Umsatzsteuer - angehoben von 250 Euro durch BGBl. I Nr. 83/2025, kundgemacht am 12. Dezember 2025 und in Kraft seit dem 13. Dezember. Die neue Obergrenze gilt für Übertretungen ab diesem Tag.
Welche Frist gilt, hängt davon ab, wie die Aufforderung zugestellt wurde:
- Mündlich bei einer Anhaltung: unverzüglich, vor Ort, bar oder mit Karte. Es gibt hier keine Frist von Tagen oder Wochen.
- Schriftlich am Fahrzeug hinterlassen: binnen zwei Wochen ab Hinterlassung.
- Per Post an den Zulassungsbesitzer: binnen vier Wochen ab Ausfertigung des Schreibens.
Zwei Details sind wenig bekannt und im Ernstfall entscheidend. Erstens besteht nach Paragraf 19 Absatz 6 BStMG kein subjektives Recht darauf, überhaupt eine Ersatzmaut angeboten zu bekommen - der günstige Ausweg ist eine Befugnis der Behörde, kein Anspruch des Lenkers. Zweitens ersetzt eine gezahlte Ersatzmaut kein Mautprodukt: Sie beendet das Strafverfahren für diese eine Fahrt, berechtigt aber zu keiner weiteren. Seit 1. Jänner 2026 begrenzt die Mautordnung die Zahl der Forderungen auf höchstens zwei innerhalb von 30 Tagen, gleich ob sie die Vignette oder die Streckenmaut betreffen - vorher waren es drei. Eine ordnungsgemäß gezahlte Ersatzmaut kann nach Paragraf 20 Absatz 6 BStMG auch nicht zurückgefordert werden.
Kontrolliert wird mit 40 Kamerasystemen, deren mobile Anlagen an wechselnden Standorten stehen, dazu kommt Personal vor Ort. Wer die Zahlung bei einer Anhaltung verweigert, kann durch Radklammer oder Abnahme der Fahrzeugpapiere am Weiterfahren gehindert werden.
Wo die Vignette nicht genügt
Auf fünf Alpenquerungen wird Streckenmaut eingehoben, und dort entfällt im Gegenzug die Vignettenpflicht. Die Streckenmaut kommt also nicht zur Vignette dazu, sie tritt an deren Stelle. Die folgenden Tarife gelten seit 1. Jänner 2026 einheitlich für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen; anders als bei der Vignette gibt es keinen eigenen Motorradtarif. Die A 9 steht mit zwei Zeilen in der Tabelle, weil Gleinalm- und Bosrucktunnel getrennt bepreist sind.
| Abschnitt | Einzelfahrt | Mehrfahrten-Karte | Pendlerkarte |
|---|---|---|---|
| A 9 Gleinalmtunnel | 12,00 Euro | 80,00 Euro (beide A-9-Tunnel) | 12,00 Euro |
| A 9 Bosrucktunnel | 7,00 Euro | 80,00 Euro (beide A-9-Tunnel) | 7,00 Euro |
| A 10 Tauern/Katschberg | 15,00 Euro | 90,00 Euro | 15,00 Euro |
| A 11 Karawanken | 9,00 Euro | keine | keine |
| A 13 Brenner | 12,50 Euro | 75,00 Euro | 12,50 Euro |
| S 16 Arlberg | 13,00 Euro | 78,00 Euro | 13,00 Euro |
Auf drei Abschnitten kostet die Mehrfahrten-Karte exakt sechs Einzelfahrten: 90 zu 15 Euro am Tauern, 75 zu 12,50 am Brenner, 78 zu 13 am Arlberg. Ab der siebenten Fahrt im Jahr ist sie günstiger, bei genau sechs Fahrten ist es ein Nullsummenspiel.
An der A 9 liegt der Fall anders, weil eine einzige Karte um 80 Euro beide Tunnel abdeckt. Wer nur durch die Gleinalm fährt, ist ab der siebenten Fahrt besser dran (84 statt 80 Euro). Wer nur den Bosruck nutzt, erst ab der zwölften, weil die Einzelfahrt dort 7,00 Euro kostet. Die Pendlerkarte gibt es dagegen getrennt je Tunnel, zu 12,00 Euro für die Gleinalm und 7,00 Euro für den Bosruck.
Die A 11 Karawanken fällt aus dem Schema: Dort gibt es keine Mehrfahrten-Karte, sondern eine 14-Fahrten-Monatskarte um 40,40 Euro, gültig für 14 Durchfahrten innerhalb von 30 Kalendertagen ab Ausstellung. Nicht verbrauchte Fahrten verfallen. Gegenüber 9,00 Euro je Einzelfahrt lohnt sie sich ab der fünften Fahrt im Monat.
Wer mehrere Abschnitte nutzt, fährt mit der digitalen Streckenmaut FLEX oft günstiger: Sie rechnet nach jeder Durchfahrt ab und deckelt den Betrag je Abschnitt auf den Preis der jeweiligen Mehrfahrten-Karte. Ist dieser Wert erreicht, sind die restlichen Tage des 365-Tage-Fensters ab der ersten Durchfahrt auf dieser Strecke frei.
Die A 11 Karawanken ist davon ausgenommen, und das kostet Geld: Weil es dort keine Mehrfahrten-Karte gibt, greift auch kein Deckel - mit FLEX zahlt man dort immer den Tarif der Einzelfahrt. Wer fünfmal im Monat durch den Karawankentunnel fährt, zahlt mit FLEX 45,00 Euro statt 40,40 Euro mit der 14-Fahrten-Monatskarte.
Teilstrecken kosten deutlich weniger als die Gesamtstrecke, und das wird selten mitgerechnet. Am Brenner kosten Innsbruck bis Zenzenhof und Staatsgrenze Italien bis Brennersee je einen Euro statt 12,50; Innsbruck bis Patsch und Staatsgrenze Italien bis Nösslach je 3,50 Euro; Innsbruck bis Stubaital 4,00 Euro und Matrei bis Brennerpass 6,00 Euro. An der A 10 kosten alle drei Teilstrecken 7,50 Euro, also die Hälfte der Gesamtstrecke.
Vier Abschnitte ohne Vignettenpflicht
Seit 15. Dezember 2019 sind vier grenznahe Abschnitte von der Vignettenpflicht ausgenommen, damit der Ausweichverkehr nicht durch die Ortschaften rollt:
- A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord
- A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd
- A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems
- A 26 Linzer Autobahn, die erst nach Freigabe des Knotens Linz-Hummelhof zur A 7 vignettenpflichtig wird
Kennzeichen, Wechselkennzeichen und Gratisvignette
Die digitale Vignette hängt am Kennzeichen, nicht am Fahrzeug. Eine Umregistrierung ist nur bei der Jahresvignette möglich, kostet 18,00 Euro inklusive Umsatzsteuer als Aufwandersatz und steht einmal während der 14-monatigen Gültigkeitsdauer ohne Begründung zu. Für eine Reihe von Anlassfällen entfällt der Betrag ganz, darunter Wohnsitzverlegung, Diebstahl des Fahrzeugs oder des Kennzeichens, Totalschaden und der Wechsel auf ein E-Kennzeichen. Wer die Umregistrierung vergisst und deshalb eine Ersatzmaut kassiert, kann sie nachholen: Die Maut gilt dann rückwirkend als entrichtet, und die 18 Euro entfallen oder werden erstattet.
Beim Wechselkennzeichen entfällt das Thema ganz - eine digitale Vignette deckt bis zu drei Fahrzeuge ab, weil nur eines davon zugleich zugelassen sein kann. Bei der Klebevignette geht das nicht.
Menschen mit Behinderung haben nach Paragraf 13 BStMG Anspruch auf eine kostenlose digitale Vignette. Der Antrag läuft nicht über die ASFINAG, sondern über die für die Zulassung örtlich zuständige Zulassungsstelle; geprüft wird der Anspruch von der Gemeinschaftseinrichtung der Kfz-Haftpflichtversicherer. Wurden in der Zwischenzeit Jahresvignetten gekauft, erstattet die ASFINAG auf Antrag den Preis - je Anspruchsberechtigtem und Vignettenjahr eine Jahresvignette, rückwirkend ab dem Kalenderjahr, in dem die maßgebliche Eintragung im Behindertenpass galt. Zur Gratisvignette kommt eine kostenlose Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für A 9, A 10, A 13 und S 16 - nicht aber für die A 11 Karawanken. Voraussetzung dafür ist ein Behindertenpass mit dem Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel” und damit die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Ob für ein Kennzeichen eine gültige digitale Vignette registriert ist, lässt sich kostenlos in der Vignettenevidenz nachsehen - ein öffentliches Register, das auch beim Gebrauchtwagenkauf nützlich ist.
Wann sich welche Vignette rechnet
Auf ein Kalenderjahr gerechnet kostet die Jahresvignette 29,3 Cent pro Tag - 106,80 Euro auf 365 Tage. Sie gilt aber 14 Monate: Vom 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2027 sind es 427 Tage und damit 25,0 Cent pro Tag. Wer sie erst im Frühjahr kauft, verschenkt diesen Vorteil. Gegenüber den Kurzzeitprodukten ergeben sich klare Schwellen:
| Statt Jahresvignette | Kosten | Schwelle |
|---|---|---|
| 8 × 10-Tages-Vignette | 102,40 Euro | ab der 9. wird die Jahresvignette günstiger |
| 3 × 2-Monats-Vignette | 96,00 Euro | ab der 4. wird die Jahresvignette günstiger |
| 11 × 1-Tages-Vignette | 105,60 Euro | ab dem 12. Tag wird die Jahresvignette günstiger |
Drei 2-Monats-Vignetten decken ein halbes Jahr für 96 Euro ab und bleiben damit unter dem Jahrespreis - für Saisonfahrzeuge ist das die günstigste Variante. Umgekehrt lohnt die Jahresvignette schon ab zwölf einzelnen Autobahntagen, was bei zwei Urlaubsfahrten mit Hin- und Rückweg schnell erreicht ist.
Für Motorräder gelten dieselben Schwellen, weil alle vier Tarife bei rund 40 Prozent des Pkw-Preises liegen: 42,70 zu 106,80 Euro sind 39,98 Prozent, 12,80 zu 32,00 Euro genau 40 Prozent. Die Verhältnisse innerhalb der Preisstaffel sind für beide Fahrzeugklassen praktisch identisch.
Über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse endet die Vignette. Wohnmobile und Kastenwagen darüber fallen unter die fahrleistungsabhängige Maut und brauchen eine GO-Box, die nach gefahrenen Kilometern, Achszahl sowie CO2- und EURO-Emissionsklasse abrechnet. Maßgeblich ist der eingetragene Wert im Zulassungsschein, nicht das tatsächlich beladene Gewicht - ein Wohnmobil mit 3,8 Tonnen tzGm braucht die GO-Box auch dann, wenn es halb leer unterwegs ist.
Quellen
- Vignettenpreisverordnung 2025, BGBl. II Nr. 225/2025 - Preise 2026, abgerufen 25.08.2026
- Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 - Paragrafen 12, 13, 19 und 20
- ASFINAG Mautordnung Version 87 - gültig ab 1.1.2026, Ersatzmaut und Streckenmaut-Tarife
- ASFINAG: Vignette - Tarife, Ausnahmestrecken, 18-Tage-Frist
- ASFINAG: Streckenmaut-Tarife - Einzelfahrten, Mehrfahrten- und Pendlerkarten
- oesterreich.gv.at: Vignette für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t - Behördensicht, Stand 01.01.2026
Häufig gestellte Fragen
Was kostet die Jahresvignette 2026?
106,80 Euro für mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und 42,70 Euro für einspurige. Die 2-Monats-Vignette kostet 32,00 beziehungsweise 12,80 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,80 beziehungsweise 5,10 Euro, die 1-Tages-Vignette 9,60 beziehungsweise 3,80 Euro. Festgesetzt sind die Preise in der Vignettenpreisverordnung 2025, BGBl. II Nr. 225/2025.
Wie hoch ist die Ersatzmaut bei fehlender Vignette?
Seit 1. Jänner 2026 beträgt sie 200 Euro für mehrspurige und 100 Euro für einspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Bis Ende 2025 waren es 120 beziehungsweise 65 Euro. Maßgeblich ist das Datum der Übertretung, nicht das der Zahlungsaufforderung. Wer zahlt, wird nach Paragraf 20 Absatz 5 BStMG straflos; wer nicht zahlt, riskiert eine Geldstrafe von 300 bis 3.000 Euro.
Warum gilt die digitale Vignette erst nach 18 Tagen?
Weil beim Online-Kauf ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen besteht, zu dem die ASFINAG drei Tage möglichen Postweg addiert. Nach diesen 17 vollen Tagen wird die Vignette am darauffolgenden, also am 18. Tag gültig. Die Frist trifft nur Jahres- und 2-Monats-Vignetten und nur Verbraucher. Sofort gültig sind 1-Tages- und 10-Tages-Vignetten, jeder Kauf an einer Trafik, einem Autofahrerclub-Stützpunkt, einer Mautstelle oder einem Automaten sowie Käufe von Unternehmen.
Wo brauche ich zusätzlich zur Vignette eine Streckenmaut?
Auf fünf Abschnitten: A 9 Pyhrn mit Gleinalm- und Bosrucktunnel, A 10 Tauern mit Tauern- und Katschbergtunnel, A 11 Karawanken, A 13 Brenner und S 16 Arlberg. Dort entfällt umgekehrt die Vignettenpflicht, die Streckenmaut tritt an ihre Stelle. Die Einzelfahrt über die volle Strecke kostet je nach Abschnitt zwischen 7,00 und 15,00 Euro, einzelne Teilstrecken schon ab 1,00 Euro.
Ab wann rechnet sich die Jahresvignette?
Ab der neunten 10-Tages-Vignette, ab der vierten 2-Monats-Vignette oder ab dem zwölften Einzeltag. Acht 10-Tages-Vignetten kosten 102,40 Euro und decken 80 Tage ab, die Jahresvignette kostet 106,80 Euro und deckt 14 Monate ab. Für Motorräder gelten dieselben Schwellen, weil alle Tarife rund 40 Prozent des Pkw-Preises betragen.
Gibt es die Klebevignette 2027 noch?
Nein. Nach Paragraf 11 Absatz 2 BStMG gilt für alle Vignetten, die ab 1. Dezember 2026 zur Benützung berechtigen, ausschließlich die Registrierung des Kennzeichens. Maßgeblich ist der Berechtigungszeitraum, nicht der Tag der Fahrt: Die feuerrote Klebevignette 2026 berechtigt ab 1. Dezember 2025 und bleibt deshalb bis zum Ende ihrer Gültigkeit am 31. Jänner 2027 verwendbar. Digital wird erst die Jahresvignette 2027.
Was kostet es, das Kennzeichen bei der digitalen Vignette zu ändern?
18,00 Euro inklusive Umsatzsteuer als Aufwandersatz, einmal während der 14-monatigen Gültigkeitsdauer und ohne Angabe von Gründen. Möglich ist die Umregistrierung nur bei der digitalen Jahresvignette, nicht bei 1-Tages-, 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten. In mehreren Anlassfällen entfällt der Betrag, etwa bei Wohnsitzverlegung, Diebstahl des Fahrzeugs oder des Kennzeichens und bei Totalschaden. Bei Wechselkennzeichen ist gar keine Umregistrierung nötig, weil eine digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge gilt.