Versicherungen in Österreich: Ratgeber und Vergleich

Alle Informationen zu Versicherungen in Österreich: KFZ, Haushalts-, Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung. Aktuelle Tipps.

Pflicht ist in Österreich nur, was ein Gesetz ausdrücklich anordnet: die KFZ-Haftpflicht als Voraussetzung der Zulassung und die Hundehaftpflicht in sieben der neun Bundesländer. Alles andere ist freiwillig - und hängt davon ab, was die gesetzliche Versorgung bereits abdeckt. Die private Krankenversicherung etwa ersetzt die Kasse nicht, sie tritt neben sie, und die Unfallversicherung deckt ein Risiko ab, das nur 0,65 Prozent der Invaliditätspensionen verursacht.

Ob Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung: Was im Schadensfall gezahlt wird, steht selten in der Prämie und fast immer in den Bedingungen - in der Gliedertaxe, in den Sublimits, in den Ausschlüssen.

Versicherungssystem in Österreich - Pflicht und freiwillig

Das österreichische Versicherungssystem basiert auf zwei Säulen: der gesetzlichen Sozialversicherung und dem privaten Versicherungsmarkt. Jede in Österreich erwerbstätige Person ist automatisch pflichtversichert in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Unselbstständig Beschäftigte sind über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) versichert, Selbstständige über die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS). Darüber hinaus gibt es Pflichtversicherungen im privaten Bereich - allen voran die KFZ-Haftpflichtversicherung, die für jedes zugelassene Fahrzeug in Österreich gesetzlich vorgeschrieben ist.

Neben diesen Pflichtversicherungen gibt es eine Vielzahl freiwilliger Versicherungen, die je nach individueller Lebenssituation dringend empfohlen werden. Die große Herausforderung besteht darin, den Versicherungsschutz optimal auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen - nicht zu wenig (Unterversicherung), aber auch nicht zu viel (unnötige Prämienbelastung).

Die wichtigsten Versicherungen für Österreicher

KFZ-Versicherung

Die KFZ-Haftpflicht ist Voraussetzung der Zulassung. Ihre Mindestdeckung steht in § 9 KHVG und beträgt seit 23.12.2023 7,79 Millionen Euro als Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden zusammen; für bloße Vermögensschäden kommen 80.000 Euro dazu. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig. Mit der Polizze eingehoben wird die motorbezogene Versicherungssteuer - bei Erstzulassung ab 1. Oktober 2020 aus 0,72 Euro je Kilowatt und 0,72 Euro je Gramm CO2 über je einem Abzugsbetrag, der 2026 bei 59 kW und 97 g/km liegt.

Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung deckt den Wohnungsinhalt gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Sturm, die Eigenheimversicherung dagegen das Gebäude. Der Unterschied entscheidet sich an der mitversicherten Haftpflicht: Sie gilt laut Bedingungen für Schäden als Wohnungsinhaber, ausdrücklich nicht als Haus- oder Grundbesitzer. Wer ein Haus besitzt, braucht deshalb beides.

Der zweite Punkt betrifft Naturereignisse. Hochwasser und Überschwemmung sind im Grundumfang nicht gedeckt: Die Musterbedingungen des Versicherungsverbandes schließen Lawine, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung aus. Wo Elementarschäden gedeckt sind, geschieht das über eng begrenzte Sublimits von marktüblich 3.000 bis 10.000 Euro - und zwar in der Regel je Versicherungsjahr, nicht je Schaden.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung um Zusatzleistungen wie freie Arztwahl, Sonderklasse im Krankenhaus, kürzere Wartezeiten und Zugang zu Privatspitälern. In Österreich ist die Qualität der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich hoch, dennoch entscheiden sich viele Österreicher für eine private Zusatzversicherung - vor allem wegen der Sonderklasse-Unterbringung und des Zugangs zu Wahlärzten ohne Kassenvertrag. Die Prämien hängen stark vom Eintrittsalter und dem gewählten Leistungsumfang ab.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits - Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten. Angesichts der hohen Prozesskosten in Österreich kann ein einziger Rechtsstreit ohne Versicherung schnell existenzbedrohend werden. Besonders relevant sind die Bereiche Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und allgemeiner Zivilrechtsschutz.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung erfasst Arbeitsunfälle, Wegunfälle und Berufskrankheiten - Freizeit nicht. Und die macht den größten Teil aus: Nach der KFV-Unfallbilanz 2025 entfielen von 824.400 spitalsbehandelten Verletzten 334.500 auf den Haushalt und 280.700 auf Freizeit und Freizeitsport, zusammen rund 75 Prozent.

Was eine private Unfallversicherung im Ernstfall zahlt, hängt weniger an der Versicherungssumme als an der Gliedertaxe - der Tabelle, die jedem Körperteil einen Invaliditätsgrad zuordnet. Sie unterscheidet sich zwischen den Anbietern erheblich: Für den Verlust eines Armes nennt UNIQA 70 Prozent, die Wiener Städtische und Zurich 80 Prozent. Bei 200.000 Euro Versicherungssumme sind das 20.000 Euro Unterschied bei identischem Schaden.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die staatliche Seite hat sich für Jüngere grundlegend geändert: Für ab 1. Jänner 1964 geborene Personen gibt es die befristete Berufsunfähigkeitspension nicht mehr. An ihre Stelle treten Rehabilitationsgeld der ÖGK oder Umschulungsgeld des AMS; Grundlage ist § 669 Abs 5 ASVG, wonach die alte Rechtslage nur für jene weitergilt, die das 50. Lebensjahr vor dem 1. Jänner 2014 vollendet haben.

Wie streng geprüft wird, hängt zudem vom Beruf ab: Angestellte fallen unter die Berufsunfähigkeit nach § 273 ASVG, Arbeiter unter die Invalidität nach § 255 ASVG, Selbstständige unter die Erwerbsunfähigkeit nach § 133 GSVG - der Maßstab für Selbstständige ist deutlich strenger. Was eine private BU-Versicherung davon auffängt und woran der Berufsschutz hängt, entscheidet sich in den Bedingungen.

Was Pflicht ist und was die gesetzliche Versorgung schon abdeckt

Versicherung Pflicht? Was schon gedeckt ist
KFZ-Haftpflicht Ja, Voraussetzung der Zulassung nichts - ohne Polizze keine Zulassung
Hundehaftpflicht In sieben der neun Bundesländer je nach Landesgesetz unterschiedlich
Private Krankenversicherung Nein die gesetzliche Kasse; die private tritt daneben, nicht an ihre Stelle
Unfallversicherung Nein Arbeits- und Wegunfälle; rund 75 Prozent passieren aber in Haushalt und Freizeit
Berufsunfähigkeit Nein Rehabilitations- oder Umschulungsgeld statt befristeter Pension, ab Jahrgang 1964
Haushaltsversicherung Nein nichts; Hochwasser ist auch hier im Grundumfang ausgeschlossen
Reiseversicherung Nein die e-card in der EU, siehe die eigene Seite dazu

Wichtige Versicherungs-Themen

  • Elementarschäden bleiben die Lücke: Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung sind in den Musterbedingungen ausgeschlossen. Wo sie gedeckt sind, gilt ein Sublimit von marktüblich 3.000 bis 10.000 Euro - in der Regel je Versicherungsjahr, nicht je Schaden.
  • Die Gliedertaxe entscheidet, nicht die Versicherungssumme: Zwischen 70 und 80 Prozent Invaliditätsgrad für denselben Armverlust liegen bei 200.000 Euro Summe 20.000 Euro.
  • Vorerkrankungen kürzen mit: Bei UNIQA sinkt der Invaliditätsgrad, sobald der Anteil einer Krankheit oder eines Gebrechens mindestens 25 Prozent beträgt - ausdrücklich auch bei abnützungsbedingten Einflüssen wie Arthrose.
  • Berufsschutz hat nicht jeder: Er setzt voraus, dass in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag mindestens 90 Pflichtversicherungsmonate in einem erlernten oder angelernten Beruf liegen.

Tipps zum Versicherungsvergleich

Beim Abschluss oder Wechsel einer Versicherung sollten Sie folgende Punkte beachten: Vergleichen Sie immer mehrere Anbieter, achten Sie auf den konkreten Leistungsumfang und nicht nur auf die Prämie, lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig und prüfen Sie Ausschlüsse. In Österreich können Sie bei Jahresverträgen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf kündigen. Die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bieten unabhängige Vergleiche und Beratung an.

Alle Versicherungs-Ratgeber im Überblick

Prämien sind in Österreich nur selten öffentlich: Für die KFZ-Haftpflicht etwa verpflichtet Paragraf 19 KHVG die Versicherer lediglich, ihre Tarife in den Betriebsstätten zur Einsichtnahme aufzulegen. Vergleichbar sind dagegen die gesetzlichen Deckungssummen, die Steuern und die Bedingungswerke - und dort entscheidet sich, was im Schadensfall tatsächlich gezahlt wird.

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