Einkommensteuer in Österreich: Tarif, Stufen, Berechnung
Sechs Tarifstufen, ein Grenzsteuersatz und ein weit verbreiteter Irrtum: Ein höherer Satz gilt nie für das ganze Einkommen. Die Werte für 2026.
Einkommensteuerrechner 2026 (Selbstständige)
Berechnungsweg
Stufentarif 2026
Hinweis: Vereinfachte Berechnung für Selbstständige (Einzelunternehmer). SVS-Beiträge werden auf Basis der vorläufigen Beitragsgrundlage berechnet. Sonderzahlungen, Freibeträge und Absetzbeträge können die tatsächliche Steuerlast verändern. Keine Steuerberatung.
Der häufigste Irrtum über die Einkommensteuer lautet, ein höherer Steuersatz gelte für das ganze Einkommen. Er tut es nicht. Jeder Satz greift ausschließlich auf jenen Teil des Einkommens, der in die betreffende Stufe fällt.
Daraus folgt eine Regel ohne Ausnahme: Ein höheres Bruttoeinkommen führt in Österreich nie zu einem niedrigeren Nettoeinkommen. Wer knapp über eine Tarifgrenze rutscht, zahlt den höheren Satz nur auf die Euros oberhalb dieser Grenze.
Der Tarif 2026
§ 33 Abs 1 EStG legt sechs Stufen fest:
| Einkommensteil | Steuersatz |
|---|---|
| bis 13.539 Euro | 0 % |
| über 13.539 bis 21.992 Euro | 20 % |
| über 21.992 bis 36.458 Euro | 30 % |
| über 36.458 bis 70.365 Euro | 40 % |
| über 70.365 bis 104.859 Euro | 48 % |
| über 104.859 Euro | 50 % |
Für Einkommensteile über einer Million Euro sieht das Gesetz in den Kalenderjahren 2016 bis 2029 einen Satz von 55 Prozent vor - eine befristete Bestimmung, die seit ihrer Einführung mehrfach verlängert wurde.
Die erste Zeile ist keine Freigrenze, sondern eine Nullzone. Die ersten 13.539 Euro bleiben unversteuert, gleichgültig wie hoch das Gesamteinkommen ist. Auch wer 200.000 Euro verdient, zahlt auf diesen ersten Teil nichts.
Was das konkret bedeutet
Ein Einkommen von 40.000 Euro wird nicht mit 40 Prozent besteuert, sondern in vier Portionen:
| Einkommensteil | Betrag | Satz | Steuer |
|---|---|---|---|
| erste Stufe | 13.539 Euro | 0 % | 0,00 Euro |
| zweite Stufe | 8.453 Euro | 20 % | 1.690,60 Euro |
| dritte Stufe | 14.466 Euro | 30 % | 4.339,80 Euro |
| vierte Stufe | 3.542 Euro | 40 % | 1.416,80 Euro |
| Summe | 40.000 Euro | 7.447,20 Euro |
Der Grenzsteuersatz beträgt hier 40 Prozent - so viel kostet der nächste verdiente Euro. Der Durchschnittssteuersatz liegt bei 18,6 Prozent, also bei weniger als der Hälfte davon.
Diese Zahl ist vor Absetzbeträgen gerechnet. Sie mindern die Steuer direkt und werden erst nach dem Tarif abgezogen; die vollständige Aufstellung steht bei den Absetzbeträgen.
Was überhaupt Einkommen ist
Das Gesetz kennt sieben Einkunftsarten, und nur was in eine davon fällt, ist steuerbar:
- Land- und Forstwirtschaft
- selbständige Arbeit
- Gewerbebetrieb
- nichtselbständige Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte, etwa wiederkehrende Bezüge und Spekulationsgeschäfte
Was in keine dieser Arten fällt, unterliegt der Einkommensteuer nicht. Ein Lottogewinn, ein Erbe oder eine Schenkung sind deshalb einkommensteuerfrei - was nicht heißt, dass keine andere Abgabe greift.
Die ersten drei Arten sind betriebliche Einkünfte, bei denen der Gewinn zählt. Die übrigen vier sind außerbetriebliche, bei denen die Einnahmen abzüglich Werbungskosten zählen. Diese Unterscheidung entscheidet unter anderem darüber, welche Ausgaben abziehbar sind.
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen; erst das Ergebnis ist das Einkommen, auf das der Tarif angewendet wird.
Nicht alles läuft über den Tarif
Zwei große Bereiche sind aus dem progressiven Tarif herausgenommen und werden mit festen Sätzen belegt:
- Kapitalerträge unterliegen nach § 27a EStG 27,5 Prozent, bei Geldeinlagen bei Kreditinstituten 25 Prozent. Näheres bei der Kapitalertragsteuer.
- Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden im Rahmen des Jahressechstels begünstigt besteuert.
Bei nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer zudem nicht veranlagt, sondern vom Arbeitgeber einbehalten. Sie heißt dann Lohnsteuer - eine Erhebungsform derselben Steuer, kein eigener Tarif. Wie das im Monatslauf funktioniert und warum am Jahresende oft etwas zurückkommt, steht bei der Lohnsteuer.
Die Stufen verschieben sich jedes Jahr
Seit 2023 werden die Grenzbeträge automatisch an die Inflation angepasst. § 33a EStG schreibt dafür zwei Drittel der positiven Inflationsrate vor; das verbleibende Drittel bleibt einer gesonderten Entscheidung vorbehalten.
Für 2026 betrug die nach § 33a Abs 3 ermittelte Inflationsrate 2,6 Prozent. Angehoben wurden die Beträge daher um 1,733 Prozent, wie die Inflationsanpassungsverordnung 2026 vom 30. August 2025 kundmachte.
Wer eine ältere Tabelle verwendet, rechnet deshalb mit zu niedrigen Grenzbeträgen und kommt auf eine zu hohe Steuer. Warum die Anpassung nur zwei Drittel umfasst und was mit dem Rest geschieht, steht bei der kalten Progression.
Wenn die Steuer unter null fällt
Ergibt die Berechnung eine negative Einkommensteuer, geht der Betrag nicht verloren. § 33 Abs 8 EStG ordnet in bestimmten Fällen eine Erstattung an - insbesondere bei Alleinverdienenden und über die SV-Rückerstattung für Arbeitnehmer und Pensionisten. Die Einzelheiten stehen bei der Negativsteuer.
Quellen
- Einkommensteuergesetz 1988, Paragraf 33 (RIS), abgerufen 03.09.2026
- Einkommensteuergesetz 1988, Paragraf 33a (RIS), abgerufen 03.09.2026
- Inflationsanpassungsverordnung 2026, BGBl. II Nr. 191/2025 (RIS), ausgegeben 30.08.2025, abgerufen 03.09.2026
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Einkommensteuer 2026?
Bis 13.539 Euro null Prozent, danach in fünf Stufen 20, 30, 40, 48 und 50 Prozent. Für Einkommensteile über einer Million Euro gelten in den Jahren 2016 bis 2029 55 Prozent.
Gilt der höhere Steuersatz für mein ganzes Einkommen?
Nein. Jeder Satz gilt nur für den Einkommensteil innerhalb seiner Stufe. Wer knapp über eine Grenze rutscht, zahlt den höheren Satz nur auf die Euros oberhalb dieser Grenze - netto bleibt immer mehr übrig als vorher.
Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?
Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten verdienten Euro, der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das Einkommen. Der Durchschnitt liegt wegen der Nullzone immer deutlich unter dem Grenzsatz.
Ab wann muss ich Einkommensteuer zahlen?
Ab einem Einkommen über 13.539 Euro im Jahr. Dieser Betrag ist keine Freigrenze, sondern eine Nullzone: Er bleibt auch bei höherem Einkommen unversteuert.
Welche Einkunftsarten gibt es?
Sieben: Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Was in keine davon fällt, ist nicht steuerbar.
Werden die Tarifstufen jährlich angepasst?
Ja, im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate nach Paragraf 33a EStG. Für 2026 betrug die maßgebliche Inflationsrate 2,6 Prozent, angehoben wurde daher um 1,733 Prozent.