Pendlerpauschale Österreich 2026

Pendlerpauschale 2026: Kleine & große Pendlerpauschale berechnen. Pendlerrechner, Pendlereuro und Antrag beim Arbeitgeber erklärt.

Aktualisiert: 03. April 2026 14 Min. Lesezeit

Pendlerpauschale-Rechner 2026

Pauschale/Jahr

€ 696,00

Pendlereuro/Jahr

€ 70,00

Gesamt/Jahr

€ 766,00

Kleine Pendlerpauschale€ 696,00/Jahr
Pauschale/Monat€ 58,00
Pendlereuro (35 km x 2 EUR)€ 70,00/Jahr
Pendlerpauschale Pendlereuro

Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag (mindert die Steuerbemessungsgrundlage), der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag (mindert direkt die Steuer). Kleine PP ab 20 km bei Öffi-Zumutbarkeit, große PP ab 2 km ohne Öffi. Stand 2026. Keine Steuerberatung.

Kleine und große Pauschale im Vergleich

Die Pendlerpauschale ist eine der wichtigsten steuerlichen Entlastungen für Arbeitnehmer in Österreich, die einen längeren Arbeitsweg haben. Gemeinsam mit dem Pendlereuro sorgt sie dafür, dass die Kosten für den täglichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich berücksichtigt werden.

Vorweg: Die Pendlerpauschale ist eine Werbungskosten-Pauschale und wird zusätzlich zum allgemeinen Werbungskostenpauschale von 132 Euro gewährt. Sie reduziert Ihr steuerpflichtiges Einkommen und damit Ihre Lohnsteuer. Je nach Entfernung und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel können Sie pro Jahr bis zu 3.672 Euro an Pendlerpauschale geltend machen.

Kleine Pendlerpauschale — wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind

Voraussetzungen für die kleine Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt mindestens 20 Kilometer
  • Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist zumutbar (es gibt eine passende Verbindung)
  • Sie fahren regelmäßig zur Arbeitsstätte (mindestens 4 Tage im Monat)

Beträge der kleinen Pendlerpauschale 2026

Einfache EntfernungJährlicher BetragMonatlicher Betrag
20 bis 40 km372 Euro31 Euro
40 bis 60 km1.476 Euro123 Euro
Über 60 km1.476 Euro123 Euro

Die kleine Pendlerpauschale ist in drei Entfernungsstufen gegliedert. Anders als in Deutschland gibt es keine kilometergenau berechnete Pauschale, sondern fixe Beträge je nach Entfernungskategorie.

Große Pendlerpauschale — wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind

Voraussetzungen für die große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Das ist der Fall, wenn:

  • Kein öffentliches Verkehrsmittel auf der Strecke verkehrt
  • Die Gehzeit zur nächsten Haltestelle mehr als 1,5 km beträgt (einfache Wegstrecke)
  • Die Gesamtfahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar lang ist (als Richtwert gelten 120 Minuten für die einfache Strecke)
  • Eine dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich macht (Bescheinigung erforderlich)
  • Die Arbeitszeiten (z. B. Schichtarbeit, Nachtarbeit) mit dem Fahrplan nicht vereinbar sind

Wichtig: Die große Pendlerpauschale beginnt bereits ab einer Entfernung von 2 Kilometern, während die kleine erst ab 20 Kilometern greift.

Beträge der großen Pendlerpauschale 2026

Einfache EntfernungJährlicher BetragMonatlicher Betrag
2 bis 20 km696 Euro58 Euro
20 bis 40 km1.356 Euro113 Euro
40 bis 60 km2.016 Euro168 Euro
Über 60 km3.672 Euro306 Euro

Wie Sie sehen, ist die große Pendlerpauschale deutlich höher als die kleine. Bei einer Entfernung von über 60 km ergibt sich ein jährlicher Steuervorteil von bis zu 3.672 Euro als Werbungskosten.

Der Pendlereuro — die zusätzliche Steuerersparnis

Was ist der Pendlereuro?

Neben der Pendlerpauschale gibt es den Pendlereuro. Er ist ein Absetzbetrag, wird also direkt von der Lohnsteuer abgezogen (nicht vom Einkommen). Das macht ihn besonders wertvoll, weil er unabhängig vom Steuersatz wirkt.

Berechnung des Pendlereuros

Der Pendlereuro beträgt 6 Euro pro Kilometer einfache Entfernung pro Jahr. Die Berechnung ist einfach:

Pendlereuro = Einfache Entfernung in km x 6 Euro

Beispiele:

  • 25 km Arbeitsweg: 25 x 6 = 150 Euro Pendlereuro pro Jahr
  • 45 km Arbeitsweg: 45 x 6 = 270 Euro Pendlereuro pro Jahr
  • 70 km Arbeitsweg: 70 x 6 = 420 Euro Pendlereuro pro Jahr

Der Pendlereuro steht allen Arbeitnehmern zu, die Anspruch auf die Pendlerpauschale haben — egal ob klein oder groß.

Kombination: Pendlerpauschale plus Pendlereuro

Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro werden kombiniert. Ein Rechenbeispiel für einen Arbeitnehmer mit 35 km einfachem Arbeitsweg und großer Pendlerpauschale:

  • Große Pendlerpauschale (20—40 km): 1.356 Euro Werbungskosten
  • Pendlereuro: 35 x 6 = 210 Euro Absetzbetrag

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich:

  • Steuerersparnis durch Pauschale: 1.356 x 0,42 = ca. 569 Euro
  • Plus Pendlereuro: 210 Euro
  • Gesamte jährliche Steuerersparnis: ca. 779 Euro

Der Pendlerrechner des BMF — so funktioniert er

Was ist der Pendlerrechner?

Der Pendlerrechner ist ein offizielles Online-Tool des Bundesministeriums für Finanzen, erreichbar unter pendlerrechner.bmf.gv.at. Er berechnet auf Basis Ihrer Wohn- und Arbeitsstättenadresse sowie Ihrer Arbeitszeiten, ob Ihnen die kleine oder große Pendlerpauschale zusteht und in welcher Höhe.

So nutzen Sie den Pendlerrechner

  1. Rufen Sie den Pendlerrechner auf: pendlerrechner.bmf.gv.at
  2. Geben Sie Ihre Wohnadresse ein: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
  3. Geben Sie Ihre Arbeitsstättenadresse ein: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort des Arbeitgebers
  4. Arbeitszeiten angeben: Beginn und Ende Ihrer üblichen Arbeitszeit (wichtig für die Prüfung der ÖV-Verbindungen)
  5. Arbeitstage pro Woche: In der Regel 5 Tage
  6. Berechnung starten: Der Rechner prüft die Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und berechnet Fahrzeiten

Das Ergebnis des Pendlerrechners

Das Ergebnis zeigt Ihnen:

  • Ob Sie Anspruch auf die kleine oder große Pendlerpauschale haben
  • Die Entfernungskategorie und den jährlichen Betrag
  • Den Pendlereuro (Höhe des Absetzbetrags)
  • Eine detaillierte Begründung, warum die kleine oder große Pauschale zusteht

Dieses Ergebnis können Sie direkt als Formular L34a ausdrucken und dem Arbeitgeber vorlegen.

Wichtige Hinweise zum Pendlerrechner

  • Das Ergebnis des Pendlerrechners ist verbindlich für Arbeitgeber und Finanzamt
  • Berechnen Sie neu, wenn sich Ihre Wohn- oder Arbeitsstättenadresse ändert
  • Auch bei Fahrplanänderungen kann sich das Ergebnis ändern (z. B. wenn eine neue Bus- oder Bahnlinie eröffnet wird)
  • Der Rechner berücksichtigt Umsteigezeiten und Wartezeiten bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Pendlerpauschale beantragen — Schritt für Schritt

Weg 1: Über den Arbeitgeber (laufende Berücksichtigung)

Der häufigste und empfehlenswerteste Weg:

  1. Pendlerrechner nutzen und Ergebnis ausdrucken (Formular L34a)
  2. Formular L34a unterschreiben und dem Arbeitgeber übergeben
  3. Der Arbeitgeber berücksichtigt die Pendlerpauschale und den Pendlereuro monatlich bei der Lohnabrechnung
  4. Sie erhalten sofort mehr Netto vom Brutto

Vorteil: Sie müssen nicht auf die Steuergutschrift bei der Arbeitnehmerveranlagung warten, sondern profitieren sofort.

Weg 2: Über die Arbeitnehmerveranlagung (nachträglich)

Wenn Sie die Pendlerpauschale nicht über den Arbeitgeber geltend gemacht haben, können Sie sie nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung beantragen:

  1. Melden Sie sich bei FinanzOnline an
  2. Füllen Sie die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (L1) aus
  3. Tragen Sie die Pendlerpauschale und den Pendlereuro in den entsprechenden Kennzahlen ein
  4. Das Finanzamt prüft und erstattet Ihnen die Steuergutschrift

Welche Kennzahlen in der Steuererklärung?

Bei der Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline tragen Sie die Pendlerpauschale und den Pendlereuro in folgenden Feldern ein:

  • Kennzahl 718: Pendlerpauschale (Jahresbetrag)
  • Kennzahl 719: Pendlereuro (Jahresbetrag)
  • Kennzahl 720: Entfernung Wohnung—Arbeitsstätte in km
  • Kennzahl 721: Anzahl der Fahrttage pro Monat

Sonderfälle und häufige Fragen

Pendlerpauschale bei Teilzeit

Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Pendlerpauschale aliquotiert, wenn Sie nicht an mindestens 11 Tagen pro Monat zur Arbeitsstätte fahren:

Fahrttage pro MonatAnteil der Pendlerpauschale
11 Tage und mehrVolle Pendlerpauschale (100 %)
8 bis 10 TageZwei Drittel (66,67 %)
4 bis 7 TageEin Drittel (33,33 %)
Weniger als 4 TageKein Anspruch (0 %)

Dieselbe Aliquotierung gilt für den Pendlereuro.

Pendlerpauschale und Homeoffice

Durch die zunehmende Verbreitung von Homeoffice stellt sich die Frage: Wie wirkt sich Homeoffice auf die Pendlerpauschale aus?

Die Antwort: Homeoffice-Tage zählen nicht als Tage, an denen Sie zur Arbeitsstätte fahren. Wenn Sie also beispielsweise 3 Tage im Büro und 2 Tage im Homeoffice arbeiten, haben Sie nur ca. 12-13 Tage pro Monat am Arbeitsort. Das reicht für die volle Pendlerpauschale (11+ Tage).

Aber: Wenn Sie 4 Tage Homeoffice und nur 1 Tag Büro haben, sind das nur ca. 4 Tage im Monat — dann gibt es nur ein Drittel der Pendlerpauschale. Dafür können Sie an den Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale von 3 Euro pro Tag (max. 100 Tage pro Jahr) geltend machen. Diese wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Pendlerpauschale bei mehreren Arbeitgebern

Haben Sie mehrere Dienstverhältnisse, können Sie die Pendlerpauschale nur für eines geltend machen — und zwar für jenes Dienstverhältnis, bei dem die regelmäßige Fahrt zur Arbeitsstätte anfällt. Bei gleichzeitigen Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitsstätten können Sie unter Umständen für jedes eine eigene Pendlerpauschale beantragen.

Pendlerpauschale bei wechselnden Arbeitsstätten

Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten (z. B. auf Baustellen oder im Außendienst) haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale für Fahrten zu den wechselnden Arbeitsstätten. Diese Fahrten gelten als Dienstreisen und werden anders abgerechnet. Die Fahrt zum Betriebsstandort des Arbeitgebers kann aber eine Pendlerpauschale begründen.

Pendlerpauschale und Klimaticket

Besitzen Sie ein Klimaticket (Österreich-Ticket oder regionales Ticket), ändert das grundsätzlich nichts an Ihrem Anspruch auf die Pendlerpauschale. Die Pendlerpauschale wird unabhängig davon gewährt, welches Verkehrsmittel Sie tatsächlich nutzen und welche Kosten Ihnen entstehen. Es handelt sich um eine Pauschale, nicht um einen Kostenersatz.

Allerdings: Wenn Ihr Arbeitgeber das Klimaticket bezuschusst oder vollständig übernimmt (Jobticket), müssen Sie prüfen, ob dieser Zuschuss als steuerfreier Sachbezug gewährt wird. Seit 2023 können Arbeitgeber Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei zur Verfügung stellen. In diesem Fall bleibt die Pendlerpauschale trotzdem bestehen.

Pendlerpauschale bei Karenz, Krankenstand und Urlaub

Während Karenz und längerem Krankenstand (über einen Monat) entfällt die Pendlerpauschale für die betroffenen Monate. Normaler Urlaub und kurzfristiger Krankenstand haben keinen Einfluss — die Pendlerpauschale wird weiterhin gewährt.

Pendlerpauschale für Lehrlinge und Studenten

Auch Lehrlinge, die zu ihrem Ausbildungsbetrieb pendeln, haben Anspruch auf die Pendlerpauschale. Werkstudenten können die Pendlerpauschale für die Fahrt zum Arbeitsplatz (nicht zur Universität) geltend machen.

Praxisbeispiele: So viel sparen Sie mit der Pendlerpauschale

Beispiel 1: Bürokauffrau in Linz, 25 km Arbeitsweg, ÖV-Anbindung

  • Kleine Pendlerpauschale (20—40 km): 372 Euro pro Jahr
  • Pendlereuro: 25 x 6 = 150 Euro pro Jahr
  • Grenzsteuersatz 30 %: Steuerersparnis Pauschale: 111,60 Euro + 150 Euro Pendlereuro
  • Gesamtersparnis: ca. 262 Euro pro Jahr

Beispiel 2: Mechaniker im ländlichen Niederösterreich, 35 km, kein ÖV

  • Große Pendlerpauschale (20—40 km): 1.356 Euro pro Jahr
  • Pendlereuro: 35 x 6 = 210 Euro pro Jahr
  • Grenzsteuersatz 40 %: Steuerersparnis Pauschale: 542,40 Euro + 70 Euro Pendlereuro
  • Gesamtersparnis: ca. 612 Euro pro Jahr

Beispiel 3: Managerin in Wien, 65 km Anfahrt aus dem Burgenland, kein ÖV

  • Große Pendlerpauschale (über 60 km): 3.672 Euro pro Jahr
  • Pendlereuro: 65 x 6 = 390 Euro pro Jahr
  • Grenzsteuersatz 48 %: Steuerersparnis Pauschale: 1.762,56 Euro + 390 Euro Pendlereuro
  • Gesamtersparnis: ca. 2.153 Euro pro Jahr

Steueroptimierung rund um die Pendlerpauschale

Tipp 1: Pendlerrechner regelmäßig neu berechnen

Prüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob sich Ihr Ergebnis im Pendlerrechner geändert hat. Fahrplanänderungen, neue Verkehrsverbindungen oder ein Umzug können dazu führen, dass Ihnen statt der kleinen nun die große Pendlerpauschale zusteht — oder umgekehrt.

Tipp 2: Unzumutbarkeit dokumentieren

Wenn Sie die große Pendlerpauschale geltend machen, obwohl es theoretisch öffentliche Verkehrsmittel gibt, dokumentieren Sie die Unzumutbarkeit sorgfältig. Fotografieren Sie beispielsweise die Entfernung zur nächsten Haltestelle, bewahren Sie ärztliche Bestätigungen auf oder dokumentieren Sie Ihre Schichtzeiten.

Tipp 3: Kombination mit Homeoffice-Pauschale

Wenn Sie an manchen Tagen im Homeoffice arbeiten und dadurch weniger als 11 Tage im Monat pendeln, können Sie die gekürzte Pendlerpauschale mit der Homeoffice-Pauschale kombinieren. So nutzen Sie beide Vorteile optimal.

Tipp 4: Pendlerpauschale auch bei geringem Einkommen

Geringverdiener, die keine oder wenig Lohnsteuer zahlen, können die Pendlerpauschale als sogenannte Negativsteuer (SV-Rückerstattung) erhalten. Bis zu 400 Euro des Pendlerpauschales können über den Verkehrsabsetzbetrag rückerstattet werden.

Tipp 5: Arbeitgeber-Jobticket prüfen

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er ein Jobticket (Klimaticket oder regionale Jahreskarte) steuerfrei zur Verfügung stellt. Das ist für den Arbeitgeber seit 2023 als steuerfreier Sachbezug möglich und Sie behalten trotzdem Ihre Pendlerpauschale.

Häufige Fehler bei der Pendlerpauschale

Fehler 1: Pendlerrechner nicht genutzt

Viele Arbeitnehmer machen Angaben zur Pendlerpauschale auf Basis eigener Schätzungen. Das Finanzamt verlangt jedoch das offizielle Ergebnis des Pendlerrechners. Ohne gültiges L34a-Formular riskieren Sie die Nachforderung.

Fehler 2: Falsche Angabe der Entfernung

Die Entfernung wird auf der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemessen — nicht auf der tatsächlich gefahrenen Strecke. Der Pendlerrechner berechnet das automatisch korrekt.

Fehler 3: Aliquotierung bei Teilzeit vergessen

Wer weniger als 11 Tage pro Monat zur Arbeitsstätte fährt, muss die Pendlerpauschale kürzen. Das Finanzamt prüft zunehmend die Konsistenz zwischen gemeldeten Arbeitstagen und Pendlerpauschale.

Fehler 4: Änderungen nicht gemeldet

Wechseln Sie den Wohnort oder die Arbeitsstätte, müssen Sie ein neues L34a erstellen und dem Arbeitgeber vorlegen. Andernfalls werden die alten (nun falschen) Werte weiter berücksichtigt.

Rechtliche Grundlagen

Die Pendlerpauschale ist in § 16 Abs. 1 Z 6 EStG geregelt. Der Pendlereuro findet sich in § 33 Abs. 5 Z 4 EStG. Die Pendlerverordnung (BGBl. II Nr. 276/2013) regelt die Details zur Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und die Ermittlung der Entfernung über den Pendlerrechner.

Die Pendlerpauschale ist ein wesentlicher Steuerbonus für alle österreichischen Arbeitnehmer mit längerem Arbeitsweg. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Kleine Pendlerpauschale: Ab 20 km, wenn ÖV zumutbar, bis 1.476 Euro/Jahr
  • Große Pendlerpauschale: Ab 2 km, wenn ÖV nicht zumutbar, bis 3.672 Euro/Jahr
  • Pendlereuro: 6 Euro pro km Entfernung pro Jahr als Absetzbetrag
  • Pendlerrechner des BMF ist verbindlich — nutzen Sie ihn!
  • L34a-Formular an den Arbeitgeber für laufende Berücksichtigung
  • Bei Homeoffice wird die Pendlerpauschale aliquotiert

Prüfen Sie Ihre Ansprüche und holen Sie sich Ihre verdiente Steuerentlastung — der Aufwand von wenigen Minuten am Pendlerrechner kann sich mit mehreren hundert Euro pro Jahr bezahlt machen.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale in Österreich 2026?

Die große Pendlerpauschale reicht von 696 bis 3.672 Euro pro Jahr, die kleine Pendlerpauschale von 372 bis 1.476 Euro pro Jahr, je nach Entfernung zum Arbeitsplatz. Zusätzlich gibt es den Pendlereuro von 6 Euro pro Kilometer Entfernung und Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale?

Die große Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist (kein Angebot, unzumutbare Gehzeit zur Haltestelle, Gesundheitseinschränkung). Sie gilt ab 2 km Entfernung. Die kleine Pendlerpauschale gibt es, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind, aber die einfache Entfernung mindestens 20 km beträgt.

Wie beantrage ich die Pendlerpauschale?

Nutzen Sie den Pendlerrechner des BMF (pendlerrechner.bmf.gv.at), drucken Sie das Ergebnis aus (Formular L34a) und geben Sie es Ihrem Arbeitgeber. Alternativ können Sie die Pendlerpauschale im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline geltend machen.

Bekomme ich die Pendlerpauschale auch bei Teilzeit oder Homeoffice?

Bei Teilzeit (weniger als 11 Tage pro Monat am Arbeitsort) wird die Pendlerpauschale aliquotiert: Bei 8-10 Tagen gibt es zwei Drittel, bei 4-7 Tagen ein Drittel. Bei weniger als 4 Tagen entfällt sie. Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrttage.

Rf
Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.