Pendlerpauschale: die zwei Tabellen und die Elf-Tage-Regel

Ob Öffis zumutbar sind, verdoppelt den Betrag. Dazu der Pendlereuro, der anders wirkt als die Pauschale - und Beträge, die seit Jahren stillstehen.

Stand: 03. September 2026 10 Min. Lesezeit

Pendlerpauschale-Rechner 2026

Pauschale/Jahr

€ 696,00

Pendlereuro/Jahr

€ 210,00

Gesamt/Jahr

€ 906,00

Kleine Pendlerpauschale€ 696,00/Jahr
Pauschale/Monat€ 58,00
Pendlereuro (35 km x 6 EUR)€ 210,00/Jahr
Pendlerpauschale Pendlereuro

Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag (mindert die Steuerbemessungsgrundlage), der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag (mindert direkt die Steuer). Kleine PP ab 20 km bei Öffi-Zumutbarkeit, große PP ab 2 km ohne Öffi. Stand 2026. Keine Steuerberatung.

Zwei Menschen wohnen gleich weit von ihrer Arbeitsstätte entfernt und bekommen unterschiedlich viel - der eine 696 Euro im Jahr, der andere 1.476 Euro. Der Unterschied liegt nicht in der Strecke, sondern in der Frage, ob ihnen ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist.

Dazu kommt der Pendlereuro, der oft als Nebensache behandelt wird und bei langen Strecken mehr bringt als die Pauschale selbst.

Die beiden Tabellen

§ 16 Abs 1 Z 6 EStG unterscheidet nach der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel.

Kleines Pendlerpauschale (lit. c), wenn ein Massenbeförderungsmittel zumutbar ist:

Entfernungjährlich
mindestens 20 bis 40 km696 Euro
über 40 bis 60 km1.356 Euro
über 60 km2.016 Euro

Großes Pendlerpauschale (lit. d), wenn die Benützung „zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar” ist:

Entfernungjährlich
mindestens 2 bis 20 km372 Euro
über 20 bis 40 km1.476 Euro
über 40 bis 60 km2.568 Euro
über 60 km3.672 Euro

Zwei Unterschiede fallen auf. Der Betrag ist in jeder Stufe rund doppelt so hoch - und die Untergrenze sinkt von 20 auf zwei Kilometer. Wer nur wenige Kilometer fährt, kommt also nur über das große Pauschale überhaupt zu einem Abzug.

Die Zumutbarkeit richtet sich nach Wegzeit und Verfügbarkeit und wird über den amtlichen Pendlerrechner ermittelt. Dessen Ergebnis ist auszudrucken und beim Arbeitgeber oder in der Veranlagung vorzulegen; eine eigene Einschätzung ersetzt es nicht.

Die Elf-Tage-Regel

Nach lit. e setzt das volle Pauschale voraus, dass der Arbeitnehmer an mindestens elf Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt. Wird das nicht erreicht, gebührt es anteilig:

Fahrten im KalendermonatAnteil
mindestens elfvoll
acht bis zehnzwei Drittel
vier bis siebenein Drittel
weniger als vierkeines

Das ist der Punkt, an dem Telearbeit und Teilzeit hineinspielen. Wer regelmäßig drei Tage pro Woche im Homeoffice ist, kommt auf rund neun Bürotage im Monat - und damit auf zwei Drittel. Die Rechnung erfolgt monatsweise, nicht als Jahresdurchschnitt.

Der Pendlereuro wirkt anders

Neben dem Pauschale steht nach § 33 Abs 5 Z 4 EStG ein Pendlereuro von jährlich sechs Euro je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zu, sofern ein Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht.

Der Unterschied ist grundsätzlich:

  • Das Pauschale ist ein Freibetrag. Es senkt die Bemessungsgrundlage, die Ersparnis entspricht dem Grenzsteuersatz.
  • Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag. Er senkt die Steuer unmittelbar, bei jedem gleich.

Bei 50 Kilometern einfacher Fahrtstrecke sind das 300 Euro Pendlereuro. Zum Vergleich: Das kleine Pauschale von 1.356 Euro bringt bei 30 Prozent Grenzsteuersatz rund 407 Euro Steuerersparnis. Der Pendlereuro ist also kein Randposten, sondern erreicht bei mittleren Einkommen fast die Größenordnung der Pauschale.

Wann es entfällt

Nach lit. b steht kein Pendlerpauschale zu, wenn dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für den Arbeitsweg zur Verfügung steht. Das ist der klassische Fall des Firmenwagens mit Privatnutzung.

Ausdrücklich ausgenommen von dieser Einschränkung ist ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Elektrofahrrad. Wer ein Dienstrad nutzt, verliert das Pauschale also nicht - eine Regelung, die im Zuge der steuerlichen Förderung von Dienstfahrrädern eingefügt wurde und in älteren Darstellungen fehlt.

Ebenfalls abgegolten und damit nicht zusätzlich absetzbar sind alle sonstigen Kosten des Arbeitswegs. Das Gesetz sagt es deutlich: Mit Verkehrsabsetzbetrag, Pendlerpauschale und Pendlereuro sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Kilometergeld für den Arbeitsweg gibt es daher nicht; es betrifft nur Dienstreisen, wie beim Kilometergeld beschrieben.

Die Beträge stehen still

Die Grenzbeträge des Steuertarifs werden jährlich an die Inflation angepasst. Die Beträge des Pendlerpauschales nicht: § 33 Abs 1a EStG zählt jene Bestimmungen auf, die der Anpassung unterliegen, und § 16 Abs 1 Z 6 steht nicht darauf.

Praktisch heißt das, dass die Entlastung mit jeder Inflationsrate real kleiner wird, während Treibstoff- und Ticketpreise steigen. Dieselbe Beobachtung gilt für den Selbstbehalt bei den außergewöhnlichen Belastungen - beides sind Stellen, an denen die kalte Progression ohne gesetzlichen Ausgleich weiterwirkt.

Beantragen

Zwei Wege stehen offen. Über das Formular L 34 EDV wird das Pauschale dem Arbeitgeber bekanntgegeben und dann laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt. Oder es wird nachträglich in der Veranlagung geltend gemacht, wie beim Lohnsteuerausgleich beschrieben.

Ändern sich die Verhältnisse - Umzug, Arbeitsplatzwechsel, mehr Telearbeit -, ist das dem Arbeitgeber binnen eines Monats zu melden. Unterbleibt die Meldung, kommt es in der Veranlagung zur Nachforderung.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Pendlerpauschale?

Beim kleinen Pauschale 696, 1.356 oder 2.016 Euro jährlich je nach Entfernung ab 20 Kilometern. Beim großen Pauschale 372, 1.476, 2.568 oder 3.672 Euro, hier bereits ab zwei Kilometern.

Wann steht das große Pendlerpauschale zu?

Wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar ist. Dann gilt die zweite Tabelle, und die Untergrenze sinkt von 20 auf zwei Kilometer.

Wie oft muss ich fahren?

An mindestens elf Tagen im Kalendermonat. Wird diese Zahl nicht erreicht, gebührt das Pauschale nur anteilig - bei acht bis zehn Tagen zwei Drittel, bei vier bis sieben Tagen ein Drittel.

Was ist der Pendlereuro?

Ein Absetzbetrag von sechs Euro jährlich je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke. Er setzt einen Anspruch auf ein Pendlerpauschale voraus und senkt die Steuer direkt, nicht die Bemessungsgrundlage.

Bekomme ich das Pauschale mit einem Firmenauto?

Nein. Wird ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für den Arbeitsweg zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. Für ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Elektrofahrrad gilt diese Einschränkung ausdrücklich nicht.

Werden die Beträge an die Inflation angepasst?

Nein. Die Beträge des Pendlerpauschales gehören nicht zu jenen, die Paragraf 33 Absatz 1a EStG der jährlichen Inflationsanpassung unterwirft. Sie verlieren damit real jedes Jahr an Wert.