Steuern in Österreich: Ratgeber und Rechner
Alle Informationen zu Steuern in Österreich: Lohnsteuerausgleich, Einkommensteuer, KESt, Familienbeihilfe und mehr. Aktuelle Steuertipps.
Wer nichts tut, bekommt unter Umständen trotzdem etwas zurück - aber nur das, was das Finanzamt ohnehin weiß. Die antragslose Veranlagung stützt sich auf die übermittelten Lohnzettel und rechnet damit die Lohnsteuer neu. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen stehen in diesen Daten nicht. Wer sie geltend machen will, muss den Lohnsteuerausgleich selbst einreichen - dafür bleiben fünf Jahre Zeit.
Die Steuersätze selbst sind schnell aufgezählt: null bis 55 Prozent Einkommensteuer, 27,5 Prozent auf Kapitalerträge, 23 Prozent Körperschaftsteuer, 20 Prozent Umsatzsteuer im Normalfall. Kompliziert wird die Rechnung durch die Absetzbeträge, Freibeträge und Pauschalen darum herum - und durch die Frage, welche davon jährlich an die Inflation angepasst werden und welche stillstehen. 2026 gilt beides nebeneinander.
Das österreichische Steuersystem im Überblick
Seit 1. Jänner 2021 gibt es keine örtlichen Finanzämter mehr. § 49 BAO kennt nur noch zwei: das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe. Die früheren 40 Ämter wurden zu Dienststellen einer einzigen Behörde - die Adressen blieben, die örtliche Zuständigkeit fiel weg. Übergeordnet ist das Bundesministerium für Finanzen.
Die Steuerarten teilen sich in direkte, die beim Einkommen ansetzen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer), und indirekte, die im Preis stecken (Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern). Für Privatpersonen zählt vor allem die Einkommensteuer: Sie erfasst das gesamte Einkommen, gleich ob aus unselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit.
Die wichtigsten Steuerarten in Österreich
Einkommensteuer (ESt) und Lohnsteuer
Die Einkommensteuer ist die bedeutendste direkte Steuer in Österreich und wird progressiv erhoben. Das bedeutet: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Für unselbstständig Erwerbstätige wird sie direkt als Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Steuerstufen werden seit 2023 jährlich an die Inflation angepasst (Abschaffung der kalten Progression). Im Jahr 2026 gelten folgende Einkommensteuerstufen:
| Einkommensstufe | Steuersatz |
|---|---|
| bis 13.539 Euro | 0 % |
| 13.539 bis 21.992 Euro | 20 % |
| 21.992 bis 36.458 Euro | 30 % |
| 36.458 bis 70.365 Euro | 40 % |
| 70.365 bis 104.859 Euro | 48 % |
| 104.859 bis 1.000.000 Euro | 50 % |
| über 1.000.000 Euro | 55 % |
Der Lohnsteuerausgleich (offiziell: Arbeitnehmerveranlagung) ermöglicht es Arbeitnehmern, zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückzufordern. Insbesondere wer Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen kann, profitiert davon erheblich.
Umsatzsteuer (USt)
Österreich hat seit 1. Juli 2026 vier Umsatzsteuersätze. Zu den bisherigen 20, 13 und 10 Prozent kam mit § 10 Abs 1a UStG ein Satz von 4,9 Prozent für zwölf genau bezeichnete Grundnahrungsmittel; er geht den Sätzen von 10 und 13 Prozent vor. Zehn Prozent gelten unter anderem für die Gegenstände der Anlage 1, für Vermietung zu Wohnzwecken und Personenbeförderung, 13 Prozent für die Anlage 2, etwa lebende Tiere, Pflanzen und bestimmte kulturelle Leistungen. Einzelheiten bei der Mehrwertsteuer. Für Unternehmer ist die Umsatzsteuer über den Vorsteuerabzug meist ein durchlaufender Posten, für Endverbraucher eine echte Belastung.
Körperschaftsteuer (KöSt)
Die Körperschaftsteuer betrifft juristische Personen wie GmbHs und Aktiengesellschaften. Der Steuersatz wurde schrittweise gesenkt und liegt seit 2024 bei 23 %. Im europäischen Vergleich ist dies ein wettbewerbsfähiger Wert, der Österreich als Unternehmensstandort attraktiv macht. Zur Wahl der Rechtsform siehe Business und Selbstständigkeit.
Kapitalertragsteuer (KESt)
Die Kapitalertragsteuer beträgt in Österreich 27,5 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Sie wird als Endbesteuerung einbehalten, d. h. diese Einkünfte müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bei österreichischen Banken und steuereinfachen Brokern wird die KESt automatisch abgezogen. Wer bei einem ausländischen Broker handelt, muss die Steuer selbst über die Einkommensteuererklärung abführen.
Wichtige Steueränderungen 2026
Das Steuerjahr 2026 bringt mehrere relevante Neuerungen für österreichische Steuerzahler. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Abschaffung der kalten Progression - automatische Anpassung
Seit 2023 werden die Steuerstufen und zahlreiche Absetzbeträge automatisch an die Inflation angepasst. Für 2026 bedeutet das eine erneute Anhebung der Steuergrenzen, sodass Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, nicht zu einer höheren Steuerlast führen. Zwei Drittel der Anpassung erfolgen automatisch, ein Drittel wird von der Bundesregierung gezielt verteilt - etwa über erhöhte Absetzbeträge oder den Familienbonus Plus.
Erhöhte Absetzbeträge und Freibeträge
Für 2026 wurden die Absetzbeträge des § 33 Abs 4 bis 8 EStG um 1,733 Prozent inflationsangepasst, darunter der Verkehrsabsetzbetrag, der Pensionistenabsetzbetrag und der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag. Der Familienbonus Plus steht in einem eigenen Absatz und ist von dieser Anpassung nicht erfasst: Er beträgt 166,68 Euro monatlich je Kind bis zum 18. Geburtstag, also 2.000,16 Euro im Jahr, und wird direkt von der Steuer abgezogen.
Kryptowährungen und digitale Assets
Seit dem 1. März 2022 unterliegen Kryptowährungen in Österreich der KESt von 27,5 %. Für 2026 gelten weiterhin die Übergangsregelungen für Altbestände (vor dem 1. März 2021 angeschafft). Steuerpflichtige sollten genau zwischen Alt- und Neubestand unterscheiden und ihre Transaktionen sorgfältig dokumentieren.
Familienleistungen: die Valorisierung ist ausgesetzt
Die seit 2023 bestehende jährliche Anpassung der Familienleistungen entfällt für 2026, 2027 und 2028. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus bleiben auf dem Stand von 2025, der Kinderabsetzbetrag unverändert bei 70,90 Euro monatlich je Kind. Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter des Kindes und steigt über die Geschwisterstaffelung mit der Kinderzahl. Das ist die Gegenbewegung zur Inflationsanpassung bei den Absetzbeträgen: Der Tarif wird nachgezogen, die Familienleistungen nicht.
Steuerarten im Vergleich - Was zahlen Österreicher?
| Steuerart | Steuersatz | Betrifft | Mehr Infos |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (ESt) | 0 % bis 55 % | Natürliche Personen | Lohnsteuerausgleich |
| Körperschaftsteuer (KöSt) | 23 % | GmbH, AG | Business-Ratgeber |
| Umsatzsteuer (USt) | 20 % / 13 % / 10 % / 4,9 % | Unternehmer, Endverbraucher | Mehrwertsteuer |
| Kapitalertragsteuer (KESt) | 27,5 % | Anleger, Sparer | KESt-Ratgeber |
| Immobilienertragsteuer (ImmoESt) | 30 % | Immobilienverkäufer | Spekulationsfrist |
| Grunderwerbsteuer | 3,5 %, in der Familie ab 0,5 % | Immobilienkäufer | Grunderwerbsteuer |
Steuern sparen: Tipps für Arbeitnehmer und Selbstständige
In Österreich gibt es zahlreiche legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Hier die wichtigsten Ansatzpunkte:
- Arbeitnehmerveranlagung durchführen: Der Lohnsteuerausgleich kann über FinanzOnline einfach und kostenlos eingereicht werden. Sie haben bis zu fünf Jahre rückwirkend Zeit dafür.
- Werbungskosten absetzen: Fortbildung, Fachliteratur, Arbeitsmittel oder doppelte Haushaltsführung wirken erst, soweit sie den Pauschbetrag von 132 Euro übersteigen - dieser wird ohne Nachweis abgezogen. Wer 200 Euro nachweist, verbessert sich um 68 Euro Bemessungsgrundlage, nicht um 200. Siehe Werbungskosten.
- Sonderausgaben nutzen: Versicherungsprämien und Wohnraumsanierung sind seit der Veranlagung 2021 nicht mehr abzugsfähig, auch bei alten Verträgen. Übrig sind vor allem Kirchenbeiträge bis 600 Euro, Spenden an begünstigte Einrichtungen, Steuerberatungskosten und die thermisch-energetische Sanierung. Siehe Sonderausgaben.
- Pendlerpauschale und Pendlereuro: Wer eine bestimmte Entfernung zum Arbeitsplatz zurücklegt und keinen zumutbaren öffentlichen Verkehr nutzen kann, profitiert von der Pendlerpauschale.
- Familienbonus Plus: Dieser steht jedem Elternteil zu und reduziert die Steuerlast direkt um bis zu 2.000 Euro pro Kind.
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Behinderungen oder Katastrophenschäden können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden.
FinanzOnline - Steuern digital erledigen
Über FinanzOnline, das elektronische Portal des BMF, laufen Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung. Der einfachste Zugang führt über die ID Austria: Wer sie hat, braucht keine gesonderte Registrierung und keine eigenen Zugangsdaten. Alternativ gibt es Zugangsdaten, die online, bei einer Dienststelle oder per Post ausgestellt werden. Was dort bereits an Daten liegt und was nicht, steht bei FinanzOnline.
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