Geschäftskonto in Österreich: Pflicht, Preise und Gründerangebote
Ein eigenes Geschäftskonto ist gesetzlich nicht vorgeschrieben - die Banken erzwingen es über ihre Bedingungen. Preisbausteine, Kanalkosten und NeuFöG.
Die meistgestellte Frage zum Geschäftskonto hat eine klare Antwort, und sie steht in fast jedem Ratgeber falsch: Ein eigenes Geschäftskonto ist in Österreich gesetzlich nicht vorgeschrieben. Weder das Unternehmensgesetzbuch noch die Bundesabgabenordnung noch die Gewerbeordnung verlangen es. Ihre Pflichten knüpfen durchgehend an Bücher und Aufzeichnungen an, nie an ein Konto.
Trotzdem werden Sie eines brauchen. Der Grund steht nicht im Gesetz, sondern in den Geschäftsbedingungen der Banken - und dort deutlicher, als die meisten erwarten.
Was die Banken tatsächlich regeln
Die erwartete Klausel, dass ein Privatkonto nicht geschäftlich genutzt werden dürfe, findet sich bei den geprüften Instituten nicht. Was sich findet, wirkt subtiler und ist wirksamer: eine Vermutungsregel. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es:
„Konten eines Unternehmers gelten im Zweifel als Geschäftskonten.”
Das verbietet nichts - es ordnet zu. Und die Zuordnung hat Folgen, denn Verbraucherschutzrechte aus dem Zahlungsdienstegesetz sind gegenüber Nicht-Verbrauchern abdingbar, und die Geschäftsbedingungen üben dieses Recht aus. Wer sein Konto geschäftlich nutzt, verliert also Schutz, den er als Verbraucher hätte, ohne dass sich am Kontovertrag sichtbar etwas ändert.
Ein zweiter Hebel steht im Gesetz selbst. Das Verbraucherzahlungskontogesetz erlaubt die Kündigung sogar eines Basiskontos, wenn es wiederholt unternehmerisch genutzt wird. Beim Konto mit Rechtsanspruch endet die Geduld also ebenfalls.
Und drittens definieren die Institute ihre Privatkonten so, dass Selbstständige gar nicht hineinpassen. Die DADAT verlangt für ihr Gehaltskonto ausdrücklich eine „unselbstständige Erwerbstätigkeit”, die easybank beschreibt easy gratis als Gehalts- oder Pensionskonto für natürliche Personen.
Für die GmbH gilt übrigens nicht, was überall steht. Paragraf 10 GmbHG lässt für die Einzahlung der Stammeinlage ausdrücklich auch ein Konto der Geschäftsführer oder ein Notar-Anderkonto zu; zwingend ist nur die schriftliche Bankbestätigung. Für die laufende Geschäftstätigkeit regelt die Bestimmung gar nichts. Die Behauptung, ein Geschäftskonto sei für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben, findet sich zwar auch auf Bankseiten - ein Normzitat liefert sie nicht.
Ein Begriff, drei Namen
Geschäftskonto, Firmenkonto, Businesskonto: Zwischen diesen Bezeichnungen gibt es keinen belegbaren Unterschied. Mehrere Institute verwenden zwei oder drei davon auf derselben Seite.
Der Unterschied, der tatsächlich trägt, verläuft woanders - zwischen Verbraucher und Unternehmer. Daran hängen die abdingbaren Schutzrechte, die Vermutungsregel oben und die Frage, welche Produkte Ihnen offenstehen.
Der Preis besteht aus drei Bausteinen
Hier unterscheidet sich das Geschäftskonto grundlegend vom Privatkonto, und hier entstehen die Überraschungen:
- Kontoführung - ein fixer Monats- oder Quartalsbetrag
- Buchungsposten - ein Entgelt je Buchung, meist gestaffelt nach Kanal
- Umsatzabhängiges Entgelt - Promille oder Prozent von der größeren Umsatzseite
Der dritte Baustein ist die Falle. Er heißt je nach Institut Manipulationsentgelt, Umsatzprovision oder Kontoführungsprovision, wird von der größeren Umsatzseite berechnet - also von Soll- oder Habenumsatz, je nachdem welcher höher ist - und taucht in der Werbung nicht auf. Ein als „Kontoführung GRATIS” beworbenes Konto kann so mindestens sechs Euro im Monat kosten, sobald Umsätze laufen.
Bei den Buchungsposten gibt es zwei Schulen. Das Freiposten-Modell enthält eine Stückzahl im Paketpreis - etwa 100 bis 250 Transaktionen pro Quartal bei der Oberbank, 60 elektronische pro Quartal bei easy business pro, 20 pro Monat bei der BAWAG BusinessBox. Die reine Einzelverrechnung rechnet ab der ersten Buchung ab; so handhaben es unter anderem Bank Austria, Volksbank Wien und easy business basic.
Der Kanal kostet mehr als die Menge
Dieselbe Überweisung kostet je nach Weg ein Vielfaches. Das ist der wirksamste Hebel, den Sie selbst in der Hand haben:
| Institut | elektronisch | beleghaft oder Schalter | Faktor |
|---|---|---|---|
| Raiffeisenbank Stockerau | 0,24 Euro | 1,20 Euro | 5,0 |
| Bank Austria Konto4Business | 0,44 Euro | 2,60 Euro | 5,9 |
| Erste s Geschäftskonto | 0,49 Euro | 4,37 Euro | 8,9 |
| easy business basic | 0,35 Euro | 4,00 Euro | 11,4 |
| Volksbank Wien Business Klassik | 0,12 Euro | 1,37 Euro | 11,4 |
| bank99 | 0,31 Euro | 7,48 Euro | 24,1 |
Bei der bank99 kostet der Schalterweg das 24-Fache des elektronischen. Wer 50 Buchungen im Monat hat und sie beleghaft erledigt, zahlt dort 374 Euro im Monat statt 15,50.
Bargeld ist der zweite große Block und wird sehr unterschiedlich behandelt - von „im Paketpreis inkludiert” bis 14,60 Euro je Schaltereinzahlung. Für bargeldintensive Betriebe kippt hier die gesamte Rechnung, unabhängig davon, was die Kontoführung kostet.
Eine fertige Beispielrechnung wäre an dieser Stelle irreführend, weil das Ergebnis vollständig davon abhängt, wie viele Buchungen über welchen Kanal laufen und wie viel Bargeld dazukommt. Die drei Größen, die Sie vorher wissen müssen, sind genau diese: Buchungszahl, Kanalmix, Bargeldanteil.
Was bei der Gründung hilft
Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit Neugründer von bestimmten Abgaben und Gebühren. Der praktisch wichtigste Punkt ist eine Frist, an der viele scheitern: Die Erklärung NeuFö2 muss im Zeitpunkt der Inanspruchnahme bereits vorliegen. Eine nachträgliche Rückerstattung gibt es nicht. Nur für die Gerichtsgebühren bei der Firmenbucheintragung sieht das Gerichtsgebührengesetz eine Nachfrist von 14 Tagen vor, und auch die nur unter Bedingungen.
Wer die Erklärung erst nach der Anmeldung besorgt, zahlt also, was er nicht hätte zahlen müssen. Beraten und ausgestellt wird sie über die Wirtschaftskammer im Rahmen des Gründerservice.
Gründerangebote der Banken gibt es, und sie folgen dem Muster, das auch bei Privatkonten gilt: befristete Gebührenfreiheit, danach der reguläre Preis. Zwei Beobachtungen dazu:
Erstens ist die entscheidende Zahl nicht der Aktionspreis, sondern der Folgepreis - und der steht im Preisblatt des Nachfolgeprodukts.
Zweitens sind die Aktionen selbst befristet, und das nicht immer sauber gepflegt: Bei zwei Instituten standen im August 2026 noch Angebote online, deren Fristen im März beziehungsweise Juni 2026 abgelaufen waren. Vor der Eröffnung lohnt der Blick auf das Kleingedruckte, ob die Aktion überhaupt noch läuft.
Anbieter ohne Filialnetz
Für viele Selbstständige liegt der Gedanke nahe, ein Geschäftskonto bei einem digitalen Anbieter zu führen. Vier Punkte sollten Sie vorher kennen.
Die digitalen Anbieter vergeben keine österreichische IBAN. Das ist zulässig - eine DE-IBAN darf in Österreich nicht abgelehnt werden -, führt bei Kunden und Behörden aber regelmäßig zu Rückfragen. Die Rechtsgrundlage dazu steht auf der Seite zur DKB.
Die Zielgruppen sind eng geschnitten, und zwar gegenläufig. Revolut Business schließt Einzelunternehmen aus, N26 Business schließt Kapitalgesellschaften aus - dort läuft das Konto nur auf den eigenen Namen, ein Firmenname erscheint weder auf Konto noch Karte.
Bargeld ist das größte Problem. Unter den digitalen Anbietern ermöglicht nur N26 über CASH26 eine Bargeldeinzahlung in Österreich. Wer Bareinnahmen hat, kommt an einem Institut mit Schalter- oder Automatennetz kaum vorbei.
Bei einem Anbieter ließ sich nicht einmal klären, ob er österreichische Firmen überhaupt annimmt: Die eigenen Seiten widersprechen sich, ob Österreich zu den bedienten Ländern zählt. In solchen Fällen hilft nur eine schriftliche Anfrage vor der Gründung.
Ein Hinweis zu einem Anbieter, der in Vergleichen häufig auftaucht: Die DADAT führt kein Geschäftskonto. Ihre Kontonavigation kennt ausschließlich Privatkonten, und bei der Eröffnung schließt sie Selbstständige ausdrücklich aus.
Was Sie zur Eröffnung brauchen
Die Institute veröffentlichen ihre Unterlagenlisten nur teilweise, ausführlich etwa Bank Austria und Erste Bank. Was durchgehend verlangt wird, sind Lichtbildausweis, Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug je nach Rechtsform sowie die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern.
Die UID-Nummer hat mit dem Konto nichts zu tun. Sie brauchen sie für die Umsatzsteuer, nicht für die Kontoeröffnung - und als Kleinunternehmer unter der Grenze von 55.000 Euro brutto zunächst gar nicht.
Worauf es ankommt
- Rechnen Sie mit drei Bausteinen, nicht mit einem. Die Kontoführung ist oft der kleinste Posten.
- Zählen Sie Ihre Buchungen und trennen Sie nach Kanal. Zwischen elektronisch und beleghaft liegt bis zum 24-Fachen.
- Klären Sie den Bargeldweg vorher. Er entscheidet bei bargeldintensiven Betrieben über alles andere.
- Holen Sie die NeuFöG-Erklärung vor der ersten Gebühr, nicht danach.
- Prüfen Sie beim Gründerangebot den Folgepreis und ob die Aktion noch läuft.
Wie die Institute ihre Privatkonten bepreisen und welche Bedingungen dort gelten, steht auf den Seiten von BAWAG, Bank Austria, bank99 und Erste Bank und Sparkassen. Die Systematik hinter kostenlosen Konten erklärt die Seite zum Gratis-Konto.
Quellen
- Paragraf 10 GmbH-Gesetz im RIS zur Einzahlung der Stammeinlage und zur Bankbestätigung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der easybank mit der Vermutungsregel für Geschäftskonten, Fassung August 2022
- Preisblatt easy business basic, abgerufen 17.08.2026
- Neugründungs-Förderungsgesetz im RIS mit den Voraussetzungen und der Erklärung NeuFö2
- WKO Gründerservice zur Ausstellung der NeuFöG-Erklärung, abgerufen 17.08.2026
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Geschäftskonto in Österreich Pflicht?
Gesetzlich nicht. Weder Unternehmensgesetzbuch noch Bundesabgabenordnung noch Gewerbeordnung verlangen ein eigenes Konto - ihre Pflichten knüpfen durchgehend an Bücher und Aufzeichnungen an. Faktisch führt trotzdem kaum ein Weg daran vorbei, weil die Banken es über ihre Geschäftsbedingungen und Produktdefinitionen durchsetzen.
Braucht eine GmbH ein Geschäftskonto?
Auch das ist enger, als meist behauptet. Für die Stammeinlage lässt Paragraf 10 GmbHG ausdrücklich auch ein Konto der Geschäftsführer oder ein Notar-Anderkonto zu; zwingend ist nur die schriftliche Bankbestätigung. Für die laufende Geschäftstätigkeit schreibt das Gesetz gar nichts vor.
Darf ich mein Privatkonto geschäftlich nutzen?
Die Bedingungen verbieten es meist nicht ausdrücklich, sie ordnen zu. In den Geschäftsbedingungen findet sich die Vermutungsregel, dass Konten eines Unternehmers im Zweifel als Geschäftskonten gelten. Und das Verbraucherzahlungskontogesetz erlaubt sogar die Kündigung eines Basiskontos bei wiederholter unternehmerischer Nutzung.
Woraus setzt sich der Preis eines Geschäftskontos zusammen?
Aus drei Bausteinen statt einem: Kontoführung, Entgelt je Buchungsposten und ein umsatzabhängiges Entgelt, das je nach Institut Manipulationsentgelt oder Umsatzprovision heißt. Der dritte steht nie in der Werbung - eine als gratis beworbene Kontoführung kann so mindestens sechs Euro im Monat kosten, sobald Umsätze laufen.
Was bringt das NeuFöG bei der Gründung?
Es befreit Neugründer von bestimmten Abgaben und Gebühren. Entscheidend ist die Frist: Die Erklärung NeuFö2 muss im Zeitpunkt der Inanspruchnahme bereits vorliegen, eine nachträgliche Rückerstattung gibt es nicht. Wer sie erst nach dem Behördenweg ausfüllt, verliert die Begünstigung.
Taugen Anbieter ohne Filialnetz als Geschäftskonto?
Mit Einschränkungen. Die digitalen Anbieter vergeben keine österreichische IBAN, und ihre Zielgruppen sind eng geschnitten: Revolut Business schließt Einzelunternehmen aus, N26 Business Kapitalgesellschaften. Bargeld einzahlen lässt sich in Österreich nur bei N26 über CASH26.