Karenz & Kinderbetreuungsgeld 2026 Österreich
Karenz und Kinderbetreuungsgeld in Österreich: Alle 5 Modelle, Höhe, Dauer, Zuverdienstgrenze & Partnerschaftsbonus. Jetzt Modell vergleichen!
Karenz und Kinderbetreuungsgeld in Österreich 2026
Die Geburt eines Kindes ist einer der schönsten Momente im Leben — aber auch einer, der weitreichende berufliche und finanzielle Entscheidungen erfordert. In Österreich gibt es umfangreiche Regelungen zur Karenz und zum Kinderbetreuungsgeld (KBG), die Eltern ermöglichen, Zeit mit ihrem Kind zu verbringen, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren.
Zunächst eine wichtige Unterscheidung: Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind nicht dasselbe. Die Karenz ist eine arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit mit Kündigungsschutz, die Ihnen den Arbeitsplatz sichert. Das Kinderbetreuungsgeld ist die finanzielle Leistung, die Sie während dieser Zeit erhalten. Die beiden Regelungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Dauern — sie stimmen nicht automatisch überein.
Karenz: Das arbeitsrechtliche Fundament
Was ist Karenz?
Karenz ist der gesetzliche Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung mit Kündigungsschutz, der Eltern nach der Geburt eines Kindes zusteht. Während der Karenz ruht das Arbeitsverhältnis: Sie müssen nicht arbeiten, erhalten kein Gehalt vom Arbeitgeber, aber Ihr Arbeitsplatz ist geschützt. Die Karenz beginnt im Anschluss an die Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten oder Kaiserschnitt 12 Wochen) und kann bis maximal zum 2. Geburtstag des Kindes dauern.
Dauer der Karenz
Die Karenz kann von jedem Elternteil einzeln für mindestens 2 Monate in Anspruch genommen werden. Die Gesamtdauer beider Elternteile zusammen darf den 2. Geburtstag des Kindes nicht überschreiten. Die Karenz kann zwischen den Eltern maximal zweimal geteilt werden (abwechselnde Inanspruchnahme), wobei ein gleichzeitiger Bezug im Ausmaß von einem Monat möglich ist (beim ersten Wechsel).
Beispiel: Die Mutter geht nach dem Mutterschutz in Karenz bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Dann übernimmt der Vater die Karenz bis zum 2. Geburtstag. Im Monat des Wechsels können beide gleichzeitig in Karenz sein.
Kündigungsschutz während der Karenz
Der Kündigungsschutz beginnt mit der Meldung der Karenz an den Arbeitgeber (frühestens 4 Monate vor dem geplanten Antritt) und dauert bis 4 Wochen nach Ende der Karenz. Während dieser Zeit ist eine Kündigung nur mit Zustimmung des Arbeitsgerichts möglich. Der Kündigungsschutz gilt für beide Elternteile, unabhängig davon, wer die Karenz tatsächlich in Anspruch nimmt.
Meldepflichten
Die Karenz muss dem Arbeitgeber spätestens 3 Monate vor dem geplanten Antritt gemeldet werden (bei Karenz des Vaters unmittelbar nach der Geburt: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt). Die Meldung sollte schriftlich erfolgen und muss den geplanten Beginn und das voraussichtliche Ende der Karenz enthalten.
Die KBG-Modelle im Detail
Seit der Reform des Kinderbetreuungsgeldes stehen Eltern in Österreich grundsätzlich zwei Systeme zur Verfügung: das pauschale KBG-Konto und das einkommensabhängige KBG. Jedes System hat seine eigenen Vorteile und eignet sich für unterschiedliche Lebenssituationen.
Das KBG-Konto (Pauschalmodell)
Das KBG-Konto ist das flexible Pauschalmodell, bei dem ein fixer Gesamtbetrag auf die gewählte Bezugsdauer aufgeteilt wird. Der Gesamtbetrag beträgt 2026 ca. 16.449 Euro für einen Elternteil oder ca. 20.561 Euro bei Aufteilung auf beide Elternteile.
Bezugsdauer: Sie können die Dauer flexibel wählen — zwischen 365 und 851 Tagen für einen Elternteil bzw. zwischen 456 und 1.063 Tagen bei Aufteilung auf beide Elternteile. Je kürzer die Bezugsdauer, desto höher der tägliche Betrag.
Berechnung des Tagesbetrags: Der Gesamtbetrag wird durch die gewählte Anzahl der Bezugstage geteilt.
- Bei 365 Tagen (kürzeste Dauer, ein Elternteil): ca. 45,07 Euro/Tag = ca. 1.352 Euro/Monat
- Bei 851 Tagen (längste Dauer, ein Elternteil): ca. 19,33 Euro/Tag = ca. 580 Euro/Monat
- Bei 456 Tagen (kürzeste Dauer, beide Elternteile): ca. 45,09 Euro/Tag
- Bei 1.063 Tagen (längste Dauer, beide Elternteile): ca. 19,34 Euro/Tag
Zuverdienstgrenze: Beim KBG-Konto dürfen Sie 60 % der Einkünfte des letzten Kalenderjahres vor der Geburt (in dem kein KBG bezogen wurde) dazuverdienen, mindestens jedoch ca. 18.000 Euro jährlich. Alternativ gilt eine individuelle Zuverdienstgrenze von 60 % der maßgeblichen Einkünfte.
Für wen geeignet? Das KBG-Konto eignet sich besonders für Eltern, die vor der Geburt kein oder nur ein geringes Einkommen hatten (z.B. Studentinnen, Hausfrauen/-männer, Selbständige mit geringem Gewinn), sowie für Eltern, die eine längere Bezugsdauer bevorzugen.
Das einkommensabhängige KBG
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld orientiert sich am vorherigen Nettoeinkommen und bietet höhere Beträge für Eltern, die vor der Geburt gut verdient haben.
Höhe: 80 % des letzten Nettoeinkommens (auf Basis des Wochengeldes), maximal jedoch ca. 75,49 Euro pro Tag (ca. 2.264 Euro pro Monat). Das einkommensabhängige KBG ist somit für die meisten Erwerbstätigen die finanziell attraktivere Variante.
Bezugsdauer: Maximal 365 Tage (ca. 12 Monate) ab Geburt für einen Elternteil, oder 426 Tage (ca. 14 Monate) bei Aufteilung auf beide Elternteile. Beim einkommensabhängigen Modell ist die Bezugsdauer fix — es gibt keine Wahlmöglichkeit wie beim KBG-Konto.
Voraussetzung: Für das einkommensabhängige KBG muss in den 182 Tagen (6 Monaten) vor dem Mutterschutz-Beginn bzw. vor der Geburt eine durchgehende erwerbsmäßige Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze vorgelegen haben. Kurzfristige Unterbrechungen (Krankenstand, Urlaub) schaden nicht. Wer vor der Geburt nicht oder nur geringfügig gearbeitet hat, hat keinen Anspruch auf das einkommensabhängige Modell.
Zuverdienstgrenze: Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen KBG beträgt ca. 7.800 Euro jährlich (ca. 650 Euro monatlich). Diese Grenze ist deutlich niedriger als beim KBG-Konto und macht einen nennenswerten Nebenerwerb praktisch unmöglich.
Für wen geeignet? Das einkommensabhängige KBG ist ideal für Eltern mit einem guten Einkommen vor der Geburt, die eine kürzere Karenz planen und schnell wieder in den Beruf einsteigen möchten.
Modellvergleich
| Kriterium | KBG-Konto | Einkommensabhängig |
|---|---|---|
| Basis | Pauschalbetrag | 80 % Nettoeinkommen |
| Max. Betrag/Tag | ca. 45 Euro | ca. 75,49 Euro |
| Max. Betrag/Monat | ca. 1.352 Euro | ca. 2.264 Euro |
| Dauer (1 Elternteil) | 365-851 Tage | 365 Tage |
| Dauer (beide) | 456-1.063 Tage | 426 Tage |
| Zuverdienstgrenze | 60 % oder mind. 18.000 Euro/Jahr | ca. 7.800 Euro/Jahr |
| Erwerbstätigkeit nötig | Nein | Ja (6 Monate vor Geburt) |
Der Partnerschaftsbonus
Um die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zu fördern, gibt es in Österreich den Partnerschaftsbonus. Eltern, die sich das KBG annähernd gleich aufteilen (Verhältnis 50:50 bis 60:40), erhalten einen einmaligen Bonus von 500 Euro pro Elternteil — insgesamt also 1.000 Euro.
Die Voraussetzungen sind: Beide Elternteile müssen das KBG bezogen haben, das Verhältnis der Bezugsdauer muss zwischen 50:50 und 60:40 liegen, und der Antrag muss innerhalb von 124 Tagen nach Ablauf des KBG-Bezugs des letzten Elternteils gestellt werden. Der Partnerschaftsbonus wird unabhängig vom gewählten KBG-Modell gewährt und gilt sowohl für das KBG-Konto als auch für das einkommensabhängige KBG.
Familienzeitbonus (Papamonat)
Der Familienzeitbonus — umgangssprachlich “Papamonat” genannt — ist eine Leistung für Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt intensiv der Familie widmen möchten. Väter können innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt eine Familienzeit von 28 bis 31 Tagen in Anspruch nehmen.
Während dieser Zeit erhalten sie den Familienzeitbonus in Höhe von ca. 24,88 Euro täglich (ca. 746 Euro monatlich). Die Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und dem anderen Elternteil, sowie eine Karenz oder Arbeitspause des Vaters. Der Familienzeitbonus wird auf den späteren KBG-Bezug des Vaters angerechnet.
Seit der Reform hat der Vater auch einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf den Papamonat — der Arbeitgeber darf ihn nicht verweigern (Meldung spätestens 3 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin).
Zuverdienstgrenzen im Detail
Die Einhaltung der Zuverdienstgrenzen ist einer der kritischsten Punkte beim KBG. Eine Überschreitung kann zu empfindlichen Rückforderungen führen.
Berechnung des Zuverdienstes
Als Zuverdienst zählen alle steuerpflichtigen Einkünfte: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte (z.B. Funktionsgebühren). Nicht zum Zuverdienst zählen: das Kinderbetreuungsgeld selbst, Familienbeihilfe, Wochengeld, Arbeitslosengeld und steuerfreie Bezüge.
Was passiert bei Überschreitung?
Wenn Sie die Zuverdienstgrenze überschreiten, müssen Sie den zu viel erhaltenen KBG-Betrag zurückzahlen. Die Rückforderung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung, wenn das Finanzamt die tatsächlichen Einkünfte überprüft. Die Rückforderung kann erheblich sein — planen Sie daher voraus und lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Praktische Tipps zur Zuverdienstgrenze
Wenn Sie planen, während des KBG-Bezugs zu arbeiten, empfehlen wir dringend die individuelle Zuverdienstberechnung über den Online-Rechner des Bundesministeriums oder eine Beratung bei der AK. Besonders bei Selbständigen und Einkünften aus mehreren Quellen kann die Berechnung komplex sein.
Karenz für Adoptiv- und Pflegeeltern
Auch Adoptiv- und Pflegeeltern haben Anspruch auf Karenz und Kinderbetreuungsgeld. Die Karenz beginnt mit dem Tag der Übernahme des Kindes in den Haushalt und kann bis zum 2. Geburtstag des Kindes dauern. Bei älteren Adoptiv- oder Pflegekindern (über 2 Jahre) gibt es eine verkürzte Karenzmöglichkeit von 6 Monaten ab Übernahme.
Väterkarenz und Väterbeteiligung
Österreich fördert zunehmend die Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung. Neben dem bereits erwähnten Familienzeitbonus gibt es folgende Anreize: den Partnerschaftsbonus bei annähernd gleicher Aufteilung, den verlängerten KBG-Bezug bei Teilung auf beide Elternteile und den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz auch für Väter in Karenz.
In der Praxis nimmt die Väterbeteiligung in Österreich stetig zu, liegt aber noch deutlich unter dem EU-Durchschnitt. 2025 nahmen ca. 25 % der Väter Karenz in Anspruch, wobei die durchschnittliche Karenzdauer bei Vätern mit ca. 2-3 Monaten deutlich kürzer war als bei Müttern.
Karenz und Pension
Zeiten der Kindererziehung werden in Österreich als Beitragszeiten für die Pension angerechnet. Für jedes Kind werden bis zu 48 Monate (4 Jahre) als Kindererziehungszeiten berücksichtigt, bei Mehrlingsgeburten bis zu 60 Monate (5 Jahre). Die Bemessungsgrundlage für diese Zeiten beträgt 2026 ca. 2.126 Euro monatlich. Diese Anrechnung ist unabhängig davon, ob tatsächlich Karenz in Anspruch genommen wurde oder nicht. Auch Eltern, die ohne Karenz zu Hause bleiben, erhalten die Pensionsanrechnung.
Karenz und Krankenversicherung
Während des KBG-Bezugs sind Sie krankenversichert — die Beiträge werden automatisch abgeführt. Wenn die Karenz länger dauert als der KBG-Bezug, besteht die Krankenversicherung noch 4 Wochen nach Ende des KBG-Bezugs weiter. Danach müssen Sie sich selbst versichern (Selbstversicherung bei der ÖGK) oder über den Partner/die Partnerin mitversichert werden.
Mehrkinderregelung und weitere Geburten
KBG bei weiteren Kindern
Wenn Sie während des KBG-Bezugs für das erste Kind ein weiteres Kind bekommen, endet der KBG-Bezug für das erste Kind spätestens mit dem Tag der Geburt des zweiten Kindes. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der KBG-Bezug für das zweite Kind. Die Modellwahl für das zweite Kind ist unabhängig von der Wahl für das erste Kind — Sie können sich also jedes Mal neu entscheiden.
Mehrlingszuschlag
Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) erhalten Sie einen Mehrlingszuschlag von 50 % des KBG-Betrags für jedes weitere Kind. Bei Zwillingen erhalten Sie also das 1,5-fache des normalen KBG, bei Drillingen das 2-fache usw. Dieser Zuschlag gilt sowohl für das KBG-Konto als auch für das einkommensabhängige KBG.
Karenzdauer bei mehreren Kindern
Für jedes Kind besteht ein eigener Karenzanspruch bis zum 2. Geburtstag. Wenn ein neues Kind geboren wird, bevor die Karenz des vorherigen Kindes endet, geht die Karenz für das neue Kind nahtlos in die bestehende Karenz über. Der Kündigungsschutz wird entsprechend verlängert.
Karenz für Selbständige und freie Dienstnehmer
Kinderbetreuungsgeld für Selbständige
Auch Selbständige haben Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Für das einkommensabhängige KBG wird die Bemessungsgrundlage auf Basis des letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheids berechnet. Das KBG-Konto steht allen Eltern offen, unabhängig von der Erwerbsform. Die Zuverdienstgrenzen gelten gleichermaßen für selbständige und unselbständige Einkünfte. Selbständige sollten besonders auf die Einhaltung der Zuverdienstgrenzen achten, da Einkünfte oft schwanken und eine genaue Prognose schwierig ist.
Wochengeld für Selbständige
Selbständige, die bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) versichert sind und eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erhalten ein Wochengeld in Höhe von ca. 60,04 Euro pro Tag (2026). Ohne Zusatzversicherung besteht kein Anspruch auf Wochengeld. Die Zusatzversicherung muss vor Eintritt der Schwangerschaft abgeschlossen worden sein.
Finanzplanung für die Karenz
Karenz-Budget erstellen
Die Karenz bringt oft erhebliche Einkommenseinbußen mit sich. Eine sorgfältige Finanzplanung ist daher essenziell. Erstellen Sie ein detailliertes Budget, das die monatlichen Fixkosten (Miete, Versicherungen, Kredit), die variablen Kosten (Lebensmittel, Kleidung, Freizeit), die Kosten für das Baby (Ausstattung, Windeln, Nahrung), das erwartete KBG (je nach gewähltem Modell) und den möglichen Zuverdienst berücksichtigt.
Finanzpolster vor der Geburt
Experten empfehlen, vor der Geburt einen Finanzpolster von mindestens 3-6 Monatsausgaben anzusparen. Dieser Puffer hilft, unerwartete Ausgaben zu bewältigen und den Übergang vom vollen Gehalt zum KBG finanziell abzufedern. Beginnen Sie mit dem Sparen, sobald Sie von der Schwangerschaft erfahren.
Steuerliche Aspekte der Karenz
Das KBG ist einkommensteuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wenn Sie in einem Kalenderjahr sowohl Gehalt als auch KBG beziehen, kann das KBG dazu führen, dass Ihr übriges Einkommen einem höheren Steuersatz unterliegt. Die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) für das Karenzjahr kann daher zu einer Nachzahlung führen — planen Sie dies in Ihrer Budgetierung ein.
Wiedereinstieg nach der Karenz
Der Wiedereinstieg nach der Karenz ist ein wichtiges Thema für viele Eltern. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- Gleichwertiger Arbeitsplatz: Nach der Karenz haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz — nicht unbedingt den identischen, aber einen vergleichbaren in Bezug auf Aufgabengebiet und Entlohnung.
- Elternteilzeit: Bis zum 7. Geburtstag des Kindes (in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern) haben Sie Anspruch auf Elternteilzeit. Sie können Ihre Arbeitszeit reduzieren und die Lage der Arbeitszeit mitbestimmen. Dieser Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis vor der Karenz mindestens 3 Jahre gedauert hat.
- Kinderbetreuung: Organisieren Sie rechtzeitig einen Betreuungsplatz. In Österreich gibt es Krippen (ab 0 Jahren), Kindergärten (ab 3 Jahren) und Tagesmütter/-väter.
Karenz und berufliche Entwicklung
Kontakt zum Arbeitgeber während der Karenz
Der Kontakt zum Arbeitgeber während der Karenz ist zwar nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Viele Arbeitgeber halten ihre Karenzrückkehrer über wichtige Entwicklungen im Unternehmen informiert (Newsletter, gelegentliche Treffen, interne Veranstaltungen). Dies erleichtert den späteren Wiedereinstieg und zeigt Ihr Interesse am Unternehmen.
Ein moderater Kontakt (ca. alle 2-3 Monate) wird von den meisten Arbeitgebern positiv wahrgenommen. Vermeiden Sie aber übertriebenen Kontakt, der von Ihrer Elternzeit ablenken könnte. Die Karenz soll in erster Linie Zeit mit dem Kind und für die Familie sein.
Weiterbildung während der Karenz
Viele Eltern nutzen die Karenz auch für persönliche Weiterbildung — sei es ein berufsbezogener Online-Kurs, ein Sprachkurs oder ein Teilzeitstudium. Dies kann den späteren Wiedereinstieg erleichtern und die eigene Qualifikation verbessern. Wichtig: Eine intensive Weiterbildung mit 20+ Wochenstunden kann die Zuverdienstgrenze beim KBG oder die Verfügbarkeit für Kinderbetreuung infrage stellen. Halten Sie die Balance.
Karenzvertretung und Wiedereinstiegsgespräch
Viele Unternehmen stellen für die Karenzzeit eine Vertretung ein (oft befristet). Klären Sie vor Karenzantritt, ob Sie nach der Rückkehr auf den gleichen Arbeitsplatz zurückkehren oder ob eine andere Position vorgesehen ist. Ein Wiedereinstiegsgespräch ca. 2-3 Monate vor Karenzende hilft, den Übergang zu planen: Welche Aufgaben übernehmen Sie? Welche Arbeitszeitmodelle sind möglich? Wie ist die Einarbeitung geplant?
Elternteilzeit nach der Karenz
Rechtsanspruch auf Elternteilzeit
In Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit bis zum 7. Geburtstag des Kindes, sofern das Arbeitsverhältnis vor Karenzantritt mindestens 3 Jahre ununterbrochen bestanden hat. In kleineren Betrieben kann die Elternteilzeit nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Ausgestaltung der Elternteilzeit
Die Elternteilzeit muss eine tatsächliche Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 20 % oder eine Verschiebung der Arbeitszeit beinhalten. Die neue Arbeitszeit darf nicht unter 12 Stunden pro Woche liegen. Die Eltern können die Lage der Arbeitszeit mitbestimmen, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Beispiel: Statt 40 Stunden/Woche arbeiten Sie 30 Stunden/Woche oder 4 statt 5 Tage.
Kündigungsschutz
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag des Kindes (bzw. bis maximal 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit). Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitsgerichts möglich.
Finanzielle Unterstützungen rund um die Geburt
Wochengeld
Wochengeld ist die Leistung, die Sie während der Mutterschutzfrist (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten. Es entspricht dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist und wird von der ÖGK ausbezahlt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Das Wochengeld ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
Parallel zum KBG erhalten Sie Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. 2026 beträgt die Familienbeihilfe für Kinder unter 3 Jahren ca. 125 Euro monatlich (steigend mit dem Alter des Kindes). Der Kinderabsetzbetrag beträgt ca. 67 Euro monatlich und wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Diese Leistungen sind unabhängig vom Einkommen der Eltern und stehen allen Familien in Österreich zu.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag von bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr (für Kinder bis 18 Jahre) bzw. 650 Euro für Kinder ab 18. Der Familienbonus wird bei der Arbeitnehmerveranlagung oder direkt beim Gehalt geltend gemacht. Er reduziert die zu zahlende Steuer und kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Einmalige Zuschüsse
Manche Bundesländer und Gemeinden bieten einmalige Geburtenzuschüsse. Die Höhe variiert stark: In Wien gibt es keinen Geburtenzuschuss mehr, in anderen Bundesländern (z.B. Niederösterreich, Oberösterreich) werden Beträge zwischen 150 und 500 Euro gewährt. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über eventuelle Zuschüsse.
Die Wahl des richtigen KBG-Modells und die Planung der Karenz sind wichtige Entscheidungen, die gut durchdacht sein sollten. Unsere Empfehlungen:
- Hohes Einkommen vor der Geburt und geplanter schneller Wiedereinstieg: Einkommensabhängiges KBG — Sie erhalten den höchsten monatlichen Betrag.
- Kein oder geringes Einkommen vor der Geburt: KBG-Konto — Sie sind nicht auf die Erwerbstätigkeitsvoraussetzung angewiesen.
- Längere Karenz geplant: KBG-Konto mit langer Bezugsdauer — die monatlichen Beträge sind niedriger, aber der Bezugszeitraum ist länger.
- Partnerschaftliche Aufteilung: Teilen Sie das KBG annähernd gleich auf und sichern Sie sich den Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro.
Nutzen Sie den KBG-Rechner des Bundeskanzleramts oder lassen Sie sich bei der Arbeiterkammer, der ÖGK oder dem Finanzamt beraten, um das optimale Modell für Ihre individuelle Situation zu finden.
Weiterführende Artikel
- Mutterschutz in Österreich — Fristen, Wochengeld und Rechte
- Wochengeld — finanzielle Absicherung rund um die Geburt
- Familienbeihilfe in Österreich — Höhe und Anspruch
- Familienbonus Plus — bis zu 2.000 Euro Steuerersparnis pro Kind
- Alle Ratgeber für Arbeitnehmer in Österreich
Häufig gestellte Fragen
Welche Kinderbetreuungsgeld-Modelle gibt es in Österreich?
Es gibt das einkommensabhängige KBG (80% des Nettoeinkommens, max. 12+2 Monate) und das KBG-Konto (Pauschalmodell) mit flexibler Bezugsdauer von 365 bis 851 Tagen für einen Elternteil bzw. 456 bis 1.063 Tage bei Teilung.
Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld 2026?
Beim einkommensabhängigen KBG sind es 80% des letzten Nettoeinkommens (max. ca. 75,49 Euro/Tag). Beim KBG-Konto wird ein Gesamtbetrag von ca. 16.449 Euro auf die gewählte Bezugsdauer aufgeteilt.
Wie viel darf man beim Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen?
Beim einkommensabhängigen KBG liegt die Zuverdienstgrenze bei ca. 7.800 Euro jährlich. Beim KBG-Konto sind es 60% der Einkünfte des letzten Kalenderjahres vor der Geburt, mindestens ca. 18.000 Euro jährlich.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Eltern, die sich das KBG annähernd gleich aufteilen (50:50 bis 60:40), erhalten einen einmaligen Partnerschaftsbonus von 500 Euro pro Elternteil (insgesamt 1.000 Euro).
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.