Steuern sparen Österreich 2026

Steuern sparen in Österreich 2026: 15+ Tipps für Arbeitnehmer & Selbstständige. Werbungskosten, Familienbonus, Pendlerpauschale & mehr nutzen.

Aktualisiert: 05. April 2026 18 Min. Lesezeit

Die wirksamsten Hebel für weniger Abgaben

Steuern sparen ist kein Privileg von Großverdienern oder Selbstständigen mit ausgefeilten Steuermodellen. Auch als ganz normaler Arbeitnehmer in Österreich können Sie Ihre Steuerlast deutlich reduzieren — wenn Sie wissen, welche Möglichkeiten Ihnen zustehen. Der österreichische Gesetzgeber bietet eine Vielzahl an Absetzbeträgen, Freibeträgen und Pauschalen, die bares Geld wert sind. Das Problem: Viele Steuerzahler kennen diese Möglichkeiten nicht oder scheuen den vermeintlichen Aufwand.

Dieser Vom klassischen Lohnsteuerausgleich über die richtige Nutzung von Werbungskosten und Sonderausgaben bis hin zu steueroptimierten Gehaltsbestandteilen — hier finden Sie alles, was Sie für Ihre optimale Steuerstrategie brauchen.

Grundlagen: So funktioniert das Steuersparen in Österreich

Das Einkommensteuersystem 2026

Österreich besteuert Einkommen progressiv. Das bedeutet: Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz auf den letzten verdienten Euro (Grenzsteuersatz). Die Steuerstufen für 2026 sehen wie folgt aus:

Steuerpflichtiges JahreseinkommenGrenzsteuersatz
bis 13.539 Euro0 %
13.539 bis 21.992 Euro20 %
21.992 bis 36.458 Euro30 %
36.458 bis 70.365 Euro40 %
70.365 bis 104.859 Euro48 %
104.859 bis 1.000.000 Euro50 %
über 1.000.000 Euro55 %

Der Schlüssel zum Steuersparen liegt darin, Ihr steuerpflichtiges Einkommen zu senken. Jeder Euro an Werbungskosten, Sonderausgaben oder Freibeträgen reduziert die Bemessungsgrundlage. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % bringt Ihnen beispielsweise jeder zusätzlich absetzbare Euro eine Steuerersparnis von 40 Cent.

Absetzbetrag vs. Freibetrag — der wichtige Unterschied

Bevor wir in die einzelnen Tipps einsteigen, ist ein grundlegender Unterschied wichtig: Freibeträge reduzieren Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Die Steuerersparnis hängt also von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Absetzbeträge hingegen werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Ein Absetzbetrag von 500 Euro bedeutet immer 500 Euro weniger Steuer — unabhängig vom Einkommen.

Der Familienbonus Plus ist zum Beispiel ein Absetzbetrag (wirkt direkt), während Werbungskosten als Freibetrag das steuerpflichtige Einkommen senken (wirkt je nach Steuersatz unterschiedlich stark).

Tipp 1: Arbeitnehmerveranlagung — der Lohnsteuerausgleich

Der wichtigste und gleichzeitig einfachste Tipp: Machen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung. Jedes Jahr verschenken Hunderttausende Österreicher bares Geld, weil sie keinen Lohnsteuerausgleich machen. Die durchschnittliche Rückerstattung liegt bei rund 700 bis 1.000 Euro.

Seit einigen Jahren führt das Finanzamt eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch, wenn klar ist, dass eine Gutschrift entsteht. Das betrifft aber nur einfache Fälle. Wenn Sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder den Familienbonus geltend machen möchten, müssen Sie selbst aktiv werden.

Die Veranlagung ist besonders lohnend, wenn Sie:

  • nicht das ganze Jahr gearbeitet haben (z. B. Jobwechsel, Karenz, Arbeitslosigkeit)
  • Alleinverdiener oder Alleinerzieher sind
  • hohe Werbungskosten haben (über 132 Euro Pauschale)
  • Pendlerpauschale beziehen
  • Kinder haben (Familienbonus Plus)
  • Sonderausgaben wie Kirchenbeitrag oder Spenden haben

Wichtig: Die Antragsveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden. 2026 können Sie also noch die Jahre 2021 bis 2025 nachholen. Das kann in Summe mehrere Tausend Euro bringen.

Tipp 2: Werbungskosten — über das Pauschale hinaus

Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr. Sobald Ihre tatsächlichen beruflichen Ausgaben darüber liegen, sollten Sie diese einzeln nachweisen. Typische Werbungskosten sind:

  • Arbeitsmittel: Computer, Laptop, Software, Büromaterial. Geräte bis 1.000 Euro netto können sofort abgesetzt werden (GWG-Grenze), darüber wird auf 3 Jahre abgeschrieben.
  • Fachliteratur: Fachbücher, Online-Abonnements mit beruflichem Bezug.
  • Berufskleidung: Typische Berufskleidung (Arztkittel, Sicherheitsschuhe), nicht jedoch normale Bürokleidung.
  • Doppelte Haushaltsführung: Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort unterhalten.
  • Gewerkschaftsbeiträge und Betriebsratsumlage: Voll absetzbar.
  • Internetkosten: Der berufliche Anteil Ihres Internetanschlusses.
  • Kontoführungsgebühren: Pauschal können Kontogebühren anteilig abgesetzt werden, sofern das Konto beruflich genutzt wird.

Praxistipp: Sammeln Sie das ganze Jahr über Belege und notieren Sie berufliche Ausgaben. Eine einfache Excel-Tabelle oder App genügt. So wissen Sie am Jahresende sofort, ob sich die Einzelaufstellung lohnt.

Tipp 3: Home-Office-Pauschale nutzen

Die Home-Office-Pauschale ist seit ihrer Einführung ein wichtiger Steuerspartipp für alle, die regelmäßig von zu Hause arbeiten. Die Regelung für 2026:

  • 3 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal für 100 Tage pro Jahr.
  • Das ergibt ein maximales Ersparnis-Potenzial von 300 Euro als Werbungskosten.
  • Voraussetzung: Sie arbeiten an dem jeweiligen Tag überwiegend (mehr als die Hälfte der Arbeitszeit) von zu Hause.
  • Der Arbeitgeber muss die Homeoffice-Tage am Lohnzettel (L16) ausweisen.

Zusätzlich zur Pauschale können Sie ergonomische Büromöbel (Schreibtisch, Drehstuhl) bis zu 300 Euro pro Jahr als Werbungskosten geltend machen — allerdings nur, wenn Sie kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben. Digitale Arbeitsmittel wie Computer, Bildschirm oder Headset sind unabhängig davon als Werbungskosten absetzbar.

Tipp 4: Pendlerpauschale und Pendlereuro

Die Pendlerpauschale ist einer der größten Hebel zum Steuersparen für Arbeitnehmer, die einen langen Arbeitsweg haben.

Kleines Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km beträgt und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist:

EntfernungJährliches Pauschale
20 bis 40 km758 Euro
40 bis 60 km1.516 Euro
über 60 km2.274 Euro

Großes Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale gilt, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist (kein Anschluss, Gehbehinderung etc.):

EntfernungJährliches Pauschale
2 bis 20 km372 Euro
20 bis 40 km1.476 Euro
40 bis 60 km2.568 Euro
über 60 km3.672 Euro

Pendlereuro

Zusätzlich zum Pendlerpauschale gibt es den Pendlereuro als Absetzbetrag: 2 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke pro Jahr. Bei 30 km einfacher Entfernung sind das 60 Euro, die direkt von der Steuer abgezogen werden.

Tipp: Nutzen Sie den Pendlerrechner des BMF auf bmf.gv.at, um Ihre exakte Pendlerpauschale zu berechnen. Die Bestätigung des Pendlerrechners benötigen Sie als Nachweis.

Tipp 5: Fortbildungskosten voll absetzen

Investitionen in Ihre berufliche Bildung werden steuerlich belohnt. Folgendes können Sie als Werbungskosten absetzen:

  • Kursgebühren und Seminarkosten: Voraussetzung ist der Zusammenhang mit der aktuellen oder einer verwandten beruflichen Tätigkeit.
  • Studiengebühren: Für berufsbegleitende Studien (FH, Uni, MBA).
  • Prüfungsgebühren: Zertifizierungen, Sprachprüfungen etc.
  • Fahrt- und Nächtigungskosten: Wenn Sie für die Fortbildung reisen müssen.
  • Fachliteratur: Bücher, Online-Kurse, Zeitschriftenabos.
  • Umschulungskosten: Auch eine komplette Umschulung in einen neuen Beruf ist absetzbar, wenn sie auf eine künftige Einkunftsquelle abzielt.

Praxisbeispiel: Sie absolvieren einen berufsbegleitenden MBA und zahlen 5.000 Euro Studiengebühren pro Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % sparen Sie dadurch 2.000 Euro Steuern — und investieren gleichzeitig in Ihre Karriere.

Tipp 6: Sonderausgaben geltend machen

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die der Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Die wichtigsten Positionen 2026:

Kirchenbeitrag

Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sind bis zu 400 Euro pro Jahr absetzbar. Die Kirchen übermitteln die Beträge automatisch an das Finanzamt — Sie müssen nichts tun.

Spenden

Spenden an begünstigte Organisationen sind bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Auch hier erfolgt die Meldung automatisch durch die Spendenorganisation, sofern Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum angegeben haben. Eine Liste der begünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des BMF.

Freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten

Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten sind als Sonderausgaben absetzbar — und zwar ohne Obergrenze. Dies kann bei höheren Nachkaufbeträgen einen sehr großen Steuervorteil bringen.

Steuerberatungskosten

Die Kosten für Ihren Steuerberater sind als Sonderausgaben (oder bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben) absetzbar. Auch die Kosten für Steuer-Software oder Lohnsteuerhilfevereine können Sie geltend machen.

Tipp 7: Familienbonus Plus — bis zu 2.000 Euro pro Kind

Der Familienbonus Plus ist der wichtigste steuerliche Vorteil für Familien in Österreich. Er ist ein Absetzbetrag, der direkt die Steuerlast senkt:

  • Bis zum 18. Lebensjahr: maximal 2.000 Euro pro Kind und Jahr.
  • Ab dem 18. Lebensjahr: maximal 700 Euro pro Kind und Jahr, sofern Familienbeihilfe bezogen wird.

Der Familienbonus kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden (z. B. 50:50 oder 100:0). Bei getrennt lebenden Eltern kann der Bonus auch dem Unterhalt zahlenden Elternteil zustehen.

Wichtig: Der Familienbonus kann nur in dem Ausmaß genutzt werden, in dem tatsächlich Lohnsteuer anfällt. Wenn Ihre Lohnsteuer unter dem Familienbonus liegt, erhalten Sie einen Kindermehrbetrag von bis zu 700 Euro als Negativsteuer.

Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei Kindern unter 18 kann bis zu 4.000 Euro Familienbonus geltend machen. Das entspricht einer monatlichen Entlastung von rund 333 Euro.

Tipp 8: Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag

Wenn Sie alleinverdienend sind (Partnerin/Partner verdient maximal 6.937 Euro jährlich) oder alleinerziehend, steht Ihnen ein Absetzbetrag zu:

KinderAbsetzbetrag
Ohne Kind572 Euro (nur Alleinverdiener)
1 Kind572 Euro
2 Kinder774 Euro
3 Kinder948 Euro
jedes weitere Kind+ 174 Euro

Dieser Absetzbetrag wird direkt von der Steuer abgezogen. Ist die Steuer geringer als der Absetzbetrag, wird die Differenz als Negativsteuer ausgezahlt.

Tipp 9: Steuerfreie Gehaltsbestandteile verhandeln

Einer der cleversten Wege zum Steuersparen: Verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber steuerfreie oder steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile. Diese kosten den Arbeitgeber weniger als eine Bruttogehaltserhöhung, bringen Ihnen aber netto mehr.

Essensgutscheine (Mahlzeitgutscheine)

  • Bis 8 Euro pro Arbeitstag für Mahlzeiten in Gaststätten (steuerfrei).
  • Bis 2 Euro pro Arbeitstag für Lebensmittelgutscheine (zum Einkauf).
  • Bei rund 220 Arbeitstagen sind das bis zu 1.760 Euro steuerfrei pro Jahr.

Öffi-Jobticket / Klimaticket

Der Arbeitgeber kann Ihnen ein Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei zur Verfügung stellen. Das gilt auch für das Klimaticket. Der Wert beträgt je nach Region 500 bis 1.100 Euro pro Jahr — komplett steuerfrei.

Zukunftssicherung

Beiträge des Arbeitgebers für Ihre Zukunftssicherung (z. B. Lebensversicherung, Pensionskasse) sind bis 300 Euro pro Jahr steuerfrei. Ein kleiner Betrag, aber jedes Euro zählt.

Mitarbeiterrabatte

Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen des Arbeitgebers sind bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn sie allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden und der Rabatt im Einzelfall nicht mehr als 20 % beträgt.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (Fitnessprogramme, Gesundheitsvorsorge) sind bis 300 Euro pro Jahr steuerfrei.

Betriebsveranstaltungen und -ausflüge

Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (Weihnachtsfeier, Betriebsausflug) sind bis 365 Euro pro Jahr steuerfrei. Dazu kommen Sachzuwendungen (Weihnachtsgeschenke) bis 186 Euro pro Jahr.

Praxisbeispiel: Wenn Ihr Arbeitgeber statt einer Bruttoerhöhung von 200 Euro monatlich Essensgutscheine (8 Euro/Tag), das Klimaticket und die Zukunftssicherung finanziert, sparen Sie und der Arbeitgeber zusammen über 3.000 Euro an Steuern und Abgaben pro Jahr.

Tipp 10: Freibetragsbescheid beantragen

Wenn Sie jedes Jahr hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben haben, können Sie beim Finanzamt einen Freibetragsbescheid beantragen. Damit werden die voraussichtlichen Absetzbeträge bereits bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt — Sie haben sofort mehr Netto, statt bis zur Steuergutschrift nach der Veranlagung zu warten.

So funktioniert es:

  1. Sie beantragen den Freibetragsbescheid über FinanzOnline (Formular E30).
  2. Sie geben Ihre voraussichtlichen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen an.
  3. Das Finanzamt stellt einen Bescheid aus, den Ihr Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung berücksichtigt.
  4. Am Jahresende müssen Sie trotzdem eine Arbeitnehmerveranlagung machen, bei der die tatsächlichen Beträge abgerechnet werden.

Vorteil: Sie bekommen das Geld über das ganze Jahr verteilt, nicht als einmalige Rückzahlung. Das verbessert Ihre monatliche Liquidität.

Tipp 11: Gewinnfreibetrag für Selbstständige

Wenn Sie selbstständig tätig sind (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit), steht Ihnen der Gewinnfreibetrag zu. Dieser besteht aus zwei Teilen:

Grundfreibetrag

  • 15 % des Gewinns bis 33.000 Euro — maximal 4.950 Euro.
  • Wird automatisch berücksichtigt, keine Investition notwendig.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Für Gewinne über 33.000 Euro können Sie einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen, wenn Sie entsprechende Investitionen tätigen:

GewinnbereichFreibetrag
33.000 bis 178.000 Euro13 %
178.000 bis 580.000 Euro7 %
über 580.000 Euro4,5 %

Als begünstigte Investitionen gelten neben körperlichen Wirtschaftsgütern auch bestimmte Wertpapiere (z. B. Bundesanleihen, Wohnbauanleihen). Diese müssen mindestens 4 Jahre gehalten werden.

Rechenbeispiel: Bei einem Gewinn von 80.000 Euro beträgt der Grundfreibetrag 4.950 Euro (15 % von 33.000). Für die darüber liegenden 47.000 Euro können Sie 6.110 Euro (13 %) als investitionsbedingten Freibetrag nutzen. Gesamter Freibetrag: 11.060 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 48 % ergibt das eine Ersparnis von rund 5.309 Euro.

Tipp 12: Außergewöhnliche Belastungen absetzen

Bestimmte unvermeidbare Kosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dazu zählen:

  • Krankheitskosten: Arztkosten, Medikamente, Therapien, Zahnbehandlungen, Brillen — soweit sie von der Krankenkasse nicht ersetzt werden.
  • Behinderungsbedingte Kosten: Hier gibt es je nach Grad der Behinderung Freibeträge ohne Selbstbehalt.
  • Katastrophenschäden: Hochwasser, Sturm, Brand etc.
  • Begräbniskosten: Soweit sie nicht durch den Nachlass gedeckt sind (bis ca. 10.000 Euro).
  • Auswärtige Berufsausbildung der Kinder: 110 Euro monatlich als Pauschale, wenn keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsgebiet besteht.

Achtung Selbstbehalt: Bei den meisten außergewöhnlichen Belastungen (außer Behinderung und Katastrophen) wird ein Selbstbehalt abgezogen, der einkommensabhängig 6 bis 12 % des Einkommens beträgt. Nur der übersteigende Betrag wirkt steuersenkend. Daher lohnt es sich, Kosten wenn möglich in einem Jahr zu bündeln, um den Selbstbehalt zu überschreiten.

Tipp 13: Kinderfreibetrag nicht vergessen

Neben dem Familienbonus Plus gibt es den Kinderfreibetrag — allerdings ist es ein Entweder-oder: Sie können pro Kind entweder den Familienbonus Plus oder den Kinderfreibetrag nutzen, nicht beides.

Der Kinderfreibetrag beträgt:

  • 440 Euro pro Jahr, wenn ein Elternteil ihn beansprucht.
  • Je 300 Euro pro Jahr, wenn beide Elternteile ihn beanspruchen (zusammen 600 Euro).

In den allermeisten Fällen ist der Familienbonus Plus vorteilhafter. Der Kinderfreibetrag ist nur dann besser, wenn Ihre Steuerlast sehr gering ist und der Familienbonus nicht voll ausgeschöpft werden kann.

Tipp 14: Spenden strategisch einsetzen

Spenden an begünstigte Einrichtungen sind bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar. Die Organisationen melden Ihre Spende automatisch an das Finanzamt, wenn Sie bei der Spende Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum angeben.

Begünstigt sind unter anderem:

  • Gemeinnützige Organisationen auf der BMF-Liste (Caritas, Rotes Kreuz, SOS Kinderdorf, WWF etc.)
  • Universitäten und Forschungseinrichtungen
  • Museen und bestimmte Kultureinrichtungen
  • Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
  • Tierschutzvereine mit Begünstigungsbescheid

Tipp: Wenn Sie ohnehin Steuern zahlen, können Sie mit einer gezielten Spende zum Jahresende Ihre Steuerlast senken und gleichzeitig Gutes tun. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 40 % bringt eine Spende von 1.000 Euro eine Steuerersparnis von 400 Euro — Ihre tatsächliche Belastung beträgt also nur 600 Euro.

Tipp 15: Kirchenbeitrag — 400 Euro absetzbar

Der Kirchenbeitrag an eine anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft in Österreich ist bis 400 Euro pro Jahr als Sonderausgabe absetzbar. Die Meldung erfolgt automatisch durch die Kirche. In vielen Fällen liegen die jährlichen Kirchenbeiträge allerdings unter 400 Euro, sodass der volle Betrag absetzbar ist.

Steuerersparnis: Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und einem Kirchenbeitrag von 400 Euro sparen Sie 168 Euro.

Tipp 16: Steueroptimierung bei Sonderzahlungen

In Österreich werden die Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt, also Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) begünstigt besteuert. Für diese Bezüge gilt ein fixer Steuersatz von 6 % auf die ersten 620 Euro übersteigenden Sonderzahlungen (620 Euro sind steuerfrei). Der Höchstbetrag für die 6-%-Besteuerung beträgt ein Sechstel der laufenden Bezüge.

Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber vielen anderen Ländern. Bei einem Monatsbrutto von 3.500 Euro bedeutet die begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen eine Ersparnis von rund 1.500 bis 2.500 Euro gegenüber einer regulären Besteuerung.

Tipp: Achten Sie bei Gehaltsverhandlungen darauf, dass Sonderzahlungen nicht in die laufenden Bezüge umgewandelt werden. Die begünstigte Besteuerung ist ein echter Vorteil des österreichischen Systems.

Tipp 17: Vorsorgeaufwendungen und Pensionsvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Beiträge zu einer Pensionskasse oder betrieblichen Kollektivversicherung, die der Arbeitgeber leistet, sind für Sie steuerfrei. Die spätere Pension wird dann allerdings voll versteuert. Dennoch ergibt sich meist ein Vorteil, da der Steuersatz in der Pension typischerweise niedriger ist als im aktiven Berufsleben.

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge bietet eine staatliche Prämie auf die eingezahlten Beiträge. Die Höhe der Prämie wird jährlich festgelegt und liegt 2026 bei 4,25 % auf den Höchstbeitrag von rund 3.073 Euro. Das ergibt eine Prämie von ca. 131 Euro.

Nachkauf von Versicherungszeiten

Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten in der Pensionsversicherung ist als Sonderausgabe absetzbar. Bei höheren Beträgen kann die Steuerersparnis erheblich sein. Zudem erhöht der Nachkauf Ihre spätere Pension.

Weitere Steuertipps für spezielle Situationen

Für Teilzeitkräfte und Geringverdiener: Negativsteuer nutzen

Wenn Sie so wenig verdienen, dass Sie keine oder nur wenig Lohnsteuer zahlen, können Sie trotzdem profitieren. Die SV-Rückerstattung (Negativsteuer) ermöglicht eine Rückzahlung von bis zu 496 Euro (bei Pendlern mit Pendlerpauschale bis zu 579 Euro). Dafür genügt die Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung.

Für Vermieter: AfA und Werbungskosten

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten, können Sie folgende Kosten absetzen:

  • Absetzung für Abnutzung (AfA): Gebäudeabschreibung von üblicherweise 1,5 % der Anschaffungskosten pro Jahr.
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten: Reparaturen, Renovierungen.
  • Betriebskosten: Soweit vom Vermieter getragen.
  • Kreditzinsen: Für die Finanzierung der Immobilie.
  • Steuerberatungskosten: Anteilig.

Für Kapitalanleger: KESt-Optimierung

Die Kapitalertragsteuer (KESt) beträgt in Österreich 27,5 % auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Einige Optimierungsmöglichkeiten:

  • Verlustausgleich: Verluste aus Aktiengeschäften können mit Gewinnen aus Aktien und anderen Kapitalerträgen innerhalb desselben Jahres gegengerechnet werden.
  • Steuerstundung bei thesaurierenden Fonds: Bei thesaurierenden ETFs und Fonds wird die KESt zwar jährlich auf die ausschüttungsgleichen Erträge fällig, aber ein Teil kann beim Verkauf gegengerechnet werden.
  • Freibetrag für Sparbuchzinsen: Die ersten 0 Euro sind steuerfrei (der Sparbuchfreibetrag wurde de facto abgeschafft, die KESt wird ab dem ersten Euro berechnet).

So holen Sie das Maximum heraus — die Checkliste

Zum Abschluss eine Zusammenfassung als Checkliste, die Sie vor jeder Arbeitnehmerveranlagung durchgehen sollten:

Absetzbeträge prüfen:

  • Familienbonus Plus beantragt?
  • Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag beantragt?
  • Pendlereuro beantragt?
  • Unterhaltsabsetzbetrag (bei getrennt lebenden Eltern)?
  • Verkehrsabsetzbetrag (wird automatisch berücksichtigt)?

Werbungskosten sammeln:

  • Arbeitsmittel (Computer, Software, Büromaterial)?
  • Homeoffice-Pauschale (bis 300 Euro)?
  • Pendlerpauschale?
  • Fortbildungskosten?
  • Fachliteratur?
  • Gewerkschaftsbeitrag?
  • Internetkosten (beruflicher Anteil)?
  • Doppelte Haushaltsführung?

Sonderausgaben prüfen:

  • Kirchenbeitrag (wird automatisch gemeldet)?
  • Spenden (werden automatisch gemeldet)?
  • Nachkauf Versicherungszeiten?
  • Steuerberatungskosten?

Außergewöhnliche Belastungen:

  • Krankheitskosten über Selbstbehalt?
  • Behinderungsbedingte Kosten?
  • Auswärtige Berufsausbildung der Kinder?

Steuerfreie Gehaltsbestandteile:

  • Essensgutscheine?
  • Öffi-Jobticket / Klimaticket?
  • Zukunftssicherung?
  • Mitarbeiterrabatte?

Häufige Fehler beim Steuersparen vermeiden

Fehler 1: Belege nicht aufbewahren

Das Finanzamt kann Belege für bis zu 7 Jahre anfordern. Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Nachweise sorgfältig auf — am besten digital.

Fehler 2: Pauschalen nicht kennen

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ihnen das Homeoffice-Pauschale, das Pendlerpauschale oder das Berufsgruppenpauschale zusteht. Informieren Sie sich über alle Pauschalen, die für Ihre Situation relevant sind.

Fehler 3: Fristen versäumen

Die Pflichtveranlagung muss bis 30. Juni des Folgejahres (bei elektronischer Einreichung bis 30. September) abgegeben werden. Die Antragsveranlagung kann hingegen bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden — dieses Recht sollten Sie nutzen.

Fehler 4: Familienbonus nicht optimal aufteilen

Bei Paaren mit unterschiedlich hohem Einkommen lohnt es sich, den Familienbonus dem Partner mit der höheren Steuerlast zuzuordnen. Wenn ein Partner zu wenig Steuer zahlt, um den vollen Bonus auszuschöpfen, geht bares Geld verloren.

Fehler 5: Steuerfreie Sachbezüge nicht verhandeln

Viele Arbeitnehmer denken bei Gehaltsverhandlungen nur an das Bruttogehalt. Steuerfreie Sachbezüge können aber deutlich mehr Netto bringen als eine entsprechende Bruttoerhöhung.

Steuern sparen in Österreich ist kein Hexenwerk. Mit den richtigen Tipps und etwas Disziplin beim Sammeln von Belegen können Sie als Arbeitnehmer leicht mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro pro Jahr sparen. Der wichtigste Schritt ist, überhaupt aktiv zu werden: Machen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung, nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Absetzbeträge und Freibeträge, und verhandeln Sie steueroptimierte Gehaltsbestandteile.

Für Selbstständige bieten sich zusätzliche Möglichkeiten wie der Gewinnfreibetrag, die Betriebsausgabenpauschalen und die flexible Gestaltung der Gewinnermittlung. In komplexeren Fällen kann sich die Beratung durch einen Steuerberater schnell amortisieren.

Denken Sie daran: Steuern sparen ist völlig legal und vom Gesetzgeber gewollt. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das österreichische Steuerrecht bietet — es ist Ihr gutes Recht.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich als Arbeitnehmer in Österreich Steuern sparen?

Als Arbeitnehmer sparen Sie Steuern vor allem durch die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich), bei der Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Nutzen Sie Pendlerpauschale, Home-Office-Pauschale, Fortbildungskosten und den Familienbonus Plus.

Wie hoch ist der Familienbonus Plus 2026?

Der Familienbonus Plus beträgt 2026 bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr (bis zum 18. Lebensjahr) und bis zu 700 Euro pro Kind ab dem 18. Lebensjahr, sofern Familienbeihilfe bezogen wird. Er wird direkt von der Steuerlast abgezogen.

Welche Sonderausgaben kann ich 2026 absetzen?

Als Sonderausgaben absetzbar sind Kirchenbeiträge (bis 400 Euro), Spenden an begünstigte Organisationen (bis 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte), freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten.

Lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung wirklich?

Ja, in den meisten Fällen lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung. Durchschnittlich erhalten Arbeitnehmer in Österreich rund 700 bis 1.000 Euro zurück. Besonders lohnend ist sie bei Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Pendlerpauschale, hohen Werbungskosten oder wenn nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde.

Was sind steuerfreie Gehaltsbestandteile in Österreich?

Steuerfreie Gehaltsbestandteile sind z. B. Essensgutscheine (bis 8 Euro pro Arbeitstag bzw. Lebensmittelgutscheine bis 2 Euro), das Öffi-Jobticket (Klimaticket), Zukunftssicherung (bis 300 Euro/Jahr), Mitarbeiterrabatte (bis 1.000 Euro/Jahr) und Betriebsfeiern (bis 365 Euro/Jahr).

Kann ich die Steuererklärung rückwirkend machen?

Ja, die Antragsveranlagung (freiwillige Arbeitnehmerveranlagung) kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden. 2026 können Sie also noch die Veranlagungen für 2021 bis 2025 nachholen.

Was bringt der Gewinnfreibetrag für Selbstständige?

Der Grundfreibetrag beträgt 15 % des Gewinns bis 33.000 Euro, also maximal 4.950 Euro. Außerdem kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag bis zu einem Gewinn von 580.000 Euro in Anspruch genommen werden, wenn entsprechende Investitionen (z. B. Wertpapiere) getätigt werden.

Wie funktioniert der Freibetragsbescheid?

Beim Freibetragsbescheid teilen Sie dem Finanzamt vorab mit, welche Werbungskosten und Sonderausgaben Sie voraussichtlich haben. Ihr Arbeitgeber berücksichtigt diese dann bereits bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung. So haben Sie sofort mehr Netto -- statt auf die Steuergutschrift nach der Veranlagung zu warten.

Rf
Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.