Lohnsteuerausgleich 2026 - Arbeitnehmerveranlagung
Lohnsteuerausgleich 2026: Arbeitnehmerveranlagung via FinanzOnline Schritt für Schritt. Bis zu 5 Jahre rückwirkend Geld zurückholen!
So holen Sie zu viel bezahlte Steuer zurück
Jedes Jahr verschenken hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher bares Geld, weil sie keinen Lohnsteuerausgleich machen. Dabei ist die sogenannte Arbeitnehmerveranlagung (ANV) eines der wirksamsten Mittel, um zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen. Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer in Österreich mehrere hundert Euro gutgeschrieben — manche sogar deutlich mehr.
Was ist der Lohnsteuerausgleich?
Der Begriff Lohnsteuerausgleich ist umgangssprachlich und wird von den meisten Österreichern verwendet. Die offizielle Bezeichnung lautet Arbeitnehmerveranlagung. Es handelt sich dabei um die Einkommensteuererklärung für unselbständig Erwerbstätige.
Grundprinzip
Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen monatlich Lohnsteuer ab. Diese Berechnung basiert auf Ihrem Bruttoeinkommen und standardisierten Abzügen. Allerdings berücksichtigt der Arbeitgeber nicht alle individuellen Umstände, die steuermindernd wirken können. Genau hier setzt die Arbeitnehmerveranlagung an: Sie teilen dem Finanzamt mit, welche zusätzlichen Ausgaben und Absetzbeträge Ihnen zustehen, und erhalten die Differenz als Steuergutschrift ausbezahlt.
Pflichtveranlagung vs. Antragsveranlagung
Es gibt zwei Arten der Arbeitnehmerveranlagung:
Pflichtveranlagung (L1-Formular): Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn:
- Sie im Kalenderjahr gleichzeitig zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben
- Sie andere Einkünfte (z.B. aus Vermietung, Selbständigkeit) über 730 Euro hatten
- Sie bestimmte Freibetragsbescheide hatten, die zu wenig Lohnsteuer ergaben
- Das Finanzamt Sie ausdrücklich dazu auffordert
Antragsveranlagung (freiwillig): In allen anderen Fällen können Sie freiwillig eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Das lohnt sich fast immer, denn bei der freiwilligen Veranlagung kann Ihnen keine Nachzahlung entstehen — im schlimmsten Fall erhalten Sie null Euro zurück.
Wichtig: Bei der freiwilligen Antragsveranlagung gibt es kein Risiko einer Nachzahlung. Wenn das Ergebnis negativ wäre, wird der Bescheid einfach mit null Euro ausgestellt. Sie können also nur gewinnen!
Wer sollte einen Lohnsteuerausgleich machen?
Fast jeder Arbeitnehmer in Österreich sollte die Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Besonders lohnend ist es in folgenden Situationen:
Arbeitnehmer mit wechselndem Einkommen
Wenn Sie nicht das gesamte Jahr über gleich viel verdient haben — etwa weil Sie den Job gewechselt haben, ein paar Monate arbeitslos waren, in Karenz waren oder erst im Laufe des Jahres angefangen haben zu arbeiten — ist ein Lohnsteuerausgleich besonders sinnvoll. Die Lohnsteuer wird monatlich so berechnet, als würden Sie das ganze Jahr dieses Gehalt beziehen. Tatsächlich war Ihr Jahreseinkommen aber geringer, weshalb Sie zu viel Steuer gezahlt haben.
Pendler
Wenn Sie für den Arbeitsweg eine gewisse Distanz zurücklegen müssen, steht Ihnen die Pendlerpauschale zu. Diese wird zwar oft schon über die Lohnverrechnung berücksichtigt, aber nicht immer korrekt. Zudem können Sie den Pendlereuro geltend machen.
Familien mit Kindern
Der Familienbonus Plus bringt bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr an Steuerersparnis. Außerdem gibt es den Kindermehrbetrag, den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie den Unterhaltsabsetzbetrag.
Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten
Wenn Ihre berufsbedingten Ausgaben den Werbungskostenpauschbetrag von 132 Euro übersteigen, können Sie den Differenzbetrag zusätzlich absetzen. Dazu zählen etwa Fortbildungskosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel oder die doppelte Haushaltsführung.
Personen mit Sonderausgaben
Kirchenbeitrag (bis 400 Euro), Spenden an begünstigte Organisationen, bestimmte Versicherungsbeiträge und Steuerberatungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar.
Personen mit außergewöhnlichen Belastungen
Krankheitskosten, Kosten einer Behinderung, Katastrophenschäden oder Begräbniskosten können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Fristen und Deadlines 2026
Regelfristen
- Pflichtveranlagung: Der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025 muss grundsätzlich bis 30. Juni 2026 eingereicht werden (bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline bis 30. September 2026). Wird die Erklärung von einem Steuerberater eingereicht, gelten verlängerte Fristen.
- Antragsveranlagung (freiwillig): Hier haben Sie 5 Jahre Zeit. Im Jahr 2026 können Sie also noch rückwirkend die Jahre 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 veranlagen lassen.
5 Jahre rückwirkend: Geld zurückholen
Einer der größten Vorteile der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung ist die großzügige Frist. Sie können bis zu fünf Jahre rückwirkend Ihren Lohnsteuerausgleich einreichen. Das bedeutet:
| Veranlagungsjahr | Einreichung möglich bis |
|---|---|
| 2021 | 31. Dezember 2026 |
| 2022 | 31. Dezember 2027 |
| 2023 | 31. Dezember 2028 |
| 2024 | 31. Dezember 2029 |
| 2025 | 31. Dezember 2030 |
Tipp: Wenn Sie in den letzten Jahren keinen Lohnsteuerausgleich gemacht haben, reichen Sie jetzt sofort die älteren Jahre ein. Beginnen Sie mit 2021, da diese Frist als nächstes ausläuft!
Was können Sie absetzen? Die wichtigsten Abzugsposten
1. Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Jedem Arbeitnehmer steht automatisch ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr zu, auch ohne Nachweis. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen, können Sie diese einzeln geltend machen.
Typische Werbungskosten:
- Pendlerpauschale: Je nach Entfernung und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel zwischen 696 und 3.672 Euro pro Jahr (große Pendlerpauschale) bzw. 372 bis 1.476 Euro (kleine Pendlerpauschale).
- Pendlereuro: 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke pro Jahr.
- Arbeitsmittel: Computer, Laptop, Drucker, Büromaterial, Fachliteratur, Werkzeuge — sofern sie überwiegend beruflich genutzt werden.
- Fortbildungskosten: Kursgebühren, Seminarkosten, Studiengebühren, wenn die Weiterbildung im Zusammenhang mit dem ausgeübten oder einem verwandten Beruf steht.
- Umschulungskosten: Kosten für eine umfassende Umschulung auf einen neuen Beruf.
- Reisekosten: Dienstreisen, soweit sie nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden. Kilometergeld, Tagesgelder, Nächtigungskosten.
- Doppelte Haushaltsführung: Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort unterhalten müssen.
- Home-Office-Pauschale: Bis zu 3 Euro pro Tag für maximal 100 Tage im Jahr (300 Euro), wenn Sie im Home-Office arbeiten. Ergänzend können Home-Office-Arbeitsmittel (Schreibtisch, Sessel, etc.) bis zu 300 Euro abgesetzt werden.
- Gewerkschaftsbeiträge und Betriebsratsumlage
- Berufsbekleidung: Nur typische Berufskleidung (Uniform, Arbeitsschuhe), nicht normale Straßenkleidung.
2. Sonderausgaben
Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt sind:
- Kirchenbeitrag: Bis zu 400 Euro pro Jahr (wird meist automatisch ans Finanzamt gemeldet).
- Spenden: An begünstigte Spendenorganisationen (Liste des BMF), bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Auch Spenden werden häufig automatisch gemeldet.
- Steuerberatungskosten: Vollständig absetzbar, sowohl als Sonderausgaben als auch als Werbungskosten.
- Freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung.
Hinweis: Seit 2021 werden viele Sonderausgaben wie Kirchenbeitrag und Spenden automatisch von den jeweiligen Organisationen ans Finanzamt gemeldet. Prüfen Sie trotzdem, ob alle Beträge korrekt übernommen wurden.
3. Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufig entstehende, außergewöhnliche Kosten. Es gibt zwei Kategorien:
Mit Selbstbehalt:
- Krankheitskosten (Arzt, Medikamente, Therapien, Brille, Zahnersatz)
- Begräbniskosten (bis zu einer angemessenen Höhe)
- Kosten einer Behinderung (wenn kein Freibetrag beansprucht wird)
Der Selbstbehalt beträgt je nach Einkommen und persönlichen Verhältnissen zwischen 6 % und 12 % des Einkommens. Nur der darüber hinausgehende Teil ist absetzbar.
Ohne Selbstbehalt:
- Kosten einer Behinderung (Freibeträge je nach Grad der Behinderung)
- Kosten für eine auswärtige Berufsausbildung von Kindern (110 Euro pro Monat pauschal)
- Kosten der Kinderbetreuung (seit 2019 über den Familienbonus Plus abgedeckt)
- Katastrophenschäden (Hochwasser, Sturm, etc.)
4. Absetzbeträge
Absetzbeträge reduzieren direkt die Steuerschuld (nicht nur das zu versteuernde Einkommen):
- Familienbonus Plus: Bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr (bis zum 18. Lebensjahr). Ab dem 18. Lebensjahr 650 Euro, wenn Familienbeihilfe bezogen wird.
- Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB): 572 Euro bei einem Kind, 774 Euro bei zwei Kindern, plus 255 Euro für jedes weitere Kind.
- Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB): Gleiche Beträge wie AVAB.
- Unterhaltsabsetzbetrag: 35 bis 70 Euro pro Monat je nach Anzahl der Kinder, für die Unterhalt geleistet wird.
- Verkehrsabsetzbetrag: 496 Euro (wird automatisch berücksichtigt).
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag: 798 Euro bei Einkünften bis 16.832 Euro.
- Pensionistenabsetzbetrag: Bis zu 954 Euro (wird automatisch berücksichtigt).
- Kindermehrbetrag: Bis zu 700 Euro pro Kind, wenn auf Grund zu geringer Steuerlast der Familienbonus Plus nicht voll ausgeschöpft werden kann.
Schritt-für-Schritt: Lohnsteuerausgleich über FinanzOnline
Schritt 1: FinanzOnline-Zugang einrichten
Falls Sie noch keinen Zugang zu FinanzOnline haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Das geht auf folgende Arten:
- ID Austria (Handy-Signatur): Der bequemste Weg. Mit der ID Austria können Sie sich sofort bei FinanzOnline anmelden. Die Aktivierung erfolgt über die App “Digitales Amt” oder bei einer Registrierungsstelle (z.B. Finanzamt, Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft).
- Erstmalige Anmeldung über FinanzOnline: Sie können sich direkt auf finanzonline.bmf.gv.at erstregistrieren. Sie erhalten dann Ihre Zugangsdaten per RSa-Brief (eingeschriebener Brief).
- Persönlich am Finanzamt: Sie können auch persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis zum Finanzamt gehen und dort Ihren Zugang einrichten lassen.
Schritt 2: Einloggen und Formulare aufrufen
- Gehen Sie auf finanzonline.bmf.gv.at
- Melden Sie sich mit ID Austria oder Ihren Zugangsdaten an
- Navigieren Sie zu “Arbeitnehmerveranlagung” (unter “Eingaben” > “Erklärungen”)
- Wählen Sie das gewünschte Veranlagungsjahr aus
Schritt 3: Daten prüfen und ergänzen
FinanzOnline füllt viele Felder bereits automatisch aus. Das System übernimmt:
- Ihre Lohnzettel (vom Arbeitgeber ans Finanzamt gemeldet)
- Kirchenbeitrag (von der Kirche gemeldet)
- Spenden (von den Organisationen gemeldet)
- Versicherungsbeiträge (von den Versicherungen gemeldet)
Prüfen Sie diese Daten sorgfältig und ergänzen Sie fehlende Informationen:
- Werbungskosten (z.B. Pendlerpauschale, Arbeitsmittel)
- Familienbonus Plus (wie wird er aufgeteilt?)
- Außergewöhnliche Belastungen
- Weitere Sonderausgaben
Schritt 4: Formular absenden
Nachdem Sie alle Daten eingegeben und geprüft haben, senden Sie das Formular elektronisch ab. Sie erhalten eine Bestätigung der Einreichung. Das Finanzamt bearbeitet Ihre Erklärung nun und erstellt einen Einkommensteuerbescheid.
Schritt 5: Bescheid prüfen
Nach der Bearbeitung (in der Regel 2 bis 6 Wochen) erhalten Sie Ihren Einkommensteuerbescheid in der FinanzOnline-Databox. Prüfen Sie diesen sorgfältig:
- Stimmt die errechnete Gutschrift oder Nachzahlung?
- Wurden alle Absetzbeträge berücksichtigt?
- Gibt es Abweichungen von Ihrer Erklärung?
Falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen.
Schritt 6: Gutschrift erhalten
Wenn Ihnen eine Gutschrift zusteht, wird diese auf Ihr Bankkonto überwiesen, das bei FinanzOnline hinterlegt ist. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bankverbindung aktuell ist.
Die antraglose Arbeitnehmerveranlagung
Seit einigen Jahren gibt es in Österreich auch die antraglose Arbeitnehmerveranlagung. Das Finanzamt führt automatisch eine Veranlagung durch, wenn es feststellt, dass Ihnen eine Gutschrift zusteht. Das geschieht typischerweise, wenn:
- Sie keinen eigenen Antrag gestellt haben
- Ihre Daten eine eindeutige Gutschrift ergeben
- Es sich um einfache Fälle handelt
Achtung: Die antraglose Veranlagung berücksichtigt nur Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen (automatisch gemeldete Sonderausgaben, Lohnzettel). Werbungskosten, die Sie nicht über den Arbeitgeber geltend gemacht haben, außergewöhnliche Belastungen oder den Familienbonus Plus berücksichtigt sie nicht.
Unser Rat: Verlassen Sie sich nicht auf die antraglose Veranlagung. Reichen Sie immer selbst Ihren Lohnsteuerausgleich ein, um sicherzustellen, dass alle Absetzbeträge berücksichtigt werden.
Lohnsteuertarif 2026: Steuerstufen in Österreich
Um zu verstehen, wie viel Steuer Sie sparen können, ist es hilfreich, die aktuellen Steuerstufen zu kennen:
| Einkommensstufe (jährlich) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 13.539 Euro | 0 % |
| 13.539 bis 21.992 Euro | 20 % |
| 21.992 bis 36.458 Euro | 30 % |
| 36.458 bis 70.365 Euro | 40 % |
| 70.365 bis 104.859 Euro | 48 % |
| 104.859 bis 1.000.000 Euro | 50 % |
| Über 1.000.000 Euro | 55 % |
Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto mehr bringt Ihnen jeder Euro an Werbungskosten oder Sonderausgaben. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % sparen Sie pro 100 Euro absetzbare Ausgaben 40 Euro an Steuern.
Tipps, um Ihre Rückerstattung zu maximieren
Tipp 1: Alle Belege sammeln
Führen Sie das ganze Jahr über eine Ausgabenmappe (physisch oder digital). Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege für berufliche Ausgaben, Arztkosten, Spenden und andere absetzbare Ausgaben. Sie müssen die Belege zwar nicht mit der Erklärung einreichen, aber 7 Jahre lang aufbewahren, falls das Finanzamt sie anfordert.
Tipp 2: Pendlerpauschale korrekt beantragen
Prüfen Sie mit dem Pendlerrechner des BMF (pendlerrechner.bmf.gv.at), ob Ihnen die kleine oder große Pendlerpauschale zusteht. Viele Arbeitnehmer beantragen die falsche Pauschale oder gar keine. Die große Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
Tipp 3: Home-Office-Pauschale nutzen
Wenn Sie auch nur teilweise im Home-Office arbeiten, beantragen Sie die Home-Office-Pauschale von 3 Euro pro Tag (maximal 100 Tage, also 300 Euro). Zusätzlich können Sie ergonomische Möbel (Schreibtisch, Sessel) bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen.
Tipp 4: Familienbonus Plus optimal aufteilen
Der Familienbonus Plus kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden (50:50 oder 100:0). Prüfen Sie, welche Aufteilung für Ihre Familie insgesamt am günstigsten ist. Der Elternteil mit dem höheren Grenzsteuersatz profitiert in der Regel mehr, aber nur wenn seine Steuerlast ausreicht, um den Bonus voll zu nutzen.
Tipp 5: Rückwirkend veranlagen
Haben Sie in früheren Jahren keinen Lohnsteuerausgleich gemacht? Holen Sie das jetzt nach! Für jedes der letzten 5 Jahre können Sie eine separate Erklärung einreichen. Besonders lukrativ ist das, wenn Sie in einem Jahr weniger verdient haben (Karenz, Jobwechsel, Arbeitslosigkeit).
Tipp 6: Fortbildungskosten nicht vergessen
Selbst bezahlte Fortbildungen, Kurse, Seminare, Fachliteratur und Fachzeitschriften sind als Werbungskosten absetzbar, solange sie im Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen. Auch ein berufsbegleitendes Studium kann steuerlich geltend gemacht werden.
Tipp 7: Spenden und Kirchenbeitrag prüfen
Obwohl diese meist automatisch gemeldet werden, überprüfen Sie die Beträge in Ihrer Erklärung. Es kommt vor, dass Meldungen fehlen oder fehlerhaft sind. Den Kirchenbeitrag können Sie bis 400 Euro absetzen, Spenden bis zu 10 % Ihres Einkommens.
Tipp 8: Außergewöhnliche Belastungen strategisch bündeln
Der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen ist eine echte Hürde. Wenn möglich, bündeln Sie planbare Gesundheitsausgaben (z.B. neue Brille, Zahnbehandlung) in einem Kalenderjahr, um den Selbstbehalt zu überschreiten.
Tipp 9: Kinder in Ausbildung — auswärtige Berufsausbildung
Wenn Ihr Kind für die Ausbildung (Lehre, Studium, Schule) auswärts wohnen muss und am Wohnort keine vergleichbare Ausbildungsmöglichkeit besteht, können Sie 110 Euro pro Monat als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzen.
Tipp 10: Negativsteuer mitnehmen
Auch wenn Sie so wenig verdienen, dass Sie kaum oder gar keine Lohnsteuer zahlen, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung lohnen. Es gibt die sogenannte Negativsteuer: Sie erhalten eine Gutschrift von bis zu 70 % bestimmter Werbungskosten (maximal 110 Euro) und ggf. den Kindermehrbetrag von bis zu 700 Euro pro Kind.
Häufige Fehler beim Lohnsteuerausgleich
Vermeiden Sie diese typischen Fehler:
- Gar keinen Ausgleich machen: Der häufigste Fehler. Selbst ohne besondere Absetzbeträge kann eine Gutschrift entstehen.
- Pendlerpauschale vergessen: Besonders wenn Sie mit dem Auto fahren und die öffentliche Anbindung schlecht ist.
- Familienbonus Plus nicht beantragen: Einer der wertvollsten Absetzbeträge für Familien.
- Alte Jahre nicht nachholen: Sie haben 5 Jahre Zeit — nutzen Sie das!
- Belege nicht aufbewahren: Auch wenn Sie sie nicht einreichen müssen, kann das Finanzamt sie bis zu 7 Jahre lang anfordern.
- Doppelte Haushaltsführung übersehen: Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz benötigen.
- Automatisch gemeldete Daten nicht prüfen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Sonderfälle und besondere Situationen
Lohnsteuerausgleich bei Jobwechsel
Wenn Sie im Laufe des Jahres den Job gewechselt haben, ist die Arbeitnehmerveranlagung besonders empfehlenswert. Jeder Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer so, als würden Sie das ganze Jahr dort arbeiten. In Summe wurde daher meist zu viel Steuer abgezogen.
Lohnsteuerausgleich bei Karenz
Während der Karenz beziehen Sie Kinderbetreuungsgeld, das steuerfrei ist. Wenn Sie davor und/oder danach gearbeitet haben, wurde die Lohnsteuer auf Basis des Monatsgehalts berechnet, das Jahreseinkommen war aber geringer. Eine Veranlagung bringt hier oft eine erhebliche Gutschrift.
Lohnsteuerausgleich bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Trotzdem lohnt sich die Veranlagung oft, weil insgesamt weniger Einkommen erzielt wurde.
Lohnsteuerausgleich für Pensionisten
Auch Pensionisten können und sollten eine Arbeitnehmerveranlagung machen. Pensionseinkünfte werden wie Arbeitseinkommen besteuert. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (z.B. hohe Gesundheitskosten) können geltend gemacht werden.
Lohnsteuerausgleich bei Behinderung
Bei einer Behinderung ab 25 % stehen Ihnen pauschale Freibeträge zu, die ohne Selbstbehalt abgezogen werden. Zusätzlich können tatsächliche Kosten der Behinderung geltend gemacht werden. Der Behindertengrad muss vom Sozialministeriumservice festgestellt werden.
Die automatische Arbeitnehmerveranlagung im Detail
Seit dem Veranlagungsjahr 2017 führt das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische (antraglose) Arbeitnehmerveranlagung durch. Das geschieht, wenn:
- Sie für das betreffende Jahr keine Erklärung eingereicht haben
- Bis zum 30. Juni des Zweitfolgejahres keine Pflichtveranlagung notwendig ist
- Das Finanzamt aufgrund der vorliegenden Daten eine Gutschrift errechnet
Die Gutschrift wird automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Allerdings:
- Es werden nur dem Finanzamt bekannte Daten berücksichtigt
- Werbungskosten über dem Pauschale werden NICHT berücksichtigt
- Familienbonus Plus wird nur berücksichtigt, wenn er bereits über den Arbeitgeber beantragt wurde
- Außergewöhnliche Belastungen werden NICHT berücksichtigt
Sie können innerhalb von 5 Jahren nach der automatischen Veranlagung einen eigenen Antrag einreichen und zusätzliche Absetzbeträge geltend machen. Der automatische Bescheid wird dann durch den neuen ersetzt.
FinanzOnline: Digitale Steuerservices in Österreich
FinanzOnline ist das elektronische Steuerportal des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen. Neben der Arbeitnehmerveranlagung bietet es zahlreiche weitere Services:
- Einsicht in alle Steuerbescheide
- Abfrage des Steuerkontos
- Änderung persönlicher Daten (Bankverbindung, Adresse)
- Einreichung verschiedener Formulare und Erklärungen
- DataBox für elektronische Zustellungen
- Beantragung von Freibetragsbescheiden
Der Zugang ist kostenlos und rund um die Uhr verfügbar. Wir empfehlen dringend, FinanzOnline zu nutzen, da die elektronische Einreichung schneller bearbeitet wird als die Papierform.
- FinanzOnline-Zugang einrichten (falls noch nicht vorhanden)
- Belege und Unterlagen für das Veranlagungsjahr sammeln
- Vorausgefüllte Daten in FinanzOnline prüfen
- Werbungskosten, Sonderausgaben und Absetzbeträge ergänzen
- Erklärung absenden und auf Bescheid warten
- Bescheid prüfen und ggf. Beschwerde einlegen
- Gutschrift genießen!
Denken Sie daran: Den Lohnsteuerausgleich können Sie bis zu 5 Jahre rückwirkend einreichen. Wenn Sie bisher keinen Ausgleich gemacht haben, starten Sie am besten heute noch mit dem ältesten offenen Jahr. Das Geld gehört Ihnen — holen Sie es sich zurück!
Weiterführende Artikel
- Brutto-Netto-Rechner — Nettogehalt berechnen
- Werbungskosten — Was Sie als Arbeitnehmer absetzen können
- Sonderausgaben — Kirchenbeitrag, Spenden und mehr
- Steuern sparen — Die besten Tipps für Österreich
- Alle Steuerthemen im Überblick
Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf die Rechtslage in Österreich 2026. Für konkrete steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Lohnsteuerausgleich in Österreich?
Der Lohnsteuerausgleich, offiziell Arbeitnehmerveranlagung genannt, ist die jährliche Steuererklärung für Arbeitnehmer in Österreich. Damit können Sie zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen, indem Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Wie lange kann ich den Lohnsteuerausgleich rückwirkend machen?
Sie können die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre rückwirkend einreichen. Im Jahr 2026 können Sie also noch die Jahre 2021 bis 2025 nachträglich veranlagen lassen.
Wo mache ich den Lohnsteuerausgleich online?
Den Lohnsteuerausgleich können Sie bequem über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) erledigen. Sie benötigen einen Zugang, den Sie per Handy-Signatur, ID Austria oder Bürgerkarte aktivieren können.
Was kann ich beim Lohnsteuerausgleich absetzen?
Sie können Werbungskosten (z.B. Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildung), Sonderausgaben (z.B. Kirchenbeitrag, Spenden), außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Behinderung) sowie den Familienbonus Plus und den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag geltend machen.
Wann bekomme ich das Geld vom Lohnsteuerausgleich?
Nach elektronischer Einreichung über FinanzOnline erhalten Sie Ihren Steuerbescheid und die eventuelle Gutschrift in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen. Bei Papiereinreichung kann es deutlich länger dauern.
Lohnt sich der Lohnsteuerausgleich für jeden?
In den meisten Fällen ja. Selbst ohne besondere Absetzbeträge erhalten viele Arbeitnehmer eine Gutschrift, etwa durch die automatische Berücksichtigung des Verkehrsabsetzbetrags oder wenn nicht das gesamte Jahr über ein gleichmäßiges Einkommen bezogen wurde.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.