ETFs in Österreich: Steuer, Meldefonds und Kosten
Warum ein thesaurierender ETF jedes Jahr Steuer kostet, was die 60-Prozent-Regel bedeutet und woran ein Meldefonds erkennbar ist. Stand September 2026.
ETF-Sparplan-Rechner 2026
Endkapital (nach KESt)
€ 104.749,79
Einzahlungen
€ 53.000,00
Netto-Rendite
€ 51.749,79
Vereinfachte Berechnung. KESt 27,5% auf realisierte Kursgewinne und Ausschüttungen (bei thesaurierenden ETFs jährlich auf ausschüttungsgleiche Erträge). Historische Renditen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Keine Anlageberatung.
Ein thesaurierender ETF schüttet nichts aus und kostet in Österreich trotzdem jedes Jahr Kapitalertragsteuer. Das Gesetz unterstellt eine Ausschüttung, die es nie gegeben hat, und der Broker bucht die Steuer vom Verrechnungskonto ab - auch dann, wenn im selben Jahr kein einziger Anteil verkauft wurde.
Wie viel davon steuerpflichtig wird, hängt an einer Zahl in Paragraph 186 InvFG 2011: 60 Prozent. Nur dieser Anteil der im Fonds realisierten Kursgewinne geht in die Rechnung ein. Zinsen und Dividenden dagegen vollständig. Und wer die Anteile im Betriebsvermögen hält, verliert die Begünstigung zur Gänze.
Was im Fonds passiert, bevor Sie etwas davon merken
Ein ETF ist rechtlich ein Kapitalanlagefonds. Innerhalb dieses Fonds fallen laufend Erträge an, und zwar aus drei Quellen: Dividenden und Zinsen der gehaltenen Wertpapiere, realisierte Kursgewinne aus Verkäufen und Ergebnisse aus Derivaten.
Realisierte Kursgewinne entstehen dabei auch ohne jedes Zutun des Anlegers. Ein Index wird mehrmals jährlich angepasst, Unternehmen fallen heraus und kommen hinzu, und der Fonds muss diese Anpassung nachvollziehen. Was er dabei mit Gewinn verkauft, ist ein realisierter Kursgewinn - im Fonds, nicht im Depot.
Bei einem ausschüttenden ETF fließt ein Teil dieser Erträge auf das Verrechnungskonto, und die Besteuerung folgt dem Geldfluss. Bei einem thesaurierenden ETF bleibt alles im Fondsvermögen. Genau für diesen Fall greift die Konstruktion des ausschüttungsgleichen Ertrags.
Die 60-Prozent-Regel
Der Wortlaut von Paragraph 186 Absatz 2 Ziffer 1 lit. a ist an dieser Stelle präzise. Als ausgeschüttet gelten:
- die nicht ausgeschütteten Erträge aus der Überlassung von Kapital nach Paragraph 27 Absatz 2 EStG, also Zinsen und Dividenden - zur Gänze
- 60 vH des positiven Saldos aus Einkünften nach Paragraph 27 Absatz 3 und 4 EStG, also aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten
Entscheidend ist das Wort Saldo. Verluste innerhalb des Fonds werden mit Gewinnen verrechnet, bevor die 60 Prozent angesetzt werden. Bleibt unter dem Strich ein Verlust, ist der Posten null, und der Fonds trägt ihn nach Absatz 1 in die Folgejahre vor.
Ein Beispiel mit einem thesaurierenden Aktien-ETF und 20.000 Euro Depotwert:
| Position im Fondsjahr | Betrag | davon steuerpflichtig |
|---|---|---|
| Dividenden und Zinsen | 400 Euro | 400 Euro (100 %) |
| realisierte Kursgewinne, saldiert | 300 Euro | 180 Euro (60 %) |
| ausschüttungsgleicher Ertrag | 580 Euro | |
| Kapitalertragsteuer 27,5 % | 159,50 Euro |
Diese 159,50 Euro werden vom Verrechnungskonto abgebucht, ohne dass der ETF etwas ausgeschüttet hätte. Wer dort kein Guthaben hält, gerät in den Sollstand - ein Grund, auf dem Verrechnungskonto eine Reserve zu lassen.
Im Betriebsvermögen sieht die Rechnung anders aus. Dort gilt nach dem zweiten Satz der Bestimmung der gesamte positive Saldo als ausgeschüttet, nicht bloß 60 Prozent. Aus 300 Euro realisierten Gewinnen werden dann 300 Euro statt 180 Euro, und die Steuerlast steigt entsprechend.
Der Zeitpunkt: sieben Monate nach Fondsjahresende
Wann der Ertrag als zugeflossen gilt, richtet sich nach Absatz 2 Ziffer 1 lit. b. Zieht die depotführende Stelle die Kapitalertragsteuer ab, ist es der Auszahlungstag. Andernfalls der Tag, an dem die Meldestelle die steuerlichen Daten veröffentlicht.
Die Frist dafür steht in der Fonds-Melde-Verordnung 2015: Die Jahresmeldung ist spätestens sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres des Fonds vorzunehmen, die Ausschüttungsmeldung spätestens am letzten Tag vor dem Ausschüttungstag.
Praktisch bedeutet das eine Verzögerung, die regelmäßig für Verwirrung sorgt: Das Fondsgeschäftsjahr endet oft nicht am 31. Dezember, und die Meldung folgt bis zu sieben Monate später. Die Steuerbuchung für ein Fondsjahr kann deshalb mitten im nächsten Kalenderjahr auf dem Konto auftauchen.
Die Anschaffungskosten steigen mit
Ohne eine Gegenkorrektur würde derselbe Wertzuwachs zweimal besteuert: einmal laufend als ausschüttungsgleicher Ertrag, ein zweites Mal beim Verkauf als Kursgewinn.
Nach Paragraph 186 Absatz 3 InvFG erhöhen ausschüttungsgleiche Erträge die Anschaffungskosten des Anteils. Werden die bereits versteuerten Beträge später tatsächlich ausgeschüttet, sind sie steuerfrei und vermindern die Anschaffungskosten wieder.
Im Beispiel oben steigen die Anschaffungskosten also von 20.000 auf 20.580 Euro. Verkaufen Sie den Anteil später um 25.000 Euro, ist nicht die Differenz zu 20.000 Euro steuerpflichtig, sondern jene zu 20.580 Euro. Die 580 Euro sind bereits versteuert.
Das hat eine praktische Folge beim Depotübertrag. Wandern die angepassten Anschaffungskosten nicht mit, rechnet die neue Depotstelle mit dem ursprünglichen Kaufpreis - und besteuert beim Verkauf ein zweites Mal, was längst versteuert ist. Wer das Depot wechselt, sollte die steuerlichen Anschaffungswerte deshalb schriftlich vom abgebenden Institut bestätigt bekommen.
Meldefonds und Nichtmeldefonds
Die Fonds-Melde-Verordnung definiert beide Begriffe in Paragraph 1 Absatz 3. Ein Meldefonds ist ein Fonds, der eine fristgerechte Jahresmeldung abgegeben hat oder eine Absichtserklärung, das zu tun. Nichtmeldefonds sind alle übrigen. Melden darf nur ein steuerlicher Vertreter, und das ist nach Paragraph 186 InvFG ein inländischer Wirtschaftstreuhänder oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation.
Meldestelle ist die Österreichische Kontrollbank. Ob ein bestimmter Fonds meldet, lässt sich bei my.oekb.at nachsehen; dort steht auch, welche Fonds den Status verloren haben.
Fehlt die Meldung, greift die Schätzung nach Paragraph 186 Absatz 2 Ziffer 3. Sie hat zwei Stufen:
- 90 Prozent der Differenz zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis
- mindestens 10 Prozent des Rücknahmepreises am Ende des Kalenderjahres
Der zweite Teil ist der teure. Ein Beispiel: Ein Fonds steht am Jahresanfang wie am Jahresende bei 10.000 Euro, hat also nichts gewonnen. Die erste Stufe ergibt null. Die Untergrenze setzt trotzdem 1.000 Euro an, darauf 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer - 275 Euro in einem Jahr ohne jeden Gewinn, also 2,75 Prozent des Depotwerts.
Rechnet man die beiden Stufen gegeneinander, greift die Untergrenze immer dann, wenn der Fonds im Kalenderjahr um weniger als rund ein Neuntel seines Jahresendwertes zugelegt hat. Das ist der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Die geschätzten Erträge gelten stets als zum 31. Dezember zugeflossen. Und der Anteilinhaber kann die tatsächliche Höhe nachweisen - die Bestimmung lässt den Gegenbeweis ausdrücklich zu, verlangt dafür aber die Unterlagen des Fonds.
Was ETFs kosten
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde erhebt die Kosten europäischer Fonds jährlich. Für das Berichtsjahr 2024 weist ihr Bericht zu Kosten und Wertentwicklung folgende laufenden Kosten aus, jeweils für den einjährigen Anlagehorizont:
| aktiv gemanagt | passiv, nicht börsengehandelt | ETF | |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds | 1,28 % | 0,22 % | 0,21 % |
| Anleihenfonds | 0,70 % | 0,12 % | 0,19 % |
Bei Aktienfonds ist der Abstand deutlich. Bei Anleihenfonds fällt er kleiner aus, und dort ist der ETF nicht die günstigste Variante - passive Fonds ohne Börsennotiz liegen darunter. Die pauschale Aussage, ETFs seien immer billiger, hält der Statistik nicht stand.
Auf der Ertragsseite weist derselbe Bericht für Aktien-UCITS über zehn Jahre eine Wertentwicklung nach laufenden Kosten von 7,6 Prozent pro Jahr bei aktiven Fonds und 9,3 Prozent bei ETFs aus. Der Abstand von 1,7 Prozentpunkten ist größer als der Kostenunterschied allein.
Die laufenden Kosten sind allerdings nicht alles, was ein ETF kostet:
- Die Tracking Difference misst, wie weit der Fonds tatsächlich hinter seinem Index bleibt. Sie kann kleiner sein als die laufenden Kosten, wenn der Fonds etwa aus Wertpapierleihe Zusatzerträge erzielt, und größer, wenn Quellensteuern nicht rückholbar sind.
- Der Spread zwischen An- und Verkaufskurs fällt bei jedem Kauf an und ist außerhalb der Haupthandelszeiten des zugrundeliegenden Marktes breiter.
- Dazu kommt die österreichische Gebührenebene aus Depotführung und Orderkosten. Wie stark die wiegt, zeigen die Depot- und Ordergebühren im Vergleich - bei kleinen Sparraten übersteigt sie die laufenden Fondskosten deutlich.
Was der Broker übernimmt und was nicht
Bei einer inländischen depotführenden Stelle wird die Kapitalertragsteuer auf ausschüttungsgleiche Erträge automatisch abgezogen und abgeführt. Die Meldedaten der Kontrollbank fließen dabei direkt in die Abrechnung ein.
Welche Anbieter das leisten und was auch dann noch selbst zu erklären ist, steht bei den steuereinfachen Brokern. Die Systematik der Steuersätze - 25 Prozent für Geldeinlagen, 27,5 Prozent für alles andere - ist bei der Kapitalertragsteuer im Zusammenhang dargestellt. Zur Abgrenzung gegenüber aktiv gemanagten Produkten und zur Rechtskonstruktion des Sondervermögens siehe Investmentfonds.
Quellen
- Investmentfondsgesetz 2011, Paragraph 186 (RIS), abgerufen 03.09.2026
- Fonds-Melde-Verordnung 2015 (RIS), abgerufen 03.09.2026
- Einkommensteuergesetz 1988, Paragraph 27a (RIS), abgerufen 03.09.2026
- OeKB - Meldungen von Steuerdaten, abgerufen 03.09.2026
- ESMA, Costs and Performance of EU Retail Investment Products 2025, veröffentlicht 03.03.2026, abgerufen 03.09.2026
Häufig gestellte Fragen
Warum zahle ich Steuer, obwohl der ETF nichts ausschüttet?
Weil Paragraph 186 InvFG eine Ausschüttung unterstellt, die nicht stattgefunden hat. Diese ausschüttungsgleichen Erträge sind beim Anteilinhaber steuerpflichtig, unabhängig davon, ob Geld geflossen ist. Ein steuereinfacher Broker zieht die Kapitalertragsteuer dafür vom Verrechnungskonto ab.
Was besagt die 60-Prozent-Regel?
Von den im Fonds realisierten Kursgewinnen und Derivateergebnissen zählen im Privatvermögen nur 60 Prozent als ausschüttungsgleicher Ertrag. Zinsen und Dividenden zählen dagegen zur Gänze. Im Betriebsvermögen entfällt die Begünstigung: Dort ist der gesamte positive Saldo anzusetzen.
Wie hoch ist die Steuer auf ETFs in Österreich?
27,5 Prozent. Der niedrigere Satz von 25 Prozent gilt nach Paragraph 27a EStG nur für Geldeinlagen und nicht verbriefte Geldforderungen bei Kreditinstituten. Ein Fondsanteil ist beides nicht.
Was ist ein Meldefonds?
Ein Fonds, der fristgerecht eine Jahresmeldung an die Meldestelle abgegeben hat oder eine Absichtserklärung dazu. Die Meldestelle ist die Österreichische Kontrollbank. Die Jahresmeldung ist spätestens sieben Monate nach Ende des Fondsgeschäftsjahres vorzunehmen.
Was passiert bei einem Nichtmeldefonds?
Die Erträge werden pauschal geschätzt: 90 Prozent der Differenz zwischen erstem und letztem Rücknahmepreis des Kalenderjahres, mindestens aber 10 Prozent des Rücknahmepreises zum Jahresende. Steuer fällt damit auch in einem Jahr ohne Kursgewinn an. Ein Gegenbeweis mit Unterlagen ist zulässig.
Werden Kursgewinne beim Verkauf doppelt besteuert?
Nein. Bereits versteuerte ausschüttungsgleiche Erträge erhöhen nach Paragraph 186 Absatz 3 InvFG die Anschaffungskosten des Anteils. Beim Verkauf verringert sich der steuerpflichtige Gewinn entsprechend.
Was kostet ein ETF im Vergleich zu einem aktiven Fonds?
Nach den Zahlen der ESMA für das Berichtsjahr 2024 lagen die laufenden Kosten von Aktien-ETFs bei 0,21 Prozent, jene aktiv gemanagter Aktienfonds bei 1,28 Prozent. Bei Anleihenfonds ist der Abstand kleiner, und dort sind ETFs nicht die günstigste Variante.