Girokonto in Österreich: Preise vergleichen und Konto wechseln

Die Entgeltinformation macht Girokonten vergleichbar, weil ihr Aufbau gesetzlich vorgegeben ist. Wie Sie sie lesen und wie der Kontowechsel abläuft.

Aktualisiert: 17. August 2026 13 Min. Lesezeit

Girokonten zu vergleichen ist in Österreich einfacher, als es aussieht - vorausgesetzt, man vergleicht das richtige Dokument. Nicht die Produktseite, nicht den Werbepreis, sondern die Entgeltinformation.

Deren Aufbau ist nicht dem Institut überlassen: Eine Verordnung der Finanzmarktaufsicht legt fest, wie die wichtigsten Dienste rund um ein Zahlungskonto zu bezeichnen sind. Deshalb stehen bei jeder Bank dieselben Positionen unter denselben Namen. Zwei Entgeltinformationen nebeneinander sind damit tatsächlich vergleichbar - zwei Produktseiten nicht.

Was die Entgeltinformation leistet

Das Dokument nennt Kontoführung, Debitkarte, Buchungen, Bargeldbehebung, Überweisungen und die Zinssätze - jeweils als Einzelposten und als jährliche Gesamtentgelte. Diese eine Zahl unten ist die einzige, die zwei Angebote direkt vergleichbar macht.

Drei Dinge sollten Sie beim Lesen wissen:

Das Datum steht im Dokument. Jede Entgeltinformation trägt ein Erstellungsdatum. Es ist die einzige verlässliche Angabe darüber, wie aktuell die Preise sind - und es weicht regelmäßig vom Stand des Konditionenaushangs ab. Bei einem österreichischen Institut lag zwischen beiden Dokumenten desselben Kontos ein Unterschied von 34 Cent im Monat.

Der beworbene Preis ist oft ein Aktionspreis. Ob ein Nullpreis dauerhaft gilt oder eine befristete Ermäßigung von 100 Prozent auf ein reguläres Entgelt ist, steht in der Fußnote. Die Systematik dahinter erklärt die Seite zum Gratis-Konto.

Was Sie tatsächlich tun, entscheidet mehr als der Grundpreis. Bei mehreren Instituten ist die Kontoführung nur die kleinere Hälfte der Rechnung; Schalterbuchungen, Bargeld und Fremdwährung machen den Rest.

Wo der Preis wirklich entsteht

Drei Muster tauchen in den Preisblättern österreichischer Institute immer wieder auf. Keines davon gilt ausnahmslos, aber jedes kostet mehr Geld als die Kontoführung selbst.

Der Kanal kostet mehr als die Leistung. Bei der Bank Austria kostet jede Transaktion, die nicht online läuft, ein Serviceentgelt von 4,10 Euro - beim teuersten Kontomodell derselben Bank ist sie inkludiert. Ab rund 25 solchen Vorgängen im Jahr ist das vermeintlich viermal so teure Konto das günstigere. Bei der bank99 kostet der Schalter 4,79 Euro je Leistung. Bei den Sparkassen gibt es keinen gemeinsamen Preis - es sind rechtlich eigenständige Institute mit je eigenem Preisblatt; beim s Komfort Konto dreier Häuser liegt die Bargeldbehebung zwischen 1,56 und 2,82 Euro, beim s Kompakt Konto dagegen bei 4,55 Euro.

Der Überziehungszins kann am Kontomodell hängen, nicht an der Bonität. Wo das so ist, haben ausgerechnet die günstigen Modelle die höheren Sätze: 12,50 Prozent beim easy gratis und bei der KontoBox Small, 8,90 Prozent bei den jeweils teureren Paketen - beides Produkte der BAWAG, zu der die easybank als Marke gehört. Wer 3.000 Euro dauerhaft überzieht, zahlt mit dem billigeren Paket 108 Euro im Jahr mehr an Zinsen, während die beiden Pakete preislich nur 69,12 Euro auseinanderliegen.

Allgemein ist das aber nicht: Die bank99 verrechnet über alle Modelle einheitlich 9,99 Prozent, die Bank Austria einheitlich 11,25 Prozent.

Im Ausland kommen zwei Positionen zusammen. Bei mehreren Instituten fallen ein Fixbetrag und ein Prozentsatz gemeinsam an, bei Kreditkarten zusätzlich ein Wechselkursaufschlag. Bei kleinen Beträgen dominiert der Fixanteil: Eine Behebung von 50 Euro außerhalb des Euroraums kostet bei der easybank 2,20 Euro, also 4,4 Prozent.

Die konkreten Preise mit dem jeweiligen Stand des Preisblatts stehen auf den Seiten der Institute: easybank, BAWAG, Bank Austria, bank99, DADAT, Erste Bank und Sparkassen, Raiffeisen und N26.

Eine Klausel, die Sie kennen sollten

Ein Punkt aus dem Verbraucherzahlungskontogesetz wird kaum je erwähnt und kann bares Geld bedeuten.

Eine Vertragsbestimmung, nach der ein Verbraucher ein Entgelt für einzelne Bargeldabhebungen von seinem Zahlungskonto zu zahlen hat, ist unwirksam, wenn sie nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde. Die Beweislast dafür, dass ausgehandelt wurde, trägt die Bank, und bei einer vorformulierten Klausel im Kontovertrag - also im Regelfall - ist dieser Beweis praktisch nicht zu führen.

Entscheidend ist der Anknüpfungspunkt, und der wird oft verkürzt wiedergegeben: Das Gesetz stellt auf die Abhebung „an Geldautomaten mit einer vom kontoführenden Zahlungsdienstleister zum Zahlungskonto ausgegebenen Zahlungskarte” ab. Es kommt also auf die Karte an, nicht darauf, wem der Automat gehört. Die Bestimmung ist damit nicht auf die Automaten der eigenen Bank beschränkt.

Wenn Ihnen Behebungen mit Ihrer Kontokarte verrechnet werden, lohnt die Rückfrage unter Hinweis auf diese Bestimmung.

Der Kontowechsel ist gesetzlich getaktet

Der Wechsel ist kein Entgegenkommen der Banken, sondern ein durchsetzbarer Anspruch mit festen Fristen. Beide Institute sind verpflichtet, den Kontowechsel-Service bereitzustellen; ein Ermessen gibt es nicht.

Eine Voraussetzung ist dabei leicht zu übersehen: Der Service mit dieser Fristenkette gilt nur zwischen zwei in Österreich ansässigen Zahlungsdienstleistern und für Konten in derselben Währung. Wer zu einem Anbieter wechselt, der Österreich nur über die Dienstleistungsfreiheit bedient und hier keine Zweigstelle hat - etwa N26 -, fällt unter die schwächere Regelung für grenzüberschreitende Fälle. Dort schuldet die abgebende Bank Unterstützung, aber nicht diesen Ablauf.

Der Ablauf:

SchrittWerFrist
Daten anfordernneue Bank2 Geschäftstage nach Ihrer Ermächtigung
Daten liefernalte Bank5 Geschäftstage
Umstellung durchführenneue Bank5 Geschäftstage nach Erhalt der Daten

Ihr Wunschdatum für die Umstellung müssen Sie so wählen, dass es mindestens sechs Geschäftstage nach Eingang der Unterlagen bei der neuen Bank liegt.

Übertragen wird mehr, als viele erwarten: Daueraufträge, Lastschriftmandate sowie die wiederkehrenden Eingänge und Lastschriften der vorangegangenen 13 Monate. Der Zeitraum ist bewusst länger als ein Jahr gewählt - so ist auch die jährlich abgebuchte Versicherungsprämie erfasst, die bei zwölf Monaten durchrutschen könnte.

Beim Entgelt ist das Gesetz deutlich. Der Zugang zu Ihren eigenen Daten über Daueraufträge und Lastschriften ist immer unentgeltlich. Und die Übermittlung dieser Daten zwischen den Instituten muss die alte Bank vornehmen, „ohne von diesem oder vom Verbraucher ein Entgelt dafür zu verlangen” - sie darf also weder Ihnen noch der neuen Bank etwas verrechnen.

Das Altkonto schließt die alte Bank zum Wunschdatum, sofern keine offenen Verpflichtungen mehr bestehen.

Ein praktischer Hinweis: Eine zentrale Stelle oder ein amtliches Formular für den Kontowechsel gibt es in Österreich nicht. Das Formular stellt die aufnehmende Bank. Wer wechseln will, beginnt also bei der neuen Bank, nicht bei der alten.

Wenn keine Bank will: das Basiskonto

Für den Fall, dass ein Kontoantrag abgelehnt wird, besteht ein Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Er erstreckt sich ausdrücklich auch auf Wohnsitzlose und Asylwerber - beides folgt aus derselben EU-Richtlinie, die auch Deutschland umgesetzt hat.

Die Bank muss binnen zehn Geschäftstagen ab vollständigem Antrag eröffnen oder ablehnen, und ablehnen darf sie nur aus zwei gesetzlich genannten Gründen. Die Entgeltobergrenze steht im Gesetz mit 80 Euro pro Jahr; durch die zweijährliche Indexierung liegt sie derzeit bei 83,45 Euro, für besonders schutzbedürftige Personen bei 41,73 Euro.

Die Einzelheiten dazu stehen auf der Seite zum Basiskonto.

Was beim Zahlungsverkehr gilt

Drei Fristen aus dem Zahlungsdienstegesetz, die im Alltag zählen:

Überweisungen müssen spätestens am folgenden Geschäftstag beim Institut des Empfängers einlangen; bei beleghafter Erteilung verlängert sich die Frist um einen Tag.

Gutschriften sind spätestens am Buchungstag wertzustellen, Belastungen frühestens - die Bank darf sich also keinen Zinsgewinn aus der Wertstellung verschaffen.

Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank den Betrag bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erstatten. Sie müssen die Bank dafür unverzüglich nach Feststellung unterrichten - das Gesetz nennt das Rügeobliegenheit. Die oft genannten 13 Monate sind nur die äußerste Grenze für Belastungen, die unentdeckt geblieben sind, kein Zeitfenster zum Zuwarten. Bei leichter Fahrlässigkeit bleibt ein Selbstbehalt von 50 Euro.

Worauf Sie beim Abschluss achten

  1. Verlangen Sie die Entgeltinformation, nicht den Prospekt. Nur dort stehen die jährlichen Gesamtentgelte.
  2. Prüfen Sie das Datum im Dokument und vergleichen Sie es mit dem Konditionenaushang.
  3. Rechnen Sie mit Ihrem eigenen Verhalten: Wie oft Schalter, wie oft Bargeld, wie oft Ausland.
  4. Sehen Sie sich den Sollzinssatz an, auch wenn Sie nicht überziehen wollen - bei den günstigen Modellen ist er der höchste Posten.
  5. Fragen Sie nach der Bedingung, wenn ein Konto als kostenlos beworben wird, und lassen Sie sich sagen, was nach deren Wegfall gilt.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wie vergleiche ich Girokonten seriös?

Über die Entgeltinformation. Jede Bank muss dieses Dokument bereitstellen, und sein Aufbau ist gesetzlich vorgegeben: Eine Verordnung der Finanzmarktaufsicht legt die Bezeichnungen der wichtigsten Dienste verbindlich fest. Deshalb stehen bei allen Instituten dieselben Positionen in derselben Reihenfolge - anders als in der Werbung.

Wie lange dauert ein Kontowechsel?

Das Gesetz gibt eine Fristenkette vor: Die neue Bank fordert die Daten binnen zwei Geschäftstagen an, die alte liefert binnen fünf, die neue setzt binnen weiterer fünf um. Das Wunschdatum für die Umstellung muss mindestens sechs Geschäftstage nach Eingang der Unterlagen liegen.

Was kostet der Kontowechsel?

Der Zugang zu den eigenen Daten über Daueraufträge und Lastschriften ist immer unentgeltlich, ebenso die Datenübermittlung zwischen den Banken - die alte Bank darf dafür weder von Ihnen noch von der neuen Bank etwas verlangen. Ein Entgelt für die Kontoschließung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

Welche Daten überträgt die alte Bank?

Daueraufträge, Lastschriftmandate sowie die wiederkehrenden Eingänge und Lastschriften der vorangegangenen 13 Monate. Damit ist auch der jährlich abgebuchte Versicherungsbeitrag erfasst, der bei einem kürzeren Zeitraum durchrutschen würde.

Darf die Bank Entgelte für Bankomatbehebungen verlangen?

Nur eingeschränkt. Das Verbraucherzahlungskontogesetz erklärt eine solche Klausel für unwirksam, wenn sie nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde - und die Beweislast dafür trägt die Bank. Bei einer vorformulierten Klausel im Kontovertrag ist das praktisch kaum zu erbringen.

Was kostet ein Girokonto in Österreich?

Die Spanne reicht von null bis über 130 Euro im Jahr, und der Preis hängt weniger am Institut als am Kanal und an den Bedingungen. Konkrete Preise mit dem jeweiligen Stand des Preisblatts stehen auf den Seiten der einzelnen Banken.