Kollektivvertrag Österreich 2026
Kollektivvertrag in Österreich: Was regelt er, Mindestlohn, Geltungsbereich, KV-Zugehörigkeit & Ihre Rechte. Kompakter Ratgeber 2026!
Kollektivvertrag in Österreich 2026
Der Kollektivvertrag (KV) ist ein Grundpfeiler des österreichischen Arbeitsrechts und der Sozialpartnerschaft. Er regelt Mindestgehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und viele weitere Arbeitsbedingungen für ganze Branchen. Mit einer Abdeckungsrate von rund 98 % ist Österreich weltweit führend bei der Kollektivvertragsabdeckung.
Was ist ein Kollektivvertrag?
Definition
Ein Kollektivvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Arbeitgeberorganisation (typischerweise die Wirtschaftskammer oder ein Fachverband) und einer Arbeitnehmerorganisation (typischerweise der Österreichische Gewerkschaftsbund ÖGB bzw. eine seiner Teilgewerkschaften). Er regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber einer bestimmten Branche oder eines bestimmten Wirtschaftszweigs.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für Kollektivverträge in Österreich ist das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Dieses regelt, wer Kollektivverträge abschliessen darf, welche Inhalte sie haben können und wie sie wirken.
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Im österreichischen Arbeitsrecht gilt eine klare Normenhierarchie (von oben nach unten):
- EU-Recht (Richtlinien, Verordnungen)
- Gesetze (Arbeitsrecht, Sozialrecht)
- Verordnungen
- Kollektivvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsvertrag (Einzelvertrag)
Jede niedrigere Norm darf nur zugunsten des Arbeitnehmers von der höheren Norm abweichen — das ist das Günstigkeitsprinzip.
Was regelt der Kollektivvertrag?
Mindestgehälter und Löhne
Die wichtigste Funktion des Kollektivvertrags ist die Festlegung von Mindestgehältern (für Angestellte) und Mindestlöhnen (für Arbeiter). Diese werden nach Verwendungsgruppen, Beschäftigungsjahren und Qualifikationen gestaffelt.
Beispiel Handels-KV 2026:
- Verwendungsgruppe A (einfache Tätigkeiten): ca. 1.950 Euro brutto
- Verwendungsgruppe C (qualifizierte Tätigkeiten): ca. 2.200 bis 2.500 Euro brutto
- Verwendungsgruppe F (Führungspositionen): ca. 3.500 bis 4.500 Euro brutto
Arbeitszeit
Der KV kann die wöchentliche Normalarbeitszeit festlegen, die unter der gesetzlichen Höchstarbeitszeit (40 Stunden/Woche) liegen kann. In manchen Branchen gilt eine KV-Arbeitszeit von 38,5 oder 38 Stunden.
Überstundenzuschläge
Gesetzlich stehen 50 % Überstundenzuschlag zu. Viele Kollektivverträge sehen jedoch höhere Zuschläge vor, insbesondere für:
- Nachtarbeit (z. B. 100 % Zuschlag)
- Sonntagsarbeit (z. B. 100 % Zuschlag)
- Feiertagsarbeit (z. B. 150 bis 200 % Zuschlag)
Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt)
Das 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) ist in Österreich nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Praktisch alle Kollektivverträge sehen diese Sonderzahlungen vor, weshalb sie de facto für alle Arbeitnehmer gelten.
Kündigungsfristen
Der KV kann längere Kündigungsfristen vorsehen als das Gesetz. Dies betrifft insbesondere die Kündigungsfristen für Arbeiter, die durch den KV an jene der Angestellten angeglichen werden können.
Urlaub und Freizeitansprüche
Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch (25 Arbeitstage/Jahr) können KV zusätzliche Urlaubstage oder Freizeitansprüche vorsehen, z. B.:
- Zusätzlicher Urlaubstag ab einem bestimmten Dienstalter
- Freier Tag am 24. und 31. Dezember
- Bildungsfreistellung
Reise- und Aufwandsentschädigungen
Viele KV regeln detailliert die Entschädigungen für Dienstreisen, Auswärtsarbeit und besondere Aufwendungen.
Das Günstigkeitsprinzip
Funktionsweise
Das Günstigkeitsprinzip ist ein zentrales Prinzip des österreichischen Arbeitsrechts. Es besagt:
Der Arbeitsvertrag (oder eine Betriebsvereinbarung) darf von den Regelungen des Kollektivvertrags nur zugunsten des Arbeitnehmers abweichen.
Das bedeutet: Wenn der KV ein Mindestgehalt von 2.500 Euro vorsieht, darf der Arbeitsvertrag nicht weniger als 2.500 Euro vereinbaren. Er darf aber mehr vereinbaren (z. B. 3.000 Euro). Ebenso darf der Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage gewähren als der KV, aber nicht weniger.
Praxisbeispiel
Ein Arbeitnehmer im Handel hat laut KV Anspruch auf ein Mindestgehalt von 2.200 Euro brutto. Sein Arbeitsvertrag sieht ein Gehalt von 2.700 Euro brutto vor. Bei einer KV-Erhöhung von 4 % steigt das KV-Mindestgehalt auf 2.288 Euro.
Die Frage ist: Steigt auch das Ist-Gehalt von 2.700 Euro? Das hängt von der KV-Vereinbarung ab. Viele KV sehen vor, dass auch die Ist-Gehälter (die über dem KV liegen) um den vereinbarten Prozentsatz steigen. In diesem Fall würde das Gehalt auf 2.808 Euro steigen. Manche KV sehen hingegen nur eine Erhöhung der KV-Mindestgehälter vor.
Wie finde ich meinen Kollektivvertrag?
WKO-KV-Suche
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bietet eine Online-Suche an, über die Sie den für Sie geltenden Kollektivvertrag finden können. Unter wko.at/kv können Sie nach Branche, Wirtschaftszweig oder Firma suchen.
ÖGB-Suche
Auch der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) bietet Informationen zu Kollektivverträgen. Über die Webseiten der einzelnen Gewerkschaften (z. B. GPA für Angestellte, PRO-GE für Produktionsgewerkschaft) können Sie den für Sie relevanten KV einsehen.
Auf dem Dienstzettel
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen im Dienstzettel (bzw. Arbeitsvertrag) mitzuteilen, welcher Kollektivvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden ist. Prüfen Sie Ihren Dienstzettel auf diese Information.
Auflagepflicht
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den geltenden Kollektivvertrag im Betrieb zur Einsicht aufzulegen (physisch oder elektronisch). Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, den KV-Text einzusehen.
KV-Verhandlungen in Österreich
Der Verhandlungsprozess
Kollektivverträge werden in der Regel jährlich neu verhandelt. Die KV-Runde beginnt traditionell im Herbst mit den Verhandlungen in der Metallindustrie (Leitbranche) und zieht sich über die folgenden Monate durch alle Branchen.
Der Verhandlungsprozess:
- Die Gewerkschaft stellt Forderungen (typischerweise basierend auf Inflation + Produktivitätssteigerung)
- Die Arbeitgeberseite macht ein Gegenangebot
- Es folgen mehrere Verhandlungsrunden
- Bei Einigung wird der neue KV unterzeichnet
- Bei Nichteinigung können Kampfmassnahmen (Warnstreiks, Streik) folgen
Sozialpartnerschaft
Die KV-Verhandlungen sind Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft — dem institutionellen Dialog zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Diese Tradition hat in Österreich eine lange Geschichte und wird international als Erfolgsmodell betrachtet.
KV-Abschlüsse 2026
Die KV-Abschlüsse für 2026 liegen bei den meisten Branchen zwischen 2,8 und 3,5 %. Die Metallindustrie als Leitbranche einigte sich auf rund 3 bis 3,5 %, Handel und öffentlicher Dienst folgten mit ähnlichen Werten. Die Abschlüsse liegen damit über der Inflationsrate (rund 2,5 %), was einen realen Einkommenszuwachs bedeutet.
Sonderformen von Kollektivverträgen
Rahmenkollektivvertrag
Ein Rahmenkollektivvertrag regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen), nicht aber die Gehälter. Die Gehälter werden in einem separaten Gehaltskollektivvertrag geregelt, der häufiger (jährlich) verhandelt wird.
Firmen-Kollektivvertrag
In Ausnahmefällen kann ein Kollektivvertrag direkt zwischen einem einzelnen Unternehmen und der Gewerkschaft abgeschlossen werden. Dies kommt vor, wenn das Unternehmen keiner Wirtschaftskammer-Fachgruppe angehört.
Satzung
Wenn kein Kollektivvertrag existiert, kann das Bundeseinigungsamt die Bestimmungen eines verwandten KV für eine Branche zur Satzung erklären. Dadurch gelten die KV-Bestimmungen auch für Branchen ohne eigenen Kollektivvertrag.
Kollektivvertrag und Mindestlohn
Gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn in Österreich?
Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern gibt es in Österreich keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mindestgehälter werden ausschliesslich durch Kollektivverträge geregelt. Da rund 98 % aller Arbeitnehmer von einem KV erfasst sind, funktioniert dieses System in der Praxis sehr gut.
Europäische Mindestlohnrichtlinie
Die EU-Mindestlohnrichtlinie von 2022 verpflichtet Mitgliedstaaten, entweder einen gesetzlichen Mindestlohn festzulegen oder eine KV-Abdeckung von mindestens 80 % sicherzustellen. Mit 98 % Abdeckung erfüllt Österreich diese Anforderung deutlich.
De-facto-Mindestlohn 2026
Die Sozialpartner haben sich darauf verständigt, dass kein KV-Mindestgehalt unter 2.000 Euro brutto (bei Vollzeitbeschäftigung) liegen soll. 2026 liegt der niedrigste KV-Mindestlohn bei rund 1.950 bis 2.000 Euro brutto.
Rechte bei KV-Verstössen
Was tun bei Unterschreitung?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen weniger zahlt als der Kollektivvertrag vorsieht, haben Sie Anspruch auf die Nachzahlung der Differenz. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren. So gehen Sie vor:
- KV-Gehalt prüfen: Vergleichen Sie Ihr Gehalt mit dem KV-Mindestgehalt für Ihre Verwendungsgruppe und Ihr Dienstjahr.
- Arbeitgeber ansprechen: Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Unterentlohnung hin.
- Arbeiterkammer einschalten: Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, wenden Sie sich an die Arbeiterkammer (AK). Die AK bietet kostenlose Rechtsberatung und kann Sie vor dem Arbeitsgericht vertreten.
- Arbeits- und Sozialgericht: Im letzten Schritt können Sie die Nachzahlung vor dem Arbeits- und Sozialgericht einklagen.
Lohn- und Sozialdumping
Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) ermöglicht auch behördliche Kontrollen durch die Finanzpolizei. Bei systematischer Unterentlohnung drohen dem Arbeitgeber empfindliche Strafen.
Tipps für Arbeitnehmer
- KV kennen: Informieren Sie sich über Ihren geltenden Kollektivvertrag. Die WKO und der ÖGB bieten Online-Suchen an.
- Einstufung prüfen: Überprüfen Sie, ob Ihre Einstufung (Verwendungsgruppe, Beschäftigungsjahr) korrekt ist.
- Gehaltserhöhungen verfolgen: Achten Sie auf die jährlichen KV-Verhandlungen und prüfen Sie, ob Ihr Gehalt entsprechend angepasst wird.
- Betriebsrat nutzen: Wenn Sie einen Betriebsrat haben, wenden Sie sich bei Fragen an diesen.
- AK-Beratung: Die Arbeiterkammer bietet kostenlose Beratung zu allen KV-Fragen.
Kollektivvertrag und Digitalisierung
Home-Office im KV
Seit der COVID-Pandemie werden Home-Office-Regelungen zunehmend in Kollektivverträgen verankert. Viele Branchen-KV enthalten mittlerweile Bestimmungen zu:
- Recht auf Home-Office (mit Zustimmung des Arbeitgebers)
- Kostenersatz für Arbeitsmittel im Home-Office
- Arbeitszeitregelungen und Erreichbarkeit
- Datenschutz und IT-Sicherheit
Digitale Weiterbildung
Mehrere Kollektivverträge sehen inzwischen Ansprüche auf digitale Weiterbildung vor. Arbeitnehmer erhalten Freistellungen für Online-Kurse, IT-Schulungen und andere digitale Qualifizierungsmassnahmen.
KV und Lohnnebenkosten
Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt
Neben dem Bruttogehalt, das im KV festgelegt ist, trägt der Arbeitgeber erhebliche Lohnnebenkosten:
- Sozialversicherungsbeiträge (Dienstgeberanteil): ca. 21 % des Bruttolohns
- Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB): ca. 3,7 %
- Zuschlag zum DB (DZ): ca. 0,36 bis 0,44 %
- Kommunalsteuer: 3 %
- Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung neu): 1,53 %
In Summe liegen die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber bei ca. 30 % des Bruttolohns. Diese Kosten spielen bei den KV-Verhandlungen eine wichtige Rolle, da jede prozentuale Gehaltserhöhung auch die Lohnnebenkosten entsprechend erhöht.
KV für bestimmte Berufsgruppen
Handel
Der Handels-KV ist einer der grössten in Österreich und umfasst rund 600.000 Beschäftigte. Er regelt die Mindestgehälter nach Verwendungsgruppen (A bis H), Berufsjahren und Qualifikationen. Besonderheit: Die Einstufung erfolgt nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach der formalen Ausbildung.
Metallindustrie
Der Metaller-KV gilt als Leitbranche und setzt den Massstab für alle anderen KV-Verhandlungen. Er umfasst rund 200.000 Beschäftigte und bietet überdurchschnittliche Mindestgehälter.
IT und Telekommunikation
Der IT-KV (UBIT-KV) hat aufgrund des Fachkräftemangels in den letzten Jahren überdurchschnittliche Gehaltserhöhungen erfahren. Die tatsächlich gezahlten Gehälter liegen in der IT-Branche oft deutlich über den KV-Mindestgehältern.
Sozialwirtschaft
Der SWÖ-KV (Sozialwirtschaft Österreich) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in Pflege, Betreuung und Sozialarbeit. Aufgrund des Pflegepersonalmangels werden die Gehälter in diesem Bereich verstärkt angehoben.
Gastronomie und Hotellerie
Der Gastronomie-KV umfasst eine der grössten Branchen Österreichs. Besonderheiten: Regelungen zu Trinkgeld, Nacht- und Wochenendzuschlägen, Kost und Logis.
KV und Gleichstellung
Gender Pay Gap
Trotz der hohen KV-Abdeckung besteht in Österreich ein Gender Pay Gap von rund 12 bis 15 % (bereinigt). Die Gründe sind vielfältig: Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, in schlechter bezahlten Branchen und erreichen seltener Führungspositionen. Die KV-Verhandlungen versuchen zunehmend, diesen Gap zu reduzieren — etwa durch höhere Mindestgehälter in frauentypischen Branchen und durch Sockelbeträge, die niedrige Einkommen überproportional anheben.
Antidiskriminierung
Kollektivverträge dürfen keine diskriminierenden Bestimmungen enthalten. Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder Behinderung.
Der Kollektivvertrag ist das Rückgrat des österreichischen Arbeitsrechts. Mit einer Abdeckungsrate von 98 % stellt er sicher, dass nahezu alle Arbeitnehmer von Mindestgehältern, geregelten Arbeitszeiten, Sonderzahlungen und fairen Arbeitsbedingungen profitieren. Das Günstigkeitsprinzip garantiert, dass individuelle Arbeitsverträge nur besser, nie schlechter als der KV sein dürfen.
Für Arbeitnehmer ist es essenziell, den eigenen Kollektivvertrag zu kennen und die korrekte Einstufung und Bezahlung zu überprüfen. Die Arbeiterkammer und der ÖGB stehen als kostenlose Beratungsstellen zur Verfügung. Die jährlichen KV-Verhandlungen sichern regelmässige Gehaltsanpassungen, die in der Regel über der Inflationsrate liegen und so den Lebensstandard der Arbeitnehmer erhalten.
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Häufig gestellte Fragen
Was regelt ein Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag regelt Mindestgehälter, Arbeitszeiten, Überstundenzuschläge, Sonderzahlungen, Kündigungsfristen und weitere Arbeitsbedingungen für eine gesamte Branche.
Gilt für jeden Arbeitnehmer ein Kollektivvertrag?
In Österreich sind ca. 98% aller Arbeitnehmer durch einen Kollektivvertrag erfasst -- einer der höchsten Werte weltweit. Ausnahmen gibt es in einigen wenigen Branchen ohne KV-Abschluss.
Was ist das Günstigkeitsprinzip?
Das Günstigkeitsprinzip besagt, dass der Arbeitsvertrag von den Regelungen des Kollektivvertrags nur zugunsten des Arbeitnehmers abweichen darf. Schlechtere Bedingungen als im KV vorgesehen sind unzulässig.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.