Krankenstand Österreich 2026 - Rechte & Pflichten

Krankenstand in Österreich: Entgeltfortzahlung, Krankengeld der ÖGK, Meldepflicht, Kündigung im Krankenstand & Rechte. Jetzt informieren!

Aktualisiert: 03. April 2026 15 Min. Lesezeit

Krankenstand in Österreich 2026

Krankheit kann jeden treffen — und wenn es passiert, ist es beruhigend zu wissen, welche Rechte und Pflichten im Krankenstand bestehen. Das österreichische Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen umfassenden Schutz bei Arbeitsunfähigkeit: von der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber über das Krankengeld der Sozialversicherung bis hin zum Schutz vor unfairer Behandlung.

Was ist ein Krankenstand?

Ein Krankenstand (arbeitsrechtlich: “Dienstverhinderung wegen Krankheit”) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer medizinischen Behandlung nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Die Arbeitsunfähigkeit wird durch einen Arzt festgestellt und bescheinigt. Dabei ist es unerheblich, ob die Krankheit verschuldet oder unverschuldet ist — auch bei selbstverschuldeten Unfällen (z.B. Sportunfall) besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt.

Meldepflicht des Arbeitnehmers

Unverzügliche Meldung

Die Meldepflicht ist eine der wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers im Krankenstand. Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich — also am ersten Krankenstandstag, idealerweise vor Arbeitsbeginn — über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Die Art der Meldung ist nicht vorgeschrieben: Telefonanruf, SMS, E-Mail oder WhatsApp-Nachricht sind zulässig, solange die Information den Arbeitgeber rechtzeitig erreicht. Viele Unternehmen haben interne Regelungen zur Krankmeldung, die zu beachten sind.

Die Verletzung der Meldepflicht kann schwerwiegende Folgen haben: Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung für die Zeit der unterlassenen Meldung verweigern. In besonders schweren Fällen wiederholter Meldepflichtverletzungen kann sogar eine Entlassung gerechtfertigt sein.

Ärztliche Bestätigung (Krankenstandsbescheinigung)

Ab dem 4. Kalendertag des Krankenstands sind Sie verpflichtet, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung (Krankenstandsbescheinigung) vorzulegen. Viele Arbeitgeber verlangen die Bestätigung allerdings bereits ab dem 1. Tag — dies ist zulässig, wenn es im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag so geregelt ist.

Die ärztliche Bestätigung muss den Beginn der Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit enthalten. Die genaue Diagnose muss nicht angegeben werden — der Arbeitgeber hat kein Recht, die Art der Erkrankung zu erfahren.

Kontrollrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitsunfähigkeit durch einen Vertrauensarzt überprüfen zu lassen. Diese Kontrolle muss verhältnismäßig sein und darf nicht schikanös eingesetzt werden. Verweigert der Arbeitnehmer eine zumutbare ärztliche Kontrolle, kann dies den Verlust der Entgeltfortzahlung zur Folge haben.

Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Dauer der Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist die wichtigste finanzielle Absicherung im Krankenstand. Ihre Dauer hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab:

DienstjahreVolle FortzahlungHalbe Fortzahlung
1. Dienstjahr6 Wochen4 Wochen
2.-15. Dienstjahr8 Wochen4 Wochen
16.-25. Dienstjahr10 Wochen4 Wochen
Ab 26. Dienstjahr12 Wochen4 Wochen

Die Entgeltfortzahlung beginnt mit dem ersten Tag des Krankenstands. Es gibt keinen Karenztag, an dem kein Entgelt gezahlt wird — anders als beim Krankengeld der Sozialversicherung.

Berechnung der Entgeltfortzahlung

Die volle Entgeltfortzahlung umfasst das gesamte Entgelt, das der Arbeitnehmer ohne Krankenstand verdient hätte. Dazu gehören das Grundgehalt, regelmäßige Überstunden und Zulagen, Provisionen und Prämien (im Durchschnitt) sowie sonstige regelmäßige Bezüge. Bei halber Entgeltfortzahlung wird entsprechend die Hälfte dieser Beträge gezahlt.

Arbeitsjahr-Kontingent

Die Entgeltfortzahlung bezieht sich auf das Arbeitsjahr, nicht auf den einzelnen Krankenstand. Das bedeutet: Wenn Sie mehrere Krankenstände innerhalb eines Arbeitsjahres haben, werden diese zusammengerechnet. Erst wenn das gesamte Kontingent (z.B. 6 Wochen voll + 4 Wochen halb im 1. Dienstjahr) aufgebraucht ist, endet die Entgeltfortzahlung.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Jeder neue Arbeitsunfall begründet einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch, unabhängig davon, ob das Kontingent für Krankheit bereits erschöpft ist. Arbeitsunfälle und Krankheiten werden also getrennt abgerechnet.

Wiedererkrankung

Wenn zwischen zwei Krankenständen weniger als 6 Monate liegen und die gleiche Krankheit vorliegt (Wiedererkrankung), werden die Krankenstände zusammengerechnet. Dies ist relevant für die Berechnung der Entgeltfortzahlungsdauer. Bei verschiedenen Krankheiten oder einer Pause von mehr als 6 Monaten beginnt ein neuer Anspruch.

Krankengeld der Sozialversicherung

Was ist Krankengeld?

Wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet (das Kontingent aufgebraucht ist), springt die Krankenversicherung mit Krankengeld ein. Das Krankengeld der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) sichert das Einkommen bei längeren Krankenständen.

Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit 50 % der Bemessungsgrundlage und ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 60 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 3 Monate vor dem Krankenstand, begrenzt durch die Höchstbeitragsgrundlage. Die ersten 3 Tage sind sogenannte Karenztage, für die kein Krankengeld gezahlt wird. Da in dieser Zeit aber die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers läuft, entsteht in der Praxis keine Lücke.

Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro beträgt die Bemessungsgrundlage ca. 100 Euro/Tag (3.000/30). Das Krankengeld beträgt somit 50 Euro/Tag (50 %) bzw. 60 Euro/Tag (60 %) ab dem 43. Tag. Monatsweise gerechnet sind das ca. 1.500 Euro bzw. 1.800 Euro brutto.

Bezugsdauer des Krankengeldes

Das Krankengeld kann für maximal 52 Wochen bezogen werden. Danach besteht die Möglichkeit, eine Rehabilitation oder eine Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension zu beantragen.

Krankengeld und Entgeltfortzahlung

Während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht kein Anspruch auf Krankengeld — die Entgeltfortzahlung hat Vorrang. Erst wenn das Entgeltfortzahlungskontingent aufgebraucht ist, setzt das Krankengeld ein. Bei halber Entgeltfortzahlung zahlt die ÖGK ein halbes Krankengeld als Differenzzahlung.

Krankenstand und Kündigung

Kündigung während des Krankenstands

Eine häufig gestellte Frage ist, ob man während des Krankenstands gekündigt werden kann. Die Antwort ist: Ja, eine Kündigung während des Krankenstands ist in Österreich grundsätzlich zulässig. Es gibt keinen generellen Kündigungsschutz im Krankenstand. Die Kündigung ist rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum Ende der Kündigungsfrist.

Allerdings gibt es wichtige Schutzbestimmungen: Die Entgeltfortzahlung läuft trotz der Kündigung weiter, bis das Kontingent aufgebraucht ist oder der Krankenstand endet — je nachdem, was früher eintritt. Wenn die Kündigung offensichtlich wegen des Krankenstands ausgesprochen wird (Motivkündigung), kann sie innerhalb von 14 Tagen beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden. In Betrieben mit Betriebsrat ist die Anhörung des Betriebsrats erforderlich.

Entlassung wegen Krankheit

Eine Entlassung (fristlose Kündigung) wegen Krankheit ist grundsätzlich nicht zulässig. Krankheit ist kein Entlassungsgrund. Ausnahme: Wenn der Arbeitnehmer den Krankenstand vortäuscht oder während des Krankenstands eine Erwerbstätigkeit ausübt, die der Genesung entgegensteht, kann dies eine gerechtfertigte Entlassung begründen.

Kündigung nach langem Krankenstand

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber nach einem langen Krankenstand kündigen, wenn abzusehen ist, dass der Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig sein wird. Diese Kündigung ist grundsätzlich zulässig, kann aber als sozial ungerechtfertigt angefochten werden, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsfähigkeit wiedererlangen wird. Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer.

Krankenstand bei chronischen Erkrankungen

Langfristige Erkrankungen

Chronische Erkrankungen (z.B. Diabetes, Rheuma, multiple Sklerose) erfordern oft wiederholte oder langdauernde Krankenstände. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen: Wiedereingliederungsteilzeit nach längeren Krankenständen, Beratung durch fit2work zur Arbeitsplatzanpassung, mögliche Teilzeitarbeit auf medizinische Indikation, betriebliche Eingliederungsmaßnahmen und bei dauerhafter Einschränkung: Prüfung einer Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension.

Kontinuierliche Kranken­stände

Wenn Sie innerhalb eines Jahres wiederholt krank werden, können die einzelnen Krankenstände für die Entgeltfortzahlung zusammengerechnet werden, wenn die gleiche Erkrankung zugrunde liegt und die Krankenstände innerhalb von 6 Monaten aufeinander folgen. Dies verkürzt die Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung. Bei unterschiedlichen Erkrankungen oder einer Pause von mehr als 6 Monaten beginnt ein neuer Anspruch.

Kündigung nach langem Krankenstand: Detaillierte Betrachtung

Die Rechtsprechung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass lange Krankenstände einen sachlichen Kündigungsgrund darstellen können, wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft besteht oder wenn der Krankenstand den Betrieb unzumutbar belastet. Die konkrete Beurteilung hängt vom Einzelfall ab: Faktoren wie die Dauer des Krankenstands, die Prognose der Genesung, die Betriebsgröße und die Möglichkeit einer Vertretung spielen eine Rolle.

Anfechtungsmöglichkeiten

Wenn Sie nach einem langen Krankenstand gekündigt werden, sollten Sie die Kündigung prüfen lassen. Anfechtungsgründe können sein: Die Kündigung ist eine verpönte Motivkündigung (z.B. wegen der Krankheit selbst), die soziale Härte der Kündigung ist unverhältnismäßig (z.B. bei langjähriger Betriebszugehörigkeit), der Betriebsrat wurde nicht angehört, oder es besteht ein besonderer Kündigungsschutz (z.B. bei begünstigt Behinderten).

Abfindung und Sozialplan

Bei Kündigungen nach langen Krankenständen bieten viele Arbeitgeber eine freiwillige Abfindung an, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. In Unternehmen mit Sozialplan (oft bei größeren Unternehmen oder bei Massenkündigungen) können Arbeitnehmer zusätzliche Leistungen erhalten. Verhandeln Sie aktiv — oft gibt es mehr Spielraum als der Arbeitgeber zunächst zugibt.

Verhalten im Krankenstand

Was ist im Krankenstand erlaubt?

Im Krankenstand müssen Sie sich so verhalten, dass die Genesung nicht verzögert wird. Was genau erlaubt ist, hängt von der Art der Erkrankung ab. Grundsätzlich gilt:

Erlaubt ist in der Regel: Einkaufen gehen (Grundversorgung), Spaziergänge und leichte Bewegung (wenn nicht kontraindiziert), Arztbesuche und Therapien, Aufenthalt in der Wohnung und häusliche Tätigkeiten.

Nicht erlaubt ist: Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Nebenjob, Schwarzarbeit), sportliche Aktivitäten, die der Genesung entgegenstehen, Reisen (außer vom Arzt empfohlene Kur/Reha), und Tätigkeiten, die den Krankenstand offensichtlich verlängern (z.B. Partybesuche bei Grippe).

Ausgehzeiten

In der ärztlichen Bestätigung können Ausgehzeiten festgelegt werden (z.B. “Bettruhe” oder “Ausgehzeiten von 10-12 und 14-16 Uhr”). Diese sind einzuhalten. Bei einer Kontrolle durch den Sozialversicherungsträger oder den Arbeitgeber kann ein Verstoß gegen die Ausgehzeiten den Verlust der Entgeltfortzahlung und des Krankengeldes zur Folge haben.

Urlaub im Krankenstand

Ein Urlaub im Ausland während des Krankenstands ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, der Arzt attestiert, dass der Aufenthalt an einem anderen Ort der Genesung dienlich ist (z.B. Meerklima bei Atemwegserkrankungen). Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt im Krankenstand kann eine Entlassung rechtfertigen.

Besondere Situationen

Krankenstand in der Probezeit

Auch in der Probezeit besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand. Allerdings kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden — auch während des Krankenstands. Der Entgeltfortzahlungsanspruch endet mit dem Arbeitsverhältnis.

Krankenstand bei Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen Ansprüche auf Entgeltfortzahlung wie Vollzeitbeschäftigte. Die Höhe der Fortzahlung richtet sich nach dem vereinbarten Teilzeitentgelt.

Krankenstand und Urlaub

Urlaub und Krankenstand schließen sich gegenseitig aus. Wenn Sie im Urlaub krank werden, gelten die im Abschnitt Urlaubsanspruch beschriebenen Regelungen: Krankenstandstage über 3 Tage werden nicht auf den Urlaub angerechnet (bei sofortiger Meldung und ärztlicher Bestätigung).

Burnout und psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen wie Burnout, Depression oder Angststörungen sind vollwertige Erkrankungen, die einen Krankenstand begründen. Die Entgeltfortzahlung und das Krankengeld gelten in gleichem Umfang wie bei körperlichen Erkrankungen. Die Diagnose wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt — auf der Krankenstandsbescheinigung steht nur “arbeitsunfähig”, nicht die Diagnose.

Arbeitsunfall vs. Krankheit

Bei einem Arbeitsunfall (Unfall am Arbeitsplatz oder am Weg dorthin) gelten besondere Regelungen: Die Entgeltfortzahlung wird separat berechnet und ein eigenes Kontingent steht zur Verfügung. Die Unfallversicherung (AUVA) übernimmt die Behandlungskosten. Ein Versehrtenrente kann bei bleibenden Schäden gewährt werden. Es ist daher wichtig, Arbeitsunfälle immer korrekt zu melden und zu dokumentieren.

Wiedereingliederung nach langem Krankenstand

Wiedereingliederungsteilzeit

Für Arbeitnehmer, die nach einem langen Krankenstand (mindestens 6 Wochen) schrittweise wieder in den Beruf einsteigen möchten, gibt es seit 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit. Dabei wird die Arbeitszeit für 1 bis 6 Monate auf 50-75 % der vorherigen Arbeitszeit reduziert. Während der Wiedereingliederungsteilzeit erhalten Sie das reduzierte Gehalt plus ein Wiedereingliederungsgeld von der ÖGK, das die Differenz teilweise ausgleicht.

Die Vereinbarung erfolgt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und bedarf der Genehmigung durch den zuständigen arbeitsmedizinischen Dienst (fit2work). Die Wiedereingliederungsteilzeit muss vor Ablauf des Krankenstands vereinbart werden.

fit2work

fit2work ist eine Initiative des Sozialministeriums, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung nach langer Krankheit unterstützt. Das Programm bietet kostenlose Beratung, individuelle Maßnahmenpläne und Vermittlung von Rehabilitationsleistungen.

Rehabilitation und Wiedereingliederung

Stationäre und ambulante Reha

Wenn eine Erkrankung länger dauert oder chronisch wird, kann eine Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll sein. Die österreichische Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die ÖGK bieten verschiedene Rehabilitationsprogramme an: Stationäre Reha in einer Kur- oder Rehaklinik (3-4 Wochen), ambulante Reha in Wohnortnähe (mehrere Wochen, täglich 2-4 Stunden), medizinische Rehabilitation nach Unfällen oder Operationen, psychosomatische Rehabilitation bei Burnout oder Depression und onkologische Rehabilitation nach Krebserkrankungen.

Während der Reha erhalten Sie in der Regel Rehabilitationsgeld, das dem Krankengeld entspricht. Die Kosten der Rehamaßnahme werden vom Sozialversicherungsträger übernommen — Sie zahlen nur einen geringen Tagsatz (Selbstbehalt) und die An- und Abreise.

Berufliche Rehabilitation

Wenn Sie nach einer langen Krankheit nicht mehr in Ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten können, gibt es Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation: Umschulung in einen anderen Beruf, Anpassung des Arbeitsplatzes, Arbeitsassistenz und Coaching oder auch die Vermittlung an ein anderes Unternehmen. Die Kosten werden vom Sozialversicherungsträger übernommen.

Rehabilitationsgeld statt Pension

Seit 2014 gibt es in Österreich das Konzept des Rehabilitationsgeldes: Statt einer Invaliditätspension (die früher in vielen Fällen vergeben wurde) erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Menschen unter 50 Jahren Rehabilitationsgeld, das mit intensiver Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung verbunden ist. Das Ziel ist es, die Betroffenen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, statt sie dauerhaft aus dem Erwerbsleben auszuschließen.

Arbeitsunfähigkeit und Invalidität

Unterschied zwischen Krankenstand und Invalidität

Der Krankenstand ist eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Bei dauerhafter oder chronischer Arbeitsunfähigkeit kann eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in Betracht kommen. Die Kriterien sind: Die Arbeitsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern, sie muss so schwerwiegend sein, dass keine zumutbare Erwerbstätigkeit mehr möglich ist, und Rehabilitationsmaßnahmen müssen ausgeschöpft sein.

Befristete Pension

Die Invaliditätspension wird in der Regel zunächst befristet für 2 Jahre gewährt. Nach Ablauf wird die Arbeitsfähigkeit neu geprüft. Wenn eine Besserung eingetreten ist, kann die Pension entzogen werden. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit wird die Pension unbefristet gewährt.

Statistiken: Krankenstand in Österreich

Durchschnittliche Krankenstandsdauer

Die durchschnittliche Krankenstandsdauer in Österreich liegt bei ca. 12-15 Tagen pro Arbeitnehmer und Jahr. Die häufigsten Ursachen für Krankenstände sind Erkrankungen des Bewegungsapparates (Rückenschmerzen, Gelenkserkrankungen), Atemwegserkrankungen (Erkältungen, Grippe, COVID), psychische Erkrankungen (Depression, Burnout, Angststörungen) und Verletzungen (Arbeits- und Freizeitunfälle).

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg der Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankungen zu beobachten. Diese dauern im Durchschnitt deutlich länger als körperliche Erkrankungen (durchschnittlich 30+ Tage) und stellen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen.

Branchenunterschiede

Die Krankenstandsdauer variiert stark nach Branchen: In körperlich belastenden Berufen (Bau, Produktion, Pflege) ist die durchschnittliche Krankenstandsdauer höher als in Büroberufen. Auch das Alter spielt eine Rolle: Ältere Arbeitnehmer sind seltener krank, bleiben aber länger im Krankenstand. Jüngere Arbeitnehmer sind häufiger krank, kehren aber schneller zurück.

Prävention: Krankenstand vermeiden

Betriebliche Gesundheitsförderung

Viele Arbeitgeber bieten Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung an: Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Bewegungsprogramme und Sportangebote, Stressmanagement-Workshops und mentale Gesundheitsförderung, Impfaktionen und Gesundheitschecks, gesunde Verpflegung in der Betriebskantine. Nutzen Sie diese Angebote — sie sind kostenlos und können langfristig Ihre Gesundheit erhalten und Krankenstände reduzieren.

Arbeitnehmer-Prävention

Auch Sie selbst können einiges tun, um Krankenstände zu vermeiden: Achten Sie auf einen ergonomischen Arbeitsplatz (Bildschirmhöhe, Sitzhaltung, regelmäßige Pausen), bewegen Sie sich regelmäßig (WHO empfiehlt 150 Minuten moderate Bewegung pro Woche), achten Sie auf Ihre psychische Gesundheit (Grenzen setzen, Pausen einhalten, Work-Life-Balance), nutzen Sie Vorsorgeuntersuchungen und lassen Sie sich regelmäßig untersuchen und sprechen Sie Belastungen frühzeitig an, bevor sie zu Erkrankungen führen.

Digitaler Krankenstand

Elektronische Krankmeldung

Seit 2020 werden Krankenstandsbestätigungen in Österreich zunehmend elektronisch übermittelt. Der Arzt sendet die Bestätigung direkt an die ÖGK, die sie an den Arbeitgeber weiterleitet. Für den Arbeitnehmer reduziert sich der Aufwand: Sie müssen die Bestätigung nicht mehr persönlich beim Arbeitgeber abgeben. Allerdings besteht weiterhin die Pflicht zur unverzüglichen telefonischen oder elektronischen Meldung beim Arbeitgeber am ersten Krankenstandstag.

Telemedizin und Krankenstand

Seit der COVID-Pandemie hat die Telemedizin in Österreich erheblich an Bedeutung gewonnen. In vielen Fällen können Krankschreibungen nach einem Videogespräch mit dem Arzt ausgestellt werden, ohne dass ein persönlicher Besuch in der Ordination notwendig ist. Dies ist insbesondere bei ansteckenden Erkrankungen sinnvoll und reduziert die Belastung für den erkrankten Arbeitnehmer. Die telemedizinische Krankmeldung ist rechtlich gleichwertig mit einer persönlichen Untersuchung.

Krankenstand und Arbeitgeber

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat im Krankenstand ebenfalls Pflichten: Er muss das Entgelt fristgerecht weiterzahlen (mit der nächsten regulären Gehaltsabrechnung), darf keine schikanöse Kontrolle ausüben, muss den Arbeitsplatz nach der Rückkehr wieder zur Verfügung stellen (außer bei gerechtfertigter Kündigung) und darf keine Diskriminierung aufgrund des Krankenstands betreiben. Verletzt der Arbeitgeber diese Pflichten, können Sie sich bei der Arbeiterkammer oder beim Arbeitsgericht wehren.

Kommunikation während des Krankenstands

Eine gute Kommunikation während des Krankenstands kann viele Probleme verhindern. Halten Sie den Arbeitgeber über den Verlauf des Krankenstands informiert, insbesondere bei längeren Erkrankungen. Geben Sie realistische Einschätzungen zur voraussichtlichen Rückkehr ab. Informieren Sie über Änderungen (z.B. Verlängerung des Krankenstands) rechtzeitig. Vermeiden Sie jedoch übermäßigen Kontakt, der als Belästigung empfunden werden könnte.

Rückkehrgespräch

Viele Unternehmen führen nach einem längeren Krankenstand ein Rückkehrgespräch (Return-to-Work-Gespräch). Dieses dient dazu, den Gesundheitszustand, die Arbeitsfähigkeit und mögliche Unterstützungsmaßnahmen zu besprechen. Das Rückkehrgespräch sollte unterstützend und nicht kontrollierend geführt werden. Sie müssen die Art der Erkrankung nicht preisgeben, wohl aber darüber sprechen, welche Anpassungen am Arbeitsplatz Ihre Rückkehr erleichtern können.

Der Krankenstand in Österreich ist ein gut abgesichertes Recht. Die Kombination aus Entgeltfortzahlung und Krankengeld sorgt dafür, dass Arbeitnehmer bei Krankheit nicht vor finanziellen Problemen stehen. Entscheidend ist die korrekte Meldung beim Arbeitgeber und die Einhaltung der ärztlichen Anweisungen. Bei längeren Krankenständen sollten Sie sich frühzeitig über Wiedereingliederungsmöglichkeiten informieren. Und denken Sie daran: Ein Krankenstand ist ein Recht, keine Schwäche. Nutzen Sie die Zeit zur Genesung, um anschließend wieder voll leistungsfähig zu sein.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange bekommt man Entgeltfortzahlung im Krankenstand?

Die Entgeltfortzahlung beträgt im ersten Dienstjahr 6 Wochen voll und 4 Wochen halb. Ab dem 2. Dienstjahr 8 Wochen voll und 4 Wochen halb. Die Dauer erhöht sich mit der Beschäftigungsdauer auf bis zu 12 Wochen voll und 4 Wochen halb ab dem 26. Dienstjahr.

Wie hoch ist das Krankengeld in Österreich?

Das Krankengeld der ÖGK beträgt ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit 50% der Bemessungsgrundlage, ab dem 43. Tag 60%. Es wird erst nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber relevant und kann bis zu 52 Wochen bezogen werden.

Muss man den Arbeitgeber sofort über den Krankenstand informieren?

Ja, der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich (am ersten Krankenstandstag, vor Arbeitsbeginn) über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Ab dem 4. Tag ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.

Kann man im Krankenstand gekündigt werden?

Ja, eine Kündigung während des Krankenstands ist in Österreich grundsätzlich zulässig. Die Entgeltfortzahlung läuft jedoch bis zum Ende der jeweiligen Frist weiter. Eine Kündigung wegen des Krankenstands kann als Motivkündigung angefochten werden.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.