Kurzarbeit Österreich 2026
Kurzarbeit in Österreich: Kurzarbeitsmodell, Nettoersatzrate, Voraussetzungen & Rechte der Arbeitnehmer. Alle Infos kompakt erklärt!
Kurzarbeit in Österreich 2026
Kurzarbeit ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ermöglicht, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter vorübergehend zu reduzieren, anstatt Kündigungen auszusprechen. Die Arbeitnehmer erhalten dabei weiterhin einen Grossteil ihres bisherigen Einkommens, und der Arbeitgeber erhält eine Beihilfe vom AMS. Während der COVID-19-Pandemie wurde die Kurzarbeit in Österreich zum massenhaft genutzten Rettungsanker — das Sondermodell der Corona-Kurzarbeit lief jedoch 2023 aus.
Aktuelle Regelung nach der Corona-Kurzarbeit
Ende der Corona-Kurzarbeit
Die Corona-Kurzarbeit war ein Sondermodell, das speziell für die Pandemie geschaffen wurde und wesentlich grosszügigere Bedingungen bot als die reguläre Kurzarbeit. Dieses Modell wurde schrittweise zurückgefahren und ist seit 2023 nicht mehr verfügbar.
Seit 2024 gilt wieder ausschliesslich die reguläre Kurzarbeit nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG). Diese existierte bereits vor der Pandemie und hat strengere Voraussetzungen, aber im Kern dasselbe Ziel: Arbeitsplätze sichern.
Reguläre Kurzarbeit nach AMSG
Die reguläre Kurzarbeit basiert auf dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) und der Kurzarbeitsbeihilfe des AMS. Sie steht Unternehmen zur Verfügung, die vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, die nicht in ihrer Macht liegen — z. B. Auftragsflauten, Lieferkettenprobleme oder konjunkturelle Einbrüche.
Voraussetzungen für Kurzarbeit
Betriebliche Voraussetzungen
Damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten: Die Schwierigkeiten müssen vorübergehend sein und nicht auf Dauer angelegt. Strukturelle Probleme, die langfristig bestehen, rechtfertigen keine Kurzarbeit.
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Keine betrieblich bedingten Kündigungen: Während der Kurzarbeit dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden. Es besteht ein Kündigungsschutz (Behaltefrist).
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Sozialpartnervereinbarung: Die Kurzarbeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat oder in betriebsratslosen Unternehmen direkt mit den Arbeitnehmern) vereinbart werden. Die Sozialpartner (Wirtschaftskammer und Gewerkschaft) sind in den Prozess eingebunden.
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AMS-Bewilligung: Die Kurzarbeitsbeihilfe muss beim AMS beantragt und bewilligt werden.
Arbeitnehmervoraussetzungen
Kurzarbeit kann für alle Arbeitnehmer beantragt werden, die:
- In einem aufrechten Dienstverhältnis stehen
- Nicht in Karenz oder im Krankenstand sind
- Nicht geringfügig beschäftigt sind
- Die Probezeit bereits absolviert haben
Lehrlinge können von der Kurzarbeit umfasst sein, ihre Ausbildung muss jedoch sichergestellt bleiben.
Ablauf der Kurzarbeit
Schritt 1: Beratung und Vorbereitung
Der Arbeitgeber berät sich mit dem Betriebsrat (falls vorhanden) und kontaktiert die zuständige AMS-Geschäftsstelle. Ein Beratungsgespräch ist in der Regel der erste Schritt, um die Möglichkeiten auszuloten.
Schritt 2: Sozialpartnervereinbarung
Eine Sozialpartnervereinbarung (SPV) wird zwischen den Sozialpartnern (Wirtschaftskammer und Gewerkschaft) abgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt die Details der Kurzarbeit:
- Welche Arbeitnehmer sind betroffen?
- Wie stark wird die Arbeitszeit reduziert?
- Wie hoch ist die Nettoersatzrate?
- Wie lange dauert die Kurzarbeit?
- Welche Behaltefrist gilt nach Ende der Kurzarbeit?
Schritt 3: AMS-Antrag
Der Arbeitgeber stellt beim AMS einen Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe. Dem Antrag sind die Sozialpartnervereinbarung und weitere Unterlagen beizulegen.
Schritt 4: Bewilligung und Umsetzung
Nach Bewilligung durch das AMS beginnt die Kurzarbeit. Die Arbeitszeit wird reduziert, und der Arbeitgeber erhält die Beihilfe.
Schritt 5: Abrechnung
Der Arbeitgeber rechnet die Kurzarbeitsbeihilfe regelmässig (monatlich oder quartalsweise) mit dem AMS ab.
Entgelt und Nettoersatzrate
Wie viel erhalten Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten eine Nettoersatzrate, die sich am bisherigen Nettoeinkommen orientiert. Die genaue Höhe wird in der Sozialpartnervereinbarung festgelegt und beträgt in der Regel:
- 80 bis 90 % des bisherigen Nettoeinkommens bei regulärer Kurzarbeit
Die Staffelung orientiert sich am Einkommen:
- Niedrige Einkommen: höhere Nettoersatzrate (90 %)
- Mittlere Einkommen: 85 %
- Höhere Einkommen: 80 %
Berechnungsbeispiel
Situation: Arbeitnehmer mit einem bisherigen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro monatlich (Netto ca. 2.200 Euro). Die Arbeitszeit wird um 50 % reduziert.
- Bisheriges Nettoeinkommen: ca. 2.200 Euro
- Nettoersatzrate: 85 %
- Kurzarbeitsentgelt: ca. 1.870 Euro netto
- Einkommensverlust: ca. 330 Euro (15 %)
Der Arbeitnehmer arbeitet also nur die Hälfte der bisherigen Stunden, erhält aber 85 % seines bisherigen Nettoeinkommens.
Sonderzahlungen
Während der Kurzarbeit besteht weiterhin Anspruch auf Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt). Die Berechnung der Sonderzahlungen basiert auf dem Kurzarbeitsentgelt.
Sozialversicherung
Während der Kurzarbeit bleiben die Arbeitnehmer vollständig sozialversichert. Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf Basis des Kurzarbeitsentgelts berechnet. Für die Pensionsversicherung gilt: Die Beitragsgrundlage soll möglichst dem bisherigen Entgelt entsprechen, damit keine Nachteile bei der Pensionsberechnung entstehen.
AMS-Beihilfe für den Arbeitgeber
Was wird gefördert?
Das AMS fördert die Differenz zwischen den Kosten für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit und den Kosten für das Kurzarbeitsentgelt, das über die geleistete Arbeitszeit hinausgeht. Vereinfacht: Das AMS trägt einen Grossteil der Kosten für die “Nichtarbeitszeit”.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der AMS-Beihilfe hängt von der Sozialpartnervereinbarung und der Qualifizierungsvereinbarung ab. Der Arbeitgeber wird so gestellt, dass er — nach Abzug der AMS-Beihilfe — die Kosten für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit plus einen moderaten Aufschlag trägt.
Qualifizierung während Kurzarbeit
Ein wichtiger Aspekt der regulären Kurzarbeit: Arbeitnehmer sollen während der Nichtarbeitszeit möglichst Qualifizierungsmassnahmen absolvieren. Das AMS fördert diese Weiterbildungen zusätzlich. Die Idee: Statt zu Hause zu sitzen, nutzen die Arbeitnehmer die frei gewordene Zeit für berufliche Weiterbildung.
Rechte der Arbeitnehmer bei Kurzarbeit
Kündigungsschutz und Behaltefrist
Während der Kurzarbeit und für eine bestimmte Zeit danach (Behaltefrist) besteht ein Kündigungsverbot für betriebsbedingte Kündigungen. Die Behaltefrist wird in der Sozialpartnervereinbarung festgelegt und beträgt typischerweise einen Monat nach Ende der Kurzarbeit.
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch bleibt während der Kurzarbeit vollständig erhalten. Er wird nicht aliquotiert (gekürzt), auch wenn die Arbeitszeit reduziert ist. Urlaub, der während der Kurzarbeit konsumiert wird, wird auf Basis des Kurzarbeitsentgelts berechnet.
Krankenstand
Im Falle eines Krankenstands während der Kurzarbeit gelten die üblichen Regeln der Entgeltfortzahlung. Der Arbeitnehmer erhält sein Kurzarbeitsentgelt weiter.
Abfertigung
Für die Berechnung der Abfertigung (bei “Abfertigung alt”) zählt das reguläre Entgelt, nicht das reduzierte Kurzarbeitsentgelt. Bei “Abfertigung neu” werden die Beiträge auf Basis des Kurzarbeitsentgelts geleistet.
Nebenbeschäftigung
Während der Kurzarbeit können Arbeitnehmer grundsätzlich einer Nebenbeschäftigung nachgehen, sofern dies vertraglich nicht ausgeschlossen ist und die Nebenbeschäftigung nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht. Eine Meldung an den Arbeitgeber ist empfehlenswert.
Kurzarbeit vs. Kündigung — was ist besser?
Vorteile der Kurzarbeit für Arbeitnehmer
- Arbeitsplatz bleibt erhalten
- 80 bis 90 % des Nettoeinkommens gesichert
- Volle Sozialversicherung
- Möglichkeit zur Weiterbildung
- Keine Unterbrechung des Dienstverhältnisses
Vorteile der Kündigung mit AMS-Leistung
- Arbeitslosengeld: 55 % des vorherigen Nettoeinkommens (Grundbetrag)
- Möglichkeit der kompletten beruflichen Neuorientierung
- Eventuell Abfertigung bei Kündigung durch den Arbeitgeber
In den meisten Fällen ist Kurzarbeit finanziell deutlich attraktiver als eine Kündigung mit anschliessendem Arbeitslosengeldbezug.
Steuerliche Aspekte
Besteuerung des Kurzarbeitsentgelts
Das Kurzarbeitsentgelt wird regulär als Einkommen besteuert. 2026 gelten die Einkommensteuerstufen:
- Bis 13.539 Euro: 0 %
- 13.539 bis 21.992 Euro: 20 %
- 21.992 bis 36.458 Euro: 30 %
- 36.458 bis 70.365 Euro: 40 %
- 70.365 bis 104.859 Euro: 48 %
- Über 104.859 Euro: 50 %
Durch das reduzierte Einkommen während der Kurzarbeit sinkt in der Regel auch die Steuerlast.
Arbeitnehmerveranlagung
Es empfiehlt sich, im Jahr der Kurzarbeit eine Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) durchzuführen. Durch das niedrigere Jahreseinkommen kann es zu einer Steuergutschrift kommen, insbesondere wenn die Lohnsteuer unterjährig zu hoch bemessen wurde.
Aktuelle Entwicklungen 2026
Konjunkturelle Kurzarbeit
2026 nutzen einige Branchen in Österreich die reguläre Kurzarbeit aufgrund konjunktureller Schwierigkeiten. Betroffen sind insbesondere die Automobil-Zuliefererindustrie, Teile des verarbeitenden Gewerbes und der Baubranche. Die Zahlen sind jedoch weit entfernt von den Dimensionen der Corona-Kurzarbeit.
Reform-Diskussionen
Es gibt politische Diskussionen über eine Reform der Kurzarbeit, um sie flexibler und unbürokratischer zu gestalten. Vorgeschlagen werden unter anderem schnellere Genehmigungsverfahren, höhere Qualifizierungsanreize und eine stärkere Digitalisierung des Antragsprozesses.
Tipps für Arbeitnehmer
- Informieren Sie sich: Wenn Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit ankündigt, lassen Sie sich vom Betriebsrat oder der Arbeiterkammer beraten.
- Sozialpartnervereinbarung einsehen: Sie haben das Recht, die Vereinbarung einzusehen und die Details zu kennen.
- Qualifizierung nutzen: Nutzen Sie die Nichtarbeitszeit für Weiterbildung — das stärkt Ihre Position am Arbeitsmarkt.
- Steuererklärung machen: Führen Sie eine Arbeitnehmerveranlagung durch, um eventuelle Steuergutschriften zu erhalten.
- Rechte kennen: Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Sozialversicherung bleiben während der Kurzarbeit bestehen.
Kurzarbeit für bestimmte Beschäftigtengruppen
Lehrlinge
Lehrlinge können grundsätzlich von Kurzarbeit erfasst werden, allerdings muss die Ausbildung sichergestellt bleiben. Die Arbeitszeit darf bei Lehrlingen nur so weit reduziert werden, dass die Ausbildungsziele weiterhin erreicht werden können. Die Lehrlingsentschädigung wird in der Regel nicht gekürzt.
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte können ebenfalls in Kurzarbeit einbezogen werden. Die Arbeitszeitreduktion erfolgt proportional zur bisherigen Teilzeit-Arbeitszeit. Die Nettoersatzrate (80 bis 90 %) bezieht sich auf das bisherige Teilzeiteinkommen.
Geringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte sind in der Regel von der Kurzarbeit ausgenommen, da sie keine reguläre Sozialversicherung haben.
Befristet Beschäftigte
Befristet Beschäftigte können in die Kurzarbeit einbezogen werden. Allerdings schützt die Kurzarbeit nicht vor dem planmässigen Auslaufen eines befristeten Vertrags.
Kurzarbeit und andere Sozialleistungen
Arbeitslosengeld
Wer nach der Kurzarbeit gekündigt wird, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem letzten vollen Entgelt vor der Kurzarbeit (nicht nach dem reduzierten Kurzarbeitsentgelt). Dies ist ein wichtiger Schutzmechanismus.
Krankenstand
Im Krankenstand während der Kurzarbeit gelten die regulären Entgeltfortzahlungsregeln. Der Arbeitnehmer erhält sein Kurzarbeitsentgelt weiter. Die AMS-Beihilfe wird für krankheitsbedingt ausgefallene Arbeitnehmer nicht gezahlt.
Karenz und Mutterschutz
Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz oder Karenz sind von der Kurzarbeit nicht betroffen. Ihr Wochengeld bzw. Kinderbetreuungsgeld wird regulär weitergezahlt.
Internationale Vergleiche
Kurzarbeit in Deutschland
Das deutsche Kurzarbeitergeld ist dem österreichischen Modell ähnlich, wurde aber in der COVID-Krise deutlich grosszügiger gestaltet (bis zu 87 % Nettoersatzrate nach 7 Monaten). Auch in Deutschland ist die Kurzarbeit nach Corona auf das reguläre Modell zurückgefahren worden.
Kurzarbeit in der Schweiz
Die Schweiz kennt ebenfalls Kurzarbeit, die über die Arbeitslosenversicherung (ALV) finanziert wird. Die Entschädigung beträgt 80 % des ausgefallenen Verdienstanteils.
EU-Vergleich
Im europäischen Vergleich gehört Österreich zu den Ländern mit den grosszügigsten Kurzarbeitsregelungen. Die hohe Nettoersatzrate (80 bis 90 %) und der umfassende Sozialversicherungsschutz sind in dieser Kombination selten.
Häufige Fragen zur Kurzarbeit
Kann der Arbeitnehmer Kurzarbeit ablehnen?
Grundsätzlich nein, wenn eine gültige Sozialpartnervereinbarung vorliegt und der Betriebsrat zugestimmt hat. In betriebsratslosen Betrieben muss jeder einzelne Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen.
Wird Kurzarbeit im Dienstzeugnis erwähnt?
Kurzarbeit wird im Dienstzeugnis in der Regel nicht erwähnt, da sie das Dienstverhältnis nicht unterbricht.
Kann man während der Kurzarbeit kündigen?
Ja, der Arbeitnehmer kann jederzeit selbst kündigen (unter Einhaltung der Kündigungsfrist). Der Arbeitgeber hingegen unterliegt während der Kurzarbeit und der Behaltefrist einem Kündigungsverbot für betriebsbedingte Kündigungen.
Die Kurzarbeit in Österreich ist ein bewährtes Instrument zur Arbeitsplatzsicherung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Nach dem Auslaufen der Corona-Sondermodelle gilt 2026 wieder die reguläre Kurzarbeit nach dem AMSG, die strengere Voraussetzungen hat, aber im Kern denselben Schutz bietet: Arbeitnehmer erhalten 80 bis 90 % ihres Nettoeinkommens, bleiben vollständig sozialversichert und geniessen Kündigungsschutz.
Für Arbeitnehmer ist Kurzarbeit in den meisten Fällen die bessere Alternative zur Kündigung. Die Kombination aus Einkommenssicherung, Qualifizierungsmöglichkeiten und Arbeitsplatzgarantie macht sie zu einem wichtigen Pfeiler des österreichischen Arbeitsmarktmodells.
Weiterführende Artikel
- Kündigung in Österreich — Fristen und Rechte
- Arbeitslosengeld — Höhe, Dauer und Antrag
- Brutto-Netto-Rechner 2026
- Alle Arbeitnehmer-Themen im Überblick
Häufig gestellte Fragen
Was ist Kurzarbeit in Österreich?
Bei Kurzarbeit wird die Arbeitszeit vorübergehend reduziert, um Kündigungen zu vermeiden. Die Arbeitnehmer erhalten eine Nettoersatzrate von 80-90% ihres bisherigen Einkommens, während der Arbeitgeber eine Beihilfe vom AMS erhält.
Wer zahlt bei Kurzarbeit?
Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter, erhält aber eine Beihilfe vom AMS für die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten und der ausgefallenen Arbeitszeit.
Wie lange kann Kurzarbeit dauern?
Die reguläre Kurzarbeit nach dem AMSG kann zunächst für bis zu 6 Monate bewilligt werden. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist möglich. In Ausnahmefällen sind längere Zeiträume denkbar.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.