Überstunden Österreich 2026 - Zuschläge & Rechte
Überstunden Österreich 2026: Zuschläge 50 %/100 %, steuerfreie Überstunden, All-In-Vertrag und Zeitausgleich. Jetzt Rechte kennen.
Überstunden in Österreich 2026: Zuschläge, Rechte und steuerliche Begünstigung
Überstunden gehören für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich zum Berufsalltag. Laut Statistiken werden in Österreich jährlich hunderte Millionen Überstunden geleistet — ein erheblicher Teil davon sogar unbezahlt. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen: Welche Zuschläge stehen zu? Wann sind Überstunden steuerfrei? Wie funktioniert der Zeitausgleich? Und was gilt bei einem All-In-Vertrag?
Was sind Überstunden? Definition und Abgrenzung
Überstunden liegen vor, wenn die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit überschritten wird. In Österreich beträgt die gesetzliche Normalarbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz (AZG) 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Viele Kollektivverträge sehen kürzere Normalarbeitszeiten vor (z. B. 38,5 Stunden pro Woche im Handel und in der Metallindustrie).
Unterschied Überstunden und Mehrarbeit
Es ist wichtig, zwischen Überstunden und Mehrarbeit zu unterscheiden — beide Begriffe haben unterschiedliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen:
- Mehrarbeit: Arbeitszeit, die über die kollektivvertragliche, aber unter der gesetzlichen Normalarbeitszeit liegt. Beispiel: Der KV sieht 38,5 Stunden pro Woche vor, du arbeitest 40 Stunden — die 1,5 Stunden sind Mehrarbeit. Für Mehrarbeit gilt ein Zuschlag von 50 %, sofern kein Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 innerhalb eines bestimmten Zeitraums (i. d. R. Kalendervierteljahr) erfolgt.
- Überstunden: Arbeitszeit, die über die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche (oder 8 Stunden pro Tag bei Normalverteilung) hinausgeht. Für Überstunden gelten die gesetzlichen Zuschläge (mindestens 50 % oder 100 %).
Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Arbeitnehmerin hat laut KV eine Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden/Woche. In einer Woche arbeitet sie 45 Stunden.
- 38,5 bis 40 Stunden = 1,5 Stunden Mehrarbeit (25 % Zuschlag bei Teilzeit bzw. 50 % wenn kein Zeitausgleich)
- 40 bis 45 Stunden = 5 Stunden Überstunden (mindestens 50 % Zuschlag)
Tägliche vs. wöchentliche Überstunden
Überstunden können sowohl auf täglicher als auch auf wöchentlicher Basis entstehen:
- Tägliche Überstunden: Jede Arbeitsstunde über 8 Stunden an einem Tag (bei Normalverteilung) ist eine Überstunde. Bei einer 4-Tage-Woche mit 10 Stunden pro Tag wäre die tägliche Normalarbeitszeit auf 10 Stunden ausgedehnt.
- Wöchentliche Überstunden: Jede Arbeitsstunde über 40 Stunden in einer Woche, die nicht bereits als tägliche Überstunde erfasst wurde.
Es gilt das Günstigkeitsprinzip: Würde die tägliche Berechnung zu mehr Überstunden führen als die wöchentliche, wird die für den Arbeitnehmer günstigere Methode angewendet.
Überstundenzuschläge im Detail
Der Zuschlag ist die zusätzliche Vergütung, die über den normalen Stundenlohn hinaus für Überstunden gezahlt wird. Er ist der finanzielle Ausgleich für die zusätzliche Belastung.
Gesetzliche Mindestzuschläge
Das Arbeitszeitgesetz sieht folgende Mindestzuschläge vor:
| Überstundenart | Zuschlag |
|---|---|
| Normale Überstunden (tagsüber an Werktagen) | 50 % |
| Nachtarbeit (20:00 bis 6:00 Uhr) | 50 % (oft KV-Zuschlag höher, z. B. 100 %) |
| Sonntagsarbeit | 100 % |
| Feiertagsarbeit | 100 % |
| Kombination (z. B. Nacht am Sonntag) | Höchster anwendbarer Zuschlag |
Berechnung des Überstundenentgelts Schritt für Schritt
Das Überstundenentgelt setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Grundstundenlohn: Der reguläre Stundenlohn für die geleistete Arbeitsstunde.
- Zuschlag: 50 % oder 100 % des Grundstundenlohns, aufgeschlagen auf den Grundstundenlohn.
Berechnung des Grundstundenlohns aus dem Monatsgehalt:
Die Formel lautet: Monatsgehalt / Wochenstunden x Wochenfaktor
Der Wochenfaktor beträgt 4,33 (52 Wochen / 12 Monate). Bei 38,5 Stunden Normalarbeitszeit ergibt sich ein Monatsteiler von 38,5 x 4,33 = 166,71 Stunden.
Ausführliches Rechenbeispiel:
Angenommen, du hast ein Bruttomonatsgehalt von 3.500 Euro bei 38,5 Stunden Normalarbeitszeit pro Woche:
- Grundstundenlohn: 3.500 / 166,71 = 20,99 Euro
- Überstundenentgelt mit 50 % Zuschlag: 20,99 + (20,99 x 0,50) = 20,99 + 10,50 = 31,49 Euro brutto
- Überstundenentgelt mit 100 % Zuschlag: 20,99 + (20,99 x 1,00) = 20,99 + 20,99 = 41,98 Euro brutto
Wenn du in einem Monat 15 Überstunden (50 %) und 4 Überstunden (100 %) leistest:
- 15 x 31,49 = 472,35 Euro
- 4 x 41,98 = 167,92 Euro
- Gesamte Überstundenvergütung: 640,27 Euro brutto
Kollektivvertragliche Zuschläge
Viele Kollektivverträge sehen höhere Zuschläge vor als das Gesetz. Es gilt immer die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung. Beispiele aus der Praxis:
- Metallindustrie (Angestellte): 50 % normal, 100 % für Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden. Nachtarbeitszuschlag ab 19:00 Uhr.
- Handel (Angestellte): 50 % normal, 100 % an Sonn- und Feiertagen. Samstagsarbeit nach 13:00 Uhr mit höherem Zuschlag in manchen KV-Versionen.
- Gastronomie: Oft Pauschalregelungen. Sonntagsarbeit ist branchenüblich, daher Zuschläge teilweise anders geregelt.
- IT-Kollektivvertrag: 50 % normal, Gleitzeitmodelle mit grosszügigen Durchrechnungszeiträumen.
- Baugewerbe: Zuschläge für Schmutz, Erschwernis und Gefahr zusätzlich zu den Überstundenzuschlägen.
- Pflege und Sozialwirtschaft: Höhere Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste.
Praxistipp: Prüfe immer deinen geltenden Kollektivvertrag — er ist die massgebliche Rechtsquelle für deine Ansprüche. Den KV findest du auf der Website der WKO oder deiner Gewerkschaft.
Steuerfreie Überstunden 2026: So sparst du Steuern
Einer der wichtigsten finanziellen Vorteile bei Überstunden ist die steuerliche Begünstigung der Zuschläge. Das österreichische Einkommensteuergesetz sieht zwei verschiedene Begünstigungen vor.
Begünstigung 1: Zuschläge für normale Überstunden (Paragraph 68 Abs. 2 EStG)
Die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden pro Monat mit 50-%-Zuschlag sind bis zu einem Betrag von 120 Euro pro Monat steuerfrei (Stand 2026). Das bedeutet im Detail:
- Nur der Zuschlagsanteil (also die 50 %) ist begünstigt, nicht die Grundvergütung der Überstunde.
- Maximal 10 Überstunden pro Monat fallen unter die Begünstigung.
- Der steuerfreie Betrag ist mit 120 Euro pro Monat gedeckelt.
- Nicht verbrauchte Freibeträge können nicht in andere Monate übertragen werden.
- Die Begünstigung gilt nur für tatsächlich geleistete und einzeln abgerechnete Überstunden, nicht für Pauschalabgeltungen.
Rechenbeispiel: Bei einem Grundstundenlohn von 20 Euro beträgt der 50-%-Zuschlag 10 Euro pro Überstunde. Bei 10 Überstunden ergibt sich ein Zuschlagsbetrag von 100 Euro. Davon sind 120 Euro steuerfrei, 14 Euro bleiben steuerpflichtig.
Begünstigung 2: SFN-Zuschläge (Paragraph 68 Abs. 1 EStG)
Für Zuschläge bei Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (sogenannte SFN-Zuschläge) gilt eine deutlich grosszügigere Regelung:
- Zuschläge für Nachtarbeit (zwischen 19:00 und 7:00 Uhr), Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit sind bis zu 360 Euro pro Monat steuerfrei.
- Diese Begünstigung gilt unabhängig von der 10-Stunden-Grenze und zusätzlich zur Begünstigung nach Abs. 2.
- Voraussetzung: Die Arbeit muss tatsächlich in der Nacht, am Sonntag oder am Feiertag geleistet worden sein.
Rechenbeispiel Nachtarbeit: Du leistest in einem Monat 20 Nachtüberstunden mit 100 % Zuschlag bei einem Grundstundenlohn von 20 Euro. Der Zuschlag beträgt 20 Euro x 20 = 400 Euro. Davon sind 360 Euro steuerfrei, 40 Euro steuerpflichtig.
Kombination beider Begünstigungen
Wer sowohl normale Überstunden als auch SFN-Überstunden leistet, kann beide Freibeträge parallel nutzen. Der maximale steuerfreie Betrag beträgt somit bis zu 446 Euro pro Monat (86 + 360).
Auswirkung auf die Lohnsteuer in Zahlen
Angenommen, du hast ein Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro (ohne Überstunden) und leistest regelmässig 10 Überstunden pro Monat mit 50-%-Zuschlag. Dein Grenzsteuersatz liegt bei 40 % (Steuerstufe 2026: 40 % für Einkommen zwischen 36.458 und 70.365 Euro).
- Steuerfreie Zuschläge pro Monat: 120 Euro
- Steuerersparnis pro Monat: 86 x 40 % = 34,40 Euro
- Steuerersparnis pro Jahr: 412,80 Euro
Bei SFN-Zuschlägen von 360 Euro pro Monat wäre die Ersparnis sogar:
- 360 x 40 % = 144 Euro pro Monat = 1.728 Euro pro Jahr
Arbeitszeitgrenzen und Höchstarbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz legt klare Grenzen fest, wie viel gearbeitet werden darf. Diese dienen dem Schutz der Gesundheit.
Tägliche Höchstarbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 12 Stunden nicht überschreiten (inklusive Überstunden). Mit der Arbeitszeitflexibilisierung 2018 wurde die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf bis zu 12 Stunden pro Tag zu arbeiten — allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht als Dauerzustand.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Einzelwoche: Maximal 60 Stunden (nur in Ausnahmefällen und nicht dauerhaft).
- Durchschnitt über 17 Wochen: Maximal 48 Stunden pro Woche. Dieser Durchschnitt ist die eigentliche Grenze für die Dauerbelastung.
Recht auf Ablehnung der 11. und 12. Arbeitsstunde
Seit der Arbeitszeitflexibilisierung 2018 gilt ein wichtiges Recht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die 11. und 12. Arbeitsstunde (also Überstunden über 10 Stunden pro Tag) ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden — weder durch Kündigung noch durch Versetzung, Gehaltskürzung oder sonstige Nachteile. Dieses Ablehnungsrecht ist ein zentrales Schutzrecht für Arbeitnehmer.
Ruhezeitenregelungen
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden. Pro Woche steht eine ununterbrochene Wochenruhe von mindestens 36 Stunden zu (die einen ganzen Kalendertag umfassen muss, in der Regel den Sonntag). Verstösse gegen die Ruhezeiten sind Verwaltungsübertretungen und können vom Arbeitsinspektorat geahndet werden.
Pausen
Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einzuhalten. Die Pause kann in zwei Teile zu je 15 Minuten oder drei Teile zu je 10 Minuten aufgeteilt werden. Die Pause zählt nicht als Arbeitszeit.
All-In-Vertrag: Was du wissen musst
All-In-Verträge sind in Österreich weit verbreitet, insbesondere bei Angestellten, Führungskräften und im IT-Bereich. Sie sind aber kein Freibrief für unbegrenzte Arbeit.
Definition und Funktionsweise
Ein All-In-Vertrag ist ein Arbeitsvertrag, bei dem das vereinbarte Gehalt sämtliche Arbeitsleistungen abdecken soll — inklusive aller Überstunden, Mehrarbeit, Zulagen und Zuschläge. Das Gehalt wird so bemessen, dass es sowohl die Normalarbeitszeit als auch eine bestimmte Anzahl an Überstunden abdeckt.
Typische Formulierung: “Mit dem Bruttogehalt von [Betrag] Euro sind sämtliche Mehrleistungen, insbesondere Überstunden, abgegolten.”
Rechtliche Grenzen und Deckungsprüfung
All-In-Verträge sind legal, unterliegen aber strengen Regeln, die vom OGH (Obersten Gerichtshof) mehrfach bestätigt wurden:
- Mindestentgelt: Das All-In-Gehalt muss mindestens dem kollektivvertraglichen Grundgehalt plus allen Zuschlägen für die tatsächlich geleisteten Überstunden entsprechen. Liegt das All-In-Gehalt darunter, steht eine Nachzahlung zu.
- Jährliche Deckungsprüfung: Am Ende des Abrechnungszeitraums (meist jährlich, zum Jahresende oder zum Stichtag) muss eine Deckungsprüfung erfolgen. Dabei wird berechnet, ob das All-In-Gehalt die tatsächlich geleisteten Überstunden abdeckt.
- Aufzeichnungspflicht: Auch bei All-In-Verträgen müssen Arbeitszeiten lückenlos aufgezeichnet werden. Ohne Aufzeichnung kann der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass das Gehalt die Überstunden abdeckt.
- Keine Umgehung des Arbeitszeitgesetzes: Auch mit All-In-Vertrag gelten die Höchstarbeitszeiten (12 Stunden/Tag, 60 Stunden/Woche, 48 Stunden im 17-Wochen-Durchschnitt).
Detailliertes Berechnungsbeispiel All-In-Vertrag
Angenommen:
- All-In-Gehalt: 4.800 Euro brutto/Monat (14 x jährlich)
- KV-Grundgehalt: 3.400 Euro brutto/Monat (14 x jährlich)
- Normalarbeitszeit laut KV: 38,5 Stunden/Woche
- Monatsteiler: 166,71 Stunden
- Grundstundenlohn: 3.400 / 166,71 = 20,39 Euro
Differenz All-In-Gehalt zu KV-Grundgehalt: 4.800 - 3.400 = 1.400 Euro
Diese 1.400 Euro müssen die Überstunden abdecken:
- Bei 50-%-Zuschlag: 1.400 / (20,39 x 1,5) = 1.400 / 30,59 = ca. 45,8 Überstunden pro Monat
- Bei einer Mischung aus 50-% und 100-%-Überstunden werden die 100-%-Überstunden zuerst abgezogen
Fazit: Wenn du mehr als ca. 46 Überstunden pro Monat leistest (alle mit 50-%-Zuschlag), deckt dein All-In-Gehalt die Überstunden nicht ab, und du hast Anspruch auf Nachzahlung.
Praxistipps zum All-In-Vertrag
- Eigene Zeitaufzeichnungen führen: Das ist dein wichtigstes Beweismittel.
- Jährlich Deckungsprüfung durchführen: Berechne am Jahresende, ob dein Gehalt alle Überstunden abdeckt.
- Ansprüche schriftlich geltend machen: Bei einer Unterdeckung solltest du den Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung auffordern.
- AK-Rechner nutzen: Die Arbeiterkammer bietet Online-Rechner für die All-In-Deckungsprüfung an.
Überstundenpauschale: Vor- und Nachteile
Die Überstundenpauschale ist ein monatlich fixer Betrag, der eine bestimmte Anzahl an Überstunden abgelten soll. Sie bietet im Vergleich zum All-In-Vertrag mehr Transparenz.
Funktionsweise
Im Arbeitsvertrag wird festgelegt: “Die monatliche Überstundenpauschale von [Betrag] Euro deckt [Anzahl] Überstunden pro Monat ab.” Damit ist klar definiert, wie viele Überstunden im Gehalt enthalten sind.
Deckungsprüfung und Nachzahlungsanspruch
Werden regelmässig mehr Überstunden geleistet als vereinbart, muss die Differenz ausbezahlt werden. Werden weniger Überstunden geleistet, darf die Pauschale nicht gekürzt werden — sie gilt als Mindestentgelt und kann nicht einseitig reduziert werden.
Widerruf der Pauschale
Eine vereinbarte Überstundenpauschale kann vom Arbeitgeber nicht einseitig widerrufen werden, wenn sie Teil des Arbeitsvertrags ist. Ein Widerruf wäre nur möglich, wenn er vertraglich ausdrücklich vorbehalten wurde und sachlich gerechtfertigt ist (z. B. dauerhafter Wegfall der Überstundenleistung).
Zeitausgleich statt Auszahlung
Statt der Auszahlung von Überstunden kann auch Zeitausgleich vereinbart werden. Dabei werden die geleisteten Überstunden durch Freizeit abgegolten — ein zunehmend beliebtes Modell.
Verhältnis beim Zeitausgleich
Der Zeitausgleich muss den Zuschlag berücksichtigen:
- Überstunden mit 50-%-Zuschlag: 1 Überstunde = 1,5 Stunden Zeitausgleich (1:1,5).
- Überstunden mit 100-%-Zuschlag: 1 Überstunde = 2 Stunden Zeitausgleich (1:2).
Beispiel: Du hast im März 10 Überstunden mit 50-%-Zuschlag geleistet. Bei Zeitausgleich erhältst du 15 Stunden Freizeit (10 x 1,5).
Vereinbarung und Verbrauch
- Zeitausgleich muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart werden. Ohne Vereinbarung besteht Anspruch auf Auszahlung.
- Der Zeitpunkt des Zeitausgleichs muss ebenfalls einvernehmlich festgelegt werden.
- Viele Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen sehen vor, dass Zeitausgleich innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbraucht werden muss (z. B. 3 oder 6 Monate).
- Kann der Zeitausgleich nicht rechtzeitig verbraucht werden (aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat), wandelt sich der Anspruch automatisch in einen Geldanspruch um.
Vor- und Nachteile des Zeitausgleichs
Vorteile:
- Mehr Freizeit und bessere Work-Life-Balance
- Keine Lohnsteuer auf den Zeitausgleich (da kein Geldzufluss)
- Erholung von der Mehrbelastung
Nachteile:
- Kein zusätzliches Geld
- Verbrauch muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden
- Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird nicht verbrauchter Zeitausgleich ausbezahlt (inkl. Zuschlag)
Aufzeichnungspflicht: Dein wichtigstes Beweismittel
Die korrekte Aufzeichnung der Arbeitszeit ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und für Überstundenansprüche von zentraler Bedeutung.
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist laut Paragraph 26 AZG verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer Aufzeichnungen über die tatsächliche Arbeitszeit zu führen. Diese müssen umfassen:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Lage und Dauer der Ruhepausen
- Überstunden (Anzahl und Zuschlagsart)
- Bei Gleitzeit: Saldo der Mehr- und Minderstunden
Bei Verstössen gegen die Aufzeichnungspflicht drohen dem Arbeitgeber Verwaltungsstrafen von bis zu 1.815 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer (bei Wiederholung bis 3.626 Euro).
Warum eigene Aufzeichnungen wichtig sind
Auch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer solltest du deine eigenen Aufzeichnungen führen. Im Streitfall sind eigene, zeitnah erstellte Aufzeichnungen ein starkes Beweismittel. Notiere täglich:
- Arbeitsbeginn und -ende
- Pausenzeiten
- Art der geleisteten Überstunden (normal, Nacht, Sonntag, Feiertag)
- Anordnung der Überstunden (durch wen)
Empfehlung: Nutze eine einfache Excel-Tabelle oder eine Arbeitszeiterfassungs-App. Die AK bietet ebenfalls Tools und Vorlagen an.
Beweislast im Streitfall
Grundsätzlich trifft die Beweislast für die geleisteten Überstunden den Arbeitnehmer. Kann der Arbeitgeber aber keine oder nur unzureichende Aufzeichnungen vorlegen, kehrt sich die Beweislast tendenziell um — der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass weniger Überstunden geleistet wurden als behauptet.
Überstunden bei Teilzeit
Für Teilzeitbeschäftigte gelten besondere Regeln bei Mehrarbeit und Überstunden, die häufig missverstanden werden.
Mehrarbeit bei Teilzeit (25-%-Zuschlag)
Arbeitszeit, die über die vereinbarte Teilzeit-Arbeitszeit hinausgeht, aber die gesetzliche Normalarbeitszeit (40 Stunden/Woche) nicht überschreitet, gilt als Mehrarbeit. Für diese Mehrarbeit gebührt ein Zuschlag von 25 %, sofern sie nicht innerhalb eines Quartals (oder eines anderen vereinbarten Zeitraums) im Verhältnis 1:1 durch Zeitausgleich abgegolten wird.
Echte Überstunden bei Teilzeit (50-%-Zuschlag)
Erst wenn die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche überschritten wird, liegen echte Überstunden vor, für die der normale 50-%-Zuschlag (oder 100 % bei SFN-Arbeit) gilt.
Ausführliches Praxisbeispiel
Eine Arbeitnehmerin arbeitet laut Vertrag 25 Stunden pro Woche. In einer Woche arbeitet sie 44 Stunden:
- 25 bis 40 Stunden = 15 Stunden Mehrarbeit (25 % Zuschlag, falls kein Zeitausgleich)
- 40 bis 44 Stunden = 4 Stunden echte Überstunden (50 % Zuschlag)
Bei einem Stundenlohn von 15 Euro:
- Mehrarbeit: 15 x 15 Euro x 1,25 = 281,25 Euro
- Überstunden: 4 x 15 Euro x 1,50 = 90,00 Euro
- Gesamt: 371,25 Euro brutto
Mehrarbeit nur auf Vereinbarung
Wichtig: Teilzeitbeschäftigte sind grundsätzlich nur zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag vereinbart ist und keine berücksichtigungswürdigen Interessen (z. B. Kinderbetreuung) entgegenstehen.
Überstunden anordnen und ablehnen
Pflicht zur Leistung von Überstunden?
Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Leistung von Überstunden, wenn betriebliche Erfordernisse es verlangen und keine wichtigen persönlichen Gründe dagegensprechen. Die Anordnung muss aber verhältnismässig sein und die gesetzlichen Höchstgrenzen einhalten.
Berechtigte Ablehnungsgründe
Folgende Gründe berechtigen zur Ablehnung von Überstunden:
- Kinderbetreuungspflichten (insbesondere bei Alleinerziehenden oder wenn keine Betreuung verfügbar ist)
- Pflegepflichten gegenüber nahen Angehörigen
- Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest empfehlenswert)
- Bereits erreichte Höchstarbeitszeit
- Überstunden über 10 Stunden pro Tag (Ablehnungsrecht ohne Angabe von Gründen gemäss Paragraph 7 Abs. 6 AZG)
- Wichtige persönliche Termine (z. B. Arzttermin, Behördengang), die nicht verschiebbar sind
Benachteiligungsverbot
Wer Überstunden über die 10. Tagesstunde hinaus ablehnt, darf laut Gesetz nicht benachteiligt werden — weder durch Kündigung noch durch Versetzung, Gehaltskürzung, Verweigerung einer Beförderung oder sonstige Nachteile. Verstösse dagegen können vor dem Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden.
Verjährung und Verfall von Überstundenansprüchen
Gesetzliche Verjährungsfrist
Überstundenansprüche verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren ab Fälligkeit. Fälligkeit tritt in der Regel mit der nächsten regulären Gehaltsabrechnung ein (z. B. Überstunden im Jänner sind mit der Jänner-Abrechnung fällig).
Kollektivvertragliche Verfallsfristen
Viele Kollektivverträge sehen kürzere Verfallsfristen vor, die grundsätzlich zulässig sind. Häufige Fristen:
- 3 Monate (z. B. in manchen Handels-KVs)
- 6 Monate (z. B. im IT-KV)
- 12 Monate (z. B. im Metaller-KV)
Diese Fristen beginnen in der Regel mit der Fälligkeit des Anspruchs. Prüfe deinen KV sorgfältig und mache Ansprüche rechtzeitig geltend.
Geltendmachung von Überstundenansprüchen
- Schriftlich beim Arbeitgeber: Fordere die Nachzahlung schriftlich (E-Mail oder eingeschriebener Brief) und unter Angabe der konkreten Überstunden.
- Beratung bei der AK: Die Arbeiterkammer prüft deine Ansprüche kostenlos und unterstützt bei der Durchsetzung.
- Arbeits- und Sozialgericht: Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, kann die AK eine Klage einbringen. Das Verfahren ist für Arbeitnehmer in erster Instanz gebührenfrei.
Überstunden und Sozialversicherung
Beitragspflicht
Überstundenentgelt (Grundvergütung und Zuschlag) ist voll sozialversicherungspflichtig. Die Steuerfreiheit der Zuschläge betrifft nur die Lohnsteuer, nicht die SV-Beiträge. Das bedeutet: Auch steuerfreie Überstundenzuschläge erhöhen die SV-Beiträge.
Höchstbeitragsgrundlage (HBGL)
Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei ca. 6.930 Euro pro Monat. Einkommen über dieser Grenze ist von SV-Beiträgen befreit. Für Gutverdiener, die mit dem Grundgehalt bereits an der HBGL sind, fallen auf Überstundenentgelt keine zusätzlichen SV-Beiträge mehr an.
Sonderzahlungen
Überstundenentgelt fliesst in der Regel nicht in die Berechnung der Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) ein — es sei denn, der Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor.
Gleitzeit und Überstunden
Bei Gleitzeitmodellen gelten besondere Regeln für die Überstundenberechnung.
Was ist Gleitzeit?
Gleitzeit ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines definierten Rahmens (Gleitzeitrahmen) selbst zu bestimmen. Voraussetzung ist eine schriftliche Gleitzeitvereinbarung (Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung).
Überstunden bei Gleitzeit
Bei Gleitzeit liegt eine Überstunde nur dann vor, wenn:
- Die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden überschreitet (nicht 8 wie sonst).
- Die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden überschreitet (nur wenn keine Durchrechnung vereinbart ist).
- Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet wurden (selbst gewählte Mehrarbeit innerhalb des Gleitzeitrahmens sind keine Überstunden, sondern Gleitzeitguthaben).
Gleitzeitguthaben vs. Überstunden
Gleitzeitguthaben (z. B. du arbeitest an einem Tag 9 Stunden statt 8) sind keine Überstunden und werden im Verhältnis 1:1 abgebaut — ohne Zuschlag. Erst wenn die 10-Stunden-Grenze pro Tag überschritten wird oder der Arbeitgeber Überstunden anordnet, entsteht ein Überstundenanspruch mit Zuschlag.
Anlaufstellen bei Problemen
Wenn dein Arbeitgeber Überstunden nicht korrekt bezahlt, Arbeitszeitgrenzen nicht einhält oder du dich unter Druck gesetzt fühlst, stehen dir folgende Stellen zur Verfügung:
- Arbeiterkammer (AK): Kostenlose Rechtsberatung, Deckungsprüfung für All-In-Verträge und Rechtsvertretung vor Gericht. Kontakt unter 05 7799.
- Gewerkschaft (ÖGB): Beratung und Rechtsschutz für Mitglieder. Besonders bei KV-Fragen die erste Anlaufstelle.
- Arbeitsinspektorat: Überwacht die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Anonyme Meldungen sind möglich.
- Arbeits- und Sozialgericht: Letzte Instanz bei Streitigkeiten. Für Arbeitnehmer in erster Instanz kostenlos.
Überstunden sind in Österreich klar geregelt — vom Zuschlag über die steuerliche Begünstigung bis zum Recht auf Zeitausgleich. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Zuschlag: Mindestens 50 % (normal) bzw. 100 % (Sonn- und Feiertage). KV oft höher.
- Steuerfrei: Zuschläge für die ersten 10 Überstunden bis 120 Euro/Monat. SFN-Zuschläge bis 360 Euro/Monat.
- Höchstgrenze: 12 Stunden/Tag, 60 Stunden/Woche (Durchschnitt 48 Stunden über 17 Wochen).
- Ablehnungsrecht: 11. und 12. Stunde können ohne Grund abgelehnt werden.
- All-In-Vertrag: Muss alle Überstunden tatsächlich abdecken, sonst Nachzahlungsanspruch.
- Aufzeichnungspflicht: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten Arbeitszeiten lückenlos dokumentieren.
- Verjährung: 3 Jahre gesetzlich, oft kürzere KV-Fristen beachten.
Kenne deine Rechte, führe Aufzeichnungen und wende dich bei Problemen an die Arbeiterkammer. Deine Arbeitszeit ist wertvoll — sie soll auch korrekt vergütet werden.
- Bei konkreten Fragen wende dich an die Arbeiterkammer oder eine Rechtsberatung.*
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Überstundenzuschlag in Österreich?
Der gesetzliche Überstundenzuschlag beträgt 50 % (Normalfall) bzw. 100 % (Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit). Kollektivverträge können höhere Zuschläge vorsehen.
Können Überstunden verfallen?
Überstundenansprüche verjähren gesetzlich nach 3 Jahren. Kürzere Verfallsfristen können im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt sein (oft 3 bis 6 Monate). Dokumentieren Sie Ihre Überstunden laufend.
Wie viele Überstunden sind in Österreich maximal erlaubt?
Grundsätzlich darf die Wochenarbeitszeit inkl. Überstunden 48 Stunden nicht überschreiten (Durchschnitt über 17 Wochen: max. 48 Stunden, Einzelwoche: max. 60 Stunden bei besonderen Regelungen). Pro Tag sind maximal 12 Stunden Arbeitszeit erlaubt.
Sind die ersten 10 Überstunden im Monat wirklich steuerfrei?
Nicht die Überstunden selbst, sondern die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat sind bis zu einem Betrag von 120 Euro steuerfrei (Stand 2026). Das gilt nur für Überstunden mit 50-%-Zuschlag.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.