DKB in Österreich: Kontoeröffnung, DE-IBAN und die Steuerfrage
Ob die DKB Kunden mit Wohnsitz Österreich aufnimmt, sagt sie selbst nirgends. Was belegbar ist: Preise, Steuerausländerstatus, Basiskonto-Anspruch und KESt.
Auf die naheliegendste Frage zu dieser Bank gibt es zwei verschiedene Antworten, je nachdem, welches Konto gemeint ist. Für das Basiskonto nennt die DKB die Voraussetzung ausdrücklich, und sie schließt Österreich ein: berechtigt ist, wer „Verbraucher*in mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU” ist. Für das normale Girokonto dagegen findet sich weder ein Wohnsitzerfordernis noch eine Zusage - nicht auf der Produktseite, nicht in den Fragen und Antworten, nicht in den Geschäftsbedingungen und nicht in den Preisverzeichnissen.
Was sich belegen lässt, ist zweierlei: Die DKB führt Kunden ohne deutschen Wohnsitz, denn sie unterhält dafür einen eigenen Prozess. Und einen Anspruch auf ein normales Girokonto gibt es nicht - wohl aber einen auf ein Basiskonto, und der steht im Gesetz.
Was die DKB selbst preisgibt
Der deutlichste Hinweis steht in den Fragen und Antworten zum Steuerstatus: „Wenn du in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, kannst du bei uns den Steuerausländerstatus hinterlegen lassen. In diesem Fall bist du von der Kapitalertragsteuerpflicht fast vollständig ausgenommen.”
Eine Bank, die diesen Prozess anbietet, hat Kunden ohne deutschen Wohnsitz. Ein Aufnahmeversprechen für das reguläre Girokonto ist das trotzdem nicht - dazu schweigt die Bank.
Wer den Status hinterlegt, sollte drei Punkte kennen. Er wirkt nicht rückwirkend - was vorher einbehalten wurde, bleibt einbehalten. Dividenden aus deutschen Kapitalgesellschaften sind ausgenommen und werden immer besteuert. Und es gibt danach keine deutsche Steuerbescheinigung, sondern nur auf Antrag eine Erträgnisaufstellung; eine Nullbescheinigung stellt die Bank grundsätzlich nicht aus.
Was in Vergleichsportalen kursiert - Länderlisten mit 38 oder 40 zugelassenen Staaten, Ablehnungsquoten von 30 bis 40 Prozent, angebliche Meldebestätigungspflichten -, findet sich in keiner Quelle der Bank. Auch was mit einem bestehenden Konto passiert, wenn ein Kunde nach Österreich zieht, ist nicht dokumentiert.
Der eine Anspruch, den es gibt
Beim Basiskonto ist die Rechtslage eindeutig. Paragraf 31 des deutschen Zahlungskontengesetzes bestimmt: „Berechtigter ist jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende […]”
Ein Wohnsitz in Österreich genügt damit, und die DKB gibt diese Voraussetzung in ihren Fragen und Antworten zum Basiskonto auch selbst wieder. Die DKB führt ein solches Konto im Preisverzeichnis: 4,50 Euro im Monat, ein reines Guthabenkonto ohne eingeräumten Überziehungsrahmen; eine geduldete Überziehung wird mit 7,91 Prozent verzinst. Eine Kreditkarte lässt sich dazu nicht buchen.
Das ist kein attraktives Produkt, aber es ist das einzige mit Rechtsanspruch.
Die deutsche IBAN und was Sie damit dürfen
Wer bei der DKB Kunde ist, hat eine DE-IBAN. Der praktische Einwand lautet, dass österreichische Arbeitgeber, Versicherungen oder Behörden sie ablehnen. Das kommt vor, und es ist verboten.
Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 verbietet es einem Zahlungsempfänger wie einem Zahler, vorzugeben, in welchem Mitgliedstaat das Konto der anderen Seite geführt werden muss.
Dass dies in Österreich nicht nur auf dem Papier steht, zeigt ein Fall aus der jüngeren Vergangenheit: Die FMA hat am 28. Februar 2025 Geldstrafen von je 4.000 Euro gegen Verantwortliche der AAE Naturstrom Vertrieb GmbH bekannt gemacht, weil das Unternehmen „entgegen Artikel 9 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 vorgegeben [hat], in welchem Mitgliedstaat das Konto eines Zahlers zu führen ist”. Die Bekanntmachung weist die Strafen als rechtskräftig aus.
Wenn ein österreichischer Vertragspartner Ihre DE-IBAN zurückweist, ist der Verweis auf diese Bestimmung also kein Formalargument, sondern eine durchsetzbare Rechtsposition. Dasselbe gilt für Kunden von N26, die ebenfalls mit einer deutschen IBAN arbeiten.
Beim Depot endet der Komfort
Hier liegt der wichtigste Unterschied zu jeder österreichischen Bank, und er ist rechtlich klar.
Die Abzugspflicht für die Kapitalertragsteuer trifft nach Paragraf 95 Abs. 2 Z 2 lit a EStG die inländische depotführende Stelle. Wer das sein kann, zählt das Gesetz abschließend auf: inländische Kreditinstitute nach Paragraf 1 BWG, Zweigstellen von Kreditinstituten aus Mitgliedstaaten nach Paragraf 9 BWG und Zweigstellen von Dienstleistern mit Sitz in einem Mitgliedstaat.
Die DKB ist keines davon. Im Unternehmensregister der FMA erscheint sie ausschließlich in der Kategorie EWR-Banken in Österreich mit Dienstleistungsfreiheit; eine Gegenprobe in der Kategorie der Niederlassungsfreiheit liefert für „Kreditbank” nur die Toyota Kreditbank. Eine Zweigstelle nach Paragraf 9 BWG besteht also nicht.
Damit gilt: Ein DKB-Depot ist für Anleger mit Wohnsitz in Österreich nicht steuereinfach. Gewinne, Dividenden und Zinsen sind selbst zu erklären. Wer das nicht will, findet in der Übersicht der steuereinfachen Anbieter die Alternativen mit belegter Zusage.
Ob die DKB überhaupt Depots für Personen mit Wohnsitz in Österreich eröffnet, ist im Übrigen ebenso wenig dokumentiert wie die Kontofrage.
Was das Konto kostet
| Position | Preis |
|---|---|
| Girokonto | 4,50 Euro im Monat |
| Girokonto bei Geldeingang ab 700 Euro oder unter 28 Jahren | 0 Euro |
| Basiskonto | 4,50 Euro im Monat |
| Visa Debitkarte | inkludiert |
| Visa Kreditkarte | 2,49 Euro im Monat |
| Girocard | 0,99 Euro im Monat |
| Depot | kostenlos, Order 10, 15 oder 30 Euro |
Stand der Preis- und Leistungsverzeichnisse: Konten 11. Mai 2026, Karten 1. Juni 2026, Depot 24. November 2025.
Beim Fremdwährungseinsatz hängt der Preis am sogenannten Aktivstatus: 2,20 Prozent ohne, kostenlos mit. Im Euroraum fällt in beiden Fällen nichts an. Wer als österreichischer Kunde die Bedingungen für den Aktivstatus nicht erfüllt, zahlt bei jedem Urlaub außerhalb der Eurozone mit.
Wer die DKB ist
Die Deutsche Kreditbank AG sitzt in der Taubenstraße 7-9 in 10117 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 34165 B, USt-ID DE 137 178746. Sie beschreibt sich selbst so: „Gegründet 1990, sind wir eine 100%ige Tochter der BayernLB.”
Beaufsichtigt wird sie bei der Zulassung von der Europäischen Zentralbank, im Verbraucherschutz von der BaFin. Zum 31. Dezember 2025 weist sie eine Bilanzsumme von 135,8 Milliarden Euro, 5.963.131 Kunden und 4.182 Mitarbeitende aus.
Bei der Einlagensicherung wird häufig falsch geraten. Zuständig ist nicht die Sparkassen-Finanzgruppe, obwohl es sich um eine Landesbanktochter handelt. Es greifen die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken mit 100.000 Euro und zusätzlich der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken, der auch die Schlichtungsstelle stellt. Eine ausdrückliche Aussage, dass die gesetzliche Sicherung Einleger mit Wohnsitz Österreich erfasst, findet sich allerdings in keiner Primärquelle.
Was das praktisch heißt
Wenn Sie in Österreich leben und ein DKB-Konto erwägen, bleiben nach dieser Prüfung drei nüchterne Feststellungen.
Ein normales Girokonto kann funktionieren, weil die Bank Kunden ohne deutschen Wohnsitz führt - garantiert ist es nicht, und zu den Aufnahmevoraussetzungen sagt die Bank öffentlich nichts. Ein Basiskonto steht Ihnen dagegen von Gesetzes wegen zu, kostet 4,50 Euro im Monat und kann weniger, als der Name vermuten lässt.
Und für Wertpapiere ist die DKB aus österreichischer Sicht die unbequeme Variante: Die Kapitalertragsteuer bleibt vollständig Ihre Sache. Wer ein Depot ohne Steuererklärung will, ist bei einem Institut mit inländischer depotführender Stelle besser aufgehoben.
Quellen
- DKB: Preis- und Leistungsverzeichnis Konten, Stand 11. Mai 2026, Karten, Stand 1. Juni 2026 und Depot, Stand 24. November 2025
- DKB: Was muss ich als Steuerausländerin beachten und Was muss ich zum Girokonto wissen, abgerufen 17.08.2026
- DKB: Steuerinformationen, abgerufen 17.08.2026
- Paragraf 31 Zahlungskontengesetz: Anspruch auf ein Basiskonto
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012, Artikel 9
- Paragraf 95 EStG im RIS: Schuldner und Abzugsverpflichteter
- FMA-Bekanntmachung vom 28.02.2025 zur AAE Naturstrom Vertrieb GmbH zur Durchsetzung von Artikel 9 der Verordnung (EU) 260/2012
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Österreicher ein DKB-Konto eröffnen?
Für das reguläre Girokonto sagt es die DKB nirgends - weder auf der Produktseite noch in den Fragen und Antworten, den Geschäftsbedingungen oder den Preisverzeichnissen steht eine Wohnsitzvoraussetzung, aber auch keine Zusage für Österreich. Belegt ist nur, dass die Bank Kunden ohne deutschen Wohnsitz führt, denn sie bietet dafür einen eigenen Steuerausländerstatus an. Anders beim Basiskonto: Dort nennt sie die EU-Aufenthaltsvoraussetzung ausdrücklich.
Gibt es ein Recht auf ein Konto bei einer deutschen Bank?
Für das Basiskonto ja. Paragraf 31 des deutschen Zahlungskontengesetzes gibt jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einen Anspruch, also auch Personen mit Wohnsitz in Österreich. Die DKB bietet ein solches Basiskonto an, es kostet 4,50 Euro im Monat und ist ein reines Guthabenkonto ohne Überziehungsrahmen.
Darf mein Arbeitgeber eine deutsche IBAN ablehnen?
Nein. Artikel 9 der EU-Verordnung 260/2012 verbietet es, vorzugeben, in welchem Mitgliedstaat ein Konto geführt werden muss. Das wird in Österreich auch durchgesetzt: Die FMA hat am 28. Februar 2025 Geldstrafen von je 4.000 Euro gegen Verantwortliche eines österreichischen Unternehmens bekannt gemacht, das genau dagegen verstoßen hatte. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Ist ein DKB-Depot für Österreicher steuereinfach?
Nein. Die Abzugspflicht nach Paragraf 95 EStG trifft die inländische depotführende Stelle, und die Norm zählt abschließend auf, wer das sein kann - darunter Zweigstellen von Kreditinstituten aus Mitgliedstaaten nach Paragraf 9 BWG. Die DKB hat in Österreich keine Zweigstelle, sondern arbeitet im freien Dienstleistungsverkehr. Ein automatischer KESt-Abzug findet also nicht statt.
Was kostet das DKB-Girokonto?
4,50 Euro im Monat laut Preis- und Leistungsverzeichnis mit Stand 11. Mai 2026. Kostenlos wird es bei einem monatlichen Geldeingang ab 700 Euro oder für Kunden unter 28 Jahren. Die Visa Debitkarte ist inkludiert, die Visa Kreditkarte kostet 2,49 Euro und die Girocard 0,99 Euro im Monat.
Wie sind Einlagen bei der DKB gesichert?
Über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken mit 100.000 Euro und zusätzlich über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken. Nicht zuständig ist die Sparkassen-Finanzgruppe, was bei einer Landesbanktochter häufig angenommen wird. Der Bundesverband ist auch die Schlichtungsstelle.