Liquidität und Cash Flow: Die Grenzen, an denen es ernst wird

Für Liquiditätsgrade gibt es keine belastbaren Richtwerte - für zwei andere Kennzahlen dagegen gesetzliche Schwellen samt Haftung bis 100.000 Euro.

Stand: 18. August 2026 13 Min. Lesezeit

Ein Unternehmen geht nicht an fehlendem Gewinn zugrunde, sondern an fehlendem Geld. Der Unterschied ist der Zeitpunkt: Der Gewinn entsteht mit der Rechnung, die Liquidität erst mit der Zahlung. Ein Betrieb kann profitabel sein und trotzdem zahlungsunfähig werden - das ist der Normalfall bei schnell wachsenden Unternehmen.

Zu diesem Thema kursieren viele Kennzahlen mit Richtwerten. Die meisten davon lassen sich für Österreich nicht belegen. Zwei andere dagegen stehen im Gesetz, mit Haftungsfolge - und die kennt fast niemand.

Die zwei Kennzahlen, die im Gesetz stehen

Das Unternehmensreorganisationsgesetz definiert zwei Werte und verknüpft sie:

KennzahlSchwelle
Eigenmittelquoteunter 8 Prozent
fiktive Schuldentilgungsdauerüber 15 Jahre

Beide müssen zusammentreffen. Ist das der Fall, gilt die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs - und reagieren die Organe darauf nicht, haften sie für den daraus entstehenden Schaden bis zu 100.000 Euro je Person.

Das ist die einzige Stelle, an der österreichisches Recht Bilanzkennzahlen mit einer persönlichen Haftung verknüpft. Wer sich fragt, welche Kennzahl er beobachten sollte, hat hier eine Antwort, die nicht auf Konvention beruht.

Ein Hinweis zur Schuldentilgungsdauer: Es kursieren zwei verschiedene Formeln dafür. Die 15-Jahres-Schwelle gilt nur für die Variante des Unternehmensreorganisationsgesetzes - andere Berechnungen liefern andere Werte und sind mit dieser Schwelle nicht vergleichbar.

Wofür es keine belastbaren Richtwerte gibt

Liquiditätsgrad 1, 2 und 3, Working Capital, Cash Ratio: Diese Kennzahlen sind rechenbar, aber für Richtwerte ließ sich keine belastbare österreichische Quelle finden. Auch die Wirtschaftskammer führt sie nicht.

Das heißt nicht, dass sie nutzlos sind - im eigenen Zeitverlauf zeigen sie Entwicklungen. Es heißt, dass Aussagen wie „der Liquiditätsgrad 2 sollte über 100 Prozent liegen” eine Konvention wiedergeben und keine Norm.

Der eine Wert, der sich als Bankenmaßstab belegen lässt, ist die Eigenkapitalquote mit 20 bis 30 Prozent.

Ab wann es rechtlich ernst wird

Hier zählt jede Formulierung, weil an ihr die Geschäftsführerhaftung hängt.

Zahlungsunfähigkeit definiert die Insolvenzordnung nicht in Zahlen. Die Praxis der Wirtschaftstreuhänder gibt in Verbindung mit der Rechtsprechung folgende Orientierung: Eine Unterdeckung bis etwa fünf Prozent gilt noch als bloße Zahlungsstockung, wenn sie im Durchschnittsfall binnen drei Monaten behoben werden kann; im Ausnahmefall werden bis zu rund fünf Monate akzeptiert.

Die Antragsfrist wird fast überall falsch wiedergegeben. Das Gesetz sagt: Der Antrag ist „ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber sechzig Tage nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit” zu stellen.

Die sechzig Tage sind also die Höchstfrist, nicht die Regelfrist. Wer sie ausschöpft, obwohl schon nach zwei Wochen absehbar war, dass nichts mehr zu retten ist, hat schuldhaft gezögert - trotz eingehaltener Frist. Der Satz „man hat sechzig Tage Zeit” ist die teuerste Verkürzung zu diesem Thema.

Bei einer Naturkatastrophe oder Pandemie verlängert sich die Frist auf 120 Tage.

Die Überschuldung gilt nicht für alle. Sie ist ein Eröffnungsgrund nur bei juristischen Personen und bei der GmbH und Co KG. Ein Einzelunternehmer wird nur bei Zahlungsunfähigkeit insolvent, auch wenn seine Schulden das Vermögen übersteigen. Diese Unterscheidung fehlt in vielen Darstellungen.

Was das für Geschäftsführer bedeutet, steht auf der Seite zur GmbH.

Die Fortbestehensprognose

Sie ist der Ausweg aus der Antragspflicht bei rechnerischer Überschuldung: eine begründete Einschätzung, ob das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann.

Fällt sie positiv aus, liegt trotz rechnerischer Überschuldung keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor - und damit keine Antragspflicht. Fällt sie negativ aus oder wird sie gar nicht erst erstellt, bleibt es bei der Pflicht.

Zwei Punkte zur Praxis: Sie muss vor der Krise erstellt werden, nicht rückwirkend zur Rechtfertigung. Und sie sollte von jemandem stammen, der dafür einsteht - eine selbst geschriebene Prognose trägt im Haftungsfall wenig.

Was in der Praxis hilft

Die Dreizehn-Wochen-Vorschau. Eine rollierende Planung über dreizehn Wochen, mit allen fixen Ausgängen - Löhne, Miete, Sozialversicherung, Steuervorauszahlungen - zeigt die Lücke, bevor sie eintritt. Wöchentlich fortgeschrieben ist sie das einzige Instrument, das früh genug warnt.

Die zeitversetzten Posten kennen. Zwei Beträge treffen Gründer regelmäßig unvorbereitet: die SVS-Nachbemessung im vierten Jahr und die Einkommensteuervorauszahlung, die nach der ersten Veranlagung erstmals in voller Höhe kommt. Beides steht auf den Seiten zu den SVS-Beiträgen und zum Einzelunternehmen.

Die Forderungen konsequent betreiben. Zwischen Unternehmern stehen Verzugszinsen und eine Pauschale zu, und eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht - Einzelheiten auf der Seite zu den Verzugszinsen.

Den Rahmen vor der Krise verhandeln. Ein Betriebsmittelrahmen ist verhandelbar, solange die Zahlen gut aussehen. In der Krise ist er es nicht mehr.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wie lange darf ich mit dem Insolvenzantrag warten?

Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens aber sechzig Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Die sechzig Tage sind die Höchstfrist, nicht die Regelfrist - wer früher hätte erkennen können, dass es aussichtslos ist, haftet trotz Einhaltung der Frist.

Ab wann bin ich zahlungsunfähig?

Das Gesetz definiert es nicht in Zahlen. Nach der Praxis der Wirtschaftstreuhänder und der Rechtsprechung gilt eine Unterdeckung bis etwa fünf Prozent noch als Zahlungsstockung, wenn sie im Durchschnittsfall binnen drei Monaten behoben werden kann.

Gilt die Überschuldung auch für Einzelunternehmer?

Nein. Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein Eröffnungsgrund nur bei juristischen Personen und bei der GmbH und Co KG. Ein Einzelunternehmer wird nur bei Zahlungsunfähigkeit insolvent - das wird in Ratgebern regelmäßig falsch dargestellt.

Welche Kennzahlen sind wirklich verbindlich?

Zwei, und sie stehen im Unternehmensreorganisationsgesetz: eine Eigenmittelquote unter acht Prozent und eine fiktive Schuldentilgungsdauer über fünfzehn Jahre. Beide müssen zusammentreffen. Für Liquiditätsgrade gibt es dagegen keine belastbaren österreichischen Richtwerte.

Was passiert, wenn beide URG-Werte erreicht sind?

Es gilt die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs. Reagieren die Organe nicht, haften sie für den daraus entstehenden Schaden bis zu 100.000 Euro je Person.

Was ist eine Fortbestehensprognose?

Eine begründete Einschätzung, ob das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann. Fällt sie positiv aus, liegt trotz rechnerischer Überschuldung keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor - sie ist damit der Weg aus der Antragspflicht.

Woran erkenne ich eine Liquiditätslücke früh genug?

An der Planung, nicht am Kontostand. Eine rollierende Vorschau über die nächsten dreizehn Wochen mit allen fixen Ausgängen zeigt die Lücke, bevor sie eintritt. Der Gewinn hilft dabei nicht - er entsteht mit der Rechnung, die Liquidität erst mit der Zahlung.