Jungunternehmerförderung Österreich 2026 - Alle

Jungunternehmerförderung 2026: aws Gründungsprogramm, NeuFöG, WKO Förderungen, Landesförderungen, Gründungsprivileg SVS und Inkubatoren.

Aktualisiert: 05. April 2026 19 Min. Lesezeit

Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)

Österreich bietet Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern ein umfangreiches Fördersystem, das den Start in die Selbstständigkeit erleichtern soll. Von der Gebührenbefreiung über zinsgünstige Darlehen bis hin zu Zuschüssen und Beratungsangeboten — wer gründet, kann von zahlreichen Unterstützungen profitieren. Dieser Ratgeber gibt einen vollständigen Überblick über alle Fördermöglichkeiten 2026.

Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)

Was ist das NeuFöG?

Das Neugründungsförderungsgesetz befreit Neugründer und Betriebsübernehmer von bestimmten Gebühren, Abgaben und Beiträgen. Es ist die erste und wichtigste Förderung, die jeder Gründer in Österreich kennen sollte.

Wer profitiert vom NeuFöG?

Das NeuFöG gilt für:

  • Neugründung eines gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
  • Übernahme eines bestehenden Betriebs durch einen neuen Betriebsinhaber
  • Zusammenschluss von Betrieben zu einer neuen Gesellschaft

Die berechtigte Person darf in den letzten fünf Jahren keinen vergleichbaren Betrieb betrieben haben. Bei Gesellschaften muss mindestens die Hälfte der Gesellschafter diese Voraussetzung erfüllen.

Welche Gebühren entfallen?

Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben:

  • Für Genehmigungen, Bewilligungen und Bescheinigungen
  • Für Eingaben bei Behörden im Zusammenhang mit der Gründung

Gerichtsgebühren:

  • Für Eintragungen ins Firmenbuch (Gesellschaftsgründung, Geschäftsführerbestellung)
  • Ersparnis bei GmbH-Gründung: ca. 500-700 Euro

Grunderwerbsteuer:

  • Entfällt, wenn Grundstücke im Zuge der Neugründung eingebracht werden
  • Bei GmbH-Gründung: Keine Grunderwerbsteuer auf eingebrachte Liegenschaften

Lohnnebenkosten für neue Mitarbeiter:

  • Dienstgeberbeitrag zum FLAF (Familienlastenausgleichsfonds)
  • Zuschlag zum DB (Dienstgeberzuschlag)
  • Kommunalsteuer
  • Für die ersten 12 Monate nach Gründung für maximal drei neue Mitarbeiter

Kammerumlage:

  • Grundumlage an die Wirtschaftskammer entfällt im ersten Jahr

Antragstellung NeuFöG

  1. Formular NeuFö 1 (Erklärung der Neugründung) bei der WKO anfordern
  2. Formular ausfüllen und von der WKO bestätigen lassen
  3. Das bestätigte Formular bei allen relevanten Stellen vorlegen (Firmenbuch, Finanzamt, Gemeinde)

Wichtig: Das NeuFöG muss VOR den jeweiligen Amtshandlungen geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Austria Wirtschaftsservice (aws) — Förderungen für Gründer

aws Gründungsprogramme

Die aws ist die zentrale Förderbank des Bundes und bietet zahlreiche Programme für Jungunternehmer:

aws Gründungsfonds:

  • Zuschuss bis zu 50.000 Euro für innovative Gründungen
  • Eigenkapitalersetzend (kein Kredit, keine Rückzahlung)
  • Voraussetzung: Innovatives Geschäftsmodell, nachhaltige Geschäftsidee
  • Bewerbung über aws Connect-Plattform

aws Garantien:

  • Garantie bis zu 80 % eines Bankkredits (max. 2,5 Mio. Euro)
  • Erleichtert die Kreditaufnahme bei der Hausbank
  • Günstige Garantieentgelte
  • Besonders wertvoll für Gründer ohne ausreichende Sicherheiten

aws Preseed:

  • Zuschuss bis zu 200.000 Euro für Technologie-Startups
  • Für die Phase vor der Marktreife (Proof of Concept, Prototyp)
  • Bereiche: Digital, Physical, Life Science
  • Bewerbung über mehrstufiges Verfahren

aws Seedfinancing:

  • Darlehen bis zu 800.000 Euro für wachstumsstarke Startups
  • Nachrangig, günstige Konditionen
  • Für die Phase zwischen Produktentwicklung und Markteintritt
  • Kombination mit privatem Risikokapital erwünscht

aws Creative Impact

Speziell für Gründer in der Kreativwirtschaft:

  • Zuschüsse für innovative kreativwirtschaftliche Projekte
  • Beratung und Coaching
  • Netzwerkzugang

aws Business Angel Fonds

  • Co-Investment mit Business Angels
  • Die aws investiert parallel zu einem Business Angel
  • Investitionssumme: bis zu 800.000 Euro pro Startup
  • Stärkung des österreichischen Business-Angel-Ökosystems

WKO-Förderungen und -Beratung

Gründerservice der WKO

Die Wirtschaftskammer Österreich bietet umfassende Unterstützung für Gründer:

  • Kostenlose Erstberatung: Persönliche Beratung zu allen Fragen der Gründung
  • Gründerworkshops: Mehrtägige Workshops zu Businessplan, Marketing, Finanzierung
  • Online-Ratgeber: Umfangreiche Informationsplattform unter gruenderservice.at
  • Neugründungsrechner: Online-Tool zur Berechnung der NeuFöG-Ersparnis
  • Musterverträge: Kostenlose Muster für GmbH-Satzung, Gesellschaftsvertrag etc.

WKO-Bildungsförderungen

  • Bildungsscheck: Bis zu 50 % der Kurskosten (max. 500 Euro pro Jahr)
  • Innovationsscheck: Bis zu 5.000 Euro für Innovationsberatung
  • Digitalisierungsscheck: Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen

Gründungsprivileg der SVS

Was ist das Gründungsprivileg?

Das Gründungsprivileg der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ermöglicht Neugründern, in den ersten beiden Kalenderjahren (Gründungsjahr plus Folgejahr) reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Wie funktioniert es?

Im Gründungsjahr und im Folgejahr wird die vorläufige Beitragsgrundlage auf die Mindestbemessungsgrundlage festgelegt. Das bedeutet deutlich niedrigere monatliche Beiträge:

  • Mindestbeitragsgrundlage 2026: ca. 537 Euro/Monat
  • Monatliche SV-Beiträge bei Mindestgrundlage: ca. 155 Euro (Kranken- plus Pensionsversicherung plus Unfallversicherung)
  • Im Vergleich: Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro wären die regulären Beiträge ca. 540 Euro/Monat

Nachbemessung beachten

Wichtig: Nach Vorliegen des Steuerbescheids werden die Beiträge nachbemessen. Wenn das tatsächliche Einkommen höher war als die Mindestgrundlage, müssen die Differenzbeiträge nachgezahlt werden. Bilden Sie daher Rücklagen.

Kombination mit Kleinunternehmerregelung

Wenn Ihr Jahresumsatz unter 55.000 Euro liegt, können Sie die SVS-Kleinunternehmerregelung nutzen. Diese befreit von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Allerdings haben Sie dann keinen Krankenversicherungsschutz und erwerben keine Pensionsansprüche. Eine freiwillige Versicherung ist möglich und empfehlenswert.

Landesförderungen für Jungunternehmer

Wien

  • Wirtschaftsagentur Wien: Diverse Förderprogramme für Wiener Gründer
  • Departure (Creative Industries): Förderung für Kreativwirtschaft bis 200.000 Euro
  • Weiterbildungsförderung: Bis 50 % der Kosten
  • Nahversorgungsförderung: Für Geschäftsgründungen in der Nahversorgung

Niederösterreich

  • accent Inkubator: Unterstützung für technologieorientierte Gründer
  • Riz Up (Gründeragentur): Kostenlose Beratung und Begleitung
  • NÖ Wirtschaftsförderung: Investitionszuschüsse und Zinszuschüsse

Oberösterreich

  • tech2b (Inkubator): Betreuung technologieorientierter Startups
  • OÖ Gründerfonds: Beteiligungskapital für innovative Gründer
  • Investitionsförderung: Zuschüsse für Betriebsmittel und Investitionen

Steiermark

  • Science Park Graz: Inkubator für akademische Spin-offs
  • SFG (Steirische Wirtschaftsförderung): Diverse Programme für Gründer
  • Green Tech Cluster: Förderung grüner Technologien

Tirol

  • Standortagentur Tirol: Gründungsberatung und Förderung
  • Startup Tirol: Inkubator und Accelerator-Programme
  • Tiroler Wirtschaftsförderung: Investitionszuschüsse

Salzburg

  • Startup Salzburg: Gründungsförderung und Vernetzung
  • ITG Innovationsservice: Technologieförderung
  • Salzburger Wirtschaftsförderung: Investitionszuschüsse

Kärnten

  • build! Gründerzentrum: Inkubator in Klagenfurt
  • KWF (Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds): Diverse Förderprogramme
  • Lakeside Labs: Forschungsförderung

Burgenland

  • Technologiezentrum Eisenstadt: Büroräume und Beratung für Gründer
  • Wirtschaft Burgenland: Investitionsförderung und Beratung

Vorarlberg

  • WISTO (Wirtschaftsstandortgesellschaft): Gründungsberatung
  • Startupland Vorarlberg: Accelerator-Programm
  • Innovationsförderung: Zuschüsse für innovative Projekte

Forschungs- und Innovationsförderung

Forschungsprämie (14 %)

Die Forschungsprämie beträgt 14 Prozent der Forschungsausgaben und wird als Steuergutschrift ausbezahlt. Sie steht allen Unternehmen zu, die Forschung und Entwicklung betreiben — unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform.

FFG-Förderungen

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bietet:

  • Basisprogramm: Zuschüsse und Darlehen für F und E-Projekte
  • BRIDGE: Förderung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft
  • Impact Innovation: Förderung gesellschaftlich relevanter Innovationen

EU-Förderungen

  • Horizon Europe: EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
  • EIC Accelerator: Bis zu 2,5 Mio. Euro Zuschuss plus bis zu 15 Mio. Euro Equity
  • COSME/SMP: EU-Programm für KMU

Inkubatoren und Acceleratoren in Österreich

Wichtige Inkubatoren

Inkubatoren bieten Gründern Büroräume, Beratung, Mentoring und Netzwerkzugang:

  • INiTS (Wien): Universitäres Gründerservice, fokussiert auf akademische Spin-offs
  • tech2b (Linz): Technologieinkubator für OÖ
  • Science Park Graz: Akademischer Inkubator
  • accent (NÖ): Technologie- und Innovationsinkubator
  • build! (Klagenfurt): Gründerzentrum Kärnten

Acceleratoren

Acceleratoren bieten intensive Programme (3-6 Monate) mit Mentoring, Netzwerk und oft auch Kapital:

  • AustrianStartups: Vernetzungsplattform und Accelerator
  • Startup300: Accelerator und Beteiligungsgesellschaft
  • Impact Hub Vienna: Social Innovation Accelerator
  • weXelerate: Innovations-Hub mit Corporate-Partnern

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Alle Förderungen nutzen

Phase 1: Vor der Gründung

  1. NeuFöG-Formular bei der WKO beantragen und bestätigen lassen
  2. Kostenlose Erstberatung beim WKO Gründerservice nutzen
  3. Businessplan erstellen (Vorlage bei WKO oder aws)
  4. Förderberatung bei der aws einholen

Phase 2: Bei der Gründung

  1. NeuFöG bei allen Behörden vorlegen (Firmenbuch, Finanzamt, Gemeinde)
  2. SVS-Gründungsprivileg automatisch nutzen (gilt ab Anmeldung)
  3. Landesförderungen beantragen (BEVOR investiert wird)
  4. aws Garantie oder aws Gründungsfonds beantragen (bei Bedarf)

Phase 3: Nach der Gründung

  1. Bildungsförderungen für Weiterbildung nutzen
  2. Innovationsförderungen beantragen (FFG, Forschungsprämie)
  3. Exportförderungen nutzen (wenn relevant)
  4. Regelmäßig neue Förderausschreibungen prüfen

Finanzierungsmix für Gründer — die richtige Strategie

Eigenkapital und Eigenmittel

Die Grundlage jeder Unternehmensfinanzierung sind ausreichende Eigenmittel. Banken verlangen in der Regel einen Eigenkapitalanteil von mindestens 20-30 % der Gesamtinvestition. Eigenkapital kann aus folgenden Quellen stammen:

  • Eigene Ersparnisse
  • Bausparverträge
  • Schenkungen oder Erbschaften
  • Eigenleistung (bei Handwerksbetrieben)
  • Crowdfunding

Bankkredit

Der klassische Bankkredit ist nach wie vor die wichtigste Fremdfinanzierungsquelle für Gründer. Für die Kreditvergabe prüft die Bank:

  • Businessplan: Plausible Geschäftsidee mit realistischen Umsatz- und Ertragsplanungen
  • Bonität: Persönliche Bonität des Gründers (keine KSV-Einträge)
  • Sicherheiten: Hypotheken, Bürgschaften, aws-Garantien
  • Eigenmittel: Mindestens 20-30 % der Investitionssumme
  • Branchenerfahrung: Relevante Qualifikationen und Berufserfahrung

Die aws-Garantie (bis 80 % des Kreditbetrags) kann die fehlenden Sicherheiten ersetzen und die Kreditvergabe ermöglichen.

Business Angels und Venture Capital

Für innovative und wachstumsstarke Startups können Business Angels und Venture-Capital-Gesellschaften eine attraktive Finanzierungsquelle sein:

Business Angels: Private Investoren, die typischerweise 25.000 bis 200.000 Euro investieren und zusätzlich Mentoring und Netzwerk einbringen. Die Austrian Angel Investors Association (AAIA) vermittelt Kontakte.

Venture Capital: Professionelle Risikokapitalgeber, die größere Beträge (ab 500.000 Euro) investieren. In Österreich aktive VC-Gesellschaften sind unter anderem Speedinvest, eQventure und AWS-Gründerfonds.

Crowdfunding und Crowdinvesting

Crowdfunding-Plattformen ermöglichen es, Kapital von einer Vielzahl kleiner Investoren zu sammeln:

  • Reward-based Crowdfunding: Unterstützer erhalten ein Produkt oder eine Gegenleistung (Kickstarter, Indiegogo)
  • Crowdinvesting: Investoren erhalten eine Beteiligung am Unternehmen oder ein Nachrangdarlehen (CONDA, Green Rocket)
  • Crowdlending: Kreditfinanzierung über Online-Plattformen

Der optimale Finanzierungsmix

Erfahrungsgemäß funktioniert eine Kombination am besten:

  1. 30 % Eigenmittel (Ersparnisse, Eigenleistung)
  2. 40 % Bankkredit (mit aws-Garantie)
  3. 20 % Förderungen (aws Gründungsfonds, Landesförderung)
  4. 10 % sonstige Quellen (Business Angel, Familie, Crowdfunding)

Businessplan erstellen — die Grundlage für Förderungen

Warum ein Businessplan?

Fast alle Förderungen verlangen einen Businessplan. Dieser dient nicht nur als Grundlage für den Förderantrag, sondern ist auch ein wichtiges Planungsinstrument für den Gründer selbst.

Inhalte eines Businessplans

  1. Executive Summary: Zusammenfassung auf einer Seite
  2. Unternehmensbeschreibung: Rechtsform, Standort, Gründerteam
  3. Produkt/Dienstleistung: Was bieten Sie an? Was ist der USP?
  4. Marktanalyse: Zielmarkt, Wettbewerb, Marktpotenzial
  5. Marketing und Vertrieb: Preisstrategie, Vertriebskanäle, Marketingmaßnahmen
  6. Organisation: Team, Aufgabenverteilung, Qualifikationen
  7. Finanzplan: Investitionsplan, Umsatzplanung, Liquiditätsplanung, Break-even-Analyse
  8. Risikoanalyse: Mögliche Risiken und Gegenmaßnahmen

Die WKO bietet kostenlose Businessplan-Vorlagen und ein interaktives Online-Tool (plan4you) zur Erstellung des Finanzplans.

Häufige Fehler bei Förderungen

Fehler 1: Zu spät beantragen

Die meisten Förderungen müssen VOR der Investition oder Gründung beantragt werden. Rückwirkende Förderungen sind die Ausnahme.

Fehler 2: NeuFöG vergessen

Das NeuFöG ist die einfachste Förderung und wird trotzdem oft vergessen. Die Ersparnis kann mehrere tausend Euro betragen.

Fehler 3: Nur eine Förderung beantragen

Förderungen sind in der Regel kombinierbar. Nutzen Sie mehrere Quellen gleichzeitig.

Fehler 4: Dokumentation vernachlässigen

Förderungen erfordern eine sorgfältige Dokumentation. Fehlende Belege können zur Rückforderung führen.

Fehler 5: Fristen versäumen

Viele Förderprogramme haben fixe Einreichfristen. Verpassen Sie diese nicht.

Steuertipps für Jungunternehmer

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 55.000 Euro netto von der Umsatzsteuerpflicht. Vorteile: Keine USt auf Rechnungen, keine UVA notwendig. Nachteil: Kein Vorsteuerabzug möglich. Für Dienstleister ohne große Einkäufe ist die Regelung oft vorteilhaft.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vs. Bilanzierung

Jungunternehmer beginnen in der Regel mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR), die einfacher und kostengünstiger ist als die doppelte Buchhaltung. Erst ab einem Umsatz von 700.000 Euro (zwei Jahre in Folge) besteht Bilanzierungspflicht für Einzelunternehmen.

Investitionsfreibetrag nutzen

Der Investitionsfreibetrag (10 % auf Investitionen, 15 % für ökologische Investitionen) steht auch Jungunternehmern zu. Planen Sie größere Anschaffungen strategisch, um den IFB optimal zu nutzen.

Betriebsausgaben korrekt erfassen

Gerade in der Gründungsphase fallen viele Kosten an, die als Betriebsausgaben absetzbar sind:

  • Büroausstattung und EDV
  • Telefon und Internet (anteilig bei Home Office)
  • Fahrtkosten und Reisekosten
  • Fortbildungskosten
  • Fachliteratur und Software
  • Werbung und Marketing
  • Rechts- und Steuerberatung
  • Versicherungen (betrieblich)

Vorsteuergutschrift in der Gründungsphase

In der Gründungsphase übersteigen die Ausgaben oft die Einnahmen. Wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und regulär zur USt optieren, können Sie die Vorsteuer aus Investitionen als Gutschrift erhalten. Dies kann den Liquiditätsengpass in der Startphase erheblich lindern.

Netzwerk und Mentoring

Gründernetzwerke in Österreich

  • AustrianStartups: Größtes Startup-Netzwerk in Österreich
  • Female Founders: Netzwerk für Gründerinnen
  • Wirtschaftskammer Junge Wirtschaft: Netzwerk für junge Unternehmer
  • Pioneers: Technologie- und Startup-Community
  • Impact Hub: Social Innovation Community

Mentoring-Programme

  • aws Mentoring: Erfahrene Unternehmer begleiten Gründer
  • WKO Mentoring-Programme: Landesweite Mentoring-Initiativen
  • Startup Live: Intensiv-Wochenenden mit Mentoring
  • Business Angel Institute: Vermittlung von erfahrenen Business Angels als Mentoren

Österreich bietet Jungunternehmern ein umfangreiches Fördersystem. Die wichtigsten Säulen sind das NeuFöG (Gebührenbefreiung), die aws-Programme (Zuschüsse, Garantien, Darlehen), die WKO-Beratung, die Landesförderungen und das SVS-Gründungsprivileg. Nutzen Sie alle verfügbaren Förderungen — die Gesamtersparnis kann in den ersten Jahren leicht im fünfstelligen Bereich liegen. Informieren Sie sich frühzeitig und beantragen Sie Förderungen vor der Gründung oder Investition.

Anhang: Checkliste für Gründer

Vor der Gründung

  1. Geschäftsidee ausarbeiten und validieren
  2. Businessplan erstellen (WKO-Vorlage nutzen)
  3. Rechtsform wählen (EPU, GmbH, OG, KG)
  4. Kostenlose Erstberatung beim WKO Gründerservice
  5. NeuFöG-Formular bei der WKO anfordern und bestätigen lassen
  6. Förderberatung bei aws und Landesstelle einholen
  7. Finanzierung klären (Eigenmittel, Bankkredit, Förderungen)
  8. Steuerberater auswählen (auf Gründungsexpertise achten)
  9. Gewerbeanmeldung vorbereiten (Qualifikationsnachweise prüfen)
  10. Sozialversicherung (SVS) informieren

Bei der Gründung

  1. Gewerbe anmelden (bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde)
  2. NeuFöG bei allen Stellen vorlegen
  3. UID-Nummer beantragen (beim Finanzamt)
  4. Bankgeschäftskonto eröffnen
  5. Rechnungsprogramm einrichten
  6. Impressum und Datenschutzerklärung für Website erstellen
  7. Förderanträge einreichen (VOR der ersten Investition)
  8. Firmenbuch-Eintragung (bei GmbH)
  9. Sozialversicherung anmelden (SVS)
  10. Marketingmaßnahmen starten

Nach der Gründung (erste 12 Monate)

  1. Laufende Buchhaltung ordentlich führen
  2. UVA fristgerecht einreichen
  3. Bildungsförderungen für Weiterbildung nutzen
  4. Netzwerkveranstaltungen besuchen
  5. Regelmäßige Finanzplanung und Liquiditätsprüfung
  6. Nach 6 Monaten: Soll-Ist-Vergleich mit Businessplan
  7. Nach 12 Monaten: NeuFöG-Zeitraum für Lohnnebenkosten endet
  8. Forschungsprämie beantragen (wenn relevant)
  9. Erste Einkommensteuer-/KöSt-Erklärung vorbereiten
  10. SVS-Nachbemessung im Auge behalten (Rücklagen bilden)
  • WKO Gründerservice: gruenderservice.at
  • aws (Förderungen): aws.at
  • SVS (Sozialversicherung): svs.at
  • FinanzOnline: finanzonline.bmf.gv.at
  • USP (Unternehmensserviceportal): usp.gv.at
  • AustrianStartups: austrianstartups.com
  • Startup-Steuern (BMF): bmf.gv.at

Erfahrungsberichte und Best Practices

Die erfolgreichsten Gründer berichten, dass folgende Faktoren entscheidend waren:

Frühzeitige Förderberatung: Wer sich vor der Gründung umfassend beraten lässt, nutzt in der Regel mehr Förderungen und spart insgesamt deutlich mehr. Die kostenlose Erstberatung der WKO und der aws sollte jeder Gründer in Anspruch nehmen.

Netzwerk aufbauen: Gründer, die frühzeitig ein Netzwerk aufbauen (über Gründerevents, Inkubatoren, Co-Working-Spaces), finden schneller Kunden, Partner und Investoren. In Österreich gibt es eine aktive Gründerszene mit regelmäßigen Events in allen Landeshauptstädten.

Professionelle Buchhaltung von Anfang an: Viele Gründer unterschätzen den Aufwand für die Buchhaltung und geraten dadurch in Schwierigkeiten mit dem Finanzamt. Ein gutes Rechnungsprogramm und ein kompetenter Steuerberater sind von Beginn an eine lohnende Investition.

Mehrere Förderungen kombinieren: Die Gesamtförderung kann bei geschickter Kombination von NeuFöG, aws-Programmen, Landesförderungen und SVS-Gründungsprivileg leicht 20.000 bis 50.000 Euro betragen. Die Investition in professionelle Förderberatung zahlt sich daher in der Regel vielfach aus.

Zeitplan für die Gründungsförderung

Ein realistischer Zeitplan für die optimale Nutzung aller Förderungen sieht wie folgt aus:

6-3 Monate vor Gründung: Geschäftsidee ausarbeiten, Businessplan erstellen, kostenlose Beratung bei WKO und aws nutzen. NeuFöG-Formular beantragen. Steuerberater auswählen. Finanzierung vorklären.

1-3 Monate vor Gründung: Förderanträge bei aws und Landesstellen einreichen (BEVOR investiert wird). Bankkredit mit aws-Garantie beantragen. Gewerbeanmeldung vorbereiten. Standort und Geschäftslokal sichern.

Bei der Gründung: Gewerbe anmelden, NeuFöG bei allen Behörden vorlegen, Firmenbuch-Eintragung (bei GmbH), Bankgeschäftskonto eröffnen, Sozialversicherung anmelden (SVS-Gründungsprivileg gilt automatisch).

1-12 Monate nach Gründung: Bildungsförderungen nutzen, AMS-Unternehmensgründungsprogramm (wenn vorher arbeitslos), Innovationsförderungen beantragen, Netzwerk aufbauen, regelmäßig neue Förderausschreibungen prüfen.

12-24 Monate nach Gründung: NeuFöG-Lohnnebenkosten-Befreiung endet (nach 12 Monaten), SVS-Gründungsprivileg prüfen (Nachbemessung nach Steuerbescheid), erste Steuererklärung, Wachstumsfinanzierung prüfen.

Steuerliche Absetzbarkeit von Gründungskosten

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung anfallen, sind als Betriebsausgaben absetzbar — auch wenn sie vor dem offiziellen Gründungsdatum entstehen (vorweggenommene Betriebsausgaben). Dazu zählen: Beratungskosten (Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater), Reisekosten (Standortsuche, Lieferantenbesuche), Weiterbildungskosten (Gründerseminare, Fachkurse), Marketingkosten (Website, Visitenkarten, Werbung) und Büromaterial. Heben Sie alle Belege sorgfältig auf und dokumentieren Sie den Zusammenhang mit der geplanten Gründung. Ein vorbereitender Businessplan untermauert die steuerliche Anerkennung der vorweggenommenen Betriebsausgaben gegenüber dem Finanzamt. Die Gründungskosten werden im ersten Steuerjahr als Verluste erklärt und können mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit systematisch, um Ihre Steuerlast in den ersten profitablen Jahren zu senken und die Liquidität Ihres jungen Unternehmens zu stärken.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Welche Förderungen gibt es für Jungunternehmer in Österreich 2026?

Die wichtigsten Förderungen sind: aws Gründungsprogramme (Zuschüsse, Garantien, Beratung), NeuFöG (Befreiung von Gründungsgebühren), WKO-Förderungen (Beratung, Bildung), Landesförderungen der einzelnen Bundesländer, Gründungsprivileg der SVS (reduzierte Sozialversicherungsbeiträge) und diverse Inkubator-Programme.

Was ist das NeuFöG und wie spare ich damit?

Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) befreit Neugründer von bestimmten Gebühren und Abgaben: Stempelgebühren, Grunderwerbsteuer-Gebühren, Gerichtsgebühren für Firmenbuch-Eintragung, Kammerumlage und Lohnnebenkosten für Mitarbeiter in den ersten 12 Monaten. Die Ersparnis kann mehrere tausend Euro betragen.

Was ist das Gründungsprivileg der SVS?

Das Gründungsprivileg der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ermöglicht es Neugründern, in den ersten zwei Kalenderjahren reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die Beitragsgrundlage wird auf die Mindestbemessungsgrundlage reduziert, was monatlich mehrere hundert Euro spart.

Welche aws-Programme gibt es für Gründer?

Die Austria Wirtschaftsservice (aws) bietet: aws Gründungsfonds (bis 50.000 Euro Zuschuss), aws Garantien (bis zu 80 % Garantie für Bankkredite), aws Preseed und Seedfinancing (für innovative Startups), aws Creative Impact (für Kreativwirtschaft) und aws Business Angel Fonds (Co-Investments mit Business Angels).

Wie beantrage ich das NeuFöG?

Das NeuFöG wird bei der zuständigen Wirtschaftskammer beantragt. Sie benötigen das Formular NeuFö 1 (Erklärung der Neugründung) und gegebenenfalls NeuFö 2 (Erklärung der Betriebsübertragung). Das Formular ist bei der WKO erhältlich oder online verfügbar. Es muss vor der Gründung ausgefüllt und bei den jeweiligen Stellen vorgelegt werden.

Gibt es spezielle Förderungen für innovative Startups?

Ja, innovative Startups können auf das aws Preseed-Programm (bis 200.000 Euro für Technologie-Startups), das FFG Basisprogramm (Forschungsförderung), die Forschungsprämie (14 % der F und E-Ausgaben) und diverse EU-Programme (Horizon Europe, EIC Accelerator) zugreifen.

Muss man Förderungen zurückzahlen?

Das kommt auf die Förderart an. Nicht rückzahlbare Zuschüsse (Grants) müssen nicht zurückgezahlt werden. Zinsgünstige Darlehen und Garantien sind sehr wohl rückzahlbar. Beteiligungskapital (aws Gründungsfonds) wird bei Exit zurückgezahlt. Die meisten Förderungen haben Bedingungen, bei deren Nichteinhaltung eine Rückforderung möglich ist.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.