Jungunternehmerförderung: Ohne Landeszuschuss geht sie nicht

Die Förderung der Hotel- und Tourismusbank setzt eine Landesförderung zwingend voraus. In Wien gibt es sie gar nicht, in Kärnten ist sie 2026 ausgesetzt.

Stand: 18. August 2026 11 Min. Lesezeit

Die Jungunternehmerförderung wird von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank vergeben und richtet sich an Gründungen und Betriebsübernahmen. Wer sie recherchiert, stößt meist auf einen Prozentsatz vom Bund - und übersieht dabei die Bedingung, an der die meisten Anträge scheitern.

Die Voraussetzung, die alles entscheidet

Ohne Landesförderung gibt es die Bundesförderung nicht. Die Förderstelle formuliert es als obligatorische Voraussetzung: Der Landeszuschuss muss zugesagt sein, sonst kommt der Bundesteil nicht zustande.

Daraus folgt eine Landkarte, die man vor jeder Planung kennen sollte:

  • In Wien gibt es keine Jungunternehmerförderung. Nicht als Ausnahme, sondern grundsätzlich nicht.
  • Kärnten hat sie für 2026 ausgesetzt.

Wer in einem dieser Bundesländer gründet, sollte gar nicht erst mit ihr kalkulieren. Jede Darstellung, die einen einheitlichen Bundessatz nennt, ohne diese Bedingung zu erwähnen, ist für einen erheblichen Teil Österreichs schlicht falsch.

Was verlangt wird

Drei Anteile müssen zusammenkommen:

BedingungAnforderung
Eigenmittelmindestens 25 Prozent der Projektfinanzierung
Bankfinanzierungüber 50 Prozent
Gesellschaftsanteil des Jungunternehmersüber 50 Prozent

Die letzte Bedingung trifft Konstellationen, in denen mehrere Partner gleichberechtigt gründen: Wer genau die Hälfte hält, erfüllt sie nicht.

Der Eigenmittelanteil von 25 Prozent ist der zweite harte Punkt. Er muss belegbar sein - eine Absichtserklärung genügt nicht.

Der Antrag kommt vor dem Projekt

Wie bei praktisch allen Förderungen gilt: Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt sein. Als Beginn zählt bereits eine verbindliche Bestellung oder ein unterschriebener Kaufvertrag.

Bei einer Betriebsübernahme ist das besonders heikel, weil der Zeitdruck aus der Verhandlung mit dem Übergeber kommt und nicht aus dem Förderverfahren. Wer zuerst unterschreibt und dann fördert, hat den Anspruch verloren.

Praktisch heißt das: Zuerst mit der Landesförderstelle sprechen, dann mit der Bank, dann unterschreiben.

Wenn sie nicht in Frage kommt

Für einen großen Teil der Gründungen ist diese Förderung nicht der richtige Weg - sei es wegen des Bundeslandes, wegen der Branche oder wegen der Anteilsbedingungen. Die Alternativen:

  • Der Investitionskredit derselben Stelle, der nicht an den Landeszuschuss gebunden ist
  • Die aws-Programme für innovative Gründungen, siehe die Seite zu den Förderungen
  • Die aws-Garantie, wenn nicht das Kapital fehlt, sondern die Besicherung für einen Bankkredit
  • Das Unternehmensgründungsprogramm des AMS, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen

Und unabhängig davon das Neugründungs-Förderungsgesetz: keine Förderung, sondern eine Gebührenbefreiung - wirksam vor allem bei der Firmenbucheintragung und bei den ersten Mitarbeitern. Was die Gründung sonst kostet, steht auf der Seite zur Unternehmensgründung.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Wer vergibt die Jungunternehmerförderung?

Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank. Sie richtet sich an Gründungen und Übernahmen, in der Praxis überwiegend im Tourismus und in verwandten Branchen.

Kann ich sie ohne Landesförderung bekommen?

Nein. Die Landesförderung ist ausdrücklich obligatorische Voraussetzung. Ohne Zusage des Landes kommt der Bundesteil nicht zustande - das ist die Bedingung, an der die meisten Anträge scheitern.

Gilt sie in ganz Österreich?

Nein. In Wien gibt es keine Jungunternehmerförderung, und Kärnten hat sie für 2026 ausgesetzt. Wer dort gründet, sollte gar nicht erst mit ihr planen.

Welche Anteile muss ich selbst aufbringen?

Verlangt werden ein Eigenmittelanteil von mindestens 25 Prozent der Projektfinanzierung und ein Bankfinanzierungsanteil von über 50 Prozent. Der Gesellschaftsanteil des Jungunternehmers muss über 50 Prozent liegen.

Gibt es Alternativen, wenn die Förderung nicht in Frage kommt?

Ja. Die Hotel- und Tourismusbank vergibt daneben Investitionskredite, und für Gründungen außerhalb des Tourismus kommen die aws-Programme oder eine aws-Garantie in Betracht.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Projektbeginn. Wie bei fast allen Förderungen verfällt der Anspruch, sobald das Vorhaben begonnen wurde - eine Bestellung oder ein unterschriebener Kaufvertrag genügt dafür.