Lohnverrechnung Österreich: Grundlagen
Lohnverrechnung in Österreich 2026: Abgaben, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Lohnzettel & Tipps für Unternehmer. Jetzt korrekt abrechnen!
Lohnverrechnung in Österreich 2026 — Der komplette Ratgeber
Die Lohnverrechnung gehört zu den komplexesten und gleichzeitig wichtigsten Aufgaben für jeden Arbeitgeber in Österreich. Ob Einzelunternehmer mit dem ersten Mitarbeiter oder mittelständisches Unternehmen mit hundert Angestellten — die korrekte Berechnung von Bruttolohn, Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch entscheidend für das Vertrauen der Mitarbeiter.
Was ist die Lohnverrechnung?
Die Lohnverrechnung (auch Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung) umfasst die gesamte Berechnung und Abwicklung der Bezüge von Arbeitnehmern. Dazu gehören:
- Berechnung des Bruttoentgelts (Grundgehalt, Überstunden, Zulagen, Prämien)
- Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmeranteil)
- Berechnung und Abfuhr der Lohnsteuer
- Berechnung der Lohnnebenkosten (Dienstgeberanteil SV, DB, DZ, KommSt)
- Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltszettel
- Meldungen an die Sozialversicherung (monatliche Beitragsgrundlagenmeldung)
- Jahresmeldungen (Lohnzettel L16, Jahreslohnkonto)
Pflichten des Arbeitgebers
Anmeldung von Dienstnehmern
Jeder Arbeitgeber muss seine Dienstnehmer vor Arbeitsantritt bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (Österreichische Gesundheitskasse — ÖGK) anmelden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über die ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern).
Fristen für die Anmeldung:
- Vor Arbeitsantritt: Mindestens vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn muss die Anmeldung erfolgen
- Vollständige Anmeldung: Innerhalb von sieben Tagen nach Arbeitsbeginn müssen alle Daten vollständig übermittelt werden
Bei verspäteter Anmeldung drohen empfindliche Strafen (bis zu 5.000 Euro pro Fall bei erstmaliger Verletzung, bis zu 10.000 Euro im Wiederholungsfall).
Führung von Lohnkonten
Für jeden Dienstnehmer ist ein Lohnkonto zu führen, in dem sämtliche lohnrelevanten Daten festgehalten werden:
- Persönliche Daten des Dienstnehmers
- Bruttobezüge (monatlich und kumuliert)
- Sozialversicherungsbeiträge
- Lohnsteuer
- Sonstige Bezüge (13. und 14. Gehalt)
- Sachbezüge
- Abwesenheiten (Urlaub, Krankenstand)
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)
Seit der Umstellung auf die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung müssen Arbeitgeber die SV-Beitragsgrundlagen monatlich an die ÖGK übermitteln. Diese Meldung ersetzt die frühere Jahresmeldung und enthält:
- Beitragsgrundlage je Dienstnehmer
- Aufschlüsselung in laufende Bezüge und Sonderzahlungen
- Beitragsgruppe und Versicherungskategorie
Lohnzettel (L16)
Der Lohnzettel L16 muss bis Ende Februar des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Er enthält eine Zusammenfassung aller lohnsteuerlich relevanten Daten des abgelaufenen Kalenderjahres.
Brutto-Netto-Berechnung
Vom Brutto zum Netto
Die Berechnung des Nettogehalts erfolgt in mehreren Schritten:
Schritt 1: Bruttobezug ermitteln
- Grundgehalt gemäss Dienstvertrag/Kollektivvertrag
- Plus: Überstundenzuschläge
- Plus: Zulagen (SEG-Zulage, Erschwernis-, Gefahrenzulage)
- Plus: Sachbezüge (Firmenwagen, Dienstwohnung)
- Plus: sonstige Bezüge (Prämien, Provisionen)
Schritt 2: Sozialversicherung (Dienstnehmeranteil) abziehen
| Beitragsart | Dienstnehmeranteil 2026 |
|---|---|
| Krankenversicherung | 3,87 % |
| Pensionsversicherung | 10,25 % |
| Arbeitslosenversicherung | 3,00 % |
| Gesamt | 18,12 % (bei laufenden Bezügen, Arbeiter) |
Hinweis: Für Angestellte gelten grundsätzlich die gleichen Sätze. Die Unfallversicherung (1,1 %) wird ausschliesslich vom Dienstgeber getragen.
Bei geringem Einkommen gelten reduzierte Sätze: Wer monatlich unter der Geringfügigkeitsgrenze (2026: ca. 539 Euro) verdient, ist von der Vollversicherung ausgenommen (nur Unfallversicherung).
Schritt 3: Lohnsteuer berechnen
Die Lohnsteuer wird vom Bruttobezug nach Abzug der Sozialversicherung (= Bemessungsgrundlage) berechnet. Es gilt der progressive Einkommensteuertarif:
| Monatliche Bemessungsgrundlage | Steuersatz |
|---|---|
| bis 1.109 Euro | 0 % |
| 1.109 bis 1.801 Euro | 20 % |
| 1.801 bis 2.986 Euro | 30 % |
| 2.986 bis 5.764 Euro | 40 % |
| 5.764 bis 8.589 Euro | 48 % |
| über 8.589 Euro | 50 % |
Schritt 4: Absetzbeträge berücksichtigen
Verschiedene Absetzbeträge reduzieren die Lohnsteuer:
- Verkehrsabsetzbetrag: 496 Euro pro Jahr (automatisch bei Lohnverrechnung)
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag: 752 Euro bei Einkommen bis 16.832 Euro
- Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag: 572 bis 774 Euro je nach Kinderzahl
- Familienbonus Plus: bis zu 2.000 Euro pro Kind (bis 18 Jahre), 700 Euro (18-24 Jahre)
- Pendlereuro: je nach Entfernung
- SV-Rückerstattung / SV-Bonus: bei geringem Einkommen
Schritt 5: Nettobezug
Nettobezug = Bruttobezug - SV-Dienstnehmeranteil - Lohnsteuer + Absetzbeträge
Rechenbeispiel 2026
Ein Angestellter verdient 3.500 Euro brutto pro Monat:
- Bruttobezug: 3.500,00 Euro
- SV-Dienstnehmeranteil (18,12 %): -634,20 Euro
- Bemessungsgrundlage Lohnsteuer: 2.865,80 Euro
- Lohnsteuer (inkl. Absetzbeträge): ca. -445,00 Euro
- Nettobezug: ca. 2.420,80 Euro
Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber
Neben dem Bruttolohn muss der Arbeitgeber erhebliche Lohnnebenkosten tragen:
Sozialversicherung (Dienstgeberanteil)
| Beitragsart | Dienstgeberanteil 2026 |
|---|---|
| Krankenversicherung | 3,78 % |
| Pensionsversicherung | 12,55 % |
| Arbeitslosenversicherung | 3,00 % |
| Unfallversicherung | 1,10 % |
| Gesamt | 21,43 % (Arbeiter) / 21,23 % (Angestellte) |
Weitere Lohnnebenkosten
| Abgabe | Satz 2026 |
|---|---|
| Dienstgeberbeitrag (DB) zum FLAF | 3,70 % |
| Zuschlag zum DB (DZ) | 0,32 % bis 0,42 % (je nach Bundesland) |
| Kommunalsteuer (KommSt) | 3,00 % |
| Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse / “Abfertigung Neu”) | 1,53 % |
| Wiener Dienstgeberabgabe (nur Wien) | 2 Euro pro Woche |
Gesamtbelastung
Die gesamten Lohnnebenkosten betragen in Summe rund 29 bis 31 % des Bruttolohns. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro liegen die zusätzlichen Arbeitgeberkosten bei etwa 1.015 bis 1.085 Euro pro Monat.
Sonderzahlungen: 13. und 14. Gehalt
In Österreich haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld), die in der Regel jeweils einem Bruttomonatsgehalt entsprechen. Diese sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder Dienstvertrag geregelt.
Steuerliche Begünstigung
Sonderzahlungen geniessen eine steuerliche Begünstigung: Sie werden mit einem festen Steuersatz von 6 % besteuert (statt dem progressiven Tarif), sofern sie ein Sechstel der laufenden Jahresbezüge nicht übersteigen. Die ersten 620 Euro (Freibetrag) bleiben sogar steuerfrei.
SV-Beiträge auf Sonderzahlungen
Auf Sonderzahlungen fallen ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge an, allerdings mit einem reduzierten Dienstnehmerbeitrag (kein AV-Beitrag auf Sonderzahlungen, reduzierter SV-Satz von ca. 17,12 %).
Lohnverrechnung selbst machen oder auslagern?
Selbst machen
Vorteile:
- Kostenersparnis (keine Steuerberaterhonorare)
- Direkte Kontrolle und schnelle Anpassungen
- Kenntnis der eigenen Zahlen
Nachteile:
- Hohe Komplexität (Kollektivverträge, Sonderregelungen, Gesetzesänderungen)
- Fehlerrisiko mit empfindlichen Konsequenzen (Strafen, Nachzahlungen)
- Zeitaufwand für Weiterbildung
An Steuerberater auslagern
Vorteile:
- Professionelle und rechtssichere Abwicklung
- Aktuelle Kenntnisse über Gesetzesänderungen
- Haftungsübernahme bei Fehlern
- Zeitersparnis
Nachteile:
- Kosten (ca. 25 bis 80 Euro pro Dienstnehmer und Monat)
- Abhängigkeit von externem Dienstleister
Lohnverrechnungssoftware
Wer die Lohnverrechnung selbst machen möchte, benötigt professionelle Software:
- BMD NTCS: Marktführer in Österreich, umfassende Lohnverrechnungslösung
- DATEV: Weitverbreitete Lösung, besonders bei Steuerberatern
- FreeFinance: Cloud-Lösung für Kleinunternehmer mit Lohnverrechnungsmodul
- Sage DPW: Professionelle Personalverrechnungssoftware
- Infoniqa ONE: Cloudbasierte HR- und Lohnverrechnungslösung
Besonderheiten der Lohnverrechnung 2026
Neue Werte und Grenzen
Folgende Werte wurden für 2026 angepasst:
- Geringfügigkeitsgrenze: ca. 539 Euro pro Monat
- Höchstbeitragsgrundlage SV: 6.930 Euro pro Monat
- Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen: 13.860 Euro pro Jahr
- Familienbonus Plus: bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr
- Sachbezug Firmenwagen (CO2-Wert): Grenzwerte für 2026 beachten
Digitalisierung und Automatisierung
2026 setzt sich der Trend zur Digitalisierung der Lohnverrechnung fort:
- Elektronische Lohnzettel: Zunehmende Verbreitung digitaler Gehaltszettel
- ELDA-Meldungen: Vollelektronische Abwicklung der SV-Meldungen
- Cloud-Lösungen: Immer mehr Unternehmen nutzen cloudbasierte Lohnverrechnungssoftware
- Automatisierung: Automatische Berechnung von KV-Erhöhungen und gesetzlichen Änderungen
Häufige Fehler in der Lohnverrechnung
Fehler 1: Falsche Einstufung im Kollektivvertrag
Die korrekte Einstufung im anwendbaren Kollektivvertrag ist entscheidend. Falsche Verwendungsgruppen oder Dienstjahre führen zu Unter- oder Überzahlung.
Fehler 2: Überstunden falsch berechnet
Überstunden müssen mit dem korrekten Zuschlag (50 % oder 100 %) abgerechnet werden. Auch die Unterscheidung zwischen Mehr- und Überstunden sowie die All-in-Vereinbarung erfordert Aufmerksamkeit.
Fehler 3: Sachbezüge vergessen
Sachbezüge (Firmenwagen, Dienstwohnung, vergünstigte Mahlzeiten) müssen korrekt bewertet und in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Fehler 4: Abwesenheiten falsch abgerechnet
Krankenstand, Urlaub, Pflegeurlaub und Karenz haben jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf die Lohnverrechnung und die SV-Meldungen.
Fehler 5: Fristen versäumt
Verspätete SV-Meldungen, verspätete Lohnsteuerabfuhr oder verspätete Lohnzettel-Übermittlung können zu Säumniszuschlägen und Strafen führen.
Die Lohnverrechnung in Österreich ist komplex und erfordert fundiertes Fachwissen. Arbeitgeber müssen zahlreiche gesetzliche Vorschriften beachten, von der korrekten Anmeldung bei der ÖGK über die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung bis zur Jahreslohnzettelübermittlung. Die Lohnnebenkosten von rund 30 % machen einen erheblichen Teil der Personalkosten aus. Wer die Lohnverrechnung nicht an einen Steuerberater auslagern möchte, sollte in professionelle Software investieren und sich regelmässig über Gesetzesänderungen informieren. Die Digitalisierung erleichtert 2026 vieles, ersetzt aber nicht das notwendige Fachwissen.
Weiterführende Artikel
- Buchhaltungssoftware für Unternehmer
- Firmenkonto eröffnen
- Steuern sparen — Tipps
- Alle Business-Themen im Überblick
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in Österreich?
Die Lohnnebenkosten liegen bei rund 30 % des Bruttolohns inklusive Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag, DZ und Kommunalsteuer.
Kann man die Lohnverrechnung selbst machen?
Grundsätzlich ja, aber wegen der Komplexität lagern die meisten Unternehmen die Lohnverrechnung an Steuerberater oder spezialisierte Lohnbüros aus.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.