Mahnverfahren Österreich: Ablauf & Kosten

Mahnverfahren in Österreich 2026: Außergerichtliche & gerichtliche Mahnung, Kosten, Verzugszinsen, Exekution. Jetzt rechtssicher mahnen!

Aktualisiert: 03. April 2026 12 Min. Lesezeit

Mahnverfahren in Österreich 2026 — Der komplette Ratgeber

Offene Rechnungen sind für Unternehmer in Österreich ein ständiges Ärgernis. Ob Handwerksbetrieb, Freiberufler oder mittelständisches Unternehmen — wenn Kunden nicht zahlen, gerät die eigene Liquidität unter Druck. Das Mahnverfahren in Österreich bietet einen strukturierten Weg, um ausstehende Forderungen durchzusetzen.

Was ist ein Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren ist ein rechtliches Instrument zur Durchsetzung offener Geldforderungen. Es umfasst zwei grosse Phasen:

  1. Aussergerichtliches Mahnverfahren: Der Gläubiger fordert den Schuldner selbst zur Zahlung auf (Mahnschreiben)
  2. Gerichtliches Mahnverfahren: Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl (Mahnklage)

In Österreich ist das gerichtliche Mahnverfahren in der Zivilprozessordnung (ZPO), genauer in den §§ 244 bis 251 ZPO, geregelt. Es handelt sich um ein vereinfachtes und schnelles Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen bis 75.000 Euro.

Zahlungsverzug — Ab wann darf man mahnen?

Gesetzliche Regelung

Ein Schuldner befindet sich im Zahlungsverzug, wenn er eine fällige Forderung nicht rechtzeitig bezahlt. Die Fälligkeit ergibt sich aus:

  • Vertraglicher Vereinbarung: z.B. “zahlbar innerhalb von 14 Tagen”
  • Rechnung mit Zahlungsziel: Die auf der Rechnung genannte Frist
  • Gesetzliche Frist: Im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) 30 Tage nach Rechnungserhalt gemäss § 456 UGB

B2B-Bereich (zwischen Unternehmen)

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen tritt der Zahlungsverzug automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein — ohne dass eine Mahnung erforderlich ist (§ 456 UGB). Längere Zahlungsfristen bis maximal 60 Tage sind vertraglich vereinbar. Fristen über 60 Tage sind nur dann zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt und nicht grob nachteilig für den Gläubiger sind.

B2C-Bereich (gegenüber Verbrauchern)

Gegenüber Konsumenten ist eine Mahnung mit Nachfristsetzung erforderlich, bevor Verzugsfolgen eintreten. Der Verbraucher muss also zunächst zur Zahlung aufgefordert werden und eine angemessene Nachfrist (in der Regel mindestens 14 Tage) erhalten.

Aussergerichtliches Mahnverfahren

Warum aussergerichtlich mahnen?

Bevor man den Weg zum Gericht geht, sollte immer das aussergerichtliche Mahnverfahren versucht werden. Gründe dafür:

  • Kostengünstiger: Keine Gerichts- und Anwaltsgebühren
  • Schneller: Oft zahlt der Schuldner nach der ersten Mahnung
  • Geschäftsbeziehung bleibt erhalten: Eine Mahnung ist weniger konfrontativ als ein Gerichtsverfahren
  • Voraussetzung: Manche Gerichte erwarten, dass ein aussergerichtlicher Mahnversuch unternommen wurde

Die drei Mahnstufen

In der Praxis hat sich ein dreistufiges Mahnsystem bewährt, obwohl gesetzlich keine bestimmte Anzahl von Mahnungen vorgeschrieben ist:

1. Mahnung (Zahlungserinnerung)

  • Freundlich formuliert (“höfliche Erinnerung”)
  • Frist: 10 bis 14 Tage
  • Hinweis auf offene Rechnung mit Rechnungsnummer und Betrag
  • Keine Androhung von Konsequenzen

2. Mahnung

  • Bestimmter Ton
  • Frist: 7 bis 14 Tage
  • Hinweis auf bereits erfolgte erste Mahnung
  • Ankündigung von Verzugszinsen
  • Aufforderung zur sofortigen Kontaktaufnahme bei Zahlungsproblemen

3. Mahnung (letzte Mahnung)

  • Deutliche und unmissverständliche Formulierung
  • Kurze Frist: 7 Tage
  • Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Ankündigung der Einschaltung eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts
  • Hinweis auf zusätzliche Kosten (Mahnspesen, Verzugszinsen, Gerichtskosten)

Mahnspesen und Mahngebühren

Gläubiger können für den Aufwand des Mahnens sogenannte Mahnspesen verrechnen:

  • B2B: Pauschaler Entschädigungsbetrag von 40 Euro pro Mahnung (§ 458 UGB) plus angemessene Betreibungskosten
  • B2C: Mahnspesen müssen angemessen sein und sollten vertraglich vereinbart sein (z.B. in AGB). Üblich sind 5 bis 10 Euro pro Mahnung.

Verzugszinsen

Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs hat der Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen:

BereichZinssatz 2026
B2B (Unternehmen)9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz (aktuell ca. 12,45 % p.a.)
B2C (Verbraucher)4 Prozentpunkte über Basiszinssatz (aktuell ca. 7,25 % p.a.)

Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) angepasst. Er lag Anfang 2026 bei 3,25 %.

Gerichtliches Mahnverfahren

Wann zum Gericht?

Das gerichtliche Mahnverfahren kommt in Betracht, wenn:

  • Das aussergerichtliche Mahnverfahren erfolglos war
  • Der Schuldner auf Mahnungen nicht reagiert
  • Die Forderung klar und unbestritten ist
  • Die Forderung nicht älter als drei Jahre ist (Verjährungsfrist)

Zuständiges Gericht

Für das Mahnverfahren ist grundsätzlich das Bezirksgericht am Wohnsitz (bei Privatpersonen) bzw. am Sitz (bei Unternehmen) des Schuldners zuständig. Bei Forderungen bis 75.000 Euro ist das Bezirksgericht im Mahnverfahren zuständig, unabhängig davon, ob der Streitwert sonst die Zuständigkeit des Landesgerichts begründen würde.

Antrag auf Erlassung eines Zahlungsbefehls

Der Gläubiger stellt beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Erlassung eines Zahlungsbefehls (Mahnklage). Dieser Antrag kann auf mehrere Arten eingebracht werden:

  • Elektronisch: Über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) — die schnellste und günstigste Variante
  • Schriftlich: Per Post an das Bezirksgericht mit dem vorgesehenen Formular
  • Mündlich: Zu Protokoll bei der Einlaufstelle des Bezirksgerichts (bei Beträgen bis 5.000 Euro)

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Parteien (Gläubiger und Schuldner)
  • Angabe des Forderungsbetrags (Kapital)
  • Angabe der Zinsen (Verzugszinsen)
  • Kurze Darstellung des Sachverhalts (Forderungsgrund)
  • Angabe der Nebenkosten (Mahnspesen, vorgerichtliche Kosten)

Zahlungsbefehl

Wenn der Antrag formal korrekt ist und die Voraussetzungen erfüllt sind, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl — ohne den Schuldner vorher anzuhören. Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner zugestellt und enthält:

  • Die Aufforderung, den geschuldeten Betrag inklusive Zinsen und Kosten innerhalb von vier Wochen zu bezahlen oder
  • Innerhalb von vier Wochen Einspruch zu erheben

Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert gemäss dem Gerichtsgebührengesetz (GGG):

StreitwertPauschalgebühr (2026)
bis 150 Euro23 Euro
150 bis 300 Euro46 Euro
300 bis 700 Euro62 Euro
700 bis 2.000 Euro93 Euro
2.000 bis 3.500 Euro124 Euro
3.500 bis 7.000 Euro186 Euro
7.000 bis 35.000 Euro312 Euro
35.000 bis 75.000 Euro702 Euro

Bei elektronischer Einbringung (ERV) wird ein Nachlass von 13 Euro gewährt. Zusätzlich können Rechtsanwaltskosten anfallen, wobei bei Beträgen bis 5.000 Euro kein Anwaltszwang besteht.

Einspruch gegen den Zahlungsbefehl

Frist und Form

Der Schuldner kann gegen den Zahlungsbefehl innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Einspruch erheben. Der Einspruch muss beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden und kann:

  • Schriftlich (per Post oder ERV)
  • Mündlich zu Protokoll (bei Beträgen bis 5.000 Euro)

eingereicht werden.

Wirkung des Einspruchs

Wird rechtzeitig Einspruch erhoben, ist der Zahlungsbefehl wirkungslos und das Verfahren geht in ein ordentliches Zivilverfahren (streitiges Verfahren) über. Es wird eine mündliche Verhandlung anberaumt, in der beide Parteien ihre Argumente vorbringen können.

Kein Einspruch — Rechtskraft

Wird innerhalb der vier Wochen kein Einspruch erhoben, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig. Er hat dann die gleiche Wirkung wie ein gerichtliches Urteil und bildet die Grundlage für eine Exekution (Zwangsvollstreckung).

Exekutionsverfahren

Was ist die Exekution?

Wenn der Schuldner trotz rechtskräftigem Zahlungsbefehl nicht zahlt, kann der Gläubiger beim zuständigen Bezirksgericht einen Exekutionsantrag stellen. Das Gericht bewilligt daraufhin die Exekution, und ein Gerichtsvollzieher wird mit der Durchsetzung beauftragt.

Arten der Exekution

In Österreich gibt es verschiedene Exekutionsarten:

Fahrnisexekution (Pfändung von beweglichen Sachen)

  • Pfändung von Gegenständen im Eigentum des Schuldners
  • Öffentliche Versteigerung der gepfändeten Gegenstände

Forderungsexekution (Drittschuldnerexekution)

  • Pfändung von Bankguthaben (Kontopfändung)
  • Lohn- und Gehaltspfändung beim Arbeitgeber
  • Pfändung sonstiger Forderungen

Exekution auf unbewegliches Vermögen

  • Eintragung eines Pfandrechts im Grundbuch
  • Zwangsversteigerung von Immobilien (als letztes Mittel)

Existenzminimum und Pfändungsschutz

Bei der Lohn- und Gehaltsexekution ist das Existenzminimum des Schuldners geschützt. Das unpfändbare Existenzminimum beträgt 2026:

  • Alleinstehend: ca. 1.110 Euro netto pro Monat
  • Mit Unterhaltspflichten: Erhöhung je unterhaltsberechtigter Person

Die genauen Beträge werden jährlich per Verordnung angepasst.

Verjährung von Forderungen

Allgemeine Verjährungsfrist

Die allgemeine Verjährungsfrist für Geldforderungen beträgt in Österreich drei Jahre (§ 1489 ABGB). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Forderung fällig geworden ist und der Gläubiger von der Forderung Kenntnis hat.

Besondere Verjährungsfristen

  • Mietzins und Pacht: 3 Jahre
  • Kaufpreisforderungen unter Kaufleuten: 3 Jahre
  • Schadenersatz: 3 Jahre ab Kenntnis, maximal 30 Jahre
  • Rechtskräftig festgestellte Forderungen (z.B. Zahlungsbefehl): 30 Jahre

Unterbrechung und Hemmung der Verjährung

Die Verjährung wird unter anderem unterbrochen durch:

  • Einbringung einer Klage oder eines Mahnklageantrags
  • Anerkennung der Schuld durch den Schuldner (z.B. Teilzahlung, schriftliches Anerkenntnis)
  • Vergleichsverhandlungen

Inkassounternehmen als Alternative

Wann ein Inkassobüro einschalten?

Viele Gläubiger übergeben offene Forderungen an ein Inkassobüro, bevor sie den gerichtlichen Weg beschreiten. Inkassobüros sind spezialisiert auf die aussergerichtliche Eintreibung von Forderungen und verfügen über professionelle Werkzeuge und Erfahrung.

Kosten eines Inkassobüros

Inkassobüros arbeiten typischerweise auf Provision (Erfolgshonorar) oder Pauschalbasis. Übliche Kostenmodelle:

  • Erfolgshonorar: 10 bis 25 % der eingezogenen Forderung
  • Pauschalgebühr: Fixer Betrag pro Fall
  • Kombination: Grundgebühr plus Erfolgsprovision

Die Inkassokosten können dem Schuldner im Rahmen der Betreibungskosten auferlegt werden, sofern sie angemessen sind.

Regulierung in Österreich

Inkassounternehmen benötigen in Österreich eine Gewerbeberechtigung und unterliegen der Aufsicht der Gewerbebehörde. Die Inkassokosten sind durch die Inkasso-Gebühren-Verordnung gedeckelt, um überhöhte Forderungen zu vermeiden.

Mahnverfahren online — Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Seit 2026 ist die elektronische Einbringung von Mahnklagen über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) der Standard in Österreich. Die Vorteile:

  • Schnellere Bearbeitung: Anträge werden elektronisch an das Gericht übermittelt
  • Gebührenersparnis: 13 Euro Nachlass auf die Pauschalgebühr
  • Nachverfolgung: Status des Verfahrens online einsehbar
  • Automatisierung: Integration in Buchhaltungssoftware möglich

Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sind zur Nutzung des ERV verpflichtet. Privatpersonen und Unternehmen ohne Anwalt können den ERV ebenfalls nutzen, benötigen dafür aber einen Zugang (z.B. über einen ERV-Teilnehmer oder das Unternehmensserviceportal).

Musterbrief: Aussergerichtliche Mahnung

Erste Mahnung (Zahlungserinnerung)

Eine erste Mahnung könnte folgendermassen formuliert sein:

Betreff: Zahlungserinnerung — Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum]

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

bei Durchsicht unserer Buchhaltung ist uns aufgefallen, dass die oben genannte Rechnung über [Betrag] Euro noch nicht beglichen wurde. Das Zahlungsziel war der [Datum].

Möglicherweise hat sich die Zahlung bereits mit diesem Schreiben gekreuzt. In diesem Fall bitten wir, dieses Schreiben als gegenstandslos zu betrachten.

Andernfalls bitten wir Sie, den offenen Betrag bis zum [Datum + 14 Tage] auf unser Konto zu überweisen.

Letzte Mahnung

Betreff: Letzte Mahnung — Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum]

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

trotz unserer bisherigen Zahlungserinnerungen ist die oben genannte Rechnung über [Betrag] Euro weiterhin offen. Inklusive Verzugszinsen und Mahnspesen beträgt die Gesamtforderung nunmehr [Betrag] Euro.

Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den Gesamtbetrag bis spätestens [Datum + 7 Tage] zu begleichen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist sehen wir uns gezwungen, die Forderung ohne weitere Ankündigung auf dem gerichtlichen Weg durchzusetzen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

Tipps für ein erfolgreiches Mahnverfahren

Tipp 1: Schnell reagieren

Je länger Sie mit der Mahnung warten, desto geringer wird die Zahlungswahrscheinlichkeit. Beginnen Sie das Mahnverfahren spätestens 7 bis 14 Tage nach Fälligkeit.

Tipp 2: Dokumentation

Dokumentieren Sie alle Schritte des Mahnverfahrens sorgfältig: Rechnungen, Mahnschreiben, Zustellnachweise, Antworten des Schuldners. Diese Unterlagen sind im gerichtlichen Verfahren wichtig.

Tipp 3: Kommunikation suchen

Manchmal hat der Schuldner berechtigte Gründe für die Nichtzahlung (Liquiditätsengpass, Reklamation). Suchen Sie das Gespräch und bieten Sie gegebenenfalls eine Ratenzahlung an.

Tipp 4: Bonitätsprüfung vor Geschäftsabschluss

Prüfen Sie die Bonität Ihrer Geschäftspartner im Vorfeld (z.B. über KSV1870, CRIF). So reduzieren Sie das Risiko von Zahlungsausfällen.

Tipp 5: Forderungsmanagement professionalisieren

Für Unternehmen mit vielen offenen Posten lohnt sich die Einrichtung eines professionellen Debitorenmanagements — mit klaren Prozessen, automatisierten Mahnläufen und regelmässiger Überwachung der Aussenstände.

Tipp 6: Richtige Rechtsform der Mahnung

Versenden Sie die letzte Mahnung per Einschreiben (RSa oder RSb), um den Zugang beweisen zu können. Bei E-Mail-Mahnungen ist der Zugangsnachweis schwieriger zu erbringen.

Kosten des gesamten Mahnverfahrens im Überblick

KostenpositionUngefähre Höhe (2026)
Aussergerichtliche Mahnung5 bis 40 Euro pro Mahnung
Inkassobüro10-25 % der Forderung
Gerichtsgebühr Zahlungsbefehl23 bis 702 Euro (je nach Streitwert)
Rechtsanwaltskosten (optional)Ab ca. 100 Euro
ExekutionsantragAb ca. 25 Euro
Verzugszinsen9,2 % über Basiszinssatz (B2B)

Das Mahnverfahren in Österreich ist ein bewährtes und effizientes Instrument zur Durchsetzung offener Forderungen. Der Ablauf gliedert sich in das aussergerichtliche Mahnverfahren (Zahlungserinnerung, Mahnschreiben) und das gerichtliche Mahnverfahren (Zahlungsbefehl über das Bezirksgericht). Wichtig ist, schnell und konsequent zu handeln, die Dokumentation lückenlos zu führen und die gesetzlichen Fristen zu beachten. Mit dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV) wurde das gerichtliche Mahnverfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt. Wer seine Forderungen professionell managt, schützt seine Liquidität und vermeidet unnötige Verluste.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Ab wann befindet sich ein Kunde im Zahlungsverzug?

Im B2B-Bereich 30 Tage nach Rechnungserhalt (sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde), im B2C nach erster Mahnung mit Nachfristsetzung.

Was kostet eine gerichtliche Mahnung?

Die Gerichtsgebühren beim Mahnklageverfahren richten sich nach dem Streitwert und beginnen bei etwa 23 Euro bei Kleinstklagen.

Rf
Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.