Stundensatz berechnen: Die Größen, die wirklich belegbar sind

Branchenübliche Stundensätze gibt es in Österreich kartellrechtlich nicht mehr. Womit Sie stattdessen rechnen - und welche Ausgangswerte belegbar sind.

Stand: 18. August 2026 14 Min. Lesezeit

Die meisten Stundensatz-Ratgeber beginnen mit einer Tabelle branchenüblicher Sätze. Diese Tabellen haben ein Problem: In Österreich gibt es keine branchenüblichen Stundensätze mehr, und das ist kein Zufall, sondern Kartellrecht.

Die Honorarordnungen der freien Berufe wurden abgeschafft. Bei den Ziviltechnikern wurden sämtliche Honorarleitlinien mit Wirkung 31. Dezember 2006 aufgehoben - bestätigt vom Kartellgericht 2005 und vom Kartellobergericht im Dezember desselben Jahres. Bemerkenswert daran: Selbst die unverbindlichen Leitlinien galten als kartellwidrig. Bei den Wirtschaftstreuhändern wurden die Honorargrundsätze widerrufen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde formuliert die Linie klar: Sie geht gegen Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen vor, die konkrete Preise enthalten oder empfehlen. Erlaubt bleiben nur „echte Kalkulationsrichtlinien, die keine Preise enthalten”.

Genau darum geht es auf dieser Seite: um die Rechenwege und die Ausgangsgrößen, die tatsächlich belegbar sind - nicht um erfundene Vergleichswerte.

Was belegbar ist

13 gesetzliche Feiertage. Das Arbeitsruhegesetz zählt sie abschließend auf: 1. und 6. Jänner, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August, 26. Oktober, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember.

Der Karfreitag ist keiner - die entsprechende Bestimmung wurde 2019 aufgehoben und durch den persönlichen Feiertag ersetzt. Wer ihn mitzählt, rechnet mit 14.

Selbstständige haben keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Das Urlaubsgesetz gilt nur für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Urlaubswochen in einer Kalkulation sind damit eine Annahme über das eigene Verhalten, keine Rechtsgröße - und wer sie zu knapp ansetzt, kalkuliert einen Stundensatz, den er nur durchhält, solange er durcharbeitet.

Was nicht belegbar ist

Der Anteil produktiver Stunden. Es gibt dazu keine belastbare österreichische Erhebung. Der Gründerleitfaden der Wirtschaftskammer rechnet mit 30 Prozent unproduktiver Zeit, bezeichnet das aber selbst ausdrücklich als Beispielannahme.

Aufschlussreich ist ein Detail in derselben Rechnung: Der Unternehmerin werden dort drei Wochen Urlaub und 30 Prozent unproduktive Zeit unterstellt, einer angestellten Arbeitskraft dagegen fünf Wochen und 15 Prozent. Die Unterschiede sind plausibel, aber sie sind gesetzt, nicht gemessen.

Für die Praxis heißt das: Rechnen Sie mit Ihrer eigenen Quote, sobald Sie ein Jahr Erfahrung haben. Bis dahin ist jede Zahl eine Schätzung - und man sollte sie eher vorsichtig als optimistisch ansetzen.

Der Rechenweg

Die übliche Kalkulation läuft in vier Schritten. Beispielhaft mit den Annahmen des WKO-Leitfadens:

SchrittBeispielrechnung
Wochen im Jahr abzüglich Urlaub, Feiertagen und Fehlzeiten52 - 3 - 2 - 1 = 46 Wochen
Anwesenheitsstunden46 × 5 Tage × 8 Stunden = 1.840 Stunden
abzüglich 30 Prozent unproduktive Zeit1.288 verkaufbare Stunden
Stundensatz(Zielgewinn + Betriebskosten) ÷ 1.288

Der letzte Schritt ist der, an dem die meisten zu kurz greifen: Der Zielgewinn ist nicht das, was Sie zum Leben brauchen. Von ihm gehen erst noch die Sozialversicherung und die Einkommensteuer ab.

Was der Stundensatz tragen muss

Die Sozialversicherung. 26,83 Prozent der Beitragsgrundlage plus die Unfallversicherung als fixer Monatsbetrag. Die Einzelheiten und den Nachzahlungsmechanismus, der Gründer im vierten Jahr trifft, finden Sie auf der Seite zu den SVS-Beiträgen.

Die Einkommensteuer nach dem Tarif - bis 13.539 Euro null, danach in Stufen bis 50 Prozent. Der Gewinnfreibetrag mindert die Bemessungsgrundlage.

Die Ausfallzeiten, und hier lohnt eine Zahl, die kaum jemand kennt: Die Unterstützungsleistung der SVS bei Krankheit greift erst ab mehr als 42 Tagen durchgehender Arbeitsunfähigkeit, dann rückwirkend ab dem vierten Tag, mit rund 40 Euro täglich und nur bei weniger als 25 Mitarbeitern.

Im Klartext: Sechs Wochen Krankheit bedeuten sechs Wochen ohne Umsatz bei weiterlaufenden Kosten. Das ist das stärkste Argument dafür, Ausfallzeiten in den Stundensatz einzurechnen - und es ist ein belegbares, kein rhetorisches.

Die Investitionen und die Weiterbildung. Für ihren Anteil am Stundensatz gibt es keine Richtgröße; er ergibt sich aus der eigenen Planung.

Netto oder brutto

Ein Punkt, der bei der Angebotslegung Verwirrung stiftet:

  • Gegenüber Unternehmen nennen Sie den Nettopreis. Die Umsatzsteuer ist dort ein durchlaufender Posten, weil der Kunde sie als Vorsteuer abzieht.
  • Gegenüber Privatkunden zählt der Bruttopreis. Für sie sind die 20 Prozent echte Kosten.

Wer als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist, hat gegenüber Privatkunden einen Preisvorteil - und gegenüber Unternehmen keinen, dafür aber keinen Vorsteuerabzug.

Wo es doch Tarife gibt

Drei Ausnahmen von der Regel, dass Preise frei vereinbart werden:

  • Rechtsanwälte: Der Rechtsanwaltstarif regelt den Kostenersatz im Verfahren, nicht das Honorar. Das Gesetz sagt es selbst: „Durch den Tarif wird das Recht der freien Vereinbarung nicht berührt.”
  • Notare: Hier gibt es einen echten gesetzlichen Werttarif. Die Beträge im Gesetzestext stehen allerdings noch in Schilling und werden per Verordnung valorisiert - aus dem Gesetzeswortlaut lassen sich also keine aktuellen Gebühren ablesen.
  • Gerichtlich bestellte Sachverständige: der einzige Ort mit Euro-Stundensätzen im Gesetz. Das Gebührenanspruchsgesetz nennt seit 2024 mindestens 29 Euro, gestaffelt nach Qualifikation bis über 200 Euro. Diese Sätze gelten nur für Gerichtsaufträge, nicht für Privataufträge desselben Sachverständigen.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Österreich branchenübliche Stundensätze?

Rechtlich nicht mehr. Honorarordnungen mit konkreten Preisen wurden als kartellwidrig aufgehoben - bei den Ziviltechnikern mit Wirkung 31. Dezember 2006, bestätigt von Kartellgericht und Kartellobergericht. Selbst unverbindliche Leitlinien mit Preisen waren unzulässig. Wer heute einen üblichen Stundensatz nennt, gibt eine Konvention als Marktinformation aus.

Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr für Selbstständige?

Belegbar sind nur die Ausgangsgrößen: 52 Wochen und 13 gesetzliche Feiertage. Urlaub und Krankheitstage sind Annahmen, denn Selbstständige haben keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch - das Urlaubsgesetz gilt nur für Arbeitnehmer.

Wie hoch ist der Anteil produktiver Stunden?

Dazu gibt es keine belastbare österreichische Erhebung. Der WKO-Gründerleitfaden rechnet beispielhaft mit 30 Prozent unproduktiver Zeit, bezeichnet das aber selbst ausdrücklich als Beispielannahme. Jede kursierende Quote ist Konvention, keine Messung.

Was passiert, wenn ich als Selbstständige krank werde?

Eine Unterstützungsleistung der SVS gibt es erst ab mehr als 42 Tagen durchgehender Arbeitsunfähigkeit, dann rückwirkend ab dem vierten Tag. Sie beträgt 2026 rund 40 Euro täglich und setzt weniger als 25 Mitarbeiter voraus. Sechs Wochen Krankheit heißt also sechs Wochen ohne Umsatz bei laufenden Kosten.

Gibt es gesetzliche Mindesthonorare?

Nur in Sonderfällen. Der Rechtsanwaltstarif regelt den Kostenersatz im Verfahren, nicht das Honorar - das Gesetz sagt ausdrücklich, das Recht der freien Vereinbarung werde dadurch nicht berührt. Echte Eurobeträge stehen nur im Gebührenanspruchsgesetz für gerichtlich bestellte Sachverständige.

Netto oder brutto anbieten?

Gegenüber Unternehmen netto, weil die Umsatzsteuer dort ein durchlaufender Posten ist. Gegenüber Privatkunden ist der Bruttopreis der entscheidende, weil die Umsatzsteuer für sie echte Kosten sind.

Welche Abgaben muss der Stundensatz tragen?

Die Sozialversicherung mit 26,83 Prozent der Beitragsgrundlage plus rund 13 Euro Unfallversicherung im Monat, dazu die Einkommensteuer nach dem Tarif. Beides bemisst sich am Gewinn, nicht am Umsatz - der Stundensatz muss also auch die Betriebskosten decken, bevor überhaupt etwas zu versteuern ist.