SVS-Beiträge für Selbstständige: Sätze, Grundlagen, Nachzahlung
26,83 Prozent plus 12,95 Euro Unfallversicherung. Wie die Beiträge entstehen und warum im vierten Jahr die Nachbemessung zuschlägt.
Die Sozialversicherung ist für Selbstständige der größere Kostenblock als die Steuer, und sie ist der unangenehmere, weil sie zeitversetzt zuschlägt. Wer im ersten Jahr die niedrige Vorschreibung sieht und daraus auf die Dauerbelastung schließt, plant falsch.
Die Rechnung selbst ist simpel: 26,83 Prozent der Beitragsgrundlage plus 12,95 Euro Unfallversicherung im Monat. Kompliziert ist nur, wie die Beitragsgrundlage zustande kommt.
Die Sätze
| Zweig | Satz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Pensionsversicherung | 18,5 Prozent | Versichertenanteil; der Gesamtbeitrag beträgt 22,8 Prozent, den Rest trägt der Bund |
| Krankenversicherung | 6,8 Prozent | Versichertenanteil; Gesamtbeitrag 7,65 Prozent |
| Selbständigenvorsorge | 1,53 Prozent | die Abfertigung neu für Selbstständige |
| Summe | 26,83 Prozent | |
| Unfallversicherung | 12,95 Euro im Monat | fixer Betrag, 155,40 Euro im Jahr |
Zur Unfallversicherung ein Hinweis, der ungewöhnlich ist: Die SVS nennt auf ihrer Website an zwei Stellen 12,96 Euro. Maßgeblich ist die Kundmachung im Bundesgesetzblatt mit 12,95 Euro - bestätigt auch durch den Jahreswert von 155,40 Euro, der sich nur mit 12,95 ausgeht. Bei einem Cent ist das keine Katastrophe, aber es zeigt, dass auch die Seite des Versicherungsträgers keine verlässliche Quelle für Beträge ist.
Die Beitragsgrundlage
Mindestbeitragsgrundlage: 551,10 Euro monatlich, 6.613,20 Euro im Jahr. Darunter wird nicht gerechnet, auch wenn weniger verdient wird. Der Mindestbeitrag liegt damit bei rund 161 Euro im Monat.
Ein Detail, das viele Darstellungen falsch haben: Dieser Wert gilt identisch für Kranken- und Pensionsversicherung - allerdings erst seit 1. Jänner 2022. Davor galt in der Pensionsversicherung eine eigene, höhere Grundlage, die stufenweise abgebaut wurde: 723,52 Euro in den Jahren 2016 und 2017, 654,25 Euro 2018 und 2019, 574,36 Euro 2020 und 2021.
Wer also in einer älteren Quelle zwei verschiedene Mindestgrundlagen findet, hat keinen Fehler vor sich, sondern die damalige Rechtslage. Eine andere Verwechslung bleibt davon unberührt: Der kursierende Wert von rund 1.091 Euro stammt aus der bäuerlichen Sozialversicherung und gilt hier nicht.
Höchstbeitragsgrundlage: 8.085 Euro monatlich, 97.020 Euro im Jahr. Darüber steigen die Beiträge nicht weiter.
Die Versicherungsgrenze - und für wen sie gilt
Für Neue Selbständige - also Selbstständige ohne Gewerbeberechtigung, etwa Vortragende, Autorinnen oder Aufsichtsräte - beginnt die Pflichtversicherung erst ab 6.613,20 Euro Einkünften im Kalenderjahr.
Diese Zahl ist kein eigenständiger Betrag, sondern das Zwölffache der Mindestbeitragsgrundlage. Für 2026 wurde sie ausdrücklich eingefroren: Das Budgetbegleitgesetz ordnet an, dass der zugrundeliegende Betrag „für das Kalenderjahr 2026 nicht zu vervielfachen” ist. Dass sie gegenüber dem Vorjahr unverändert ist, ist also kein Übertragungsfehler.
Für Gewerbetreibende gilt diese Grenze nicht. Wer eine Gewerbeberechtigung hat, ist pflichtversichert - unabhängig davon, ob er damit etwas verdient. Die Pflicht hängt an der Berechtigung, nicht am Einkommen. Dieselbe Zahl taucht bei Gewerbetreibenden nur an einer anderen Stelle auf, nämlich als Einkunftsgrenze für den Antrag auf die Kleinunternehmerausnahme - daher die verbreitete Verwechslung.
Die Gewerbeanmeldung löst die Versicherungspflicht also unmittelbar aus.
Der Nachzahlungsschock im vierten Jahr
Das ist der Punkt, an dem die meisten Gründer überrascht werden, und er ist vollständig vorhersehbar.
Jahr 1 bis 3: Die Beiträge werden vorläufig von der Mindestbeitragsgrundlage berechnet. Die Vorschreibung ist niedrig - rund 161 Euro im Monat. Wer gut verdient, zahlt also deutlich weniger, als ihm zusteht.
Die Nachbemessung: Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, rechnet die SVS rückwirkend auf die tatsächlichen Einkünfte um. Die Differenz wird nachgefordert.
Ab Jahr 4: Die Beitragsgrundlage bemisst sich nach den Einkünften des drittvorangegangenen Jahres, erhöht um einen gesetzlichen Faktor.
Der Schock entsteht dadurch, dass beides gleichzeitig eintritt: Die Nachzahlung für die zurückliegenden Jahre wird fällig, während die laufende Vorschreibung auf das reale Niveau springt. Wer im dritten Jahr gut verdient hat und keine Rücklage gebildet hat, steht vor einer Doppelbelastung.
Für Kammermitglieder gibt es eine Erleichterung, die nur die Krankenversicherung betrifft: In den ersten beiden Kalenderjahren gilt dort eine fixe Grundlage, die nicht nachbemessen wird. Für die Pensionsversicherung gilt das nicht, und für Neue Selbständige gar nicht.
Was Sie dagegen tun können
Die Nachzahlung strecken. Auf Antrag wird die Nachbelastung statt auf vier auf zwölf Quartale verteilt. Das ist der wirksamste Hebel gegen den Schock - er wird regelmäßig übersehen, weil er beantragt werden muss. Nach der Antragsfrist fragen Sie am besten direkt bei der SVS nach, sobald die Nachbemessung ins Haus steht.
Die vorläufige Grundlage freiwillig erhöhen. Wer weiß, dass er über der Mindestgrundlage liegt, kann von Anfang an eine höhere Vorschreibung verlangen. Dann fällt die Nachzahlung entsprechend kleiner aus. Das kostet keine Zinsen und keine Gebühr - nur den Anruf.
Rücklage bilden. Als Faustregel: rund ein Viertel des Gewinns beiseitelegen, dann trifft die Nachbemessung nicht unvorbereitet.
Wenn Sie daneben angestellt sind
Bei Mehrfachversicherung gilt die Höchstbeitragsgrundlage über alle Tätigkeiten zusammen. Wer aus dem Dienstverhältnis bereits die Höchstgrundlage ausschöpft, zahlt für die selbstständige Tätigkeit keine zusätzlichen Beiträge in diesem Zweig.
Zu viel gezahlte Beiträge werden über die Differenzvorschreibung ausgeglichen - allerdings nicht automatisch in jedem Fall. Ein Blick auf die Jahresabrechnung lohnt.
Ein Warnhinweis dazu: Die Rechenbeispiele auf den SVS-Seiten zur Mehrfachversicherung arbeiten teilweise noch mit einer Höchstbeitragsgrundlage aus dem Jahr 2020. Rechnen Sie mit den aktuellen 97.020 Euro nach.
Die Kleinunternehmerausnahme
Wer nur geringe Umsätze hat, kann sich von der Kranken- und Pensionsversicherung ausnehmen lassen. Zwei Punkte sind dabei entscheidend:
- Die Ausnahme ist antragsgebunden. Sie greift nicht von selbst, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sie knüpft an die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerdefinition an, verlangt aber zusätzlich, dass die Einkünfte unter der Versicherungsgrenze bleiben.
Die Unfallversicherung bleibt in jedem Fall bestehen.
Fälligkeit
Die Beiträge werden quartalsweise vorgeschrieben. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen an, deren Satz jährlich aus dem Basiszinssatz abgeleitet wird.
Wer in Schwierigkeiten ist, sollte früh eine Ratenvereinbarung ansprechen - die SVS gewährt sie regelmäßig, aber nicht rückwirkend für bereits eingeleitete Exekutionen.
Quellen
- Paragraf 27 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz im RIS mit den Beitragssätzen, abgerufen 18.08.2026
- Paragraf 25 GSVG zur Beitragsgrundlage und zur Mindestbeitragsgrundlage
- Paragraf 25a GSVG zur vorläufigen Beitragsgrundlage in den ersten Jahren
- Paragraf 4 GSVG zur Versicherungsgrenze und zur Kleinunternehmerausnahme
- Paragraf 74 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz zum Beitrag zur Unfallversicherung
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen zur endgültigen Berechnung in den ersten drei Jahren und zur vorläufigen Berechnung ab dem vierten Jahr, abgerufen 18.08.2026
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die SVS-Beitragssätze?
Für Pflichtversicherte nach dem GSVG sind es 18,5 Prozent Pensionsversicherung und 6,8 Prozent Krankenversicherung als Versichertenanteil, dazu 1,53 Prozent Selbständigenvorsorge - zusammen 26,83 Prozent der Beitragsgrundlage. Die Unfallversicherung ist kein Prozentsatz, sondern ein fixer Betrag von 12,95 Euro im Monat.
Wie hoch ist die Mindestbeitragsgrundlage 2026?
551,10 Euro monatlich, also 6.613,20 Euro im Jahr - und zwar identisch für Kranken- und Pensionsversicherung. Eine getrennte, höhere Mindestgrundlage für die Pensionsversicherung gibt es seit 2016 nicht mehr.
Ab welchem Einkommen bin ich als Neuer Selbständiger pflichtversichert?
Ab 6.613,20 Euro Einkünften im Kalenderjahr. Das ist kein eigener Betrag, sondern das Zwölffache der Mindestbeitragsgrundlage. Für 2026 wurde er per Gesetz eingefroren, deshalb ist er unverändert.
Gilt die Versicherungsgrenze auch für Gewerbetreibende?
Nein, und diese Verwechslung ist verbreitet. Wer eine Gewerbeberechtigung hat, ist unabhängig von der Höhe der Einkünfte pflichtversichert. Bei Gewerbetreibenden taucht dieselbe Zahl nur als Einkunftsgrenze für den Antrag auf die Kleinunternehmerausnahme auf.
Warum kommt im vierten Jahr eine hohe Nachzahlung?
In den ersten drei Jahren werden die Beiträge vorläufig von der Mindestbeitragsgrundlage berechnet. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, werden sie rückwirkend auf die tatsächlichen Einkünfte nachbemessen. Die Differenz wird im Folgejahr in vier Quartalsraten vorgeschrieben - und gleichzeitig steigt die laufende Vorschreibung.
Kann ich die Nachzahlung strecken?
Ja. Auf Antrag kann die Nachbelastung statt auf vier auf zwölf Quartale verteilt werden. Der Antrag ist der wirksamste Hebel gegen den Nachzahlungsschock - er wirkt aber nur, wenn er rechtzeitig gestellt wird, also am besten sofort nach der Nachbemessung.
Wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage?
8.085 Euro monatlich, also 97.020 Euro im Jahr. Was darüber verdient wird, erhöht die Beiträge nicht mehr.