SVS-Beiträge für Selbstständige 2026

SVS-Beiträge 2026 für Selbstständige in Österreich: KV 6,8%, PV 18,5%, Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage und Opting-In erklärt.

Aktualisiert: 05. April 2026 14 Min. Lesezeit

Die SVS als Sozialversicherungsträger

Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) ist seit 2020 der zentrale Sozialversicherungsträger für alle selbstständig Erwerbstätigen in Österreich. Sie entstand aus der Zusammenlegung der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und der SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern).

Für Selbstständige ist die SVS nicht nur Pflicht, sondern auch eine zentrale finanzielle Größe: Die Sozialversicherungsbeiträge machen typischerweise 25 bis 27 Prozent des Gewinns aus und sind damit der größte Kostenblock neben der Einkommensteuer.

Wer ist bei der SVS pflichtversichert?

Pflichtversicherte Berufsgruppen

Bei der SVS sind folgende Personengruppen pflichtversichert:

  • Gewerbetreibende mit aufrechter Gewerbeberechtigung (WKO-Mitglieder)
  • Neue Selbstständige (Freiberufler ohne Gewerbeberechtigung, z.B. Vortragende, Künstler, IT-Freelancer)
  • Land- und Forstwirte
  • Freiberufler bestimmter Berufsgruppen (Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Ziviltechniker etc.)

Ausnahme: Kleinunternehmerregelung

Von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen sind Selbstständige, die folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • Jährliche Umsätze unter 55.000 Euro (Kleinunternehmergrenze)
  • Jährliche Einkünfte unter 6.221,28 Euro (2026)
  • Keine weiteren Pflichtversicherungen

Diese Personen können sich aber über Opting-In freiwillig versichern.

SVS-Beitragssätze 2026 im Detail

Übersicht der Beitragssätze

VersicherungszweigBeitragssatzBemerkung
Krankenversicherung (KV)6,80 ProzentDer Beitragsgrundlage
Pensionsversicherung (PV)18,50 ProzentDer Beitragsgrundlage
Unfallversicherung (UV)Fixbetrag ca. 11,35 Euro/MonatPauschal, einkommensunabhängig
Selbstständigenvorsorge (SV)1,53 ProzentVergleichbar mit Abfertigung NEU
Gesamt (ohne UV-Fixbetrag)26,83 ProzentPlus UV-Fixbeitrag

Krankenversicherung: 6,80 Prozent

Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 6,80 Prozent der Beitragsgrundlage. Damit sind folgende Leistungen abgedeckt:

  • Arztbesuche (Vertragsärzte ohne Selbstbehalt, Wahlärzte mit Kostenerstattung)
  • Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente (mit Rezeptgebühr von 7,10 Euro pro Packung)
  • Zahnbehandlung (Grundversorgung)
  • Krankengeld (ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit — nur wenn freiwillig gewählt)

Wichtig: Selbstständige erhalten im Gegensatz zu Arbeitnehmern kein automatisches Krankengeld. Die Krankenversicherung der SVS deckt grundsätzlich nur die Sachleistungen (Arzt, Krankenhaus) ab. Eine Krankengeldversicherung kann freiwillig gegen Aufpreis abgeschlossen werden (Zusatzversicherung).

Pensionsversicherung: 18,50 Prozent

Der Pensionsversicherungsbeitrag von 18,50 Prozent ist der größte Einzelposten. Er dient dem Erwerb von Pensionsansprüchen, die über das Pensionskonto gutgeschrieben werden.

Die Teilgutschrift am Pensionskonto berechnet sich analog zum ASVG-System: 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage pro Jahr.

Unfallversicherung: Fixbeitrag

Die Unfallversicherung wird als fixer monatlicher Betrag eingehoben (ca. 11,35 Euro/Monat 2026). Sie deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab und ist einkommensunabhängig.

Selbstständigenvorsorge: 1,53 Prozent

Seit 2008 gibt es die Selbstständigenvorsorge, die der Abfertigung NEU für Arbeitnehmer entspricht. Der Beitrag von 1,53 Prozent wird an eine betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) überwiesen. Das angesparte Kapital kann bei Beendigung der Selbstständigkeit, bei Pensionsantritt oder nach Ablauf bestimmter Fristen ausbezahlt werden.

Beitragsgrundlagen 2026

Vorläufige Beitragsgrundlage

Da der tatsächliche Gewinn eines laufenden Jahres erst nach Erstellung des Einkommensteuerbescheids feststeht, arbeitet die SVS mit vorläufigen Beitragsgrundlagen. Diese basieren in der Regel auf dem letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheid (typischerweise der Bescheid für das Vorvorjahr).

Beispiel: Im Jahr 2026 kennt die SVS möglicherweise erst den Einkommensteuerbescheid für 2024. Die vorläufige Beitragsgrundlage für 2026 basiert daher auf dem Gewinn des Jahres 2024, aufgewertet um einen Anpassungsfaktor.

Mindestbeitragsgrundlage

Die Mindestbeitragsgrundlage stellt sicher, dass auch bei geringem oder keinem Gewinn Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden:

VersicherungszweigMindestbeitragsgrundlage monatlich (2026 ca.)
Krankenversicherung537,78 Euro
Pensionsversicherung537,78 Euro

Daraus resultierende Mindestbeiträge (monatlich, ca.):

  • KV: 537,78 x 6,80 Prozent = 36,57 Euro
  • PV: 537,78 x 18,50 Prozent = 99,49 Euro
  • UV: 11,35 Euro (Fixbeitrag)
  • Gesamt: ca. 147 Euro/Monat (plus SV-Beitrag)

Selbst wenn der Gewinn null ist oder Verluste vorliegen, müssen die Mindestbeiträge entrichtet werden.

Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage begrenzt die Beitragspflicht nach oben:

VersicherungszweigHöchstbeitragsgrundlage monatlich (2026 ca.)
Krankenversicherung7.070 Euro
Pensionsversicherung7.070 Euro

Daraus resultierende Höchstbeiträge (monatlich, ca.):

  • KV: 7.070 x 6,80 Prozent = 480,76 Euro
  • PV: 7.070 x 18,50 Prozent = 1.307,95 Euro
  • UV: 11,35 Euro
  • Gesamt: ca. 1.800 Euro/Monat (plus SV-Beitrag)

Jährlich: Bei einem Gewinn von 97.020 Euro oder mehr beträgt der maximale SVS-Beitrag rund 21.600 Euro pro Jahr.

Beitragsberechnung: Schritt für Schritt

Die Beitragsgrundlage berechnet sich aus dem steuerlichen Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit), bereinigt um:

  1. Steuerlicher Gewinn laut Einkommensteuerbescheid
  2. Plus: Vorgeschriebene SVS-Beiträge (die selbst als Betriebsausgabe den Gewinn gemindert haben)
  3. Ergebnis: Beitragsgrundlage

Die SVS rechnet also die bereits abgezogenen SVS-Beiträge wieder zum Gewinn hinzu, um die korrekte Beitragsgrundlage zu ermitteln.

Nachbemessung: So funktioniert die Abrechnung

Das Prinzip der Nachbemessung

Die Nachbemessung ist ein zentrales Merkmal des SVS-Beitragssystems:

  1. Vorläufige Beiträge: Sie zahlen im laufenden Jahr Beiträge auf Basis einer vorläufigen Beitragsgrundlage (basierend auf dem letzten bekannten Gewinn)
  2. Einkommensteuerbescheid: Sobald der Steuerbescheid für das abgelaufene Jahr vorliegt (oft 1 bis 2 Jahre später), wird die tatsächliche Beitragsgrundlage ermittelt
  3. Nachbemessung: Die SVS vergleicht die vorläufig gezahlten Beiträge mit den tatsächlich geschuldeten Beiträgen
  4. Nachzahlung oder Gutschrift: Bei höherem Gewinn müssen Sie nachzahlen, bei niedrigerem Gewinn erhalten Sie eine Gutschrift

Beispiel für die Nachbemessung

  • Vorläufige monatliche Beitragsgrundlage (basierend auf Vorjahresgewinn): 3.000 Euro
  • Vorläufiger Monatsbeitrag (KV plus PV plus UV): 770 Euro
  • Tatsächlicher Gewinn im Jahr: 50.000 Euro
  • Tatsächliche monatliche Beitragsgrundlage: ca. 4.800 Euro
  • Tatsächlicher Monatsbeitrag: ca. 1.225 Euro
  • Nachzahlung pro Monat: ca. 455 Euro
  • Nachzahlung für 12 Monate: ca. 5.460 Euro

Diese Nachzahlung kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Daher ist es ratsam, bei steigendem Einkommen rechtzeitig eine Erhöhung der vorläufigen Beitragsgrundlage zu beantragen.

Vorläufige Beitragsgrundlage anpassen

Sie können bei der SVS jederzeit eine Änderung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen — sowohl nach oben als auch nach unten:

  • Erhöhung: Sinnvoll bei steigendem Einkommen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden
  • Herabsetzung: Möglich bei sinkendem Einkommen (z.B. Auftragsflaute), um die laufende Belastung zu reduzieren

Für die Herabsetzung müssen Sie glaubhaft machen, dass das Einkommen niedriger ausfallen wird (z.B. durch aktuelle BWA oder Umsatzzahlen).

Beitragsvorauszahlung und Zahlungstermine

Vierteljährliche Zahlung

Die SVS-Beiträge sind grundsätzlich vierteljährlich zu entrichten:

QuartalFälligkeitstermin
1. Quartal28. Februar
2. Quartal31. Mai
3. Quartal31. August
4. Quartal30. November

Monatliche Zahlung

Auf Antrag kann eine monatliche Zahlungsweise vereinbart werden. Dies erleichtert die Liquiditätsplanung und vermeidet hohe Einzelzahlungen.

Zahlungsschwierigkeiten: Stundung und Ratenzahlung

Bei Zahlungsschwierigkeiten bietet die SVS verschiedene Möglichkeiten:

  • Stundung: Aufschub der Zahlung um einige Wochen oder Monate
  • Ratenzahlung: Aufteilung offener Beiträge auf mehrere Monate
  • Nachsicht: In Ausnahmefällen (existenzbedrohende Notlage) können Beiträge teilweise oder ganz nachgesehen werden

Kontaktieren Sie die SVS frühzeitig, wenn Zahlungsprobleme absehbar sind — Säumniszuschläge und Verzugszinsen können die Situation verschärfen.

Opting-In: Freiwillige Versicherung für Kleinunternehmer

Wer kann Opting-In nutzen?

Das Opting-In steht Selbstständigen offen, die von der Pflichtversicherung ausgenommen sind, weil:

  • Die jährlichen Einkünfte unter 6.221,28 Euro liegen
  • Die jährlichen Umsätze unter 55.000 Euro liegen
  • Keine andere Pflichtversicherung besteht

Vorteile des Opting-In

  • Krankenversicherungsschutz: Vollständiger SVS-Krankenversicherungsschutz (Arzt, Krankenhaus, Medikamente)
  • Pensionsversicherung: Erwerb von Pensionsversicherungszeiten für die spätere Pension
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Die Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar
  • Geringe Kosten: Die Beiträge basieren auf der Mindestbeitragsgrundlage

Kosten des Opting-In (2026 ca.)

  • KV: ca. 37 Euro/Monat
  • PV: ca. 100 Euro/Monat
  • UV: ca. 11 Euro/Monat
  • Gesamt: ca. 148 Euro/Monat

Antragstellung

Das Opting-In muss bei der SVS beantragt werden. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, die Versicherung beginnt mit dem Monat der Antragstellung.

Spezielle SVS-Leistungen für Selbstständige

Krankengeld: Die freiwillige Zusatzversicherung

Standard ist bei der SVS kein Krankengeld. Selbstständige können jedoch eine freiwillige Krankengeldzusatzversicherung abschließen:

  • Krankengeld ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit (mit Zusatzversicherung)
  • Oder ab dem 43. Tag (Standardleistung nach 42 Tagen Selbstbehalt)
  • Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach der Beitragsgrundlage
  • Aufpreis für die Zusatzversicherung: rund 2,5 Prozent der Beitragsgrundlage

SVS Gesundheitshunderter

Die SVS fördert die Gesundheitsvorsorge ihrer Versicherten mit dem Gesundheitshunderter: Wer an einem gesundheitsfördernden Programm teilnimmt (z.B. Fitnesskurs, Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung), erhält einen Zuschuss von 100 Euro pro Jahr.

Betriebshilfe

Bei längerer Krankheit, Unfall oder Mutterschaft können Selbstständige eine Betriebshilfe beantragen. Die SVS finanziert eine Ersatzkraft, die den Betrieb vorübergehend weiterführt. Diese Leistung ist besonders für Einzelunternehmer wertvoll, die keinen Vertreter haben.

SVS-Beiträge als Betriebsausgabe

Steuerliche Absetzbarkeit

SVS-Beiträge (KV, PV, UV, SV) sind Betriebsausgaben und mindern den steuerlichen Gewinn. Sie werden in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz als Aufwand erfasst.

Beispiel:

  • Gewinn vor SVS-Beiträgen: 50.000 Euro
  • SVS-Beiträge: ca. 12.000 Euro
  • Gewinn nach SVS-Beiträgen: 38.000 Euro
  • Darauf wird die Einkommensteuer berechnet

Zirkuläre Berechnung

Die Berechnung ist zirkulär: Die SVS-Beiträge hängen vom Gewinn ab, mindern aber gleichzeitig den Gewinn, der wiederum die SVS-Beiträge beeinflusst. In der Praxis löst die SVS diesen Zirkelschluss durch die Hinzurechnung der vorgeschriebenen Beiträge zur Beitragsgrundlage.

Vergleich: SVS vs. ÖGK (Arbeitnehmer)

MerkmalSVS (Selbstständige)ÖGK (Arbeitnehmer)
KV-Beitrag6,80 Prozent (Versicherter)3,87 Prozent (DN) plus 3,78 Prozent (DG)
PV-Beitrag18,50 Prozent (Versicherter)10,25 Prozent (DN) plus 12,55 Prozent (DG)
UV-BeitragFixbetrag ca. 11 Euro/Monat1,1 Prozent (nur DG)
KrankengeldAb 43. Tag (Standard)Ab 4. Tag (nach Entgeltfortzahlung)
Selbstbehalt Arzt20 Prozent (teilweise)Kein Selbstbehalt bei Vertragsärzten
BeitragszahlungVierteljährlich/monatlichMonatlich (Abzug durch DG)

Tipps für Selbstständige

1. Rücklagen für Nachbemessung bilden

Legen Sie laufend Geld für die SVS-Nachbemessung zurück — mindestens 25 bis 30 Prozent des Gewinns (SVS plus Einkommensteuer) sollten auf einem separaten Konto geparkt werden.

2. Vorläufige Beitragsgrundlage anpassen

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verändert hat, passen Sie die vorläufige Beitragsgrundlage proaktiv an. Das verhindert böse Überraschungen bei der Nachbemessung.

3. Gesundheitshunderter nutzen

Nehmen Sie den jährlichen SVS-Gesundheitshunderter in Anspruch — das ist geschenktes Geld für Ihre Gesundheit.

4. Krankengeldversicherung prüfen

Als Selbstständiger ohne Krankengeld kann eine längere Krankheit existenzbedrohend sein. Prüfen Sie, ob die freiwillige Krankengeldzusatzversicherung oder eine private Krankentagegeldversicherung für Sie sinnvoll ist.

5. Opting-In bei niedrigem Einkommen

Wenn Sie die Umsatz- und Gewinngrenzen unterschreiten und von der Pflichtversicherung ausgenommen sind, sollten Sie das Opting-In ernsthaft in Betracht ziehen. Die Kosten sind gering und Sie erwerben wertvolle Versicherungszeiten.

6. SVS-Beiträge in die Preiskalkulation einbeziehen

Bei der Kalkulation Ihrer Stundensätze oder Projektpreise müssen Sie die SVS-Beiträge (ca. 27 Prozent) und die Einkommensteuer berücksichtigen. Ein Stundensatz, der diese Kosten nicht abdeckt, führt langfristig in die Verlustzone.

Die SVS-Beiträge sind für Selbstständige in Österreich ein wesentlicher Kostenfaktor. Mit Beitragssätzen von insgesamt rund 27 Prozent (KV 6,80 Prozent, PV 18,50 Prozent, UV-Fixbeitrag, SV 1,53 Prozent) liegt die Belastung auf einem ähnlichen Niveau wie die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.

Die wichtigsten Punkte für 2026:

  • Die Mindestbeitragsgrundlage beträgt rund 538 Euro monatlich
  • Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei rund 7.070 Euro monatlich
  • Beiträge werden vorläufig vorgeschrieben und nachträglich nachbemessen
  • Opting-In ermöglicht auch Kleinunternehmern den Zugang zur Sozialversicherung
  • SVS-Beiträge sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar
  • Planen Sie Rücklagen für die Nachbemessung und die Einkommensteuer ein

SVS-Beiträge in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit

Neugründer: Die vorläufige Mindestbeitragsgrundlage

In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit liegt der SVS noch kein Einkommensteuerbescheid vor. Daher werden die Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vorgeschrieben. Das bedeutet: Neugründer zahlen zunächst nur die Mindestbeiträge von rund 147 Euro pro Monat (KV plus PV plus UV).

Das klingt erfreulich, hat aber einen Haken: Sobald der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt (typischerweise im zweiten oder dritten Jahr nach der Gründung), erfolgt eine Nachbemessung für alle vergangenen Jahre. Wenn der tatsächliche Gewinn deutlich über der Mindestbeitragsgrundlage lag, kommt eine saftige Nachzahlung.

Praxisbeispiel Nachzahlung

  • Gründung im Jänner 2024
  • Vorläufige Beiträge 2024 und 2025: jeweils ca. 1.764 Euro/Jahr (Mindestbeiträge)
  • Tatsächlicher Gewinn 2024: 45.000 Euro
  • Tatsächlicher SVS-Beitrag 2024: ca. 10.800 Euro
  • Nachzahlung für 2024: ca. 9.036 Euro

Diese Nachzahlung trifft viele Neugründer unvorbereitet. Der dringende Rat: Legen Sie von Anfang an mindestens 30 Prozent jedes Honorars für SVS und Einkommensteuer zurück.

Freiwillige Höherversicherung für Neugründer

Neugründer können bei der SVS eine Erhöhung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen. Damit zahlen sie zwar höhere laufende Beiträge, vermeiden aber die hohe Nachzahlung und erwerben gleichzeitig höhere Pensionsansprüche.

Mehrfachversicherung: ASVG und SVS gleichzeitig

Wer ist mehrfach versichert?

Viele Österreicherinnen und Österreicher sind sowohl unselbstständig beschäftigt (ASVG) als auch selbstständig tätig (SVS). In diesem Fall besteht eine Mehrfachversicherung:

  • Krankenversicherung: Beiträge werden sowohl bei der ÖGK als auch bei der SVS eingehoben, allerdings mit einer Anrechnung (Differenzvorschreibung). Die Leistungen können von beiden Trägern in Anspruch genommen werden.
  • Pensionsversicherung: Beiträge werden bei beiden Trägern eingezahlt und auf dem Pensionskonto gutgeschrieben. Die Höchstbeitragsgrundlage gilt gesamthaft — Beiträge über die Gesamthöchstbeitragsgrundlage werden rückerstattet.
  • Unfallversicherung: Beiträge werden bei beiden Trägern eingehoben.

Beitragsrückerstattung bei Mehrfachversicherung

Wenn die Summe der Beitragsgrundlagen aus ASVG und SVS die Höchstbeitragsgrundlage übersteigt, werden die zu viel gezahlten Beiträge rückerstattet. Die Erstattung erfolgt nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids automatisch durch die SVS.

Differenzvorschreibung in der Krankenversicherung

Bei Mehrfachversicherung wird der KV-Beitrag der SVS um den bereits bei der ÖGK gezahlten Anteil reduziert (Differenzvorschreibung). Im Idealfall fallen bei der SVS keine oder nur geringe zusätzliche KV-Beiträge an.

SVS und Arbeitslosenversicherung

Keine automatische Arbeitslosenversicherung

Selbstständige sind in Österreich nicht automatisch arbeitslosenversichert. Im Falle einer Geschäftsaufgabe besteht daher kein Anspruch auf Arbeitslosengeld — es sei denn, der Selbstständige hat sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung (Opting-In AV)

Seit 2009 können Selbstständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einsteigen. Es stehen drei Beitragsgrundlagen zur Wahl:

VarianteMonatliche Beitragsgrundlage (2026 ca.)Monatlicher Beitrag (6 Prozent)Tägliches Arbeitslosengeld (ca.)
Viertel537,78 Euroca. 32 Euroca. 14 Euro
HalbeHBGL/2ca. 212 Euroca. 32 Euro
VolleHBGLca. 424 Euroca. 48 Euro

Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung kann bei der SVS gestellt werden. Die Mindestbindungsdauer beträgt 8 Jahre — wer früher kündigt, verliert die Ansprüche.

Muster-Beitragsrechnung: SVS und Einkommensteuer zusammen

Um die Gesamtbelastung eines Selbstständigen darzustellen, hier eine vollständige Musterberechnung für das Jahr 2026:

Ausgangslage: Freiberuflicher IT-Berater, ledig, keine Kinder

  • Umsatz (netto): 80.000 Euro
  • Betriebsausgaben (ohne SVS): 15.000 Euro
  • Gewinn vor SVS: 65.000 Euro

SVS-Beiträge (ca.):

  • Beitragsgrundlage: 65.000 plus SVS-Beiträge (iterativ) = ca. 80.500 Euro jährlich / 6.710 Euro monatlich
  • KV (6,80 Prozent): ca. 5.474 Euro
  • PV (18,50 Prozent): ca. 14.893 Euro
  • UV (fix): ca. 136 Euro
  • SV (1,53 Prozent): ca. 1.232 Euro
  • SVS gesamt: ca. 21.735 Euro

Steuerlicher Gewinn:

  • 65.000 - 21.735 = 43.265 Euro

Einkommensteuer (ca.):

  • Unter Berücksichtigung des Gewinnfreibetrags und der Tarifstufen: ca. 10.500 Euro

Gesamtbelastung:

  • SVS: 21.735 Euro
  • ESt: 10.500 Euro
  • Gesamt: ca. 32.235 Euro (rund 50 Prozent des Gewinns vor SVS)

Diese Berechnung zeigt, warum die sorgfältige Planung von Rücklagen und die korrekte Kalkulation von Stundensätzen für Selbstständige so wichtig ist.

SVS-Kontakt und wichtige Fristen

Kontaktmöglichkeiten

Die SVS bietet verschiedene Kontaktwege:

  • Online-Portal: svs.at — hier können Sie Beitragsauskünfte, Anträge und Formulare einsehen
  • Telefon: SVS-Serviceline 050 808 808
  • Persönliche Beratung: In den SVS-Landesstellen in allen Bundesländern
  • FinanzOnline: Bestimmte SVS-Informationen sind auch über FinanzOnline abrufbar

Wichtige Jahresfristen

FristTermin
1. Quartalsbeitrag28. Februar
2. Quartalsbeitrag31. Mai
3. Quartalsbeitrag31. August
4. Quartalsbeitrag30. November
Antrag auf Herabsetzung der BeitragsgrundlageJederzeit möglich
Antrag auf freiwillige ArbeitslosenversicherungBinnen 6 Monaten nach Beginn der Pflichtversicherung
Einspruch gegen Beitragsbescheid3 Monate ab Zustellung

SVS und digitale Plattformen

Wer über digitale Plattformen arbeitet (z.B. Uber, Lieferando, Fiverr) und dabei als Selbstständiger eingestuft wird, unterliegt ebenfalls der SVS-Pflichtversicherung. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Scheinselbstständigkeit ist in diesem Bereich häufig strittig. Lassen Sie im Zweifelsfall Ihren Status durch die SVS oder einen Arbeitsrechtsexperten prüfen.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die SVS-Beitragssätze für Selbstständige 2026?

Die SVS-Beitragssätze 2026 betragen: Krankenversicherung 6,8 Prozent, Pensionsversicherung 18,5 Prozent, Unfallversicherung 1,2 Prozent (Fixbetrag ca. 11,35 Euro/Monat) und Selbstständigenvorsorge 1,53 Prozent. Zusammen ergibt das rund 26,83 Prozent plus den fixen UV-Beitrag.

Was ist die Mindestbeitragsgrundlage bei der SVS 2026?

Die Mindestbeitragsgrundlage beträgt 2026 für die Pensionsversicherung rund 537,78 Euro monatlich und für die Krankenversicherung rund 537,78 Euro monatlich. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestbeitrag von rund 173 Euro (KV plus PV plus UV).

Was ist die Höchstbeitragsgrundlage bei der SVS 2026?

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage bei der SVS beträgt 2026 rund 7.070 Euro (vorläufig). Einkommen über dieser Grenze ist beitragsfrei, generiert aber auch keine höheren Leistungsansprüche.

Wie funktioniert die Nachbemessung bei der SVS?

Die SVS berechnet die Beiträge zunächst auf Basis einer vorläufigen Beitragsgrundlage (meist der Vorjahresgewinn). Sobald der Einkommensteuerbescheid für das laufende Jahr vorliegt, erfolgt eine Nachbemessung -- bei höherem Gewinn wird nachgefordert, bei niedrigerem werden Beiträge zurückerstattet.

Was ist Opting-In bei der SVS?

Opting-In ermöglicht Kleinunternehmern, die von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen sind (Umsatz unter 55.000 Euro und Gewinn unter 6.221,28 Euro), sich freiwillig bei der SVS zu versichern. So erwerben sie Versicherungszeiten und Leistungsansprüche.

Wann muss ich als Selbstständiger SVS-Beiträge zahlen?

SVS-Beiträge sind vierteljährlich zu entrichten: am 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November. Auf Antrag ist auch eine monatliche Zahlungsweise möglich.

Kann ich als Selbstständiger meine SVS-Beiträge steuerlich absetzen?

Ja, SVS-Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Sie mindern den steuerlichen Gewinn und damit die Einkommensteuer. Die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Was ist der Unterschied zwischen SVS und ÖGK?

Die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) ist für Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler und Bauern zuständig. Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) versichert Arbeitnehmer. Die Beitragssätze und Leistungen unterscheiden sich teilweise.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.