Verzugszinsen Österreich 2026 - Berechnung

Verzugszinsen Österreich 2026: Gesetzlicher Zinssatz 4% bzw. 9,2% B2B, Berechnung, Mahnspesen, UGB vs ABGB. Jetzt informieren!

Aktualisiert: 05. April 2026 15 Min. Lesezeit

Gesetzliche Grundlagen und Zinssätze

Wer auf sein Geld warten muss, hat Anspruch auf Entschädigung: Verzugszinsen gleichen den finanziellen Nachteil aus, der durch verspätete Zahlungen entsteht. In Österreich gibt es verschiedene Regelungen je nachdem, ob es sich um ein privates oder unternehmerisches Geschäft handelt.

Was sind Verzugszinsen?

Definition

Verzugszinsen sind gesetzliche oder vertragliche Zinsen, die der Schuldner dem Gläubiger als Entschädigung für die verspätete Zahlung einer fälligen Geldschuld bezahlen muss. Sie dienen als Ausgleich für den wirtschaftlichen Nachteil, den der Gläubiger durch die verspätete Zahlung erleidet.

Rechtliche Grundlagen

In Österreich sind Verzugszinsen in zwei zentralen Gesetzen geregelt:

  • ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch): Paragraph 1000 und Paragraph 1333 regeln die Verzugszinsen im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere für Geschäfte zwischen Privatpersonen oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern.

  • UGB (Unternehmensgesetzbuch): Paragraph 456 UGB regelt die Verzugszinsen im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B), also wenn beide Vertragspartner Unternehmer sind.

Ab wann liegt Zahlungsverzug vor?

Zahlungsverzug tritt ein, wenn:

  1. Eine Geldschuld fällig ist (Zahlungsziel abgelaufen oder Rechnung ohne Zahlungsziel sofort fällig)
  2. Der Schuldner die Zahlung nicht leistet
  3. Der Schuldner sich im Verschulden befindet (bei Unternehmern wird Verschulden vermutet)

Bei Rechnungen mit Zahlungsziel (z.B. “zahlbar innerhalb von 30 Tagen”) beginnt der Verzug am Tag nach Ablauf des Zahlungsziels. Bei Rechnungen ohne Zahlungsziel ist die Rechnung sofort fällig, und der Verzug beginnt nach angemessener Zahlungsfrist.

Verzugszinssätze 2026

ABGB-Verzugszinsen (privater Bereich)

Im allgemeinen zivilrechtlichen Bereich beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz:

4 Prozent pro Jahr (fix)

Dieser Zinssatz gilt für:

  • Geschäfte zwischen Privatpersonen
  • Geschäfte zwischen Unternehmen und Konsumenten (B2C)
  • Alle Fälle, in denen kein höherer Zinssatz vereinbart wurde

Der Zinssatz von 4 Prozent ist ein fixer Wert, der unabhängig vom Basiszinssatz der EZB gilt.

UGB-Verzugszinsen (unternehmerischer Bereich)

Im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) beträgt der Verzugszinssatz:

EZB-Basiszinssatz plus 9,2 Prozentpunkte

Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt und kann sich ändern. 2026 liegt der Basiszinssatz je nach Halbjahr bei einem bestimmten Wert, der auf der Website der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) veröffentlicht wird.

Beispielrechnung: Bei einem Basiszinssatz von 2,85 Prozent ergibt sich ein UGB-Verzugszinssatz von 2,85 plus 9,2 gleich 12,05 Prozent pro Jahr.

Übersicht der Zinssätze

BereichZinssatzGrundlage
Privat (B2C/C2C)4 Prozent fixParagraph 1000 ABGB
Unternehmerisch (B2B)Basiszinssatz plus 9,2 ProzentpunkteParagraph 456 UGB
ArbeitsrechtBasiszinssatz plus 9,2 ProzentpunkteArbeitsrechtliche Sonderregelung

Berechnung der Verzugszinsen

Grundformel

Die Berechnung der Verzugszinsen erfolgt nach folgender Formel:

Verzugszinsen gleich offener Betrag mal Zinssatz mal Verzugstage geteilt durch 365

Berechnungsbeispiel 1: Privatbereich

Ein Vermieter wartet auf die Mietzahlung von 800 Euro. Der Mieter zahlt 45 Tage zu spät.

Verzugszinsen: 800 mal 0,04 mal 45 geteilt durch 365 ergibt 3,95 Euro

Berechnungsbeispiel 2: Unternehmerisch

Ein Handwerksbetrieb wartet auf die Bezahlung einer Rechnung von 5.000 Euro. Der Geschäftspartner zahlt 60 Tage zu spät. Der UGB-Zinssatz beträgt 12,05 Prozent.

Verzugszinsen: 5.000 mal 0,1205 mal 60 geteilt durch 365 ergibt 99,04 Euro

Berechnungsbeispiel 3: Teilzahlung

Wurde eine Teilzahlung geleistet, werden die Verzugszinsen nur auf den noch offenen Restbetrag berechnet. Der Zeitraum für die Teilzahlung und den Restbetrag wird getrennt berechnet.

Beispiel: Von einer Rechnung über 3.000 Euro werden nach 30 Tagen 2.000 Euro bezahlt. Die restlichen 1.000 Euro werden nach weiteren 30 Tagen beglichen (B2B, 12,05 Prozent):

  • Erste 30 Tage (3.000 Euro): 3.000 mal 0,1205 mal 30 geteilt durch 365 ergibt 29,71 Euro
  • Nächste 30 Tage (1.000 Euro): 1.000 mal 0,1205 mal 30 geteilt durch 365 ergibt 9,90 Euro
  • Gesamte Verzugszinsen: 39,61 Euro

Mahnspesen und Betreibungskosten

Mahnspesen

Zusätzlich zu den Verzugszinsen kann der Gläubiger angemessene Mahnspesen (Mahnkosten) verlangen. Diese umfassen:

  • Portokosten für Mahnschreiben
  • Kosten für die Erstellung der Mahnung
  • Sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Mahnung

Die Höhe der Mahnspesen muss angemessen sein. In der Praxis werden üblicherweise folgende Beträge akzeptiert:

  • Erste Mahnung: 0 bis 5 Euro
  • Zweite Mahnung: 5 bis 15 Euro
  • Dritte Mahnung (letzte Mahnung vor rechtlichen Schritten): 10 bis 25 Euro

Wichtig: Überhöhte Mahnspesen können gerichtlich angefochten werden. Pauschalierte Mahngebühren in AGB müssen angemessen sein, insbesondere gegenüber Verbrauchern.

Pauschale Betreibungskosten (B2B)

Im unternehmerischen Geschäftsverkehr steht dem Gläubiger gemäss Paragraph 458 UGB eine Pauschale von 40 Euro als Entschädigung für Betreibungskosten zu. Diese Pauschale gilt:

  • Automatisch bei Zahlungsverzug im B2B-Bereich
  • Pro Rechnung, nicht pro Mahnung
  • Unabhängig davon, ob tatsächlich Betreibungskosten entstanden sind
  • Zusätzlich zu den Verzugszinsen

Schadenersatz bei höheren Kosten

Übersteigen die tatsächlichen Betreibungskosten die 40-Euro-Pauschale, kann der Gläubiger den darüber hinausgehenden Schaden als Schadenersatz geltend machen. Dies betrifft insbesondere:

  • Inkassokosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Gerichtskosten

Vertragliche Vereinbarungen

Höhere Verzugszinsen vereinbaren

Grundsätzlich können die Vertragsparteien einen höheren Verzugszinssatz vereinbaren als den gesetzlichen. Dies geschieht häufig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in individuellen Verträgen.

Im B2B-Bereich: Höhere Verzugszinsen sind grundsätzlich zulässig, solange sie nicht sittenwidrig sind. Als Faustregel gilt: Ein Zinssatz von bis zu 15 bis 18 Prozent wird in der Regel akzeptiert. Zinssätze von 24 Prozent oder mehr wurden von Gerichten teilweise als sittenwidrig beurteilt.

Im B2C-Bereich: Gegenüber Verbrauchern sind der Vereinbarung höherer Verzugszinsen durch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) enge Grenzen gesetzt. Klauseln, die zu einer unverhältnismässigen Belastung des Verbrauchers führen, sind unwirksam.

Niedrigere Verzugszinsen oder Ausschluss

Ein vertraglicher Ausschluss von Verzugszinsen oder die Vereinbarung niedrigerer Zinsen ist grundsätzlich möglich. Im B2B-Bereich ist eine solche Vereinbarung jedoch nur wirksam, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist und nicht den Gläubiger grob benachteiligt.

Zahlungsfristen

Auch die Zahlungsfristen können vertraglich geregelt werden. Im B2B-Bereich gibt es jedoch gesetzliche Grenzen:

  • Standardzahlungsfrist: 30 Tage ab Erhalt der Rechnung
  • Maximale Zahlungsfrist: 60 Tage (Verlängerung nur bei sachlicher Rechtfertigung und wenn keine grobe Benachteiligung vorliegt)
  • Öffentliche Auftraggeber: Maximal 30 Tage

Verzugszinsen in der Praxis

Rechnungslegung

Bei der Ausstellung von Rechnungen sollten folgende Punkte beachtet werden, um im Verzugsfall abgesichert zu sein:

  • Klares Zahlungsziel angeben (z.B. “zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto”)
  • Bankverbindung vollständig angeben
  • Hinweis auf Verzugszinsen in den AGB oder auf der Rechnung
  • Rechnungsdatum und Lieferdatum klar ausweisen

Mahnung richtig gestalten

Eine Mahnung sollte folgende Elemente enthalten:

  1. Bezugnahme auf die offene Rechnung (Rechnungsnummer, Datum, Betrag)
  2. Fälligkeitsdatum der Rechnung
  3. Aufforderung zur Zahlung mit neuem Zahlungsziel
  4. Hinweis auf Verzugszinsen und deren Berechnung
  5. Ankündigung weiterer Schritte (Inkasso, Klage) bei Nichtzahlung

Wann eine Mahnung notwendig ist

Im B2B-Bereich ist eine Mahnung grundsätzlich nicht erforderlich, damit Verzugszinsen anfallen. Der Verzug tritt automatisch mit Ablauf des Zahlungsziels ein. Dennoch empfiehlt sich aus praktischen und geschäftlichen Gründen eine Mahnung.

Im B2C-Bereich ist die Rechtslage differenzierter: Wenn kein konkretes Zahlungsziel vereinbart wurde, muss der Schuldner erst durch Mahnung in Verzug gesetzt werden.

Verzugszinsen im Arbeitsrecht

Anspruch von Arbeitnehmern

Auch im Arbeitsrecht fallen Verzugszinsen an, wenn der Arbeitgeber Löhne oder Gehälter verspätet zahlt. Der Zinssatz entspricht dem UGB-Zinssatz (Basiszinssatz plus 9,2 Prozentpunkte), da der Arbeitgeber als Unternehmer handelt.

Häufige Fälle

Verzugszinsen im Arbeitsrecht betreffen typischerweise:

  • Verspätete Gehaltszahlung
  • Ausstehende Überstundenvergütung
  • Nicht ausgezahlte Urlaubsersatzleistung bei Beendigung des Dienstverhältnisses
  • Verzögerte Auszahlung der Abfertigung

Verzugszinsen und Steuern

Steuerliche Behandlung beim Gläubiger

Erhaltene Verzugszinsen sind steuerlich als Einkünfte zu behandeln:

  • Unternehmer: Betriebseinnahme
  • Privatpersonen: Einkünfte aus Kapitalvermögen (sofern sie den Charakter von Zinsen haben)

Steuerliche Behandlung beim Schuldner

Gezahlte Verzugszinsen sind:

  • Unternehmer: Betriebsausgabe
  • Privatpersonen: In der Regel nicht absetzbar

Umsatzsteuer

Verzugszinsen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, da es sich um Schadenersatz handelt und nicht um ein Entgelt für eine Leistung. Sie sind daher netto (ohne USt) zu berechnen und zu verrechnen.

Verjährung von Verzugszinsen

Dreijährige Verjährungsfrist

Der Anspruch auf Verzugszinsen verjährt nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem sie fällig geworden sind (kurze Verjährung gemäss Paragraph 1480 ABGB). Dies bedeutet:

  • Verzugszinsen für 2023 verjähren Ende 2026
  • Verzugszinsen für 2024 verjähren Ende 2027

Die Hauptforderung selbst unterliegt einer längeren Verjährungsfrist (in der Regel 30 Jahre für rechtskräftige Titel oder 3 Jahre für nicht eingeklagte Forderungen).

Verjährungshemmung

Die Verjährung wird unter bestimmten Umständen gehemmt, etwa durch:

  • Klageerhebung
  • Anerkenntnis des Schuldners
  • Verhandlungen über die Schuld

Praktische Tipps

Für Gläubiger

  1. Zahlungsziele klar definieren: Je präziser das Zahlungsziel, desto einfacher die Berechnung der Verzugszinsen
  2. Zeitnah mahnen: Auch wenn im B2B-Bereich keine Mahnung nötig ist, beschleunigt sie die Zahlung
  3. Verzugszinsen konsequent berechnen: Viele Unternehmen verzichten auf Verzugszinsen, obwohl sie ihnen zustehen. Berechnen Sie sie konsequent, um ein klares Signal zu setzen.
  4. Dokumentation: Bewahren Sie alle Rechnungen, Mahnungen und den Schriftverkehr sorgfältig auf

Für Schuldner

  1. Zahlungsfristen einhalten: Vermeiden Sie Verzugszinsen, indem Sie Rechnungen fristgerecht bezahlen
  2. Bei Zahlungsschwierigkeiten kommunizieren: Informieren Sie den Gläubiger frühzeitig und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung
  3. Verzugszinsen prüfen: Kontrollieren Sie berechnete Verzugszinsen auf Richtigkeit (Zinssatz, Zeitraum, Basis)
  4. Zahlungsnachweise aufbewahren: Bewahren Sie Überweisungsbelege als Nachweis für die rechtzeitige Zahlung auf

Verzugszinsen bei öffentlichen Auftraggebern

Sonderregelungen für den öffentlichen Bereich

Wenn öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche Unternehmen) als Vertragspartner auftreten, gelten besondere Regelungen:

  • Maximale Zahlungsfrist: 30 Tage (nicht verlängerbar)
  • Verzugszinssatz: Basiszinssatz plus 9,2 Prozentpunkte (wie B2B)
  • Betreibungskostenpauschale: 40 Euro gemäss Paragraph 458 UGB

Öffentliche Auftraggeber sind durch das Bundesvergabegesetz (BVergG) verpflichtet, Rechnungen fristgerecht zu bezahlen. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu Zahlungsverzögerungen, insbesondere bei komplexen Projekten mit Abnahme- und Freigabeverfahren.

Durchsetzung von Verzugszinsen gegenüber dem Staat

Die Durchsetzung von Verzugszinsen gegenüber öffentlichen Auftraggebern erfordert Fingerspitzengefühl. Einerseits haben Sie einen rechtlichen Anspruch, andererseits möchten die meisten Unternehmen die Geschäftsbeziehung nicht belasten. Empfehlenswert ist:

  • Sachliche Mahnung mit Hinweis auf die gesetzlichen Fristen
  • Dokumentation aller Kommunikation
  • Bei Bedarf Einschaltung der zuständigen Bundesvergabekontrollbehörde

Verzugszinsen bei internationalen Geschäften

EU-Zahlungsverzugsrichtlinie

Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie (Richtlinie 2011/7/EU) bildet den Rahmen für die Regelung von Zahlungsverzug in der gesamten EU. Die österreichischen Regelungen im UGB setzen diese Richtlinie um. Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU gelten grundsätzlich die Regelungen des jeweiligen nationalen Rechts, das die Richtlinie umsetzt.

Welches Recht gilt?

Bei internationalen Geschäften stellt sich die Frage, welches nationale Recht auf die Verzugszinsen anzuwenden ist. Grundsätzlich gilt:

  • Ohne vertragliche Vereinbarung: Das Recht des Staates, in dem der Verkäufer/Dienstleister seinen Sitz hat (nach Rom-I-Verordnung)
  • Mit Rechtswahl: Die Vertragsparteien können das anwendbare Recht vereinbaren
  • Verbraucherverträge: Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzlandes des Verbrauchers gelten unabhängig von der Rechtswahl

Praktische Bedeutung

In der Praxis bedeutet dies: Wenn ein österreichisches Unternehmen an ein deutsches Unternehmen liefert und keine Rechtswahl getroffen wurde, gelten die österreichischen Verzugszinsregelungen. Umgekehrt: Kauft ein österreichisches Unternehmen bei einem italienischen Lieferanten ein, gelten die italienischen Regelungen.

Verzugszinsen und Inkasso

Wann ein Inkassounternehmen einschalten?

Wenn trotz Mahnungen keine Zahlung erfolgt, kann ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden. Der typische Ablauf:

  1. Letzte Mahnung mit Fristsetzung und Ankündigung der Übergabe an ein Inkassounternehmen
  2. Mandatserteilung an das Inkassounternehmen
  3. Inkassoschreiben an den Schuldner
  4. Aussergerichtliche Einigung oder Übergabe an einen Rechtsanwalt

Inkassokosten

Die Kosten des Inkassounternehmens werden in der Regel dem Schuldner auferlegt. Im B2B-Bereich sind die Kosten eines seriösen Inkassounternehmens als Betreibungskosten vom Schuldner zu erstatten. Im B2C-Bereich gibt es durch die Inkassokosten-Verordnung Obergrenzen für die an den Verbraucher weitergebbaren Kosten.

Seriöse Inkassounternehmen erkennen

Achten Sie bei der Wahl eines Inkassounternehmens auf:

  • Registrierung bei der Wirtschaftskammer
  • Mitgliedschaft im Inkassoverband Österreich
  • Transparente Gebührenstruktur
  • Keine Vorauszahlungen
  • Professionelle Kommunikation

Verzugszinsen und gerichtliche Durchsetzung

Mahnklage und Zahlungsbefehl

Wenn aussergerichtliche Massnahmen erfolglos bleiben, kann die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden. Der typische Weg:

  1. Mahnklage: Bei Forderungen bis 75.000 Euro kann ein Zahlungsbefehl beim Bezirksgericht beantragt werden
  2. Zustellung: Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner zugestellt
  3. Einspruch: Der Schuldner hat 4 Wochen Zeit für einen Einspruch
  4. Ohne Einspruch: Der Zahlungsbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar
  5. Mit Einspruch: Es kommt zum ordentlichen Verfahren

Exekution

Ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl oder ein Urteil kann durch Exekution durchgesetzt werden:

  • Gehaltsexekution (Lohnpfändung)
  • Kontopfändung
  • Fahrnispfändung (Pfändung beweglicher Sachen)
  • Forderungspfändung

Die Verzugszinsen werden auch im Exekutionsverfahren berücksichtigt und laufen bis zur vollständigen Bezahlung weiter.

Spezialfall: Verzugszinsen bei Mieten

Mietrückstände

Bei verspäteter Mietzahlung fallen Verzugszinsen nach ABGB an (4 Prozent). Vermieter können im Mietvertrag höhere Verzugszinsen vereinbaren, wobei bei Wohnungsmietverträgen die Grenzen des Mietrechtsgesetzes (MRG) und des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu beachten sind.

Betriebskostennachzahlungen

Auch bei verspäteter Zahlung von Betriebskostennachzahlungen können Verzugszinsen anfallen. Die Fälligkeitsregelungen richten sich nach dem MRG und dem jeweiligen Mietvertrag.

Buchhalterische Behandlung von Verzugszinsen

Beim Gläubiger

Erhaltene Verzugszinsen sind als sonstige betriebliche Erträge (Zinserträge) zu verbuchen:

  • Kontorahmen: Sonstige Zinserträge oder Mahngebühren-Erträge
  • Zeitpunkt: Bei Zufluss (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) oder bei Fälligkeit (Bilanzierung)
  • USt: Verzugszinsen sind umsatzsteuerfrei

Beim Schuldner

Bezahlte Verzugszinsen werden als Aufwand verbucht:

  • Kontorahmen: Sonstige Zinsaufwendungen oder Mahngebühren
  • Betriebsausgabe: Ja, sofern die zugrundeliegende Schuld betrieblich veranlasst war
  • Vorsteuerabzug: Nicht möglich, da kein Umsatzsteuer-Betrag

Verzugszinsen-Rechner — So berechnen Sie selbst

Einfache Berechnungsmethode

Für eine schnelle Berechnung können Sie folgende vereinfachte Formel verwenden:

Verzugszinsen gleich (Rechnungsbetrag mal Zinssatz mal Tage) geteilt durch 365

Wobei:

  • Rechnungsbetrag: Der offene Betrag in Euro
  • Zinssatz: 0,04 (ABGB) oder aktueller UGB-Satz als Dezimalzahl
  • Tage: Anzahl der Verzugstage (ab dem Tag nach Fälligkeit bis zum Zahlungstag)

Beispiel-Tabelle für schnelle Orientierung (B2B, 12% Zinssatz)

Offener Betrag30 Tage60 Tage90 Tage180 Tage
500 Euro4,93 Euro9,86 Euro14,79 Euro29,59 Euro
1.000 Euro9,86 Euro19,73 Euro29,59 Euro59,18 Euro
5.000 Euro49,32 Euro98,63 Euro147,95 Euro295,89 Euro
10.000 Euro98,63 Euro197,26 Euro295,89 Euro591,78 Euro

Online-Rechner

Mehrere Anbieter stellen kostenlose Verzugszinsen-Rechner im Internet bereit. Diese berechnen automatisch die aktuellen Zinssätze und berücksichtigen Änderungen des EZB-Basiszinssatzes. Bei der Nutzung sollten Sie darauf achten, dass der Rechner die österreichische Rechtslage (ABGB/UGB) und nicht die deutsche (BGB/HGB) abbildet.

AGB-Gestaltung und Verzugszinsen

Verzugszinsen in den AGB regeln

Unternehmen sollten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klare Regelungen zu Verzugszinsen treffen:

  • Zahlungsfrist: Definieren Sie ein konkretes Zahlungsziel (z.B. 14 Tage netto, 30 Tage netto)
  • Skonto: Optional können Sie Skonto für frühzeitige Zahlung anbieten (z.B. 2 Prozent bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen)
  • Verzugszinssatz: Verweisen Sie auf die gesetzlichen Zinssätze oder vereinbaren Sie einen konkreten (angemessenen) Zinssatz
  • Mahnkosten: Definieren Sie die Höhe der Mahngebühren pro Mahnstufe
  • Betreibungskosten: Verweisen Sie auf die 40-Euro-Pauschale nach UGB

Muster-Zahlungsklausel für B2B-AGB

Eine typische Zahlungsklausel in B2B-AGB könnte lauten:

“Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewähren wir 2 Prozent Skonto. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäss Paragraph 456 UGB verrechnet. Zusätzlich wird die Betreibungskostenpauschale von 40 Euro gemäss Paragraph 458 UGB in Rechnung gestellt.”

Prävention: Zahlungsverzug vermeiden

Massnahmen für Gläubiger

  1. Bonitätsprüfung: Prüfen Sie die Bonität neuer Geschäftspartner vor Vertragsabschluss (KSV, CRIF)
  2. Vorkasse oder Teilzahlung: Bei Neukunden oder grösseren Aufträgen eine Anzahlung oder Vorkasse vereinbaren
  3. Factoring: Verkaufen Sie Ihre Forderungen an ein Factoring-Unternehmen, um das Zahlungsausfallrisiko zu eliminieren
  4. Automatisierte Mahnung: Nutzen Sie Buchhaltungssoftware mit automatischer Mahnfunktion
  5. Klare Rechnungen: Stellen Sie korrekte und vollständige Rechnungen aus, um Verzögerungen durch Rückfragen zu vermeiden

Massnahmen für Schuldner

Auch Schuldner können aktiv dazu beitragen, Verzugszinsen zu vermeiden:

  1. Zahlungskalender führen: Nutzen Sie einen digitalen Kalender oder eine Buchhaltungssoftware, um Zahlungsfristen im Blick zu behalten
  2. Daueraufträge einrichten: Für wiederkehrende Zahlungen (Miete, Versicherungen) Daueraufträge einrichten
  3. Liquiditätsplanung: Planen Sie Ihren Cashflow vorausschauend, um Engpässe zu vermeiden
  4. Kommunikation: Bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit dem Gläubiger sprechen und eine Ratenzahlung vereinbaren

Entwicklung der Basiszinssätze

Historische Basiszinssätze

Der EZB-Basiszinssatz, der die Grundlage für die B2B-Verzugszinsen bildet, hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert:

  • 2015-2022: Negativer Basiszinssatz (minus 0,88 bis minus 0,35 Prozent), was zu UGB-Verzugszinsen von 8,32 bis 8,85 Prozent führte
  • 2022-2023: Rapider Anstieg des Basiszinssatzes im Zuge der EZB-Zinserhöhungen
  • 2024-2026: Stabilisierung auf einem moderaten Niveau

Die Schwankungen des Basiszinssatzes bedeuten, dass die UGB-Verzugszinsen nicht konstant sind. Bei langfristigen Zahlungsverzögerungen kann sich der Zinssatz während der Verzugsperiode ändern. In diesem Fall ist die Berechnung periodengenau vorzunehmen.

Verzugszinsen sind in Österreich ein wichtiges Instrument zum Schutz von Gläubigern. Im privaten Bereich gelten 4 Prozent fix (ABGB), im unternehmerischen Verkehr der EZB-Basiszinssatz plus 9,2 Prozentpunkte (UGB). Die Berechnung erfolgt taggenau auf Basis des offenen Betrags. Zusätzlich können Mahnspesen und im B2B-Bereich eine Betreibungskostenpauschale von 40 Euro verlangt werden. Eine klare Rechnungslegung mit eindeutigem Zahlungsziel und konsequentes Mahnwesen sind die besten Voraussetzungen, um Zahlungsverzug zu vermeiden oder angemessen darauf zu reagieren.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen 2026 in Österreich?

Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen 4 Prozent pro Jahr im privaten Bereich (ABGB) und 9,2 Prozentpunkte über dem EZB-Basiszinssatz im unternehmerischen Geschäftsverkehr (UGB).

Was ist der Unterschied zwischen ABGB- und UGB-Verzugszinsen?

ABGB-Verzugszinsen (4 Prozent fix) gelten zwischen Privatpersonen oder von Unternehmen gegenüber Konsumenten. UGB-Verzugszinsen (Basiszinssatz plus 9,2 Prozentpunkte) gelten zwischen Unternehmen (B2B).

Ab wann fallen Verzugszinsen an?

Verzugszinsen fallen ab dem Tag an, an dem die Zahlung fällig war und nicht geleistet wurde. Bei Rechnungen mit Zahlungsziel beginnt der Verzug am Tag nach Ablauf des Zahlungsziels.

Kann ich höhere Verzugszinsen vertraglich vereinbaren?

Im B2B-Bereich können höhere Verzugszinsen vertraglich vereinbart werden. Im Verbrauchergeschäft sind der Vereinbarung durch das Konsumentenschutzgesetz Grenzen gesetzt.

Wie berechne ich Verzugszinsen?

Die Formel lautet: Offener Betrag mal Zinssatz mal Verzugstage geteilt durch 365. Also bei 1.000 Euro und 4 Prozent für 30 Tage: 1.000 mal 0,04 mal 30 geteilt durch 365 ergibt 3,29 Euro.

Darf ich zusätzlich zu Verzugszinsen auch Mahnspesen verlangen?

Ja, neben Verzugszinsen können auch angemessene Mahnspesen und im B2B-Bereich eine Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten verlangt werden.

Rf
Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.