Führerschein Kosten in Österreich: Gebühren, Fahrschule, Mehrphasen

196 Euro sind gesetzlich fixiert, alles andere ist frei kalkuliert. Was die Behörde verlangt, was die Fahrschule, und wo die Fallen liegen.

Stand: 01. September 2026 13 Min. Lesezeit

Am Führerschein sind rund 196 Euro behördlich fixiert. Alles darüber hinaus - also der weitaus größere Teil - ist frei kalkuliert. Zwischen der teuersten und der günstigsten Fahrschule desselben Bundeslands lagen bei der letzten Erhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich bis zu 597 Euro.

Und die fixen Beträge sind zuletzt kräftig gestiegen: Am 1. Juli 2025 wurde die Ausstellungsgebühr von 60,50 auf 90 Euro angehoben, das Duplikat von 49,50 auf 73 Euro.

Was der Staat verlangt

Für die Klasse B sind vier Positionen gesetzlich festgelegt, und drei davon stehen nicht im Gebührengesetz, sondern in eigenen Verordnungen.

PositionBetragGrundlage
Ärztliches Gutachten, Gruppe 135,00 EuroFührerscheingesetz-Gesundheitsverordnung, Paragraf 23
Theoretische Prüfung, zwei Module à 5,50 Euro11,00 EuroFahrprüfungsverordnung, Paragraf 15
Praktische Prüfung60,00 EuroFahrprüfungsverordnung, Paragraf 15
Ausstellung des Führerscheins90,00 EuroGebührengesetz, Tarifpost 16
Summe196,00 Euro

Mehr kommt von der Behörde nicht. Das Gebührengesetz enthält gleich zwei Befreiungen: Die Amtshandlungen der Tarifpost 16 „sind von den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit”, und das Ansuchen selbst ist von der Eingabengebühr ausgenommen. Die 21 Euro Eingabengebühr und die Bundesverwaltungsabgabe fallen also nicht an.

Für andere Klassen gelten andere Sätze: Das ärztliche Gutachten für die Gruppe 2 (Klassen C und D) kostet 50 Euro, die praktische Prüfung dort 90 Euro. Eine Wiederholungsuntersuchung kostet 30 Euro, ein amtsärztliches Gutachten 47,20 Euro.

Eine Stornoregel, die teuer wird: Wer sein Antreten zur praktischen Fahrprüfung nicht bis zwölf Uhr des Vortags absagt, zahlt die halbe Prüfungsgebühr trotzdem.

Was L17 und Übungsfahrten zusätzlich kosten

Bei den Bescheiden für Ausbildungs- und Übungsfahrten greift die Befreiung nicht, weil sie keine Amtshandlung der Tarifpost 16 sind. Der Bescheid für L17-Ausbildungsfahrten kostet daher 48,50 Euro, jener für Übungsfahrten „L” 55 Euro. Ein Wechsel der Begleitperson kostet 27,50 Euro.

Was die Fahrschule verlangt

Hier gibt es keine amtliche Preisliste, keine Verordnung und keine Tarifbindung. Fahrschulen kalkulieren frei; das Portal des Bundes stellt lediglich fest, dass die Kosten „je nach Fahrschule unterschiedlich” sind.

Zwei Arbeiterkammern erheben die Preise regelmäßig. Ihre Zahlen sind nicht direkt vergleichbar, weil sie Verschiedenes messen.

Arbeiterkammer Oberösterreich, Erhebung vom 22. Juni 2026 - gemessen wird der Paketpreis der Fahrschule:

ModellSpanneDurchschnitt
Klasse B, Vollausbildung1.580 bis 2.177 Euro1.932 Euro
L171.670 bis 2.149 Euro1.939 Euro
Duale Ausbildung1.260 bis 1.759 Euro1.565 Euro

Arbeiterkammer Salzburg, Erhebung Oktober 2025 bei 26 Fahrschulen - gemessen werden die Gesamtkosten inklusive Behörde, Arzt und zweiter Ausbildungsphase: zwischen 2.780 und 2.992 Euro „bei gutem Gelingen”. Auf die Mehrphasenausbildung und die Nebengebühren entfallen davon rund 630 Euro, auf die fahrschulunabhängigen Nebenkosten mindestens 269 Euro.

Was einzelne Zusatzposten kosten, zeigt dieselbe Erhebung: eine zusätzliche Doppelstunde im Schnitt 165 Euro, die Wiederholung der praktischen Prüfung 100 bis 227 Euro plus 60 Euro Behördengebühr, zusätzliche Lernunterlagen 25 bis 235 Euro.

Die „Verwaltungsabgabe”, die keine ist

Der auffälligste Befund der Salzburger Erhebung betrifft nicht die Höhe, sondern die Bezeichnung. Bis auf eine einzige Ausnahme verrechneten alle untersuchten Fahrschulen den administrativen Aufwand gesondert als „Verwaltungsabgabe” - mit bis zu 98,70 Euro. Die Arbeiterkammer hielt dazu fest, dass durch das Wort „Abgabe” der Eindruck einer Behördengebühr entstehen kann, obwohl die Fahrschule den Betrag selbst festlegt.

Wer eine Rechnung prüft, sollte diese Position also nicht mit den 196 Euro verwechseln, die tatsächlich an den Staat gehen.

Bemerkenswert ist auch die Preistransparenz: In Oberösterreich veröffentlichten 14 Fahrschulen ihre Preise auf der eigenen Website, während in sechs Bezirken - Braunau, Gmunden, Ried, Steyr, Vöcklabruck und Wels-Land - keine einzige Fahrschule bereit war, Preise bekanntzugeben.

L17 ist nicht billiger

Die verbreitete Annahme, der vorgezogene Führerschein spare Geld, hält der Prüfung nicht stand. Beide Erhebungen zeigen L17 leicht über der Vollausbildung: in Oberösterreich 1.939 gegenüber 1.932 Euro, in Salzburg 2.174 bis 2.275 gegenüber 2.144 bis 2.240 Euro.

Dazu kommen bei L17 der Bescheid über 48,50 Euro und der Treibstoff für die vorgeschriebenen 3.000 Kilometer Ausbildungsfahrten. Gegengerechnet wird nur ein Punkt: In der zweiten Ausbildungsphase ist bei L17 lediglich eine Perfektionsfahrt zu absolvieren statt zweier.

Das günstigste Modell ist in beiden Erhebungen die duale Ausbildung.

Wer L17 wählt, sollte die übrigen Bedingungen kennen: Ausbildungsbeginn frühestens ein halbes Jahr nach dem 15. Geburtstag, mindestens 3.000 Kilometer Ausbildungsfahrten, eine begleitende Schulung nach je 1.000 Kilometern, die auf mindestens zwei Wochen zu verteilen sind, praktische Prüfung frühestens mit 17 - und eine Probezeit, die jedenfalls bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres läuft. Die Begleitperson muss die Klasse B seit mindestens sieben Jahren besitzen, in den letzten drei Jahren gefahren sein und darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

Mehrphasenausbildung: die Fristen sind hart

Nach der Prüfung ist die Ausbildung nicht zu Ende. Für die Klasse B sind drei Termine vorgeschrieben, jeder mit einem eigenen Zeitfenster:

TeilFrist nach dem Erwerb
Erste Perfektionsfahrt2 bis 4 Monate
Fahrsicherheitstraining und verkehrspsychologisches Gruppengespräch, an einem Tag3 bis 9 Monate
Zweite Perfektionsfahrt6 bis 12 Monate

Zwischen den beiden Perfektionsfahrten müssen mindestens drei Monate liegen. Bei L17 entfällt die erste Perfektionsfahrt.

Was bei Versäumnis passiert, ist im Gesetz dreistufig geregelt: Nach zwölf Monaten verständigt die Behörde und setzt eine Nachfrist von vier Monaten. Wird auch diese versäumt, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr, und es laufen weitere vier Monate. Wird auch die dritte Frist versäumt, ist die Lenkberechtigung zu entziehen.

Die Probezeit

Sie dauert drei Jahre und ist im Führerschein nicht eingetragen. In dieser Zeit gelten zwei Besonderheiten.

0,1 Promille statt 0,5. Dazu kommt ein Zusatz, der oft übersehen wird: Während der Fahrt - „einschließlich der Fahrtunterbrechungen” - darf gar kein Alkohol konsumiert werden.

Schwere Verstöße verlängern die Probezeit um jeweils ein Jahr und lösen eine Nachschulung aus, deren Kosten der Betroffene trägt. Der Katalog umfasst unter anderem Fahrerflucht, Fahren gegen die Fahrtrichtung, gefährliches Überholen, Vorrangverletzungen und das Missachten von Halt-Zeichen. Bei Geschwindigkeit liegen die Schwellen deutlich niedriger als sonst: mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen. Was dieselben Übertretungen außerhalb der Probezeit kosten und ab wann die Lenkberechtigung entzogen wird, steht bei den Verkehrsstrafen.

Seit 1. Juli 2017 zählt auch das Handy am Steuer dazu - und zwar so, dass bereits ein Organmandat genügt: Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass auch nach dessen Ausstellung eine Nachschulung angeordnet werden kann.

Eine Nachschulung für verkehrsauffällige Probeführerscheinbesitzer umfasst zwölf Kurseinheiten plus eine Fahrprobe im Gegenwert von drei Einheiten. Die Preise sind nicht fix, aber gedeckelt: Die Verordnung erlaubt zwischen 43 und 48 Euro je Gruppen-Kurseinheit, woraus sich rund 645 bis 720 Euro ergeben.

Kommt es während des dritten Verlängerungsjahres zu einem weiteren Verstoß, folgen amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische Untersuchung, im Ergebnis gegebenenfalls der Entzug.

Das Dokument läuft ab, die Berechtigung nicht

Ein Führerschein für die Klassen A und B darf nur für 15 Jahre ausgestellt werden. Daraus wird regelmäßig geschlossen, man verliere danach die Fahrberechtigung. Das Gesetz sagt das Gegenteil, und zwar in zwei Sätzen:

Sofern diese Lenkberechtigungen keinen sonstigen […] Fristen unterliegen, erlischt durch den Ablauf dieser Frist die Berechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht. Das Lenken von Kraftfahrzeugen nach Ablauf der Gültigkeit des Führerscheines stellt keine Übertretung nach § 1 Abs. 3 dar.

Es geht also um die Karte, nicht um die Berechtigung. Anders bei den Klassen C und D: Dort ist die Lenkberechtigung selbst auf fünf Jahre befristet, und die Verlängerung setzt ein ärztliches Gutachten voraus. Die zusätzliche Verkürzung auf zwei Jahre ab dem vollendeten 60. Lebensjahr entfällt mit 1. September 2026.

Diese Verlängerung ist gebührenfrei: Das Gebührengesetz nimmt sie ausdrücklich von den 73 Euro aus, und das Führerscheingesetz befreit die dafür nötigen Schriften und die Ausstellung des neuen Führerscheins von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben. Zu zahlen ist nur ein Kostenbeitrag von 16 Euro.

Für alte Papierführerscheine läuft eine EU-Frist bis 19. Jänner 2033. Alle vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Dokumente bleiben bis dahin gültig, müssen aber spätestens dann umgeschrieben werden - vorausgesetzt, die Daten sind lesbar und die Person auf dem Foto erkennbar. Das Fristende steht nicht im Dokument selbst.

Ein Duplikat bei Verlust kostet 73 Euro. Bis der neue Führerschein da ist, gibt es einen vorläufigen Führerschein für höchstens vier Wochen; er ist nicht verlängerbar und gilt nur in Österreich.

Ausländische Führerscheine

Aus dem EWR ausgestellte Führerscheine werden anerkannt und müssen nicht umgeschrieben werden. Eine Ausnahme betrifft unbefristet ausgestellte EU-Führerscheine: Auch sie sind bis 19. Jänner 2033 umzuschreiben. Bei den Klassen C und D gilt nach einer Wohnsitzverlegung eine Höchstdauer von fünf Jahren.

Aus Drittstaaten darf sechs Monate ab Begründung des Wohnsitzes gefahren werden; auf Antrag kann die Frist um weitere sechs Monate verlängert werden. Danach ist das Lenken eine Verwaltungsübertretung, der Führerschein ist also umzuschreiben. Die Umschreibung kostet 90 Euro. Grundsätzlich ist dabei eine praktische Prüfung abzulegen - ausgenommen sind Führerscheine aus einer Reihe von Staaten, für die entweder alle Klassen oder nur die Klasse B ohne Prüfung anerkannt werden, darunter die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Japan, Kanada, die USA und Australien.

Der internationale Führerschein ist seit 1. September 2026 länger gültig. Davor erlosch er ein Jahr nach der Ausstellung. Seither gilt: ein Jahr für die Ausfertigung nach dem Pariser Übereinkommen und dem Genfer Abkommen, aber drei Jahre für jene nach dem Wiener Übereinkommen. Ausgestellt wird er von den Autofahrerclubs; eine Mitgliedschaft ist dafür nicht nötig, verbilligt ihn aber.

Am selben Tag ist eine größere Novelle des Führerscheingesetzes in Kraft getreten. An den Kosten ändert sie nichts, an der Prüfung schon: Die Sperrfrist nach einem nicht bestandenen Prüfungsteil sank von zwei Wochen auf zwölf Tage, und wer bei der Prüfung unerlaubte technische Unterstützung verwendet, darf sie seither 18 statt neun Monate lang nicht wiederholen. Neu ist außerdem ein Verbot, solche Unterstützung anzubieten oder zu organisieren.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Führerschein B in Österreich?

Behördlich fixiert sind rund 196 Euro: 35 Euro für das ärztliche Gutachten, 11 Euro für die theoretische Prüfung, 60 Euro für die praktische Prüfung und 90 Euro für die Ausstellung des Führerscheins. Die Fahrschulausbildung kommt dazu und ist frei kalkuliert. Die Arbeiterkammer Oberösterreich erhob im Juni 2026 für die Vollausbildung Preise zwischen 1.580 und 2.177 Euro.

Warum kursiert für den Führerschein noch der Betrag von 60,50 Euro?

Weil die Gebühr am 1. Juli 2025 erhöht wurde. Bis dahin kostete die Ausstellung 60,50 Euro, das Duplikat 49,50 Euro. Seither sind es 90 beziehungsweise 73 Euro - eine Anhebung um rund die Hälfte. Rechtsgrundlage ist die Tarifpost 16 des Gebührengesetzes.

Kommen zu den 90 Euro noch Verwaltungsabgaben dazu?

Nein, und das ist ein häufiger Rechenfehler. Das Gebührengesetz befreit die Führerschein-Amtshandlungen ausdrücklich von den Bundesverwaltungsabgaben, und das Ansuchen selbst ist von der Eingabengebühr befreit. Wer 90 Euro plus 21 Euro Eingabengebühr plus 21,80 Euro Verwaltungsabgabe addiert, rechnet um mehr als 40 Euro zu hoch.

Ist der L17-Führerschein günstiger als die normale Ausbildung?

Nein. Zwei unabhängige Erhebungen zeigen das Gegenteil: Die Arbeiterkammer Oberösterreich erhob im Juni 2026 für die Vollausbildung im Schnitt 1.932 Euro und für L17 1.939 Euro; die Arbeiterkammer Salzburg kam im Oktober 2025 auf 2.144 bis 2.240 Euro gegenüber 2.174 bis 2.275 Euro für L17. Dazu kommen bei L17 der Bescheid für die Ausbildungsfahrten und der Treibstoff für 3.000 Kilometer. Am günstigsten ist in beiden Erhebungen die duale Ausbildung.

Muss ich den Führerschein nach 15 Jahren erneuern?

Das Dokument ja, die Berechtigung nicht. Paragraf 17a Führerscheingesetz sagt ausdrücklich, dass durch den Ablauf dieser Frist die Berechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht erlischt - und dass das Lenken mit abgelaufenem Führerschein keine Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz darstellt. Es handelt sich um eine administrative Frist zur Erneuerung der Karte.

Was passiert, wenn ich die Mehrphasenausbildung versäume?

Es läuft eine dreistufige Eskalation. Nach zwölf Monaten verständigt die Behörde und setzt eine Nachfrist von vier Monaten. Wird auch die versäumt, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr und es gibt weitere vier Monate. Wird auch diese Frist versäumt, ist die Lenkberechtigung zu entziehen. Bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen kann auf Antrag eine Ausnahme bewilligt werden.

Bis wann muss ich einen alten Papierführerschein umtauschen?

Bis 19. Jänner 2033. Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis dahin gültig und müssen erst danach in einen aktuellen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden. Eine Besonderheit für Altbesitzer: Wer die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erworben hat, bekommt beim Umtausch zusätzlich die Klasse A mit den Codes 79.03 und 79.04 eingetragen.