Verkehrsstrafen Österreich 2026

Verkehrsstrafen 2026: Bußgeld bei Geschwindigkeitsübertretung, Alkohol, Handy am Steuer, Parkstrafen und Punkte-Vormerksystem in Österreich.

Aktualisiert: 05. April 2026 19 Min. Lesezeit

Strafen nach Deliktart

Zu schnell gefahren, das Handy am Steuer benutzt oder in der Kurzparkzone vergessen, den Schein auszulegen — Verkehrsstrafen können schnell teuer werden. In Österreich sind die Strafen für Verkehrsdelikte in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle relevanten Verkehrsstrafen 2026, vom Organmandat bis zum Führerscheinentzug.

Grundlagen des Verkehrsstrafrechts in Österreich

Organmandat vs. Anzeige

In Österreich gibt es zwei Arten der Bestrafung bei Verkehrsdelikten:

Organmandat (Sofortstrafe):

  • Direkte Bestrafung vor Ort durch einen Polizeibeamten
  • Höchstbetrag: 90 Euro
  • Muss sofort oder innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden
  • Bei Bezahlung kein Eintrag im Strafregister
  • Keine Möglichkeit des Einspruchs nach Bezahlung

Anzeige (Verwaltungsstrafverfahren):

  • Bei schwereren Delikten oder wenn das Organmandat nicht bezahlt wird
  • Strafverfügung per Post
  • Höhere Strafen möglich (je nach Delikt bis zu mehreren tausend Euro)
  • Einspruch innerhalb von zwei Wochen möglich
  • Eintrag im Verwaltungsstrafregister

Anonymverfügung

Eine Anonymverfügung ist eine Strafverfügung, die an den Fahrzeughalter gerichtet wird, wenn der Lenker nicht festgestellt werden kann (z.B. bei Radarfoto). Die Höchstgrenze liegt bei 365 Euro. Wenn die Anonymverfügung nicht bezahlt wird, muss der Halter den Lenker nennen (Lenkererhebung).

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Strafen im Ortsgebiet (50 km/h)

ÜberschreitungStrafeFührerschein
Bis 10 km/h20-50 Euro (Organmandat)Kein Entzug
11-20 km/h30-50 Euro (Organmandat)Kein Entzug
21-30 km/h70-300 Euro (Anzeige)Kein Entzug
31-40 km/h150-800 EuroEntzug ab 2 Wochen
41-50 km/h300-2.180 EuroEntzug ab 6 Wochen
51-60 km/hAb 2.180 EuroEntzug ab 6 Wochen
61-80 km/hAb 2.180 EuroEntzug ab 3 Monate
Über 80 km/hAb 2.180 EuroEntzug ab 6 Monate

Strafen außerhalb des Ortsgebiets (100/130 km/h)

ÜberschreitungStrafeFührerschein
Bis 10 km/h20-50 Euro (Organmandat)Kein Entzug
11-20 km/h30-50 Euro (Organmandat)Kein Entzug
21-30 km/h70-300 Euro (Anzeige)Kein Entzug
31-40 km/h150-600 EuroKein Entzug (Vorwarnung)
41-50 km/h300-1.500 EuroEntzug ab 2 Wochen
51-60 km/hAb 2.180 EuroEntzug ab 6 Wochen
61-80 km/hAb 2.180 EuroEntzug ab 3 Monate
Über 80 km/hAb 2.180 EuroEntzug ab 6 Monate

Radarstrafen und Toleranz

Bei der Geschwindigkeitsmessung wird eine Toleranz abgezogen:

  • Stationäre Radargeräte: 3 % der gemessenen Geschwindigkeit (mindestens 3 km/h) werden abgezogen
  • Laser-Messgeräte: 3 % der gemessenen Geschwindigkeit (mindestens 3 km/h)
  • Section Control (Abschnittsmessung): 3 % Toleranz
  • Nachfahren (Polizeifahrzeug): Höhere Toleranz, abhängig von der Geschwindigkeit

Besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen

  • 30-km/h-Zonen: Häufig in Wohngebieten, Schulzonen
  • IG-L-Beschränkungen: Tempo 100 auf Autobahnen wegen Luftqualität (z.B. A12 Inntal, A1 bei Salzburg)
  • Baustellen: Meist Tempo 60 oder 80, erhöhte Strafen bei Überschreitung
  • Tempo 140 (Teststrecken): Auf bestimmten Autobahnabschnitten erlaubt (wenn beschildert)

Alkohol am Steuer

Promillegrenzen in Österreich

PromillebereichStrafeFührerscheinWeiteres
0,5 bis 0,79300-3.700 EuroKein Entzug (Erstvergehen)Vormerkung
0,8 bis 1,19800-3.700 EuroEntzug ab 1 MonatNachschulung
1,2 bis 1,591.200-4.400 EuroEntzug ab 4 MonateNachschulung
Ab 1,61.600-5.900 EuroEntzug ab 6 MonateVPU plus Nachschulung
Verweigerung des Alkomattests1.600-5.900 EuroEntzug ab 6 MonateVPU plus Nachschulung

VPU = Verkehrspsychologische Untersuchung

Besondere Promillegrenzen

  • Probeführerschein-Besitzer: 0,1 Promille (praktisch null Toleranz)
  • Berufskraftfahrer (LKW, Bus): 0,1 Promille
  • Radfahrer: 0,8 Promille (ab 0,8 Promille Geldstrafe und Führerscheinentzug)
  • E-Scooter: 0,8 Promille (gleichgestellt mit Radfahrern)

Drogenlenken

Das Lenken eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss wird wie Alkohol ab 1,6 Promille behandelt:

  • Geldstrafe: 800-3.700 Euro (Erstdelikt)
  • Führerscheinentzug: mindestens 1 Monat
  • Amtsärztliche Untersuchung und/oder Drogenscreening
  • Bei Wiederholung: deutlich höhere Strafen und längerer Entzug

Handy am Steuer

Regelung

Das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist verboten (Paragraph 102 Abs. 3 KFG). Ebenso verboten ist die Bedienung eines Smartphones (Tippen, Wischen, Navigieren) ohne geeignete Halterung.

Strafen

VergehenOrganmandatAnzeige
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung50 Eurobis 726 Euro
SMS/WhatsApp tippen am Steuer50 Eurobis 726 Euro
Smartphone bedienen ohne Halterung50 Eurobis 726 Euro

Bei einer Anzeige (z.B. bei gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) kann die Strafe erheblich höher ausfallen. Ein Eintrag im Vormerksystem ist möglich.

Parkstrafen

Kurzparkzonen

Die Strafen für Parkvergehen variieren nach Gemeinde:

Wien:

  • Kurzparkzone ohne gültigen Schein: 36 Euro (Organmandat), bis 365 Euro (Anzeige)
  • Zeitüberschreitung: 36 Euro (Organmandat)
  • Parken auf Taxistandplatz: bis 365 Euro
  • Parken auf Behindertenparkplatz: bis 726 Euro
  • Abschleppkosten: ca. 260 Euro

Andere Landeshauptstädte:

  • Ähnliche Sätze wie Wien, teils etwas niedriger
  • Graz: Organmandat ca. 35 Euro
  • Linz: Organmandat ca. 36 Euro
  • Salzburg: Organmandat ca. 36 Euro
  • Innsbruck: Organmandat ca. 30 Euro

Halten und Parken — Unterschied

  • Halten: Anhalten des Fahrzeugs bis zu 10 Minuten (Lenker bleibt im oder beim Fahrzeug)
  • Parken: Abstellen des Fahrzeugs für längere Zeit (Lenker verlässt das Fahrzeug)

Ein Halteverbot gilt für beide Situationen. Ein Parkverbot erlaubt kurzes Halten bis zu 10 Minuten.

Abschleppen

Ein Fahrzeug kann abgeschleppt werden, wenn es:

  • Den Verkehr behindert
  • Auf einem Behindertenparkplatz steht (ohne Berechtigung)
  • In einer Feuerwehrzufahrt steht
  • Auf einem Geh- oder Radweg steht
  • Im absoluten Halteverbot steht und den Verkehr behindert

Die Kosten für das Abschleppen (ca. 260 Euro) und die Verwahrung werden dem Fahrzeughalter verrechnet.

Das Vormerksystem (Punkteführerschein)

Funktionsweise

Österreich hat seit 2005 ein Vormerksystem für bestimmte schwere Verkehrsdelikte. Im Volksmund wird es auch “Punkteführerschein” genannt, obwohl es keine Punkte im eigentlichen Sinn gibt.

Vormerkdelikte

Folgende Delikte werden im Vormerksystem erfasst:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung über 40 km/h (im Ortsgebiet über 30 km/h)
  • Alkohol von 0,5 bis 0,79 Promille
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
  • Vorrangverletzung mit Gefährdung
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Überholen trotz Überholverbot mit Gefährdung
  • Nichtbeachten eines Stoppschildes mit Gefährdung

Konsequenzen

Erste Vormerkung:

  • Eintragung im Register
  • Verwarnung
  • Die Vormerkung bleibt zwei Jahre bestehen

Zweite Vormerkung (innerhalb von zwei Jahren):

  • Besondere Maßnahme: Nachschulung, Perfektionsfahrt oder Erste-Hilfe-Kurs (je nach Delikt)
  • Kosten: ca. 400-600 Euro

Dritte Vormerkung (innerhalb von zwei Jahren nach der zweiten):

  • Führerscheinentzug für mindestens drei Monate
  • Nachschulung verpflichtend
  • Verkehrspsychologische Untersuchung möglich

Tilgung

Vormerkungen werden nach zwei Jahren getilgt, sofern in dieser Zeit kein weiteres Vormerkdelikt begangen wird. Die Zweijahresfrist beginnt mit dem Datum des Delikts (nicht der Bestrafung).

Weitere wichtige Verkehrsstrafen

Gurt nicht angelegt

VergehenStrafe
Lenker ohne Gurt35 Euro (Organmandat), bis 726 Euro (Anzeige)
Beifahrer ohne Gurt35 Euro (Organmandat)
Kind nicht gesichert35 Euro (Organmandat), bis 5.000 Euro (Anzeige)

Rotlicht-Verstöße

VergehenStrafe
Rote Ampel überfahren (ohne Gefährdung)70 Euro (Organmandat), bis 726 Euro
Rote Ampel überfahren (mit Gefährdung)Bis 2.180 Euro, Vormerkung

Vorrangverletzung

VergehenStrafe
Vorrang nicht beachtet (ohne Gefährdung)50 Euro (Organmandat)
Vorrang nicht beachtet (mit Gefährdung)Bis 726 Euro, Vormerkung
Vorrang nicht beachtet (mit Unfall)Bis 2.180 Euro

Fahrerflucht (Unfallflucht)

Fahrerflucht ist ein schweres Delikt:

  • Geldstrafe: Bis 2.180 Euro
  • Führerscheinentzug: Ab einem Monat
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Bei Personenschaden Freiheitsstrafe möglich
  • Versicherungsregress: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Lenker in Regress nehmen

Fahren ohne Führerschein

VergehenStrafe
Fahren ohne Führerschein (nie besessen)Bis 2.180 Euro
Fahren trotz Führerscheinentzug363-2.180 Euro plus Verlängerung des Entzugs
Führerschein nicht mitgeführt36 Euro (Organmandat)

Strafen für Radfahrer und E-Scooter

Radfahrer

VergehenStrafe
Rote Ampel überfahrenBis 726 Euro
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung50 Euro (Organmandat)
Fahren auf dem GehsteigBis 726 Euro
Alkohol ab 0,8 Promille800-3.700 Euro
Keine Beleuchtung bei DunkelheitBis 726 Euro

E-Scooter

E-Scooter sind Fahrrädern gleichgestellt. Die Strafen sind identisch. Zusätzlich gilt:

  • Maximalgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Mindestalter: 12 Jahre (mit Radfahrprüfung)
  • Gehsteig-Verbot
  • Keine zwei Personen auf einem E-Scooter

Einspruch gegen Verkehrsstrafen

Einspruch gegen Organmandat

Nach Bezahlung eines Organmandats ist kein Einspruch mehr möglich. Wenn Sie mit der Strafe nicht einverstanden sind, zahlen Sie das Organmandat nicht. Die Behörde wird dann eine Anzeige erstatten, gegen die Sie Einspruch erheben können.

Einspruch gegen Strafverfügung

Gegen eine Strafverfügung (Anonymverfügung oder Strafverfügung nach Anzeige) können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch muss schriftlich bei der ausstellenden Behörde eingereicht werden.

Beschwerde an das Verwaltungsgericht

Gegen den Bescheid der Verwaltungsbehörde kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht erhoben werden. In manchen Fällen wird die Strafe reduziert oder aufgehoben.

Tipps zum Umgang mit Verkehrsstrafen

Tipp 1: Ruhe bewahren

Bei einer Kontrolle bleiben Sie ruhig und kooperativ. Aggressive oder unkooperatives Verhalten kann zu einer Verschärfung der Situation führen.

Tipp 2: Fristen beachten

Beachten Sie die Einspruchsfristen genau. Nach Ablauf der Frist ist ein Einspruch nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Tipp 3: Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtschutz übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht bei Einsprüchen gegen Verkehrsstrafen.

Tipp 4: Verkehrsstrafenregister prüfen

Sie können Ihr Verkehrsstrafenregister bei der Behörde einsehen. So wissen Sie, ob und welche Vormerkungen bestehen.

Tipp 5: Dashcam als Beweismittel

In Österreich ist die Verwendung von Dashcams eingeschränkt (Datenschutz). Aufnahmen können als Beweismittel verwendet werden, aber die permanente Aufnahme ist umstritten. Informieren Sie sich über die aktuelle Rechtslage.

Verkehrsstrafen und Versicherung

Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung

Schwere Verkehrsdelikte können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung haben:

  • Bonusstufen-Rückfall: Bei einem Unfall durch eigenes Verschulden (z.B. Geschwindigkeitsübertretung) verlieren Sie Bonusstufen, was die Prämie erhöht
  • Alkohol am Steuer: Die Versicherung kann Regressansprüche stellen — Sie müssen den Schaden (teilweise) selbst tragen (Regress bis zu ca. 11.000 Euro bei Haftpflicht)
  • Fahrerflucht: Die Versicherung kann den vollen Regress nehmen — Sie haften für den gesamten Schaden
  • Führerscheinentzug: Während des Entzugs ruht die Versicherung, die Prämie läuft aber weiter

Verkehrsstrafen und Steuer

Verkehrsstrafen (Organmandate, Strafverfügungen, Führerscheinentzugs-Kosten) sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe absetzbar, auch wenn sie auf einer Dienstfahrt verhängt wurden. Ausnahme: Parkgebühren (nicht Parkstrafen) sind als Betriebsausgabe absetzbar.

Verkehrssicherheit — Prävention statt Strafe

Defensive Fahrweise

Die beste Strategie gegen Verkehrsstrafen ist eine vorausschauende und defensive Fahrweise:

  • Halten Sie die Geschwindigkeitslimits ein — auch wenn es manchmal schwerfällt
  • Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand
  • Verzichten Sie auf das Handy am Steuer
  • Fahren Sie nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Passen Sie die Geschwindigkeit an die Witterungsverhältnisse an
  • Machen Sie regelmäßige Pausen bei langen Fahrten

Fahrsicherheitstrainings

Der ÖAMTC und der ARBÖ bieten Fahrsicherheitstrainings an, die nicht nur die Fahrkompetenz verbessern, sondern auch das Unfallrisiko deutlich senken. Einige Versicherungen gewähren nach Absolvierung eines Fahrsicherheitstrainings einen Prämienrabatt.

Assistenzsysteme nutzen

Moderne Fahrzeuge verfügen über zahlreiche Assistenzsysteme, die helfen, Verkehrsstrafen zu vermeiden:

  • Tempomat und Geschwindigkeitsbegrenzer: Verhindern unbeabsichtigte Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Verkehrszeichenerkennung: Erkennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und warnt den Fahrer
  • Müdigkeitserkennung: Warnt bei nachlassender Aufmerksamkeit
  • Spurhalteassistent: Verhindert unbeabsichtigtes Verlassen der Fahrspur
  • Notbremsassistent: Kann Auffahrunfälle vermeiden oder abmildern

Das österreichische Verkehrsstrafrecht ist umfangreich und die Strafen können erheblich sein — von 20 Euro Organmandat bis zu fast 6.000 Euro für schwere Alkoholdelikte. Der Führerscheinentzug droht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h und bei Alkohol ab 0,8 Promille. Das Vormerksystem erfasst bestimmte Delikte und kann bei wiederholten Verstößen innerhalb von zwei Jahren zum Führerscheinentzug führen. Achten Sie auf die Einhaltung der Verkehrsregeln — die Kosten und Konsequenzen eines Verstoßes überwiegen jede vermeintliche Zeitersparnis bei weitem.

Anhang: Wichtige Kontakte und Rechtsbehelfe

Behörden und Anlaufstellen

StelleZuständigkeitKontakt
Bezirkshauptmannschaft / MagistratVerwaltungsstrafverfahrenZuständige BH des Tatorts
LandesverwaltungsgerichtBeschwerde gegen StrafbescheideLVwG des jeweiligen Bundeslandes
ÖAMTC RechtsberatungVerkehrsrechtsberatung für Mitgliederoeamtc.at
ARBÖ RechtsberatungVerkehrsrechtsberatung für Mitgliederarboe.at
FührerscheinstelleFührerscheinentzug und -wiedererteilungZuständige BH des Wohnsitzes

Fristen bei Verkehrsstrafen

  • Organmandat bezahlen: 2 Wochen ab Ausstellung
  • Anonymverfügung bezahlen: 4 Wochen ab Zustellung
  • Einspruch gegen Strafverfügung: 2 Wochen ab Zustellung
  • Beschwerde an Verwaltungsgericht: 4 Wochen ab Zustellung des Bescheids
  • Verjährungsfrist: 1 Jahr ab Tatbegehung (Verfolgungsverjährung), 3 Jahre (Strafbarkeitsverjährung)

Kosten für Nachschulung und VPU

Bei Führerscheinentzug wegen Alkohol oder anderen schweren Delikten kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu:

  • Nachschulung (10 Stunden): ca. 450-600 Euro
  • Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU): ca. 360-500 Euro
  • Amtsärztliche Untersuchung: ca. 50-100 Euro (Gebühr der BH)
  • Alkolock (bei Wiederholungstätern): Einbau ca. 1.500 Euro plus monatliche Wartung ca. 100 Euro

Gesamtkosten bei schweren Delikten

Ein Alkoholdelikt mit 1,6 Promille kann schnell über 5.000 Euro kosten:

  • Geldstrafe: 1.600-5.900 Euro
  • Nachschulung: ca. 500 Euro
  • VPU: ca. 400 Euro
  • Amtsärztliche Untersuchung: ca. 75 Euro
  • Taxikosten während des Entzugs (6 Monate): ca. 1.500 Euro
  • Höhere Versicherungsprämie in den Folgejahren: ca. 500-1.000 Euro

Die Gesamtbelastung kann leicht 5.000 bis 10.000 Euro übersteigen — eine teure Konsequenz, die durch verantwortungsvolles Verhalten vollständig vermeidbar wäre.

Aktuelle Entwicklungen im Verkehrsstrafrecht 2026

Das österreichische Verkehrsstrafrecht wird laufend weiterentwickelt. Aktuelle Schwerpunkte sind:

Verschärfung der Handy-Strafen: Angesichts der steigenden Unfallzahlen durch Ablenkung am Steuer werden die Strafen für Handy-Nutzung am Steuer voraussichtlich weiter verschärft. Diskutiert wird ein Organmandat von 100 Euro statt bisher 50 Euro.

E-Scooter-Regelungen: Die zunehmende Verbreitung von E-Scootern führt zu neuen Herausforderungen im Straßenverkehr. Verschärfte Regeln für Alkohol am E-Scooter, Abstellflächen und Geschwindigkeit sind in Diskussion.

Section Control: Der Ausbau der Abschnittsgeschwindigkeitsmessung (Section Control) schreitet voran. Dieses System misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen Streckenabschnitt und ist wesentlich schwerer zu “überlisten” als einzelne Radargeräte.

Digitaler Führerschein: Österreich arbeitet an der Einführung des digitalen Führerscheins als App. Dies soll die Kontrolle vereinfachen und die Verwaltung des Vormerksystems digitalisieren.

EU-weite Strafenverfolgung: Die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsstrafen innerhalb der EU wird weiter verbessert. Unbezahlte Strafen aus dem Ausland können in Zukunft noch einfacher vollstreckt werden. Österreichische Autofahrer, die im Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen, können die Strafen nicht einfach ignorieren.

Führerschein-Wiedererteilung

Nach einem Führerscheinentzug muss der Führerschein bei der Behörde neu beantragt werden. Je nach Grund des Entzugs sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Nachschulung: 10-stündiger Kurs bei einem zugelassenen Veranstalter (Kosten ca. 450-600 Euro)
  • Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU): Bei schweren Alkoholdelikten oder Wiederholungstätern (Kosten ca. 360-500 Euro)
  • Amtsärztliche Untersuchung: Bestätigung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen
  • Alkolock-Programm: Bei wiederholten Alkoholdelikten kann die Behörde den Einbau eines Alkolock-Geräts anordnen, das vor dem Starten einen Atemalkoholtest erfordert

Die Wiedererteilung des Führerscheins kann erst nach Ablauf der Entzugsdauer und nach Erfüllung aller Auflagen beantragt werden. Planen Sie genügend Zeit für die Terminvereinbarung bei Nachschulung und VPU ein, da die Wartezeiten mehrere Wochen betragen können.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich?

Die Strafe hängt von der Überschreitung ab: Bis 20 km/h im Ortsgebiet: Organmandat bis 50 Euro. 20-30 km/h: Anzeige, 70-300 Euro. 30-40 km/h: 150-800 Euro plus möglicher Führerscheinentzug. Über 40 km/h: 300-2.180 Euro plus Führerscheinentzug. Über 50 km/h im Ortsgebiet: ab 2.180 Euro plus mindestens 6 Wochen Führerscheinentzug.

Was kostet Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung?

Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kostet als Organmandat 50 Euro. Bei einer Anzeige (z.B. bei gefährlicher Situation) können bis zu 726 Euro verhängt werden. Auch das Bedienen eines Smartphones (WhatsApp, Navigation) ohne Halterung ist strafbar.

Ab welchem Alkoholwert droht ein Führerscheinentzug?

Ab 0,8 Promille droht ein Führerscheinentzug von mindestens einem Monat. Ab 1,2 Promille mindestens vier Monate plus Nachschulung. Ab 1,6 Promille mindestens sechs Monate plus verkehrspsychologische Untersuchung und Nachschulung. Für Probeführerscheinbesitzer gilt die 0,1-Promille-Grenze.

Was ist das Vormerksystem (Punkteführerschein) in Österreich?

Das Vormerksystem erfasst bestimmte schwere Verkehrsdelikte. Bei der zweiten Eintragung innerhalb von zwei Jahren ist eine besondere Maßnahme (Nachschulung etc.) vorgeschrieben. Bei der dritten Eintragung wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Es handelt sich nicht um ein klassisches Punktesystem, sondern um ein Vormerksystem.

Was kostet Falschparken in Österreich?

Parkstrafen variieren nach Gemeinde: In Wien beträgt das Organmandat für Kurzparkzonen-Vergehen 36 Euro, bei Anzeige bis zu 365 Euro. In anderen Städten sind die Sätze ähnlich. Parken auf Behindertenparkplätzen kann bis zu 726 Euro kosten. Abschleppen wird zusätzlich berechnet (ca. 260 Euro).

Was ist ein Organmandat und wann gibt es eine Anzeige?

Ein Organmandat ist eine vereinfachte Strafverfügung, die direkt vor Ort von einem Polizeibeamten ausgestellt wird (Höchstbetrag: 90 Euro). Wenn der Betrag nicht sofort bezahlt wird oder die Strafe höher als 90 Euro ist, erfolgt eine Anzeige. Bei einer Anzeige wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Droht mir ein Führerscheinentzug bei zu schnellem Fahren?

Ja, ab einer Überschreitung von 40 km/h außerorts (oder 30 km/h im Ortsgebiet) droht ein Führerscheinentzug von mindestens 2 Wochen. Bei über 50 km/h im Ortsgebiet oder 60 km/h außerorts: mindestens 6 Wochen. Bei über 80 km/h Überschreitung: mindestens 6 Monate.

Gelten in Österreich andere Strafen für ausländische Lenker?

Nein, die Strafen gelten für alle Lenker gleichermaßen, unabhängig von der Nationalität. Ausländische Lenker müssen Organmandate sofort bezahlen, da sonst eine Sicherheitsleistung verlangt werden kann. Unbezahlte Strafen können über EU-weite Vollstreckungsabkommen eingetrieben werden.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.