Basiskonto Österreich 2026: Gesetzlicher Anspruch
Basiskonto Österreich 2026: Gesetzlicher Anspruch auf Zahlungskonto für alle. Voraussetzungen, Gebühren, Anbieter. Jetzt Basiskonto eröffnen!
Basiskonto in Österreich 2026: Gesetzlicher Anspruch auf ein Konto
Ein Girokonto ist im modernen Wirtschaftsleben unverzichtbar. Ohne Konto kann man kein Gehalt empfangen, keine Miete zahlen, keine Sozialleistungen beziehen und keine Einkäufe online tätigen. Dennoch bekamen früher bestimmte Personengruppen — Obdachlose, Asylwerber, Menschen mit negativer Bonität — nicht ohne weiteres ein Konto. Dieser Missstand wurde mit dem Basiskontogesetz 2016 beendet: Seitdem hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch auf ein Basiskonto.
Was ist ein Basiskonto?
Das Basiskonto — auch Bürgerkonto, Guthabenkonto oder Jedermann-Konto genannt — ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, auf das jede Person mit legalem Aufenthalt in der EU einen gesetzlichen Anspruch hat. Es ist das Ergebnis einer EU-Richtlinie (Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU), die in Österreich mit dem Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) umgesetzt wurde. Das Gesetz trat am 18. September 2016 in Kraft und verpflichtet alle Banken, die im österreichischen Markt Zahlungskonten für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, auch ein Basiskonto bereitzustellen.
Zweck des Basiskontos
Der Zweck des Basiskontos ist die finanzielle Teilhabe aller Menschen am Wirtschafts- und Gesellschaftsleben. Ohne Konto ist man faktisch vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen, was in einer zunehmend digitalisierten Welt immer problematischer wird. Das Basiskonto soll sicherstellen, dass niemand aufgrund seiner sozialen, wirtschaftlichen oder persönlichen Situation vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen wird — unabhängig von Einkommen, Bonität, Beschäftigungsstatus oder Wohnsituation.
Abgrenzung zum regulären Girokonto
Das Basiskonto unterscheidet sich vom regulären Girokonto in einem wichtigen Punkt: Es verzichtet auf den Dispositionsrahmen. Das bedeutet: Sie können das Konto ausschließlich im Haben führen, eine Überziehung ist nicht möglich. Diese Beschränkung ist bewusst gewählt, um Überschuldung zu vermeiden. In allen anderen Aspekten ist das Basiskonto funktional einem normalen Girokonto gleichwertig: Sie empfangen Zahlungen, tätigen Überweisungen, verwalten Daueraufträge und Lastschriften, bezahlen mit einer Debit- oder Bankomatkarte und nutzen Online-Banking.
Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Der Anspruch auf ein Basiskonto ist weit gefasst. Grundsätzlich kann jede natürliche Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU ein Basiskonto verlangen.
Rechtmäßiger Aufenthalt
“Rechtmäßiger Aufenthalt” bedeutet, dass Sie legal in einem EU-Mitgliedstaat leben. Das trifft auf österreichische Staatsbürger selbstverständlich zu, aber auch auf EU-Bürger anderer Nationalität, Drittstaatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel, Asylwerber während des Asylverfahrens, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit humanitärem Aufenthalt sowie Obdachlose (die zwar keinen festen Wohnsitz haben, aber in Österreich leben).
Erstkonto-Ausnahme
Das Basiskonto kann allerdings nicht verlangt werden, wenn Sie bereits ein anderes Zahlungskonto bei einer österreichischen Bank besitzen, das die Grundfunktionen abdeckt. Dies soll verhindern, dass Kunden mehrere Basiskonten eröffnen und die Banken damit überlasten. Wer bereits ein Konto hat und nicht damit zufrieden ist, muss die reguläre Kontowechselprozedur durchlaufen.
Besondere Zielgruppen
Das Basiskonto ist besonders wichtig für Personen in schwierigen Lebenssituationen: Menschen mit negativer KSV-Auskunft, die von anderen Banken keinen Kredit oder kein reguläres Girokonto bekommen, Obdachlose, die keine feste Wohnadresse haben (als Zustelladresse kann eine Sozialeinrichtung angegeben werden), Asylwerber und Flüchtlinge, die erst kürzlich nach Österreich gekommen sind, sowie Menschen in persönlichen Krisen (Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit), die sich finanziell reorganisieren müssen.
Welche Leistungen sind enthalten?
Das Basiskonto umfasst gesetzlich definierte Grundleistungen. Diese sind nicht optional, sondern müssen von jeder Bank angeboten werden, die im österreichischen Markt Verbraucherkonten führt.
Grundfunktionen
Zu den Grundfunktionen eines Basiskontos gehören: die Eröffnung und Führung des Kontos, Ein- und Auszahlungen in bar (am Schalter oder Automaten), das Ausführen von SEPA-Überweisungen (sowohl Standard- als auch SEPA-Instant-Überweisungen), das Einrichten und Verwalten von Daueraufträgen, die Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit), Zahlungen mit einer Debitkarte im In- und Ausland sowie der Zugriff auf Online-Banking und Mobile-Banking.
Was nicht enthalten ist
Nicht im Basiskonto enthalten sind Dispositionskredite, Kreditkarten mit Kreditrahmen (Prepaid-Karten sind jedoch möglich), Wertpapierdepots, Bausparverträge oder andere Produkte, die über die reine Zahlungsabwicklung hinausgehen. Wer solche Zusatzleistungen wünscht, kann sie separat beantragen, muss aber die jeweiligen Bonitätsanforderungen erfüllen.
Was darf das Basiskonto kosten?
Eine der zentralen Bestimmungen des VZKG betrifft die Gebühren. Die Kosten für ein Basiskonto dürfen nicht beliebig hoch sein, sondern müssen “angemessen” sein. In der Praxis hat sich in Österreich ein klares Gebührenspektrum etabliert.
Typische Gebühren 2026
Die jährlichen Gebühren für ein Basiskonto liegen in Österreich 2026 meist zwischen 40 und 100 Euro. Einige Banken verrechnen eine niedrige monatliche Grundgebühr zwischen 3 und 8 Euro, andere verrechnen Buchungsposten pro Transaktion. Das Entgeltinformationsdokument, das jede Bank gemäß VZKG bereitstellen muss, enthält die genaue Kostenstruktur in standardisierter Form und ermöglicht einen einfachen Vergleich.
Sonderkonditionen für vulnerable Gruppen
Einige Banken bieten reduzierte oder kostenlose Basiskonten für bestimmte Zielgruppen an: Bezieher der Mindestsicherung, Arbeitslose, Asylwerber oder Sozialhilfeempfänger können bei manchen Instituten das Basiskonto zu erheblich reduzierten Konditionen oder sogar kostenlos führen. Dies ist allerdings keine gesetzliche Pflicht, sondern Ergebnis freiwilliger Initiativen einzelner Banken.
Vergleich zu regulären Konten
Ein Basiskonto ist nicht automatisch billiger als ein reguläres Girokonto. Bei vielen Direktbanken und Neobanken sind die regulären Girokonten sogar günstiger als die Basiskonten der Filialbanken. Wer kein Problem mit der Bonität oder anderen Ausschlusskriterien hat, sollte daher zunächst ein reguläres Girokonto anstreben und das Basiskonto als Rückfalloption betrachten.
Welche Banken bieten das Basiskonto an?
Alle österreichischen Banken, die auch reguläre Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto im Sortiment zu haben.
Großbanken
Die Erste Bank und ihre Sparkassen, die Raiffeisen-Gruppe, die Bank Austria (UniCredit), die BAWAG P.S.K., die Volksbanken und die Hypo-Banken bieten alle Basiskonten an. Die Konditionen variieren, sind aber durch das VZKG im akzeptablen Rahmen. Die Eröffnung erfolgt meist persönlich in der Filiale, einige Banken ermöglichen mittlerweile auch die Online-Eröffnung.
Direktbanken und Neobanken
Direktbanken wie DADAT, Easybank und Hello Bank sowie europäische Neobanken wie N26 oder Revolut bieten ebenfalls Basiskonten — teilweise explizit als solche, teilweise sind ihre Standard-Kontomodelle ohnehin so niedrigpreisig, dass sie faktisch die Funktion eines Basiskontos erfüllen. Der Vorteil dieser Anbieter: Die Eröffnung ist rein digital, auch bei negativer KSV-Auskunft sind die Hürden oft niedriger.
BAWAG und das Postpartnernetz
Die BAWAG P.S.K. ist aufgrund ihres dichten Postpartnernetzes für viele Menschen besonders attraktiv, die auf Bareinzahlungen oder persönlichen Service angewiesen sind. Das Basiskonto kann bei allen BAWAG P.S.K. -Filialen und bei Postpartnern bedient werden.
So eröffnen Sie ein Basiskonto
Die Eröffnung eines Basiskontos funktioniert in Österreich nach einem klaren Prozess, der im VZKG festgelegt ist.
Antragstellung
Sie können das Basiskonto schriftlich, persönlich oder online bei jeder Bank beantragen, die Verbraucherkonten im österreichischen Markt anbietet. Die Bank ist verpflichtet, den Antrag entgegenzunehmen und innerhalb von zehn Geschäftstagen zu bearbeiten.
Unterlagen
Für die Eröffnung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, bei Asylwerbern Aufenthaltsberechtigungskarte oder Karte für subsidiär Schutzberechtigte) und bei Bedarf einen Meldenachweis oder eine andere Form der Aufenthaltsbestätigung. Wer obdachlos ist, kann eine Bestätigung einer Sozialeinrichtung oder einer anderen Organisation (z.B. Caritas, Volkshilfe) als Zustelladresse angeben.
Entscheidung der Bank
Die Bank entscheidet innerhalb von zehn Geschäftstagen über den Antrag. Sie darf die Eröffnung nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen ablehnen. Im Falle einer Ablehnung muss sie diese schriftlich begründen und auf das Beschwerderecht hinweisen.
Beschwerderecht
Wenn Sie der Meinung sind, Ihr Antrag wurde zu Unrecht abgelehnt, können Sie sich an die Finanzmarktaufsicht (FMA) oder an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft wenden. Die FMA prüft Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen Banken und kann im Einzelfall tätig werden.
Gründe für eine Ablehnung
Obwohl der Anspruch auf ein Basiskonto sehr weit gefasst ist, gibt es einige wenige Ausnahmefälle, in denen die Bank den Antrag ablehnen darf.
Frühere Betrugs- oder Straftaten
Wenn Sie in der Vergangenheit wegen schwerwiegender Straftaten (insbesondere Wirtschafts- oder Finanzdelikte) verurteilt wurden und dies die Gefahr eines erneuten Missbrauchs des Kontos begründet, darf die Bank den Antrag ablehnen.
Geldwäscherechtliche Bedenken
Banken unterliegen dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und sind verpflichtet, Kontoeröffnungen zu verweigern, wenn ein begründeter Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Dies ist allerdings ein seltener Ausnahmefall.
Sanktionslisten
Personen, die auf internationalen Sanktionslisten geführt werden, können kein Konto eröffnen — auch kein Basiskonto.
Weitere Konten
Wie bereits erwähnt: Wer bereits ein vergleichbares Konto bei einer österreichischen Bank hat, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf ein Basiskonto.
Rechte und Pflichten beim Basiskonto
Als Inhaber eines Basiskontos haben Sie dieselben Rechte wie andere Bankkunden. Gleichzeitig sind auch bestimmte Pflichten zu beachten.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Führung des Kontos zu angemessenen Gebühren, auf vollständige Nutzung der Grundfunktionen, auf transparente Information über alle Kosten und auf das Recht, das Konto jederzeit zu kündigen und zu einer anderen Bank zu wechseln. Die Bank darf Ihnen das Konto nur aus bestimmten, gesetzlich definierten Gründen kündigen (beispielsweise bei Betrug oder längerer Nichtnutzung).
Ihre Pflichten
Sie sind verpflichtet, die Bank wahrheitsgemäß über Ihre persönlichen Daten zu informieren und Änderungen (Umzug, Namensänderung) zeitnah mitzuteilen. Außerdem müssen Sie das Konto im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regeln nutzen — Missbrauch für kriminelle Zwecke kann zur Kündigung führen. Die Gebühren müssen fristgerecht bezahlt werden.
Vom Basiskonto zum regulären Konto wechseln
Ein Basiskonto ist oft eine temporäre Lösung. Wer seine finanzielle Situation stabilisiert hat und wieder ein reguläres Girokonto führen möchte, kann jederzeit wechseln.
Voraussetzungen für ein reguläres Konto
Für ein reguläres Girokonto gelten die üblichen Voraussetzungen: Volljährigkeit, Wohnsitz in Österreich, Identitätsnachweis und positive Bonität. Wer früher eine negative KSV-Auskunft hatte, sollte diese zunächst prüfen — oft sind negative Einträge nach Ablauf der Speicherfrist (meist drei bis sieben Jahre) automatisch gelöscht.
Der Wechsel
Sie eröffnen das neue Girokonto bei der Bank Ihrer Wahl und nutzen den gesetzlich garantierten Kontowechselservice, um alle Daueraufträge und Lastschriftmandate auf das neue Konto zu übertragen. Der Service ist kostenfrei und muss innerhalb von zwölf Geschäftstagen abgeschlossen sein.
Dispositionsrahmen beantragen
Nach einiger Zeit regelmäßiger Kontoführung auf dem neuen regulären Girokonto können Sie einen Dispositionsrahmen beantragen. Die Bank wird die aktuelle Bonität und Ihre Einkommenssituation prüfen. Bei positivem Ergebnis wird ein Rahmen eingeräumt, der typischerweise dem ein- bis dreifachen Monatsgehalt entspricht.
Kreditkarte und Basiskonto
Zu einem Basiskonto gehört standardmäßig keine Kreditkarte mit Kreditrahmen. Das ergibt sich aus dem Verbot des Dispositionsrahmens. Allerdings haben Basiskonto-Inhaber die Möglichkeit, eine Prepaid-Kreditkarte oder eine Debit-Mastercard/Debit-Visa zu nutzen. Diese Karten erfordern keine Bonitätsprüfung und können in Verbindung mit dem Basiskonto oder separat beantragt werden. Sie bieten zwar weniger Funktionen als klassische Kreditkarten, decken aber die wichtigsten Anwendungsbereiche (Online-Shopping, Reservierungen) ab.
Das Basiskonto in der Praxis
In der Praxis läuft das Basiskonto wie ein reguläres Girokonto. Gehalt, Sozialleistungen, Pension, Familienbeihilfe und andere Eingänge werden auf das Konto überwiesen. Die Miete, der Strom, Versicherungen und andere laufende Zahlungen werden vom Konto abgebucht. Einkäufe im stationären Handel und online können mit der Debitkarte bezahlt werden. Die einzige Einschränkung gegenüber einem regulären Girokonto ist die fehlende Überziehungsmöglichkeit — das bedeutet: Sie müssen darauf achten, dass das Konto immer ausreichend gedeckt ist, bevor Lastschriften oder Daueraufträge abgebucht werden.
Tipps für die Kontoführung
Wer ein Basiskonto führt, sollte einige Grundregeln beachten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Richten Sie eine Übersicht über alle monatlichen Ausgaben ein (Miete, Strom, Versicherungen, Abonnements) und stellen Sie sicher, dass der Eingang auf dem Konto immer rechtzeitig vor den Abbuchungen erfolgt. Nutzen Sie die Möglichkeit, wichtige Zahlungen durch Daueraufträge zu automatisieren, damit sie nicht vergessen werden. Prüfen Sie regelmäßig den Kontostand — die meisten Banken bieten kostenlose Benachrichtigungen per SMS oder App bei wichtigen Transaktionen. Halten Sie nach Möglichkeit einen kleinen Puffer auf dem Konto, um unvorhergesehene Ausgaben decken zu können.
Statistik: Wie häufig wird das Basiskonto genutzt?
Seit der Einführung des Basiskontos in Österreich 2016 hat sich die Nutzung kontinuierlich entwickelt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlicht regelmäßig Daten zur Umsetzung des VZKG. 2026 liegen in Österreich mehrere zehntausend Basiskonten, Tendenz steigend. Besonders stark wird das Basiskonto von Asylwerbern und Flüchtlingen genutzt, die nach ihrer Ankunft in Österreich erstmals ein Bankkonto eröffnen. Auch Menschen in wirtschaftlichen Krisen — Arbeitslose, Verschuldete, Menschen nach Scheidungen — greifen häufig auf das Basiskonto zurück.
Die Zahl der abgelehnten Anträge ist laut FMA gering. Meistens werden Anträge nicht formal abgelehnt, sondern scheitern an fehlenden Unterlagen oder an der Möglichkeit, bereits ein anderes Konto zu haben. Wer sich in solcher Lage wiederfindet, sollte die Unterstützung einer Beratungsstelle suchen, um die formalen Hürden zu überwinden.
Internationaler Vergleich: Basiskonten in der EU
Das österreichische Basiskonto ist Teil einer EU-weiten Regelung, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, vergleichbare Angebote bereitzustellen. In Deutschland heißt das Pendant “Basiskonto” oder “Jedermann-Konto”. In Frankreich gibt es das “Droit au compte”. In Italien existiert das “Conto di base”. Die Grundprinzipien sind überall ähnlich, die konkreten Ausgestaltungen variieren leicht.
Für EU-Bürger bedeutet das: Wer innerhalb der EU umzieht, hat überall Anspruch auf ein Basiskonto. Ein österreichischer Auswanderer, der nach Spanien zieht, kann dort ebenso ein Basiskonto beantragen wie ein italienischer Zuwanderer in Wien.
Umgang mit Schulden und Beratungsstellen
Das Basiskonto ist oft ein Rettungsanker für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten. Wer verschuldet ist oder den Überblick über seine Finanzen verloren hat, findet in Österreich kostenlose und kompetente Unterstützung bei mehreren Beratungsstellen.
Schuldenberatungen: In jedem Bundesland gibt es eine staatlich anerkannte Schuldenberatung (Dachverband: ASB — Schuldenberatungen GmbH). Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Die Berater helfen bei der Analyse der finanziellen Situation, verhandeln mit Gläubigern und bereiten gegebenenfalls ein Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) vor.
Caritas und Diakonie: Die kirchlichen Sozialeinrichtungen bieten in vielen Regionen Sozial- und Finanzberatung an, oft mit Schwerpunkt auf Menschen in besonders prekären Lebenssituationen.
Volkshilfe: Die Volkshilfe Österreich bietet ähnliche Angebote, häufig auch mit Schwerpunkt auf Familien, Arbeitslose und Alleinerziehende.
Arbeiterkammer: Die AK bietet in ihrer Konsumentenberatung auch Hilfe bei Fragen rund um Bankkonten, Verträge und Verschuldung. Die Beratung ist für AK-Mitglieder (alle Beschäftigten und Pensionisten) kostenlos.
Wer ein Basiskonto eröffnen möchte, aber unsicher ist, welche Unterlagen benötigt werden oder wie der Antrag formuliert werden soll, kann sich an eine dieser Stellen wenden. Die Berater helfen konkret bei der Antragstellung und begleiten bei Bedarf bis zur erfolgreichen Kontoeröffnung.
Privatkonkurs und Basiskonto
Ein besonders sensibles Thema ist der Privatkonkurs, der in Österreich als “Schuldenregulierungsverfahren” bezeichnet wird. Wer sein Verfahren ordnungsgemäß durchlaufen und nach sieben Jahren (oder nach Abschluss eines Zahlungsplans) entschuldet ist, kann grundsätzlich wieder ein reguläres Girokonto eröffnen. Während des laufenden Verfahrens bleibt jedoch oft nur das Basiskonto, weil Banken keine klassischen Girokonten mit Dispositionsrahmen anbieten.
Wichtig zu wissen: Ein laufender Privatkonkurs ist kein Ablehnungsgrund für das Basiskonto. Im Gegenteil — gerade Menschen in dieser Situation sind auf ein funktionierendes Konto angewiesen, um ihre Zahlungen abzuwickeln. Die Bank darf das Basiskonto nicht mit dem Hinweis auf den Privatkonkurs verweigern.
Das Basiskonto digital nutzen
Auch wenn das Basiskonto häufig mit traditionellem Filialbanking assoziiert wird, ist es in Österreich 2026 vollständig digital nutzbar. Alle Banken, die Basiskonten anbieten, stellen Online- und Mobile-Banking kostenlos zur Verfügung. Karteninhaber können Überweisungen per App tätigen, Daueraufträge einrichten, Kontoauszüge als PDF herunterladen und mit der Debitkarte sowie mobilen Zahlungsdiensten wie Apple Pay und Google Pay bezahlen. Das erleichtert den Alltag erheblich und entspricht den Erwartungen moderner Nutzer.
Ein Argument, das früher oft genannt wurde — “Basiskonten sind unmodern” — trifft heute nicht mehr zu. Die Funktionen im Online-Banking sind in der Regel identisch mit denen eines regulären Girokontos; einzig der Dispositionsrahmen fehlt. Für viele Nutzer ist das kein Nachteil, sondern im Gegenteil ein Schutz vor unbeabsichtigter Verschuldung.
Das Basiskonto bei internationalen Anbietern
Auch Neobanken wie N26, Revolut und bunq sind verpflichtet, Basiskontenfunktionen bereitzustellen, sofern sie im österreichischen Markt tätig sind. In der Praxis ist die Abgrenzung fließend, da ihre Standard-Kontomodelle ohnehin sehr niedrigpreisig sind. Wer bei einer Neobank ein Konto eröffnet und explizit auf die Basiskontenregelung hinweist, sollte einen entsprechenden Zugang erhalten — in der Praxis ist das aber selten nötig, da die Standard-Angebote ohnehin die meisten Basiskonten-Anforderungen erfüllen und oft sogar darüber hinausgehen (zum Beispiel durch kostenlose Fremdwährungskartenzahlungen).
Praxisbeispiele: Wem hilft das Basiskonto konkret?
Um das Basiskonto greifbar zu machen, hier einige typische Situationen, in denen es zur Anwendung kommt.
Beispiel 1: Eine alleinerziehende Mutter nach der Scheidung. Nach der Scheidung ist das gemeinsame Konto gesperrt, sie hat aufgrund von Schulden aus der Ehe einen negativen KSV-Eintrag. Um Alimente, Familienbeihilfe und Mindestsicherung empfangen zu können, benötigt sie schnell ein Konto. Das Basiskonto ermöglicht ihr, innerhalb weniger Tage wieder am Zahlungsverkehr teilzunehmen, Miete zu zahlen und den Alltag zu organisieren.
Beispiel 2: Ein Arbeitsloser mit alter Verschuldung. Nach dem Verlust seiner Arbeit und einer Phase der Zahlungsunfähigkeit hat er einen KSV-Eintrag. Das AMS zahlt Arbeitslosengeld nur auf ein Konto aus. Das Basiskonto löst das Problem und verschafft ihm die Grundlage, seine finanzielle Situation neu zu ordnen.
Beispiel 3: Ein Asylwerber. Er ist erst vor wenigen Wochen in Österreich angekommen, verfügt über einen Aufenthaltstitel als Asylwerber und bekommt Grundversorgungsleistungen. Für die Auszahlung benötigt er ein Konto. Das Basiskonto gibt ihm Zugang zum Zahlungsverkehr, den er für den Alltag und später für die Integration in den Arbeitsmarkt braucht.
Beispiel 4: Ein älterer Mensch nach einer Betrugswelle. Nach einem Telefonbetrug hat er seine Bankzugänge kompromittiert und seine alte Bank hat das Konto gekündigt. Das Basiskonto bei einer anderen Bank ermöglicht ihm einen frischen Start mit neuen, sicheren Zugangsdaten.
Diese Beispiele zeigen: Das Basiskonto ist kein Nischenprodukt, sondern ein wichtiges Instrument der finanziellen Inklusion, das Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen unterstützt.
Das Basiskonto ist in Österreich 2026 ein zentraler Baustein der finanziellen Teilhabe. Durch den gesetzlichen Anspruch ist sichergestellt, dass niemand aufgrund seiner sozialen, wirtschaftlichen oder persönlichen Situation vom modernen Zahlungsverkehr ausgeschlossen wird. Das Basiskonto bietet alle grundlegenden Funktionen eines Girokontos, verzichtet aber bewusst auf den Dispositionsrahmen, um Überschuldung zu vermeiden.
Wer Anspruch auf ein Basiskonto hat, sollte die Angebote der verschiedenen Banken vergleichen — die Gebühren variieren deutlich. Alternativ können Direktbanken und Neobanken eine noch günstigere Lösung sein, wenn die persönliche Situation dies zulässt. Wichtig ist in jedem Fall: Das Basiskonto ist ein Recht, kein Almosen. Banken sind verpflichtet, es anzubieten, und sie dürfen es nur in sehr eingeschränkten Ausnahmefällen verweigern. Wer wissentlich oder unwissentlich von einer Ablehnung betroffen ist, sollte sich an die FMA oder eine Verbraucherberatung (wie die Arbeiterkammer oder den Verein für Konsumenteninformation) wenden — dort gibt es kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung der eigenen Rechte.
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Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto in Österreich?
Jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto. Das gilt auch für Obdachlose, Asylwerber, Flüchtlinge und Personen mit negativer KSV-Auskunft. Der Anspruch ist im Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) verankert.
Kann eine Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen?
Die Bank darf das Basiskonto nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen ablehnen. Zulässige Gründe sind etwa frühere Betrugsdelikte oder nationale Sicherheitserwägungen. Eine einfache negative Bonität ist kein Ablehnungsgrund.
Wie viel darf ein Basiskonto kosten?
Die Gebühren müssen angemessen sein. In Österreich liegen die jährlichen Kosten für ein Basiskonto 2026 zwischen 40 und 100 Euro. Manche Banken bieten das Basiskonto für bestimmte Gruppen (etwa Geringverdiener oder Mindestsicherungsbezieher) zu ermäßigten Gebühren an.
Welche Leistungen sind im Basiskonto enthalten?
Das Basiskonto umfasst alle grundlegenden Zahlungsfunktionen: Einzahlungen und Abhebungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften sowie Zahlungen mit Debitkarte. Nicht enthalten ist ein Dispositionsrahmen, um Überschuldung zu vermeiden.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.