Gehaltskonto: Pfändungsschutz, Existenzminimum und Bedingungen
Österreich kennt kein P-Konto. Wie der Kontoschutz stattdessen funktioniert, wie hoch das Existenzminimum 2026 ist und was als Gehaltseingang gilt.
„Gehaltskonto” ist kein Rechtsbegriff. Das österreichische Bundesrecht kennt das Wort nicht - wo Gesetze das Konto meinen, auf das der Lohn fließt, sprechen sie schlicht von einem Konto oder einem Zahlungskonto. Rechtlich ist es ein Zahlungskonto wie jedes andere.
Praktisch ist es trotzdem etwas Besonderes - aus zwei Gründen, die nichts miteinander zu tun haben. Erstens knüpfen die Banken ihre Preise daran. Und zweitens ist es das Konto, auf dem das Geld liegt, das im Ernstfall geschützt werden muss.
Österreich hat kein P-Konto
Das ist der wichtigste Unterschied zu Deutschland, und er wird ständig übersehen - auch deshalb, weil deutsche Ratgeber in österreichischen Suchergebnissen auftauchen.
Die Begriffe Pfändungsschutzkonto und P-Konto kommen im österreichischen Bundesrecht nicht vor. Es gibt kein Konto, das man in einen geschützten Modus umstellen kann und bei dem der unpfändbare Betrag automatisch verfügbar bleibt.
Österreich löst das anders, über den Kontenschutz nach Paragraf 292i Exekutionsordnung. Die Bestimmung lautet sinngemäß: Werden beschränkt pfändbare Geldforderungen auf ein Konto überwiesen, ist eine Pfändung des Guthabens auf Antrag des Verpflichteten vom Exekutionsgericht insoweit aufzuheben, als das Guthaben dem unpfändbaren Teil der Einkünfte bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht.
Zwei Worte darin entscheiden alles: auf Antrag. Der Schutz entsteht nicht von selbst. Wer nach einer Kontopfändung wartet, kommt an sein Existenzminimum vorerst nicht heran, obwohl es materiell geschützt ist. Der Antrag beim Exekutionsgericht ist der einzige Weg.
Was geschützt ist
Welche Einkünfte überhaupt in den Schutz fallen, zählt Paragraf 290a Exekutionsordnung unter der Überschrift „Beschränkt pfändbare Forderungen” abschließend auf. Die praktisch wichtigsten:
- Arbeitseinkommen aus privat- oder öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis, aus einem Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnis sowie Leistungen an Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstleistende
- sonstige wiederkehrende Vergütungen für Arbeitsleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen
- Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung einschließlich der Ausgleichszulage
- Entgeltersatzleistungen bei Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, darunter Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Versehrtenrente und Übergangsgeld
- Wochengeld, Betriebshilfe und das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens
- Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe und Weiterbildungsgeld
Für Selbstständige ist die Lage weniger eindeutig, als oft behauptet wird. Die zweite Ziffer ist eine Auffangbestimmung: Sie erfasst wiederkehrende Vergütungen für Arbeitsleistungen aller Art, sofern sie die Erwerbstätigkeit vollständig oder wesentlich in Anspruch nehmen. Wer als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger im Wesentlichen von laufenden Honoraren eines Auftraggebers lebt, kann darunter fallen. Wer stark schwankende Erlöse aus wechselnden Aufträgen hat, eher nicht. Das ist eine Frage des Einzelfalls und gehört vor den Antrag anwaltlich geklärt.
Die Beträge für 2026
Das Justizministerium veröffentlicht die Pfändungsfreibeträge jährlich. Für 2026 gelten:
| monatlich | wöchentlich | täglich | |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner Grundbetrag | 1.308 Euro | 305 Euro | 43 Euro |
| Erhöhter allgemeiner Grundbetrag | 1.526 Euro | 356 Euro | 50 Euro |
| Unterhaltsgrundbetrag je Person | 261 Euro | 61 Euro | 8 Euro |
| Höchstbetrag | 5.220 Euro | 1.220 Euro | 174 Euro |
Der erhöhte Grundbetrag gilt, wenn der Verpflichtete keine Sonderzahlungen erhält. Der Unterhaltsgrundbetrag kommt für jede Person hinzu, der gegenüber Unterhalt zu leisten ist. Und ab dem Höchstbetrag ist alles darüber voll pfändbar.
Ein Hinweis zu einer Zahl, die kursiert: Der im Sozialversicherungsrecht abgedruckte Wert von 1.110,26 Euro ist ein Ausgangswert für die Berechnung, nicht der geltende Freibetrag. Maßgeblich sind die vom Justizministerium veröffentlichten Beträge.
Was die Banken daran knüpfen
Der zweite Grund, warum das Gehaltskonto ein eigenes Produkt ist: Es ist die Bedingung für den Preis.
Mehrere Institute formulieren ihre Gebührenbefreiung nicht als „Zahlungseingang”, sondern ausdrücklich als Eingang beschränkt pfändbarer Forderungen im Sinn von Paragraf 290a Exekutionsordnung. Damit greifen sie genau auf die Aufzählung oben zu.
Das hat eine Folge, die in keiner Werbung steht: Eine Überweisung vom eigenen Zweitkonto erfüllt die Bedingung nicht, auch wenn der Betrag stimmt - sie ist keine beschränkt pfändbare Forderung. Bei Honorareingängen Selbstständiger hängt es davon ab, ob sie unter die Auffangbestimmung fallen; verlassen sollte man sich darauf nicht.
Die Schwellen selbst liegen weit auseinander, von 400 bis 1.000 Euro im Monat. Wie die verschiedenen Konstruktionen hinter der Gebührenbefreiung funktionieren - Geldeingang, Altersgrenze, befristeter Rabatt und widerruflicher Gebührenersatz -, steht ausführlich auf der Seite zum Gratis-Konto.
Ein Institut geht noch weiter und verlangt für sein Gehaltskonto ausdrücklich eine unselbstständige Erwerbstätigkeit: Bei der DADAT ist das eine Eröffnungsvoraussetzung, Selbstständige sind vom Produkt ausgeschlossen.
Was Sie im Ernstfall tun
Wenn eine Kontopfändung ins Haus steht, zählt die Reihenfolge:
- Antrag beim Exekutionsgericht stellen. Ohne ihn bleibt das Guthaben blockiert, auch wenn es materiell unpfändbar ist. Das ist der Punkt, an dem sich die österreichische von der deutschen Rechtslage unterscheidet.
- Nachweisen, woher das Geld stammt. Der Schutz knüpft an die Art der Einkünfte, nicht an das Konto. Ein Konto, auf dem Gehalt und andere Zahlungen vermischt sind, macht den Nachweis schwieriger.
- Beratung suchen. Die staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen helfen kostenlos und kennen die Anträge.
Ein zweites Konto ausschließlich für den Gehaltseingang ist in dieser Situation hilfreicher als jede Gebührenoptimierung - vorausgesetzt, es bekommt tatsächlich den Gehaltseingang, weil sonst die Preisbedingung entfällt.
Was das Gehaltskonto sonst noch ausmacht
Für den Alltag unterscheidet sich ein Gehaltskonto technisch nicht von einem anderen Girokonto. Es gelten dieselben gesetzlichen Regeln zu Ausführungsfristen, Wertstellung und Haftung bei nicht autorisierten Zahlungen, und derselbe Anspruch auf die standardisierte Entgeltinformation. Wie sich Konten damit seriös vergleichen lassen und wie der Kontowechsel gesetzlich getaktet ist, steht auf der Seite zum Girokonto.
Wer gar kein Konto bekommt, hat einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto - auch bei negativer Bonität und laufender Exekution, denn beides gehört nicht zu den zwei gesetzlichen Ablehnungsgründen.
Quellen
- Paragraf 290a Exekutionsordnung im RIS mit der vollständigen Aufzählung der beschränkt pfändbaren Forderungen
- Paragraf 292i Exekutionsordnung zum Kontenschutz und zum Antragserfordernis
- Bundesministerium für Justiz: Drittschuldnererklärung mit den Existenzminimum-Tabellen, abgerufen 17.08.2026
- Verbraucherzahlungskontogesetz im RIS zur rechtlichen Einordnung als Zahlungskonto
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in Österreich ein Pfändungsschutzkonto?
Nein. Die Begriffe Pfändungsschutzkonto und P-Konto kommen im gesamten österreichischen Bundesrecht nicht vor - das ist eine deutsche Konstruktion. Österreich schützt stattdessen über den Kontenschutz nach Paragraf 292i Exekutionsordnung, und der wirkt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag beim Exekutionsgericht.
Wie hoch ist das Existenzminimum 2026?
Der allgemeine Grundbetrag liegt laut Justizministerium bei 1.308 Euro monatlich, der erhöhte allgemeine Grundbetrag bei 1.526 Euro. Je unterhaltsberechtigter Person kommen 261 Euro dazu. Ab einem Höchstbetrag von 5.220 Euro monatlich ist alles darüber voll pfändbar.
Ist Gehaltskonto ein rechtlicher Begriff?
Nein. Das Bundesrecht verwendet den Begriff nicht und definiert ihn folglich auch nirgends. Rechtlich handelt es sich schlicht um ein Zahlungskonto. Gehaltskonto ist ein Produktname der Banken, an den sie Bedingungen und Preise knüpfen.
Was zählt als Gehaltseingang für die Gebührenbefreiung?
Mehrere Institute verlangen den Eingang beschränkt pfändbarer Forderungen im Sinn von Paragraf 290a Exekutionsordnung. Darunter fallen Arbeitseinkommen, Lehrlingsentschädigung, Pensionen, Kranken- und Wochengeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe - nicht aber eine Überweisung vom eigenen Zweitkonto.
Was passiert bei einer Kontopfändung sofort?
Das Guthaben wird zunächst blockiert. Der Schutz für den unpfändbaren Teil greift erst, wenn Sie ihn beim Exekutionsgericht beantragen. Wer untätig bleibt, kommt an sein Existenzminimum vorerst nicht heran - das ist der wichtigste Unterschied zur deutschen Rechtslage.
Sind Sozialleistungen auf dem Konto geschützt?
Viele davon sind beschränkt pfändbar und damit in den Schutz einbezogen: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wochengeld und das Kinderbetreuungsgeld als Erwerbsersatz. Der Schutz greift aber auch hier nur über den Antrag nach Paragraf 292i.