Gemeinschaftskonto Österreich | Österreich 2026
Gemeinschaftskonto in Österreich 2026: Oder-Konto, Und-Konto, Partner-Konto. Voraussetzungen, Anbieter, Steuern. Jetzt informieren!
Gemeinschaftskonto Österreich 2026 — Der komplette Ratgeber
Ein Gemeinschaftskonto ist die praktische Lösung für Paare, Wohngemeinschaften und Familien, die gemeinsame Ausgaben aus einem gemeinsamen Konto finanzieren wollen. In Österreich bieten fast alle Banken Gemeinschaftskonten an — doch es gibt wichtige Unterschiede zwischen dem Oder-Konto und dem Und-Konto, die erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto (auch Partner-Konto oder Haushaltskonto genannt) ist ein Bankkonto, das auf den Namen von zwei oder mehr Personen geführt wird. Alle Kontoinhaber haben grundsätzlich die gleichen Rechte am Konto — die genaue Ausgestaltung hängt aber von der gewählten Kontoform ab.
Wer nutzt Gemeinschaftskonten?
- Ehepaare und eingetragene Partnerschaften: Für gemeinsame Haushaltsausgaben
- Lebensgemeinschaften: Für Miete, Lebensmittel, gemeinsame Anschaffungen
- Wohngemeinschaften: Für Miete und gemeinsame Betriebskosten
- Familien: Eltern und erwachsene Kinder für familiäre Ausgaben
- Geschäftspartner: Für gemeinsame Projekte (besser: eigenes Geschäftskonto)
- Erbengemeinschaften: Für die gemeinsame Verwaltung von Nachlassvermögen
Oder-Konto vs. Und-Konto
Das Oder-Konto (Einzelverfügungsberechtigung)
Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber allein und unabhängig über das gesamte Guthaben verfügen:
Funktionsweise:
- Jeder Kontoinhaber kann allein Überweisungen tätigen
- Jeder kann allein Bargeld abheben
- Jeder kann allein Daueraufträge einrichten oder ändern
- Jeder erhält eine eigene Debitkarte
- Für jede Transaktion genügt die Unterschrift (oder PIN) eines Kontoinhabers
Vorteile:
- Volle Flexibilität im Alltag
- Schnelle und unkomplizierte Zahlungen
- Jeder kann eigenständig Rechnungen bezahlen
- Ideal für Paare mit Vertrauensbasis
Nachteile:
- Jeder Kontoinhaber kann das gesamte Guthaben allein abheben oder überweisen
- Missbrauchsgefahr bei Vertrauensverlust
- Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch für Überziehungen
- Bei Pfändung eines Kontoinhabers kann das gesamte Guthaben gepfändet werden
Wichtig: Das Oder-Konto ist die in der Praxis üblichere Form und wird von den meisten Banken als Standard für Gemeinschaftskonten angeboten.
Das Und-Konto (Gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung)
Beim Und-Konto können die Kontoinhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen:
Funktionsweise:
- Für jede Transaktion sind die Unterschriften aller Kontoinhaber erforderlich
- Überweisungen, Abhebungen und Änderungen nur gemeinsam
- Kein Kontoinhaber kann allein über das Guthaben verfügen
Vorteile:
- Höchste Sicherheit: Kein Kontoinhaber kann allein Geld abziehen
- Schutz vor Missbrauch
- Geeignet für Konstellationen mit weniger Vertrauen (z.B. Geschäftspartner, Erbengemeinschaften)
Nachteile:
- Unpraktisch im Alltag (jede Zahlung erfordert Zustimmung beider)
- Keine schnellen Einzeltransaktionen möglich
- Wenige Banken bieten das Und-Konto aktiv an
- Keine Einzelkarten möglich
Wichtig: In der Praxis wird das Und-Konto selten für alltägliche Haushaltskonten verwendet. Es kommt eher bei Treuhandkonstruktionen, Erbengemeinschaften oder geschäftlichen Zwecken zum Einsatz.
Vergleich auf einen Blick
| Merkmal | Oder-Konto | Und-Konto |
|---|---|---|
| Einzelverfügung | Ja | Nein |
| Gemeinsame Verfügung | Ja | Ja (einzige Möglichkeit) |
| Debitkarte pro Person | Ja | Nein (gemeinsam) |
| Alltagstauglichkeit | Hoch | Gering |
| Sicherheit | Geringer | Höher |
| Pfändungsschutz | Gering (gesamtes Guthaben) | Besser (nur Anteil) |
| Verbreitung | Sehr häufig | Selten |
Rechtliche Aspekte
Eigentum am Guthaben
Beim Gemeinschaftskonto sind alle Kontoinhaber grundsätzlich zu gleichen Teilen am Guthaben berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das gilt unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat.
Haftung bei Überziehung
Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch (solidarisch) für Überziehungen oder Verbindlichkeiten aus dem Konto:
- Die Bank kann von jedem einzelnen Kontoinhaber den vollen Überziehungsbetrag fordern
- Es spielt keine Rolle, wer die Überziehung verursacht hat
- Im Innenverhältnis (zwischen den Kontoinhabern) besteht ein Ausgleichsanspruch
Pfändung
Bei einer Pfändung eines Kontoinhabers kann grundsätzlich das gesamte Guthaben auf einem Oder-Konto gepfändet werden. Der andere Kontoinhaber muss dann seinen Anteil in einem separaten Verfahren geltend machen (Widerspruchsklage gemäss Exekutionsordnung).
Empfehlung: Wenn ein Kontoinhaber verschuldet ist oder eine Pfändung droht, sollte kein Gemeinschaftskonto geführt werden.
Todesfall
Beim Tod eines Kontoinhabers:
- Oder-Konto: Der überlebende Kontoinhaber behält die volle Verfügungsberechtigung. Die Erben des Verstorbenen haben aber Anspruch auf den Erbanteil am Guthaben.
- Und-Konto: Die Erben des Verstorbenen treten an seine Stelle. Verfügungen sind nur gemeinsam mit den Erben möglich.
Wichtig: Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto fällt zu einem Teil in den Nachlass des Verstorbenen und ist erbschaftsrelevant.
Anbieter von Gemeinschaftskonten
Traditionelle Banken
Praktisch alle österreichischen Banken bieten Gemeinschaftskonten (Oder-Konten) an:
- Erste Bank / Sparkasse: Gemeinschaftskonto als Erweiterung des Girokontos, George-Banking
- Raiffeisen: Partnerkonto mit zwei Debitkarten, ELBA-Banking
- Bank Austria: Gemeinschaftskonto mit Online-Banking
- BAWAG: Gemeinschaftskonto mit App-Verwaltung
- Volksbanken: Partnerkonto mit Filialservice
Online-Banken
- N26: Bietet derzeit kein echtes Gemeinschaftskonto an (Spaces/Sub-Accounts als Workaround)
- Revolut: Gemeinsame Konten (“Joint Accounts”) verfügbar
- Wise: Kein Gemeinschaftskonto im klassischen Sinne
Empfehlung: Für ein vollwertiges Gemeinschaftskonto mit österreichischer IBAN empfiehlt sich eine traditionelle österreichische Bank.
Kosten
| Bank | Kontoführung | 2 Debitkarten | Online-Banking |
|---|---|---|---|
| Erste Bank | Ab 5 Euro/Mon. | Inklusive | George |
| Raiffeisen | Ab 4 Euro/Mon. | Inklusive | ELBA |
| Bank Austria | Ab 5 Euro/Mon. | Inklusive | Ja |
| BAWAG | Ab 4 Euro/Mon. | Inklusive | Ja |
Gemeinschaftskonto für Paare — Praktische Tipps
Drei-Konten-Modell
Das in der Praxis bewährteste Modell für Paare:
- Privatkonto Partner 1: Für persönliche Ausgaben
- Privatkonto Partner 2: Für persönliche Ausgaben
- Gemeinschaftskonto: Für gemeinsame Ausgaben (Miete, Lebensmittel, Versicherungen)
Vorteil: Jeder behält seine finanzielle Autonomie, gemeinsame Kosten werden fair geteilt.
Einzahlungsmodelle
50/50-Aufteilung: Beide Partner zahlen den gleichen Betrag auf das Gemeinschaftskonto ein. Fair bei gleichem Einkommen.
Proportionale Aufteilung: Jeder zahlt entsprechend seinem Anteil am Gesamteinkommen ein. Fairer bei unterschiedlichem Einkommen.
Beispiel: Partner 1 verdient 3.000 Euro netto, Partner 2 verdient 2.000 Euro netto. Die gemeinsamen Kosten betragen 2.000 Euro.
- Proportional: Partner 1 zahlt 1.200 Euro (60 %), Partner 2 zahlt 800 Euro (40 %)
Dauerauftrag einrichten
Richten Sie Daueraufträge von den Privatkonten auf das Gemeinschaftskonto ein. So fliesst monatlich automatisch der vereinbarte Betrag ein, und die gemeinsamen Ausgaben werden von dort bezahlt.
Gemeinschaftskonto bei Trennung
Oder-Konto bei Trennung
Bei einer Trennung kann jeder Kontoinhaber das Oder-Konto widerrufen (in ein Und-Konto umwandeln lassen) oder seinen Anteil einfordern:
- Kontowiderruf: Schriftliche Mitteilung an die Bank, dass Einzelverfügungen nicht mehr gewünscht sind. Die Bank wandelt das Konto in ein Und-Konto um oder friert es ein.
- Aufteilung: Das Guthaben wird hälftig aufgeteilt (sofern keine andere Vereinbarung besteht).
- Kontoauflösung: Beide Kontoinhaber müssen der Auflösung zustimmen.
Wichtig: Handeln Sie schnell bei einer Trennung. Solange das Oder-Konto besteht, kann der andere Kontoinhaber das gesamte Guthaben abheben.
Tipps für den Trennungsfall
- Informieren Sie die Bank sofort über die Trennung und widerrufen Sie die Einzelverfügungsberechtigung
- Richten Sie ein eigenes Girokonto ein (falls noch nicht vorhanden)
- Ändern Sie Daueraufträge (Gehaltskonto, Miete, Versicherungen)
- Dokumentieren Sie die Einzahlungen beider Partner (wer hat wie viel eingezahlt?)
- Suchen Sie bei Streitigkeiten rechtliche Beratung
Steuerliche Aspekte
Kontokapitalerträge
Zinserträge auf dem Gemeinschaftskonto werden jedem Kontoinhaber zu gleichen Teilen zugerechnet — unabhängig davon, wer das Geld eingezahlt hat. Die KESt (Kapitalertragsteuer) von 25 % (bzw. 27,5 % auf bestimmte Kapitalerträge) wird automatisch von der Bank abgezogen.
Schenkungssteuer
Wenn ein Partner deutlich mehr auf das Gemeinschaftskonto einzahlt, als er wieder herausnimmt, könnte dies als Schenkung gewertet werden. In Österreich gibt es zwar keine Schenkungssteuer im klassischen Sinne mehr, aber es besteht eine Meldepflicht für Schenkungen über 50.000 Euro (innerhalb eines Jahres an dieselbe Person) an das Finanzamt.
Erbschaft
Im Todesfall eines Kontoinhabers zählt die Hälfte des Guthabens (oder der vereinbarte Anteil) zum Nachlass und ist erbsteuerrelevant. In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer, aber eine Meldepflicht und gegebenenfalls Grunderwerbsteuer bei Immobilienvermögen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mehr als zwei Kontoinhaber haben? Ja, bei den meisten Banken können auch drei oder mehr Personen ein Gemeinschaftskonto führen. Das ist z.B. für Wohngemeinschaften praktisch.
Kann ich ein bestehendes Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln? Manche Banken bieten diese Möglichkeit an. Häufig muss aber ein neues Konto eröffnet werden.
Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto bei der Scheidung? Bei der Scheidung wird das Guthaben im Rahmen der Vermögensaufteilung aufgeteilt. Bis zur Einigung empfiehlt es sich, das Konto in ein Und-Konto umzuwandeln.
Bekommt jeder Kontoinhaber eine eigene Karte? Beim Oder-Konto ja — jeder Kontoinhaber erhält eine eigene Debitkarte mit eigenem PIN.
Kann die Bank bei Überziehung an beide Kontoinhaber herantreten? Ja, bei gesamtschuldnerischer Haftung kann die Bank den vollen Betrag von jedem einzelnen Kontoinhaber fordern.
Das Gemeinschaftskonto ist in Österreich 2026 eine praktische Lösung für Paare und Lebensgemeinschaften, um gemeinsame Ausgaben effizient zu verwalten. Das Oder-Konto (Einzelverfügung) ist der Standard und bietet maximale Flexibilität im Alltag. Das Und-Konto (gemeinsame Verfügung) bietet mehr Sicherheit, ist aber unpraktisch für den täglichen Gebrauch. Das bewährte Drei-Konten-Modell (zwei Privatkonten plus ein Gemeinschaftskonto) bietet die beste Balance zwischen finanzieller Autonomie und gemeinsamer Kostendeckung. Bei einer Trennung sollte das Konto schnellstmöglich gesperrt oder umgewandelt werden, um finanzielle Verluste zu vermeiden.
Weiterführende Artikel
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Oder- und Und-Konto?
Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber allein verfügen, beim Und-Konto nur gemeinsam mit Unterschrift aller Inhaber.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.