Jugendkonto: Ab wann, mit wessen Unterschrift und bis wann gratis
Ab 14 dürfen Jugendliche über eigenes Geld verfügen. Was das ABGB regelt, warum eine Elternunterschrift genügt und wo die Gebührenfreiheit endet.
Ein Konto kann ein Kind in jedem Alter haben - verfügen darf es erst ab 14. Diese Grenze ist keine Erfindung der Banken, sondern steht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, und sie ist die einzige Altersstufe zwischen Geburt und Volljährigkeit, die das Gesetz dafür kennt.
Die zweite Frage, die Eltern regelmäßig stellen, hat eine klarere Antwort als erwartet: Für die Kontoeröffnung genügt eine Unterschrift.
Was das Gesetz regelt
Das ABGB kennt genau zwei Stufen: Minderjährig ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist unmündig. Eine Altersgrenze von sieben Jahren steht in den einschlägigen Bestimmungen nicht; sie stammt aus älterer Terminologie.
Der Grundsatz lautet: Ein minderjähriges Kind kann „ohne ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten”.
Mit 14 ändert sich das. Nach erreichter Mündigkeit darf ein Kind über Sachen, „die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind”, und über sein „Einkommen aus eigenem Erwerb” verfügen - allerdings nur so weit, „als dadurch nicht die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wird”. Das ist der Kern dessen, was umgangssprachlich Taschengeldparagraf heißt: Taschengeld und Lehrlingsentschädigung darf der Jugendliche selbst ausgeben, seine Existenzgrundlage nicht verspielen.
Für kleine Alltagsgeschäfte gilt eine Sonderregel, unabhängig vom Alter. Schließt ein Kind ein Geschäft, „das von Minderjährigen seines Alters üblicherweise geschlossen wird und eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft”, wird es mit der Erfüllung rückwirkend wirksam. Der Semmelkauf des Achtjährigen ist damit gültig, sobald bezahlt ist.
Ab 14 kann sich ein Jugendlicher außerdem selbstständig zu Dienstleistungen verpflichten - ausgenommen sind ausdrücklich Lehr- und sonstige Ausbildungsverträge.
Eine Unterschrift genügt
Hier hält sich ein Irrtum hartnäckig. Das Gesetz ist eindeutig: Sind beide Eltern mit der Obsorge betraut, ist „jeder Elternteil für sich allein berechtigt und verpflichtet, das Kind zu vertreten; seine Vertretungshandlung ist selbst dann rechtswirksam, wenn der andere Elternteil mit ihr nicht einverstanden ist”.
Ob die Eltern zusammenleben, getrennt sind oder sich uneinig sind, ändert daran nichts. Maßgeblich ist allein die Obsorge.
Das ABGB zählt die Fälle, in denen die Zustimmung des anderen Elternteils nötig ist, ausdrücklich auf: Namensänderung, Ein- und Austritt aus einer Religionsgesellschaft, Übergabe in fremde Pflege, Staatsangehörigkeit, vorzeitige Lösung eines Lehr- oder Dienstvertrags und Vaterschaftsanerkenntnis. Die Kontoeröffnung steht nicht auf dieser Liste.
Eine Schranke gibt es dennoch, und sie betrifft größere Beträge: In Vermögensangelegenheiten braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils und eine Genehmigung des Gerichts, sofern die Sache nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört. Ein Kinderkonto für Taschengeld gehört dazu, die Anlage einer größeren Erbschaft nicht.
In der Praxis verlangen manche Institute trotzdem beide Unterschriften. Das ist ihr gutes Recht als Vertragspartner - eine gesetzliche Notwendigkeit ist es nicht.
Bis wann welches Institut zahlt
Die Altersgrenzen liegen enger beieinander als bei den Studentenkonten, unterscheiden sich aber im Übergang:
| Institut | Produkt | Kostenlos bis |
|---|---|---|
| easybank | easy kids | unter 14 Jahren |
| BAWAG | Kinderkonto Safe&Cool | 14. Geburtstag |
| Oberbank | be pocket Konto | 10 bis 13 Jahre |
| BTV | BTVkonto für Kinder und Jugendliche | vollendetes 18. Lebensjahr |
| easybank | easy youth | 14 bis unter 18 Jahre |
| Oberbank | be independent Konto | 14 bis 17 Jahre |
| BKS Bank | Jugendkonto | vollendetes 14. bis vollendetes 19. Lebensjahr |
| BAWAG | B4-19 KontoBox | 14 bis 19 Jahre |
| Erste Bank und Sparkassen | spark7 | 19. Geburtstag |
| HYPO Oberösterreich | hypo_blue Jugendkonto | 19. Geburtstag, dann halber Preis bis 20 |
| Bank Austria | MegaCard-Konto 14-20 | vollendetes 20. Lebensjahr |
| bank99 | aktivkonto99 jugend | 21. Geburtstag |
Zwei Institute machen den Übergang sichtbar, statt ihn an einem Tag zu vollziehen. Die HYPO Oberösterreich gewährt bis zum 19. Geburtstag eine Ermäßigung von 100 Prozent, vom 19. bis zum 20. noch 50 Prozent, danach den vollen Preis - der bei 9,26 Euro im Monat liegt, also 111,12 Euro im Jahr. Bei der Bank Austria wird das MegaCard-Konto mit dem vollendeten 20. Lebensjahr automatisch auf ein Online-Konto umgestellt.
Wer danach studiert, wechselt meist in ein Studentenkonto - dessen Altersgrenzen und Folgepreise stehen auf der Seite zum Studentenkonto.
Zinsen: Kinder bekommen mehr
Ein Punkt, der überrascht, wenn man die Sparprodukte derselben Häuser kennt.
Die easybank verzinst das easy kids mit 2 Prozent fix auf Guthaben, das sie mit 10.000 Euro begrenzt. Die BAWAG verzinst ihr Kinderkonto ebenfalls mit 2 Prozent. Bei der Bank Austria liegt der Habenzins des MegaCard-Kontos für 7- bis 13-Jährige bei 0,050 Prozent - das ist wenig, aber es ist das einzige Privatkonto dieses Instituts mit einem Habenzins über null.
Zum Vergleich: Das flexible Sparkonto der easybank für Erwachsene wird laut Preisblatt mit 0,01 Prozent verzinst. Das Kinderkonto zahlt also das Zweihundertfache - bis zur Guthabengrenze.
Beim easy kids gibt es dafür Bedingungen: Ein Elternteil muss bereits Kunde sein, der Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Österreich liegen, und die Karte des Kindes ist auf 10 Euro pro Tag und 50 Euro pro Woche begrenzt.
Überziehen: nicht überall ausgeschlossen
Die verbreitete Annahme, Jugendkonten seien immer reine Guthabenkonten, trifft nicht zu.
Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich wirbt bei ihrem Jugendkonto ausdrücklich mit „Keine Überziehung möglich - Schutz vor Verschuldung”. Die BKS Bank dagegen weist auf ihrem Jugendkonto eine Bearbeitungsgebühr von 77 Euro für eine eingeräumte Kontoüberziehung aus - dort ist ein Rahmen also vorgesehen.
Für Eltern ist das die praktisch wichtigste Frage bei der Auswahl, und sie steht nicht in der Werbung, sondern in der Entgeltinformation. Wer will, dass das Konto nicht ins Minus gehen kann, sollte sich das ausdrücklich bestätigen lassen.
Worauf Sie achten sollten
- Klären Sie die Überziehung, bevor Sie unterschreiben - sie ist der einzige Punkt, an dem ein Jugendkonto Schulden erzeugen kann.
- Merken Sie sich das Enddatum. Zwischen 18 und 21 endet die Gebührenfreiheit, teils gestaffelt, teils an einem Tag.
- Prüfen Sie den Habenzins. Bei Kinderkonten ist er oft der beste im ganzen Haus, aber gedeckelt.
- Rechnen Sie mit einer Unterschrift, nicht mit zweien - und wenn das Institut zwei verlangt, ist das seine Entscheidung, nicht das Gesetz.
Die vollständigen Konditionen der Institute stehen auf deren Seiten, etwa bei easybank, BAWAG, Bank Austria und bank99.
Quellen
- Paragraf 21 ABGB im RIS zu Minderjährigkeit und Mündigkeit
- Paragraf 170 ABGB zur Handlungsfähigkeit des Kindes und Paragraf 171 ABGB zu Dienstleistungsverträgen
- Paragraf 167 ABGB zur gesetzlichen Vertretung des Kindes
- BKS Bank: Jugendkonto und Fragen und Antworten zum Konto, abgerufen 17.08.2026
- HYPO Oberösterreich: Entgeltinformation hypo_blue Jugendkonto, Stand 01.04.2026
- Raiffeisenlandesbank Oberösterreich: Jugendkonto, abgerufen 17.08.2026
- easybank: Besondere Bedingungen easy kids, Stand 30. Juni 2026
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Alter kann ein Kind ein Konto haben?
Ein Konto lässt sich in jedem Alter eröffnen - die Eltern handeln dabei als gesetzliche Vertreter. Selbst verfügen darf ein Kind erst ab 14, dem Beginn der Mündigkeit nach dem ABGB, und auch dann nur über sein eigenes Einkommen und über das, was ihm zur freien Verfügung überlassen wurde.
Müssen beide Elternteile unterschreiben?
Für die Kontoeröffnung genügt in der Regel ein Elternteil. Das ABGB sagt ausdrücklich, dass jeder obsorgeberechtigte Elternteil allein vertreten darf und die Vertretungshandlung selbst dann wirksam ist, wenn der andere nicht einverstanden ist. Ob die Eltern zusammenleben, spielt keine Rolle - maßgeblich ist die Obsorge.
Gibt es im ABGB eine Altersgrenze von sieben Jahren?
Nicht im geltenden Text. Das ABGB kennt nur zwei Stufen: 14 Jahre für die Mündigkeit und 18 für die Volljährigkeit. Die oft genannte Grenze von sieben Jahren stammt aus älterer Terminologie und steht in den einschlägigen Bestimmungen nicht.
Darf ein Jugendkonto überzogen werden?
Das hängt vom Institut ab, und die Annahme, Jugendkonten seien immer reine Guthabenkonten, stimmt nicht. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich wirbt ausdrücklich mit Keine Überziehung möglich. Die BKS Bank dagegen weist auf ihrem Jugendkonto eine Bearbeitungsgebühr von 77 Euro für eine eingeräumte Kontoüberziehung aus - dort gibt es sie also.
Bis wann ist das Jugendkonto kostenlos?
Die Grenzen liegen zwischen 18 und 21 Jahren. Bei der BKS und der BAWAG endet es mit 19, bei der Bank Austria mit dem vollendeten 20. Lebensjahr, bei der bank99 mit dem 21. Geburtstag. Manche Institute staffeln den Übergang: Die HYPO Oberösterreich gewährt bis 19 volle Ermäßigung, bis 20 die Hälfte, danach den vollen Preis von 111,12 Euro im Jahr.
Bekommt mein Kind Zinsen auf dem Konto?
Bei Kinderkonten oft mehr als Erwachsene. Die easybank verzinst das easy kids mit 2 Prozent fix auf Guthaben bis 10.000 Euro, die BAWAG ihr Kinderkonto ebenfalls mit 2 Prozent. Das ist deutlich mehr als auf den Sparprodukten derselben Häuser für Erwachsene.