Treuhandkonto Österreich | Österreich 2026

Treuhandkonto in Österreich 2026: Anderkonto für Notare, Anwälte und Immobilien. Funktionsweise, Kosten, Anbieter. Jetzt informieren!

Aktualisiert: 03. April 2026 10 Min. Lesezeit

Treuhandkonto Österreich 2026 — Der komplette Ratgeber

Das Treuhandkonto ist ein unverzichtbares Instrument im österreichischen Rechts- und Geschäftsverkehr. Besonders bei Immobilientransaktionen, aber auch bei Unternehmenskäufen, Erbschaften und anderen rechtlichen Vorgängen sorgt das Treuhandkonto für Sicherheit: Gelder werden von einem unabhängigen Treuhänder verwahrt und erst freigegeben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Was ist ein Treuhandkonto?

Ein Treuhandkonto (auch Anderkonto genannt) ist ein Bankkonto, das von einem Treuhänder im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines Dritten geführt wird. Der Treuhänder (Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater) verwaltet das Geld treuhändig und darf es nur entsprechend den vereinbarten Treuhandbedingungen verwenden.

Das Treuhandprinzip

Das Treuhandprinzip basiert auf drei Beteiligten:

  1. Treugeber: Die Person, die das Geld auf das Treuhandkonto einzahlt (z.B. der Käufer einer Immobilie)
  2. Treuhänder: Die Person, die das Konto führt und das Geld verwaltet (z.B. der Notar)
  3. Begünstigter: Die Person, an die das Geld ausgezahlt wird, wenn die Bedingungen erfüllt sind (z.B. der Verkäufer der Immobilie)

Anderkonto vs. Treuhandkonto

In der Praxis werden die Begriffe oft synonym verwendet, es gibt aber einen feinen Unterschied:

  • Anderkonto: Spezielles Treuhandkonto, das von Rechtsanwälten, Notaren oder Steuerberatern bei einer Bank geführt wird. Es unterliegt besonderen berufsrechtlichen Regeln und ist insolvenzgeschützt.
  • Treuhandkonto (allgemein): Kann auch von anderen Personen oder Unternehmen geführt werden (z.B. Hausverwaltungen, Makler). Weniger strenge Regulierung.

Wann braucht man ein Treuhandkonto?

Immobilienkauf

Der häufigste Anwendungsfall in Österreich. Beim Kauf einer Immobilie wickelt der Treuhänder (meist der Notar oder ein Rechtsanwalt) die gesamte Kaufpreiszahlung ab:

  1. Käufer überweist den Kaufpreis auf das Treuhandkonto
  2. Der Treuhänder prüft alle Voraussetzungen (Grundbucheintragung, Lastenfreistellung)
  3. Erst wenn alles in Ordnung ist, wird der Kaufpreis an den Verkäufer ausgezahlt
  4. Der Käufer wird im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen

Vorteil: Der Käufer zahlt nicht direkt an den Verkäufer, und der Verkäufer übergibt nicht vor Geldeingang — beide Seiten sind abgesichert.

Unternehmenskauf (M&A)

Bei Unternehmenstransaktionen werden Kaufpreise oder Teilzahlungen häufig auf ein Treuhandkonto hinterlegt:

  • Kaufpreiszahlung: Sicherstellung der Zahlung bei Erfüllung der Closing-Bedingungen
  • Garantieeinbehalt: Ein Teil des Kaufpreises wird auf dem Treuhandkonto für eventuelle Gewährleistungsansprüche zurückgehalten
  • Earn-Out-Zahlungen: Bedingte Zahlungen werden treuhändig verwaltet

Erbschaften und Nachlassverwaltung

Bei Erbschaften kann ein Treuhandkonto zur Verwaltung des Nachlasses eingesetzt werden:

  • Sicherung des Nachlassvermögens während des Verlassenschaftsverfahrens
  • Auszahlung an die Erben nach Einantwortung
  • Verwaltung von Pflichtteilen und Legaten

Weitere Anwendungsfälle

  • Mietkautionen: Hinterlegung der Mietkaution auf einem Treuhandkonto
  • Bauprojekte: Hinterlegung von Baugeldern (Bauträgervertragsgesetz)
  • Scheidungen: Vermögensaufteilung
  • Gerichtliche Hinterlegungen: Hinterlegung strittiger Beträge
  • Crowdfunding: Verwaltung von Investorengeldern

Ablauf der Treuhandabwicklung beim Immobilienkauf

Schritt 1: Treuhandvereinbarung

Käufer, Verkäufer und Treuhänder schliessen eine Treuhandvereinbarung (Treuhandschaft), die folgendes regelt:

  • Identität aller Beteiligten
  • Beschreibung des Treuhandgegenstands (Kaufpreis)
  • Bedingungen für die Auszahlung
  • Honorar des Treuhänders
  • Haftungsregelungen

Schritt 2: Einzahlung auf das Treuhandkonto

Der Käufer überweist den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Notars oder Rechtsanwalts. Bei Bankfinanzierung überweist die Bank den Kreditbetrag direkt auf das Treuhandkonto.

Schritt 3: Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen

Der Treuhänder prüft, ob alle Bedingungen für die Auszahlung erfüllt sind:

  • Unterzeichnung des Kaufvertrags
  • Grundbuchgesuch ist eingebracht
  • Rangordnung im Grundbuch ist gesichert
  • Lastenfreistellung (Löschung alter Hypotheken) ist sichergestellt
  • Grunderwerbsteuer ist bezahlt (oder die Selbstberechnung erfolgt)
  • Eintragungsgebühr ist entrichtet

Schritt 4: Auszahlung

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt der Treuhänder den Kaufpreis an den Verkäufer aus. Die Freigabe erfolgt in der Regel erst, wenn:

  • Die Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen oder zumindest beantragt ist
  • Alle Lasten gelöscht oder abgesichert sind
  • Die steuerlichen Pflichten erfüllt sind (Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer)

Schritt 5: Abrechnung

Der Treuhänder erstellt eine Abrechnung über die Treuhandabwicklung, aus der alle Zu- und Abflüsse sowie die Treuhandkosten ersichtlich sind.

Kosten des Treuhandkontos

Treuhänder-Honorar

Das Honorar des Treuhänders richtet sich in der Regel nach dem Treuhandbetrag (Kaufpreis):

TreuhandbetragHonorar (ca.)
bis 100.000 Euro1,0 bis 2,0 % des Kaufpreises
100.000 bis 300.000 Euro0,5 bis 1,5 %
300.000 bis 500.000 Euro0,3 bis 1,0 %
über 500.000 Euro0,2 bis 0,5 %

Mindesthonorar: In der Regel 500 bis 1.000 Euro

Hinweis: Die Honorare sind Richtwerte und können je nach Treuhänder und Komplexität der Abwicklung variieren. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Tarife — die Honorare sind frei verhandelbar.

Zusätzliche Kosten

  • Kontoführungsgebühren: Manche Banken verrechnen Gebühren für das Anderkonto (oft vom Treuhänder getragen)
  • Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 % des Kaufpreises
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % des Kaufpreises (bzw. Einheitswert bei Übertragungen im Familienkreis)
  • Notariatsgebühren (für die Beglaubigung des Kaufvertrags): Zusätzlich zum Treuhandhonorar

Sicherheit des Treuhandkontos

Insolvenzschutz

Das Geld auf einem Anderkonto (geführt von Notaren oder Rechtsanwälten) geniesst einen besonderen Insolvenzschutz: Bei einer Insolvenz des Treuhänders fallen die Gelder auf dem Anderkonto nicht in die Konkursmasse, sondern werden als Fremdvermögen behandelt und an die Berechtigten ausgezahlt.

Einlagensicherung

Gelder auf Anderkonten sind über die Einlagensicherung geschützt. In Österreich beträgt die Einlagensicherung 100.000 Euro pro Person und Bank. Bei Treuhandkonten wird die Einlagensicherung jedem wirtschaftlich Berechtigten (also dem Treugeber) zugeordnet, nicht dem Treuhänder.

Berufsrechtliche Aufsicht

Notare und Rechtsanwälte unterliegen einer strengen berufsrechtlichen Aufsicht:

  • Notare: Aufsicht durch die Notariatskammer und das Oberlandesgericht
  • Rechtsanwälte: Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammer
  • Berufshaftpflichtversicherung: Pflichtversicherung für Schäden aus der Berufsausübung
  • Treuhandbuchführung: Strenge Regeln für die Führung von Treuhandgeldern

Treuhandrevision

Die Notariatskammer und die Rechtsanwaltskammern führen regelmässige Treuhandrevisionen durch, um die ordnungsgemässe Verwaltung der Treuhandgelder zu überprüfen. Verstösse können berufsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Treuhandkonto bei Bauträgerverträgen

Bauträgervertragsgesetz (BTVG)

Beim Kauf einer Immobilie “vom Plan” (Bauträgerprojekt) ist die Treuhandabwicklung durch das BTVG besonders geregelt:

  • Pflicht zur Sicherung: Der Kaufpreis muss durch einen Treuhänder gesichert werden
  • Ratenplan: Die Auszahlung erfolgt in Raten nach Baufortschritt
  • Sicherungsmodelle: Grundbücherliche Sicherung, Treuhandabwicklung oder Bankgarantie
  • Schutz des Käufers: Bei Insolvenz des Bauträgers ist der bereits bezahlte Kaufpreis geschützt

Ratenplan nach BTVG

BaufortschrittMaximale Rate
Baubeginn15 %
Rohbau fertig35 %
Dachgleiche20 %
Fenster und Fassade fertig12 %
Innenausbau fertig12 %
Übergabe und Bezug4 %
Nach 3 Jahren (Gewährleistung)2 %

Treuhänder finden

Auswahl des Treuhänders

  • Notare: Traditionell die häufigsten Treuhänder bei Immobiliengeschäften. Finden Sie einen Notar über die Österreichische Notariatskammer (notar.at)
  • Rechtsanwälte: Ebenfalls häufig als Treuhänder tätig, besonders bei Unternehmenstransaktionen. Suche über den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (oerak.at)
  • Steuerberater: Können ebenfalls Treuhandkonten führen, allerdings weniger üblich bei Immobiliengeschäften

Tipps zur Auswahl

  • Wählen Sie einen ortsansässigen Treuhänder, der mit dem lokalen Grundbuch vertraut ist
  • Vergleichen Sie die Honorare (frei verhandelbar)
  • Prüfen Sie die Erfahrung des Treuhänders mit der spezifischen Transaktion
  • Lassen Sie sich die Treuhandvereinbarung vor Unterzeichnung erklären
  • Achten Sie auf Berufshaftpflichtversicherung und Kammerzugehörigkeit

Das Treuhandkonto ist in Österreich ein bewährtes Instrument zur sicheren Abwicklung von Zahlungsvorgängen, insbesondere bei Immobilienkäufen. Es schützt beide Vertragsparteien: Der Käufer zahlt nicht direkt an den Verkäufer, und der Verkäufer erhält den Kaufpreis erst, wenn die Eigentumsübertragung gesichert ist. Die Kosten für die Treuhandabwicklung liegen typischerweise bei 0,5 bis 2 % des Kaufpreises. Anderkonten von Notaren und Rechtsanwälten bieten besonderen Insolvenzschutz und unterliegen strenger berufsrechtlicher Aufsicht. Beim Kauf vom Bauträger sorgt das BTVG für zusätzlichen Schutz des Käufers.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Treuhandkonto?

Ein Treuhandkonto wird von einem Treuhänder (meist Notar oder Anwalt) im Namen eines Dritten geführt, um Gelder sicher zu verwahren.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.