Außergewöhnliche Belastungen 2026 Österreich
Außergewöhnliche Belastungen 2026: Krankheitskosten, Behinderung, Katastrophenschäden absetzen. Selbstbehalt berechnen, Nachweise & Formular L1.
Wann Sie Kosten steuerlich absetzen können
Jedes Jahr stehen zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher vor unerwarteten Ausgaben: Eine kostspielige Zahnbehandlung, die Pflege eines Angehörigen, Katastrophenschäden am Eigenheim oder die Kosten einer Behinderung. Das österreichische Steuerrecht bietet für solche Situationen eine wichtige Entlastung — die außergewöhnlichen Belastungen. Diese Regelung ermöglicht es Steuerpflichtigen, bestimmte unvermeidbare Kosten von der Steuer abzusetzen und so die finanzielle Last spürbar zu reduzieren.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Definition und Rechtsgrundlage
Außergewöhnliche Belastungen sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in den Paragraphen 34 und 35 geregelt. Damit eine Ausgabe als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird, müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Außergewöhnlichkeit: Die Belastung muss über das hinausgehen, was die Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit vergleichbaren Einkommens- und Vermögensverhältnissen trifft. Es handelt sich also um Kosten, die nicht jeden betreffen.
2. Zwangsläufigkeit: Die Belastung muss dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen — das heißt, er kann sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen. Krankheitskosten sind beispielsweise zwangsläufig, ein Luxusurlaub hingegen nicht.
3. Wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Die Kosten müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen. Dies wird durch den sogenannten Selbstbehalt sichergestellt — nur Kosten, die über den zumutbaren Selbstbehalt hinausgehen, werden steuerlich berücksichtigt.
Unterschied zu Sonderausgaben und Werbungskosten
Außergewöhnliche Belastungen sind von anderen steuerlichen Absetzposten klar zu unterscheiden. Sonderausgaben betreffen bestimmte private Ausgaben wie Kirchenbeiträge oder Spenden. Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Außergewöhnliche Belastungen hingegen betreffen private Aufwendungen, die zwangsläufig und außergewöhnlich sind.
Der Selbstbehalt 2026 — so funktioniert die Berechnung
Die Selbstbehalts-Stufen
Der Selbstbehalt ist jener Teil der außergewöhnlichen Belastungen, den Sie selbst tragen müssen. Erst wenn Ihre Kosten diesen Betrag übersteigen, wirkt sich der übersteigende Teil steuermindernd aus. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach Ihrem Einkommen:
| Einkommen (jährlich) | Selbstbehalt in Prozent |
|---|---|
| Bis 7.300 Euro | 6 % |
| 7.300 bis 14.600 Euro | 8 % |
| 14.600 bis 36.400 Euro | 10 % |
| Über 36.400 Euro | 12 % |
Reduktion des Selbstbehalts
Der Selbstbehalt-Prozentsatz reduziert sich in folgenden Fällen:
- Minus 1 Prozentpunkt für jedes Kind, für das mehr als sechs Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag zusteht
- Minus 1 Prozentpunkt, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht
Ein Alleinverdiener mit drei Kindern und einem Einkommen von 40.000 Euro hat also einen Selbstbehalt von nur 8 Prozent (12 % minus 3 % für Kinder minus 1 % für Alleinverdiener) statt 12 Prozent.
Berechnungsbeispiel Selbstbehalt
Frau Huber verdient 42.000 Euro brutto im Jahr und hat zwei Kinder. Sie bezieht den Alleinerzieherabsetzbetrag. Ihr Selbstbehalt berechnet sich wie folgt:
- Grundsatz: 12 % (Einkommen über 36.400 Euro)
- Minus 2 Prozentpunkte (zwei Kinder)
- Minus 1 Prozentpunkt (Alleinerzieherabsetzbetrag)
- Ergibt: 9 % Selbstbehalt
- Selbstbehalt in Euro: 42.000 x 9 % = 3.780 Euro
Frau Huber hatte im Jahr 2026 Krankheitskosten von 5.200 Euro. Der absetzbare Betrag beträgt daher 5.200 minus 3.780 = 1.420 Euro. Dieser Betrag reduziert ihr zu versteuerndes Einkommen.
Maßgebliches Einkommen für den Selbstbehalt
Für die Berechnung des Selbstbehalts ist das Einkommen gemäß Paragraph 2 Absatz 2 EStG maßgeblich, allerdings vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen selbst und vor Abzug der Sonderausgaben. In der Praxis orientiert sich das Finanzamt am steuerpflichtigen Einkommen laut Lohnzettel oder Einkommensteuerbescheid.
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
Krankheitskosten
Krankheitskosten sind der häufigste Anwendungsfall für außergewöhnliche Belastungen. Folgende Ausgaben sind absetzbar:
Arzt- und Krankenhauskosten: Alle Kosten, die von der Krankenversicherung nicht erstattet werden — also der Selbstbehalt bei Arztbesuchen, Kosten für Wahlarztbesuche, Spitalsgebühren und ähnliches. Auch Kosten für Privatkliniken sind absetzbar, sofern die Behandlung medizinisch notwendig war.
Medikamente und Heilmittel: Verschreibungspflichtige Medikamente, aber auch rezeptfreie Medikamente, sofern sie ärztlich verordnet wurden. Nahrungsergänzungsmittel sind grundsätzlich nicht absetzbar, es sei denn, sie sind ärztlich verschrieben.
Heilbehelfe und Hilfsmittel: Dazu zählen Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, orthopädische Schuheinlagen, Zahnprothesen, Zahnimplantate, Zahnspangen und ähnliche medizinisch notwendige Hilfsmittel.
Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital: Die Kosten für die Anreise zu Arztbesuchen, Therapien oder Krankenhausaufenthalten. Bei Nutzung des eigenen PKW wird das amtliche Kilometergeld von 0,42 Euro pro Kilometer anerkannt.
Kurkosten: Wenn eine Kur ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist, sind die Aufenthaltskosten, Therapiekosten und Fahrtkosten absetzbar. Reine Wellnessaufenthalte werden nicht anerkannt. Eine Kurbestätigung ist erforderlich.
Therapiekosten: Physiotherapie, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie und andere medizinisch notwendige Therapien. Die Kosten müssen von einem anerkannten Therapeuten erbracht und idealerweise ärztlich verordnet worden sein.
Pflegekosten: Kosten für die Pflege eines Angehörigen, sofern die Pflegebedürftigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigt wird. Dazu zählen auch Kosten für ein Pflegeheim oder mobile Pflegedienste.
Begräbniskosten
Begräbniskosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn der Nachlass des Verstorbenen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken. Als angemessene Kosten werden üblicherweise bis zu rund 10.000 Euro anerkannt. Dazu zählen die Bestattung selbst, die Grabstelle, der Grabstein, Blumenschmuck und die Todesanzeige. Trauerkleidung und das Leichenmahl werden hingegen nicht anerkannt.
Kosten einer Ehescheidung
Die Kosten einer Ehescheidung — insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten — können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, da sich der betroffene Ehepartner der Scheidung typischerweise nicht entziehen kann. Dies gilt zumindest für den beklagten Ehepartner bei einer strittigen Scheidung.
Kosten für den Kinderwunsch
Aufwendungen für künstliche Befruchtung (IVF), Hormonbehandlungen und sonstige Kinderwunschbehandlungen sind als Krankheitskosten anerkannt und damit als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt absetzbar. Das gilt unabhängig davon, ob ein IVF-Fonds-Zuschuss gewährt wurde.
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
Bei bestimmten Belastungen entfällt der Selbstbehalt. Diese Kosten sind ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar.
Behinderungen
Für Menschen mit Behinderung gibt es umfangreiche steuerliche Erleichterungen. Der Selbstbehalt entfällt zur Gänze, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25 Prozent vorliegt. Die Behinderung muss durch einen Behindertenpass, einen Bescheid des Sozialministeriumservice oder ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
Freibeträge nach Grad der Behinderung (jährlich):
| Grad der Behinderung | Freibetrag pro Jahr |
|---|---|
| 25 % bis 34 % | 124 Euro |
| 35 % bis 44 % | 164 Euro |
| 45 % bis 54 % | 401 Euro |
| 55 % bis 64 % | 486 Euro |
| 65 % bis 74 % | 599 Euro |
| 75 % bis 84 % | 718 Euro |
| 85 % bis 94 % | 837 Euro |
| Ab 95 % | 1.198 Euro |
Zusätzlich zu den Freibeträgen können tatsächliche Kosten, die durch die Behinderung entstehen, geltend gemacht werden — etwa Kosten für Heilbehandlungen, Hilfsmittel, Diätverpflegung oder erhöhte Fahrtkosten.
Diätverpflegung: Bei bestimmten Krankheiten, die eine spezielle Diät erfordern (Zöliakie, Diabetes, Phenylketonurie etc.), gibt es pauschale Freibeträge für die Mehrkosten der Diätverpflegung. Diese betragen je nach Erkrankung zwischen 42 und 70 Euro monatlich.
Fahrtkosten bei Gehbehinderung: Für Personen mit einer Gehbehinderung (ab 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Gehbehinderung) kann ein pauschaler Freibetrag von 190 Euro monatlich für erhöhte Fahrtkosten geltend gemacht werden.
Katastrophenschäden
Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdrutsch, Mure, Lawine, Sturm oder Hagel sind als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar. Dies gilt für Schäden am Eigenheim, an der Einrichtung oder an anderen privaten Vermögenswerten.
Voraussetzungen für die Anerkennung:
- Der Schaden muss durch eine Naturkatastrophe verursacht worden sein (Bestätigung der Gemeinde oder Feuerwehr)
- Es darf kein Versicherungsersatz vorliegen bzw. der nicht versicherte Teil kann abgesetzt werden
- Die Kosten für die Beseitigung der Schäden und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sind absetzbar
- Verbesserungen über den ursprünglichen Zustand hinaus werden nicht anerkannt
Tipp: Dokumentieren Sie Katastrophenschäden sofort und umfassend mit Fotos und Videos. Heben Sie alle Rechnungen für Reparaturen und Neuanschaffungen auf. Lassen Sie sich eine Bestätigung der Gemeinde oder Feuerwehr über das Schadenereignis ausstellen.
Auswärtige Berufsausbildung von Kindern
Wenn Kinder eine Berufsausbildung an einem Ort absolvieren müssen, der mehr als 80 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt, und dort auch kein entsprechendes Angebot besteht, können die Eltern einen pauschalen Freibetrag von 110 Euro pro Monat geltend machen — ohne Selbstbehalt. Diese Regelung gilt auch für Studien an Universitäten und Fachhochschulen.
Welche Kosten sind NICHT als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
Nicht jede unerwartete oder hohe Ausgabe ist steuerlich absetzbar. Folgende Kosten werden vom Finanzamt typischerweise nicht anerkannt:
- Kosten der allgemeinen Lebensführung: Miete, Lebensmittel, Kleidung (außer bei Katastrophenschäden)
- Luxusaufwendungen: Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation, Wellnessurlaube
- Schulden und Kreditraten: Selbst wenn sie zwangsläufig entstanden sind
- Prozesskosten bei selbst verschuldeten Rechtsstreitigkeiten
- Strafen und Bußgelder: Auch wenn sie unvermeidlich erscheinen
- Freiwillige Zuwendungen: Geschenke, freiwillige Unterhaltszahlungen über die gesetzliche Pflicht hinaus
- Alternative Heilmethoden: Sofern sie nicht ärztlich verordnet und wissenschaftlich anerkannt sind
- Verhütungsmittel und kosmetische Zahnbehandlungen ohne medizinische Notwendigkeit
Nachweise und Dokumentationspflichten
Welche Belege brauche ich?
Für die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen können. Zwar müssen Belege nicht zwingend der Steuererklärung beigelegt werden, sie müssen aber auf Verlangen des Finanzamts vorgelegt werden können. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre.
Folgende Nachweise sind wichtig:
- Arztrechnungen und Krankenhausrechnungen mit Diagnose und Datum
- Apothekenbelege für Medikamente
- Ärztliche Verordnungen für Therapien, Kuren und Heilbehelfe
- Zahlungsbelege (Überweisungsbestätigungen, Kontoauszüge)
- Behindertenpass oder Bescheid des Sozialministeriumservice
- Bestätigung der Gemeinde bei Katastrophenschäden
- Fahrtenbuch oder Aufstellung der Fahrtkosten zum Arzt
Tipps zur Dokumentation
Sammeln Sie alle Belege systematisch über das gesamte Kalenderjahr. Erstellen Sie am besten eine Excel-Tabelle oder nutzen Sie eine App, in der Sie alle relevanten Ausgaben laufend erfassen. So haben Sie am Ende des Jahres einen vollständigen Überblick und können Ihre Steuererklärung schneller und einfacher ausfüllen.
Notieren Sie bei Fahrtkosten zum Arzt jeweils Datum, Anlass, Strecke und Kilometer. Beim amtlichen Kilometergeld von 0,42 Euro pro Kilometer können sich diese Kosten über das Jahr zu einem beachtlichen Betrag summieren.
Formular L1 — so tragen Sie außergewöhnliche Belastungen richtig ein
Kennzahlen im Überblick
Die Arbeitnehmerveranlagung erfolgt über das Formular L1, das über FinanzOnline elektronisch eingereicht werden kann. Für außergewöhnliche Belastungen sind folgende Kennzahlen relevant:
- KZ 730: Außergewöhnliche Belastungen MIT Selbstbehalt (Krankheitskosten, Begräbniskosten etc.)
- KZ 731: Kosten bei eigener Behinderung (ohne Selbstbehalt)
- KZ 732: Kosten bei Behinderung des (Ehe-)Partners
- KZ 733: Kosten bei Behinderung eines Kindes
- KZ 734: Freibetrag für auswärtige Berufsausbildung
- KZ 735: Katastrophenschäden (ohne Selbstbehalt)
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Sammeln Sie alle relevanten Belege und berechnen Sie die Gesamtsumme der einzelnen Kategorien.
Schritt 2: Loggen Sie sich bei FinanzOnline ein (finanzonline.bmf.gv.at) und wählen Sie die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) für das jeweilige Jahr.
Schritt 3: Navigieren Sie zum Abschnitt “Außergewöhnliche Belastungen”.
Schritt 4: Tragen Sie die Beträge in die entsprechenden Kennzahlen ein. Achten Sie darauf, Kosten mit und ohne Selbstbehalt getrennt einzutragen.
Schritt 5: Überprüfen Sie die Angaben und reichen Sie die Erklärung ein.
Wichtig: Die Berechnung des Selbstbehalts erfolgt automatisch durch das Finanzamt. Sie müssen lediglich den Gesamtbetrag der Kosten eintragen — die Reduktion um den Selbstbehalt nimmt das Finanzamt vor.
Fristen beachten
Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend eingebracht werden. Für das Jahr 2026 haben Sie also Zeit bis Ende 2031. Dennoch empfiehlt es sich, die Erklärung zeitnah einzureichen, um schneller eine Gutschrift zu erhalten.
Besondere Fälle und Sonderregelungen
Pflegekosten für Angehörige
Die Pflege eines nahen Angehörigen stellt eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Folgende Kosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden:
- Kosten für ein Pflegeheim (abzüglich Pflegegeld und etwaiger Zuschüsse)
- Kosten für mobile Pflegedienste (24-Stunden-Betreuung)
- Kosten für Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl etc.)
- Fahrtkosten für Besuche im Pflegeheim (in angemessenem Ausmaß)
Das Pflegegeld und etwaige Zuschüsse der Sozialhilfe sind von den geltend gemachten Kosten abzuziehen. Wird ein Angehöriger zu Hause gepflegt, können auch die Kosten für den Umbau der Wohnung (barrierefreies Bad, Treppenlifter etc.) als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Krankheitskosten für den (Ehe-)Partner
Krankheitskosten können nicht nur für den Steuerpflichtigen selbst, sondern auch für den Ehepartner oder eingetragenen Partner und für unterhaltsberechtigte Kinder geltend gemacht werden. Die Kosten unterliegen dem Selbstbehalt des Steuerpflichtigen, der die Kosten trägt.
Mehrere außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr
Wenn in einem Kalenderjahr mehrere außergewöhnliche Belastungen anfallen, werden alle Kosten mit Selbstbehalt zusammengerechnet und dem gesamten Selbstbehalt gegenübergestellt. Es gibt nur einen Selbstbehalt pro Jahr, nicht einen pro Belastungsart.
Beispiel: Herr Maier hat 2026 Zahnarztkosten von 2.500 Euro und Kurkosten von 1.800 Euro. Gesamtkosten: 4.300 Euro. Sein Selbstbehalt beträgt 4.200 Euro (Einkommen 35.000 Euro, 12 %). Absetzbar sind 100 Euro (4.300 minus 4.200).
Verteilung auf mehrere Kalenderjahre
Wenn eine Behandlung sich über den Jahreswechsel erstreckt, können die Kosten auf die jeweiligen Kalenderjahre aufgeteilt werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Bezahlung (Abflussprinzip). Es kann daher strategisch sinnvoll sein, hohe Kosten gezielt in einem Kalenderjahr zu bündeln, um den Selbstbehalt zu überschreiten.
Tipp: Wenn absehbar ist, dass Sie in einem Jahr den Selbstbehalt nicht überschreiten werden, kann es sinnvoll sein, planbare Ausgaben (z.B. neue Brille, Zahnbehandlung) ins nächste Jahr zu verschieben oder vorzuziehen, wenn dort bereits andere hohe Kosten anfallen.
Sonderfälle bei Behinderung
Der Behindertenpass
Der Behindertenpass wird vom Sozialministeriumservice ausgestellt und ist die wichtigste Grundlage für steuerliche Erleichterungen. Er bestätigt den Grad der Behinderung und ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freibeträge ohne Selbstbehalt.
Die Beantragung erfolgt beim Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt). Nach der Antragstellung wird ein ärztliches Sachverständigengutachten erstellt, auf dessen Basis der Grad der Behinderung festgelegt wird. Der Behindertenpass ist unbefristet gültig, kann aber bei Änderung des Gesundheitszustands neu beurteilt werden.
Mehrfachbehinderungen
Bei Vorliegen mehrerer Behinderungen wird der Gesamtgrad der Behinderung nicht einfach addiert, sondern nach einem speziellen Verfahren ermittelt. Die stärkste Einzelbehinderung bildet die Basis, die weiteren Behinderungen werden gewichtet hinzugerechnet. Ein Sachverständiger des Sozialministeriumservice nimmt diese Einschätzung vor.
Kinder mit Behinderung
Für Kinder mit Behinderung stehen den Eltern zusätzliche Freibeträge zu. Der Freibetrag für die Behinderung des Kindes kann von jenem Elternteil geltend gemacht werden, der die Familienbeihilfe bezieht. Bei erhöhter Familienbeihilfe (für Kinder mit erheblicher Behinderung) erhöht sich der Freibetrag zusätzlich. Auch die tatsächlichen Mehrkosten für die Behinderung des Kindes (Therapien, Hilfsmittel, spezielle Betreuung) können geltend gemacht werden.
Katastrophenschäden im Detail
Welche Ereignisse gelten als Katastrophe?
Im steuerlichen Sinn gelten als Katastrophen:
- Hochwasser und Überschwemmungen
- Erdrutsch, Mure, Steinschlag
- Lawinen und Schneedruck
- Sturm (ab Windstärke 8) und Tornado
- Hagel
- Erdbeben
- Waldbrand (sofern nicht selbst verursacht)
Nicht als Katastrophe gelten: Rohrbruch, Schimmel durch mangelnde Wartung, normale Abnutzung, Schäden durch Fahrlässigkeit.
Was ist bei Katastrophenschäden absetzbar?
Absetzbar sind die Kosten für:
- Aufräumarbeiten und Schutt beseitigung
- Reparatur beschädigter Gebäudeteile
- Neuanschaffung zerstörter Einrichtungsgegenstände (zum Zeitwert)
- Trocknungsmaßnahmen
- Provisorische Unterkünfte (vorübergehend)
Der absetzbare Betrag wird um Versicherungsleistungen und öffentliche Zuschüsse (Katastrophenfonds der Länder) gekürzt. Verbesserungen über den ursprünglichen Zustand hinaus sind nicht absetzbar.
Dokumentation bei Katastrophenschäden
Gerade bei Katastrophenschäden ist eine sorgfältige Dokumentation besonders wichtig:
- Sofort Fotos und Videos vom Schadenausmaß machen
- Bestätigung der Gemeinde oder Feuerwehr einholen
- Versicherung unverzüglich verständigen
- Alle Rechnungen für Reparaturen und Neuanschaffungen aufbewahren
- Zeitwert der zerstörten Gegenstände schätzen (Anschaffungsbelege wenn vorhanden)
- Erhaltene Versicherungsleistungen und Zuschüsse dokumentieren
Steuertipps: So maximieren Sie Ihre Steuerersparnis
Tipp 1: Kosten bündeln
Da der Selbstbehalt eine wesentliche Hürde darstellt, kann es sinnvoll sein, planbare Kosten in einem Jahr zu bündeln. Wenn Sie beispielsweise eine neue Brille, eine Zahnbehandlung und eine Physiotherapie benötigen, kann es günstiger sein, alle drei Maßnahmen in einem Kalenderjahr durchführen zu lassen.
Tipp 2: Partner einbeziehen
Wenn ein Ehepartner geringere Einkünfte hat, kann es steuerlich günstiger sein, dass dieser Partner die Kosten geltend macht, da sein Selbstbehalt niedriger ausfällt. Voraussetzung ist natürlich, dass der Partner die Kosten auch tatsächlich getragen hat.
Tipp 3: Alle Kosten erfassen
Viele Steuerpflichtige vergessen kleinere Posten wie Fahrtkosten zum Arzt, Rezeptgebühren oder Kosten für Verbandsmaterial. Gerade diese Kleinbeträge können sich über ein Jahr zu einem relevanten Betrag summieren und den Ausschlag geben, ob der Selbstbehalt überschritten wird.
Tipp 4: FinanzOnline nutzen
Die Einreichung über FinanzOnline ist nicht nur schneller, sondern bietet auch den Vorteil, dass bestimmte Daten (wie Einkommen und Absetzbeträge) bereits vorausgefüllt sind. Zudem erfolgt die Bearbeitung elektronischer Erklärungen in der Regel deutlich schneller.
Tipp 5: Behinderung melden
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, prüfen Sie, ob ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung beim Sozialministeriumservice sinnvoll ist. Bereits ab einem Grad der Behinderung von 25 % erhalten Sie Freibeträge ohne Selbstbehalt, was die steuerliche Situation erheblich verbessern kann.
Tipp 6: Rückwirkende Veranlagung
Sie haben bis zu fünf Jahre Zeit, eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen oder zu berichtigen. Wenn Sie in vergangenen Jahren außergewöhnliche Belastungen nicht geltend gemacht haben, können Sie dies noch nachholen. Für das Jahr 2021 ist die Frist Ende 2026.
Aktuelle Änderungen und Entwicklungen 2026
Anpassung der Freibeträge
Die Freibeträge für Behinderung und Diätverpflegung werden im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung (Abschaffung der Kalten Progression) regelmäßig valorisiert. Für 2026 ergeben sich dadurch leicht höhere Beträge als in den Vorjahren.
Digitalisierung der Nachweise
Das Finanzministerium treibt die Digitalisierung voran. Immer mehr Daten werden automatisch an das Finanzamt übermittelt — etwa von Krankenversicherungen, Apotheken und Ärzten. Dies vereinfacht die Geltendmachung, erfordert aber auch, dass die automatisch übermittelten Daten mit den eigenen Aufzeichnungen abgeglichen werden.
Rechtsprechung 2025/2026
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs entwickelt die Auslegung der außergewöhnlichen Belastungen laufend weiter. Aktuelle Entscheidungen betreffen unter anderem die Absetzbarkeit alternativer Heilmethoden, die Anerkennung von Kosten für glutenfreie Ernährung bei Zöliakie und die Behandlung von Long-Covid-Kosten.
Außergewöhnliche Belastungen in der Praxis — häufige Fehler
Fehler 1: Kosten ohne Nachweis geltend machen
Das Finanzamt kann jederzeit Belege anfordern. Wer keine Rechnungen, Überweisungsbelege oder ärztliche Verordnungen vorlegen kann, riskiert die Streichung der gesamten außergewöhnlichen Belastungen im Zuge einer Überprüfung.
Fehler 2: Erstattete Kosten nicht abziehen
Viele vergessen, Kostenerstattungen der Krankenkasse oder privater Versicherungen von den geltend gemachten Kosten abzuziehen. Nur der tatsächliche Eigenanteil ist absetzbar.
Fehler 3: Falsche Kennzahl verwenden
Das Eintragen von Kosten ohne Selbstbehalt (z.B. Behinderung) in die Kennzahl mit Selbstbehalt (KZ 730) führt zu einer geringeren Steuerersparnis. Umgekehrt kann das Eintragen von Kosten mit Selbstbehalt in eine Kennzahl ohne Selbstbehalt zu Rückfragen und Korrekturen führen.
Fehler 4: Kosten für mehrere Personen vermischen
Kosten für die eigene Behinderung, die Behinderung des Partners und die Behinderung von Kindern müssen in unterschiedlichen Kennzahlen eingetragen werden. Eine Vermischung kann zu Problemen bei der Veranlagung führen.
Außergewöhnliche Belastungen bieten Steuerpflichtigen in Österreich eine wichtige Möglichkeit, unvermeidbare Kosten steuerlich abzusetzen. Der Schlüssel liegt in der sorgfältigen Dokumentation, der korrekten Zuordnung der Kosten zu den richtigen Kennzahlen und der strategischen Planung planbarer Ausgaben. Besonders bei Behinderungen und Katastrophenschäden können die Steuerersparnisse erheblich sein, da hier der Selbstbehalt entfällt.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Steuerrecht bietet, und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater, der Arbeiterkammer oder dem zuständigen Finanzamt beraten. Die Investition in professionelle Beratung kann sich angesichts der möglichen Steuerersparnisse schnell rechnen.
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Häufig gestellte Fragen
Was sind außergewöhnliche Belastungen im Steuerrecht?
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die zwangsläufig entstehen, außergewöhnlich sind (die Mehrzahl der Steuerpflichtigen trifft sie nicht) und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Sie können bei der Einkommensteuer bzw. Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden und mindern die Steuerlast.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen 2026?
Der Selbstbehalt beträgt je nach Einkommen zwischen 6 und 12 Prozent des Einkommens. Bei Einkommen bis 7.300 Euro sind es 6 %, bis 14.600 Euro 8 %, bis 36.400 Euro 10 % und über 36.400 Euro 12 %. Für jedes Kind reduziert sich der Selbstbehalt um 1 Prozentpunkt, bei Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag ebenfalls.
Welche Krankheitskosten kann man als außergewöhnliche Belastung absetzen?
Absetzbar sind unter anderem Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente, Heilbehelfe (Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte), Fahrtkosten zum Arzt, Kosten für eine Kur (wenn ärztlich verordnet), Therapiekosten und Pflegekosten. Die Kosten müssen den Selbstbehalt übersteigen, sofern kein Befreiungsgrund vorliegt.
Wann entfällt der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen?
Der Selbstbehalt entfällt bei Behinderungen ab 25 % Minderung der Erwerbsfähigkeit, bei Katastrophenschäden (Hochwasser, Erdrutsch), bei Kosten der auswärtigen Berufsausbildung von Kindern und bei bestimmten Krankheitskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Behinderung stehen.
Wie berechne ich meinen Selbstbehalt konkret?
Nehmen Sie Ihr Jahreseinkommen (laut Steuerbescheid), ermitteln Sie den entsprechenden Prozentsatz (6-12 %), ziehen Sie je 1 Prozentpunkt pro Kind ab und gegebenenfalls 1 Prozentpunkt für den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag. Der so errechnete Betrag ist Ihr Selbstbehalt. Nur Kosten darüber werden steuerlich berücksichtigt.
Wo trage ich außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung ein?
Außergewöhnliche Belastungen werden im Formular L1 (Arbeitnehmerveranlagung) bzw. E1 (Einkommensteuererklärung) eingetragen. Die relevanten Kennzahlen sind KZ 730 für Kosten mit Selbstbehalt, KZ 731-734 für Kosten ohne Selbstbehalt (Behinderung) und KZ 735 für Katastrophenschäden.
Kann ich Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen?
Ja, Begräbniskosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, allerdings nur soweit sie aus dem Nachlass des Verstorbenen nicht gedeckt werden können. Sie unterliegen dem Selbstbehalt. Als angemessen gelten Kosten bis ca. 10.000 Euro.
Sind Zahnspangen und Zahnimplantate als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
Ja, Kosten für Zahnspangen (kieferorthopädische Behandlungen) und Zahnimplantate sind als Krankheitskosten absetzbar. Sie unterliegen dem regulären Selbstbehalt, es sei denn, sie stehen in Zusammenhang mit einer Behinderung. Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.