Außergewöhnliche Belastungen: der Selbstbehalt entscheidet
Sechs bis zwölf Prozent des Einkommens gehen vorweg ab - und die Einkommensgrenzen dafür stehen seit Jahren still. Wann der Selbstbehalt entfällt.
Krankheitskosten sind absetzbar - dieser Satz stimmt und führt trotzdem regelmäßig zu Enttäuschungen. Der Grund ist der Selbstbehalt: Bis zu zwölf Prozent des Einkommens gehen vorweg ab, und erst was darüber liegt, mindert die Bemessungsgrundlage.
Bei 40.000 Euro Einkommen sind das 4.800 Euro. Wer 1.500 Euro an Zahnarztrechnungen sammelt, setzt davon nichts ab.
Die Staffel
§ 34 Abs 4 EStG bemisst den Selbstbehalt am Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen:
| Einkommen | Selbstbehalt |
|---|---|
| bis 7.300 Euro | 6 % |
| über 7.300 bis 14.600 Euro | 8 % |
| über 14.600 bis 36.400 Euro | 10 % |
| über 36.400 Euro | 12 % |
Diese Grenzbeträge stehen unverändert im Gesetz. Sie gehören nicht zu den Beträgen, die nach § 33 Abs 1a jährlich an die Inflation angepasst werden - anders als der Tarif selbst.
Das hat eine schleichende Folge: Ein Einkommen von 36.400 Euro war vor einigen Jahren gehobenes Mittelfeld, heute erreichen es deutlich mehr Beschäftigte. Immer mehr Steuerpflichtige fallen damit in die Zwölf-Prozent-Stufe, ohne dass sich an ihrer realen Lage etwas geändert hätte. Es ist derselbe Mechanismus wie bei der kalten Progression - nur ohne den gesetzlichen Ausgleich.
Was den Selbstbehalt senkt
Der Prozentsatz vermindert sich um je einen Prozentpunkt:
- wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht,
- wenn kein solcher Anspruch besteht, der Steuerpflichtige aber mehr als sechs Monate verheiratet oder eingetragener Partner ist, nicht dauernd getrennt lebt und der Partner Einkünfte von höchstens 7.411 Euro jährlich erzielt,
- für jedes Kind.
Die Punkte summieren sich. Eine Familie mit zwei Kindern und Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag kommt bei 40.000 Euro Einkommen auf 12 minus 3, also 9 Prozent - statt 4.800 Euro sind das 3.600 Euro Selbstbehalt.
Eine Besonderheit steckt in Absatz 5: Für die Berechnung sind die sonstigen Bezüge nach § 67 hinzuzurechnen, also 13. und 14. Gehalt. Sie erhöhen damit den Selbstbehalt, obwohl sie selbst nach eigenen Sätzen besteuert werden. Wer nur das laufende Jahreseinkommen ansetzt, rechnet den Selbstbehalt zu niedrig.
Wenn der Selbstbehalt entfällt
§ 34 Abs 6 zählt Fälle auf, in denen ohne Selbstbehalt abgezogen wird. Die praktisch wichtigsten:
- Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden, im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten
- Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Absatz 8
- Mehraufwendungen für Personen, für die erhöhte Familienbeihilfe nach § 8 Abs 4 FLAG gewährt wird, soweit sie die pflegebedingten Geldleistungen übersteigen
Der erste Punkt ist derjenige, der nach Unwettern zählt: Die Kosten der Ersatzbeschaffung wirken vom ersten Euro an. Zu dokumentieren sind Schadensausmaß und Aufwand, üblicherweise über die Niederschrift der Schadenskommission der Gemeinde.
Bei Behinderung tritt an die Stelle der Einzelabrechnung häufig ein pauschaler Freibetrag nach § 35 EStG, dessen Höhe sich nach dem Grad der Behinderung richtet. Er wirkt ebenfalls ohne Selbstbehalt.
Die drei Voraussetzungen
Damit eine Ausgabe überhaupt in Betracht kommt, muss sie kumulativ
- außergewöhnlich sein, also höher als bei der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger,
- zwangsläufig erwachsen, also aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen unausweichlich sein, und
- die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen - das ist genau die Funktion des Selbstbehalts.
An der Zwangsläufigkeit scheitert in der Praxis das meiste. Eine medizinisch indizierte Behandlung erfüllt sie, eine ästhetisch motivierte nicht. Kosten, die eine Versicherung ersetzt, sind ohnehin abzuziehen - abzugsfähig ist nur die tatsächlich getragene Belastung.
Was sich rechnen lässt
Weil der Selbstbehalt eine Jahresgrenze ist, entscheidet der Zeitpunkt. Fallen größere Behandlungen an, ist es günstiger, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, statt sie über zwei Jahre zu verteilen - im zweiten Jahr müsste der Selbstbehalt erneut überschritten werden.
Ein Beispiel bei 40.000 Euro Einkommen ohne Minderungen, Selbstbehalt 4.800 Euro:
| Jahr 1 | Jahr 2 | wirksam | |
|---|---|---|---|
| verteilt | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 0 Euro |
| gebündelt | 6.000 Euro | 0 Euro | 1.200 Euro |
Dieselbe Summe, ein Unterschied von 1.200 Euro Bemessungsgrundlage - bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent also 480 Euro Steuer.
Geltend gemacht wird alles in der Veranlagung; wie sie abläuft, steht beim Lohnsteuerausgleich. Die Abgrenzung zu den beruflich veranlassten Ausgaben steht bei den Werbungskosten, jene zu den aufgezählten Privatausgaben bei den Sonderausgaben.
Quellen
- Einkommensteuergesetz 1988, Paragraf 34 (RIS), abgerufen 03.09.2026
- Einkommensteuergesetz 1988, Paragraf 35 (RIS), abgerufen 03.09.2026
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Er richtet sich nach dem Einkommen: 6 Prozent bis 7.300 Euro, 8 Prozent bis 14.600 Euro, 10 Prozent bis 36.400 Euro und 12 Prozent darüber. Nur was den Selbstbehalt übersteigt, mindert das Einkommen.
Wann vermindert sich der Selbstbehalt?
Um je einen Prozentpunkt bei Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, bei einem Partner mit Einkünften bis 7.411 Euro und für jedes Kind. Bei mehreren Kindern summiert sich das.
Wann entfällt der Selbstbehalt ganz?
Unter anderem bei Katastrophenschäden, bei Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung und bei Mehraufwendungen für Personen, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Paragraf 34 Absatz 6 EStG zählt die Fälle auf.
Zählt das 13. und 14. Gehalt beim Selbstbehalt mit?
Ja. Paragraf 34 Absatz 5 EStG ordnet an, dass die sonstigen Bezüge nach Paragraf 67 für die Berechnung des Selbstbehalts hinzuzurechnen sind - obwohl sie selbst begünstigt besteuert werden.
Sind die Einkommensgrenzen inflationsangepasst?
Nein. Die Stufen von 7.300, 14.600 und 36.400 Euro stehen unverändert im Gesetz. Angepasst wird nur der Betrag von 7.411 Euro für die Partnereinkünfte. Mit steigenden Einkommen rutschen daher immer mehr Steuerpflichtige in die höchste Stufe.
Was gilt als außergewöhnliche Belastung?
Eine Belastung, die außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwächst und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt. Typisch sind Krankheits- und Pflegekosten, Begräbniskosten und Katastrophenschäden.