CO2-Bepreisung in Österreich: das NEHG und was danach kommt
Die Fixpreisphase endete mit 55 Euro je Tonne Ende 2025. Wie das System funktioniert, was auf der Tankrechnung landet und warum 2026 offen ist.
Die CO2-Bepreisung ist keine Steuer im rechtlichen Sinn. Sie funktioniert über Zertifikate, die Inverkehrbringer von Brennstoffen erwerben und abgeben müssen - wirtschaftlich wirkt sie dennoch wie ein Aufschlag je Liter oder Kubikmeter.
Das österreichische System steht derzeit an einem Übergang, dessen Zeitplan sich auf europäischer Ebene verschoben hat.
Wie das System aufgebaut ist
Grundlage ist das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, eingeführt mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022. Es verpflichtet nicht die Verbraucher, sondern die Inverkehrbringer von Brennstoffen - Mineralölunternehmen, Gasversorger, Händler mit Heizöl und Kohle.
Sie müssen für die Emissionen, die aus den in Verkehr gebrachten Brennstoffen entstehen, Zertifikate erwerben und abgeben. Die Kosten geben sie über den Preis weiter; beim Endverbraucher erscheinen sie nicht als eigene Position, sondern im Literpreis.
§ 9 NEHG teilt den Handel in Phasen:
| Phase | Zeitraum |
|---|---|
| Einführungsphase | 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023 |
| Übergangsphase | 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 |
| Marktphase | ab 1. Jänner 2026 |
Die Fixpreise
Für die Fixpreisphase legte § 10 Abs 1 NEHG den Ausgabewert je Zertifikat - also je Tonne CO2 - unmittelbar fest:
| Kalenderjahr | Betrag je Tonne |
|---|---|
| 2022 | 30 Euro |
| 2023 | 35 Euro |
| 2024 | 45 Euro |
| 2025 | 55 Euro |
Ergänzend enthält Absatz 2 einen Preisstabilitätsmechanismus: Die durchschnittliche Veränderung der Energiepreise für die erfassten Energieträger wird jährlich ermittelt und kann den Anstieg dämpfen oder verstärken.
Für 2026 nennt die Stammfassung keinen Fixpreis, weil ab diesem Jahr die Marktphase vorgesehen war. Da der Start des EU-weiten Systems für Brennstoffe auf europäischer Ebene verschoben wurde, hat sich der Zeitplan verändert. Welcher Wert für 2026 tatsächlich gilt, ergibt sich aus der jeweils geltenden Fassung des NEHG - dort ist er vor einer Berechnung nachzusehen.
Ein Hinweis dazu, weil es leicht zu verwechseln ist: Für Deutschland kursieren für 2026 Angaben zu einem Preiskorridor. Sie beruhen auf dem deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetz und gelten in Österreich nicht.
Was das an der Zapfsäule ausmacht
Die Wirkung lässt sich aus dem Emissionsfaktor ableiten. Ein Liter Benzin verursacht rund 2,3 Kilogramm CO2, ein Liter Diesel rund 2,6 Kilogramm.
Bei einem Preis von 55 Euro je Tonne ergibt das:
| Brennstoff | CO2 je Einheit | Belastung |
|---|---|---|
| Benzin | rund 2,3 kg je Liter | rund 12,6 Cent je Liter |
| Diesel | rund 2,6 kg je Liter | rund 14,3 Cent je Liter |
Auf diese Beträge kommt noch die Umsatzsteuer, sodass an der Kasse rund ein Fünftel mehr ankommt. Die Rechnung zeigt die Größenordnung; maßgeblich ist der jeweils geltende Zertifikatspreis.
Zum Vergleich: Die Mineralölsteuer liegt deutlich darüber und ist der ältere und größere Posten im Kraftstoffpreis.
Der Klimabonus ist weg
Die CO2-Bepreisung war von Beginn an mit einer Rückvergütung verbunden - dem regionalen Klimabonus. Er sollte die Belastung ausgleichen und dabei umverteilen: Wer wenig fossile Energie verbraucht, sollte mehr zurückbekommen, als er zahlt.
Dieser Ausgleich ist entfallen. Die Bepreisung besteht unabhängig davon weiter, sodass die Belastung ohne Gegenposten bleibt. Was das im Einzelnen bedeutet, steht beim Klimabonus.
Für Haushalte heißt das: Die CO2-Komponente wirkt jetzt wie eine gewöhnliche Verbrauchsabgabe. Wie sie sich in die übrigen Energiekosten einfügt, zeigt der Strompreis und der Gaspreis, wo die Abgabenanteile im Einzelnen aufgeschlüsselt sind.
Quellen
- Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022, BGBl. I Nr. 10/2022 (RIS) - Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, Paragrafen 9 und 10, abgerufen 03.09.2026
Der für das Kalenderjahr 2026 maßgebliche Wert ist der jeweils geltenden Fassung des NEHG zu entnehmen; die Stammfassung sah ab 2026 den Übergang in die Marktphase vor.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch war der CO2-Preis zuletzt?
55 Euro je Tonne im Jahr 2025. Das ist der letzte Wert der Fixpreisphase, die Paragraf 10 NEHG mit 30 Euro für 2022, 35 für 2023, 45 für 2024 und 55 für 2025 festlegte.
Was gilt 2026?
Das Gesetz sah ab 1. Jänner 2026 den Übergang in die Marktphase vor. Da die Einführung des EU-weiten Systems für Brennstoffe verschoben wurde, ist der für 2026 maßgebliche Wert der jeweils geltenden Fassung des NEHG zu entnehmen.
Ist die CO2-Bepreisung eine Steuer?
Rechtlich nicht. Es handelt sich um ein Zertifikatehandelssystem: Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen Emissionszertifikate erwerben und abgeben. Wirtschaftlich wirkt es wie eine Mengensteuer.
Wer zahlt die Abgabe?
Formell die Inverkehrbringer von Brennstoffen, also im Wesentlichen Mineralölunternehmen und Gasversorger. Sie geben die Kosten über den Preis weiter, sodass sie beim Endverbraucher ankommen.
Gibt es den Klimabonus noch?
Nein, er wurde abgeschafft. Er war als Rückvergütung der CO2-Bepreisung konzipiert; die Bepreisung selbst besteht unabhängig davon weiter.
Was ist das EU-ETS 2?
Ein EU-weites Emissionshandelssystem für Brennstoffe in Gebäuden und Verkehr, das das nationale System ablösen soll. Sein Start wurde auf EU-Ebene verschoben, weshalb sich auch der Zeitplan für das NEHG verschiebt.