Entlastungsrechner 2026 | Steuerersparnis durch kalte
Entlastungsrechner 2026: Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch die Abschaffung der kalten Progression. Vergleich zu Vorjahren inklusive.
Wie die Progressionsabgeltung wirkt
Seit der Abschaffung der kalten Progression im Jahr 2023 werden die Steuerstufen in Österreich jährlich an die Inflation angepasst. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Geldbörse?
Grundlage: So funktioniert die Entlastung
Das Prinzip der Progressionsabgeltung
Die Entlastung durch die Abschaffung der kalten Progression basiert auf einem einfachen Prinzip: Die Steuerstufen werden jährlich an die Inflation angepasst. Dadurch wird verhindert, dass inflationsbedingte Gehaltserhöhungen zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Das bedeutet: Wenn Ihr Gehalt im gleichen Ausmass wie die Inflation steigt, zahlen Sie prozentual nicht mehr Steuer als im Vorjahr. Ihre reale Steuerbelastung bleibt konstant, und Ihre Kaufkraft wird geschützt.
Berechnung der Entlastung
Die Entlastung berechnet sich als Differenz zwischen:
- Steuer nach alten Stufen (ohne Anpassung, Stufen von 2022)
- Steuer nach aktuellen Stufen (mit Anpassung, Stufen von 2026)
Diese Differenz ist der Betrag, den Sie dank der Abschaffung der kalten Progression jährlich sparen.
Steuerstufenvergleich: 2022 vs. 2026
Die Steuerstufen im Detail
Um die Entlastung zu verstehen, ist ein Vergleich der Steuerstufen hilfreich:
Steuerstufen 2022 (vor der Anpassung):
- 0 Prozent bis 11.000 Euro
- 20 Prozent von 11.000 bis 18.000 Euro
- 30 Prozent von 18.000 bis 31.000 Euro
- 41 Prozent von 31.000 bis 60.000 Euro
- 48 Prozent von 60.000 bis 90.000 Euro
- 50 Prozent von 90.000 bis 1.000.000 Euro
Steuerstufen 2026 (mit Anpassung):
- 0 Prozent bis rund 13.539 Euro
- 20 Prozent von rund 13.539 bis rund 21.992 Euro
- 30 Prozent von rund 21.992 bis rund 36.458 Euro
- 40 Prozent von rund 36.458 bis rund 70.365 Euro
- 48 Prozent von rund 70.365 bis rund 104.859 Euro
- 50 Prozent von rund 104.859 bis 1.000.000 Euro
Was fällt auf?
Die Verschiebung ist deutlich: Die Steuerfreigrenze stieg von 11.000 auf rund 13.539 Euro, ein Plus von über 1.800 Euro. Auch alle weiteren Steuergrenzen haben sich entsprechend nach oben verschoben. Zusätzlich wurde der Grenzsteuersatz in der vierten Stufe von 41 auf 40 Prozent gesenkt.
Entlastung nach Einkommenshöhe
Geringes Einkommen (bis 25.000 Euro brutto jährlich)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 25.000 Euro profitieren vor allem durch:
- Die Anhebung der Steuerfreigrenze
- Die Erhöhung der SV-Rückerstattung (Negativsteuer)
- Die Anpassung des Verkehrsabsetzbetrags
Konkret: Ein Arbeitnehmer mit 22.000 Euro brutto (14 Mal) zahlte 2022 nach Abzug der SV-Beiträge eine bestimmte Lohnsteuer. Mit den angepassten Steuerstufen 2026 reduziert sich diese Steuer. Die Ersparnis liegt in dieser Einkommensklasse bei rund 100 bis 300 Euro pro Jahr.
Bei sehr geringem Einkommen unter der Steuergrenze profitieren Betroffene indirekt durch die erhöhte Negativsteuer und die angepassten Absetzbeträge.
Mittleres Einkommen (25.000 bis 50.000 Euro brutto jährlich)
Die mittlere Einkommensklasse profitiert am stärksten von der Abschaffung der kalten Progression. Hier kumulieren sich die Effekte aller angepassten Steuerstufen.
Beispiel: 35.000 Euro brutto (14 Mal)
- Steuerpflichtiges Einkommen nach SV-Abzug: rund 28.670 Euro
- Steuer nach Steuerstufen 2022: deutlich höher
- Steuer nach Steuerstufen 2026: geringer durch verschobene Grenzen
- Geschätzte Ersparnis: rund 300 bis 500 Euro pro Jahr
Beispiel: 45.000 Euro brutto (14 Mal)
- Steuerpflichtiges Einkommen nach SV-Abzug: rund 36.860 Euro
- Die Anhebung aller Steuengrenzen führt dazu, dass ein grösserer Teil des Einkommens in niedrigeren Steuerstufen verbleibt
- Geschätzte Ersparnis: rund 450 bis 650 Euro pro Jahr
Höheres Einkommen (50.000 bis 100.000 Euro brutto jährlich)
Auch Besserverdiener profitieren von der Anpassung, allerdings relativ zum Einkommen in geringerem Ausmass.
Beispiel: 75.000 Euro brutto (14 Mal)
- Die Verschiebung aller Steuenstufen wirkt sich kumulativ aus
- Geschätzte Ersparnis: rund 600 bis 900 Euro pro Jahr
- Relativ zum Einkommen liegt die Entlastung bei rund 1 bis 1,2 Prozent
Beispiel: 100.000 Euro brutto (14 Mal)
- Geschätzte Ersparnis: rund 800 bis 1.100 Euro pro Jahr
- Relativ zum Einkommen liegt die Entlastung bei unter 1 Prozent
Spitzeneinkommen (über 100.000 Euro)
Bei Einkommen über 100.000 Euro ist die absolute Ersparnis am höchsten, relativ zum Einkommen aber am geringsten. Die Steuerstufe von 50 Prozent (ab rund 104.859 Euro) und 55 Prozent (ab 1.000.000 Euro) begrenzt die Entlastung nach oben.
Kumulierte Entlastung seit 2023
Vier Jahre Progressionsabgeltung
Seit 2023 wurden die Steuerstufen viermal angepasst (2023, 2024, 2025, 2026). Die kumulierte Entlastung über vier Jahre ist beträchtlich:
Für einen Arbeitnehmer mit einem heutigen Bruttoeinkommen von 45.000 Euro beläuft sich die kumulierte Ersparnis seit 2023 auf geschätzt 1.500 bis 2.500 Euro im Vergleich zu einem Szenario ohne jegliche Anpassung.
Besonders in den Jahren 2023 und 2024, als die Inflation noch hoch war, fielen die Anpassungen grösser aus. In Jahren mit geringerer Inflation sind die Anpassungen entsprechend kleiner.
Die Rolle der Inflation
Die Höhe der jährlichen Entlastung hängt direkt von der Inflationsrate ab:
- Hohe Inflation (wie 2022/2023): Grosse Verschiebung der Steuergrenzen, grosse Entlastung
- Moderate Inflation (2 bis 3 Prozent): Moderate Verschiebung, moderate Entlastung
- Niedrige Inflation (unter 2 Prozent): Geringe Verschiebung, geringe Entlastung, aber auch geringerer Bedarf
In einem Szenario ohne Anpassung hätte die hohe Inflation der Jahre 2022/2023 zu massiven realen Steuererhöhungen geführt. Die Progressionsabgeltung hat dies wirksam verhindert.
Entlastung bei Absetzbeträgen
Welche Absetzbeträge wurden angepasst?
Neben den Steuerstufen werden auch verschiedene Absetzbeträge regelmässig angepasst:
- Verkehrsabsetzbetrag: Stieg von 400 Euro (2022) auf rund 496 Euro (2026)
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag: Stieg entsprechend an
- Pensionistenabsetzbetrag: Wurde angehoben
- Alleinverdienerabsetzbetrag: Wurde erhöht
- Alleinerzieherabsetzbetrag: Wurde erhöht
- SV-Rückerstattung: Maximalbetrag wurde angehoben
Zusätzliche Entlastung durch das politische Drittel
Das politische Drittel der Inflationsanpassung wurde in den vergangenen Jahren gezielt eingesetzt:
- Überproportionale Erhöhung des Kindermehrbetrags
- Zusätzliche Anhebung des Familienbonus Plus
- Stärkere Entlastung geringer Einkommen
Vergleich mit dem Nachbarland Deutschland
Keine automatische Anpassung in Deutschland
Im Gegensatz zu Österreich gibt es in Deutschland keine automatische Anpassung der Steuerstufen an die Inflation. In Deutschland wird die kalte Progression durch gelegentliche politische Entscheidungen ausgeglichen, was zu einer weniger planbaren Steuerpolitik führt.
Konkreter Vergleich
Ein Arbeitnehmer mit vergleichbarem Einkommen in Österreich profitiert seit 2023 jährlich von der automatischen Anpassung. In Deutschland musste erst ein politischer Beschluss gefasst werden, um die Steuerstufen anzupassen, was zeitliche Verzögerungen und Unsicherheit mit sich brachte.
Entlastung für Pensionisten
Pensionen und kalte Progression
Pensionen werden in Österreich jährlich an die Inflation angepasst (Pensionserhöhung). Ohne die Abschaffung der kalten Progression wäre ein Teil dieser Pensionserhöhung durch höhere Steuern aufgefressen worden.
Konkrete Entlastung für Pensionisten
Beispiel: Pension von 2.000 Euro brutto monatlich (14 Mal)
- Durch die Anpassung der Steuerstufen und des Pensionistenabsetzbetrags ergibt sich eine jährliche Entlastung
- Zusätzlich wurde die SV-Rückerstattung für Pensionisten angehoben
- Geschätzte Ersparnis: rund 200 bis 400 Euro pro Jahr
Beispiel: Pension von 3.000 Euro brutto monatlich (14 Mal)
- Höhere absolute Entlastung durch die Verschiebung mehrerer Steuengrenzen
- Geschätzte Ersparnis: rund 400 bis 600 Euro pro Jahr
So berechnen Sie Ihre persönliche Entlastung
Schritt-für-Schritt-Anleitung
-
Steuerpflichtiges Einkommen ermitteln: Nehmen Sie Ihr Jahresbrutto und ziehen Sie die Sozialversicherungsbeiträge ab. Das Ergebnis ist Ihr steuerpflichtiges Einkommen.
-
Steuer nach alten Stufen berechnen: Wenden Sie die Steuerstufen von 2022 auf Ihr aktuelles steuerpflichtiges Einkommen an.
-
Steuer nach aktuellen Stufen berechnen: Wenden Sie die Steuerstufen von 2026 auf dasselbe Einkommen an.
-
Differenz bilden: Die Differenz zwischen Schritt 2 und Schritt 3 ist Ihre Entlastung durch die Progressionsabgeltung.
Rechenhilfe
Beispielrechnung für ein steuerpflichtiges Einkommen von 30.000 Euro:
Nach Steuerstufen 2022:
- 0 Prozent auf 11.000 Euro: 0 Euro
- 20 Prozent auf 7.000 Euro (11.000 bis 18.000): 1.400 Euro
- 30 Prozent auf 12.000 Euro (18.000 bis 30.000): 3.600 Euro
- Summe: 5.000 Euro vor Absetzbeträgen
Nach Steuerstufen 2026:
- 0 Prozent auf 13.539 Euro: 0 Euro
- 20 Prozent auf 8.002 Euro (13.539 bis 21.992): 1.600 Euro
- 30 Prozent auf 9.182 Euro (21.992 bis 30.000): 2.755 Euro
- Summe: 4.355 Euro vor Absetzbeträgen
Ersparnis: 5.000 minus 4.355 ergibt 645 Euro pro Jahr (vor Berücksichtigung der Absetzbeträge)
Online-Rechner nutzen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt auf seiner Website einen Online-Brutto-Netto-Rechner zur Verfügung. Mit diesem können Sie Ihre aktuelle Steuerbelastung berechnen. Für einen Vergleich mit den alten Steuerstufen können Sie die Werte manuell berechnen oder spezialisierte Rechner auf finanzinfo.at nutzen.
Zukunftsaussichten
Wie entwickelt sich die Entlastung weiter?
Die Entlastung durch die Progressionsabgeltung wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Höhe der jährlichen Anpassung hängt von der Inflation ab:
- Bei einer Inflation von 2 bis 3 Prozent werden die Steuengrenzen um rund 1,3 bis 2 Prozent automatisch angehoben (zwei Drittel der Inflation)
- Das politische Drittel kann die Entlastung zusätzlich verstärken
Langfristiger Effekt
Über die Jahre kumuliert sich der Effekt der Progressionsabgeltung. Nach zehn Jahren ohne Anpassung hätte die kalte Progression einen Durchschnittsverdiener mehrere tausend Euro an zusätzlicher Steuer gekostet. Die automatische Anpassung verhindert dies nachhaltig.
Entlastung im Kontext der Gesamtsteuerbelastung
Abgabenquote in Österreich
Österreich hat eine der höchsten Abgabenquoten in der EU. Die Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben liegt bei rund 43 Prozent des BIP. Die Abschaffung der kalten Progression wirkt dieser hohen Belastung entgegen, indem sie zumindest die inflationsbedingte Zunahme verhindert.
Für Arbeitnehmer setzt sich die Gesamtbelastung zusammen aus:
- Lohnsteuer (progressiv, 20 bis 55 Prozent)
- Sozialversicherungsbeiträge (rund 18 Prozent)
- Weitere Abgaben (Arbeiterkammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag)
Die Progressionsabgeltung wirkt ausschliesslich auf die Lohnsteuer. Die Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen Abgaben werden separat geregelt und sind nicht Teil der automatischen Anpassung.
Lohnsteuerbelastung im Zeitverlauf
Durch die Abschaffung der kalten Progression stabilisiert sich die effektive Lohnsteuerbelastung. Vor 2023 stieg die effektive Lohnsteuerquote (Lohnsteuer im Verhältnis zum Bruttoeinkommen) bei gleichbleibender realer Kaufkraft schleichend an. Diese schleichende Erhöhung beträgt typischerweise 0,2 bis 0,5 Prozentpunkte pro Jahr — klingt wenig, summiert sich aber über die Jahre auf.
Beispiel: Hätte die kalte Progression zwischen 2013 und 2022 durchgehend gewirkt (was teilweise durch Steuerreformen kompensiert wurde), wäre die effektive Lohnsteuerquote um geschätzte 3 bis 5 Prozentpunkte gestiegen. Das entspricht bei einem Durchschnittseinkommen einer jährlichen Mehrbelastung von über 1.000 Euro.
Detaillierte Entlastungsberechnung nach Lebenssituationen
Single ohne Kinder, Durchschnittsverdiener
Profil: Angestellter, 38 Jahre, 42.000 Euro brutto jährlich (14 Gehälter), kein Pendler
Berechnung 2026 vs. Steuerstufen 2022:
- Steuerpflichtiges Einkommen (nach SV): ca. 34.400 Euro
- Steuer nach Stufen 2022 (vor Absetzbeträge): ca. 7.870 Euro
- Steuer nach Stufen 2026 (vor Absetzbeträge): ca. 7.260 Euro
- Entlastung durch Stufenverschiebung: ca. 610 Euro
- Zusätzlich: Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags: ca. 63 Euro
- Gesamtentlastung: ca. 673 Euro pro Jahr
Familie mit zwei Kindern, Alleinverdiener
Profil: Verheiratet, ein Verdiener mit 55.000 Euro brutto, zwei Kinder (8 und 12 Jahre), Pendler (grosses Pendlerpauschale, 40 km)
Berechnung 2026 vs. Steuerstufen 2022:
- Steuerpflichtiges Einkommen (nach SV und Pendlerpauschale): ca. 41.800 Euro
- Steuer nach Stufen 2022: ca. 10.440 Euro
- Steuer nach Stufen 2026: ca. 9.520 Euro
- Entlastung durch Stufenverschiebung: ca. 920 Euro
- Erhöhung des Alleinverdienerabsetzbetrags: ca. 80 Euro
- Anpassung des Pendlerpauschales: ca. 100 Euro
- Erhöhung Familienbonus Plus (durch politisches Drittel): variabel
- Gesamtentlastung: ca. 1.100 Euro oder mehr pro Jahr
Pensionisten-Ehepaar
Profil: Pensionist mit 2.800 Euro brutto monatlich (14 Mal), Partnerin mit 1.200 Euro brutto monatlich
Berechnung für den Pensionisten:
- Steuerpflichtiges Einkommen: ca. 33.800 Euro
- Steuer nach Stufen 2022: ca. 6.940 Euro
- Steuer nach Stufen 2026: ca. 6.360 Euro
- Entlastung durch Stufenverschiebung: ca. 580 Euro
- Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrags: ca. 50 Euro
- Gesamtentlastung: ca. 630 Euro pro Jahr
Berechnung für die Partnerin:
- Pension unter der Steuergrenze
- Profitiert durch erhöhte SV-Rückerstattung: ca. 100 Euro
- Gesamtentlastung des Ehepaars: ca. 730 Euro pro Jahr
Teilzeitbeschäftigte Studentin
Profil: 24 Jahre, Studium und Teilzeitjob, 14.000 Euro brutto jährlich
Berechnung:
- Steuerpflichtiges Einkommen: ca. 11.470 Euro
- Nach alten Stufen 2022: Einkommen knapp über Steuerfreigrenze, geringe Steuerlast
- Nach Stufen 2026: Einkommen unter der neuen Steuerfreigrenze
- Die Studentin zahlt 2026 gar keine Lohnsteuer mehr, während sie 2022 noch eine geringe Steuer gezahlt hätte
- Zusätzlich: Erhöhte SV-Rückerstattung
- Gesamtentlastung: ca. 150 bis 250 Euro pro Jahr
Interaktiver Rechner — So nutzen Sie den BMF-Rechner
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Das Bundesministerium für Finanzen stellt einen kostenlosen Brutto-Netto-Rechner zur Verfügung:
- Zugang: Besuchen Sie die Website des BMF oder geben Sie “BMF Brutto Netto Rechner” in eine Suchmaschine ein
- Eingaben: Geben Sie Ihr Monatsbrutto, die Anzahl der Sonderzahlungen (üblicherweise 2), Ihren Familienstand und die Kinderzahl ein
- Pendlerpauschale: Falls zutreffend, geben Sie das Pendlerpauschale und den Pendlereuro ein
- Berechnung: Klicken Sie auf “Berechnen”
- Ergebnis: Das Tool zeigt Ihr Nettogehalt, die Lohnsteuer und die SV-Beiträge
Um die Entlastung durch die Progressionsabgeltung zu berechnen, können Sie den Rechner zweimal nutzen: einmal mit den aktuellen Werten und einmal, indem Sie die alten Steuerstufen manuell anwenden.
Alternative Rechner
Neben dem BMF-Rechner gibt es weitere hilfreiche Tools:
- Arbeiterkammer-Rechner: Der AK-Bruttomnattorechner bietet ähnliche Funktionen mit zusätzlichen Informationen
- finanzinfo.at Rechner: Spezialisierte Rechner für verschiedene steuerliche Szenarien
- Steuerberater-Tools: Professionelle Steuerberatungssoftware für komplexe Fälle
Entlastung und Kaufkraft
Reale Kaufkraftentwicklung
Die Entlastung durch die Progressionsabgeltung muss im Kontext der Kaufkraftentwicklung betrachtet werden. Eine reine Inflationsanpassung des Gehalts plus Progressionsabgeltung bedeutet, dass die Kaufkraft erhalten bleibt — aber nicht steigt.
Reale Kaufkraftsteigerungen ergeben sich erst durch Gehaltserhöhungen, die über die Inflation hinausgehen. Die Progressionsabgeltung stellt sicher, dass dieser “echte” Gehaltsplus auch netto ankommt.
Vergleich: Entlastung durch Progressionsabgeltung vs. andere Massnahmen
Die Entlastung durch die Progressionsabgeltung kann mit anderen steuerlichen Massnahmen verglichen werden:
- Senkung des Eingangssteuersatzes von 25% auf 20% (2020): Brachte je nach Einkommen 200-350 Euro Entlastung pro Jahr
- Einführung des Familienbonus Plus (2019): Bis zu 1.500 Euro pro Kind (später 2.000 Euro)
- Progressionsabgeltung 2023-2026: Kumuliert 1.500-3.000 Euro für Durchschnittsverdiener
Die Progressionsabgeltung ist damit eine der wirkungsvollsten Entlastungsmassnahmen der letzten Jahre, auch wenn sie weniger mediale Aufmerksamkeit erhält als einmalige Steuersenkungen.
Tabelle: Geschätzte jährliche Entlastung 2026 nach Bruttoeinkommen
| Bruttojahreseinkommen | Entlastung (geschätzt) | Relative Entlastung |
|---|---|---|
| 15.000 Euro | 100-200 Euro | 0,7-1,3% |
| 25.000 Euro | 250-350 Euro | 1,0-1,4% |
| 35.000 Euro | 400-550 Euro | 1,1-1,6% |
| 45.000 Euro | 500-700 Euro | 1,1-1,6% |
| 60.000 Euro | 650-850 Euro | 1,1-1,4% |
| 80.000 Euro | 750-1.000 Euro | 0,9-1,3% |
| 100.000 Euro | 850-1.100 Euro | 0,9-1,1% |
Die Werte sind Schätzungen und können je nach individueller Situation (Familienstand, Absetzbeträge, Pendlerpauschale) abweichen.
Einfluss auf die Sparquote
Durch die Entlastung bleibt mehr Geld im Haushalt. Studien zeigen, dass ein Teil der Entlastung in den Konsum fliesst (Stützung der Binnenkonjunktur) und ein Teil gespart wird. Für Haushalte mit mittlerem Einkommen ist die Entlastung gross genug, um beispielsweise:
- Einen zusätzlichen monatlichen Sparbetrag von 50 bis 80 Euro aufzubauen
- Die Kreditrate für eine Immobilie leichter zu bedienen
- Die private Vorsorge zu stärken
Tipps zur maximalen Nutzung der Entlastung
Arbeitnehmerveranlagung durchführen
Die Progressionsabgeltung wird zwar automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, aber durch eine Arbeitnehmerveranlagung können Sie zusätzliche Absetzbeträge geltend machen:
- Werbungskosten über dem Pauschale
- Sonderausgaben (Spenden, Kirchenbeitrag)
- Aussergewöhnliche Belastungen
- Familienbonus Plus (falls nicht bereits berücksichtigt)
Freibetragsbescheid nutzen
Nutzen Sie einen Freibetragsbescheid, um die Steuerentlastung bereits monatlich beim Gehaltsabzug zu spüren, anstatt auf die Jahresveranlagung zu warten. Dies ist besonders sinnvoll bei hohen Werbungskosten, Pendlerpauschale oder aussergewöhnlichen Belastungen.
Gehaltsverhandlungen informiert führen
Nutzen Sie Ihr Wissen über die Steuerstufen bei Gehaltsverhandlungen. Berechnen Sie, wie viel Netto eine Bruttolohnerhöhung tatsächlich bringt. Dank der Progressionsabgeltung wissen Sie, dass eine inflationsbedingte Gehaltserhöhung nicht durch höhere Steuern aufgefressen wird.
Steuerplanung für das kommende Jahr
Da die Anpassung der Steuerstufen im Herbst des Vorjahres veröffentlicht wird, können Sie bereits im November oder Dezember abschätzen, wie sich Ihre Steuerlast im Folgejahr entwickeln wird. Dies ist besonders nützlich für:
- Die Planung von Gehaltsverhandlungen
- Die Beantragung oder Anpassung eines Freibetragsbescheids
- Die Planung von steuerlich relevanten Investitionen oder Ausgaben
- Die Abschätzung Ihrer verfügbaren Mittel für Spar- oder Anlagezwecke
Die Entlastung im Kontext anderer europäischer Länder
Vergleich der Steuerlast in Europa
Die Steuerentlastung durch die Progressionsabgeltung ist wichtig, muss aber im europäischen Kontext gesehen werden. Österreich hat weiterhin eine der höchsten Abgabenquoten in der EU. Im Vergleich:
- Österreich: Abgabenquote ca. 43 Prozent des BIP
- Deutschland: Abgabenquote ca. 40 Prozent des BIP
- Schweiz: Abgabenquote ca. 28 Prozent des BIP
- EU-Durchschnitt: Ca. 40 Prozent des BIP
Die Progressionsabgeltung verhindert, dass die ohnehin hohe Belastung weiter schleichend steigt. Eine substanzielle Senkung der Abgabenquote erfordert jedoch weitergehende Reformen, die über die Progressionsabgeltung hinausgehen.
Die Abschaffung der kalten Progression seit 2023 bringt allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Österreich eine messbare Entlastung. Mittlere Einkommen profitieren relativ am stärksten, während die absolute Ersparnis mit dem Einkommen steigt. Für einen Durchschnittsverdiener liegt die jährliche Entlastung bei mehreren hundert Euro, kumuliert seit 2023 bei weit über 1.000 Euro. Die automatische Anpassung der Steuerstufen und Absetzbeträge an die Inflation ist ein wirksamer Schutz vor schleichenden Steuererhöhungen und sorgt dafür, dass eine Gehaltserhöhung in Höhe der Inflation auch tatsächlich netto ankommt.
Weiterführende Artikel
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- Brutto-Netto-Rechner
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- Alle Steuerthemen im Überblick
Häufig gestellte Fragen
Wie viel spare ich durch die Abschaffung der kalten Progression?
Die Ersparnis hängt vom Einkommen ab. Ein Durchschnittsverdiener mit rund 45.000 Euro brutto spart durch die Anpassung der Steuerstufen mehrere hundert Euro pro Jahr im Vergleich zum alten System.
Wie funktioniert der Entlastungsrechner?
Der Entlastungsrechner vergleicht die aktuelle Steuerbelastung mit jener, die ohne Anpassung der Steuerstufen gelten würde. Die Differenz ist Ihre Ersparnis durch die Abschaffung der kalten Progression.
Profitieren alle Einkommensgruppen gleich?
Nein, absolut betrachtet profitieren höhere Einkommen stärker. Relativ zum Einkommen ist die Entlastung bei mittleren Einkommen am grössten, da diese am stärksten von der kalten Progression betroffen waren.
Seit wann werden die Steuerstufen angepasst?
Die automatische Anpassung der Steuerstufen an die Inflation erfolgt seit dem 1. Jänner 2023. Seitdem werden jedes Jahr die Steuergrenzen und Absetzbeträge inflationsbereinigt.
Was wäre meine Steuer ohne die Anpassung?
Ohne die Anpassung würden noch die Steuerstufen von 2022 gelten. Bei einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro wäre die Steuer um mehrere hundert Euro höher als mit den angepassten Stufen von 2026.
Wird auch der Familienbonus Plus angepasst?
Ja, der Familienbonus Plus und andere Absetzbeträge werden im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression ebenfalls angepasst, wobei das verbleibende politische Drittel gezielt eingesetzt wird.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.