Erbschaftssteuer: es gibt sie in Österreich nicht

Seit 31. Juli 2008 wird sie nicht erhoben. Was beim Erben stattdessen anfällt - und warum die Immobilienertragsteuer erst Jahre später zuschlägt.

Stand: 03. September 2026 8 Min. Lesezeit

Österreich erhebt keine Erbschaftssteuer. Das ist keine Auslegungsfrage und kein Freibetragsthema: Die Steuer wird seit dem 31. Juli 2008 nicht mehr eingehoben.

Kostenlos ist ein Erbfall damit nicht. Nur fallen die Beträge unter anderen Titeln an - und einer davon wird regelmäßig erst Jahre später fällig.

Warum sie weggefallen ist

Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 galt vom 15. Juli 1955 bis zum 31. Juli 2008.

Aufgehoben hat es nicht der Gesetzgeber, sondern der Verfassungsgerichtshof - allerdings nur teilweise. Beanstandet wurden die Bewertungsvorschriften: Grundvermögen wurde nach veralteten Einheitswerten bewertet, anderes Vermögen nach dem tatsächlichen Wert. Diese Ungleichbehandlung hielt der VfGH für verfassungswidrig und setzte eine Reparaturfrist.

Der Gesetzgeber ließ sie verstreichen. Mit Ablauf des 31. Juli 2008 fiel die Steuer damit weg, ohne dass ein Nachfolger geschaffen wurde. Für Erbfälle bis zu diesem Tag blieb das alte Recht anwendbar.

Diese Vorgeschichte ist der Grund, warum eine Wiedereinführung nicht bloß eine Frage des politischen Willens ist: Das alte Gesetz lässt sich nicht reaktivieren, weil gerade sein Bewertungssystem verworfen wurde. Es bräuchte ein neues.

Was tatsächlich anfällt

Bei Immobilien die Grunderwerbsteuer. Ein Erwerb durch Erbanfall, Vermächtnis oder Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs gilt nach § 7 Abs 1 Z 1 lit. b GrEStG stets als unentgeltlich. Damit greift der Stufentarif:

StufeSatz
erste 250.000 Euro des Grundstückswerts0,5 %
nächste 150.000 Euro2 %
darüber3,5 %

Dazu kommt die Eintragungsgebühr im Grundbuch von 1,1 Prozent für das Eigentumsrecht. Die Einzelheiten stehen bei der Grunderwerbsteuer.

Die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens. Gerichtsgebühren und das Honorar des Gerichtskommissärs richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Sie fallen unabhängig davon an, was vererbt wird.

Nichts beim Erwerb von Geld oder Wertpapieren. Der Übergang als solcher löst keine Steuer aus. Was danach an Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen anfällt, ist ab dem Zufluss beim Erben zu versteuern - nach den Regeln der Kapitalertragsteuer.

Die Immobilienertragsteuer kommt später

Der Posten, der am häufigsten übersehen wird, entsteht nicht beim Erben, sondern beim Verkauf.

Wird eine geerbte Immobilie später veräußert, fällt Immobilienertragsteuer an. Bemessen wird sie nicht an der Differenz zwischen Erbfall und Verkauf, sondern an den ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers. Der unentgeltliche Erwerb unterbricht die Zurechnung nicht - der Erbe tritt in die Position des Erblassers ein.

Praktisch heißt das: Wer eine Wohnung erbt, die der Erblasser vor dreißig Jahren günstig gekauft hat, und sie kurz darauf verkauft, versteuert den gesamten Wertzuwachs dieser dreißig Jahre. Der Wert im Zeitpunkt des Erbfalls spielt dafür keine Rolle.

Ausnahmen bestehen unter anderem für den Hauptwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen. Wer verkaufen will, sollte das vorher prüfen lassen - die Größenordnung kann den Verkaufserlös spürbar verändern.

Was nicht zu melden ist

Erbschaften fallen nicht unter die Anzeigepflicht des § 121a BAO. Diese betrifft Schenkungen unter Lebenden; die Einzelheiten stehen bei der Schenkungsmeldung und bei der Schenkungssteuer.

Das Verlassenschaftsverfahren läuft über das Bezirksgericht und den Gerichtskommissär. Steuerlich relevant wird der Erwerb erst über die Grunderwerbsteuer bei Liegenschaften - die der Notar im Zuge der Einantwortung mitabwickelt - oder über spätere Erträge.

Wer zu Lebzeiten übergeben will, findet die Unterschiede zwischen Übergabe und Vererbung im Zusammenhang beim Erbrecht und beim Testament.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?

Nein. Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 wurde für Vorgänge nach dem 31. Juli 2008 nicht mehr angewendet, nachdem der Verfassungsgerichtshof zentrale Bewertungsvorschriften aufgehoben hatte und der Gesetzgeber sie nicht reparierte.

Was zahle ich beim Erben einer Immobilie?

Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif, weil ein Erwerb durch Erbanfall stets als unentgeltlich gilt. Dazu kommt die Eintragungsgebühr im Grundbuch von 1,1 Prozent.

Muss ich geerbtes Geld versteuern?

Der Erwerb selbst löst keine Steuer aus. Erträge daraus - Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen - sind ab dem Zeitpunkt des Zuflusses wie eigene Einkünfte zu versteuern.

Fällt Immobilienertragsteuer an?

Nicht beim Erwerb. Wird die geerbte Immobilie später verkauft, ja - und zwar bemessen an den Anschaffungskosten des Erblassers, nicht am Wert im Erbfall.

Muss ich eine Erbschaft dem Finanzamt melden?

Erbschaften unterliegen nicht der Schenkungsmeldung nach Paragraf 121a BAO. Das Verlassenschaftsverfahren läuft über das Gericht; steuerlich relevant wird der Erwerb erst über die Grunderwerbsteuer oder spätere Erträge.

Kann die Erbschaftssteuer wiederkommen?

Politisch wird sie regelmäßig diskutiert. Rechtlich müsste sie neu erlassen werden - das alte Gesetz lässt sich nicht einfach wieder in Kraft setzen, weil der Verfassungsgerichtshof gerade dessen Bewertungssystem beanstandet hatte.