Familienbonus Plus 2026 - Bis zu 2.000 Euro pro Kind

Familienbonus Plus 2026: Bis zu 2.000 Euro Steuerbonus pro Kind. Beantragung, Aufteilung zwischen Eltern und Kindermehrbetrag erklärt.

Aktualisiert: 03. April 2026 13 Min. Lesezeit

Familienbonus Plus Rechner 2026

Familienbonus/Jahr

€ 4.000,32

Steuerersparnis/Monat

€ 333,36

2 Kinder unter 18 (je € 2.000,16/Jahr)€ 4.000,32
Gesamter Familienbonus Plus€ 4.000,32
Unter 18

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der die Lohnsteuer direkt mindert (max. bis auf 0). Betraege 2026: EUR 166,68/Monat (unter 18) bzw. EUR 58,34/Monat (ab 18). Kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Kindermehrbetrag bei zu geringem Einkommen. Keine Steuerberatung.

Höhe und Voraussetzungen für den Steuerbonus

Der Familienbonus Plus ist die wichtigste steuerliche Entlastung für Familien in Österreich. Mit bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr reduziert er direkt die Steuerlast und bringt spürbare finanzielle Erleichterung. Seit seiner Einführung im Jahr 2019 hat sich der Familienbonus Plus als zentrales Element der Familienförderung etabliert.

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus (FABO+) ist ein Absetzbetrag, der direkt die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer reduziert. Er wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 eingeführt und ist seit 1. Jänner 2019 in Kraft. Im Unterschied zu einem Freibetrag, der nur das steuerpflichtige Einkommen senkt, reduziert der Familienbonus Plus die tatsächlich zu zahlende Steuer — Euro für Euro.

Mit der Erhöhung ab dem Jahr 2022 (im Rahmen der ökosozialen Steuerreform) wurde der Familienbonus Plus auf die aktuell geltenden Beträge angehoben. Er ist die grösste steuerliche Entlastungsmassnahme für Familien in Österreich.

Höhe des Familienbonus Plus 2026

Die Höhe des Familienbonus Plus richtet sich nach dem Alter des Kindes:

Alter des KindesFamilienbonus Plus pro Jahr
Bis zum 18. Geburtstag2.000 Euro
Ab dem 18. Geburtstag (bei Bezug von Familienbeihilfe)700 Euro

Wichtig: Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag und kein Freibetrag. Das bedeutet, er reduziert die Steuerlast direkt um den genannten Betrag. Wenn Sie beispielsweise 5.000 Euro Lohnsteuer zahlen und zwei Kinder unter 18 Jahren haben, reduziert sich Ihre Steuerlast um 4.000 Euro auf nur noch 1.000 Euro.

Voraussetzungen für den Familienbonus Plus

Um den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Familienbeihilfe: Für das Kind muss Familienbeihilfe bezogen werden oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zustehen.

  2. Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes: Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz haben.

  3. Steuerpflicht: Der Anspruchsberechtigte muss in Österreich steuerpflichtig sein (beschränkt oder unbeschränkt).

  4. Ausreichende Steuerlast: Da es sich um einen Absetzbetrag handelt, muss eine ausreichende Steuerbelastung vorhanden sein, damit der Bonus voll ausgeschöpft werden kann. Reicht die Steuerlast nicht aus, kommt unter Umständen der Kindermehrbetrag in Frage.

Indexierung für Kinder im EU/EWR-Ausland

Für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz haben, wird der Familienbonus Plus an das Preisniveau des jeweiligen Landes indexiert (angepasst). Das kann je nach Land zu einer Erhöhung oder Verringerung des Betrags führen. Diese Indexierung gilt seit 2019 und ist EU-rechtlich umstritten, besteht aber Stand 2026 weiterhin.

Beantragung des Familienbonus Plus

Variante 1: Über die Lohnverrechnung (Formular E30)

Die einfachste und schnellste Methode ist die Beantragung über den Arbeitgeber mittels des Formulars E30. In diesem Fall wird der Familienbonus Plus bereits bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt, und Sie erhalten monatlich mehr Nettolohn.

Vorteile: Sofortige monatliche Entlastung, kein Warten bis zum Lohnsteuerausgleich.

Vorgehen:

  1. Formular E30 beim Arbeitgeber ausfüllen und abgeben
  2. Angabe der Sozialversicherungsnummer des Kindes
  3. Angabe des gewünschten Aufteilungsverhältnisses (100 %, 50 % oder anderer Prozentsatz)
  4. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Bonus ab dem Folgemonat in der Lohnverrechnung

Achtung: Wenn Sie den Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung beziehen, sollten Sie darauf achten, dass die Aufteilung zwischen den Eltern korrekt ist. Eine falsche Aufteilung kann bei der Arbeitnehmerveranlagung zu einer Nachzahlung führen.

Variante 2: Über die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)

Alternativ können Sie den Familienbonus Plus im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) über FinanzOnline oder das Formular L1 geltend machen.

Vorteile: Flexible Aufteilung im Nachhinein, Korrekturmöglichkeit.

Vorgehen:

  1. Einloggen bei FinanzOnline
  2. Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) ausfüllen
  3. Im Abschnitt “Familienbonus Plus” die relevanten Daten eintragen
  4. Sozialversicherungsnummer des Kindes angeben
  5. Gewünschte Aufteilung auswählen

Variante 3: Über die Einkommensteuererklärung

Selbstständige und Unternehmer können den Familienbonus Plus im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung (Formular E1) geltend machen.

Aufteilung des Familienbonus Plus zwischen den Eltern

Die Aufteilung des Familienbonus Plus zwischen den Eltern ist einer der häufigsten Stolpersteine. Es gibt verschiedene Aufteilungsvarianten, die Sie kennen sollten.

Mögliche Aufteilungsvarianten

Der Familienbonus Plus kann wie folgt aufgeteilt werden:

  1. 100 % bei einem Elternteil: Ein Elternteil macht den gesamten Bonus geltend. Dies ist sinnvoll, wenn nur ein Elternteil ausreichend Steuern zahlt.

  2. 50:50 zwischen beiden Elternteilen: Jeder Elternteil macht die Hälfte geltend (also je 1.000 Euro pro Kind unter 18). Dies ist die häufigste Variante bei Doppelverdienern.

  3. 100 % beim unterhaltspflichtigen Elternteil: Bei getrennt lebenden Eltern kann der unterhaltspflichtige Elternteil, der den Unterhaltsabsetzbetrag bezieht, den vollen Familienbonus Plus oder die Hälfte geltend machen.

Welche Aufteilung ist die optimale?

Die optimale Aufteilung hängt von der jeweiligen Steuersituation ab:

Fall 1 — Alleinverdiener: Wenn nur ein Elternteil Einkommen hat, sollte dieser den gesamten Familienbonus Plus geltend machen.

Fall 2 — Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen: Eine 50:50-Aufteilung ist in der Regel sinnvoll.

Fall 3 — Doppelverdiener mit unterschiedlichem Einkommen: Wenn ein Elternteil wenig verdient und wenig Steuer zahlt, kann es sinnvoll sein, den grösseren Anteil beim besserverdienenden Elternteil geltend zu machen.

Fall 4 — Getrennt lebende Eltern: Hier gibt es besondere Regelungen. Der Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht, und der unterhaltspflichtige Elternteil können sich den Bonus teilen (je 50 %) oder es kann einer den vollen Betrag beanspruchen.

Rechenbeispiel zur optimalen Aufteilung

Situation: Ehepaar mit zwei Kindern (4 und 8 Jahre). Der Vater verdient 60.000 Euro brutto/Jahr, die Mutter arbeitet Teilzeit und verdient 18.000 Euro brutto/Jahr.

Variante A — 50:50: Jeder Elternteil macht je 2.000 Euro geltend (je 1.000 pro Kind).

  • Vater: Hat ausreichend Steuerlast, kann 2.000 Euro voll absetzen.
  • Mutter: Bei 18.000 Euro Jahresbrutto liegt die Lohnsteuer bei etwa 1.200 Euro. Sie kann nur 1.200 Euro statt 2.000 Euro nutzen. 800 Euro gehen verloren.

Variante B — 100 % beim Vater: Der Vater macht die gesamten 4.000 Euro geltend.

  • Vater: Hat ausreichend Steuerlast, kann 4.000 Euro voll absetzen.
  • Volle Ausschöpfung des Bonus.

In diesem Fall ist Variante B klar die bessere Wahl, da die Familie insgesamt mehr profitiert. Allerdings kann die Mutter in Variante A den nicht ausgeschöpften Teil als Kindermehrbetrag (bis zu 700 Euro) erhalten.

Der Kindermehrbetrag

Was ist der Kindermehrbetrag?

Der Kindermehrbetrag ist eine Ergänzung zum Familienbonus Plus für Eltern, die aufgrund eines geringen Einkommens nicht genug Steuern zahlen, um den Familienbonus Plus voll auszuschöpfen. Er wird als Negativsteuer ausbezahlt, also direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Höhe des Kindermehrbetrags 2026

Der Kindermehrbetrag beträgt 700 Euro pro Kind und Jahr (seit der Erhöhung im Rahmen der ökosozialen Steuerreform).

Voraussetzungen

Den Kindermehrbetrag erhalten Sie, wenn:

  1. Sie Anspruch auf den Familienbonus Plus haben
  2. Ihre Einkommensteuer nicht ausreicht, um den Familienbonus Plus voll auszuschöpfen
  3. Sie im Kalenderjahr steuerpflichtige Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit (unselbstständige oder selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb) von mindestens 30 Tagen haben
  4. Sie den Kindermehrbetrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung beantragen

Wer profitiert vom Kindermehrbetrag?

Der Kindermehrbetrag richtet sich insbesondere an:

  • Alleinerzieher mit geringem Einkommen
  • Teilzeitbeschäftigte mit niedriger Steuerlast
  • Saisonarbeiter mit nur wenigen Monaten Beschäftigung
  • Personen, die nur wenige Monate im Jahr gearbeitet haben

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind (5 Jahre) verdient 15.000 Euro brutto im Jahr. Ihre Lohnsteuer nach Abzug von Verkehrsabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt 0 Euro. Sie kann den Familienbonus Plus von 2.000 Euro nicht nutzen. Stattdessen erhält sie den Kindermehrbetrag von 700 Euro als Negativsteuer ausgezahlt.

Familienbonus Plus und andere Absetzbeträge

Zusammenspiel mit dem Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Familienbonus Plus ersetzt seit 2019 den Kinderfreibetrag und den Abzug für Kinderbetreuungskosten. Er besteht jedoch neben dem Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) und dem Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB). Diese können zusätzlich zum Familienbonus Plus geltend gemacht werden.

Zusammenspiel mit dem Unterhaltsabsetzbetrag

Auch der Unterhaltsabsetzbetrag für getrennt lebende Eltern kann zusätzlich zum Familienbonus Plus geltend gemacht werden. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu und beträgt je nach Kinderanzahl 35 bis 58 Euro pro Monat.

Wegfall von Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten

Mit der Einführung des Familienbonus Plus wurden der Kinderfreibetrag (440 Euro bzw. 2 x 300 Euro bei Aufteilung) und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (bis zu 2.300 Euro pro Kind) abgeschafft. Der Familienbonus Plus soll diese beiden Massnahmen mehr als ersetzen.

Häufige Fehler beim Familienbonus Plus

Fehler 1: Falsche Aufteilung zwischen den Eltern

Die unabgestimmte Geltendmachung durch beide Elternteile ist der häufigste Fehler. Wenn beide Elternteile jeweils den vollen Bonus beanspruchen, wird das Finanzamt eine Korrektur vornehmen und gegebenenfalls eine Nachzahlung verlangen.

Tipp: Stimmen Sie die Aufteilung mit Ihrem Partner ab und wählen Sie gemeinsam die optimale Variante.

Fehler 2: Familienbonus Plus nicht beantragt

Viele Familien vergessen, den Familienbonus Plus überhaupt zu beantragen. Er wird nicht automatisch gewährt, sondern muss aktiv geltend gemacht werden — entweder über den Arbeitgeber oder die Arbeitnehmerveranlagung.

Tipp: Machen Sie jedes Jahr Ihre Arbeitnehmerveranlagung, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Neben dem Familienbonus Plus können Sie auch andere Absetzbeträge und Werbungskosten geltend machen.

Fehler 3: Kindermehrbetrag nicht beantragt

Gering verdienende Elternteile übersehen häufig den Kindermehrbetrag. Dieser wird als Negativsteuer ausbezahlt und kann bis zu 700 Euro pro Kind betragen.

Fehler 4: Sozialversicherungsnummer des Kindes nicht angegeben

Für die Beantragung des Familienbonus Plus ist die Sozialversicherungsnummer des Kindes zwingend erforderlich. Ohne diese kann der Bonus nicht verarbeitet werden.

Fehler 5: Volljährige Kinder vergessen

Auch für volljährige Kinder (ab 18 Jahren) steht der Familienbonus Plus zu, sofern für sie Familienbeihilfe bezogen wird (z. B. während einer Berufsausbildung oder eines Studiums). Der Betrag ist mit 700 Euro zwar geringer, aber trotzdem eine spürbare Entlastung.

Praxisbeispiele zum Familienbonus Plus 2026

Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern, ein Verdiener

Situation: Vater verdient 50.000 Euro brutto, Mutter ist in Karenz. Kinder: 2 und 5 Jahre.

Berechnung: Der Vater macht den gesamten Familienbonus Plus geltend: 2 x 2.000 = 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Seine monatliche Lohnsteuer reduziert sich um ca. 333 Euro.

Beispiel 2: Getrennt lebende Eltern

Situation: Mutter bezieht Familienbeihilfe, Vater ist unterhaltspflichtig. Ein Kind, 10 Jahre.

Variante: 50:50-Aufteilung. Jeder Elternteil macht 1.000 Euro geltend. Der Vater kann zusätzlich den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen.

Beispiel 3: Familie mit studierendem Kind

Situation: Eltern mit einem Kind, 20 Jahre, studiert an der Universität Wien. Familienbeihilfe wird bezogen.

Berechnung: Der Familienbonus Plus beträgt 700 Euro pro Jahr. Dieser kann von einem Elternteil oder aufgeteilt (je 350 Euro) geltend gemacht werden.

Beispiel 4: Patchwork-Familie

Situation: Mutter hat zwei Kinder aus erster Ehe (6 und 9 Jahre), der neue Partner hat ein Kind (4 Jahre). Alle leben im gemeinsamen Haushalt.

Berechnung: Die Mutter kann den Familienbonus Plus für ihre zwei Kinder geltend machen (2 x 2.000 Euro). Der Partner kann den Bonus für sein Kind geltend machen (2.000 Euro). Wenn der leibliche Vater der ersten beiden Kinder unterhaltspflichtig ist, kann auch er seinen Anteil geltend machen (50:50-Aufteilung mit der Mutter).

Familienbonus Plus und Steuerreform

Entwicklung seit der Einführung

Der Familienbonus Plus wurde 2019 mit einem Betrag von 1.500 Euro pro Kind (unter 18) eingeführt und im Rahmen der ökosozialen Steuerreform ab 2022 auf 2.000 Euro erhöht. Der Kindermehrbetrag wurde von anfänglich 250 Euro schrittweise auf die aktuellen 700 Euro angehoben.

Aktuelle Diskussionen 2026

In der aktuellen politischen Diskussion werden verschiedene Anpassungen des Familienbonus Plus diskutiert, darunter eine weitere Erhöhung, eine automatische Valorisierung (Anpassung an die Inflation) und Änderungen bei der Indexierung für Kinder im EU-Ausland. Stand April 2026 sind jedoch keine konkreten Gesetzesänderungen beschlossen.

Der Familienbonus Plus ist die wichtigste steuerliche Familienförderung in Österreich und bringt für die meisten Familien eine spürbare Entlastung. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr (unter 18 Jahre)
  • 700 Euro pro Kind und Jahr (ab 18 Jahre, bei Bezug von Familienbeihilfe)
  • Kindermehrbetrag von bis zu 700 Euro als Negativsteuer für Geringverdiener
  • Beantragung über Arbeitgeber (Formular E30) oder Arbeitnehmerveranlagung
  • Aufteilung zwischen Eltern: 100:0 oder 50:50 (bei getrennt lebenden Eltern auch 100:0)
  • Kein automatischer Bezug — muss aktiv beantragt werden

Nutzen Sie den Familienbonus Plus optimal und stimmen Sie die Aufteilung mit Ihrem Partner ab. Eine sorgfältige Planung kann sicherstellen, dass Ihre Familie den maximalen Steuervorteil erhält.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Familienbonus Plus 2026?

Der Familienbonus Plus beträgt bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr für Kinder bis 18 Jahre. Ab 18 Jahren beträgt er 700 Euro, wenn Familienbeihilfe bezogen wird.

Wie beantrage ich den Familienbonus Plus?

Sie können den Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung beim Arbeitgeber (Formular E30) oder über den jährlichen Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) geltend machen.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.