Freibeträge in Österreich: welche es gibt und was sie bringen
Ein Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage, seine Wirkung hängt am Grenzsteuersatz. Die wichtigsten Beträge von 132 bis 46.400 Euro.
Freibeträge und Absetzbeträge werden im Alltag durcheinandergeworfen, wirken aber völlig unterschiedlich. Ein Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage, ein Absetzbetrag die Steuer selbst.
Daraus folgt die Faustregel, die vor jeder Rechnung steht: Ein Freibetrag von 100 Euro bringt bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent zwanzig Euro und bei 48 Prozent achtundvierzig. Ein Absetzbetrag von 100 Euro bringt in beiden Fällen hundert Euro. Die Systematik der Absetzbeträge steht unter Absetzbeträge.
Was ein Freibetrag wert ist
| Freibetrag | bei 20 Prozent | bei 30 Prozent | bei 40 Prozent | bei 48 Prozent |
|---|---|---|---|---|
| 132 Euro | 26,40 | 39,60 | 52,80 | 63,36 |
| 600 Euro | 120,00 | 180,00 | 240,00 | 288,00 |
| 1.198 Euro | 239,60 | 359,40 | 479,20 | 575,04 |
| 4.950 Euro | 990,00 | 1.485,00 | 1.980,00 | 2.376,00 |
Eigene Berechnung. Wer in der Nullzone des Tarifs liegt, hat von einem Freibetrag nichts, weil keine Steuer anfällt, die sich mindern ließe.
Der Werbungskostenpauschbetrag
Nach § 16 Abs. 3 EStG ist für Werbungskosten bei nichtselbständigen Einkünften ohne besonderen Nachweis ein Pauschbetrag von 132 Euro jährlich abzusetzen. Zwei Einschränkungen gehören dazu:
- Er steht nicht zu, wenn die Einkünfte den Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag begründen.
- Der Abzug darf nicht zu einem Verlust aus nichtselbständiger Arbeit führen.
Praktisch heißt das: Wer Werbungskosten geltend macht, wirkt sich erst oberhalb von 132 Euro zusätzlich aus, weil dieser Betrag ohnehin berücksichtigt wird. Wer 400 Euro nachweist, gewinnt also 268 Euro an Bemessungsgrundlage, nicht 400.
Bestimmte Posten sind ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag abzusetzen, insbesondere Pflichtbeiträge, das Pendlerpauschale und Gewerkschaftsbeiträge. Details unter Werbungskosten.
Der Freibetrag bei Behinderung
§ 35 Abs. 3 EStG gewährt einen jährlichen Freibetrag, gestaffelt nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit:
| Minderung der Erwerbsfähigkeit | Freibetrag |
|---|---|
| 25 bis 34 Prozent | 124 Euro |
| 35 bis 44 Prozent | 164 Euro |
| 45 bis 54 Prozent | 401 Euro |
| 55 bis 64 Prozent | 486 Euro |
| 65 bis 74 Prozent | 599 Euro |
| 75 bis 84 Prozent | 718 Euro |
| 85 bis 94 Prozent | 837 Euro |
| ab 95 Prozent | 1.198 Euro |
Haben mehrere Steuerpflichtige Anspruch auf denselben Freibetrag, wird er nach § 35 Abs. 4 EStG im Verhältnis der Kostentragung aufgeteilt. Weist einer höhere Mehraufwendungen nach, kürzt sich der Freibetrag beim anderen entsprechend. Der Freibetrag steht neben den außergewöhnlichen Belastungen.
Der Gewinnfreibetrag
Für betriebliche Einkünfte ist der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG der größte Posten: 15 Prozent bis zu einer Bemessungsgrundlage von 33.000 Euro ohne jede Bedingung, darüber gestaffelt und nur gegen Investition, insgesamt höchstens 46.400 Euro. Details unter Gewinnfreibetrag.
Die 730-Euro-Grenze
Ein Betrag, der oft für einen Freibetrag gehalten wird, ist in Wahrheit eine Erklärungsgrenze. Nach § 41 Abs. 1 Z 1 EStG ist zu veranlagen, wer neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte über 730 Euro bezogen hat.
Wichtiger noch ist die zweite Ziffer derselben Bestimmung: Wer im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen hat, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, ist ebenfalls zu veranlagen. Daraus entstehen die Nachzahlungen, die Menschen mit zwei Teilzeitstellen regelmäßig überraschen: Jeder Arbeitgeber hat für sich die Absetzbeträge berücksichtigt, in der Veranlagung stehen sie nur einmal zu.
Freibeträge schon im laufenden Jahr
Wer regelmäßig hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zur Veranlagung warten. Über einen Freibetragsbescheid wird ein jährlicher Betrag festgesetzt, den der Arbeitgeber bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Das erhöht das monatliche Netto und verringert die spätere Gutschrift entsprechend.
Der Bescheid beruht auf den Werten des vorletzten Jahres. Ändern sich die Verhältnisse, sollte er angepasst werden, sonst entsteht in der Veranlagung eine Nachzahlung.
Quellen
- § 16 EStG 1988, Werbungskostenpauschbetrag
- § 35 EStG 1988, Freibeträge bei Behinderung
- § 41 EStG 1988, Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte
- § 10 EStG 1988, Gewinnfreibetrag
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Absetzbetrag?
Ein Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage, seine Wirkung entspricht daher dem Grenzsteuersatz. Ein Absetzbetrag mindert die Steuer selbst und wirkt bei allen gleich.
Wie hoch ist der Werbungskostenpauschbetrag?
132 Euro jährlich nach § 16 Abs. 3 EStG. Er wird ohne Nachweis abgezogen, steht aber nicht zu, wenn die Einkünfte den Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag begründen.
Ab wann lohnt es sich, Werbungskosten nachzuweisen?
Ab dem ersten Euro über 132 Euro, weil bis zu diesem Betrag der Pauschbetrag ohnehin gewährt wird. Wer 400 Euro nachweist, wirkt sich also mit 268 Euro zusätzlich aus.
Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Behinderung?
Er ist nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit gestaffelt und reicht von 124 Euro bei 25 bis 34 Prozent bis 1.198 Euro ab 95 Prozent.
Was bedeutet die 730-Euro-Grenze?
Wer neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte über 730 Euro bezieht, muss nach § 41 Abs. 1 Z 1 EStG eine Steuererklärung abgeben.
Kann ich Freibeträge schon während des Jahres berücksichtigen lassen?
Ja, über einen Freibetragsbescheid. Er teilt dem Arbeitgeber einen jährlichen Betrag mit, der bereits beim Lohnsteuerabzug abgezogen wird, statt erst bei der Veranlagung zu wirken.