Gewinnfreibetrag 2026 für Selbstständige
Gewinnfreibetrag 2026: Grundfreibetrag 15%, investierter GFB, Staffelung, begünstigte Wertpapiere und Fristen für Selbstständige in Österreich.
Grundfreibetrag und investierter Freibetrag erklärt
Der Gewinnfreibetrag (GFB) ist eine der wichtigsten steuerlichen Begünstigungen für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende in Österreich. Er ermöglicht es, einen Teil des Gewinns steuerfrei zu stellen und bietet damit ein Pendant zum Dreizehnten und Vierzehnten Gehalt, das Arbeitnehmer begünstigt besteuert erhalten.
Was ist der Gewinnfreibetrag?
Grundprinzip
Der Gewinnfreibetrag ist im Paragraph 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt und steht allen natürlichen Personen zu, die betriebliche Einkünfte erzielen. Dazu zählen:
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewerbetreibende, Einzelunternehmer)
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Der Freibetrag wird vom Gewinn abgezogen und reduziert dadurch die steuerliche Bemessungsgrundlage. Je höher der Gewinn, desto grösser kann der absolute Freibetrag sein — allerdings mit abnehmenden Prozentsätzen.
Unterschied zum Freibetrag für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer erhalten ihr 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) begünstigt besteuert. Auf diese Sonderzahlungen wird ein fester Steuersatz von nur 6 Prozent angewendet. Selbstständige haben keinen Anspruch auf Sonderzahlungen. Der Gewinnfreibetrag soll diesen Nachteil zumindest teilweise ausgleichen.
Der Grundfreibetrag
Automatisch und ohne Investition
Der Grundfreibetrag ist der einfachste Teil des Gewinnfreibetrags. Er wird automatisch berücksichtigt, ohne dass eine Investition erforderlich ist. Der Grundfreibetrag beträgt:
15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro
Das ergibt einen maximalen Grundfreibetrag von 4.950 Euro.
Der Grundfreibetrag steht jedem Selbstständigen zu, unabhängig davon, ob Investitionen getätigt wurden. Er wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt.
Berechnungsbeispiel Grundfreibetrag
Ein Freiberufler erzielt 2026 einen Gewinn von 28.000 Euro. Der Grundfreibetrag beträgt 15 Prozent von 28.000 Euro, also 4.200 Euro. Die steuerliche Bemessungsgrundlage reduziert sich auf 23.800 Euro.
Bei einem Gewinn von 45.000 Euro beträgt der Grundfreibetrag 15 Prozent von 33.000 Euro (Obergrenze), also 4.950 Euro. Für den Gewinn über 33.000 Euro kommt der investierte Gewinnfreibetrag in Betracht.
Der investierte Gewinnfreibetrag
Voraussetzung: Investition
Für Gewinne über 33.000 Euro kann ein zusätzlicher Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wird. Dies können körperliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Einrichtung) oder bestimmte Wertpapiere sein.
Staffelung des investierten GFB
Der investierte Gewinnfreibetrag ist gestaffelt. Die Prozentsätze nehmen mit steigendem Gewinn ab:
- 15 Prozent für die ersten 33.000 Euro (Grundfreibetrag, keine Investition nötig)
- 13 Prozent für Gewinne von 33.000 Euro bis 175.000 Euro
- 7 Prozent für Gewinne von 175.000 Euro bis 350.000 Euro
- 4,5 Prozent für Gewinne von 350.000 Euro bis 580.000 Euro
- 0 Prozent für Gewinne über 580.000 Euro
Maximaler Gewinnfreibetrag
Aus der Staffelung ergibt sich ein maximaler Gewinnfreibetrag von insgesamt rund 46.400 Euro (gerundet):
- Stufe 1 (bis 33.000): 4.950 Euro
- Stufe 2 (33.000-175.000): 18.460 Euro
- Stufe 3 (175.000-350.000): 12.250 Euro
- Stufe 4 (350.000-580.000): 10.350 Euro
- Gesamtmaximum: rund 46.010 Euro
Berechnungsbeispiel investierter GFB
Eine selbstständige Unternehmensberaterin erzielt 2026 einen Gewinn von 120.000 Euro:
- Grundfreibetrag: 15 Prozent von 33.000 Euro ergibt 4.950 Euro
- Investierter GFB: 13 Prozent von 87.000 Euro (120.000 minus 33.000) ergibt 11.310 Euro
- Gesamter Gewinnfreibetrag: 16.260 Euro
- Steuerliche Bemessungsgrundlage: 103.740 Euro
Um den investierten GFB von 11.310 Euro nutzen zu können, muss sie in begünstigte Wertpapiere oder Wirtschaftsgüter in mindestens dieser Höhe investieren.
Begünstigte Wirtschaftsgüter
Körperliche Wirtschaftsgüter
Investitionen in abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren können für den investierten Gewinnfreibetrag herangezogen werden. Beispiele:
- Maschinen und Geräte
- Büroeinrichtung und Möbel
- Computer und IT-Ausrüstung
- Fahrzeuge (unter bestimmten Voraussetzungen)
Nicht begünstigt sind:
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Grundstücke und Gebäude
- Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer unter vier Jahren
- PKW (mit Ausnahme von Elektro-PKW und bestimmten Nutzfahrzeugen)
Begünstigte Wertpapiere
Alternativ oder ergänzend zu körperlichen Investitionen können bestimmte Wertpapiere für den investierten Gewinnfreibetrag verwendet werden. Dies ist besonders für Selbstständige attraktiv, die keinen grossen Investitionsbedarf bei Wirtschaftsgütern haben.
Welche Wertpapiere sind begünstigt?
Gemäss Paragraph 14 Absatz 7 EStG in Verbindung mit Paragraph 10 EStG sind folgende Wertpapiere begünstigt:
- Anleihen und Schuldverschreibungen, die an einer anerkannten Börse notiert sind
- Wohnbauanleihen
- Investmentfonds, die überwiegend in Anleihen investieren (Anleihefonds)
- Bestimmte Staats- und Unternehmensanleihen
Wichtige Kriterien:
- Die Wertpapiere müssen eine Restlaufzeit von mindestens vier Jahren haben
- Sie müssen dem Betriebsvermögen zugeordnet werden
- Sie müssen mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen verbleiben (Behaltefrist)
Wertpapiere in der Praxis
In der Praxis nutzen viele Selbstständige sogenannte GFB-Fonds (Gewinnfreibetrags-Fonds), die speziell für diesen Zweck aufgelegt wurden. Diese Fonds investieren in begünstigte Anleihen und erfüllen automatisch die gesetzlichen Voraussetzungen.
Beliebte GFB-Wertpapiere sind unter anderem:
- Österreichische Bundesanleihen
- Wohnbauanleihen österreichischer Banken
- GFB-konforme Anleihefonds österreichischer KAGs
Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater über die konkreten Angebote, die für Ihre Situation am besten geeignet sind.
Behaltefrist und Nachversteuerung
Die vier-Jahres-Frist
Die für den investierten Gewinnfreibetrag angeschafften Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere müssen mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen verbleiben. Diese Frist beginnt mit der Anschaffung und endet mit Ablauf des vierten auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres.
Was passiert bei vorzeitiger Veräusserung?
Werden die Wertpapiere oder Wirtschaftsgüter vor Ablauf der vier-Jahres-Frist verkauft, aus dem Betriebsvermögen entnommen oder ins Ausland übertragen, muss der in Anspruch genommene Gewinnfreibetrag nachversteuert werden. Die Nachversteuerung erfolgt im Jahr der Veräusserung oder Entnahme.
Ausnahmen von der Nachversteuerung:
- Höhere Gewalt (z.B. Zerstörung der Wirtschaftsgüter)
- Ersatzbeschaffung innerhalb eines bestimmten Zeitraums
- Tilgung der Anleihe am Ende der Laufzeit (kein vorzeitiger Verkauf)
Tipp: Laufzeiten beachten
Bei der Auswahl von Wertpapieren sollten Sie auf die Restlaufzeit achten. Wählen Sie Anleihen oder Fonds, deren Laufzeit die vier-Jahres-Behaltefrist deutlich übersteigt. So vermeiden Sie eine ungewollte Nachversteuerung bei Fälligkeit der Wertpapiere.
Gewinnfreibetrag bei mehreren Betrieben
Aufteilung bei mehreren Einkunftsquellen
Betreibt ein Steuerpflichtiger mehrere Betriebe (z.B. eine freiberufliche Tätigkeit und ein Gewerbe), wird der Gewinnfreibetrag auf Basis des Gesamtgewinns aller Betriebe berechnet. Die Aufteilung erfolgt verhältnismässig nach dem Gewinn der einzelnen Betriebe.
Verlustbetriebe
Betriebe mit Verlusten reduzieren den Gesamtgewinn und damit den möglichen Gewinnfreibetrag. Ein negativer Gewinnfreibetrag ist nicht möglich — der Freibetrag beträgt mindestens null.
Gewinnfreibetrag bei Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften (OG, KG) steht der Gewinnfreibetrag jedem Gesellschafter anteilig zu. Die Berechnung erfolgt auf Basis des dem jeweiligen Gesellschafter zugerechneten Gewinnanteils. Jeder Gesellschafter muss für seinen investierten Gewinnfreibetrag selbst in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investieren.
Gewinnfreibetrag und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Besonderheiten bei der EA-Rechnung
Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für bilanzierende Unternehmer. Eine Besonderheit besteht beim Zeitpunkt der Investition:
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Die Wertpapiere oder Wirtschaftsgüter müssen daher bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres angeschafft und bezahlt sein. Eine Bestellung im Dezember mit Lieferung im Jänner reicht nicht aus.
Praxis-Tipp: Rechtzeitig investieren
Planen Sie die Investition für den Gewinnfreibetrag rechtzeitig. Warten Sie nicht bis zum Jahresende, da:
- Banken für die Anschaffung von Wertpapieren einige Tage benötigen
- Lieferzeiten bei Wirtschaftsgütern zu beachten sind
- Der Gewinn erst am Jahresende feststeht und die Investitionshöhe entsprechend geplant werden muss
Ein bewährter Ansatz: Schätzen Sie Ihren voraussichtlichen Jahresgewinn im November und tätigen Sie die Investition rechtzeitig im Dezember.
Gewinnfreibetrag und Gewinnrücktragung
Verlustrücktrag und Gewinnfreibetrag
Der Verlustrücktrag ermöglicht es, Verluste eines Jahres mit Gewinnen der Vorjahre zu verrechnen. Der Gewinnfreibetrag interagiert hier in spezieller Weise: Wird ein Gewinn durch einen Verlustrücktrag reduziert, kann sich auch der Gewinnfreibetrag ändern.
In der Praxis bedeutet dies, dass bei einem Verlustrücktrag der Gewinnfreibetrag des Rücktragsjahres angepasst werden muss. Dies erfolgt im Rahmen der Veranlagung und wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Optimierung des Gewinnfreibetrags
Strategische Planung
Eine vorausschauende Planung kann den Gewinnfreibetrag optimieren:
- Gewinnschätzung: Schätzen Sie Ihren Jahresgewinn frühzeitig, um die optimale Investitionshöhe zu bestimmen
- Investitionsentscheidung: Entscheiden Sie, ob Sie in körperliche Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investieren
- Timing: Stellen Sie sicher, dass die Investition rechtzeitig vor Jahresende erfolgt
- Kombination: Kombinieren Sie körperliche Investitionen und Wertpapiere, um den maximalen Freibetrag auszuschöpfen
Kombination mit anderen Begünstigungen
Der Gewinnfreibetrag ist mit anderen steuerlichen Begünstigungen kombinierbar:
- Investitionsfreibetrag (IFB): Seit 2023 gibt es zusätzlich einen Investitionsfreibetrag von 10 Prozent (bzw. 15 Prozent für ökologische Investitionen). Dieser kann neben dem Gewinnfreibetrag genutzt werden.
- Forschungsprämie: Die Forschungsprämie in Höhe von 14 Prozent der Forschungsausgaben kann parallel zum GFB beantragt werden.
- Kleinunternehmerregelung: Auch Kleinunternehmer können den Gewinnfreibetrag nutzen.
Häufige Fehler beim Gewinnfreibetrag
Fehler 1: Zu späte Investition
Viele Selbstständige investieren zu spät im Jahr in GFB-Wertpapiere. Wenn die Anschaffung nicht bis zum 31. Dezember valutiert ist, geht der Freibetrag verloren.
Fehler 2: Falsche Wertpapiere
Nicht alle Wertpapiere sind für den GFB begünstigt. Aktien, Aktienfonds oder ETFs auf Aktienindizes sind nicht zulässig. Es müssen Anleihen oder anleihenlastige Fonds sein.
Fehler 3: Behaltefrist missachtet
Der Verkauf von GFB-Wertpapieren vor Ablauf der vier-Jahres-Frist führt zur Nachversteuerung. Planen Sie die Behaltedauer ein und verkaufen Sie nicht voreilig.
Fehler 4: Grundfreibetrag nicht genutzt
Auch Selbstständige mit geringem Gewinn sollten den Grundfreibetrag nicht vergessen. Er wird zwar in der Regel automatisch berücksichtigt, aber eine Überprüfung des Steuerbescheids schadet nicht.
GFB-Wertpapiere in der Praxis
Auswahl der richtigen Wertpapiere
Die Auswahl der richtigen GFB-Wertpapiere ist entscheidend. In der Praxis haben sich folgende Strategien bewährt:
Konservative Strategie: Investition in österreichische Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von mindestens 5 Jahren. Diese bieten höchste Sicherheit, allerdings moderate Renditen. Der Vorteil: Nahezu kein Ausfallrisiko.
Moderate Strategie: Investition in GFB-konforme Anleihefonds, die in eine Mischung aus Staats- und Unternehmensanleihen investieren. Die Rendite ist etwas höher, das Risiko bleibt überschaubar.
Wohnbauanleihen-Strategie: Investition in Wohnbauanleihen österreichischer Banken. Diese bieten oft eine attraktive Verzinsung und erfüllen automatisch die GFB-Voraussetzungen.
Kosten und Gebühren
Bei der Auswahl der Wertpapiere sollten auch die Kosten berücksichtigt werden:
- Depotgebühren: Jährliche Kosten für die Verwahrung der Wertpapiere (0,1 bis 0,5 Prozent des Depotvolumens)
- Transaktionskosten: Kauf- und Verkaufsspesen (einmalig, ca. 0,1 bis 1 Prozent)
- Managementgebühren: Bei Fonds fallen laufende Gebühren an (0,3 bis 1,5 Prozent pro Jahr)
- Ausgabeaufschlag: Bei manchen Fonds ein einmaliger Aufschlag beim Kauf (0 bis 3 Prozent)
Die Kosten schmälern die Rendite der Wertpapiere. Allerdings muss man bedenken, dass der steuerliche Vorteil des GFB die Kosten in der Regel deutlich überwiegt.
Beispielrechnung: Steuerliche Auswirkung
Ein Selbstständiger mit einem Gewinn von 80.000 Euro:
Ohne investierten GFB:
- Grundfreibetrag: 4.950 Euro
- Steuerpflichtiger Gewinn: 75.050 Euro
- Steuer auf 75.050 Euro: ca. 22.520 Euro
Mit investiertem GFB:
- Grundfreibetrag: 4.950 Euro
- Investierter GFB für Gewinn von 33.000 bis 80.000 Euro: 13 Prozent von 47.000 Euro ergibt 6.110 Euro
- Gesamter GFB: 11.060 Euro
- Steuerpflichtiger Gewinn: 68.940 Euro
- Steuer auf 68.940 Euro: ca. 19.576 Euro
- Steuerersparnis: rund 2.944 Euro
Für diese Ersparnis muss der Selbstständige 6.110 Euro in begünstigte Wertpapiere investieren. Die Steuerersparnis entspricht einer sofortigen Rendite von rund 48 Prozent auf die Investition. Die Wertpapiere selbst bleiben im Eigentum des Unternehmers und können nach Ablauf der Behaltefrist verkauft werden.
GFB und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — Besonderheiten
Zeitpunkt der Investition
Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner gilt: Die Wertpapiere müssen bis zum 31. Dezember des betreffenden Wirtschaftsjahres angeschafft und bezahlt sein. Das Valutadatum (Gutschrift am Depotkonto) muss im betreffenden Jahr liegen.
In der Praxis bedeutet dies:
- Bestellen Sie die Wertpapiere spätestens Mitte Dezember
- Bankarbeitstage und Settlementfristen beachten (in der Regel 2 Werktage nach Kaufauftrag)
- Zwischen Weihnachten und Neujahr können keine Börsentransaktionen stattfinden
- Ein Kauf am 29. Dezember könnte zu spät sein, wenn das Settlement erst am 2. Jänner erfolgt
Gewinnermittlung und GFB-Planung
Da der Gewinn bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erst am Jahresende feststeht, ist die GFB-Planung eine Herausforderung. Folgende Strategie hat sich bewährt:
- Quartalsweise Gewinnschätzung: Führen Sie eine laufende Einnahmen-Ausgaben-Übersicht, um den voraussichtlichen Jahresgewinn abzuschätzen
- November-Abschätzung: Bis Ende November sollten Sie eine verlässliche Prognose für den Jahresgewinn haben
- Dezember-Investition: Tätigen Sie die GFB-Investition Anfang bis Mitte Dezember
- Puffer einplanen: Investieren Sie lieber etwas weniger als den maximal möglichen GFB, um eine Überinvestition zu vermeiden
Was passiert bei Überinvestition?
Investieren Sie mehr in GFB-Wertpapiere als nötig (z.B. weil der Gewinn geringer ausfiel als geschätzt), hat dies keinen negativen steuerlichen Effekt. Die überschüssigen Wertpapiere sind normales Betriebsvermögen und unterliegen keiner besonderen Behaltefrist. Sie können diese jederzeit verkaufen.
GFB und Betriebsaufgabe
Auswirkungen einer Betriebsaufgabe
Bei einer Betriebsaufgabe werden die GFB-Wertpapiere aus dem Betriebsvermögen entnommen. Dies hat steuerliche Konsequenzen:
- Innerhalb der Behaltefrist: Die Entnahme führt zur Nachversteuerung des in Anspruch genommenen GFB
- Nach Ablauf der Behaltefrist: Keine Nachversteuerung, aber die Wertpapiere gehen ins Privatvermögen über
- Kursgewinne/-verluste: Bei der Entnahme werden eventuell aufgelaufene Kursgewinne oder -verluste realisiert
Betriebsveräusserung
Bei einer Veräusserung des gesamten Betriebs gehen die GFB-Wertpapiere in der Regel auf den Käufer über. In diesem Fall setzt sich die Behaltefrist beim Käufer fort. Es gibt keine Nachversteuerung, sofern der Käufer die Wertpapiere weiterhin im Betriebsvermögen hält.
GFB im internationalen Vergleich
Vergleich mit Deutschland
Deutschland hat kein direktes Äquivalent zum österreichischen Gewinnfreibetrag. Selbstständige in Deutschland nutzen andere Instrumente wie:
- Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten, maximal 200.000 Euro
- Sonderabschreibungen: 20 Prozent im ersten Jahr
Der österreichische GFB ist insofern einzigartig, als er auch ohne körperliche Investition (Grundfreibetrag) genutzt werden kann und eine Investition in Wertpapiere ermöglicht.
Vergleich mit der Schweiz
In der Schweiz gibt es keine vergleichbare Regelung. Schweizer Selbstständige haben andere Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung, insbesondere über die Säule 3a (private Vorsorge) und die Regelungen zur Eigenkapitalverzinsung.
Aktuelle Entwicklungen und geplante Änderungen
Reform des Gewinnfreibetrags
In der politischen Diskussion werden verschiedene Änderungen am GFB diskutiert:
- Anhebung des Grundfreibetrags: Arbeitnehmervertretungen fordern eine Erhöhung des Prozentsatzes oder der Obergrenze
- Vereinfachung: Eine Vereinfachung der Staffelung wird von Steuerberatern gefordert
- Erweiterung der begünstigten Wertpapiere: Es gibt Überlegungen, den Kreis der begünstigten Wertpapiere zu erweitern (z.B. um nachhaltige Investments)
GFB und Nachhaltigkeit
Im Kontext der Klima- und Nachhaltigkeitsdiskussion wird überlegt, ob der GFB stärker an nachhaltige Investitionen geknüpft werden könnte. Denkbar wäre ein erhöhter Prozentsatz für Investitionen in Green Bonds oder andere nachhaltige Anlageformen. Derzeit gibt es eine solche Differenzierung jedoch noch nicht.
Steuerberater-Tipps zum Gewinnfreibetrag
Wann sich ein Steuerberater lohnt
Die Beratung durch einen Steuerberater zum Thema GFB lohnt sich insbesondere:
- Bei Gewinnen über 33.000 Euro (investierter GFB relevant)
- Bei mehreren Betrieben oder Personengesellschaftsbeteiligungen
- Bei geplanter Betriebsaufgabe oder -veräusserung
- Wenn Unsicherheit über die begünstigten Wertpapiere besteht
- Zur Optimierung der Kombination von GFB, IFB und anderen Begünstigungen
Die häufigsten Beratungsfehler
Steuerberater berichten über folgende häufige Fehler ihrer Mandanten:
- Vergessen des Grundfreibetrags: Manche Selbstständige vergessen, dass der Grundfreibetrag automatisch zusteht und nicht beantragt werden muss
- Falsche Wertpapierauswahl: Investition in nicht begünstigte Wertpapiere (z.B. Aktien-ETFs)
- Zu späte Kontaktaufnahme: Wer erst im Jänner zum Steuerberater kommt, hat die Investitionsfrist bereits versäumt
- Doppelnutzung: Dieselben Wirtschaftsgüter können nicht gleichzeitig für den GFB und den IFB herangezogen werden
Häufig gestellte Praxisfragen
Kann ich den GFB auch bei einem Verlustjahr nutzen?
Nein. Der Gewinnfreibetrag setzt einen positiven Gewinn voraus. Bei einem Verlustjahr gibt es keinen GFB. Allerdings kann ein Verlustvortrag in Folgejahren den Gewinn reduzieren, was wiederum den GFB beeinflusst.
Was passiert, wenn mein Gewinn niedriger ausfällt als erwartet?
Wenn Sie in GFB-Wertpapiere investiert haben, der Gewinn aber niedriger ausfällt als erwartet, können Sie nur den GFB bis zur Höhe des tatsächlichen Gewinns nutzen. Die überschüssigen Wertpapiere bleiben im Betriebsvermögen und sind normales Vermögen ohne besondere steuerliche Bindung.
Kann ich den GFB auch für einen Nebenerwerb nutzen?
Ja, der GFB steht auch für Nebenerwerbseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbe zu. Der Gewinn aus dem Nebenerwerb wird in die Gesamtberechnung einbezogen.
Gilt der GFB auch für Pauschalierungen?
Bei der Basispauschalierung (12 Prozent bzw. 6 Prozent Betriebsausgabenpauschale) steht der Grundfreibetrag von 15 Prozent ebenfalls zu. Der investierte GFB kann jedoch bei der Pauschalierung nicht geltend gemacht werden, da keine Einzelaufzeichnung der Gewinne über 33.000 Euro erfolgt.
Wie wirkt der GFB bei der Sozialversicherung?
Der Gewinnfreibetrag reduziert den steuerlichen Gewinn, aber nicht die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung (SVS). Die SVS-Beiträge werden auf Basis des steuerlichen Gewinns vor Abzug des GFB berechnet. Dies ist ein wichtiger Unterschied, der bei der Planung berücksichtigt werden muss.
Der Gewinnfreibetrag ist ein mächtiges steuerliches Instrument für Selbstständige in Österreich. Der Grundfreibetrag von 15 Prozent bis 33.000 Euro Gewinn (maximal 4.950 Euro) steht automatisch zu. Für höhere Gewinne lohnt sich die Investition in begünstigte Wertpapiere oder Wirtschaftsgüter, um den investierten Gewinnfreibetrag zu nutzen. Die Staffelung der Prozentsätze und die Obergrenze bei 580.000 Euro Gewinn setzen den Rahmen. Beachten Sie die vier-Jahres-Behaltefrist und investieren Sie rechtzeitig vor Jahresende, um den vollen Freibetrag auszuschöpfen.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro, also maximal 4.950 Euro. Außerdem kann ein investierter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Was ist der investierte Gewinnfreibetrag?
Der investierte Gewinnfreibetrag ermöglicht es Selbstständigen, für Gewinne über 33.000 Euro einen Freibetrag zu nutzen, wenn in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investiert wird.
Welche Wertpapiere sind für den Gewinnfreibetrag begünstigt?
Begünstigt sind bestimmte Wohnbauanleihen und Wertpapiere, die den Kriterien des Paragraph 14 Absatz 7 EStG entsprechen. Dazu zählen unter anderem Anleihen mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren.
Steht der Gewinnfreibetrag auch Freiberuflern zu?
Ja, der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu, also Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden.
Wie ist der Gewinnfreibetrag gestaffelt?
Der GFB ist gestaffelt: 15 Prozent bis 33.000 Euro, 13 Prozent von 33.000 bis 175.000 Euro, 7 Prozent von 175.000 bis 350.000 Euro und 4,5 Prozent von 350.000 bis 580.000 Euro.
Wie lange müssen die Wertpapiere gehalten werden?
Die für den investierten Gewinnfreibetrag angeschafften Wertpapiere müssen mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden. Bei vorzeitiger Veräusserung ist der Freibetrag nachzuversteuern.
Kann der Gewinnfreibetrag mit anderen Freibeträgen kombiniert werden?
Ja, der Gewinnfreibetrag ist mit anderen steuerlichen Begünstigungen kombinierbar, etwa mit dem Forschungsfreibetrag oder der Forschungsprämie.
Chefredakteur finanzinfo.at
Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.