Kalte Progression Österreich | Abschaffung seit 2023

Kalte Progression Österreich: Was sie war, wie die Abschaffung seit 2023 funktioniert und was die automatische Anpassung der Steuerstufen bedeutet.

Aktualisiert: 05. April 2026 15 Min. Lesezeit

Warum die Steuerstufen jährlich steigen

Die Abschaffung der kalten Progression gehört zu den bedeutendsten steuerpolitischen Massnahmen der letzten Jahrzehnte in Österreich. Seit 2023 werden die Steuerstufen automatisch an die Inflation angepasst, sodass Gehaltserhöhungen, die lediglich die Teuerung ausgleichen, nicht mehr zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Was war die kalte Progression?

Definition und Mechanismus

Die kalte Progression, auch als “schleichende Steuererhöhung” bekannt, beschreibt ein Phänomen im progressiven Steuersystem: Wenn die Löhne und Gehälter im Gleichschritt mit der Inflation steigen, rutschen Steuerpflichtige automatisch in höhere Steuerstufen — obwohl ihre reale Kaufkraft gar nicht gestiegen ist.

Ein einfaches Beispiel: Wenn Sie eine Gehaltserhöhung von 3 Prozent erhalten und die Inflation ebenfalls 3 Prozent beträgt, können Sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. Trotzdem zahlten Sie vor 2023 möglicherweise einen höheren Grenzsteuersatz, weil Ihr nominelles Einkommen gestiegen ist und die Steuerstufen unverändert blieben.

Auswirkungen auf verschiedene Einkommensgruppen

Die kalte Progression traf nicht alle Einkommensgruppen gleichermassen. Besonders betroffen waren:

  • Mittlere Einkommen, die sich nahe an einer Steuerstufengrenze befanden
  • Arbeitnehmer mit regelmässigen Gehaltserhöhungen im Rahmen von Kollektivvertragsverhandlungen
  • Pensionisten, deren Pensionen jährlich an die Inflation angepasst werden

In Zeiten hoher Inflation, wie etwa 2022 und 2023, war der Effekt besonders stark spürbar. Die Inflation von über 8 Prozent im Jahr 2022 hätte ohne die Abschaffung der kalten Progression zu massiven realen Steuererhöhungen geführt.

Historische Dimension

Die kalte Progression war in Österreich jahrzehntelang ein Thema. Immer wieder wurde sie als “heimliche Steuererhöhung” kritisiert, weil der Staat durch die Inflation automatisch mehr Steuereinnahmen generierte, ohne aktiv Steuern erhöhen zu müssen. Schätzungen zufolge brachte die kalte Progression dem Staat jährlich rund 1 bis 2 Milliarden Euro an Mehreinnahmen — Geld, das den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern fehlte.

Die Abschaffung seit 2023

Gesetzliche Grundlage

Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket und dem Progressionsabgeltungsgesetz hat der österreichische Gesetzgeber die kalte Progression ab dem Jahr 2023 de facto abgeschafft. Die gesetzliche Grundlage findet sich im angepassten Einkommensteuergesetz.

Das 2/3-zu-1/3-Modell

Das österreichische Modell zur Abschaffung der kalten Progression folgt einem innovativen Ansatz:

Automatische Anpassung (2/3): Zwei Drittel des Inflationsausgleichs erfolgen automatisch. Die Steuerstufengrenzen und verschiedene Absetzbeträge werden jährlich um zwei Drittel der Inflation angehoben. Dies geschieht ohne politische Entscheidung und ist gesetzlich festgelegt.

Politische Verteilung (1/3): Das verbleibende Drittel wird von der Bundesregierung politisch verteilt. Dies gibt der Regierung die Flexibilität, gezielt bestimmte Einkommensgruppen stärker zu entlasten oder andere steuerpolitische Akzente zu setzen.

Welche Werte werden angepasst?

Die automatische Anpassung betrifft folgende Werte:

  • Steuerstufengrenzen: Die Einkommensgrenzen, ab denen ein höherer Steuersatz gilt
  • Absetzbeträge: Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag und andere
  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
  • SV-Rückerstattungsbeträge (Negativsteuer)

Berechnungsgrundlage

Die Anpassung basiert auf der durchschnittlichen Inflation des Vorjahres, gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria. Massgeblich sind die Monate Juli des Vorvorjahres bis Juni des Vorjahres. Auf Basis dieser Inflationsrate werden die Steuerstufen für das Folgejahr angepasst.

Die Steuerstufen 2026

Aktuelle Einkommensteuertarife

Durch die automatische Anpassung ergeben sich für 2026 folgende Steuerstufen (gerundete Werte):

  • 0 Prozent auf Einkommen bis rund 13.539 Euro (steuerfreies Existenzminimum)
  • 20 Prozent auf Einkommen von rund 13.539 bis rund 21.992 Euro
  • 30 Prozent auf Einkommen von rund 21.992 bis rund 36.458 Euro
  • 40 Prozent auf Einkommen von rund 36.458 bis rund 70.365 Euro
  • 48 Prozent auf Einkommen von rund 70.365 bis rund 104.859 Euro
  • 50 Prozent auf Einkommen von rund 104.859 bis 1.000.000 Euro
  • 55 Prozent auf Einkommen über 1.000.000 Euro

Die genauen Werte werden jährlich per Verordnung des Bundesministers für Finanzen festgelegt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Vergleich mit 2022 (vor der Abschaffung)

Um die Auswirkung zu verdeutlichen, ein Vergleich mit den Steuerstufen von 2022, dem letzten Jahr ohne automatische Anpassung:

  • Die Steuerfreigrenze lag 2022 bei 11.000 Euro, 2026 bei rund 13.539 Euro
  • Die zweite Steuerstufe endete 2022 bei 18.000 Euro, 2026 bei rund 21.992 Euro
  • Die dritte Steuerstufe endete 2022 bei 31.000 Euro, 2026 bei rund 36.458 Euro

Diese Verschiebungen bedeuten, dass deutlich mehr Einkommen in niedrigeren Steuerstufen verbleibt, was eine spürbare Entlastung bringt.

Konkrete Auswirkungen auf Ihr Einkommen

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Durchschnittsverdiener Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro monatlich (14 Mal) hatte 2022 eine Steuerlast von rund 7.650 Euro jährlich. Durch die Anpassung der Steuerstufen zahlt er 2026 trotz inflationsbedingter Gehaltserhöhung real weniger Steuer. Die Ersparnis gegenüber dem alten System (ohne Anpassung) beträgt mehrere hundert Euro pro Jahr.

Beispiel 2: Gutverdiener Eine Arbeitnehmerin mit 6.000 Euro brutto monatlich profitiert ebenfalls, allerdings absolut betrachtet in einem anderen Ausmass. Da die Steuerstufen durchgehend angepasst werden, ergibt sich auch bei höheren Einkommen eine merkbare Entlastung.

Beispiel 3: Geringverdiener Ein Teilzeitbeschäftigter mit 1.500 Euro brutto monatlich profitiert vor allem durch die Anhebung der Steuerfreigrenze und die Anpassung der SV-Rückerstattungsbeträge.

Jährliche Ersparnis

Die konkrete Ersparnis hängt von der Höhe des Einkommens und der jeweiligen Inflationsrate ab. In Jahren mit hoher Inflation (wie 2022/2023) fällt die Anpassung grösser aus als in Jahren mit niedriger Inflation. Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt beläuft sich die Entlastung durch die Abschaffung der kalten Progression auf einige hundert Euro jährlich.

Das politische Drittel

Wie wird das Drittel verteilt?

Das verbleibende Drittel der Inflationsanpassung gibt der Bundesregierung jedes Jahr die Möglichkeit, gezielte steuerpolitische Massnahmen zu setzen. Bisherige Verteilungen umfassten:

  • Überproportionale Anhebung des Kindermehrbetrags
  • Erhöhung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrags
  • Zusätzliche Anhebung bestimmter Steuerstufen über das automatische Mass hinaus
  • Anpassung des Familienbonus Plus

Kritik am Drittel-Modell

Das Modell wird von verschiedenen Seiten kritisiert:

Arbeitnehmervertretungen argumentieren, dass das gesamte Drittel direkt den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugutekommen sollte, anstatt politisch verteilt zu werden. Sie befürchten, dass das Drittel für andere Zwecke verwendet oder gar nicht vollständig ausgeschüttet werden könnte.

Wirtschaftsforscher sehen in dem Modell einen Kompromiss, der einerseits Planungssicherheit bietet (durch die automatischen 2/3), andererseits aber politische Handlungsfähigkeit erhält (durch das flexible 1/3).

Oppositionsparteien fordern teilweise die vollständige automatische Anpassung aller drei Drittel, um politische Spielräume für “verdeckte Steuererhöhungen” zu eliminieren.

Internationaler Vergleich

Wie andere Länder mit der kalten Progression umgehen

Österreich ist nicht das einzige Land, das die kalte Progression bekämpft. Ein Blick über die Grenzen:

Schweiz: Die Schweiz passt die Steuertarife regelmässig an die Inflation an, allerdings nicht jährlich automatisch, sondern bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte.

Schweden: Schweden hat ein System der regelmässigen Anpassung, das dem österreichischen ähnelt.

Deutschland: Deutschland hat keine automatische Anpassung der Steuerstufen an die Inflation. Zwar gibt es gelegentlich politisch beschlossene Tarifanpassungen, eine systematische Abschaffung der kalten Progression wie in Österreich existiert jedoch nicht. Deutschland debattiert dieses Thema regelmässig, ohne bisher zu einer vergleichbaren Lösung gekommen zu sein.

USA: Die USA passen ihre Steuerstufen jährlich automatisch an die Inflation an, und zwar vollständig (nicht nur zu zwei Dritteln).

Österreichs Modell als Vorbild

Das österreichische 2/3-zu-1/3-Modell wird international als innovativer Kompromiss betrachtet. Es verbindet automatische Anpassung mit politischer Gestaltungsfreiheit und gilt als mögliches Vorbild für andere Länder.

Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen

Steuermindereinnahmen

Durch die Abschaffung der kalten Progression entgehen dem Staat Einnahmen, die er zuvor durch die schleichende Steuererhöhung vereinnahmt hat. Die genaue Höhe der Steuermindereinnahmen hängt von der Inflationsrate ab. In Jahren mit hoher Inflation sind die Mindereinnahmen grösser.

Schätzungen zufolge belaufen sich die Mindereinnahmen auf rund 2 bis 4 Milliarden Euro pro Jahr. Dies ist ein beträchtlicher Betrag für das Budget, der durch andere Massnahmen kompensiert oder durch höhere Wirtschaftsleistung ausgeglichen werden muss.

Fiskalische Nachhaltigkeit

Die Abschaffung der kalten Progression bedeutet, dass der Staat seine Einnahmen nicht mehr “automatisch” durch Inflation steigern kann. Dies erfordert eine diszipliniertere Budgetpolitik und transparentere Entscheidungen über Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen.

Auswirkungen auf Kollektivvertragsverhandlungen

Veränderte Verhandlungsdynamik

Vor der Abschaffung der kalten Progression mussten Gewerkschaften bei Gehaltsverhandlungen stets berücksichtigen, dass ein Teil der Bruttolohnerhöhung durch höhere Steuern aufgefressen wurde. Dies führte oft zu der Forderung nach überdurchschnittlichen Bruttolohnerhöhungen, um die Nettolücke zu kompensieren.

Seit 2023 ist diese Dynamik verändert: Eine Gehaltserhöhung in Höhe der Inflation führt tatsächlich zu einer entsprechenden Nettolohnerhöhung. Dies vereinfacht die Verhandlungen und macht das Ergebnis für Arbeitnehmer transparenter.

Reallohnentwicklung

Durch die Abschaffung der kalten Progression wird die Reallohnentwicklung ehrlicher abgebildet. Gehaltserhöhungen, die über die Inflation hinausgehen, führen nun tatsächlich zu einem realen Kaufkraftzuwachs — was vor 2023 teilweise durch die kalte Progression kompensiert wurde.

Praktische Tipps für Steuerzahler

Steuererklärung prüfen

Auch wenn die Steuerstufen automatisch angepasst werden, sollten Sie Ihre Steuererklärung oder Ihren Lohnzettel regelmässig prüfen. Stellen Sie sicher, dass die aktuellen Steuerstufen korrekt angewendet werden.

Steuerplanung anpassen

Wenn Sie grössere Einkommensänderungen planen (z.B. Gehaltssprung, Wechsel von Teil- auf Vollzeit), berücksichtigen Sie die aktuellen Steuerstufen. Durch die jährliche Anpassung verschieben sich die Grenzen, was Ihre Planung beeinflussen kann.

Absetzbeträge nutzen

Vergessen Sie nicht, dass auch die Absetzbeträge jährlich angepasst werden. Prüfen Sie, ob Sie alle Ihnen zustehenden Absetzbeträge in Anspruch nehmen.

Zukunftsaussichten

Langfristige Perspektive

Die Abschaffung der kalten Progression ist gesetzlich verankert und gilt als eine der nachhaltigsten steuerpolitischen Reformen der jüngeren österreichischen Geschichte. Es ist davon auszugehen, dass das System in seiner Grundstruktur beibehalten wird.

Mögliche Weiterentwicklungen könnten sein:

  • Erhöhung des automatischen Anteils auf mehr als zwei Drittel
  • Ausweitung der automatischen Anpassung auf weitere steuerliche Parameter
  • Verfeinerung der Berechnungsmethodik

Automatische Anpassung und Deflation

Ein interessantes Szenario: Was passiert, wenn die Inflation negativ wird (Deflation)? In diesem Fall würden die Steuenstufen theoretisch nach unten angepasst, was zu einer höheren Steuerbelastung führen würde. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass eine negative Anpassung nicht automatisch erfolgt. In der Praxis ist eine längere Deflationsphase in Österreich derzeit nicht realistisch, aber das Modell ist auf diesen Fall vorbereitet.

Vergleich der Anpassung verschiedener Jahre

Die bisherigen Anpassungen seit 2023 zeigen die unterschiedliche Dynamik:

  • 2023: Anpassung war besonders gross, da die Inflation 2022 über 8 Prozent betrug. Die Steuenstufen wurden um rund 5 bis 6 Prozent angehoben.
  • 2024: Weiterhin hohe Anpassung aufgrund der nachlaufenden hohen Inflation von 2023
  • 2025: Moderate Anpassung bei sinkender Inflation
  • 2026: Weitere moderate Anpassung, die die Normalisierung der Inflationsrate widerspiegelt

Die unterschiedlichen Anpassungshöhen zeigen, dass das System flexibel auf die wirtschaftliche Entwicklung reagiert.

Herausforderungen

Die grösste Herausforderung bleibt die Finanzierung. In Zeiten knapper Budgets könnte der politische Druck steigen, das Modell zu modifizieren. Bisher ist die Abschaffung der kalten Progression jedoch parteiübergreifend akzeptiert und gilt als unumkehrbar.

Die Berechnung im Detail — Wie die Anpassung funktioniert

Der Verbraucherpreisindex als Basis

Die Anpassung der Steuerstufen basiert auf dem Verbraucherpreisindex (VPI), der von der Statistik Austria berechnet wird. Massgeblich ist der Durchschnitt der Inflationsrate über die Monate Juli des Vorvorjahres bis Juni des Vorjahres. Dieser Durchschnittswert bildet die Grundlage für die Anpassung im Folgejahr.

Beispiel: Für die Anpassung der Steuerstufen im Jahr 2026 wird die durchschnittliche Inflation von Juli 2024 bis Juni 2025 herangezogen. Lag diese beispielsweise bei 3,0 Prozent, werden zwei Drittel davon (2,0 Prozent) automatisch zur Anpassung der Steuerstufen verwendet.

Rundung und technische Umsetzung

Die angepassten Steuerstufengrenzen werden auf volle Euro gerundet. Der Bundesminister für Finanzen veröffentlicht die exakten Werte per Verordnung im Bundesgesetzblatt. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel im Herbst des Vorjahres, sodass Arbeitgeber und Lohnverrechner die neuen Werte rechtzeitig implementieren können.

Praktisches Beispiel der Anpassung

Angenommen, die Steuerfreigrenze liegt 2025 bei 12.500 Euro und die massgebliche Inflation beträgt 3,0 Prozent:

  • Automatische Anpassung (2/3): 12.500 mal 0,02 (2/3 von 3%) ergibt 250 Euro
  • Neue Steuerfreigrenze: 12.750 Euro (vor Rundung)
  • Das politische Drittel kann die Grenze weiter auf z.B. 13.539 Euro anheben

Dieser Mechanismus wird auf jede einzelne Steuerstufengrenze und auf die relevanten Absetzbeträge angewendet.

Auswirkungen auf Unternehmen und Lohnverrechnung

Technische Umsetzung in der Lohnverrechnung

Die Abschaffung der kalten Progression hat auch Auswirkungen auf die Lohnverrechnung in Unternehmen. Jedes Jahr müssen die Lohnverrechnungssysteme mit den neuen Steuerstufen und Absetzbeträgen aktualisiert werden. Dies betrifft:

  • Lohnverrechnungssoftware (z.B. BMD, DATEV, SAP)
  • Lohnsteuer-Tabellen
  • Absetzbeträge und Freibeträge
  • Sozialversicherungsbeitrags-Grenzwerte (die ebenfalls angepasst werden)

Für Steuerberater und Personalverrechner bedeutet die jährliche Anpassung einen wiederkehrenden Aufwand, der jedoch durch die Automatisierung der Softwaresysteme weitgehend bewältigt wird.

Auswirkungen auf die Lohn-Nebenkosten

Die Anpassung der Steuerstufen hat keine direkten Auswirkungen auf die Lohn-Nebenkosten der Arbeitgeber. Die Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsummenabgaben (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) werden nicht durch die Progressionsabgeltung beeinflusst.

Pensionen und die Abschaffung der kalten Progression

Jährliche Pensionsanpassung

Pensionen werden in Österreich jährlich an die Inflation angepasst. Vor 2023 führte diese Anpassung häufig dazu, dass Pensionisten trotz gleichbleibender Kaufkraft in eine höhere Steuerstufe rutschten. Die kalte Progression wirkte sich auf Pensionisten besonders stark aus, da die Pensionserhöhung ausschliesslich der Inflationsabgeltung diente und keinen realen Einkommenszuwachs darstellte.

Seit 2023 ist dieses Problem gelöst: Die Steuerstufen steigen im gleichen Masse wie die Pensionen, sodass Pensionisten keine “versteckte Steuererhöhung” mehr hinnehmen müssen.

Der Pensionistenabsetzbetrag

Neben den Steuerstufen wird auch der Pensionistenabsetzbetrag jährlich angepasst. Dies stellt sicher, dass auch die spezifische Entlastung für Pensionisten real erhalten bleibt. Ohne die Anpassung würde der Pensionistenabsetzbetrag real an Wert verlieren, was insbesondere Pensionisten mit geringem Einkommen treffen würde.

Auswirkungen auf verschiedene Personengruppen

Alleinverdiener und Alleinerzieher

Alleinverdiener und Alleinerzieher profitieren doppelt von der Abschaffung der kalten Progression:

  1. Die Steuerstufen werden angepasst, was die Grundbesteuerung senkt
  2. Die Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbeträge werden ebenfalls angepasst

Für Familien mit einem Verdiener, der ein mittleres Einkommen erzielt, kann die jährliche Entlastung besonders spürbar sein.

Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte mit geringem Einkommen profitieren insbesondere durch:

  • Die Anhebung der Steuerfreigrenze (mehr Einkommen bleibt steuerfrei)
  • Die Erhöhung der SV-Rückerstattung
  • Die Anpassung des erhöhten Verkehrsabsetzbetrags

Selbstständige und Freiberufler

Auch Selbstständige und Freiberufler profitieren von der Abschaffung der kalten Progression, da die Einkommensteuerstufen für alle gleich gelten. Allerdings:

  • Haben Selbstständige keine automatische Lohnsteuer, sondern zahlen Einkommensteuer-Vorauszahlungen
  • Müssen die Vorauszahlungen gegebenenfalls angepasst werden, um die Entlastung bereits unterjährig zu spüren
  • Ist der Gewinnfreibetrag von der Progressionsabgeltung nicht direkt betroffen (er wird separat geregelt)

Exkurs: Was wäre ohne die Abschaffung passiert?

Szenario: Kalte Progression 2022-2026

Um die Bedeutung der Reform zu verdeutlichen, ein hypothetisches Szenario: Was wäre geschehen, wenn die Steuerstufen seit 2022 nicht angepasst worden wären?

Bei einer kumulierten Inflation von rund 20 Prozent (2022-2025) hätten sich die Steuergrenzen real um diesen Prozentsatz verschoben — nach unten. Ein Arbeitnehmer, dessen Gehalt der Inflation folgte, hätte real nicht mehr verdient, aber deutlich mehr Steuern gezahlt.

Für einen Durchschnittsverdiener hätte die kalte Progression über vier Jahre eine zusätzliche Steuerlast von geschätzten 2.000 bis 4.000 Euro verursacht. Diese “versteckte Steuererhöhung” wäre für viele Haushalte schmerzhaft gewesen, insbesondere in Kombination mit den ohnehin gestiegenen Lebenshaltungskosten.

Volkswirtschaftliche Dimension

Auf volkswirtschaftlicher Ebene hätte die nicht abgeschaffte kalte Progression die Kaufkraft der privaten Haushalte deutlich geschwächt. Dies hätte negative Auswirkungen auf den privaten Konsum und damit auf die gesamte Wirtschaft gehabt. Die Abschaffung der kalten Progression hat somit auch eine konjunkturpolitische Dimension: Sie stützt die Kaufkraft und stabilisiert den Konsum.

Kritik und Verbesserungsvorschläge

Kritik am aktuellen Modell

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zur Abschaffung der kalten Progression gibt es Kritikpunkte:

Unvollständige Abschaffung: Da nur zwei Drittel automatisch angepasst werden, wird die kalte Progression nicht vollständig abgeschafft, sondern nur zu etwa 67 Prozent. Das verbleibende Drittel hängt von politischen Entscheidungen ab und kann theoretisch auch nicht ausgeglichen werden.

Keine Anpassung der Sozialversicherungsgrenzen: Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung wird nicht im gleichen Rahmen angepasst, was zu einer zusätzlichen Belastung mittlerer Einkommen führen kann.

Kalte Progression bei Steuerstufe über 1.000.000 Euro: Die 55-Prozent-Stufe wurde nicht in die automatische Anpassung einbezogen. Die Millionengrenze bleibt fix bei 1.000.000 Euro, was allerdings nur einen sehr kleinen Personenkreis betrifft.

Verbesserungsvorschläge

Verschiedene Institutionen haben Verbesserungsvorschläge eingebracht:

  • Arbeiterkammer: Fordert die vollständige automatische Anpassung (3/3 statt 2/3)
  • WIFO: Schlägt eine regelmässige Evaluierung des Modells vor
  • Fiskalrat: Betont die Notwendigkeit einer begleitenden nachhaltigen Budgetpolitik

Häufig gestellte Praxisfragen

Muss ich etwas tun, um von der Abschaffung zu profitieren?

Nein, die Anpassung erfolgt automatisch. Ihr Arbeitgeber wendet die neuen Steuerstufen ab Jänner des jeweiligen Jahres an. Sie müssen keinen Antrag stellen und keine besonderen Formulare ausfüllen.

Sehe ich die Entlastung auf meinem Lohnzettel?

Ja, allerdings ist die Entlastung auf dem monatlichen Lohnzettel schwer zu erkennen, da sich gleichzeitig auch Ihr Gehalt und die SV-Beiträge ändern. Am besten vergleichen Sie Ihren Jahreslohnzettel (L16) mit dem des Vorjahres.

Gilt die Anpassung auch für die Einkommensteuer von Selbstständigen?

Ja, die Steuerstufen gelten einheitlich für alle Einkunftsarten. Auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Vermieter profitieren von den angepassten Steuerstufen.

Die Abschaffung der kalten Progression seit 2023 ist eine der wichtigsten steuerpolitischen Reformen in Österreich. Durch die automatische Anpassung der Steuerstufen an die Inflation wird verhindert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz gleichbleibender Kaufkraft immer mehr Steuern zahlen. Das 2/3-zu-1/3-Modell verbindet automatische Anpassung mit politischer Gestaltungsfreiheit und sorgt für eine faire und transparente Besteuerung. Für alle Steuerzahler in Österreich bedeutet die Reform: Mehr Netto vom Brutto, auch wenn das Gehalt nur im Rahmen der Inflation steigt.

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

Was ist die kalte Progression?

Die kalte Progression bedeutet, dass durch inflationsbedingte Gehaltserhöhungen ein höherer Steuersatz greift, obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt. Man zahlt mehr Steuer, ohne wirklich mehr zu verdienen.

Seit wann ist die kalte Progression in Österreich abgeschafft?

Die automatische Anpassung der Steuerstufen an die Inflation gilt seit dem 1. Jänner 2023. Damit wird die kalte Progression in Österreich jährlich ausgeglichen.

Wie funktioniert die Abschaffung der kalten Progression?

Zwei Drittel der Inflationsanpassung erfolgen automatisch durch Anhebung der Steuerstufen. Das verbleibende Drittel wird von der Bundesregierung politisch verteilt.

Welche Steuerstufen gelten 2026 in Österreich?

Die Steuerstufen 2026 wurden an die Inflation angepasst. Der Eingangssteuersatz von 20 Prozent gilt bis rund 13.539 Euro, darüber folgen Stufen mit 30, 40, 48 und 50 bzw. 55 Prozent.

Profitiere ich von der Abschaffung der kalten Progression?

Ja, alle Steuerzahler profitieren. Durch die jährliche Anpassung der Steuerstufen an die Inflation bleibt mehr Netto vom Brutto, auch wenn das Gehalt nur im Rahmen der Inflation steigt.

Was passiert mit dem verbleibenden Drittel der Anpassung?

Das verbleibende Drittel wird von der Bundesregierung jedes Jahr politisch verteilt. Es kann für zusätzliche Entlastungen bei bestimmten Einkommensgruppen oder Absetzbeträgen verwendet werden.

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Redaktion finanzinfo.at

Chefredakteur finanzinfo.at

Martin Höllinger ist Finanzjournalist und Gründer von finanzinfo.at. Er ist spezialisiert auf österreichisches Steuerrecht, Geldanlage und Finanzvergleiche.